Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 70/8 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Informationen eines Bürgers ist am Sonntag, den 29. August 2021 ein Radfahrer bei regnerischem Wetter auf dem Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenweges gestürzt. Dabei wurde der Radfahrer so schwer verletzt, dass der Bürger den Notarzt rufen musste. Nur 10 Minuten später stürzte an gleicher Stelle ein weiterer Radfahrer. Auf Nachfrage wurde dem Bürger mitgeteilt, dass der Bereich bei der Einsatzleitstelle schon lange als Gefahrenpunkt bekannt sei und keine Anfahrtsbeschreibung für den Rettungswagen/Notarzt notwendig sei. Auch dem Antragsteller wurde von Anliegern berichtet, dass Radfahrer an dieser Stelle häufig stürzen. Der Krautgartenweg ist in der Verlängerung des Oberurseler Weges eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr, der Alt-Niederursel mit dem Mertonviertel und Heddernheim verbindet. An diesem Bahnübergang trifft der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen und in der Folge besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den Schienen hängen bleiben. Einige Radfahrer, welche die Gefahr kennen, fahren in Schlangenlinien über den Bahnübergang. Auch dies führt nach Bürgerinformationen ebenfalls zu gefahrvollen Situationen in Form von Kollisionen mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Dieser äußerst gefährliche Bahnübergang wird von Radfahrern häufig unterschätzt. Derzeit ist der Bahnübergang mit einer Ampel und Warnbanken gesichert. Jedoch findet sich kein gesonderter Hinweis auf den für Radfahrer gefährlichen Bahnübergang. Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist sehr unscheinbar und auf einer Höhe von ca. 1 Meter angebracht. Darüber hinaus ist das Schild zugewachsen und aus Richtung Niederursel kommend nicht zu erkennen. Der Bahnübergang wurde kürzlich mit Piktogrammen ("Warndreieck mit Ausrufezeichen") auf der Straße vor und nach dem Bahnübergang versehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie viele Unfälle wurden in den letzten 5 Jahren an diesem Bahnübergang gemeldet oder sind der Einsatzleitstelle bekannt geworden? - Wie oft wurde ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen? Der Magistrat wird aufgefordert, eine Zählung der Radfahrer an dem Bahnübergang vorzunehmen und über die Ergebnisse zu berichten. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang Krautgartenweg verbessert werden kann. Dabei sind auch folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des gefährlichen Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer (z.B. durch entsprechende Warnschilder oder weitere Piktogramme auf der Fahrbahn). Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist auf Augenhöhe eines Radfahrers anzubringen und von Bewuchs frei zu halten. - Sicherung des Bahnüberganges durch Schranken und Zäune, wie dies bspw. an der U-Bahnstation Wiesenau und im weiteren Verlauf des Radweges Richtung Heddernheim bereits der Fall ist - Alternativ zur Sicherung durch Schranken und Zäune wären auch Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an diesem Bahnübergang bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen, quer zur Fahrbahn laufende Schwellen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten denkbar - Aufnahme des Bahnüberganges bei der VGF als Unfallschwerpunkt (Fotos Antragsteller) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.10.2021, OF 56/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1238 2021 1. Die Vorlage OF 56/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 70/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim zweiten Vorschlag nach dem Wort "Zäune" die Worte "zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeit" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 99/8 Betreff: Überschwemmung des Dorfwiesenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die geringe Fahrbahnerhöhung in der Höhe Dorfwiesenweg/Obermühlgasse/Am Urselbach so abgetragen werden kann, dass ein Ablauf des sich im Dorfwiesenweg sammelnden Hochwassers, in Richtung Mühlgraben und Spielsgasse in den Mühlgraben ermöglicht wird. Begründung: Bedingt durch viele Regenfälle kam es im Bereich Dorfwiesenweg 1 - 3 häufig zu Überschwemmungen. Der Dorfwiesenweg hat an dieser Stelle seinen tiefsten Punkt. Das Wasser entsteht größtenteils durch Abfluss von überschüssigem Regenwasser aus Niederursel, dem Dorfwiesenweg sowie dem Überlaufen des Urselbaches an einer Fußgängerbrücke in der Nähe der Autobahn A5 (inclusive teilweise der Auffangbecken für Brückenabwasser unter der BAB 5). Die Anwohner müssen daher immer zu entsprechenden Schutzmaßnahmen greifen. Im Verlauf des Dorfwiesenweges, in etwa am Werner von Ursel Platz, ist die Straße leicht erhöht. Wenn diese Erhöhung (geschätzt ca. 30 cm) an das Straßenniveau des Dorfwiesenwegs angepasst wird, kann das Wasser weiter in Richtung der Straße Am Urselbach ablaufen. Dadurch wird die am Mühlgraben liegende Wiese überschwemmt und könnte den Niederschlag in den Mühlgraben abgeben, der wenig später in den Urselbach mündet. Die Straße muss dabei so gestaltet werden, dass sich keine Probleme für die Liegenschaften Am Urselbach ergeben. Dies könnte durch eine entsprechende Ausgestaltung der Straße erreicht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1467 2022 Die Vorlage OF 99/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 98/8 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der RMV aufgefordert werden kann den U-Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenwegs mit velosicheren Schienen auszustatten, sofern dies aufgrund der Gegebenheit der leichten Kurve möglich ist. Begründung: Die Querung für Radfahrer ist an dieser Stelle aufgrund des Anfahrwinkels gefährlich, die Schilder, dass Radfahrer absteigen sollen, werden in den meisten Fällen nicht beachtet. Verschiedene Unternehmen haben Lösungen erarbeitet. So kann zum Beispiel in die Schiene ein Gummiprofil eingelegt werden, sodass sie von Fahrradfahrer gefahrlos überquert werden kann, weil das Gewicht des Fahrradfahrers nicht ausreicht, die Gummilippe einzudrücken. Eine querende U-Bahn kann die Schiene weiterhin nutzen, da sich bei Überfahrt der Schiene die Gummilippe eindrückt und nach der Passage des Zuges wieder aufrichtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1470 2022 Die Vorlage OF 98/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor "RMV" durch "VGF" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 59/8 Betreff: Hochwasserschutz in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Hochwasserschutz für die betroffenen Straßen in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: 1. Zwischen dem Klärwerk Oberursel und Alt-Niederursel befindet sich eine kleine Brücke über den Urselbach. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, verfangen sich an dieser Brücke Äste, Zweige und Unrat. In der Folge tritt der Urselbach an dieser Stelle über die Ufer und das Wasser fließt den Dorfwiesenweg hinunter und sammelt sich an der niedrigsten Stelle zwischen den Hausnummern 1 bis 6. Hier wäre zu prüfen, ob der Durchfluss durch weitere Rohre oder Umgehungen verbessert werden kann. Dabei wäre auch ein Umbau der Brücke zu prüfen. 2. Im weiteren Verlauf des Urselbaches in Richtung Alt-Niederursel zweigt der Mühlgraben vom Urselbach ab. Die Abzweigung zum Mühlgraben ist jedoch verschlossen und wurde mit zwei Fahrradschlössern abgeschlossen. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, kann der Mühlgraben den Urselbach nicht entlasten. In der Folge tritt der Urselbach in der Spielsgasse zwischen den Häusern 14 bis 22 über die Ufer. Hier wäre die Entfernung der Schlösser zu prüfen und sichergestellt werden, dass die Abzweigung des Mühlgrabens dauerhaft geöffnet bleibt. Darüber hinaus muss der Mühlgraben dauerhaft gepflegt und gereinigt werden. 3. In der Spielsgasse befindet sich eine Anlage der Mainova (siehe Bild 3). Ist diese Anlage hinreichend gegen Hochwasser geschützt? 4. Im weiteren Verlauf des Urselbaches zweigen die Gräben zur ehemaligen Tabakmühle ab. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, könnten diese Gräben den Durchlauf des Urselbaches beschleunigen und vermeiden, dass die Spielsgasse und auch der Dorfwiesenweg überschwemmt werden. Allerdings sind die Abzweigungen der Gräben regelmäßig mit Ästen und Unrat verschmutzt (siehe Bild 4), so dass das Wasser auch hier nicht ablaufen kann. Beim letzten Hochwasserereignis ist der 5. Urselbach auch an den Abzweigungen über die Ufer getreten. Hier ist zu prüfen, wie die Abzweigungen in die Gräben frei von Schmutz gehalten werden können. Begründung: Letztmalig am 22. August 2021 wurden in Alt-Niederursel die Spielsgasse zwischen den Hausnummern 14 und 22 (siehe Bild 1) und der Dorfwiesenweg zwischen den Hausnummern 1 und 6 (siehe Bild 2) ca. kniehoch vom Urselbach überschwemmt. Beide Straßen waren für Fußgänger, Fahrradfahrer und KFZ unpassierbar. In der Folge müssen KFZ, die aus der Richtung Kreuzerhohl und Krautgartenweg kommen und, die Seibertsgasse nutzen und gegen die Einbahnstraße fahren. Darüber hinaus wurden Gärten, Höfe und wohl auch Keller überschwemmt. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bilder: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2021 Die Vorlage OF 59/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die beiden ersten Absätze der Vorlage OF 60/8 als Ziffern 6. und 7. dem Tenor angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 56/8 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Informationen eines Bürgers ist am Sonntag, den 29. August 2021 ein Radfahrer bei regnerischem Wetter auf dem Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenweges gestürzt. Dabei wurde der Radfahrer so schwer verletzt, dass der Bürger den Notarzt rufen musste. Nur 10 Minuten später stürzte an gleicher Stelle ein weiterer Radfahrer. Auf Nachfrage wurde dem Bürger mitgeteilt, dass der Bereich bei der Einsatzleitstelle schon lange als Gefahrenpunkt bekannt sei und keine Anfahrtsbeschreibung für den Rettungswagen/Notarzt notwendig sei. Auch dem Antragsteller wurde von Anliegern berichtet, dass Radfahrer an dieser Stelle häufig stürzen. Der Krautgartenweg ist in der Verlängerung des Oberurseler Weges eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr, der Alt-Niederursel mit dem Mertonviertel und Heddernheim verbindet. An diesem Bahnübergang trifft der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen und in der Folge besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den Schienen hängen bleiben. Einige Radfahrer, welche die Gefahr kennen, fahren in Schlangenlinien über den Bahnübergang. Auch dies führt nach Bürgerinformationen ebenfalls zu gefahrvollen Situationen in Form von Kollisionen mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Dieser äußerst gefährliche Bahnübergang wird von Radfahrern häufig unterschätzt. Derzeit ist der Bahnübergang mit einer Ampel und Warnbanken gesichert. Jedoch findet sich kein gesonderter Hinweis auf den für Radfahrer gefährlichen Bahnübergang. Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist sehr unscheinbar und auf einer Höhe von ca. 1 Meter angebracht. Darüber hinaus ist das Schild zugewachsen und aus Richtung Niederursel kommend nicht zu erkennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie viele Unfälle wurden in den letzten 5 Jahren an diesem Bahnübergang gemeldet oder sind der Einsatzleitstelle bekannt geworden? - Wie oft wurde ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang Krautgartenweg verbessert werden kann. Dabei sind auch folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des gefährlichen Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer (z.B. durch entsprechende Warnschilder oder Piktogramme auf der Fahrbahn). Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist auf Augenhöhe eines Radfahrers anzubringen und von Bewuchs frei zu halten. - Sicherung des Bahnüberganges durch Schranken und Zäune, wie dies bspw. an der U-Bahnstation Wiesenau und im weiteren Verlauf des Radweges Richtung Heddernheim bereits der Fall ist - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an diesem Bahnübergang bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen, quer zur Fahrbahn laufende Schwellen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Aufnahme des Bahnüberganges bei der VGF als Unfallschwerpunkt Fotos: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2021, OF 70/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 56/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1238 2021 1. Die Vorlage OF 56/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 70/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim zweiten Vorschlag nach dem Wort "Zäune" die Worte "zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeit" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 57/8 Betreff: Verkehrssituation auf der Straße "In der Römerstadt" Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Sperrflächen an der Straße In der Römerstadt in Höhe Verkehrsinsel an der Westseite der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße mit Pollern o.ä. besser gesichert werden können und ein Zebrastreifen bei dieser Verkehrsinsel eingerichtet werden kann, der gleichzeitig eine Geschwindigkeitsberuhigung hinsichtlich der Bushaltestellen auf der Brücke und dem Kinderzentrum (In der Römerstadt 117) mit sich brächte. 2. ob am Zebrastreifen Ecke "Am Forum/In der Römerstadt" auf Höhe des Kinderzentrums In der Römerstadt 117 das Zuparken der Sicht durch Fahrzeuge, die verbotswidrig zu nah am oder auf dem Zebrastreifen parken durch einen Poller unterbunden werden kann. Begründung: Die kleine Verkehrsinsel auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" über die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Fußgängern rege genutzt, die von Norden auf dem Fußgängerweg zwischen Jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße kommend die Straße "In der Römerstadt" überqueren wollen. Insbesondere bei Überquerung in der umgekehrten Richtung (Überquerung von Süd nach Nord) sind von links/Westen kommende Fahrzeuge nur sehr schlecht erkennbar, v.a. da ständig PKWs auf der markierten Sperrfläche parken. Am Kinderzentrum wird sehr oft der Sicherheitsabstand parkender Fahrzeuge nicht eingehalten, was zu einem erhöhten Risiko einer Überquerung des Zebrastreifens von Ost nach West durch insbesondere Kinder führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2021 Die Vorlage OF 57/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 45/8 Betreff: Alter jüdischer Friedhof Heddernheim Die jüdische Gemeinde Heddernheim hat um 1840 außerhalb des alten Ortskerns eine neue Begräbnisstätte angelegt, die sich damals auf der höchsten Erhebung der Landstraße zwischen Heddernheim und Praunheim befand, etwa im östlichen Drittel der damals im Boden noch sichtbaren Stadtgrenzen der Römerstadt NIDA. Seit 1872 befindet auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch der neue christliche Friedhof. Die letzte Beisetzung auf dem jüdischen Friedhof fand 1937 statt; seit 1942 befindet sich das Grundstück als Folge von Zwangsverkauf in städtischem Besitz. Der christliche Friedhof gegenüber wird heute als städtischer Friedhof weiterhin genutzt. Bei dem alten jüdischen Friedhof Heddernheim handelt sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Der Ortsbeirat hat 2015 aus seinen Budgetmitteln eine Gedenktafel an der Friedhofsmauer anbringen lassen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wer ist für die Friedhofsverwaltung zuständig? 2. Gibt es eine wissenschaftliche Dokumentation zu den Gräbern bzw. den Inschriften auf den Grabsteinen sowie den Personen, die hier beigesetzt wurden? 3. Werden die Grabsteine auf Kosten der Stadt gesäubert und erhalten? 4. Gab es in den vergangenen Jahren Vandalismus und Beschädigungen? 5. Ist der Friedhof im Rahmen einer Führung für die Öffentlichkeit zugänglich? 6. Gab es vor Anlage der beiden Friedhöfe archäologische Grabungen, wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Offensichtlich hat es Ende des 19. Jahrhunderts und zu Beginn der 20er Jahre des vorigen Jahrhunderts archäologische Grabungen auf und an den beiden Friedhöfen gegeben: Können die hierzu publizierten Berichte von Fritz Quilling und Friedrich Gündel dem Ortsbeirat in Kopie zur Verfügung gestellt werden? [i] Wie bewertet die Archäologie heute diese Untersuchungen? 8. Welche archäologischen Grabungen sind an den Friedhofsgrenzen beim Bau der Rosa-Luxemburg-Straße durchgeführt worden und zu welchen Ergebnissen führten sie? 9. Da sich weitere Grabungen durch die Totenruhe verbieten: Welche Siedlungsspuren der Römerstadt NIDA vermutet die Archäologie dort heute? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 170 2021 Die Vorlage OF 45/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 92/9 Betreff: Stadtteilzentrum Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten die Fläche unter der Rosa-Luxemburg-Straße an der Ecke Platenstraße Ginnheimer Landstraße (Rewe-Parkplatz) umgestaltet werden kann, um ein neues Stadtteilzentrum in Ginnheim zu schaffen. Ziel soll dabei ein Ort sein, an dem Gastronomie, Wochenmärkte sowie Freizeitaktivitäten betrieben werden können, um die Attraktivität dieses zentral im Stadtteil gelegenen Ortes zu steigern. Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 92/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und BFF (= keine Zurückstellung); LINKE. (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1058 2021 Die Vorlage OF 92/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, 1 SPD und BFF (= Ablehnung); 2 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 31/8 Betreff: Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang von der Kreuzerhohl in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl in Richtung Alt-Niederursel befahren (z.B. durch entsprechende Warnschilder, Piktogramme auf der Fahrbahn oder eine Bahnschranke) - Erhöhung der Erkennbarkeit der Vorfahrtsstraße Kreuzerhohl für Verkehrsteilnehmer auf dem Krautgartenweg durch entsprechende Warnschilder - Anbringen von Spiegeln, welche die Sicht vom Krautgartenweg kommen in die Kreuzerhohl und vom Oberurseler Weg in die Spielsgasse erlauben - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser Kreuzung bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Begründung: Die Kreuzerhohl und der Oberurseler Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr mit Spitzenwerten während der Präsenzzeiten der Universität, der Kindertagesstätte und den Schulen. Der Bahnübergang ist für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl hinab fahren, nur sehr spät zu erkennen und unzureichend beschildert. Unmittelbar nach dem Bahnübergang ist eine Kreuzung. Verkehrsteilnehmer vom Kreuzerhohl müssen den Verkehrsteilnehmer vom Oberurseler Weg kommend Vorfahrt gewähren. Jedoch ist Ihnen (vice versa) die Sicht in den Oberurseler Weg aufgrund der Bahnanlagen versperrt. Die Verkehrsteilnehmer aus dem Krautgartenweg müssen wiederum den Verkehrsteilnehmern, die von der Kreuzerhohl hinab fahren, Vorfahrt gewähren. Aufgrund des Bahnsteiges ist Ihnen die Sicht auf die Kreuzerhohl versperrt (vice versa). Aus Richtung Oberurseler Weg fahren Verkehrsteilnehmer sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu und verletzten die Vorfahrt der Radfahrenden aus der Spielsgasse. Die Verkehrssituation an der Kreuzerhohl, Bahnübergang und der Kreuzung führt nach Bürgerinformationen häufig zu gefahrvollen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 111 2021 Die Vorlage OF 31/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 33/12 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 28, die ab 2022 den südlichen Linienast der Linie 29 übernimmt, erhält den Metrobus-Standard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im 10-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Linie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Linie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Linie 28 (neuer Linienverlauf ab 2022), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahnstation Kalbach aus durch Kalbach nach Weißkirchen Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U3 von und nach Oberursel bestehen oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S5 und in Zukunft an die RTW. 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: 6. Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hoch-Taunus) gültig und erhältlich sein. 7. Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von 2 km zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürger*innen müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potential für schnellen Klimaschutz. (1.) Die aktuelle Linie 29, zukünftig 28, stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Linie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als 10 Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. (2.) Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Linien (M)28, 29, M60, M72/73, 251 und U9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus ca. 25% schneller als eine Fahrt mit U8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. (3., 4. & 6.) Viele Bewohner*innen aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Linie im Stundentakt sehr unattraktiv und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrer*innen ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahnstation Weißkirchen/Steinbach ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. (5.) Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist durch langes Warten an den Ampeln oder schwieriges Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. (7.) In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Linie 29 (bald 28) sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die 2 km für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacher*innen zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 28 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 33/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor Satz 1 der Ziffer 1. "Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard." lautet und in der Begründung Satz 1 der Ziffer 1. "Die Linie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar.", Satz 5 der Ziffer 2. "Die Linien (M) 29, M 60, M 72/73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet." sowie Satz 2 der Ziffer 7. "Dadurch, dass die Linie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets." lauten. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 6. und 7. der Vorlage OF 33/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 333 2021 Die Vorlage OF 33/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 24/8 Betreff: Radweg/Fußweg: Markierungen erneuern In der Hadrianstraße, im Bereich des Musik-Bunkers unter der Unterfahrung der Rosa-Luxemburg-Straße, sind die Markierungen, die den Fußgängerbereich von der Radwegführung trennen sollen, nicht mehr deutlich zu erkennen (s. Abbildung). Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Markierungen in diesem Bereich wieder hergestellt werden. (Foto: Antragsteller) Begründung: Die ursprünglichen Markierungen für die Trennung von Radverkehr und Fußverkehr sind nicht mehr deutlich zu erkennen und erzeugen Unsicherheit in der Nutzung der Wege sowohl bei Fußgänger*innen, als auch bei Fahrradfahrer*innen. Dadurch entsteht auf dieser stark frequentierten Radroute eine erhöhte Unfallgefahr. Es scheint auch angeraten, bei dieser Gelegenheit das Radverkehrsbüro zu beteiligen, um nötigenfalls die Trennung der Verkehrsströme bzw. die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 261 2021 Die Vorlage OF 24/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz an den Tenor angefügt wird: "Nötigenfalls ist die Trennung der Verkehrsströme beziehungsweise die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 9/8 Betreff: Wann wird der Mühlgraben wieder gereinigt? Bis zu ihrer Stilllegung 1948 trieb das Wasser des Mühlgrabens das Mühlrad der ehemaligen Obermühle an. Heute ist der Mühlgraben der Natur teilweise zurückgegeben und entlastet den Urselbach bei Hochwasser. Der Oberlauf ist vor einigen Jahren von der Stadt sehr schön renaturiert worden. Im Bereich der Obermühle fließt er unterirdisch und tritt in Höhe der Obermühlgasse wieder ans Tageslicht. Doch so idyllisch, wie es klingt, ist es aktuell nicht. Nach Auskunft des Magistrats v. 03.12.2020 hindern ungeklärte Eigentumsfragen die Stadtentwässerung an der Reinigung des Mühlgrabens im Bereich der ehemaligen Obermühle. In der Vergangenheit ist diese Dienstleistung regelmäßig von der Stadtentwässerung durchgeführt worden, und zwar am Oberlauf des Mühlgrabens zwischen Schleuse und Obermühle sowie am Unterlauf zwischen Obermühle und Spielsgasse. Nach Informationen von direkten Anwohnern wird der Graben seit ca. zwei Jahren nicht mehr gereinigt. Die Schleuse am Beginn des Oberlaufs ist dauerhaft geschlossen, nur seicht fließt etwas Wasser durch den Graben. Im Bereich Obermühlgasse sind die Einfassungen teilweise in schlechtem Zustand, die Mauern mittlerweile mit Büschen bewachsen. Bei Niedrigwasser sieht der Graben dreckig von Schmutz und Schlamm aus und bei warmen Temperaturen stinkt es. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Warum dauert es so lange, die Eigentumsverhältnisse und damit die Bau- und Reinigungslasten zu klären? 2. Welche Abschnitte des Mühlgrabens sind von diesen Eigentumsfragen betroffen, nur jene im Verlauf des Betontrogs in Höhe der Obermühle selbst oder auch andere Abschnitte, etwa jener offene zwischen Obermühlgasse und Spielsgasse? 3. Wer ist Eigentümer des Mühlgrabens zwischen der Schleuse an den Kleingärten und Spielsgasse? 4. Weshalb werden die vom Rechtsstreit ggf. nicht betroffenen Abschnitte des Mühlgrabens nicht wie bisher gereinigt? 5. Weshalb ist die Schleuse am Oberlauf dauerhaft geschlossen? 6. Ist bei Starkregenereignissen u.ä. sichergestellt, dass Wasser des Urselbachs auch durch den Mühlgraben abfließen kann? 7. Wann wird der Mühlgraben wieder regelmäßig gereinigt und wer ist zu dieser Dienstleistung verpflichtet? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 45 2021 Die Vorlage OF 9/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 8/12 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Ortsbeirat wird gebeten der folgenden Anfrage zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt a.M. / der Teile die für Kalbach/Riedberg Relevanz haben offenzulegen und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach/Riedberg sind 2. und belastbare Kriterien des Verkehrskonzept aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee, Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Beschluss des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 4923) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 KM/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z.B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie -Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 121 2021 Die Vorlage OF 8/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2021, OF 627/8 Betreff: Ersatz für Grillplatz Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Flächen als Ersatz für den Grillplatz Hadrianstraße geeignet sind: a) die Fläche östlich der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Nidda und der Gaststätte Ginnheimer Wirtshaus (frühere Gaststätte Ginnheimer Wäldches) oder b) die Fläche an der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg (stadteinwärts) zur Straße Am Ginnheimer Wäldchen (paralel zur U-Bahnstation Niddapark). Begründung: Zu a) In der V 1726 vom 20.08.2020 wurde die Fläche, die im oben genannte Punkt a) dargestellt, bereits als dritte Frage genannt. In der Antwort in der ST 2092 vom 27.11.2020 wurde auf die dritte Frage nicht eingegangen. Aus diesem Grund wird die unter Punkt a) genannte Fläche nochmals genannt. Die Fläche ist weit von einer Wohnbebauung entfernt. Ferner könnten evtl. auf diesem Gelände noch Versorgungsleitungen für eine Toilettenanlage vorhanden sein. Auf dem genannten Gelände stand während der Bundesgartenschau 1988 ein Verwaltungsbebäude. Außerdem sind durch die in der Nähe verlaufende Straße Am Ginnheimer Wäldchen zumindest Abwasserleitungen vorhanden. Über die Sportanlage des Vereins SV Germania 08 Ginnheim oder über die Gaststätte Ginnheimer Wirtshaus könnte auch eine Wasserzufuhr für eine Toilettenanlage hergestellt werden. Zu b) Die in Punkt b) genannte Fläche ist eine Alternative, da sie weit von der Gaststätte der Sportanlage Blau-Gelb entfernt ist, sodass die seinerzeit bemängelte Geruchtsbelästigung (z.B. Rauch) und der Andrang auf die Gaststättentoilette nicht auftritt. Eine eigene Toilettenalage könnte durch die Versorgungsleitungen in der nahen Straße bzw. der in der Nähe befindlichen U-Bahnstation Niddapark erfolgen. Zu Frage a) Bildquelle: Mängelmelder, Frankfurt fragt mich Zu Frage b) Bildquelle: Mängelmelder, Frankfurt fragt mich Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 627/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 626/8 Betreff: Querung der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: ST 399/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die Stellungnahme 399 vom 18.2.2019 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird gebeten, im Benehmen mit und unter Prüfung einer Kostenbeteiligung der Stadt Oberursel eine Lösung zu erarbeiten, wie eine sichere Möglichkeit zur Querung der Rosa-Luxemburg-Straße und der Bahnschienen auf Höhe der Krebsmühle geschaffen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat hält eine gesicherte und logische Querungsführung weiterhin für erforderlich. Die Stelle befindet sich zwar auf Oberurseler Gemarkung, jedoch nutzen auch viele Naherholungssuchende aus Weißkirchen und Frankfurt das Rad. und Spazierwege in diesem Bereich. Zudem müssen Besucher der Krebsmühle sowie die Radfahrer der Rundroute Rhein Main die Schienen und die Straße queren. Es sollte daher im Interesse aller sein, dort eine sichere Querung der Rosa-Luxemburg -Str. und der Bahnschienen zu schaffen. Die aktuelle Situation ist nicht zufriedenstellend. Um vom Radweg zur Krebsmühle zu gelangen muss die Rosa Luxemburg Str. ohne jegliche Querungshilfe überquert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 399 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7174 2021 Die Vorlage OF 626/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 623/8 Betreff: Anlage eines Zebrastreifens im Weißkirchner Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsführungsmaßnahmen und/oder bauliche Querungshilfen die Fußgängerquerung des Weißkirchner Weges in Höhe Schüttgrabenstraße (zwischen Weißkirchner Weg 59 und Gerhart-Hauptmann-Ring 1, innerhalb der Tempo-30-Zone) besser gesichert werden kann und ob - abweichend von der Regel - zur Durchsetzung der Fußgängersicherheit hier ein Zebrastreifen angelegt werden kann. Begründung: Auf dieser Höhe des Weißkirchner Weges queren sehr viele Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße, um aus der ganzen nördlichen Nordweststadt (Fußweg aus Richtung Gerhart-Hauptmann-Ring 7-9) durch die Schüttgrabenstraße und die Spielsgasse zur U-Bahn-Station Niederursel zu gelangen. Der Weißkirchner Weg ist in diesem Abschnitt stark befahren, da es sich um die Zubringerstraße zum großen Wohngebiet Gerhart-Hauptmann-Ring handelt. Teilweise wird - gemessen an der Tempo 30-Zone - viel zu schnell gefahren. Der Übergang ist insofern zwar klar gekennzeichnet, da kurz hinter der Hausnummer 59 ein absolutes Halteverbot eingerichtet ist, das auch aus Brandschutzgründen für die Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 1-3 erforderlich ist. Dieses Halteverbot wird vor allem in den Abendstunden und nachts generell, tagsüber häufig mißachtet. Oftmals stehen dort auch Kleinlaster. Das hat zur Folge, dass die Sichtverhältnisse für Fußgänger aus Richtung Nordweststadt sehr schlecht sind. Nur durch "Rausrecken" des Kopfes aus den Reihen geparkter Fahrzeuge ist ein Blick auf die Fahrbahn möglich. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, diese Situation zu verbessern, z. B. durch einen Zebrastreifen, der auch in einer Tempo-30-Zone aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist. Sollten die hierzu nötigen Querungszahlen oder die Kraftfahrzeugstärke nicht gegeben sein, würde der Ortsbeirat auch andere bauliche Querungshilfen begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1924 2021 Die Vorlage OF 623/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 603/8 Betreff: Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, zu beschließen, dass der geplante barrierefreie Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt nicht in der Form erfolgt, wie er in der Ortsbeiratssitzung am 22.10.2020 vorgestellt wurde. Folgende drei Punkte müssen in jedem Fall an den Planungen überarbeitet werden: 1. Im Bereich Ausgang Hadrianstraße ist kein barrierefreier Zugang von der Straßenebene zu den Bahnsteigen vorgesehen. 2. Im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist auf jedem Bahnsteig ein Durchgang von einer Breite von 1,05 m und und einer Länge von über 10,0 m zu den beiden Aufzügen vorgesehen, der dann sehr schwer einsehbar ist. 3. Das Gleisschotterbett soll um rund 0,24 m verringert werden, wodurch zu erwarten ist, dass die Lärmbelastung im Bereich Hadrianstraße für die AnwohnerInnen sowie die SchülerInnen und LehrerInnen der Geschwister-Scholl-Schule neben der Belastung durch die stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße nochmals erhöht wird. Begründung: Zu 1. Der Ausgang der Hadrianstraße wird neben den AnwohnerInnen auch von SchülerInnen und LehrerInnen der Geschwister-Scholl-Schule sowie von BesucherInnen des Niddaparks genutzt. Bei einem fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen müssten die entsprechenden Personen einen Umweg von rund 270 m über die Hadrianstraße / In der Römerstadt bzw. von rund 520 m über die Hadrianstraße / Im Heidenfeld / In der Römerstadt auf sich nehmen, um einen der beiden Aufzüge am Ausgang in der Straße In der Römerstadt zu benutzen. Auf beiden Seiten der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Stadtbahnstation gibt es zwar Wege zwischen den beiden Ausgängen der Stadtbahnstation Römerstadt. Auf der Seite stadteinwärts müssen aber 28 Stufen und 20 Halbstufen überwunden werden und der restliche Weg ist auch nicht eben. Auf der stadtauswärtigen Seite müssen insgesamt 45 Stufen überwunden werden. Im Laufe des Umweges über die Straße Im Heidenfeld gibt es zwar zwei Durchgänge zur Abkürzung, die jedoch nicht barrierefrei sind. Ein Durchgang hat Treppen mit 14 Stufen und der zweite hat Treppen mit 6 Stufen. Von einem barrierefreien Umbau der Stadtbahnstation kann deshalb nur bedingt gesprochen werden. Zu 2. Für die Benutzer der Aufzüge im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist jeweils ein Durchgang zwischen Außenwand und Treppenaufgang in einer Breite von 1,05 m und einer Länge von über 10 m vorgesehen. Dieser Bereich soll durch Oberlichter mit Tageslicht und einer Beleuchtung versehen werden. Es entsteht jedoch ein sehr langer und schmaler Durchgang vom jeweiligen Bahnsteig zu dem jeweiligen Aufzug, der sehr schlecht einsehbar ist. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Durchgangsbreite von 1,05 m noch als barrierefrei gelten kann und ob dies den Bestimmungen für einen Fluchtweg entspricht. Zu 3. Um einen barrierefreien Einstieg von dem jeweiligen Bahnsteig in die U-Bahnen zu erreichen, muss die derzeitige Höhendifferenz von rund 0,24 m überwunden werden. Die vorgesehenen Verringerung des Gleisschotterbettes ist eine Möglichkeit der Überwindung der Differenz. Dies führt aber dazu, dass die schalldämmende Wirkung des Gleisbettes deutlich verringert wird. Ab dem Ausgang Hadrianstraße stadteinwärts verläuft die Strecke auf einem Höhenniveau von über 4,0 m über dem angrenzenden Gelände. Vom Gleiskörper entfernt befinden sich stadtauswärts Wohngebäude (Abstand beginnend mit rund 10 m) und stadteinwärts ein Schulgebäude der Geschwister-Scholl-Schule (Abstand etwa 20 m). Auf gleichem Höhenniveau neben den Gleisen verläuft die jeweils zweispurige stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße. Bis heute gibt es außer einem Spitzschutz keinen Lärmschutz, der die hohe Belastung durch den Verkehrslärm für die AnwohnerInnen sowie die SchülerInnen und LehrerInnen vermindert. Eine Alternative für die Überwindung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteigkante und Einstieg in die U-Bahn-Fahrzeuge ist die entsprechende Anhebung der jeweiligen Bahnsteige. Die beiden Bahnsteige müssen im Rahmen der Umbaumaßnahmen ebenfalls überarbeitet werden. Unter anderem bilden sich derzeit immer wieder Pfützen bei Regen auf den Bahnsteigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 640 2020 1. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. 2. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 602/8 Betreff: Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie das Wenden von Fahrzeugen an der Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße und im Bereich Ende Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Dillenburger Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße verhindert werden kann. Gibt es neben dem Verkehrszeichen 272 "Verbot des Wendens" noch weitere Möglichkeiten zur Verhinderung des Wendens? Begründung: Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Strecke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring aus Richtung Oberursel versuchen Kraftfahrzeugführer den Rückstau dadurch zu umgehen, in dem sie die Spur zum Abbiegen in die Dillenburger Straße benutzen und bis zum Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße oder zur Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße fahren. Dort wenden sie und fahren auf der Dillenburger Straße in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und nutzen die Vorfahrtsregelung. Im Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von den Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße kommt es immer wieder zu Gefahren mit den Fahrzeugen auf der Dillenburger Straße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße bzw. NordWestZentrum. An der Ampelanlage Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße kommt es beim Wenden immer wieder zu gefährlichen Situation (insbesondere mit den FußgängInnen). Mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens 272 "Verbot des Wendens" an den Gefahrstellen wäre eine rechtliche Voraussetzung zum verhindern des Wendens gegeben. Gibt es weitere Möglichkeiten zum Unterbinden des Wendens an den oben genannten Stellen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1860 2020 Die Vorlage OF 602/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 599/8 Betreff: Mitteilung an die Stadtbezirksvorsteherin/den Stadtbezirksvorsteher Tempo 80-Schild auf der Rosa-Luxemburg-Straße Der / die zuständige Stadtbezirksvorsteher / Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten, die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu informieren, dass das verdrehte Tempo 80-Schild an der Rosa-Luxemburg-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt in Höhe Heddernheimer Steg / Römische Töpferöfen kurz nach der Auffahrt aus Richtung Dillenburger Straße wieder richtig und sichtbar aufgestellt wird. Begründung: Das Verkehrsschild steht "umgedreht" da und kann nicht erkannt werden, so dass Auffahrende aus Richtung Dillenburger Straße die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wahrnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 599/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 612/8 Betreff: Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das Quartier Mertonviertel / Riedwiese ein Konzept für offene Jugendarbeit zu entwickeln, u.a. mit folgenden Bestandteilen: 1. Das Konzept soll In- und Outdoor-Angebote enthalten, also auch ein Jugendhaus mit Öffnungszeiten, die speziell an Wochenenden länger sind (d.h., Freitag und Samstag bis 23.00 Uhr). 2. Die Bolzplätze an der Rosa-Luxemburg-Straße und am Max-Kirschner-Weg sollen erweitert und durch neue geeignete Flächen und Geräte (z.B. überdachter Tisch für Kartenspiel, Bodenschachspiel, Skaterbahn, Basketball usw.) ergänzt werden. 3. Es soll geprüft werden, wo die auf dem Rathenauplatz erprobten orangenen Sitzkringel ("Riesen-Donuts") für Jugendliche aufgestellt werden können. 4. Für den bereits gut ausgebauten Bolzplatz an der Rosa-Luxemburg-Straße soll eine verbesserte Gestaltung sowie eine Beleuchtung geprüft werden. Begründung: Im Rahmen eines Bürgerrundgangs im Mertonviertel haben Eltern und Jugendliche gegenüber Ortsbeiratsmitgliedern auf fehlende ortsnahe Angebote für Jugendliche hingewiesen. Die vorhandenen Spielplätze und -geräte sind vor allem für Kinder bis 12 Jahren da (z.B. Spielplatz Hundertwasserkita, Spielplatz Emil-v.-Behring-Straße/Gleisdreieck). Das Jugendhaus am Riedberg in der Friedrich-Dessauer-Straße ist zu weit entfernt und schließt zudem freitags bereits um 22.00 Uhr. An den restlichen Wochentagen variieren die Öffnungszeiten zwischen 21.00 und 19.00 Uhr, sonntags und montags ist komplett geschlossen. Derzeit gibt es ausschließlich für Kinder Angebote. Es fehlt an Angeboten für Heranwachsende, zum Beispiel fehlen Flächen, auf denen sie sich speziell im Sommer draußen gut aufhalten können, ohne Anwohner zu stören. Deswegen sollen zum Beispiel geeignete Standorte für zusätzliche Tischtennisplatten geprüft und ggf. umgesetzt werden, dazu Sitzgelegenheiten mit Tischen. Die "Riesen-Donuts" eignen sich gut, weil sie modern aussehen und ein Sitzen in gemeinsamer Runde ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6936 2020 Die Vorlage OF 612/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2020, OF 874/9 Betreff: Situation auf den Parkplätzen unter der Brücke in der Franz-Werfel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der öffentlichen Fläche zwischen der Franz-Werfel-Straße 32 und der Franz-Werfel-Straße 36 unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße haben Anwohner und Passanten folgende Beobachtungen gemacht, die teils als Einzelfälle, teils wiederholt bis sehr häufig auftreten: Ablagerung von Sperrmüll, Altbatterien, Autoteilen, Altöl in teils offenen Behältern, Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle, Essensreste, Zigarettenkippen und Wodkaflaschen, Spuren von Wildpinkeln und Uringestank, Parken von Fahrzeugen ohne Zulassung, ohne gültige HU oder ohne grüne Plakette, Parken von Kfz-Anhängern ohne Zugfahrzeug ordnungswidrig länger als 14 Tage am gleichen Ort. Der Bauzaun des Baustoffzwischenlagers ist vielfach beschädigt, an verschiedenen Stellen außerhalb des Bauzauns sind auf der Fläche oder in den angrenzenden Grünstreifen Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle oder größere Müllablagerungen festzustellen Der Magistrat wird gebeten, in dem genannten Bereich auf den öffentlichen Flächen unter der Brücke die Zufahrt für Fahrzeuge aller Art sperren und nur den Durchgang für Fußgänger und Radler freizuhalten. Die Stadtpolizei sowie die Stabsstelle "Sauberes Frankfurt" mögen die Situation im betreffenden Bereich prüfen und entsprechend tätig werden. Der Bauzaun könnte vielleicht sogar abgebaut und das Baustofflager aufgelöst werden, sollte die betreffende Baumaßnahme bereits abgeschlossen sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6660 2020 Die Vorlage OF 874/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 576/8 Betreff: Baumaßnahmen in der Straße An der Ringmauer - Parkplatzprobleme in der Hadrianstraße - Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Grundsanierung einschließlich der Versorgungsträgerarbeiten in der Straße An der Ringmauer bis voraussichtlich Sommer 2021 führt zu erheblichen Parkplatzproblemen in der Siedlung Römerstadt. Da die Anwohner in ihrer Straße keinen Parkplatz finden können, werden umliegende Straßen wie die Hadrianstraße zum Parken genutzt. Dort herrscht bereits in Normalzeiten erheblicher Parkdruck (Anwohner, Kleingärtner, Griller, Spaziergänger etc.), worauf der Ortsbeirat immer wieder hingewiesen hat. Derzeit ist es so, dass die Anwohner der Hadrianstraße nur noch werktags vormittags Besorgungen mit dem Pkw machen können, weil sie sonst Gefahr laufen, bei Rückkehr keinen Stellplatz mehr zu finden. Die Nutzung der Freifläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße unmittelbar angrenzend an die Geschwister-Scholl-Schule für Parkplätze ist vom Magistrat immer wieder abgelehnt worden (ST 853 v. 27.04.2020). In Ginnheim hingegen ist das Parken unter den Brückenbauwerken der Rosa-Luxemburg-Straße offenbar zulässig (REWE-Parkplatz und Nähe Blumen-Kiosk). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, wenigstens für die Zeit der Sanierung der Straße An der Ringmauer die Fläche unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße (Höhe Bunker angrenzend zur Geschwister-Scholl-Schule) zu öffnen, mit etwas Schotter auszulegen und vorübergehend für das Parken freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 576/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 583/8 Betreff: Unfallgefahren am Gartenweg Im Burgfeld Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß der Gartenweg hinter den Häusern Nr. 215 bis 219 Im Burgfeld unterhalb der Mauer, in einen einwandfreien Zustand versetzt wird. Begründung: Dieser asphaltierte Gartenweg hat sich im Laufe der Jahre durch Witterungseinflüsse und durch Wurzelwerk der flankierenden Bäume und Büsche zu einer unfallträchtigen Piste entwickelt. Ältere Spaziergänger, besonders mit Gehhilfen sind besonders gefährdet. Bei schlechter Witterung erhöht sich das Unfallrisiko noch extrem. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6565 2020 Die Vorlage OF 583/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "unterhalb der Mauer" die Worte "und an zwei weiteren Stellen im Verlauf des Weges in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße" eingefügt wird. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 571/8 Betreff: Spritzschutz an der Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass der Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße an der Fahrbahn stadtauswärts (westliche Seite) erweitert wird. Begründung: Im Nachgang zur ST 1382 vom 29.07.2019 wurde der Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße erneuert. So wurde auch an der Fahrbahn stadtauswärts östlich (rechts Fahrbahn) der Spritzschutz vom Bunker bis zur U-Bahn-Station Römerstadt wieder hergestellt. Auf der westlichen Seite der Fahrbahn stadtauswärts (linke Fahrbahn der Rosa-Luxemburg-Straße) wurde jedoch nur der Bereich unmittelbar über die Hadrianstraße erneuert. Es fehlt der Spritzschutz vom Bunker bis zur Hadrianstraße. Während die Radfahrer und Fußgänger, die den Weg unter der Brücke von der Hadrianstraße in Richtung Nidda benutzen, auf der einen Seite der Brücke (östliche Seite) vor Spritzwasser geschützt sind, ist der Schutz auf der anderen Seite der Brücke nicht gegeben. Die weitere Fläche zwischen Brückenunterquerung und Bunker wird als Parkplatz von Anwohnern der Römerstadt und unter anderem auch von Lehrkräften der Geschwister-Scholl-Schule genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6562 2020 Die Vorlage OF 571/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 582/8 Betreff: Ersatz einer maroden Sitzbank an der Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass, entsprechend der Zusage der ST 1765 vom 07.09.2018, die marode Sitzbank, die an dem Weg an der Nidda zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Praunheimer Wehr (in Höhe des westlichen Fußballtors) steht, ersetzt wird. Begründung: In der ST 1765 vom 07.09.2018 wurde zugesagt, dass die marode Bank erneuert wird. Der Ortsbeirat forderte in der OM 3353 vom 14.06.2018 der Ersatz durch eine seniorengerechte Sitzgelegenheit. Der ST 1765 ist nicht zu entnehmen, ob mit dem Ersatz eine seniorengerechte Sitzgelegenheit installiert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6560 2020 Die Vorlage OF 582/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 561/8 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Weißkirchner Berg/Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Grünphase für Fahrradfahrer und Fußgänger in Richtung Bommersheim, bzw. von dort kommend verlängert wird und die Schaltung auf grün schneller erfolgt. Begründung: Die Grünphase ist extrem kurz, es bleibt keine Zeit, die Straße komplett bei grün zu queren. Wenn mehrere Radfahrer oder Fußgänger dort warten, gibt es ein Zeitproblem. Dazu kommt, dass die Wartezeit auf die Grünphase relativ lang ist, sodass sehr oft die Straße bei rot passiert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6367 2020 Die Vorlage OF 561/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 562/8 Betreff: Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern Es ist immer wieder und in den letzten Monaten verstärkt zu beobachten, dass Autofahrer aus dem Bereich Nordweststadt/Niederursel den Umweg über das Nordwestzentrum scheuen, um auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Stattdessen werden die Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle genutzt. Im besonderen ist der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof bis oberhalb der Krebsmühle (Verlängerung Weißkirchener Weg) betroffen. Er ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und entsprechend breit und asphaltiert. Dies lädt offensichtlich zum illegalen befahren (aus beiden Richtungen) ein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das befahren dieses und der anderen Wege verhindert wird. . Dies könnte auf der Verlängerung des Weißirchener Wegs, der besonders frequentiert ist, mit einer Schranke z. B. in Höhe des Friedhofs erreicht werden. Die Landwirte, die den Weg nutzen, erhalten einen Schlüssel, denn es ist eine überschaubare Anzahl. Außerdem sollten schnellstens und regelmäßig auf allen betroffenen Wegen (z.B. auch dem Dorfwiesenweg) Polizeikontrollen erfolgen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6368 2020 Die Vorlage OF 562/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2020, OF 588/12 Betreff: Verlegung der Poller "Auf der Kreuzerhohl" vom Riedberg Richtung Niederursel Im Januar 2020 hat das Grünflächenamt die Planung für die neue Kleingartenanlage an der Kreuzerhohl im Rahmen der Bürgerfragestunde vorgestellt. Insgesamt wurde die Planung als gelungen von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates 12 bezeichnet. Lediglich die Verkehrsanbindung mit Kraftfahrzeugen, die nach dem aktuellen Stand ausschließlich über Niederursel durch die Kreuzer Hohl erfolgen soll, wurde kritisiert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Poller - die sich aktuell am Ende der Max-von-Laue-Straße befinden - so zu versetzen, dass die Anbindung der neuen Kleingartenanlage einschließlich der Nutzung der vorgesehenen Parkplätze ausschließlich über die Max-von-Laue-Straße vom Campus Riedberg erreichbar ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Max-von-Laune-Str. zur Riedbergallee einen Wendehammer in Absprache mit dem Straßen- und Verkehrsamt erhalten soll 3. und nach Fertigstellung der Planung diese in den Ortsbeiräten 8 und 12 vorzustellen. Begründung: 1. Um einen permanenten Kraftfahrzeugverkehr vom Riedberg durch ganz Niederursel über die Straße "Auf der Kreuzerhohl" zu den Kleingärten zu vermeiden, sind die vorhandenen Poller um wenige Meter Richtung Niederursel zu versetzen. Nach heutigem Stand sind zukünftige Pächterinnen und Pächter der neuen Anlage fast ausschließlich auf dem Riedberg wohnhaft. 2. Da zahlreiche Kinder zu Kita Kairos mit dem Auto gebracht werden, dient es allen voran den Kindern die bauliche Situation zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.02.2020, OF 551/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6220 2020 1. Die Vorlage OF 551/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 588/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 588/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 551/8 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die E-Roller-Verleiher wie z.B. Tier aufzufordern, dafür zu sorgen, dass diese Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf den engen Fußgängerwegen im alten Ortskern von Niederursel abgestellt werden und 2. zu prüfen, ob eine Nutzung von E-Rollern im Verkehrsraum von Alt-Niederursel untersagt werden kann, und zwar in folgenden Straßen: Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Spielsgasse, Schüttgrabenstraße, Kleine Schüttgrabenstraße, Obermühlgasse, Dorfwiesenweg, Hennegasse, Erbsengasse und Kirchgartenstraße. Begründung: Zwischenzeitlich sind E-Scooter-Verleihsysteme auch im Frankfurter Nordwesten aktiv und die Fahrzeuge können auch in diesen Stadtteilen fahren. Leider halten sich viele Kunden oder die Verleiher selbst, die die Fahrzeuge zu Werbezwecken abstellen, nicht an die Verkehrsregeln. Insbesondere stehen oftmals sogar zwei Fahrzeuge nebeneinander auf einem der sehr engen Gehwege in Straßen wie Alt-Niederursel, Spielsgasse oder Schüttgrabenstraße. Dort ist ohnehin wenig Raum für Fußgänger, und die abgestellten Fahrzeuge zwingen Passanten auf die Fahrbahn. Für Mütter und Väter mit Kinderwagen ist das besonders unpraktisch und ggf. gefährlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6211 2020 a) Ziffer 1 der Vorlage OF 551/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage, wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) Einstimmige Annahme zu b) SPD, GRÜNE, 1 LINKE., BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU und 1 LINKE.(= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2020, OF 550/12 Betreff: Zufahrt Kleingartenanlage Kreuzerhohl vom Uni Campus aus Zur Umsetzung der OM 5671 (OBR 8) vom 23.1.2020 wird der Magistrat gebeten, schon im Zuge der Errichtung der Kleingartenanlage Kreuzerhohl, die Zufahrt von der Max-von-Laue-Straße aus zu ermöglichen an Stelle der jetzigen Zufahrt über den alten Kern von Niederursel und die Kreuzerhohl. Dies kann vermutlich am Einfachsten erreicht werden durch eine Versetzung der jetzigen Poller und Pfosten vom Ende der Max-von-Laue-Straße um ca. 40 Meter nach Westen. Eine Einfahrt in den Weg "Steinstraße" soll weiterhin nicht vom Uni Campus Riedberg aus möglich sein. Begründung: Da damit zu rechnen ist, dass der deutlich überwiegende Teil der Kleingartenpächter des "Kleingartenvereins Riedberg e.V." für die Anlage an der Kreuzerhohl vom Riedberg kommt, sollte eine Anfahrt mit Kraftfahrzeugen zu den geplanten vier Parkplätzen nicht dazu führen, dass Niederursel hierdurch mit zusätzlichem Verkehr belastet wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 550/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6219 2020 Die Vorlage OF 550/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2020, OF 551/12 Betreff: Verlegung der Poller in der Straße Kreuzerhohl vom Riedberg Richtung Niederursel Im Januar 2020 hat das Grünflächenamt die Planung für die neue Kleingartenanlage an der Kreuzerhohl im Rahmen der Bürgerfragestunde vorgestellt. Insgesamt wurde die Planung als gelungen von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates 12 bezeichnet. Lediglich die Verkehrsanbindung mit Kraftfahrzeugen, die nach dem aktuellen Stand ausschließlich über Niederursel durch die Kreuzerhohl erfolgen soll, wurde kritisiert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen und den Ortsbeirat 8 informieren: Der Magistrat wird gebeten, die Poller - die sich aktuell am Ende der Max-von-Laue-Straße befinden - so zu versetzen, dass die Anbindung der neuen Kleingartenanlage einschließlich der Nutzung der vorgesehenen Parkplätze ausschließlich über die Max-von-Laue-Straße vom Campus Riedberg erreichbar ist. Begründung: Um einen permanenten Kraftfahrzeugverkehr vom Riedberg durch ganz Niederursel über die Straße Kreuzerhohl zu den Kleingärten zu vermeiden, sind die vorhandenen Poller um wenige Meter Richtung Niederursel zu versetzen. Nach heutigem Stand sind zukünftige Pächterinnen und Pächter der neuen Anlage fast ausschließlich auf dem Riedberg wohnhaft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.06.2020, OF 588/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 551/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6220 2020 1. Die Vorlage OF 551/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 588/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 588/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2020, OF 525/8 Betreff: Kleingartenanlage an der Kreuzerhohl - Durchgangsverkehr verhindern Wie in der Frankfurter Rundschau vom 20. Januar zu lesen ist, ist auf Niederurseler Gemarkung an der Kreuzerhohl eine Kleingartenanlage mit 38 Parzellen für das Wohngebiet Riedberg/Kalbach geplant. Die Anbindung soll über die Kreuzerhohl erfolgen. Da dieses Gelände im Ortsbezirk 8 liegt, ist es zu bedauern, dass das zuständige Ortsbeiratsgremium nicht schon früher in die Planungen eingebunden wurde. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass auch weiterhin sichergestellt ist, dass kein Durchgangsverkehr über die Kreuzerhohl erfolgen kann. Begründung: Über die Kreuzerhohl könnte auf direktem Weg der Stadtteil Riedberg/Kalbach, sowie die A661 erreicht werden. In der Vergangenheit wurden alle Möglichkeiten mit Pollern, bzw. mit großen Steinen verwehrt. Trotzdem ist immer wieder zu sehen, dass Autofahrer versuchen, diese Hindernisse zu umfahren. Eine Erleichterung, diese "Schleichwege" zu nutzen, hätte zur Folge, dass der Ortskem von Niederursel, bzw. die Kreuzerhohl von Durchgangsverkehr frequentiert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5671 2020 Die Vorlage OF 525/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 521/8 Betreff: Parkraumkonzept Hadrianstraße, hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Bunker in der Hadrianstraße und die Fläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße komplett als Parkplatz zur Verfügung zu stellen und demzufolge zu asphaltieren und auszuweisen. Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahme 331 vom 19.02.2018, in der der Magistrat die Erstellung eines Parkraumkonzeptes befürwortet. Begründung: Die Fläche zwischen den beiden Brücken der Rosa-Luxemburg-Straße wird bereits schon jetzt als Stellfläche für Kfz genutzt. Diese gilt es, als offiziellen Parkplatz herzurichten. Die Fläche unter der Brücke ist schon lange abgesperrt. Dieser Platz unter der Brücke kann städtebaulich nicht wirklich gut anders genutzt werden. Es bietet sich an, diesen Bereich als Parkraum zur Verfügung zu stellen, da in den angrenzenden Straßen jetzt schon permanent Parkplätze zu knapp sind. Daher soll der Bereich asphaltiert und beschildert werden und mit einem Gesamtkonzept als ordentlicher Parkraum dienen, wie dies auch schon in zwei Bereichen im benachbarten Stadtteil Ginnheim geschehen ist. Dort befindet sich ein Supermarkt unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße, dessen Parkplatz direkt unter der Brücke dieser Schnellstraße liegt, und in der Nähe der Bundesbank wird ein Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße auch als Parkplatz genutzt. Vergleichbar ist auch, dass in Alt-Eschersheim unter der Maybachbrücke geparkt wird. Da dies in den angrenzenden Stadtteilen funktioniert, geht der Ortsbeirat davon aus, dass dies auch in Heddernheim möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5668 2020 Die Vorlage OF 521/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 501/8 Betreff: Verkehrsberuhigung der Seibertsgasse Vorgang: ST 694/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, in der Seibertsgasse versetztes Parken einzuführen. Die Planung dazu ist vor der Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner vorbezeichneten Stellungnahme unter Ziffer 4 die Anregung befürwortet, in der Seibertsgasse versetztes Parken einzuführen. Die Maßnahme ist aus Sicht des Ortsbeirates nötig, um die Tempo-30-Regelung in diesem Teil der verkehrsberuhigten Zone von Alt-Niederursel zu verstärken. Bei Einfahrt in die Seibertsgasse, in der Kurve aus Richtung Alt-Niederursel/Karl-Kautsky-Weg, so beschreiben es die Anwohner, wird erheblich beschleunigt, bergabgefahren und das Tempo bis zur Einmündung in den Krautgartenweg durchgezogen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 694 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 501/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5663 2020 Die Vorlage OF 501/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 470/8 Betreff: Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße die beiden dort befindlichen unansehnlichen und mit Graffiti versehenen Werbetafeln, mit der Aufschrift "CKV City Concept - Wohnstile Europas", zu entfernen und ggf. die Firma an den Beseitigungskosten teilhaben zu lassen. Die Schilder befinden sich: a) auf der Marie-Curie-Straße, an der Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße (Richtung Oberursel) b) ca. 40m weiter unmittelbar im Kurvenbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (stadteinwärts - siehe Kartenausschnitt) (Karte: OpenStreetMap - Bilder: Antragsteller) Begründung: Historisch betrachtet dürfte es sich bei den Werbetafeln um ein Relikt aus den Anfängen der Besiedelung des Riedbergs um Ende der 90er Jahre des letzten Jahrtausends handeln. Seinerzeit verwiesen derartige Bildtafeln augenscheinlich auf die um Käufer werbenden Projekt- und Maklerbüros des "Europaquartiers", entlang der Straße "Zur Kalbacher Höhe". Die Ansiedelung der Bewohner auf diesem Areal wurde bereits vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen, jedoch die Werbung nicht entfernt. Inzwischen fällt sie der Verwahrlosung anheim. Eine Entfernung ist daher angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5078 2019 Die Vorlage OF 470/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 460/8 Betreff: Anstehende Sanierung der Brücke (In der Römerstadt) über die Rosa-Luxemburg-Straße Nach der 2020/21 anstehenden Sanierung und dem barrierefreien Umbau der U-Bahn-Station Römerstadt soll die darüberliegende Brücke wohl 2024 instand gesetzt werden. Beide Projekte sollten zusammen betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit der Brückensanierung zu prüfen: 1. Verringerung des überbreiten Straßenquerschnittes auf das Maß des dann folgenden Straßenverlaufs Richtung Alt-Heddernheim, inclusive aktuellem Standard bei der Ausweisung von Fahrradstreifen. 2. Abschaffung der Bushaltebuchten an der Haltestelle Römerstadt 3. Prüfen des Aufstellen von überdachten Abstellmöglichkeiten für Radfahrende in der Nähe der Abgänge zur U-Bahn. Begründung: zu1. > Diese Überbreite stammt noch aus Zeiten der autogerechten Stadt und verleitet zum schnelleren Fahren, das dann kurze Zeit später aber doch wieder länger anhaltend verringert werden muss. 2. > Die Busse bleiben so im Verkehrsfluss und müssen nicht wieder auf das Wiedereinfädeln warten. 3. Komfortable Abstellstationen an allen U-Bahnstationen sollten üblich werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 460/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 466/8 Betreff: Bahnübergang zwischen "Wiesenau" und "Niederursel" besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Krautgartenweg aus und in Richtung Niederursel jeweils kurz vor dem beschilderten Bahnübergang (Linien U 3, U 8 und U 9) zusätzlich zu den Zusatzschildern "Radfahrer absteigen" einen deutlichen Warnhinweis, zum Beispiel ein Warndreieck: "Gefährlicher Bahnübergang", oder in beide Richtungen ein neues, größeres rechteckiges Schild mit Aufdruck von Zeichen 151 und dem Zusatz "Gefährlicher Bahnübergang/Dangerous Level Crossing" anzubringen. Begründung: Der Bahnübergang wird leider von vielen Radfahrern unterschätzt und verbotswidrig befahren. Die einfache Zusatzbeschilderung 1012-32 "Radfahrer absteigen" an den Zeichen 151 StVO wird als Warnhinweis übersehen oder ignoriert. Die meisten Radfahrer steigen nicht ab, was sicherer wäre, denn aufgrund der Kurvenlage der Bahngeleise in Höhe dieses unbeschrankten Bahnübergangs werden die Geleise oftmals in einem unfallträchtigen Winkel gequert. Erst kürzlich hat sich dort ein schwerer Unfall ereignet. Eine Verdeutlichung des Gefahrenpotentials wäre aus Sicht des Ortsbeirates angezeigt. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5070 2019 Die Vorlage OF 466/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 456/8 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann und - die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden. - ob die Aussagen der ST 607 vom 17.03.2017 zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg auch für die Zu- und Abfahrten gelten müsste. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahnstation Ginnheimer Wäldchen bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahnstation Römerstadt, mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu ST 1838 vom 17.09.2018. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 % Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach ST 607 vom 17.03.2017 vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Antragstellers). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4912 2019 Die Vorlage OF 456/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Abblehung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2019, OF 441/8 Betreff: Sauber Gassi gehen! - Zwei Hundekottütenspender für den Oberurseler Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. entlang des Oberurseler Weges zwei Hundekottütenspender anzubringen, und zwar den einen auf Höhe der Gaststätte "Zum Lahmen Esel" Ecke Oberurseler Weg/Spielgasse und den zweiten im Bereich des Wendehammers des Oberurseler Weges, der kurz vor der Autobahnbrücke in den Spazierweg Richtung Krebsmühle führt. 2. im Bereich "Paul-Kornfeld-Weg" an geeigneter Stelle einen Hundekottütenspender anzubringen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert mit einer Obergrenze von 2.100 Euro. Begründung: Der recht lange Weg von der Krebsmühle Richtung Niederursel entlang des Oberurseler Weges ist ein beliebter Spazierweg, auch für Hundehalter, die sich nicht an die Regeln halten. Zwei Hundekottütenspender können hier sicher Abhilfe schaffen. Im Wohngebiet Paul-Kornfeld-Weg gibt es ebenfalls Bedarf. Für beide Gebiete stehen Paten zur Verfügung. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 295 2019 Die Vorlage OF 441/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, 1. entlang des Oberurseler Weges zwei Hundekottütenspender anzubringen, und zwar den einen auf Höhe der Gaststätte "Zum Lahmen Esel" Ecke Oberurseler Weg/Spielgasse und den zweiten im Bereich des Wendehammers des Oberurseler Weges, der kurz vor der Autobahnbrücke in den Spazierweg Richtung Krebsmühle führt. 2. im Bereich "Paul-Kornfeld-Weg Nr. 23" an geeigneter Stelle einen Hundekottütenspender anzubringen. 3. im Martin-Luther-King-Park am großen Spielplatz 4. Aßlauer Straße 1 an der Wiese Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert mit einer Obergrenze von 3.500 Euro. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 425/8 Betreff: Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzungen in den Ausfahrtbereichen aus der Tiefgarage des Nordwest-Zentrums durch einheitlich hohe Sichtzeichen ersetzt werden. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie viele der in B 215 vom 23.07.2018 unter der Überschrift "Unfallhäufigkeitsgeschehen (UHS) 15-1-10 Rosa-Luxemburg-Straße / Ausfahrt NW-Zentrum" aufgeführten Unfälle in den beiden Zeitabschnitten (01.05.2013 bis 30.11.2014 sowie 01.05.2016 bis 30.11.2017) jeweils auf den Ausfahrtbereich des NW-Zentrums entfallen. In B 98 vom 21.03.2014 wird ausgeführt, dass die Untersuchung des Unfallschwerpunktes Erich-Ollenhauer-Ring/Nidacorso noch nicht abgeschlossen wurde und dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Hierzu wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob mit der Darstellung in B 215 die Untersuchung des Unfallschwerpunktes abgeschlossen ist und welche weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, die zu einer Verringerung der Unfallgeschehen führten. Begründung: Zu Erneuerung der Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung: Mit OM 3354 hat der Ortsbeirat 8 um die Erneuerung der abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring gebeten. Mit ST 1839 vom 17.09.2018 wurde der Ersatz zugesagt. Im nördlichen Ausfahrtbereich (Nähe Hammerskjöldring) sind einige Sichtzeichen (immer noch oder schon wieder) abgefahren. In diesem Bereich waren / sind ausschließlich kleine Sichtzeichen angebracht. Im westlichen Ausfahrtbereich (Nähe Bernadottestraße) sind sowohl kleine als auch höhere Sichtzeichen angebracht. Insbesondere von den kleinen Sichtzeichen sind einige abgefahren worden. Im südlichen Ausfahrtbereich (Nähe Ernst-Kahn-Straße / Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts) sind nur hohe Sichtzeichen installiert, von denen keine abgefahren wurden. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, dass einheitliche und nur hohe Sichtzeichen das Überfahren der Straßenbegrenzung verhindert. Für diese Forderung spricht auch die Tatsache, dass im Bereich der Auffahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) auf den Erich-Ollenhauer-Ring (in Höhe der Berufsfeuerwehr) ebenfalls hohe Sichtzeichen installiert sind. Diese Fahrstreifenbegrenzungen wurden bisher nicht überfahren. Zu B 215 vom 23.07.2018 und B 98 vom 21.03.2014: Es ist erfreuliche, dass sich die Anzahl der Unfallgeschehen von dem einen zu dem anderen der beiden genannten Zeiträume um 81 Prozent verringert hat. Es besteht der Wunsch zu wissen, wie viele der jeweiligen Unfälle sich auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums beziehen und wie viele Unfallgeschehen im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße sich ereignet haben. Ferner würde der Ortsbeirat gerne wissen, welche Maßnahmen zu der rapiden Senkung der Unfallgeschehen beigetragen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4595 2019 Die Vorlage OF 425/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2019, OF 429/8 Betreff: Zusätzlichen Fußweg an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Liegenschaftsamt wird gebeten, das Grünflächenamt zu beauftragen, den etablierten Trampelpfad auf der Grünfläche zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und dem Damm der Rosa-Luxemburg-Straße als Fußweg zu befestigen. Begründung: Eine Vielzahl von Nutzern der U-Bahnstation läuft über die genannte Grünfläche und hat hierdurch in den letzten Jahren einen unansehnlichen Trampelpfad angelegt. Eine Neuanlage der Rasenfläche wird daran ebenfalls nichts ändern, da bekanntlich die kürzeste Entfernung zwischen zwei Punkten die Gerade darstellt. Um die Außendarstellung der ansonsten sehr ordentlich gestalteten U-Bahnstation wieder herzustellen, bietet sich die Anlage eines kleinen Fußweges an der Stelle des Trampelpfads an. Foto: Ralf Porsche Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 429/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und LINKE. gegen SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2019, OF 420/8 Betreff: Ausfall der U-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 8 auf der "A-Strecke" abmildern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Sperrung der A-Linie in den Sommerferien 2019 - den Betrieb der Linie U1 zwischen Heddernheim und Ginnheim aufrechtzuerhalten. - die Taktung der Linie U9 zu erhöhen. - eine noch höhere Taktung der Straßenbahn Linie 16 - mit Fahrten zum Westbahnhof einzurichten. - alle Fahrten des 60er Busses bis nach Eschersheim zur S-Bahn Linie S6 zu verlängern. - den Ortsbeirat 8 an den weiteren Ersatzverkehrsplanungen rund um die Bauarbeiten zu beteiligen. Begründung: Die Bewohnerschaft des Ortsbezirks 8 verfügt lediglich über zwei zweckmäßige Möglichkeiten in Richtung Frankfurter Innenstadt zu gelangen. Entweder über die Rosa-Luxemburg-Straße oder die Eschersheimer Landstraße mit der U-Bahn bzw. als Individualverkehr. Hierbei ist zu beachten, dass die Rosa-Luxemburg-Straße nur für Kraftfahrzeuge zugelassen ist. Die vergangenen längeren Arbeitsphasen an dieser U-Bahnlinie haben deutlich aufgezeigt, dass sich die Auswirkungen auch erheblich in den Ortsbezirk 8 erstrecken. Aufgrund des Wegfalls der U-Bahnlinien 1,2,3 und 8 für einen Zeitraum von ca. 6 Wochen ist entsprechend mit einem verstärkten Rad- und Kraftfahrverkehr, auch aufgrund des Schienenersatzverkehrs, auf beiden Straßen zu rechnen, denen verkehrlich Rechnung getragen werden muss. Der Ortsbeirat 8 erachtet die dargelegten Maßnahmen als geeignet den zu erwartenden verkehrlichen Andrang abzumildern, bzw. besser zu verteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.03.2019, OF 412/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4416 2019 Anregung an den Magistrat OM 4417 2019 1. Die Vorlage OF 412/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 420/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 423/8 Betreff: Sicherungsmaßnahmen an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die aktuellen Sturmschäden an der Brückenausstattung der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Hadrianstraße (Römerstadtsiedlung) schnellstens so zu beseitigen, dass für Passanten und Fahrzeuge, die unterhalb der Brücke unterwegs sind, keine Gefahr besteht, von herabfallenden Bauteilen getroffen zu werden; 2. die Brückenausstattung, darunter auch die Geländer und Spritzwasserschutzplanen, insgesamt zu kontrollieren und ggf. schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: Durch die stürmische Wetterlage der zurückliegenden Wochen kam es im Bereich Hadrianstraße zu einem Herunterbrechen von einigen Spritzwasserschutzplanen, die lediglich an ein paar Dachlatten mit Kabelbindern einfachst befestigt waren. Im Bereich des Schulhofes der Geschwister-Scholl-Schule sind Absperrbänder angebracht worden, nicht aber zum Beispiel am Fuß- und Radweg Richtung Bunker/Niddagebiet. Der Ortsbeirat richtet seine Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang auf die immer noch ausstehende Beantwortung der Anfrage V 989 v. 13.09.2018. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4422 2019 Die Vorlage OF 423/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2019, OF 605/9 Betreff: S-Bahnhof "Ginnheim" mit Anbindung an die Platensiedlung planen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an die geplante S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" eine fußläufige, barrierefreie Anbindung in Richtung Platenstraße/ U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" zu planen . Begründung: Der S-Bahnhof ist bisher an einen großen Teil Ginnheims überhaupt nicht angebunden. Die Bewohner*inenn müssten einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen, um den Bahnhof, der Luftlinie nur wenige hundert Metervon der Stadtbahnendhaltestelle Ginnheimentfernt ist zu benutzen.Die Magistratsvorlage M140/2011 sieht bereits eine optionale Überführung vom S-Bahnsteig auch in Richtung Ginnheim vor. Diese ist auch in der aktuellen Planung der DB zum S-Bahnhof Ginnheim vorgesehen. Der Übergang müsste aber um eine direkte Anbindung in Richtung der Stadtbahnhaltestelle (im Umfeld der Rosa-Luxemburg-Straße) ergänzt werden. Um zeitnah zum Neubau der S-Bahnstation auch hier eine Anbindung zu schaffen, sollte deshalb schnellstmöglich geprüft werden, wie diese umgesetzt werden könnte. Ohne eine Anbindung an diesen Teil Ginnheims wird das Projekt erhebliche Akzeptanzschwierigkeiten in der Bevölkerung haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4227 2019 Die Vorlage OF 605/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 405/8 Betreff: Radweg-/Fußgängerbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Rosa-Luxemburg-Straße verlaufenden Weg zwischen dem Wendehammer der Niederurseler Landstraße (Höhe Haus-Nummer 1/Fußgängertunnel Richtung Heddernheim) und dem Schwarzen Platz (Höhe Hammarskjöldring 2-10) für eine unmissverständliche Beschilderung von Radweg und Fußgängerweg zu sorgen. Begründung: Kürzlich hat der Magistrat überall im Stadtteil Richtungsschilder für den Radverkehr anbringen lassen, so auch direkt am Tunnelausgang im o.g. Wendehammer vor Haus Nr. 1 mit einem Richtungsschild zum Nordwestzentrum (NWZ). Auf diesem entlang der Schnellstraße führenden Weg zum Schwarzen Platz bzw. im weiteren Verlauf zum Niederurseler Steg in das NWZ ist allerdings unklar, ob Fahrradfahren überhaupt erlaubt ist. Zwischen den Häusern Niederurseler Landstraße 1 und 17 ist - ohne jede Beschilderung - farbiges Verbundpflaster (rot und grau) verlegt, das eine Aufteilung in Rad- und Fußweg nahelegt. Ab Haus Niederurseler Landstraße 19 geht es mit einem breiten Asphaltweg weiter, der aus Richtung NWZ vor dem Haus Hammarskjöldring 10 mit einem "Verbot für Radfahrer" beschildert ist. Durch Beschilderung etwa als kombinierter "Rad-/Gehweg" könnte Eindeutigkeit erzielt werden für alle Radler und sonstigen Passanten, die aus Richtung U-Bahnstation "Heddernheimer Landstraße" oder NWZ diesen Weg benutzen. Foto: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4330 2019 Die Vorlage OF 405/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2018, OF 392/8 Betreff: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8 Co 2-Reduktion fürs Klima, weniger Schadstoffe in der Luft, mehr Sicherheit für Kinder - das sind nur einige, gewichtige Vorteile einer Geschwindigkeitsreduktion. Der Ortsbezirk 8 sollte dabei vorangehen und im Rahmen eines Pilotprojektes zeigen, dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit sinnvoll und umsetzbar ist. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Rahmen eines Pilotversuches wird im Ortsbezirk 8 als Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 auf Straßen eingeführt. Ausgenommen davon sind folgende Straßen: Marie-Curie-Straße, Dillenburger Str./Maybachbrücke, Rosa-Luxemburg-Straße. Auf denen gilt dann Tempo 50. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 392/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2018, OF 366/8 Betreff: Beleuchtung Krautgartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Bereich des Krautgartenwegs zwischen dem Spielplatz am Neumühlenweg und der (beleuchteten) U-Bahn-Querung mit einer Beleuchtung zu versehen. Begründung: Der Krautgartenweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung Richtung Ortskern Niederursel, bzw. Oberursel (und zurück) und gerade in den Herbst- und Wintermonaten im angesprochenen Bereich sehr dunkel. Eventuelle Hindernisse und Spaziergänger mit Hunden sind, gerade für Radfahrer, nur schwer zu erkennen. Es kann dadurch zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1073 2018 Die Vorlage OF 366/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU und GRÜNE (= Ablehnung) bei zwei Enthaltungen CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 368/8 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße verbessert werden kann. Folgende Maßnahmen könnten zum Beispiel sein: 1. Verhinderung des Ausschwenkens der Lkw's bis an den gegenüberliegenden Bürgersteigs nach dem Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe durch: a) Verringerung der Geschwindigkeit für die Lkw's im Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe, b) Verhinderung des Parkens von Kraftfahrzeugen im Kurveninnenbereich und 2. Einrichtung eines Radweges auf dem Bürgersteig für die Fahrtrichtung von der Dillenburger Straße zum Wendehammer. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und der Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße benutzen muss. Somit wird dieser Bereich auch vom regionalen Radverkehr benutzt. Im dem genannten Bereich ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand auf der Seite der Müllverbrennungsanlage verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große Lkw's (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch PKW von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Oftmals benutzen die Lkw's die gesamte Fahrbahn und bleiben damit nicht auf der rechten Spur. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahnstation) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Bei der Auffahrt der Lkw's von der Ausfahrt aus der Müllverbrennungsanlage auf die Heddernheimer Landstraße (Bereich der Heddernheimer Höfe) kommen diese Fahrzeuge oftmals sehr nahe an den gegenüber Bürgersteig, weil in diesem Kurvenbereich Fahrzeuge parken. Durch den leicht abschüssigen Streckenverlauf von der Müllverbrennungsausfahrt bis nach der Kurve haben die Fahrzeuge oftmals eine erhöhte Geschwindigkeit. Damit gefährden diese großen Fahrzeuge die entgegenkommenden Radfahrer. Es ist notwendig, dass die Lkw's diesen Kurvenbereich langsamer befahren und nicht bis auf die Gegenfahrbahn ausschwenken. Ferner sollte im Innenbereich der Kurve das Parken untersagt werden, damit dieser Bereich als Fahrbahn genutzt werden kann. Darüber hinaus sollte geprüft werden, mit welchen Maßnahmen die Fahrer dazu gebracht werden, dass diese das Ausschwenken bis zum gegenüberliegenden Bürgersteig unterlassen. Als weitere Maßnahme sollte geprüft werden, ob auf dem Bürgersteig ein Fahrradweg von der Kreuzung Dillenburger Straße bis zum Wendehammer für eine Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4033 2018 Die Vorlage OF 368/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 335/8 Betreff: Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße Die zwischen 1971 und 1980 errichteten Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße sind im Zuge der Planungen für ein PPP-Brückensanierungskonzept 2010 eingehend auf ihren baulichen Zustand hin untersucht worden (M 46 v. 19.03.2010). Bereits damals sind die im Gebiet des Ortsbezirks 8 in Höhe der Römerstadtsiedlung befindlichen Hochbrücken (Hadrianbrücke, Brücke In der Römerstadt, Brücke Ausfahrt Nordwestzentrum) zusammen mit den anderen Brückenbauten der Hochstraße im Bereich von Ginnheim als "dringend zu erneuern" bezeichnet worden. Die Brücken erhielten Zustandsbewertungen zwischen 2,5 und 3,0. Der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. Euro vorgetragen. Im Zusammenhang mit der Brückensanierung war zudem eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie Lärmschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Straßenoberflächen vorgesehen. Das PPP-Projekt kam nicht zustande. Seitdem sind lediglich kleinere Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms getätigt worden, wann jedoch eine Sanierung der Hochstraße, die 2010 als dringlich bezeichnet wurde, ausgeführt wird, ist nicht bekannt. Im Rahmen einer Begehung mit Ortsbeiräten am 28.05.2018 haben Anwohner der Römerstadtsiedlung erneut auf die hohe Lärmbelastung hingewiesen. Zudem ergab eine nähere Inaugenscheinnahme der Schutzzäune am Straßenrand (Spritzwasserschutz), dass diese nur notdürftig, zum Teil nur mit Dachlatten und Kabelbinder, befestigt sind. Abgesehen von diesen Provisorien: Insgesamt erscheint insbesondere die Hadrianbrücke rein äußerlich sehr in die Jahre gekommen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße geplant? 2. Mit welcher Regelmäßigkeit wird der bauliche Zustand der Hochstraße kontrolliert und welche Zustandsbewertung erhalten die in der M 46 / 10 aufgelisteten Teilbauwerke Nr. 7457304 (Hadrianbrücke), 7457305 (Brücke In der Römerstadt) und 7457306 (Brücke Ausfahrt NWZ) heute? 3. Welche Verbesserungen beim Lärmschutz für die Römerstadtsiedlung strebt der Magistrat im Zuge einer geplanten Gesamtsanierung an? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die unansehnlichen Spritzwasserschutzplanen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu erneuern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2018 Die Vorlage OF 335/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 331/8 Betreff: Begrünung Rosa-Luxemburg-Straße auf Höhe der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass an der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der U-Bahnstation Römerstadt (stadteinwärts) 1. die Bäume und Büsche zurückgeschnitten oder beseitigt werden, 2. die Bodenflächen für das Efeu von anderem Bewuchs freigehalten werden und ggf. um weitere Flächen erweitert werden, damit die Efeupflanzen sich entwickeln und die Wandflächen bewachsen können, 3. der Seitenstreifen an der rechten Fahrspur öfter gereinigt wird und 4. die Abwasserkanäle öfter gereinigt werden, damit bei Regen die Gefahr von Aquaplaning vermieden wird. Begründung: Mit dem Bewuchs von Efeu wird die hohe Mauer entlang der Rosa-Luxemburg im Bereich des Heddernheimer Friedhofs verschönert und es wird ein Beitrag zum Lärmschutz und gegen die Luftverschmutzung erzielt. In den Flächen zum Anwuchs des Efeus haben sich Büsche und Bäume angepflanzt und nehmen mit ihrem Bewuchs dem Efeu die entsprechende Entfaltungsmöglichkeit. Damit die ganze Wand mit Efeu bewachsen wird, sollte geprüft werden, ob noch weitere Flächen zum Anpflanzen von Efeu geschaffen werden können. Der Bewuchs mit Büschen und Bäumen kann auch dazu führen, dass das Mauerwerk beschädigt wird. Am Seitenrand der Fahrbahn (stadteinwärts rechts) sammelt sich immer wieder Abfall und Laub an und wird nicht zeitnah beseitigt. Bei entsprechend starkem Regen verstopfen die Abwasserabflüsse und das Wasser kann erst im Bereich der Brücke über die Hadrianstraße abfließen. Am linken Rand der Fahrbahn (Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts im Bereich der U-Bahnstation Römerstadt) ragen Büsche über die Leitblanken, die zumindest zurück geschnitten werden müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3645 2018 Die Vorlage OF 331/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 2. der Vorlage: SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu Ziffern 3. und 4. der Vorlage: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2018, OF 333/8 Betreff: Zusätzliche Gleisquerung an der Einmündung der Straße Hinter der Krebsmühle auf die Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Ampel an der Einmündung "Hinter der Krebsmühle" auf die "R.-Luxemburg-Straße" eine zusätzliche Gleisquerung zu schaffen, um ein gefahrloses passieren von der Seite der Krebsmühle auf den Rad- und Fußweg (auf der gegenüber liegenden Seite und umgekehrt) zu gewährleisten. An der vorhandenen Gleisquerung oberhalb der Ampel befindet sich ein Wegweiser (Richtung Krebsmühle, Eschborn usw.). Da dort keine ampelgeregelte und somit gefahrlose Überquerung der Straße gegeben ist, soll dieser Wegweiser an den neuen Übergang versetzt werden. Begründung: An der o.g. Einmündung befindet sich eine Ampel (auch für Fußgänger und Radfahrer). Vom Bereich der Krebsmühle kommend, steht man nach Überquerung auf einem schmalen "Bürgersteig" vor den Schienen, ohne die Möglichkeit zu haben, auf den dahinter liegenden Rad- und Fußweg zu gelangen. Da der Bürgersteig nach einigen Metern abrupt endet, die nächste Querung aber etliche Meter in nördlicher Richtung liegt, ist es erforderlich, im Bereich der Ampel einen Überweg zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3646 2018 Die Vorlage OF 333/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat und Prüfung und Berichterstattung gebeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.08.2018, OI 21 entstanden aus Vorlage: OF 309/8 vom 24.07.2018 Betreff: Benennung von Straßen am Campus Riedberg Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung aufgefordert, folgende Benennung von Straßen vorzunehmen: - Die Zufahrtsstraße von der Altenhöferallee in Richtung des Biozentrums (Mensa) soll zukünftig den Namen Alexander-Todd-Straße tragen. - Der Weg von der Max-von-Laue-Straße vorbei am Biologicum soll zukünftig Emmy-Klieneberger-Straße genannt werden. - Die campusinterne Verbindungsstraße zwischen dem Physik-Gebäude und dem Max-Planck-Institut für Biophysik (Verlängerung der Alfred-Wegener-Straße) soll künftig Friedrich-Hund-Straße heißen. Die Initiative für die Benennung der Straßen geht von der Goethe-Universität Frankfurt aus. Sie wurden bereits im Vorfeld durch das Stadtvermessungsamt Frankfurt und das Institut für Stadtgeschichte geprüft und bestätigt. Zur Veranschaulichung enthält die Initiative eine Planunterlage der zur Benennung vorgeschlagenen Straßenabschnitte und Ku rzbiografien der entsprechenden Personen. Anlage 1 (ca. 63 KB) Anlage 2 (ca. 742 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 15.08.2018 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 309/8 Betreff: Benennung von Straßen am Campus Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Benennung von Straßen vorzunehmen: Die Zufahrtsstraße von der Altenhöferallee in Richtung des Biozentrums (Mensa) soll zukünftig den Namen Alexander-Todd-Straße tragen. Der Weg von der Max-von-Laue-Straße vorbei am Biologicum soll zukünftig Emmy-Klieneberger-Straße genannt werden. Die campusinterne Verbindungsstraße zwischen dem Physik-Gebäude und dem Max-Planck-Institut für Biophysik (Verlängerung der Alfred-Wegener-Straße) soll künftig Friedrich-Hund-Straße heißen. Die Initiative für die Benennung der Straßen geht von der Goethe-Universität Frankfurt aus. Sie wurden bereits im Vorfeld durch das Stadtvermessungsamt Frankfurt und das Institut für Stadtgeschichte geprüft und bestätigt. Zur Veranschaulichung enthält der Antrag eine Planunterlage der zur Benennung vorgeschlagenen Straßenabschnitte und Kurzbiographien der entsprechenden Personen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 21 2018 Die Vorlage OF 309/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, REP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 316/8 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: 1. Zwei Sitzbänke entlang des Max-Kirschner-Weges; 2. eine Sitzbank vor der Turnhalle Habelstraße 11; 3. eine Sitzbank an der oberen Hälfte der Hundewiese am "Bubeloch" an der Nidda; 4. eine Sitzbank auf dem schmalen Weg zwischen Campingplatz "City Camp Sandelmühle" und Alexander-Riese-Weg; 5. eine Sitzbank im Knick der Straße An der Sandelmühle gegenüber Haus Nr. 34; 6. eine Sitzbank unter den Bäumen zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 80 und 96; 7. eine Sitzbank auf der Wiese hinter dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 60 und neben Haus Nr. 62; 8. eine Sitzbank auf der Wiese vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 56-60; 9. eine Sitzbank entlang des Spazierweges zwischen Oberurseler Weg (Wendehammer) und der Krebsmühle; 10. eine Sitzbank an dem Verbindungsweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten entlang der Stadtbahngleise bis zur Station "Zeilweg"; 11. zusätzliche Sitzgelegenheiten in der U-Bahnstation "Nordwestzentrum" in beide Fahrtrichtungen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs selbständig zurückzulegen. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3455 2018 Die Vorlage OF 316/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2018, OF 308/8 Betreff: Problem mit Radrasenden an der Kreuzung Krautgartenweg/Spielsgasse Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob am Ende des Oberurseler Weges in geeignetem Abstand vor der Einmündung in die Kreuzung mit Spielsgasse und Krautgartenweg sowie am Ende der Kreuzerhohl kurz vor dem Bahnübergang über die ganze Fahrbahn gezogen flache "Rüttelstreifen" zur Temporeduzierung angebracht werden können, jeweils flankiert von Zeichen 112 StVO in ausreichendem Warnabstand. Falls "Rüttelstreifen" nicht möglich sind, wird der Magistrat um Prüfung anderer, aus seiner Sicht geeigneter Maßnahmen gebeten, um an Ort und Stelle das zum Teil viele zu hohe Tempo von Radfahrenden zu reduzieren und die Sicherheit der zu Fuß Gehenden in diesem Bereich zu verbessern. Begründung: Aus Richtung Oberurseler Weg, aber auch den Hang hinab von der Uni über die Kreuzerhohl, fahren Radfahrende sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung an der Gaststätte "Zum Lahmen Esel" zu. Aufgrund der Stadtbahnstation, aber auch wegen der Büros am Krautgartenweg und wegen der Gaststätte mit viel Besuch, halten sich dort viele zu Fuß Gehende auf, die sogar auf dem Zebrastreifen von zu schnellen Stahlrössern bedrängt werden. Zugleich nutzen viele Bikebegeisterte aus Richtung Riedberg und Oberursel die Strecke auch als Fahrstrecke zur Arbeit, bspw. mit Ziel Mertonviertel oder Innenstadt. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn der Magistrat mit den der Verwaltung gesetzlich möglichen Mitteln auf eine Dämpfung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser speziellen Kreuzung hinwirken würde. Unter "Rüttelstreifen" versteht der Ortsbeirat bspw. quer zur Fahrbahn verlegte Markierungselemente mit einem Rillen- oder Sägezahnprofil von etwa 1 cm Höhe. Falls der erste Streifen, der in der Regel etwas breiter ausgeführt wird, in gelber Farbe markiert wird, erhöht sich zusätzlich die Tagsichtbarkeit. Weitere, schmälere Streifen verstärken den Effekt: Die Vibrationen erhöhen die Aufmerksamkeit der lenkenden Person auf einem zu schnellen Tretferrari und stellen somit eine effektive Möglichkeit dar, vor einer Gefahrenstelle wie der schneidigen Kurve zur Spielsgasse hin zu warnen und eine Senkung der Geschwindigkeiten dieser Drahtesel an Ort und Stelle zu erreichen. Vorstellbar sind auch ebenerdige, in die Straße eingefasste Rippenplatten als Hinweis, um den Radverkehr auf die Kreuzung aufmerksam zu machen. Die Wirkung von Rüttelstreifen wurde unter anderem von der deutschen Bundesanstalt für Straßenwesen untersucht. Diese bestätigt die Warnwirkung und empfiehlt den Einsatz von Rüttelstreifen auf Straßen z. B. vor gefährlichen Kurven. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.04.2018, OF 283/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3351 2018 1. Die Vorlage OF 283/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 308/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 308/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE., BFF und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2018, OF 297/8 Betreff: Ersatz einer Parkbank an der Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass eine Sitzbank, die an dem Weg an der Nidda zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Praunheimer Wehr (in Höhe des westlichen Fußballtors) steht, durch eine seniorengerechte Sitzgelegenheit ersetzt wird. Begründung: In der Nähe des Fußballplatzes südlich der Geschwister-Scholl-Schule in Höhe des westlichen Fußballtores befindet sich am Weg an der Nidda (zwischen Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße und dem Praunheimer Wehr) eine Parkbank, bei der die Rückenlehne fehlt. Ferner ist die vorhandene Sitzfläche in einem sehr schlechten Zustand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3353 2018 Die Vorlage OF 297/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2018, OF 279/8 Betreff: Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die fehlende Beleuchtung in den Durchgängen zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße (zwischen Heddernheimer Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße - westliche Seite) sowie In der Römerstadt / Am Forum und Hadrianstraße (entlang der Rosa-Luxemburg-Straße - östliche Seite) wieder hergestellt wird. Es ist zu prüfen, ob der Fußweg durch die Grünanlage östlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch neu zu installierende Laternen ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Die oben genannten Bereiche wurden in der Vergangenheit durch die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in der Dunkelheit erhellt. Seit einiger Zeit wird die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in dem Bereich ab 22:00 Uhr abgeschaltet. Somit fehlt täglich die Beleuchtung ab 22:00 Uhr bis zum nächsten Morgen. Der Durchgangsbereich zwischen In der Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße 29 (zwischen jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße) ist mit einer eigenen Beleuchtung ausgestattet und somit von der nächtlichen Beleuchtungsabschaltung der Rosa-Luxemburg-Straße nicht betroffen. Die Bewohner von Am Forum 83 und 85, deren Hauseingänge sich im Durchgangsbereich zwischen Am Forum und Hadrianstraße befinden, treten nach dem Verlassen des Gebäude nach 22:00 Uhr direkt in die Dunkelheit. In den beiden Durchgängen befinden sich einzelne Stufen (westlich der Rosa-Luxemburg-Straße) bzw. drei Treppen mit unterschiedlicher Stufenzahl. Damit ergibt sich eine erhebliche Stolper- bzw. Sturzgefahr beim Benutzen der beiden Wege in Dunkelheit ohne Beleuchtung. Durch stadtauswärts fahrende Fahrzeuge und aufgrund der durchsichtigen Schallschutzwand werden die Wegebenutzer geblendet und damit kann sich die Verletzungsgefahr bei schlechter Beleuchtung erhöhen. Neben der Installation von Laternen beidseits der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße könnte die fehlende Beleuchtung dadurch wieder hergestellt werden, indem die Laternen der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der U-Bahnstation Römerstadt nicht nach 22:00 Uhr abgeschaltet werden. Der Weg, der gegenüber Am Forum 79 beginnt, entlang der Rosa-Luxemburg-Straße durch die Grünfläche verläuft und Am Forum (gegenüber dem Kindergarten) endet, kann während der Vegetationsperiode nur durch neu zu installierende Laternen richtig beleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2018 Die Vorlage OF 279/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 283/8 Betreff: Radraser-Problem an der Kreuzung Krautgartenweg/Spielsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob am Ende des Oberurseler Weges kurz vor der Einmündung in die Kreuzung mit Spielsgasse und Krautgartenweg sowie am Ende der Kreuzerhohl kurz vor dem Bahnübergang je eine schwarz-gelbe Kunststoff-Bodenschwelle mit Reflektoren zur Temporeduzierung angebracht werden kann, jeweils flankiert von Zeichen 112 StVO in ausreichendem Warnabstand. Ggf. sind die zur Lärmreduzierung in den Niederlanden entwickelten "intelligenten Bodenschwellen" einzusetzen. Falls Bodenschwellen nicht möglich sind, wird der Magistrat um Prüfung anderer, aus seiner Sicht geeigneter Maßnahmen gebeten, um die Sicherheit der Fußgänger in diesem Bereich zu verbessern. Begründung: Aus Richtung Oberurseler Weg, aber auch den Hang hinab von der Uni über die Kreuzerhohl, fahren bestimmte Radler sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung an der Gaststätte "Zum Lahmen Esel" zu. Aufgrund der Stadtbahnstation, aber auch wegen der Büros am Krautgartenweg und wegen der Gaststätte mit viel Besuch, halten sich dort viele Fußgänger auf, die sogar auf dem Zebrastreifen von zu schnellen Fahrradfahrern bedrängt werden. Zugleich nutzen viele Radler aus Richtung Riedberg und Oberursel die Strecke auch als Fahrstrecke zur Arbeit, bspw. mit Ziel Mertonviertel oder Innenstadt. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn der Magistrat mit den der Verwaltung gesetzlich möglichen Mitteln auf eine Dämpfung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser speziellen Kreuzung hinwirken würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.06.2018, OF 308/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 283/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3351 2018 1. Die Vorlage OF 283/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 308/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 308/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE., BFF und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2018, OF 441/9 Betreff: Ein Kreisel für Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, möglichst zeitnah einen Kreisverkehr an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Waldgasse einzurichten. Begründung: Ein Kreisverkehr würde den Verkehrsfluss an dieser Stelle deutlich beschleunigen und den Ginnheimer Bürgern eine schnelle und legale Möglichkeit bieten, auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 19.04.2018, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 441/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3069 2018 Beschluss: Die Vorlage OF 441/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2018, OF 267/8 Betreff: Anregungen und Forderungen zur M 176 Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim Vorgang: M 176/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem die M176 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, ist es notwendig, im Interesse der Bevölkerung von Niederursel und der Nordweststadt den Magistrat zu bitten, bei der vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim folgende Anregungen aufzugreifen bzw. folgende Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Damit sollen die Befürchtungen vor Ort bezüglich dieses Vorhabens zerstreut werden. Dem Ortsbeirat ist jeweils einmal im Jahr ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Anregungen und Forderungen zu geben: 1. Die Planung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sollte vor allem bezahlbares Wohnen auch bei den freifinanzierten Projekten zum Ziel haben. Dabei ist sicher zu stellen, dass auch private Investoren verpflichtet werden mindestens 30% der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg anzubieten. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollte vorbildlich eine ökologische Ausrichtung mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung zum Ziel haben, die eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehr, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energie und der Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser zum Ziel hat. 2. Das Urselbachtal und das Steinbachtal sind von Bebauung frei zu halten und als breite Grünzonen zu erhalten. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 3. Als Beitrag zur Aufwertung der vorhandenen Stadtteile und des neuen Stadtteils ist eine Verbindung zwischen dem Grüngürtel und des Regionalparks anzustreben. 4. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg zwischen Frankfurt und Oberursel/Bad Homburg sowie Steinbach und Eschborn vorzusehen. 5. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schulen, Kitas etc.) muß parallel mit dem Einzug der ersten Bewohner/innen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 6. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. 7. Die Verkehrsinfrastruktur sollte zukunftsorientiert geplant werden und eine Verringerung des Individualverkehrs zum Ziel habe. Sie sollte rechtzeitig vor dem Bau der ersten Wohneinheiten realisiert werden. Dies gilt auch für die Planung der Praunheimer Umfahrung, für die eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring vorzusehen ist. Das Entwicklungsgebiet sollte bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt bleiben entsprechend der Zusagen bei der Vorstellung des städtebaulichen Entwicklungsplans am 27. September 2017 erhalten und sind bei der Planung zu integrieren. 9. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 10. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält einen effektiven Lärmschutz und ist von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache mit einer Einhausung zu versehen. 11. Mit den von den Baumaßnahmen betroffenen Landwirten ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 12. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 267/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung REP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 275/8 Betreff: Kurvenbereich Spielsgasse/Ecke Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich Spielsgasse/Ecke Alt-Niederursel auf der Seite von Cafe-Restaurant Mutz (unmittelbar vor dem Zaun) zu schraffieren (vergleichbar zur Schraffierung Ecke Seibertsgasse/Alt-Niederursel) und damit zu scharfe, schnittige Kurvenfahrten von motorisiertem Individualverkehr zu erschweren. Begründung: Verkehrsteilnehmer aus Richtung Spielsgasse mit Lkw, Pkw oder Motorrad beachten zuweilen die Rechts-Vor-Links-Regelung an dieser Kreuzung nicht sorgfältig genug und fahren zu schnittig in die Kurve vor dem Café Mutz. Für Fußgänger, die sich vor dem Café Mutz aufhalten, ist das mitunter gefährlich. Da in diesem Bereich der Straße Alt-Niederursel Radfahren gegen die Einbahnstraße möglich ist (aus Richtung Karl-Kautsky-Weg), kommt es auch zu Missverständnissen zwischen Fahrradfahrern, die an der Ecke Spielsgasse/Alt-Niederursel Rechts-vor-Links beachten müssen, und zu schnellen Pkw aus Richtung Spielsgasse, die links abbiegen wollen. Eine Schraffierung vor dem Café Mutz, die Fahrzeuge aus Richtung Spielsgasse enger führt, kann die Verkehrssicherheit vor diesem Ortsmittelpunkt deutlich erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3055 2018 Die Vorlage OF 275/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei zwei Enthaltungen GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 271/8 Betreff: Sitzbank für Spaziergänger oberhalb L 3004 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. entlang des nördlich der L 3004 gelegenen Spazierweges zwischen Kreuzerhohl und Graf-von-Stauffenberg-Allee (südlich der Wohnstraßen Fritz-Wichert-Ring und Hans-Herkommer-Ring) ein oder zwei Sitzbänke für Spaziergänger aufzustellen; 2. die verschwundene Holzsitzbank an dem kleinen Wäldchen entlang des westlich und parallel zur A 5 verlaufenden Wirtschaftsweges zwischen der Straße "Hinter der Krebsmühle" und den Apfelplantagen zu ersetzen. Begründung: Insbesondere ältere Spaziergänger benötigen auf den Spazierwegen in der Ortsrandlage von Niederursel Ausruhmöglichkeiten. In der Nähe der neuen Wohnstraßen am Niederurseler Hang befindet sich zudem das Seniorenwohnheim des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts. Die beliebte Sitzbank an dem Gehölz in der Nähe der A 5 ist seit kurzem spurlos verschwunden, wird aber in dieser Lage als Ausruh- und Aussichtspunkt unbedingt benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3052 2018 Die Vorlage OF 271/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2018, OF 266/8 Betreff: Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt Hofgut Obermühle Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Sitzung des Ortsbeirats am 15. Februar hat der Bauträger den Ortsbeirat über das Bauprojekt "Hofgut Obermühle" informiert. Dabei wurde auch das Problem Zufahrtsmöglichkeiten für Baufahrzeuge abgesprochen. Seitens des Bauträgers wurden zwei Zufahrtsmöglichkeiten vorgestellt: Zufahrt über die Krebsmühle und den Dorfwiesenweg sowie über den Weißkirchener Weg bzw. Alt-Niederursel und die Spielsgasse. Seitens der Straßenverkehrsamtes wurde dem Bauträger mitgeteilt, dass der Ortsbeirat über die Auswahl der Zufahrtsmöglichkeiten befragt werden soll. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, beim Amt für Straßenverkehr zu veranlassen, dass das Amt in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats dazu fachkundige Informationen gibt, da diese der Ortsbeirat 8 für seine Entscheidung benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2825 2018 Die Vorlage OF 266/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2018, OF 409/9 Betreff: Keine Auslagerung der Diesterwegschule an die Straße Auf der Schloßhecke Vorgang: V 963/09 OBR 9; ST 965/09; M 204/17; OM 2407/17 OBR 9; ST 124/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, von einer Auslagerung der Diesterwegschule auf die Liegenschaft "Auf der Schloßhecke" aus folgenden Gründen abzusehen: 1. Das Grundstück liegt an einer Senke, die nur rund 100 Meter von der südwestlich verlaufenden Rosa-Luxemburg-Straße entfernt liegt. Auch von dieser Straße werden aufgrund des hauptsächlich vorherrschenden Südwestwindes Lärm und vor allem Schadstoffe bis zum fraglichen Grundstück getragen. Eine erhöhte Schadstoffbelastung bedeutet eine erhöhte Gesundheitsbelastung für die Kinder. Diese Belastung wurde in der Konfliktanalyse für das Planvorhaben 55R192 0 der Umweltprüfung durch den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main vom 30.03.2009 bestätigt. Laut dieser Analyse besteht für das Gebiet eine Vorbelastung durch Straßenverkehrslärm, hohe Wärmebelastung (Bioklima) und hoher Schadstoffbelastung. 2. Die Main-Weser-Bahnlinie liegt weniger als 100 Meter westlich des Grundstücks, was beim hier hauptsächlich vorherrschenden Südwestwind den Lärm unmittelbar zur ausgelagerten Schule trägt. Ohne Lärmschutzmaßnahmen ist eine Auslagerung für die Kinder nicht zumutbar. 3. Die Rosa-Luxemburg-Straße wurde 1972 in Betrieb genommen. Da die Qualität der Fahrzeugmotoren zu dieser Zeit eine nach heutigem Maßstab extrem hohe Umweltbelastung bedeutete (z. B. durch Feinstaub, Ruß oder bleihaltige Kraftstoffe), ist es möglich, dass der Boden in diesem Gebiet ebenfalls durch eingelagerte Schadstoffe belastet ist. Dies müsste durch Bodenproben geprüft werden, um eventuelle Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. 4. In Bezug auf einen möglichen Lärmschutz gegenüber der Rosa-Luxemburg-Straße wird auf die ST 965 vom 1.7.2009, Absatz 1, Punkt 3 verwiesen. Darin führt der Magistrat aus, dass ein Lärmschutz der Rosa-Luxemburg-Straße "extrem schwierig" umzusetzen sei. 5. Um für die Auslagerung an diesen Standort den notwendigen Lärm und Schadstoffschutz zu gewährleisten, entstünden neben den laut ST 124 vom 26.01.2018 als wirtschaftlich angesehenen Kosten für die bauliche und versorgungstechnische Erschließung weitere Kosten für den Emissionsschutz. Schutz also gegen den Lärm der Bahnlinie und gegen die von der Rosa-Luxemburg-Straße eingetragenen Schadstoffe (sofern ein solcher Schutz überhaupt möglich ist). 6. Der Zeitraum für die Auslagerung der Schule fällt mit dem Zeitraum zusammen, innerhalb dessen die Main-Weser-Bahnlinie von zwei auf vier Gleise erweitert werden soll. Außerdem soll genau unterhalb des geplanten Auslagerungsstandrotes in dieser Zeit auch der S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim neu entstehen. Der Baulärm wird in diesem Zusammenhang ebenfalls eine erhebliche negative Wirkung auf den Schulbetrieb haben (vgl. u.a. Magistratsbericht M 204 vom 6.10.2017). 7. Da Eltern der Schulkinder gerade in Hinblick auf die Lärm- und Gesundheitsbelastung am angestrebten Standort starke Bedenken artikuliert haben, darf auch von dieser Seite mit erheblichem Widerstand gegen eine Auslagerung an die Schloßhecke gerechnet werden. Auch dies würde das Verfahren verlängern. 8. Das Grundstück, auf dem die Auslagerung stattfinden soll, ist laut dem gültigen Bebauungsplan NW62c Nr.1 als Kleingartenfläche festgesetzt. Laut diesem Bebauungsplan handelt es sich bei der Straße "Auf der Schloßhecke" um keine öffentliche Verkehrsfläche. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt mit seinem Urteil 8K3407/09.F vom 12.11.2010, Seite 20, Abs. 2 ausgeführt. 9. Die fragliche Liegenschaft ist laut der hessischen Biotopkartierung ein geschütztes Gehölzbiotop, das es demnach zu erhalten gilt (siehe Kartenmaterial unter http://natureg.hessen.de/Main.html ). Die Fällung der Bäume und Entfernung der Sträucher auf dem Grundstück zieht notwendige Ausgleichsmaßnahmen durch die Stadt Frankfurt nach sich. 10. Der Ponyhof Schloßhecke, der direkt an die Liegenschaft grenzt, könnte bei einer Auslagerung der Schule an diesen Standort nicht erhalten werden. Durch eine Schule in direkter Nachbarschaft würden die Tiere einem Stress ausgesetzt, dem sie nicht gewachsen wären. Der Ponyhof ist eine Ginnheimer Institution und bei Kindern jeden Alters bekannt und beliebt. Diesen in Ginnheim zu verlieren wäre ein Verlust für die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für die Kinder. Hier müsste ein vollwertiger Ausgleich durch die Stadt geschaffen werden (vgl. u. a. Arbeit von Dr. Bettina Wollanke von der Ludwig-Maximilian-Universität München "Evaluierung von Stressparametern beim Pferd https://edoc.ub.uni-muenchen.de/7533/1/May_Anna.pdf). 11. Die Anwohner entlang der Straße "Am Wiesenrain" und der "Ginnheimer Waldgasse" würden durch den Schulbetrieb ebenfalls berührt. Diese Anwohner fürchten im Anschluss an eine Erschließung und nach Ende der Auslagerung der Schule die Bebauung entlang der neu erstellten Straße. Ein zu erwartendes Vorgehen der Anwohner - auch auf dem Rechtsweg - würde aufgrund der Verfahrensdauer den angestrebten Zeitplan für das Projekt erheblich verzögern. 12. Als Schulträger ist die Stadt Frankfurt gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Bundes und des Landes Hessen verpflichtet, alle präventiven Maßnahmen zu treffen, um den Lern und Arbeitsplatz Schule sicherheits- und gesundheitsförderlich zu gestalten (vgl. GUV-SI 8064 der gesetzlichen Unfallversicherung). Diese Verpflichtung gilt auch für eine mehrjährige Auslagerung und ist am Standort Schloßhecke, wie oben ausgeführt, nur sehr schwer umzusetzen. Aus den vorgenannten Gründen ergeben sich folgende Fragen: A: Ist unter Berücksichtigung dieser notwendigen Schutzmaßnahmen die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nach wie vor gegeben, auch wenn sich der Lärmschutz in Bezug auf die Rosa-Luxemburg-Straße laut dem Magistrat "extrem schwierig" gestaltet? B: Ist die Stadt Frankfurt der Ansicht, dass an der fraglichen Stelle keine bedenkliche Emissionsbelastung durch Verkehrslärm, Abgase, Feinstaub und Baulärm vorliegt oder innerhalb des Auslagerungszeitraums vorliegen wird? Wenn ja, so wird der Magistrat gebeten, dies unmittelbar durch entsprechende Fachgutachten bestätigen zu lassen. C: Hat die Stadt Frankfurt für den angestrebten Standort eine Prüfung durch gemäß SGB VII und dem Bundesarbeitsschutzgesetzt durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durchführen lassen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? D: Außerdem stellt sich die Frage, was eine generelle Studie bezüglich einer Standortanalyse, welche neben der räumlichen Nähe zum bisherigen Schulstandort auch die Umwelt- und Gesundheitskriterien mit einschließt, ergeben würde. Bei einem anderen Fall im Kreis Rhein-Sieg sprachen eine mögliche Bodenbelastung sowie Verkehrslärm gegen die Auslagerung an einen angestrebten Alternativstandort (https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/siegburg/neubau-standort-seidenberg- gegen-schule-auf-der-muellkippe-28925960?view=fragmentPreview und http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/siegburg/Siegburger-Sc hulzentrum-bleibt-am-Neuenhof-article3713727.html). Es dient der Information, dass die Elternvertreter der Diesterwegschule gegenüber der Stadt Frankfurt mehrere Alternativstandorte genannt haben, die gemäß dem Wortlaut "nach einer ersten Prüfung" abgelehnt Wurden! Hier sind erneute und weitergehende Untersuchungen zu den genannten Standorten wünschenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.09.2017, OF 349/9 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.04.2009, V 963 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2009, ST 965 Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 204 Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2407 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 124 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 349/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 409/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2018, OF 414/9 Betreff: Errichtung einer Parcours-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat mit der Errichtung einer Parkour-Anlage in Gestängeausführung im Ortsbezirk. Zu diesem Zweck stellt der Ortsbeirat einen Betrag bis zu einer Höhe von 2.500,00 € aus seinem Budget zur Verfügung. Die Anlage soll vorzugsweise auf dem Gelände des Spielplatzes am Fuße der Höllbergstraße entstehen. Als Alternative wäre der Bereich westlich der Ginnheimer Landstraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße denkbar. Begründung: Die Sportart Parkour ist bei den Jugendlichen seit Jahren sehr beliebt. Leider fehlt es an eigens dafür eingerichteten Anlagen, an denen die Jugendlichen ihrem Sport ungehindert nachgehen können. Durch die Einrichtung dieser Anlage würde das Freizeitangebot im Ortbezirk - gerade für die Jugendlichen - sinnvoll und attraktiv ergänzt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.08.2020, OF 856/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird so lange zurückgestellt, bis die Stellungnahme des Magistrats zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirates 9 vom 22.02.2018, V 762, vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 29.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 24.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 5 Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Ortsvorsteher gebeten wird, bei den zuständigen Ämtern die unverzügliche Installation eines Stangenparcours auf dem Spielplatz am Fuße der Höllbergstraße anzumahnen und den Zuständigen eine Kopie der relevanten, dort wohl verlorengegangenen Vorgänge zu übersenden. Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 5 Die Vorlage OF 856/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6651 2020 1. Die Vorlage OF 414/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 856/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 856/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz im Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat wünscht daher eine schnelle Umsetzung der Installation des Stangenparkours!" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2018, OF 258/12 Betreff: Bei neuem VGF-Betriebshof Optionen für Riedberg und Kalbach offenhalten Der Magistrat wird gebeten, bei der Suche und der Grobplanung eines neuen Betriebshofs der VGF als Ersatz für die Betriebshöfe Heddernheim und Oberursel-Bommersheim, auch die Optionen für effiziente Verbindungen in Richtung Riedberg und Kalbach zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere mögliche Streckenführungen der Regionaltangente-West (RTW) einzubeziehen. Begründung: In der NR 430 fordert die Koalition in der Stadtverordnetenversammlung die VGF auf, einen neuen Standort für einen Betriebshof zu suchen. Der FAZ (3.11.2017, S. 36) zufolge ist hierfür bereits ein Gebiet zwischen Riedberg und Niederursel im Blick, wobei offen ist, ob es sich dabei um die Fläche unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße oder doch eher um die weitaus größere Fläche nordwestlich der A 5 handelt. In jedem Fall stellt sich für einen Betriebshof in dieser Gegend die Frage, ob und wie zusätzliche Verbindungsgleise eine Querverbindung in Richtung Kalbach / Nieder-Eschbach ermöglichen können, ohne in Heddernheim wenden zu müssen. Eine solche Verbindung würde es auch ermöglichen, einen Abzweig der Regionaltangente-West über den Riedberg zu führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2710 2018 Die Vorlage OF 258/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 242/8 Betreff: Entfernung der Beschilderung "Radfahrer frei" an der Straße "Am Urselbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Straße "Am Urselbach" sämtliche Zusatzschilder "Radfahrer frei" zu entfernen und den Durchgang zur Spielsgasse entlang des Urselbachs ausschließlich für Fußgänger freizugeben. Folgende Schilder wären dabei zu entfernen: Verkehrszeichen VZ 1022-10 an der Ecke Seibertsgasse/Am Urselbach, Verkehrszeichen VZ 1022-10 in der Straße Am Urselbach am Beginn des Fußweges Richtung Spielsgasse und VZ 357-50 ("Durchlässige Sackgasse" für Radler und Fußgänger) an der Ecke Obermühlgasse / Dorfwiesenweg / Am Urselbach. Das zuletzt genannte Schild wäre durch VZ 357-51 ("Durchlässige Sackgasse" für Fußgänger) zu ersetzen. Begründung: Die sicher zunächst gut gemeinte Idee, Fußwege auch für Radfahrer freizugeben, setzt voraus, dass Radfahrer die Regeln beachten und nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf die Fußgänger ist gemäß StVO in diesem Fall besondere Rücksicht zu nehmen. Nach Auskunft von vielen Bürgern, die an einer Begehung im alten Ortskern von Niederursel teilgenommen haben, verhalten sich sehr viele Radler, die den Fußweg "Am Urselbach" benutzen, rücksichtslos gegenüber Fußgängern. Sie fahren mit überhöhter Geschwindigkeit aus Richtung Dorfwiesenweg auf den Fußweg zu und/oder "schießen" plötzlich und unter Gefährdung des Straßenverkehrs auf den Gehweg Spielgasse bzw. weiter auf die Straße selbst. Bisweilen wird die Beschilderung auch als Einladung für Motorrollerfahrer missverstanden was auf diesem engen und wegen der Knickkurve schlecht einsehbaren Fußweg zu weiteren Konfliktsituationen mit Fußgängern führt. Der Ortsbeirat empfiehlt deshalb, die Zusatzbeschilderung aus Sicherheitsgründen zu entfernen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2688 2018 Die Vorlage OF 242/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, FREIE WÄHLER und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 241/8 Betreff: Wilde Müllhalde unter der Rosa-Luxemburg-Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Neumühlenweg und der Verlängerung des Krautgartenweges im oberen Teil des Brückenauflegers (etwa in Höhe der Abfahrt der L 3004 auf die Marie-Curie-Straße) die dort befindliche wilde Müllhalde, die offensichtlich als regelmäßiger Treffpunkt genutzt wird, sowie die dort angebrachten Sichtschutzfolien am Geländer entfernt werden; den Bereich zukünftig regelmäßig zu kontrollieren und im Interesse einer für Spaziergänger angemessenen Sauberkeit regelmäßiger zu reinigen. Begründung: Die umzäunte Fläche im oberen Teil des Brückenauflegers haben ganz offensichtlich Personen, die sich dort regelmäßig aufhalten, mit Sichtschutzfolien vor Blicken geschützt. Dort und auch an der angrenzenden Treppenanlage hoch zur Fahrbahn der L 3004 befindet sich sehr viel Müll und Unrat. Insbesondere Scherben von zerschlagenen Flaschen machen im Umfeld des Brückenbauwerkes auch Spaziergängern (z.B. mit Hunden) zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 241/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 241/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 221/8 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße 2. am Übergang U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und der Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim / Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große LKW (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch PKW von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden LKW-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahnstation) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem LKW-Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem LKW-Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z.B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z.B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u.a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über 2 Metern aufweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2472 2017 Die Vorlage OF 221/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 219/8 Betreff: Müllablagerungsplatz in der Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie der Müllablagerungsplatz vor Hausnummer 20 (unter bzw. neben der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße) geschlossen werden kann bzw. wie das unberechtigte Ablegen von Müll verhindert werden kann. Begründung: Der ursprüngliche Müllplatz für Hausmüll wurde von dem oben genannten Platz verlegt, weil bei Bränden die Brücke durch die Feuerlast gefährdet worden wäre. Der Bereich ist schlecht einsehbar. Der Müllplatz wird für Sperrmüllablagerung genutzt. Es kommt aber auch vor, dass auch von Ortsfremden Sperrmüll und auch andere Gegenstände (Elektroschrott, Farbeimer usw.) abgestellt werden. Bei der Sperrmüllabfuhr bleiben diese Gegenstände zurück und müssen dann entsprechend beseitigt werden. Es werden Gegenstände abgelegt, ohne dass ein Sperrmüllabfuhrtermin vereinbart wird. Aufgrund der ständigen Ablagerungen könnte bei einem Brand eine Gefährdung der Brücke bestehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2470 2017 Die Vorlage OF 219/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 227/8 Betreff: Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo 30-Regelung im Gebiet Alt-Niederursel besser durchzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die der Ortsbeirat wie folgt vorschlägt: ein größeres Tempo 30-Zonen-Schild an den folgenden Eingangsstraßen in die Zone: Ecke Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg (für die Richtung Alt-Niederursel), Weißkirchener Weg (für die Richtung Schüttgrabenstraße, Hennegasse etc.) unmittelbar vor dem Neubau des Wohnhauses an der Zufahrt zum REWE-Supermarkt und - u.a. auch aufgrund von zu schnell fahrenden Fahrradfahrern - Oberurseler Weg/Ecke Spielsgasse; zusätzliche Tempo 30-Piktogramme auf den breiteren Straßenzügen, dort wo sie fehlen, zum Beispiel Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Krautgartenweg; Anbringung eines Gefahrenzeichens "Fußgängerüberweg" (VZ 145-12/22) am Oberurseler Weg kurz vor der Einmündung in den Kreuzungsbereich Krautgartenweg/Kreuzerhohl/Spielsgasse. Prüfung von versetztem Parken in der Seibertsgasse; das kleine Spielstraßenschild an der Ecke Alt-Niederursel/Kirchgartenstraße auch als Piktogramm auf der Straße anzubringen; eine "Auframpung" des Weißkirchener Wegs in Höhe Hennegasse zur Verlangsamung des Verkehrs und zur besseren Ordnung des Abbiegeverkehrs in die und aus der Hennegasse; zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen. Begründung: Bei einer Ortsbegehung haben sich viele Anwohner aus dem Gebiet Alt-Niederursel über überhöhte Geschwindigkeiten von Pkw und Kleintransportern beklagt. Tatsächlich ist die Tempo 30-Zone zwar korrekt beschildert, aber die Schilder im Eingangsbereich der Zone sind oft zu klein oder werden etwa im Bereich der komplizierten Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße leicht übersehen. Der Ortsbeirat schlägt ergänzende Maßnahmen vor, um die Sicherheit auf den verkehrsberuhigten Straßen im alten Ortskern von Niederursel zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2476 2017 Die Vorlage OF 227/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim 3. Spiegelstrich die Worte "Anbringen eines" durch die Worte "Reinigung des" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 222/8 Betreff: Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Hadrianstraße im Abschnitt von der Einmündung zur Straße In der Römerstadt bis zur Unterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein Parkraumkonzept zu erstellen mit dem Ziel, zusätzliche Parkplätze zu schaffen, und, wenn möglich mit fachlicher Beteiligung der Ernst-May-Gesellschaft, eine Neuanlage der Grünflächen zu prüfen, die zu einer Aufwertung dieses Straßenabschnittes führt. Begründung: Dieser obere Abschnitt der Hadrianstraße ist ein städtebaulich gesehen reizvoller Teil der Römerstadtsiedlung mit den für sie typischen Ernst-May-Häusern. Die sehr kleinen Grünzonen entlang der Straße wirken schäbig und die Parkraumanordnung ist weder sonderlich strukturiert noch ausreichend für den ruhenden Verkehr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2473 2017 Die Vorlage OF 222/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 221/7 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, im Zuge der weiteren Planungen folgenden Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der A 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass dieses bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahnhaltepunkt, U6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der A 5, z.B. in Höhe des RastplatzesTaunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Str. abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer P+R-Anlage ist sicher zu stellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. . Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt u.a. eine Klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellwege (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zur berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten BewohnerInnen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Groß-Investoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europa-Viertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicher zu stellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 % der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Parteien: SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2017, OF 217/8 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, die M 186 zunächst zurück zu stellen. 2. den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob neben den in der B 267 vom 18.08.2017 genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend und über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. 3. Der Ortsbeirat wird nach dem Ergebnis der Prüfung zu Punkt 2. entscheiden, welche der möglichen Varianten er bevorzugt. 4. Der Ortsbeirat bittet dann darum, die unter Punkt 3. bevorzugte Variante in die M 186 mit auf zunehmen. Begründung: Zu Punkt 1. Mit OA 68 2016 vom 06.10.2016 hat der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung um Beschlussfassung gebeten, dass nach dem Neubau des Heddernheimer Stegs unter anderem - eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum ständig zur Verfügung steht und - die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.11.2016 entsprechendes beschlossen (Beschlussausfertigung § 771 vom 17.11.2016 - Punkte 1. und 2.) In der B 267 vom 18.08.2017 werden für eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung die Varianten II und III zur Auswahl gestellt und in der Ortsbeiratssitzung 14.09.2017 wurden diese Varianten vorgestellt. In der Sitzung wurde darum gebeten, eine weitere Variante zu prüfen (siehe hierzu Punkt 2. dieses Antrages). In der M 186 wird keine der Varianten genannt. Statt dessen wird unter Punkt 4. ausgeführt, dass lediglich drei Bäume im Böschungsbereit der Rosa-Luxemburg-Straße (auf der Seite der der Nordweststadt) gefällt werden müssten. Bei den Varianten II und III müssten eine deutlich höhere Zahl befällt werden. Ferner steht unter C) Lösung (erster Absatz), dass die vorhandene Stufenrampe abgebrochen wird. Weiter steht in dem genannten Bereich (Lösung, Absatz 5) "die Treppenanlage erhält auf der äußeren Seite zusätzlich eine Schiebeschiene, sodass Fahrräder mitgeführt werden können". Daraus ist für den Ortsbeirat erkennbar, dass die M 186 eine ersatzlose Streichung der vorhandenen Rampe vorsieht. Auf die vorgeschlagenen Varianten wird nicht eingegangen. Eine Schiebeschiene zum Mitführen von Fahrrädern ist bei einem barrierefreien und behindertengerechten Zugang über eine der möglichen Varianten nicht notwendig. Zu Punkt 2. Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten 1 und 2 aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Sieg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2289 2017 1. a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 206/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU bei Enthaltung 1 CDU und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2017, OF 217/7 Betreff: Die Chancen für einen lebenswerten, aufgelockerten neuen Stadtteil im Nordwesten Frankfurts nutzen Nur durch mehr Wohnungsbau schaffen wir es, dass junge Familien, Berufseinsteiger und alle, deren Lebensumstände sich ändern, in Frankfurt adäquaten Wohnraum finden. Der Ortsbeirat sieht es als problematisch an, dass die Mittelschicht wegen dem angespannten Wohnungsmarkt aus Frankfurt verdrängt wird. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bedarf es auch der Entwicklung neuer Wohnquartiere. Wichtig ist zu beachten, dass der neue Stadtteil im Nordwesten alle Bürger, alteingesessene wie auch zuziehende, vom Wandel gleichermaßen profitieren. Gerade hier ist eine kreative Stadtpolitik gefragt. Deshalb begrüßen der Ortsbeirat die zu führenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Frankfurter Nordwesten. Dies vorausgeschickt, sollten aber wesentliche Punkte bedacht und geklärt werden: 1. Verkehrstechnische Infrastruktur ist in Hauptsträngen bereits geplant oder vorhanden (U6, RTW, S-Bahn, Ortsumfahrung Praunheim). Bevor es zu einem Baubeginn für den neuen Stadtteil kommt, muss die Verlängerung der U6, RTW und Ortsumfahrung Praunheim realisiert sein. Gefordert wird seit langem der P+R Taunusblick (mit Quartiersgarage), um den steigenden Zahlen der Verkehrsteilnehmer gerecht zu werden. Geprüft werden soll die Realisierbarkeit einer Autobahnabfahrt A5 bei dem P+R Taunusblick, S-Bahn-Anbindung S5 an das neue Baugebiet (durch geringfügige Streckenverlegung der S-Bahn-Linie) sowie einer Straßenanbindung über eine neu zu schaffende Ortsumfahrung Niederursel an die Rosa-Luxemburg-Straße. Der Verkehrsabfluss auf der Westerbachstraße (Rödelheim / Sossenheim) muss durch eine weitere Autobahnauf- und abfahrt auf die A5 bzw. A66 verbessert werden. 2. Die gesamte Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Einkaufsmöglichkeiten für den Versorgungsbedarf der Bevölkerung, Schulen, Kitas, Sport- und Freizeitflächen sowie die Versorgung mit städt. Institutionen) muss vorher geplant und zumindest bei der Verkehrsinfrastruktur auch vor der Wohnbebauung fertiggestellt sein. 3. Die Frischluftschneise sowie Grünbereiche, insbesondere entlang der Gewässer, müssen erhalten bleiben bzw. neu gestaltet werden. 4. Eine wirksame Lärmschutzwand entlang der A5 ist Bedingung für eine angrenzende Bebauung. 5. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Groß-Investoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europa-Viertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. Dies gilt auch für die Bebauungsdichte! 6. Eine einvernehmliche Regelung mit den angrenzenden Nachbargemeinden muss erreicht werden, auch dann, wenn nicht das vorgesehene gesamte Gebiet bebaut werden kann. Ebenso ist eine angemessene Entschädigung der betroffenen Landwirte zu leisten. 7. Ebenso ist von Anfang an Hessen Mobil ins Vernehmen über die Planungen zu setzen. Denn nur, wenn zeitnah ein Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der nötigen Arbeiten an der A5 in Abstimmung mit den Planungen der Stadt Frankfurt am Main herbeigeführt wird, kann eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zügig durchgeführt werden. Dies wurde im Rahmen des sogenannten Innovationsquartiers bezüglich der Einhausung der A661 versäumt, was dort zu massiven Verzögerungen führt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 217/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 211/8 Betreff: Beschilderung eines Geh- und Radweges an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Kreuzung Graf-von-Stauffenberg-Allee/Rosa-Luxemburg-Straße wurde stadteinwärts ein asphaltierter Weg mit dem Zeichen Nr. 241 - Geh- und Radweg - versehen. Dieser Weg endet allerdings nach ca. 150 m unvermittelt an einem Grundstück. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist ein Weiterbau vorgesehen? 2. Wenn ja, wo endet dieser Weg? 3. Wann ist mit der Befahr-, bzw. Begehbarkeit zu rechnen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 620 2017 Die Vorlage OF 211/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 70/8 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Informationen eines Bürgers ist am Sonntag, den 29. August 2021 ein Radfahrer bei regnerischem Wetter auf dem Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenweges gestürzt. Dabei wurde der Radfahrer so schwer verletzt, dass der Bürger den Notarzt rufen musste. Nur 10 Minuten später stürzte an gleicher Stelle ein weiterer Radfahrer. Auf Nachfrage wurde dem Bürger mitgeteilt, dass der Bereich bei der Einsatzleitstelle schon lange als Gefahrenpunkt bekannt sei und keine Anfahrtsbeschreibung für den Rettungswagen/Notarzt notwendig sei. Auch dem Antragsteller wurde von Anliegern berichtet, dass Radfahrer an dieser Stelle häufig stürzen. Der Krautgartenweg ist in der Verlängerung des Oberurseler Weges eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr, der Alt-Niederursel mit dem Mertonviertel und Heddernheim verbindet. An diesem Bahnübergang trifft der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen und in der Folge besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den Schienen hängen bleiben. Einige Radfahrer, welche die Gefahr kennen, fahren in Schlangenlinien über den Bahnübergang. Auch dies führt nach Bürgerinformationen ebenfalls zu gefahrvollen Situationen in Form von Kollisionen mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Dieser äußerst gefährliche Bahnübergang wird von Radfahrern häufig unterschätzt. Derzeit ist der Bahnübergang mit einer Ampel und Warnbanken gesichert. Jedoch findet sich kein gesonderter Hinweis auf den für Radfahrer gefährlichen Bahnübergang. Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist sehr unscheinbar und auf einer Höhe von ca. 1 Meter angebracht. Darüber hinaus ist das Schild zugewachsen und aus Richtung Niederursel kommend nicht zu erkennen. Der Bahnübergang wurde kürzlich mit Piktogrammen ("Warndreieck mit Ausrufezeichen") auf der Straße vor und nach dem Bahnübergang versehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie viele Unfälle wurden in den letzten 5 Jahren an diesem Bahnübergang gemeldet oder sind der Einsatzleitstelle bekannt geworden? - Wie oft wurde ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen? Der Magistrat wird aufgefordert, eine Zählung der Radfahrer an dem Bahnübergang vorzunehmen und über die Ergebnisse zu berichten. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang Krautgartenweg verbessert werden kann. Dabei sind auch folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des gefährlichen Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer (z.B. durch entsprechende Warnschilder oder weitere Piktogramme auf der Fahrbahn). Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist auf Augenhöhe eines Radfahrers anzubringen und von Bewuchs frei zu halten. - Sicherung des Bahnüberganges durch Schranken und Zäune, wie dies bspw. an der U-Bahnstation Wiesenau und im weiteren Verlauf des Radweges Richtung Heddernheim bereits der Fall ist - Alternativ zur Sicherung durch Schranken und Zäune wären auch Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an diesem Bahnübergang bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen, quer zur Fahrbahn laufende Schwellen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten denkbar - Aufnahme des Bahnüberganges bei der VGF als Unfallschwerpunkt (Fotos Antragsteller) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.10.2021, OF 56/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1238 2021 1. Die Vorlage OF 56/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 70/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim zweiten Vorschlag nach dem Wort "Zäune" die Worte "zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeit" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 99/8 Betreff: Überschwemmung des Dorfwiesenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die geringe Fahrbahnerhöhung in der Höhe Dorfwiesenweg/Obermühlgasse/Am Urselbach so abgetragen werden kann, dass ein Ablauf des sich im Dorfwiesenweg sammelnden Hochwassers, in Richtung Mühlgraben und Spielsgasse in den Mühlgraben ermöglicht wird. Begründung: Bedingt durch viele Regenfälle kam es im Bereich Dorfwiesenweg 1 - 3 häufig zu Überschwemmungen. Der Dorfwiesenweg hat an dieser Stelle seinen tiefsten Punkt. Das Wasser entsteht größtenteils durch Abfluss von überschüssigem Regenwasser aus Niederursel, dem Dorfwiesenweg sowie dem Überlaufen des Urselbaches an einer Fußgängerbrücke in der Nähe der Autobahn A5 (inclusive teilweise der Auffangbecken für Brückenabwasser unter der BAB 5). Die Anwohner müssen daher immer zu entsprechenden Schutzmaßnahmen greifen. Im Verlauf des Dorfwiesenweges, in etwa am Werner von Ursel Platz, ist die Straße leicht erhöht. Wenn diese Erhöhung (geschätzt ca. 30 cm) an das Straßenniveau des Dorfwiesenwegs angepasst wird, kann das Wasser weiter in Richtung der Straße Am Urselbach ablaufen. Dadurch wird die am Mühlgraben liegende Wiese überschwemmt und könnte den Niederschlag in den Mühlgraben abgeben, der wenig später in den Urselbach mündet. Die Straße muss dabei so gestaltet werden, dass sich keine Probleme für die Liegenschaften Am Urselbach ergeben. Dies könnte durch eine entsprechende Ausgestaltung der Straße erreicht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1467 2022 Die Vorlage OF 99/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 98/8 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der RMV aufgefordert werden kann den U-Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenwegs mit velosicheren Schienen auszustatten, sofern dies aufgrund der Gegebenheit der leichten Kurve möglich ist. Begründung: Die Querung für Radfahrer ist an dieser Stelle aufgrund des Anfahrwinkels gefährlich, die Schilder, dass Radfahrer absteigen sollen, werden in den meisten Fällen nicht beachtet. Verschiedene Unternehmen haben Lösungen erarbeitet. So kann zum Beispiel in die Schiene ein Gummiprofil eingelegt werden, sodass sie von Fahrradfahrer gefahrlos überquert werden kann, weil das Gewicht des Fahrradfahrers nicht ausreicht, die Gummilippe einzudrücken. Eine querende U-Bahn kann die Schiene weiterhin nutzen, da sich bei Überfahrt der Schiene die Gummilippe eindrückt und nach der Passage des Zuges wieder aufrichtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1470 2022 Die Vorlage OF 98/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor "RMV" durch "VGF" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 59/8 Betreff: Hochwasserschutz in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Hochwasserschutz für die betroffenen Straßen in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: 1. Zwischen dem Klärwerk Oberursel und Alt-Niederursel befindet sich eine kleine Brücke über den Urselbach. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, verfangen sich an dieser Brücke Äste, Zweige und Unrat. In der Folge tritt der Urselbach an dieser Stelle über die Ufer und das Wasser fließt den Dorfwiesenweg hinunter und sammelt sich an der niedrigsten Stelle zwischen den Hausnummern 1 bis 6. Hier wäre zu prüfen, ob der Durchfluss durch weitere Rohre oder Umgehungen verbessert werden kann. Dabei wäre auch ein Umbau der Brücke zu prüfen. 2. Im weiteren Verlauf des Urselbaches in Richtung Alt-Niederursel zweigt der Mühlgraben vom Urselbach ab. Die Abzweigung zum Mühlgraben ist jedoch verschlossen und wurde mit zwei Fahrradschlössern abgeschlossen. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, kann der Mühlgraben den Urselbach nicht entlasten. In der Folge tritt der Urselbach in der Spielsgasse zwischen den Häusern 14 bis 22 über die Ufer. Hier wäre die Entfernung der Schlösser zu prüfen und sichergestellt werden, dass die Abzweigung des Mühlgrabens dauerhaft geöffnet bleibt. Darüber hinaus muss der Mühlgraben dauerhaft gepflegt und gereinigt werden. 3. In der Spielsgasse befindet sich eine Anlage der Mainova (siehe Bild 3). Ist diese Anlage hinreichend gegen Hochwasser geschützt? 4. Im weiteren Verlauf des Urselbaches zweigen die Gräben zur ehemaligen Tabakmühle ab. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, könnten diese Gräben den Durchlauf des Urselbaches beschleunigen und vermeiden, dass die Spielsgasse und auch der Dorfwiesenweg überschwemmt werden. Allerdings sind die Abzweigungen der Gräben regelmäßig mit Ästen und Unrat verschmutzt (siehe Bild 4), so dass das Wasser auch hier nicht ablaufen kann. Beim letzten Hochwasserereignis ist der 5. Urselbach auch an den Abzweigungen über die Ufer getreten. Hier ist zu prüfen, wie die Abzweigungen in die Gräben frei von Schmutz gehalten werden können. Begründung: Letztmalig am 22. August 2021 wurden in Alt-Niederursel die Spielsgasse zwischen den Hausnummern 14 und 22 (siehe Bild 1) und der Dorfwiesenweg zwischen den Hausnummern 1 und 6 (siehe Bild 2) ca. kniehoch vom Urselbach überschwemmt. Beide Straßen waren für Fußgänger, Fahrradfahrer und KFZ unpassierbar. In der Folge müssen KFZ, die aus der Richtung Kreuzerhohl und Krautgartenweg kommen und, die Seibertsgasse nutzen und gegen die Einbahnstraße fahren. Darüber hinaus wurden Gärten, Höfe und wohl auch Keller überschwemmt. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bilder: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2021 Die Vorlage OF 59/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die beiden ersten Absätze der Vorlage OF 60/8 als Ziffern 6. und 7. dem Tenor angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 56/8 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Informationen eines Bürgers ist am Sonntag, den 29. August 2021 ein Radfahrer bei regnerischem Wetter auf dem Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenweges gestürzt. Dabei wurde der Radfahrer so schwer verletzt, dass der Bürger den Notarzt rufen musste. Nur 10 Minuten später stürzte an gleicher Stelle ein weiterer Radfahrer. Auf Nachfrage wurde dem Bürger mitgeteilt, dass der Bereich bei der Einsatzleitstelle schon lange als Gefahrenpunkt bekannt sei und keine Anfahrtsbeschreibung für den Rettungswagen/Notarzt notwendig sei. Auch dem Antragsteller wurde von Anliegern berichtet, dass Radfahrer an dieser Stelle häufig stürzen. Der Krautgartenweg ist in der Verlängerung des Oberurseler Weges eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr, der Alt-Niederursel mit dem Mertonviertel und Heddernheim verbindet. An diesem Bahnübergang trifft der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen und in der Folge besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den Schienen hängen bleiben. Einige Radfahrer, welche die Gefahr kennen, fahren in Schlangenlinien über den Bahnübergang. Auch dies führt nach Bürgerinformationen ebenfalls zu gefahrvollen Situationen in Form von Kollisionen mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Dieser äußerst gefährliche Bahnübergang wird von Radfahrern häufig unterschätzt. Derzeit ist der Bahnübergang mit einer Ampel und Warnbanken gesichert. Jedoch findet sich kein gesonderter Hinweis auf den für Radfahrer gefährlichen Bahnübergang. Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist sehr unscheinbar und auf einer Höhe von ca. 1 Meter angebracht. Darüber hinaus ist das Schild zugewachsen und aus Richtung Niederursel kommend nicht zu erkennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie viele Unfälle wurden in den letzten 5 Jahren an diesem Bahnübergang gemeldet oder sind der Einsatzleitstelle bekannt geworden? - Wie oft wurde ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang Krautgartenweg verbessert werden kann. Dabei sind auch folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des gefährlichen Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer (z.B. durch entsprechende Warnschilder oder Piktogramme auf der Fahrbahn). Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist auf Augenhöhe eines Radfahrers anzubringen und von Bewuchs frei zu halten. - Sicherung des Bahnüberganges durch Schranken und Zäune, wie dies bspw. an der U-Bahnstation Wiesenau und im weiteren Verlauf des Radweges Richtung Heddernheim bereits der Fall ist - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an diesem Bahnübergang bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen, quer zur Fahrbahn laufende Schwellen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Aufnahme des Bahnüberganges bei der VGF als Unfallschwerpunkt Fotos: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2021, OF 70/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 56/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1238 2021 1. Die Vorlage OF 56/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 70/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim zweiten Vorschlag nach dem Wort "Zäune" die Worte "zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeit" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 57/8 Betreff: Verkehrssituation auf der Straße "In der Römerstadt" Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Sperrflächen an der Straße In der Römerstadt in Höhe Verkehrsinsel an der Westseite der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße mit Pollern o.ä. besser gesichert werden können und ein Zebrastreifen bei dieser Verkehrsinsel eingerichtet werden kann, der gleichzeitig eine Geschwindigkeitsberuhigung hinsichtlich der Bushaltestellen auf der Brücke und dem Kinderzentrum (In der Römerstadt 117) mit sich brächte. 2. ob am Zebrastreifen Ecke "Am Forum/In der Römerstadt" auf Höhe des Kinderzentrums In der Römerstadt 117 das Zuparken der Sicht durch Fahrzeuge, die verbotswidrig zu nah am oder auf dem Zebrastreifen parken durch einen Poller unterbunden werden kann. Begründung: Die kleine Verkehrsinsel auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" über die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Fußgängern rege genutzt, die von Norden auf dem Fußgängerweg zwischen Jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße kommend die Straße "In der Römerstadt" überqueren wollen. Insbesondere bei Überquerung in der umgekehrten Richtung (Überquerung von Süd nach Nord) sind von links/Westen kommende Fahrzeuge nur sehr schlecht erkennbar, v.a. da ständig PKWs auf der markierten Sperrfläche parken. Am Kinderzentrum wird sehr oft der Sicherheitsabstand parkender Fahrzeuge nicht eingehalten, was zu einem erhöhten Risiko einer Überquerung des Zebrastreifens von Ost nach West durch insbesondere Kinder führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2021 Die Vorlage OF 57/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 45/8 Betreff: Alter jüdischer Friedhof Heddernheim Die jüdische Gemeinde Heddernheim hat um 1840 außerhalb des alten Ortskerns eine neue Begräbnisstätte angelegt, die sich damals auf der höchsten Erhebung der Landstraße zwischen Heddernheim und Praunheim befand, etwa im östlichen Drittel der damals im Boden noch sichtbaren Stadtgrenzen der Römerstadt NIDA. Seit 1872 befindet auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch der neue christliche Friedhof. Die letzte Beisetzung auf dem jüdischen Friedhof fand 1937 statt; seit 1942 befindet sich das Grundstück als Folge von Zwangsverkauf in städtischem Besitz. Der christliche Friedhof gegenüber wird heute als städtischer Friedhof weiterhin genutzt. Bei dem alten jüdischen Friedhof Heddernheim handelt sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Der Ortsbeirat hat 2015 aus seinen Budgetmitteln eine Gedenktafel an der Friedhofsmauer anbringen lassen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wer ist für die Friedhofsverwaltung zuständig? 2. Gibt es eine wissenschaftliche Dokumentation zu den Gräbern bzw. den Inschriften auf den Grabsteinen sowie den Personen, die hier beigesetzt wurden? 3. Werden die Grabsteine auf Kosten der Stadt gesäubert und erhalten? 4. Gab es in den vergangenen Jahren Vandalismus und Beschädigungen? 5. Ist der Friedhof im Rahmen einer Führung für die Öffentlichkeit zugänglich? 6. Gab es vor Anlage der beiden Friedhöfe archäologische Grabungen, wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Offensichtlich hat es Ende des 19. Jahrhunderts und zu Beginn der 20er Jahre des vorigen Jahrhunderts archäologische Grabungen auf und an den beiden Friedhöfen gegeben: Können die hierzu publizierten Berichte von Fritz Quilling und Friedrich Gündel dem Ortsbeirat in Kopie zur Verfügung gestellt werden? [i] Wie bewertet die Archäologie heute diese Untersuchungen? 8. Welche archäologischen Grabungen sind an den Friedhofsgrenzen beim Bau der Rosa-Luxemburg-Straße durchgeführt worden und zu welchen Ergebnissen führten sie? 9. Da sich weitere Grabungen durch die Totenruhe verbieten: Welche Siedlungsspuren der Römerstadt NIDA vermutet die Archäologie dort heute? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 170 2021 Die Vorlage OF 45/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 92/9 Betreff: Stadtteilzentrum Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten die Fläche unter der Rosa-Luxemburg-Straße an der Ecke Platenstraße Ginnheimer Landstraße (Rewe-Parkplatz) umgestaltet werden kann, um ein neues Stadtteilzentrum in Ginnheim zu schaffen. Ziel soll dabei ein Ort sein, an dem Gastronomie, Wochenmärkte sowie Freizeitaktivitäten betrieben werden können, um die Attraktivität dieses zentral im Stadtteil gelegenen Ortes zu steigern. Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 92/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und BFF (= keine Zurückstellung); LINKE. (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1058 2021 Die Vorlage OF 92/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, 1 SPD und BFF (= Ablehnung); 2 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 31/8 Betreff: Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang von der Kreuzerhohl in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl in Richtung Alt-Niederursel befahren (z.B. durch entsprechende Warnschilder, Piktogramme auf der Fahrbahn oder eine Bahnschranke) - Erhöhung der Erkennbarkeit der Vorfahrtsstraße Kreuzerhohl für Verkehrsteilnehmer auf dem Krautgartenweg durch entsprechende Warnschilder - Anbringen von Spiegeln, welche die Sicht vom Krautgartenweg kommen in die Kreuzerhohl und vom Oberurseler Weg in die Spielsgasse erlauben - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser Kreuzung bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Begründung: Die Kreuzerhohl und der Oberurseler Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr mit Spitzenwerten während der Präsenzzeiten der Universität, der Kindertagesstätte und den Schulen. Der Bahnübergang ist für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl hinab fahren, nur sehr spät zu erkennen und unzureichend beschildert. Unmittelbar nach dem Bahnübergang ist eine Kreuzung. Verkehrsteilnehmer vom Kreuzerhohl müssen den Verkehrsteilnehmer vom Oberurseler Weg kommend Vorfahrt gewähren. Jedoch ist Ihnen (vice versa) die Sicht in den Oberurseler Weg aufgrund der Bahnanlagen versperrt. Die Verkehrsteilnehmer aus dem Krautgartenweg müssen wiederum den Verkehrsteilnehmern, die von der Kreuzerhohl hinab fahren, Vorfahrt gewähren. Aufgrund des Bahnsteiges ist Ihnen die Sicht auf die Kreuzerhohl versperrt (vice versa). Aus Richtung Oberurseler Weg fahren Verkehrsteilnehmer sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu und verletzten die Vorfahrt der Radfahrenden aus der Spielsgasse. Die Verkehrssituation an der Kreuzerhohl, Bahnübergang und der Kreuzung führt nach Bürgerinformationen häufig zu gefahrvollen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 111 2021 Die Vorlage OF 31/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 33/12 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 28, die ab 2022 den südlichen Linienast der Linie 29 übernimmt, erhält den Metrobus-Standard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im 10-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Linie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Linie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Linie 28 (neuer Linienverlauf ab 2022), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahnstation Kalbach aus durch Kalbach nach Weißkirchen Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U3 von und nach Oberursel bestehen oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S5 und in Zukunft an die RTW. 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: 6. Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hoch-Taunus) gültig und erhältlich sein. 7. Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von 2 km zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürger*innen müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potential für schnellen Klimaschutz. (1.) Die aktuelle Linie 29, zukünftig 28, stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Linie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als 10 Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. (2.) Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Linien (M)28, 29, M60, M72/73, 251 und U9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus ca. 25% schneller als eine Fahrt mit U8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. (3., 4. & 6.) Viele Bewohner*innen aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Linie im Stundentakt sehr unattraktiv und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrer*innen ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahnstation Weißkirchen/Steinbach ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. (5.) Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist durch langes Warten an den Ampeln oder schwieriges Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. (7.) In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Linie 29 (bald 28) sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die 2 km für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacher*innen zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 28 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 33/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor Satz 1 der Ziffer 1. "Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard." lautet und in der Begründung Satz 1 der Ziffer 1. "Die Linie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar.", Satz 5 der Ziffer 2. "Die Linien (M) 29, M 60, M 72/73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet." sowie Satz 2 der Ziffer 7. "Dadurch, dass die Linie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets." lauten. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 6. und 7. der Vorlage OF 33/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 333 2021 Die Vorlage OF 33/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 24/8 Betreff: Radweg/Fußweg: Markierungen erneuern In der Hadrianstraße, im Bereich des Musik-Bunkers unter der Unterfahrung der Rosa-Luxemburg-Straße, sind die Markierungen, die den Fußgängerbereich von der Radwegführung trennen sollen, nicht mehr deutlich zu erkennen (s. Abbildung). Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Markierungen in diesem Bereich wieder hergestellt werden. (Foto: Antragsteller) Begründung: Die ursprünglichen Markierungen für die Trennung von Radverkehr und Fußverkehr sind nicht mehr deutlich zu erkennen und erzeugen Unsicherheit in der Nutzung der Wege sowohl bei Fußgänger*innen, als auch bei Fahrradfahrer*innen. Dadurch entsteht auf dieser stark frequentierten Radroute eine erhöhte Unfallgefahr. Es scheint auch angeraten, bei dieser Gelegenheit das Radverkehrsbüro zu beteiligen, um nötigenfalls die Trennung der Verkehrsströme bzw. die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 261 2021 Die Vorlage OF 24/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz an den Tenor angefügt wird: "Nötigenfalls ist die Trennung der Verkehrsströme beziehungsweise die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 9/8 Betreff: Wann wird der Mühlgraben wieder gereinigt? Bis zu ihrer Stilllegung 1948 trieb das Wasser des Mühlgrabens das Mühlrad der ehemaligen Obermühle an. Heute ist der Mühlgraben der Natur teilweise zurückgegeben und entlastet den Urselbach bei Hochwasser. Der Oberlauf ist vor einigen Jahren von der Stadt sehr schön renaturiert worden. Im Bereich der Obermühle fließt er unterirdisch und tritt in Höhe der Obermühlgasse wieder ans Tageslicht. Doch so idyllisch, wie es klingt, ist es aktuell nicht. Nach Auskunft des Magistrats v. 03.12.2020 hindern ungeklärte Eigentumsfragen die Stadtentwässerung an der Reinigung des Mühlgrabens im Bereich der ehemaligen Obermühle. In der Vergangenheit ist diese Dienstleistung regelmäßig von der Stadtentwässerung durchgeführt worden, und zwar am Oberlauf des Mühlgrabens zwischen Schleuse und Obermühle sowie am Unterlauf zwischen Obermühle und Spielsgasse. Nach Informationen von direkten Anwohnern wird der Graben seit ca. zwei Jahren nicht mehr gereinigt. Die Schleuse am Beginn des Oberlaufs ist dauerhaft geschlossen, nur seicht fließt etwas Wasser durch den Graben. Im Bereich Obermühlgasse sind die Einfassungen teilweise in schlechtem Zustand, die Mauern mittlerweile mit Büschen bewachsen. Bei Niedrigwasser sieht der Graben dreckig von Schmutz und Schlamm aus und bei warmen Temperaturen stinkt es. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Warum dauert es so lange, die Eigentumsverhältnisse und damit die Bau- und Reinigungslasten zu klären? 2. Welche Abschnitte des Mühlgrabens sind von diesen Eigentumsfragen betroffen, nur jene im Verlauf des Betontrogs in Höhe der Obermühle selbst oder auch andere Abschnitte, etwa jener offene zwischen Obermühlgasse und Spielsgasse? 3. Wer ist Eigentümer des Mühlgrabens zwischen der Schleuse an den Kleingärten und Spielsgasse? 4. Weshalb werden die vom Rechtsstreit ggf. nicht betroffenen Abschnitte des Mühlgrabens nicht wie bisher gereinigt? 5. Weshalb ist die Schleuse am Oberlauf dauerhaft geschlossen? 6. Ist bei Starkregenereignissen u.ä. sichergestellt, dass Wasser des Urselbachs auch durch den Mühlgraben abfließen kann? 7. Wann wird der Mühlgraben wieder regelmäßig gereinigt und wer ist zu dieser Dienstleistung verpflichtet? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 45 2021 Die Vorlage OF 9/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 8/12 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Ortsbeirat wird gebeten der folgenden Anfrage zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt a.M. / der Teile die für Kalbach/Riedberg Relevanz haben offenzulegen und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach/Riedberg sind 2. und belastbare Kriterien des Verkehrskonzept aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee, Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Beschluss des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 4923) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 KM/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z.B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie -Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 121 2021 Die Vorlage OF 8/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2021, OF 627/8 Betreff: Ersatz für Grillplatz Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Flächen als Ersatz für den Grillplatz Hadrianstraße geeignet sind: a) die Fläche östlich der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Nidda und der Gaststätte Ginnheimer Wirtshaus (frühere Gaststätte Ginnheimer Wäldches) oder b) die Fläche an der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg (stadteinwärts) zur Straße Am Ginnheimer Wäldchen (paralel zur U-Bahnstation Niddapark). Begründung: Zu a) In der V 1726 vom 20.08.2020 wurde die Fläche, die im oben genannte Punkt a) dargestellt, bereits als dritte Frage genannt. In der Antwort in der ST 2092 vom 27.11.2020 wurde auf die dritte Frage nicht eingegangen. Aus diesem Grund wird die unter Punkt a) genannte Fläche nochmals genannt. Die Fläche ist weit von einer Wohnbebauung entfernt. Ferner könnten evtl. auf diesem Gelände noch Versorgungsleitungen für eine Toilettenanlage vorhanden sein. Auf dem genannten Gelände stand während der Bundesgartenschau 1988 ein Verwaltungsbebäude. Außerdem sind durch die in der Nähe verlaufende Straße Am Ginnheimer Wäldchen zumindest Abwasserleitungen vorhanden. Über die Sportanlage des Vereins SV Germania 08 Ginnheim oder über die Gaststätte Ginnheimer Wirtshaus könnte auch eine Wasserzufuhr für eine Toilettenanlage hergestellt werden. Zu b) Die in Punkt b) genannte Fläche ist eine Alternative, da sie weit von der Gaststätte der Sportanlage Blau-Gelb entfernt ist, sodass die seinerzeit bemängelte Geruchtsbelästigung (z.B. Rauch) und der Andrang auf die Gaststättentoilette nicht auftritt. Eine eigene Toilettenalage könnte durch die Versorgungsleitungen in der nahen Straße bzw. der in der Nähe befindlichen U-Bahnstation Niddapark erfolgen. Zu Frage a) Bildquelle: Mängelmelder, Frankfurt fragt mich Zu Frage b) Bildquelle: Mängelmelder, Frankfurt fragt mich Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 627/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 626/8 Betreff: Querung der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: ST 399/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die Stellungnahme 399 vom 18.2.2019 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird gebeten, im Benehmen mit und unter Prüfung einer Kostenbeteiligung der Stadt Oberursel eine Lösung zu erarbeiten, wie eine sichere Möglichkeit zur Querung der Rosa-Luxemburg-Straße und der Bahnschienen auf Höhe der Krebsmühle geschaffen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat hält eine gesicherte und logische Querungsführung weiterhin für erforderlich. Die Stelle befindet sich zwar auf Oberurseler Gemarkung, jedoch nutzen auch viele Naherholungssuchende aus Weißkirchen und Frankfurt das Rad. und Spazierwege in diesem Bereich. Zudem müssen Besucher der Krebsmühle sowie die Radfahrer der Rundroute Rhein Main die Schienen und die Straße queren. Es sollte daher im Interesse aller sein, dort eine sichere Querung der Rosa-Luxemburg -Str. und der Bahnschienen zu schaffen. Die aktuelle Situation ist nicht zufriedenstellend. Um vom Radweg zur Krebsmühle zu gelangen muss die Rosa Luxemburg Str. ohne jegliche Querungshilfe überquert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 399 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7174 2021 Die Vorlage OF 626/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 623/8 Betreff: Anlage eines Zebrastreifens im Weißkirchner Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsführungsmaßnahmen und/oder bauliche Querungshilfen die Fußgängerquerung des Weißkirchner Weges in Höhe Schüttgrabenstraße (zwischen Weißkirchner Weg 59 und Gerhart-Hauptmann-Ring 1, innerhalb der Tempo-30-Zone) besser gesichert werden kann und ob - abweichend von der Regel - zur Durchsetzung der Fußgängersicherheit hier ein Zebrastreifen angelegt werden kann. Begründung: Auf dieser Höhe des Weißkirchner Weges queren sehr viele Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße, um aus der ganzen nördlichen Nordweststadt (Fußweg aus Richtung Gerhart-Hauptmann-Ring 7-9) durch die Schüttgrabenstraße und die Spielsgasse zur U-Bahn-Station Niederursel zu gelangen. Der Weißkirchner Weg ist in diesem Abschnitt stark befahren, da es sich um die Zubringerstraße zum großen Wohngebiet Gerhart-Hauptmann-Ring handelt. Teilweise wird - gemessen an der Tempo 30-Zone - viel zu schnell gefahren. Der Übergang ist insofern zwar klar gekennzeichnet, da kurz hinter der Hausnummer 59 ein absolutes Halteverbot eingerichtet ist, das auch aus Brandschutzgründen für die Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 1-3 erforderlich ist. Dieses Halteverbot wird vor allem in den Abendstunden und nachts generell, tagsüber häufig mißachtet. Oftmals stehen dort auch Kleinlaster. Das hat zur Folge, dass die Sichtverhältnisse für Fußgänger aus Richtung Nordweststadt sehr schlecht sind. Nur durch "Rausrecken" des Kopfes aus den Reihen geparkter Fahrzeuge ist ein Blick auf die Fahrbahn möglich. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, diese Situation zu verbessern, z. B. durch einen Zebrastreifen, der auch in einer Tempo-30-Zone aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist. Sollten die hierzu nötigen Querungszahlen oder die Kraftfahrzeugstärke nicht gegeben sein, würde der Ortsbeirat auch andere bauliche Querungshilfen begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1924 2021 Die Vorlage OF 623/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 603/8 Betreff: Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, zu beschließen, dass der geplante barrierefreie Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt nicht in der Form erfolgt, wie er in der Ortsbeiratssitzung am 22.10.2020 vorgestellt wurde. Folgende drei Punkte müssen in jedem Fall an den Planungen überarbeitet werden: 1. Im Bereich Ausgang Hadrianstraße ist kein barrierefreier Zugang von der Straßenebene zu den Bahnsteigen vorgesehen. 2. Im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist auf jedem Bahnsteig ein Durchgang von einer Breite von 1,05 m und und einer Länge von über 10,0 m zu den beiden Aufzügen vorgesehen, der dann sehr schwer einsehbar ist. 3. Das Gleisschotterbett soll um rund 0,24 m verringert werden, wodurch zu erwarten ist, dass die Lärmbelastung im Bereich Hadrianstraße für die AnwohnerInnen sowie die SchülerInnen und LehrerInnen der Geschwister-Scholl-Schule neben der Belastung durch die stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße nochmals erhöht wird. Begründung: Zu 1. Der Ausgang der Hadrianstraße wird neben den AnwohnerInnen auch von SchülerInnen und LehrerInnen der Geschwister-Scholl-Schule sowie von BesucherInnen des Niddaparks genutzt. Bei einem fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen müssten die entsprechenden Personen einen Umweg von rund 270 m über die Hadrianstraße / In der Römerstadt bzw. von rund 520 m über die Hadrianstraße / Im Heidenfeld / In der Römerstadt auf sich nehmen, um einen der beiden Aufzüge am Ausgang in der Straße In der Römerstadt zu benutzen. Auf beiden Seiten der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Stadtbahnstation gibt es zwar Wege zwischen den beiden Ausgängen der Stadtbahnstation Römerstadt. Auf der Seite stadteinwärts müssen aber 28 Stufen und 20 Halbstufen überwunden werden und der restliche Weg ist auch nicht eben. Auf der stadtauswärtigen Seite müssen insgesamt 45 Stufen überwunden werden. Im Laufe des Umweges über die Straße Im Heidenfeld gibt es zwar zwei Durchgänge zur Abkürzung, die jedoch nicht barrierefrei sind. Ein Durchgang hat Treppen mit 14 Stufen und der zweite hat Treppen mit 6 Stufen. Von einem barrierefreien Umbau der Stadtbahnstation kann deshalb nur bedingt gesprochen werden. Zu 2. Für die Benutzer der Aufzüge im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist jeweils ein Durchgang zwischen Außenwand und Treppenaufgang in einer Breite von 1,05 m und einer Länge von über 10 m vorgesehen. Dieser Bereich soll durch Oberlichter mit Tageslicht und einer Beleuchtung versehen werden. Es entsteht jedoch ein sehr langer und schmaler Durchgang vom jeweiligen Bahnsteig zu dem jeweiligen Aufzug, der sehr schlecht einsehbar ist. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Durchgangsbreite von 1,05 m noch als barrierefrei gelten kann und ob dies den Bestimmungen für einen Fluchtweg entspricht. Zu 3. Um einen barrierefreien Einstieg von dem jeweiligen Bahnsteig in die U-Bahnen zu erreichen, muss die derzeitige Höhendifferenz von rund 0,24 m überwunden werden. Die vorgesehenen Verringerung des Gleisschotterbettes ist eine Möglichkeit der Überwindung der Differenz. Dies führt aber dazu, dass die schalldämmende Wirkung des Gleisbettes deutlich verringert wird. Ab dem Ausgang Hadrianstraße stadteinwärts verläuft die Strecke auf einem Höhenniveau von über 4,0 m über dem angrenzenden Gelände. Vom Gleiskörper entfernt befinden sich stadtauswärts Wohngebäude (Abstand beginnend mit rund 10 m) und stadteinwärts ein Schulgebäude der Geschwister-Scholl-Schule (Abstand etwa 20 m). Auf gleichem Höhenniveau neben den Gleisen verläuft die jeweils zweispurige stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße. Bis heute gibt es außer einem Spitzschutz keinen Lärmschutz, der die hohe Belastung durch den Verkehrslärm für die AnwohnerInnen sowie die SchülerInnen und LehrerInnen vermindert. Eine Alternative für die Überwindung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteigkante und Einstieg in die U-Bahn-Fahrzeuge ist die entsprechende Anhebung der jeweiligen Bahnsteige. Die beiden Bahnsteige müssen im Rahmen der Umbaumaßnahmen ebenfalls überarbeitet werden. Unter anderem bilden sich derzeit immer wieder Pfützen bei Regen auf den Bahnsteigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 640 2020 1. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. 2. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 602/8 Betreff: Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie das Wenden von Fahrzeugen an der Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße und im Bereich Ende Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Dillenburger Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße verhindert werden kann. Gibt es neben dem Verkehrszeichen 272 "Verbot des Wendens" noch weitere Möglichkeiten zur Verhinderung des Wendens? Begründung: Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Strecke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring aus Richtung Oberursel versuchen Kraftfahrzeugführer den Rückstau dadurch zu umgehen, in dem sie die Spur zum Abbiegen in die Dillenburger Straße benutzen und bis zum Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße oder zur Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße fahren. Dort wenden sie und fahren auf der Dillenburger Straße in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und nutzen die Vorfahrtsregelung. Im Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von den Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße kommt es immer wieder zu Gefahren mit den Fahrzeugen auf der Dillenburger Straße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße bzw. NordWestZentrum. An der Ampelanlage Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße kommt es beim Wenden immer wieder zu gefährlichen Situation (insbesondere mit den FußgängInnen). Mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens 272 "Verbot des Wendens" an den Gefahrstellen wäre eine rechtliche Voraussetzung zum verhindern des Wendens gegeben. Gibt es weitere Möglichkeiten zum Unterbinden des Wendens an den oben genannten Stellen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1860 2020 Die Vorlage OF 602/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 599/8 Betreff: Mitteilung an die Stadtbezirksvorsteherin/den Stadtbezirksvorsteher Tempo 80-Schild auf der Rosa-Luxemburg-Straße Der / die zuständige Stadtbezirksvorsteher / Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten, die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu informieren, dass das verdrehte Tempo 80-Schild an der Rosa-Luxemburg-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt in Höhe Heddernheimer Steg / Römische Töpferöfen kurz nach der Auffahrt aus Richtung Dillenburger Straße wieder richtig und sichtbar aufgestellt wird. Begründung: Das Verkehrsschild steht "umgedreht" da und kann nicht erkannt werden, so dass Auffahrende aus Richtung Dillenburger Straße die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wahrnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 599/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 612/8 Betreff: Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das Quartier Mertonviertel / Riedwiese ein Konzept für offene Jugendarbeit zu entwickeln, u.a. mit folgenden Bestandteilen: 1. Das Konzept soll In- und Outdoor-Angebote enthalten, also auch ein Jugendhaus mit Öffnungszeiten, die speziell an Wochenenden länger sind (d.h., Freitag und Samstag bis 23.00 Uhr). 2. Die Bolzplätze an der Rosa-Luxemburg-Straße und am Max-Kirschner-Weg sollen erweitert und durch neue geeignete Flächen und Geräte (z.B. überdachter Tisch für Kartenspiel, Bodenschachspiel, Skaterbahn, Basketball usw.) ergänzt werden. 3. Es soll geprüft werden, wo die auf dem Rathenauplatz erprobten orangenen Sitzkringel ("Riesen-Donuts") für Jugendliche aufgestellt werden können. 4. Für den bereits gut ausgebauten Bolzplatz an der Rosa-Luxemburg-Straße soll eine verbesserte Gestaltung sowie eine Beleuchtung geprüft werden. Begründung: Im Rahmen eines Bürgerrundgangs im Mertonviertel haben Eltern und Jugendliche gegenüber Ortsbeiratsmitgliedern auf fehlende ortsnahe Angebote für Jugendliche hingewiesen. Die vorhandenen Spielplätze und -geräte sind vor allem für Kinder bis 12 Jahren da (z.B. Spielplatz Hundertwasserkita, Spielplatz Emil-v.-Behring-Straße/Gleisdreieck). Das Jugendhaus am Riedberg in der Friedrich-Dessauer-Straße ist zu weit entfernt und schließt zudem freitags bereits um 22.00 Uhr. An den restlichen Wochentagen variieren die Öffnungszeiten zwischen 21.00 und 19.00 Uhr, sonntags und montags ist komplett geschlossen. Derzeit gibt es ausschließlich für Kinder Angebote. Es fehlt an Angeboten für Heranwachsende, zum Beispiel fehlen Flächen, auf denen sie sich speziell im Sommer draußen gut aufhalten können, ohne Anwohner zu stören. Deswegen sollen zum Beispiel geeignete Standorte für zusätzliche Tischtennisplatten geprüft und ggf. umgesetzt werden, dazu Sitzgelegenheiten mit Tischen. Die "Riesen-Donuts" eignen sich gut, weil sie modern aussehen und ein Sitzen in gemeinsamer Runde ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6936 2020 Die Vorlage OF 612/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2020, OF 874/9 Betreff: Situation auf den Parkplätzen unter der Brücke in der Franz-Werfel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der öffentlichen Fläche zwischen der Franz-Werfel-Straße 32 und der Franz-Werfel-Straße 36 unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße haben Anwohner und Passanten folgende Beobachtungen gemacht, die teils als Einzelfälle, teils wiederholt bis sehr häufig auftreten: Ablagerung von Sperrmüll, Altbatterien, Autoteilen, Altöl in teils offenen Behältern, Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle, Essensreste, Zigarettenkippen und Wodkaflaschen, Spuren von Wildpinkeln und Uringestank, Parken von Fahrzeugen ohne Zulassung, ohne gültige HU oder ohne grüne Plakette, Parken von Kfz-Anhängern ohne Zugfahrzeug ordnungswidrig länger als 14 Tage am gleichen Ort. Der Bauzaun des Baustoffzwischenlagers ist vielfach beschädigt, an verschiedenen Stellen außerhalb des Bauzauns sind auf der Fläche oder in den angrenzenden Grünstreifen Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle oder größere Müllablagerungen festzustellen Der Magistrat wird gebeten, in dem genannten Bereich auf den öffentlichen Flächen unter der Brücke die Zufahrt für Fahrzeuge aller Art sperren und nur den Durchgang für Fußgänger und Radler freizuhalten. Die Stadtpolizei sowie die Stabsstelle "Sauberes Frankfurt" mögen die Situation im betreffenden Bereich prüfen und entsprechend tätig werden. Der Bauzaun könnte vielleicht sogar abgebaut und das Baustofflager aufgelöst werden, sollte die betreffende Baumaßnahme bereits abgeschlossen sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6660 2020 Die Vorlage OF 874/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 576/8 Betreff: Baumaßnahmen in der Straße An der Ringmauer - Parkplatzprobleme in der Hadrianstraße - Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Grundsanierung einschließlich der Versorgungsträgerarbeiten in der Straße An der Ringmauer bis voraussichtlich Sommer 2021 führt zu erheblichen Parkplatzproblemen in der Siedlung Römerstadt. Da die Anwohner in ihrer Straße keinen Parkplatz finden können, werden umliegende Straßen wie die Hadrianstraße zum Parken genutzt. Dort herrscht bereits in Normalzeiten erheblicher Parkdruck (Anwohner, Kleingärtner, Griller, Spaziergänger etc.), worauf der Ortsbeirat immer wieder hingewiesen hat. Derzeit ist es so, dass die Anwohner der Hadrianstraße nur noch werktags vormittags Besorgungen mit dem Pkw machen können, weil sie sonst Gefahr laufen, bei Rückkehr keinen Stellplatz mehr zu finden. Die Nutzung der Freifläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße unmittelbar angrenzend an die Geschwister-Scholl-Schule für Parkplätze ist vom Magistrat immer wieder abgelehnt worden (ST 853 v. 27.04.2020). In Ginnheim hingegen ist das Parken unter den Brückenbauwerken der Rosa-Luxemburg-Straße offenbar zulässig (REWE-Parkplatz und Nähe Blumen-Kiosk). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, wenigstens für die Zeit der Sanierung der Straße An der Ringmauer die Fläche unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße (Höhe Bunker angrenzend zur Geschwister-Scholl-Schule) zu öffnen, mit etwas Schotter auszulegen und vorübergehend für das Parken freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 576/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 583/8 Betreff: Unfallgefahren am Gartenweg Im Burgfeld Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß der Gartenweg hinter den Häusern Nr. 215 bis 219 Im Burgfeld unterhalb der Mauer, in einen einwandfreien Zustand versetzt wird. Begründung: Dieser asphaltierte Gartenweg hat sich im Laufe der Jahre durch Witterungseinflüsse und durch Wurzelwerk der flankierenden Bäume und Büsche zu einer unfallträchtigen Piste entwickelt. Ältere Spaziergänger, besonders mit Gehhilfen sind besonders gefährdet. Bei schlechter Witterung erhöht sich das Unfallrisiko noch extrem. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6565 2020 Die Vorlage OF 583/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "unterhalb der Mauer" die Worte "und an zwei weiteren Stellen im Verlauf des Weges in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße" eingefügt wird. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 571/8 Betreff: Spritzschutz an der Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass der Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße an der Fahrbahn stadtauswärts (westliche Seite) erweitert wird. Begründung: Im Nachgang zur ST 1382 vom 29.07.2019 wurde der Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße erneuert. So wurde auch an der Fahrbahn stadtauswärts östlich (rechts Fahrbahn) der Spritzschutz vom Bunker bis zur U-Bahn-Station Römerstadt wieder hergestellt. Auf der westlichen Seite der Fahrbahn stadtauswärts (linke Fahrbahn der Rosa-Luxemburg-Straße) wurde jedoch nur der Bereich unmittelbar über die Hadrianstraße erneuert. Es fehlt der Spritzschutz vom Bunker bis zur Hadrianstraße. Während die Radfahrer und Fußgänger, die den Weg unter der Brücke von der Hadrianstraße in Richtung Nidda benutzen, auf der einen Seite der Brücke (östliche Seite) vor Spritzwasser geschützt sind, ist der Schutz auf der anderen Seite der Brücke nicht gegeben. Die weitere Fläche zwischen Brückenunterquerung und Bunker wird als Parkplatz von Anwohnern der Römerstadt und unter anderem auch von Lehrkräften der Geschwister-Scholl-Schule genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6562 2020 Die Vorlage OF 571/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 582/8 Betreff: Ersatz einer maroden Sitzbank an der Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass, entsprechend der Zusage der ST 1765 vom 07.09.2018, die marode Sitzbank, die an dem Weg an der Nidda zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Praunheimer Wehr (in Höhe des westlichen Fußballtors) steht, ersetzt wird. Begründung: In der ST 1765 vom 07.09.2018 wurde zugesagt, dass die marode Bank erneuert wird. Der Ortsbeirat forderte in der OM 3353 vom 14.06.2018 der Ersatz durch eine seniorengerechte Sitzgelegenheit. Der ST 1765 ist nicht zu entnehmen, ob mit dem Ersatz eine seniorengerechte Sitzgelegenheit installiert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6560 2020 Die Vorlage OF 582/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 561/8 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Weißkirchner Berg/Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Grünphase für Fahrradfahrer und Fußgänger in Richtung Bommersheim, bzw. von dort kommend verlängert wird und die Schaltung auf grün schneller erfolgt. Begründung: Die Grünphase ist extrem kurz, es bleibt keine Zeit, die Straße komplett bei grün zu queren. Wenn mehrere Radfahrer oder Fußgänger dort warten, gibt es ein Zeitproblem. Dazu kommt, dass die Wartezeit auf die Grünphase relativ lang ist, sodass sehr oft die Straße bei rot passiert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6367 2020 Die Vorlage OF 561/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 562/8 Betreff: Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern Es ist immer wieder und in den letzten Monaten verstärkt zu beobachten, dass Autofahrer aus dem Bereich Nordweststadt/Niederursel den Umweg über das Nordwestzentrum scheuen, um auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Stattdessen werden die Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle genutzt. Im besonderen ist der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof bis oberhalb der Krebsmühle (Verlängerung Weißkirchener Weg) betroffen. Er ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und entsprechend breit und asphaltiert. Dies lädt offensichtlich zum illegalen befahren (aus beiden Richtungen) ein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das befahren dieses und der anderen Wege verhindert wird. . Dies könnte auf der Verlängerung des Weißirchener Wegs, der besonders frequentiert ist, mit einer Schranke z. B. in Höhe des Friedhofs erreicht werden. Die Landwirte, die den Weg nutzen, erhalten einen Schlüssel, denn es ist eine überschaubare Anzahl. Außerdem sollten schnellstens und regelmäßig auf allen betroffenen Wegen (z.B. auch dem Dorfwiesenweg) Polizeikontrollen erfolgen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6368 2020 Die Vorlage OF 562/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2020, OF 588/12 Betreff: Verlegung der Poller "Auf der Kreuzerhohl" vom Riedberg Richtung Niederursel Im Januar 2020 hat das Grünflächenamt die Planung für die neue Kleingartenanlage an der Kreuzerhohl im Rahmen der Bürgerfragestunde vorgestellt. Insgesamt wurde die Planung als gelungen von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates 12 bezeichnet. Lediglich die Verkehrsanbindung mit Kraftfahrzeugen, die nach dem aktuellen Stand ausschließlich über Niederursel durch die Kreuzer Hohl erfolgen soll, wurde kritisiert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Poller - die sich aktuell am Ende der Max-von-Laue-Straße befinden - so zu versetzen, dass die Anbindung der neuen Kleingartenanlage einschließlich der Nutzung der vorgesehenen Parkplätze ausschließlich über die Max-von-Laue-Straße vom Campus Riedberg erreichbar ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Max-von-Laune-Str. zur Riedbergallee einen Wendehammer in Absprache mit dem Straßen- und Verkehrsamt erhalten soll 3. und nach Fertigstellung der Planung diese in den Ortsbeiräten 8 und 12 vorzustellen. Begründung: 1. Um einen permanenten Kraftfahrzeugverkehr vom Riedberg durch ganz Niederursel über die Straße "Auf der Kreuzerhohl" zu den Kleingärten zu vermeiden, sind die vorhandenen Poller um wenige Meter Richtung Niederursel zu versetzen. Nach heutigem Stand sind zukünftige Pächterinnen und Pächter der neuen Anlage fast ausschließlich auf dem Riedberg wohnhaft. 2. Da zahlreiche Kinder zu Kita Kairos mit dem Auto gebracht werden, dient es allen voran den Kindern die bauliche Situation zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.02.2020, OF 551/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6220 2020 1. Die Vorlage OF 551/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 588/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 588/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 551/8 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die E-Roller-Verleiher wie z.B. Tier aufzufordern, dafür zu sorgen, dass diese Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf den engen Fußgängerwegen im alten Ortskern von Niederursel abgestellt werden und 2. zu prüfen, ob eine Nutzung von E-Rollern im Verkehrsraum von Alt-Niederursel untersagt werden kann, und zwar in folgenden Straßen: Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Spielsgasse, Schüttgrabenstraße, Kleine Schüttgrabenstraße, Obermühlgasse, Dorfwiesenweg, Hennegasse, Erbsengasse und Kirchgartenstraße. Begründung: Zwischenzeitlich sind E-Scooter-Verleihsysteme auch im Frankfurter Nordwesten aktiv und die Fahrzeuge können auch in diesen Stadtteilen fahren. Leider halten sich viele Kunden oder die Verleiher selbst, die die Fahrzeuge zu Werbezwecken abstellen, nicht an die Verkehrsregeln. Insbesondere stehen oftmals sogar zwei Fahrzeuge nebeneinander auf einem der sehr engen Gehwege in Straßen wie Alt-Niederursel, Spielsgasse oder Schüttgrabenstraße. Dort ist ohnehin wenig Raum für Fußgänger, und die abgestellten Fahrzeuge zwingen Passanten auf die Fahrbahn. Für Mütter und Väter mit Kinderwagen ist das besonders unpraktisch und ggf. gefährlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6211 2020 a) Ziffer 1 der Vorlage OF 551/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage, wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) Einstimmige Annahme zu b) SPD, GRÜNE, 1 LINKE., BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU und 1 LINKE.(= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2020, OF 550/12 Betreff: Zufahrt Kleingartenanlage Kreuzerhohl vom Uni Campus aus Zur Umsetzung der OM 5671 (OBR 8) vom 23.1.2020 wird der Magistrat gebeten, schon im Zuge der Errichtung der Kleingartenanlage Kreuzerhohl, die Zufahrt von der Max-von-Laue-Straße aus zu ermöglichen an Stelle der jetzigen Zufahrt über den alten Kern von Niederursel und die Kreuzerhohl. Dies kann vermutlich am Einfachsten erreicht werden durch eine Versetzung der jetzigen Poller und Pfosten vom Ende der Max-von-Laue-Straße um ca. 40 Meter nach Westen. Eine Einfahrt in den Weg "Steinstraße" soll weiterhin nicht vom Uni Campus Riedberg aus möglich sein. Begründung: Da damit zu rechnen ist, dass der deutlich überwiegende Teil der Kleingartenpächter des "Kleingartenvereins Riedberg e.V." für die Anlage an der Kreuzerhohl vom Riedberg kommt, sollte eine Anfahrt mit Kraftfahrzeugen zu den geplanten vier Parkplätzen nicht dazu führen, dass Niederursel hierdurch mit zusätzlichem Verkehr belastet wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 550/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6219 2020 Die Vorlage OF 550/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2020, OF 551/12 Betreff: Verlegung der Poller in der Straße Kreuzerhohl vom Riedberg Richtung Niederursel Im Januar 2020 hat das Grünflächenamt die Planung für die neue Kleingartenanlage an der Kreuzerhohl im Rahmen der Bürgerfragestunde vorgestellt. Insgesamt wurde die Planung als gelungen von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates 12 bezeichnet. Lediglich die Verkehrsanbindung mit Kraftfahrzeugen, die nach dem aktuellen Stand ausschließlich über Niederursel durch die Kreuzerhohl erfolgen soll, wurde kritisiert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen und den Ortsbeirat 8 informieren: Der Magistrat wird gebeten, die Poller - die sich aktuell am Ende der Max-von-Laue-Straße befinden - so zu versetzen, dass die Anbindung der neuen Kleingartenanlage einschließlich der Nutzung der vorgesehenen Parkplätze ausschließlich über die Max-von-Laue-Straße vom Campus Riedberg erreichbar ist. Begründung: Um einen permanenten Kraftfahrzeugverkehr vom Riedberg durch ganz Niederursel über die Straße Kreuzerhohl zu den Kleingärten zu vermeiden, sind die vorhandenen Poller um wenige Meter Richtung Niederursel zu versetzen. Nach heutigem Stand sind zukünftige Pächterinnen und Pächter der neuen Anlage fast ausschließlich auf dem Riedberg wohnhaft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.06.2020, OF 588/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 551/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6220 2020 1. Die Vorlage OF 551/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 588/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 588/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2020, OF 525/8 Betreff: Kleingartenanlage an der Kreuzerhohl - Durchgangsverkehr verhindern Wie in der Frankfurter Rundschau vom 20. Januar zu lesen ist, ist auf Niederurseler Gemarkung an der Kreuzerhohl eine Kleingartenanlage mit 38 Parzellen für das Wohngebiet Riedberg/Kalbach geplant. Die Anbindung soll über die Kreuzerhohl erfolgen. Da dieses Gelände im Ortsbezirk 8 liegt, ist es zu bedauern, dass das zuständige Ortsbeiratsgremium nicht schon früher in die Planungen eingebunden wurde. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass auch weiterhin sichergestellt ist, dass kein Durchgangsverkehr über die Kreuzerhohl erfolgen kann. Begründung: Über die Kreuzerhohl könnte auf direktem Weg der Stadtteil Riedberg/Kalbach, sowie die A661 erreicht werden. In der Vergangenheit wurden alle Möglichkeiten mit Pollern, bzw. mit großen Steinen verwehrt. Trotzdem ist immer wieder zu sehen, dass Autofahrer versuchen, diese Hindernisse zu umfahren. Eine Erleichterung, diese "Schleichwege" zu nutzen, hätte zur Folge, dass der Ortskem von Niederursel, bzw. die Kreuzerhohl von Durchgangsverkehr frequentiert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5671 2020 Die Vorlage OF 525/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 521/8 Betreff: Parkraumkonzept Hadrianstraße, hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Bunker in der Hadrianstraße und die Fläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße komplett als Parkplatz zur Verfügung zu stellen und demzufolge zu asphaltieren und auszuweisen. Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahme 331 vom 19.02.2018, in der der Magistrat die Erstellung eines Parkraumkonzeptes befürwortet. Begründung: Die Fläche zwischen den beiden Brücken der Rosa-Luxemburg-Straße wird bereits schon jetzt als Stellfläche für Kfz genutzt. Diese gilt es, als offiziellen Parkplatz herzurichten. Die Fläche unter der Brücke ist schon lange abgesperrt. Dieser Platz unter der Brücke kann städtebaulich nicht wirklich gut anders genutzt werden. Es bietet sich an, diesen Bereich als Parkraum zur Verfügung zu stellen, da in den angrenzenden Straßen jetzt schon permanent Parkplätze zu knapp sind. Daher soll der Bereich asphaltiert und beschildert werden und mit einem Gesamtkonzept als ordentlicher Parkraum dienen, wie dies auch schon in zwei Bereichen im benachbarten Stadtteil Ginnheim geschehen ist. Dort befindet sich ein Supermarkt unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße, dessen Parkplatz direkt unter der Brücke dieser Schnellstraße liegt, und in der Nähe der Bundesbank wird ein Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße auch als Parkplatz genutzt. Vergleichbar ist auch, dass in Alt-Eschersheim unter der Maybachbrücke geparkt wird. Da dies in den angrenzenden Stadtteilen funktioniert, geht der Ortsbeirat davon aus, dass dies auch in Heddernheim möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5668 2020 Die Vorlage OF 521/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 501/8 Betreff: Verkehrsberuhigung der Seibertsgasse Vorgang: ST 694/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, in der Seibertsgasse versetztes Parken einzuführen. Die Planung dazu ist vor der Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner vorbezeichneten Stellungnahme unter Ziffer 4 die Anregung befürwortet, in der Seibertsgasse versetztes Parken einzuführen. Die Maßnahme ist aus Sicht des Ortsbeirates nötig, um die Tempo-30-Regelung in diesem Teil der verkehrsberuhigten Zone von Alt-Niederursel zu verstärken. Bei Einfahrt in die Seibertsgasse, in der Kurve aus Richtung Alt-Niederursel/Karl-Kautsky-Weg, so beschreiben es die Anwohner, wird erheblich beschleunigt, bergabgefahren und das Tempo bis zur Einmündung in den Krautgartenweg durchgezogen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 694 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 501/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5663 2020 Die Vorlage OF 501/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 470/8 Betreff: Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße die beiden dort befindlichen unansehnlichen und mit Graffiti versehenen Werbetafeln, mit der Aufschrift "CKV City Concept - Wohnstile Europas", zu entfernen und ggf. die Firma an den Beseitigungskosten teilhaben zu lassen. Die Schilder befinden sich: a) auf der Marie-Curie-Straße, an der Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße (Richtung Oberursel) b) ca. 40m weiter unmittelbar im Kurvenbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (stadteinwärts - siehe Kartenausschnitt) (Karte: OpenStreetMap - Bilder: Antragsteller) Begründung: Historisch betrachtet dürfte es sich bei den Werbetafeln um ein Relikt aus den Anfängen der Besiedelung des Riedbergs um Ende der 90er Jahre des letzten Jahrtausends handeln. Seinerzeit verwiesen derartige Bildtafeln augenscheinlich auf die um Käufer werbenden Projekt- und Maklerbüros des "Europaquartiers", entlang der Straße "Zur Kalbacher Höhe". Die Ansiedelung der Bewohner auf diesem Areal wurde bereits vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen, jedoch die Werbung nicht entfernt. Inzwischen fällt sie der Verwahrlosung anheim. Eine Entfernung ist daher angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5078 2019 Die Vorlage OF 470/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 460/8 Betreff: Anstehende Sanierung der Brücke (In der Römerstadt) über die Rosa-Luxemburg-Straße Nach der 2020/21 anstehenden Sanierung und dem barrierefreien Umbau der U-Bahn-Station Römerstadt soll die darüberliegende Brücke wohl 2024 instand gesetzt werden. Beide Projekte sollten zusammen betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit der Brückensanierung zu prüfen: 1. Verringerung des überbreiten Straßenquerschnittes auf das Maß des dann folgenden Straßenverlaufs Richtung Alt-Heddernheim, inclusive aktuellem Standard bei der Ausweisung von Fahrradstreifen. 2. Abschaffung der Bushaltebuchten an der Haltestelle Römerstadt 3. Prüfen des Aufstellen von überdachten Abstellmöglichkeiten für Radfahrende in der Nähe der Abgänge zur U-Bahn. Begründung: zu1. > Diese Überbreite stammt noch aus Zeiten der autogerechten Stadt und verleitet zum schnelleren Fahren, das dann kurze Zeit später aber doch wieder länger anhaltend verringert werden muss. 2. > Die Busse bleiben so im Verkehrsfluss und müssen nicht wieder auf das Wiedereinfädeln warten. 3. Komfortable Abstellstationen an allen U-Bahnstationen sollten üblich werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 460/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 466/8 Betreff: Bahnübergang zwischen "Wiesenau" und "Niederursel" besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Krautgartenweg aus und in Richtung Niederursel jeweils kurz vor dem beschilderten Bahnübergang (Linien U 3, U 8 und U 9) zusätzlich zu den Zusatzschildern "Radfahrer absteigen" einen deutlichen Warnhinweis, zum Beispiel ein Warndreieck: "Gefährlicher Bahnübergang", oder in beide Richtungen ein neues, größeres rechteckiges Schild mit Aufdruck von Zeichen 151 und dem Zusatz "Gefährlicher Bahnübergang/Dangerous Level Crossing" anzubringen. Begründung: Der Bahnübergang wird leider von vielen Radfahrern unterschätzt und verbotswidrig befahren. Die einfache Zusatzbeschilderung 1012-32 "Radfahrer absteigen" an den Zeichen 151 StVO wird als Warnhinweis übersehen oder ignoriert. Die meisten Radfahrer steigen nicht ab, was sicherer wäre, denn aufgrund der Kurvenlage der Bahngeleise in Höhe dieses unbeschrankten Bahnübergangs werden die Geleise oftmals in einem unfallträchtigen Winkel gequert. Erst kürzlich hat sich dort ein schwerer Unfall ereignet. Eine Verdeutlichung des Gefahrenpotentials wäre aus Sicht des Ortsbeirates angezeigt. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5070 2019 Die Vorlage OF 466/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 456/8 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann und - die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden. - ob die Aussagen der ST 607 vom 17.03.2017 zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg auch für die Zu- und Abfahrten gelten müsste. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahnstation Ginnheimer Wäldchen bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahnstation Römerstadt, mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu ST 1838 vom 17.09.2018. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 % Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach ST 607 vom 17.03.2017 vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Antragstellers). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4912 2019 Die Vorlage OF 456/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Abblehung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2019, OF 441/8 Betreff: Sauber Gassi gehen! - Zwei Hundekottütenspender für den Oberurseler Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. entlang des Oberurseler Weges zwei Hundekottütenspender anzubringen, und zwar den einen auf Höhe der Gaststätte "Zum Lahmen Esel" Ecke Oberurseler Weg/Spielgasse und den zweiten im Bereich des Wendehammers des Oberurseler Weges, der kurz vor der Autobahnbrücke in den Spazierweg Richtung Krebsmühle führt. 2. im Bereich "Paul-Kornfeld-Weg" an geeigneter Stelle einen Hundekottütenspender anzubringen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert mit einer Obergrenze von 2.100 Euro. Begründung: Der recht lange Weg von der Krebsmühle Richtung Niederursel entlang des Oberurseler Weges ist ein beliebter Spazierweg, auch für Hundehalter, die sich nicht an die Regeln halten. Zwei Hundekottütenspender können hier sicher Abhilfe schaffen. Im Wohngebiet Paul-Kornfeld-Weg gibt es ebenfalls Bedarf. Für beide Gebiete stehen Paten zur Verfügung. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 295 2019 Die Vorlage OF 441/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, 1. entlang des Oberurseler Weges zwei Hundekottütenspender anzubringen, und zwar den einen auf Höhe der Gaststätte "Zum Lahmen Esel" Ecke Oberurseler Weg/Spielgasse und den zweiten im Bereich des Wendehammers des Oberurseler Weges, der kurz vor der Autobahnbrücke in den Spazierweg Richtung Krebsmühle führt. 2. im Bereich "Paul-Kornfeld-Weg Nr. 23" an geeigneter Stelle einen Hundekottütenspender anzubringen. 3. im Martin-Luther-King-Park am großen Spielplatz 4. Aßlauer Straße 1 an der Wiese Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert mit einer Obergrenze von 3.500 Euro. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 425/8 Betreff: Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzungen in den Ausfahrtbereichen aus der Tiefgarage des Nordwest-Zentrums durch einheitlich hohe Sichtzeichen ersetzt werden. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie viele der in B 215 vom 23.07.2018 unter der Überschrift "Unfallhäufigkeitsgeschehen (UHS) 15-1-10 Rosa-Luxemburg-Straße / Ausfahrt NW-Zentrum" aufgeführten Unfälle in den beiden Zeitabschnitten (01.05.2013 bis 30.11.2014 sowie 01.05.2016 bis 30.11.2017) jeweils auf den Ausfahrtbereich des NW-Zentrums entfallen. In B 98 vom 21.03.2014 wird ausgeführt, dass die Untersuchung des Unfallschwerpunktes Erich-Ollenhauer-Ring/Nidacorso noch nicht abgeschlossen wurde und dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Hierzu wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob mit der Darstellung in B 215 die Untersuchung des Unfallschwerpunktes abgeschlossen ist und welche weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, die zu einer Verringerung der Unfallgeschehen führten. Begründung: Zu Erneuerung der Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung: Mit OM 3354 hat der Ortsbeirat 8 um die Erneuerung der abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring gebeten. Mit ST 1839 vom 17.09.2018 wurde der Ersatz zugesagt. Im nördlichen Ausfahrtbereich (Nähe Hammerskjöldring) sind einige Sichtzeichen (immer noch oder schon wieder) abgefahren. In diesem Bereich waren / sind ausschließlich kleine Sichtzeichen angebracht. Im westlichen Ausfahrtbereich (Nähe Bernadottestraße) sind sowohl kleine als auch höhere Sichtzeichen angebracht. Insbesondere von den kleinen Sichtzeichen sind einige abgefahren worden. Im südlichen Ausfahrtbereich (Nähe Ernst-Kahn-Straße / Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts) sind nur hohe Sichtzeichen installiert, von denen keine abgefahren wurden. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, dass einheitliche und nur hohe Sichtzeichen das Überfahren der Straßenbegrenzung verhindert. Für diese Forderung spricht auch die Tatsache, dass im Bereich der Auffahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) auf den Erich-Ollenhauer-Ring (in Höhe der Berufsfeuerwehr) ebenfalls hohe Sichtzeichen installiert sind. Diese Fahrstreifenbegrenzungen wurden bisher nicht überfahren. Zu B 215 vom 23.07.2018 und B 98 vom 21.03.2014: Es ist erfreuliche, dass sich die Anzahl der Unfallgeschehen von dem einen zu dem anderen der beiden genannten Zeiträume um 81 Prozent verringert hat. Es besteht der Wunsch zu wissen, wie viele der jeweiligen Unfälle sich auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums beziehen und wie viele Unfallgeschehen im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße sich ereignet haben. Ferner würde der Ortsbeirat gerne wissen, welche Maßnahmen zu der rapiden Senkung der Unfallgeschehen beigetragen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4595 2019 Die Vorlage OF 425/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2019, OF 429/8 Betreff: Zusätzlichen Fußweg an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Liegenschaftsamt wird gebeten, das Grünflächenamt zu beauftragen, den etablierten Trampelpfad auf der Grünfläche zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und dem Damm der Rosa-Luxemburg-Straße als Fußweg zu befestigen. Begründung: Eine Vielzahl von Nutzern der U-Bahnstation läuft über die genannte Grünfläche und hat hierdurch in den letzten Jahren einen unansehnlichen Trampelpfad angelegt. Eine Neuanlage der Rasenfläche wird daran ebenfalls nichts ändern, da bekanntlich die kürzeste Entfernung zwischen zwei Punkten die Gerade darstellt. Um die Außendarstellung der ansonsten sehr ordentlich gestalteten U-Bahnstation wieder herzustellen, bietet sich die Anlage eines kleinen Fußweges an der Stelle des Trampelpfads an. Foto: Ralf Porsche Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 429/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und LINKE. gegen SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2019, OF 420/8 Betreff: Ausfall der U-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 8 auf der "A-Strecke" abmildern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Sperrung der A-Linie in den Sommerferien 2019 - den Betrieb der Linie U1 zwischen Heddernheim und Ginnheim aufrechtzuerhalten. - die Taktung der Linie U9 zu erhöhen. - eine noch höhere Taktung der Straßenbahn Linie 16 - mit Fahrten zum Westbahnhof einzurichten. - alle Fahrten des 60er Busses bis nach Eschersheim zur S-Bahn Linie S6 zu verlängern. - den Ortsbeirat 8 an den weiteren Ersatzverkehrsplanungen rund um die Bauarbeiten zu beteiligen. Begründung: Die Bewohnerschaft des Ortsbezirks 8 verfügt lediglich über zwei zweckmäßige Möglichkeiten in Richtung Frankfurter Innenstadt zu gelangen. Entweder über die Rosa-Luxemburg-Straße oder die Eschersheimer Landstraße mit der U-Bahn bzw. als Individualverkehr. Hierbei ist zu beachten, dass die Rosa-Luxemburg-Straße nur für Kraftfahrzeuge zugelassen ist. Die vergangenen längeren Arbeitsphasen an dieser U-Bahnlinie haben deutlich aufgezeigt, dass sich die Auswirkungen auch erheblich in den Ortsbezirk 8 erstrecken. Aufgrund des Wegfalls der U-Bahnlinien 1,2,3 und 8 für einen Zeitraum von ca. 6 Wochen ist entsprechend mit einem verstärkten Rad- und Kraftfahrverkehr, auch aufgrund des Schienenersatzverkehrs, auf beiden Straßen zu rechnen, denen verkehrlich Rechnung getragen werden muss. Der Ortsbeirat 8 erachtet die dargelegten Maßnahmen als geeignet den zu erwartenden verkehrlichen Andrang abzumildern, bzw. besser zu verteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.03.2019, OF 412/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4416 2019 Anregung an den Magistrat OM 4417 2019 1. Die Vorlage OF 412/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 420/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 423/8 Betreff: Sicherungsmaßnahmen an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die aktuellen Sturmschäden an der Brückenausstattung der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Hadrianstraße (Römerstadtsiedlung) schnellstens so zu beseitigen, dass für Passanten und Fahrzeuge, die unterhalb der Brücke unterwegs sind, keine Gefahr besteht, von herabfallenden Bauteilen getroffen zu werden; 2. die Brückenausstattung, darunter auch die Geländer und Spritzwasserschutzplanen, insgesamt zu kontrollieren und ggf. schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: Durch die stürmische Wetterlage der zurückliegenden Wochen kam es im Bereich Hadrianstraße zu einem Herunterbrechen von einigen Spritzwasserschutzplanen, die lediglich an ein paar Dachlatten mit Kabelbindern einfachst befestigt waren. Im Bereich des Schulhofes der Geschwister-Scholl-Schule sind Absperrbänder angebracht worden, nicht aber zum Beispiel am Fuß- und Radweg Richtung Bunker/Niddagebiet. Der Ortsbeirat richtet seine Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang auf die immer noch ausstehende Beantwortung der Anfrage V 989 v. 13.09.2018. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4422 2019 Die Vorlage OF 423/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2019, OF 605/9 Betreff: S-Bahnhof "Ginnheim" mit Anbindung an die Platensiedlung planen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an die geplante S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" eine fußläufige, barrierefreie Anbindung in Richtung Platenstraße/ U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" zu planen . Begründung: Der S-Bahnhof ist bisher an einen großen Teil Ginnheims überhaupt nicht angebunden. Die Bewohner*inenn müssten einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen, um den Bahnhof, der Luftlinie nur wenige hundert Metervon der Stadtbahnendhaltestelle Ginnheimentfernt ist zu benutzen.Die Magistratsvorlage M140/2011 sieht bereits eine optionale Überführung vom S-Bahnsteig auch in Richtung Ginnheim vor. Diese ist auch in der aktuellen Planung der DB zum S-Bahnhof Ginnheim vorgesehen. Der Übergang müsste aber um eine direkte Anbindung in Richtung der Stadtbahnhaltestelle (im Umfeld der Rosa-Luxemburg-Straße) ergänzt werden. Um zeitnah zum Neubau der S-Bahnstation auch hier eine Anbindung zu schaffen, sollte deshalb schnellstmöglich geprüft werden, wie diese umgesetzt werden könnte. Ohne eine Anbindung an diesen Teil Ginnheims wird das Projekt erhebliche Akzeptanzschwierigkeiten in der Bevölkerung haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4227 2019 Die Vorlage OF 605/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 405/8 Betreff: Radweg-/Fußgängerbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Rosa-Luxemburg-Straße verlaufenden Weg zwischen dem Wendehammer der Niederurseler Landstraße (Höhe Haus-Nummer 1/Fußgängertunnel Richtung Heddernheim) und dem Schwarzen Platz (Höhe Hammarskjöldring 2-10) für eine unmissverständliche Beschilderung von Radweg und Fußgängerweg zu sorgen. Begründung: Kürzlich hat der Magistrat überall im Stadtteil Richtungsschilder für den Radverkehr anbringen lassen, so auch direkt am Tunnelausgang im o.g. Wendehammer vor Haus Nr. 1 mit einem Richtungsschild zum Nordwestzentrum (NWZ). Auf diesem entlang der Schnellstraße führenden Weg zum Schwarzen Platz bzw. im weiteren Verlauf zum Niederurseler Steg in das NWZ ist allerdings unklar, ob Fahrradfahren überhaupt erlaubt ist. Zwischen den Häusern Niederurseler Landstraße 1 und 17 ist - ohne jede Beschilderung - farbiges Verbundpflaster (rot und grau) verlegt, das eine Aufteilung in Rad- und Fußweg nahelegt. Ab Haus Niederurseler Landstraße 19 geht es mit einem breiten Asphaltweg weiter, der aus Richtung NWZ vor dem Haus Hammarskjöldring 10 mit einem "Verbot für Radfahrer" beschildert ist. Durch Beschilderung etwa als kombinierter "Rad-/Gehweg" könnte Eindeutigkeit erzielt werden für alle Radler und sonstigen Passanten, die aus Richtung U-Bahnstation "Heddernheimer Landstraße" oder NWZ diesen Weg benutzen. Foto: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4330 2019 Die Vorlage OF 405/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2018, OF 392/8 Betreff: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8 Co 2-Reduktion fürs Klima, weniger Schadstoffe in der Luft, mehr Sicherheit für Kinder - das sind nur einige, gewichtige Vorteile einer Geschwindigkeitsreduktion. Der Ortsbezirk 8 sollte dabei vorangehen und im Rahmen eines Pilotprojektes zeigen, dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit sinnvoll und umsetzbar ist. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Rahmen eines Pilotversuches wird im Ortsbezirk 8 als Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 auf Straßen eingeführt. Ausgenommen davon sind folgende Straßen: Marie-Curie-Straße, Dillenburger Str./Maybachbrücke, Rosa-Luxemburg-Straße. Auf denen gilt dann Tempo 50. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 392/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2018, OF 366/8 Betreff: Beleuchtung Krautgartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Bereich des Krautgartenwegs zwischen dem Spielplatz am Neumühlenweg und der (beleuchteten) U-Bahn-Querung mit einer Beleuchtung zu versehen. Begründung: Der Krautgartenweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung Richtung Ortskern Niederursel, bzw. Oberursel (und zurück) und gerade in den Herbst- und Wintermonaten im angesprochenen Bereich sehr dunkel. Eventuelle Hindernisse und Spaziergänger mit Hunden sind, gerade für Radfahrer, nur schwer zu erkennen. Es kann dadurch zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1073 2018 Die Vorlage OF 366/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU und GRÜNE (= Ablehnung) bei zwei Enthaltungen CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 368/8 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße verbessert werden kann. Folgende Maßnahmen könnten zum Beispiel sein: 1. Verhinderung des Ausschwenkens der Lkw's bis an den gegenüberliegenden Bürgersteigs nach dem Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe durch: a) Verringerung der Geschwindigkeit für die Lkw's im Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe, b) Verhinderung des Parkens von Kraftfahrzeugen im Kurveninnenbereich und 2. Einrichtung eines Radweges auf dem Bürgersteig für die Fahrtrichtung von der Dillenburger Straße zum Wendehammer. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und der Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße benutzen muss. Somit wird dieser Bereich auch vom regionalen Radverkehr benutzt. Im dem genannten Bereich ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand auf der Seite der Müllverbrennungsanlage verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große Lkw's (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch PKW von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Oftmals benutzen die Lkw's die gesamte Fahrbahn und bleiben damit nicht auf der rechten Spur. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahnstation) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Bei der Auffahrt der Lkw's von der Ausfahrt aus der Müllverbrennungsanlage auf die Heddernheimer Landstraße (Bereich der Heddernheimer Höfe) kommen diese Fahrzeuge oftmals sehr nahe an den gegenüber Bürgersteig, weil in diesem Kurvenbereich Fahrzeuge parken. Durch den leicht abschüssigen Streckenverlauf von der Müllverbrennungsausfahrt bis nach der Kurve haben die Fahrzeuge oftmals eine erhöhte Geschwindigkeit. Damit gefährden diese großen Fahrzeuge die entgegenkommenden Radfahrer. Es ist notwendig, dass die Lkw's diesen Kurvenbereich langsamer befahren und nicht bis auf die Gegenfahrbahn ausschwenken. Ferner sollte im Innenbereich der Kurve das Parken untersagt werden, damit dieser Bereich als Fahrbahn genutzt werden kann. Darüber hinaus sollte geprüft werden, mit welchen Maßnahmen die Fahrer dazu gebracht werden, dass diese das Ausschwenken bis zum gegenüberliegenden Bürgersteig unterlassen. Als weitere Maßnahme sollte geprüft werden, ob auf dem Bürgersteig ein Fahrradweg von der Kreuzung Dillenburger Straße bis zum Wendehammer für eine Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4033 2018 Die Vorlage OF 368/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 335/8 Betreff: Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße Die zwischen 1971 und 1980 errichteten Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße sind im Zuge der Planungen für ein PPP-Brückensanierungskonzept 2010 eingehend auf ihren baulichen Zustand hin untersucht worden (M 46 v. 19.03.2010). Bereits damals sind die im Gebiet des Ortsbezirks 8 in Höhe der Römerstadtsiedlung befindlichen Hochbrücken (Hadrianbrücke, Brücke In der Römerstadt, Brücke Ausfahrt Nordwestzentrum) zusammen mit den anderen Brückenbauten der Hochstraße im Bereich von Ginnheim als "dringend zu erneuern" bezeichnet worden. Die Brücken erhielten Zustandsbewertungen zwischen 2,5 und 3,0. Der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. Euro vorgetragen. Im Zusammenhang mit der Brückensanierung war zudem eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie Lärmschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Straßenoberflächen vorgesehen. Das PPP-Projekt kam nicht zustande. Seitdem sind lediglich kleinere Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms getätigt worden, wann jedoch eine Sanierung der Hochstraße, die 2010 als dringlich bezeichnet wurde, ausgeführt wird, ist nicht bekannt. Im Rahmen einer Begehung mit Ortsbeiräten am 28.05.2018 haben Anwohner der Römerstadtsiedlung erneut auf die hohe Lärmbelastung hingewiesen. Zudem ergab eine nähere Inaugenscheinnahme der Schutzzäune am Straßenrand (Spritzwasserschutz), dass diese nur notdürftig, zum Teil nur mit Dachlatten und Kabelbinder, befestigt sind. Abgesehen von diesen Provisorien: Insgesamt erscheint insbesondere die Hadrianbrücke rein äußerlich sehr in die Jahre gekommen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße geplant? 2. Mit welcher Regelmäßigkeit wird der bauliche Zustand der Hochstraße kontrolliert und welche Zustandsbewertung erhalten die in der M 46 / 10 aufgelisteten Teilbauwerke Nr. 7457304 (Hadrianbrücke), 7457305 (Brücke In der Römerstadt) und 7457306 (Brücke Ausfahrt NWZ) heute? 3. Welche Verbesserungen beim Lärmschutz für die Römerstadtsiedlung strebt der Magistrat im Zuge einer geplanten Gesamtsanierung an? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die unansehnlichen Spritzwasserschutzplanen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu erneuern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2018 Die Vorlage OF 335/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 331/8 Betreff: Begrünung Rosa-Luxemburg-Straße auf Höhe der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass an der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der U-Bahnstation Römerstadt (stadteinwärts) 1. die Bäume und Büsche zurückgeschnitten oder beseitigt werden, 2. die Bodenflächen für das Efeu von anderem Bewuchs freigehalten werden und ggf. um weitere Flächen erweitert werden, damit die Efeupflanzen sich entwickeln und die Wandflächen bewachsen können, 3. der Seitenstreifen an der rechten Fahrspur öfter gereinigt wird und 4. die Abwasserkanäle öfter gereinigt werden, damit bei Regen die Gefahr von Aquaplaning vermieden wird. Begründung: Mit dem Bewuchs von Efeu wird die hohe Mauer entlang der Rosa-Luxemburg im Bereich des Heddernheimer Friedhofs verschönert und es wird ein Beitrag zum Lärmschutz und gegen die Luftverschmutzung erzielt. In den Flächen zum Anwuchs des Efeus haben sich Büsche und Bäume angepflanzt und nehmen mit ihrem Bewuchs dem Efeu die entsprechende Entfaltungsmöglichkeit. Damit die ganze Wand mit Efeu bewachsen wird, sollte geprüft werden, ob noch weitere Flächen zum Anpflanzen von Efeu geschaffen werden können. Der Bewuchs mit Büschen und Bäumen kann auch dazu führen, dass das Mauerwerk beschädigt wird. Am Seitenrand der Fahrbahn (stadteinwärts rechts) sammelt sich immer wieder Abfall und Laub an und wird nicht zeitnah beseitigt. Bei entsprechend starkem Regen verstopfen die Abwasserabflüsse und das Wasser kann erst im Bereich der Brücke über die Hadrianstraße abfließen. Am linken Rand der Fahrbahn (Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts im Bereich der U-Bahnstation Römerstadt) ragen Büsche über die Leitblanken, die zumindest zurück geschnitten werden müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3645 2018 Die Vorlage OF 331/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 2. der Vorlage: SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu Ziffern 3. und 4. der Vorlage: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2018, OF 333/8 Betreff: Zusätzliche Gleisquerung an der Einmündung der Straße Hinter der Krebsmühle auf die Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Ampel an der Einmündung "Hinter der Krebsmühle" auf die "R.-Luxemburg-Straße" eine zusätzliche Gleisquerung zu schaffen, um ein gefahrloses passieren von der Seite der Krebsmühle auf den Rad- und Fußweg (auf der gegenüber liegenden Seite und umgekehrt) zu gewährleisten. An der vorhandenen Gleisquerung oberhalb der Ampel befindet sich ein Wegweiser (Richtung Krebsmühle, Eschborn usw.). Da dort keine ampelgeregelte und somit gefahrlose Überquerung der Straße gegeben ist, soll dieser Wegweiser an den neuen Übergang versetzt werden. Begründung: An der o.g. Einmündung befindet sich eine Ampel (auch für Fußgänger und Radfahrer). Vom Bereich der Krebsmühle kommend, steht man nach Überquerung auf einem schmalen "Bürgersteig" vor den Schienen, ohne die Möglichkeit zu haben, auf den dahinter liegenden Rad- und Fußweg zu gelangen. Da der Bürgersteig nach einigen Metern abrupt endet, die nächste Querung aber etliche Meter in nördlicher Richtung liegt, ist es erforderlich, im Bereich der Ampel einen Überweg zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3646 2018 Die Vorlage OF 333/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat und Prüfung und Berichterstattung gebeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.08.2018, OI 21 entstanden aus Vorlage: OF 309/8 vom 24.07.2018 Betreff: Benennung von Straßen am Campus Riedberg Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung aufgefordert, folgende Benennung von Straßen vorzunehmen: - Die Zufahrtsstraße von der Altenhöferallee in Richtung des Biozentrums (Mensa) soll zukünftig den Namen Alexander-Todd-Straße tragen. - Der Weg von der Max-von-Laue-Straße vorbei am Biologicum soll zukünftig Emmy-Klieneberger-Straße genannt werden. - Die campusinterne Verbindungsstraße zwischen dem Physik-Gebäude und dem Max-Planck-Institut für Biophysik (Verlängerung der Alfred-Wegener-Straße) soll künftig Friedrich-Hund-Straße heißen. Die Initiative für die Benennung der Straßen geht von der Goethe-Universität Frankfurt aus. Sie wurden bereits im Vorfeld durch das Stadtvermessungsamt Frankfurt und das Institut für Stadtgeschichte geprüft und bestätigt. Zur Veranschaulichung enthält die Initiative eine Planunterlage der zur Benennung vorgeschlagenen Straßenabschnitte und Ku rzbiografien der entsprechenden Personen. Anlage 1 (ca. 63 KB) Anlage 2 (ca. 742 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 15.08.2018 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 309/8 Betreff: Benennung von Straßen am Campus Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Benennung von Straßen vorzunehmen: Die Zufahrtsstraße von der Altenhöferallee in Richtung des Biozentrums (Mensa) soll zukünftig den Namen Alexander-Todd-Straße tragen. Der Weg von der Max-von-Laue-Straße vorbei am Biologicum soll zukünftig Emmy-Klieneberger-Straße genannt werden. Die campusinterne Verbindungsstraße zwischen dem Physik-Gebäude und dem Max-Planck-Institut für Biophysik (Verlängerung der Alfred-Wegener-Straße) soll künftig Friedrich-Hund-Straße heißen. Die Initiative für die Benennung der Straßen geht von der Goethe-Universität Frankfurt aus. Sie wurden bereits im Vorfeld durch das Stadtvermessungsamt Frankfurt und das Institut für Stadtgeschichte geprüft und bestätigt. Zur Veranschaulichung enthält der Antrag eine Planunterlage der zur Benennung vorgeschlagenen Straßenabschnitte und Kurzbiographien der entsprechenden Personen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 21 2018 Die Vorlage OF 309/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, REP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 316/8 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: 1. Zwei Sitzbänke entlang des Max-Kirschner-Weges; 2. eine Sitzbank vor der Turnhalle Habelstraße 11; 3. eine Sitzbank an der oberen Hälfte der Hundewiese am "Bubeloch" an der Nidda; 4. eine Sitzbank auf dem schmalen Weg zwischen Campingplatz "City Camp Sandelmühle" und Alexander-Riese-Weg; 5. eine Sitzbank im Knick der Straße An der Sandelmühle gegenüber Haus Nr. 34; 6. eine Sitzbank unter den Bäumen zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 80 und 96; 7. eine Sitzbank auf der Wiese hinter dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 60 und neben Haus Nr. 62; 8. eine Sitzbank auf der Wiese vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 56-60; 9. eine Sitzbank entlang des Spazierweges zwischen Oberurseler Weg (Wendehammer) und der Krebsmühle; 10. eine Sitzbank an dem Verbindungsweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten entlang der Stadtbahngleise bis zur Station "Zeilweg"; 11. zusätzliche Sitzgelegenheiten in der U-Bahnstation "Nordwestzentrum" in beide Fahrtrichtungen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs selbständig zurückzulegen. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3455 2018 Die Vorlage OF 316/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2018, OF 308/8 Betreff: Problem mit Radrasenden an der Kreuzung Krautgartenweg/Spielsgasse Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob am Ende des Oberurseler Weges in geeignetem Abstand vor der Einmündung in die Kreuzung mit Spielsgasse und Krautgartenweg sowie am Ende der Kreuzerhohl kurz vor dem Bahnübergang über die ganze Fahrbahn gezogen flache "Rüttelstreifen" zur Temporeduzierung angebracht werden können, jeweils flankiert von Zeichen 112 StVO in ausreichendem Warnabstand. Falls "Rüttelstreifen" nicht möglich sind, wird der Magistrat um Prüfung anderer, aus seiner Sicht geeigneter Maßnahmen gebeten, um an Ort und Stelle das zum Teil viele zu hohe Tempo von Radfahrenden zu reduzieren und die Sicherheit der zu Fuß Gehenden in diesem Bereich zu verbessern. Begründung: Aus Richtung Oberurseler Weg, aber auch den Hang hinab von der Uni über die Kreuzerhohl, fahren Radfahrende sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung an der Gaststätte "Zum Lahmen Esel" zu. Aufgrund der Stadtbahnstation, aber auch wegen der Büros am Krautgartenweg und wegen der Gaststätte mit viel Besuch, halten sich dort viele zu Fuß Gehende auf, die sogar auf dem Zebrastreifen von zu schnellen Stahlrössern bedrängt werden. Zugleich nutzen viele Bikebegeisterte aus Richtung Riedberg und Oberursel die Strecke auch als Fahrstrecke zur Arbeit, bspw. mit Ziel Mertonviertel oder Innenstadt. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn der Magistrat mit den der Verwaltung gesetzlich möglichen Mitteln auf eine Dämpfung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser speziellen Kreuzung hinwirken würde. Unter "Rüttelstreifen" versteht der Ortsbeirat bspw. quer zur Fahrbahn verlegte Markierungselemente mit einem Rillen- oder Sägezahnprofil von etwa 1 cm Höhe. Falls der erste Streifen, der in der Regel etwas breiter ausgeführt wird, in gelber Farbe markiert wird, erhöht sich zusätzlich die Tagsichtbarkeit. Weitere, schmälere Streifen verstärken den Effekt: Die Vibrationen erhöhen die Aufmerksamkeit der lenkenden Person auf einem zu schnellen Tretferrari und stellen somit eine effektive Möglichkeit dar, vor einer Gefahrenstelle wie der schneidigen Kurve zur Spielsgasse hin zu warnen und eine Senkung der Geschwindigkeiten dieser Drahtesel an Ort und Stelle zu erreichen. Vorstellbar sind auch ebenerdige, in die Straße eingefasste Rippenplatten als Hinweis, um den Radverkehr auf die Kreuzung aufmerksam zu machen. Die Wirkung von Rüttelstreifen wurde unter anderem von der deutschen Bundesanstalt für Straßenwesen untersucht. Diese bestätigt die Warnwirkung und empfiehlt den Einsatz von Rüttelstreifen auf Straßen z. B. vor gefährlichen Kurven. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.04.2018, OF 283/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3351 2018 1. Die Vorlage OF 283/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 308/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 308/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE., BFF und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2018, OF 297/8 Betreff: Ersatz einer Parkbank an der Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass eine Sitzbank, die an dem Weg an der Nidda zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Praunheimer Wehr (in Höhe des westlichen Fußballtors) steht, durch eine seniorengerechte Sitzgelegenheit ersetzt wird. Begründung: In der Nähe des Fußballplatzes südlich der Geschwister-Scholl-Schule in Höhe des westlichen Fußballtores befindet sich am Weg an der Nidda (zwischen Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße und dem Praunheimer Wehr) eine Parkbank, bei der die Rückenlehne fehlt. Ferner ist die vorhandene Sitzfläche in einem sehr schlechten Zustand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3353 2018 Die Vorlage OF 297/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2018, OF 279/8 Betreff: Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die fehlende Beleuchtung in den Durchgängen zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße (zwischen Heddernheimer Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße - westliche Seite) sowie In der Römerstadt / Am Forum und Hadrianstraße (entlang der Rosa-Luxemburg-Straße - östliche Seite) wieder hergestellt wird. Es ist zu prüfen, ob der Fußweg durch die Grünanlage östlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch neu zu installierende Laternen ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Die oben genannten Bereiche wurden in der Vergangenheit durch die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in der Dunkelheit erhellt. Seit einiger Zeit wird die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in dem Bereich ab 22:00 Uhr abgeschaltet. Somit fehlt täglich die Beleuchtung ab 22:00 Uhr bis zum nächsten Morgen. Der Durchgangsbereich zwischen In der Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße 29 (zwischen jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße) ist mit einer eigenen Beleuchtung ausgestattet und somit von der nächtlichen Beleuchtungsabschaltung der Rosa-Luxemburg-Straße nicht betroffen. Die Bewohner von Am Forum 83 und 85, deren Hauseingänge sich im Durchgangsbereich zwischen Am Forum und Hadrianstraße befinden, treten nach dem Verlassen des Gebäude nach 22:00 Uhr direkt in die Dunkelheit. In den beiden Durchgängen befinden sich einzelne Stufen (westlich der Rosa-Luxemburg-Straße) bzw. drei Treppen mit unterschiedlicher Stufenzahl. Damit ergibt sich eine erhebliche Stolper- bzw. Sturzgefahr beim Benutzen der beiden Wege in Dunkelheit ohne Beleuchtung. Durch stadtauswärts fahrende Fahrzeuge und aufgrund der durchsichtigen Schallschutzwand werden die Wegebenutzer geblendet und damit kann sich die Verletzungsgefahr bei schlechter Beleuchtung erhöhen. Neben der Installation von Laternen beidseits der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße könnte die fehlende Beleuchtung dadurch wieder hergestellt werden, indem die Laternen der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der U-Bahnstation Römerstadt nicht nach 22:00 Uhr abgeschaltet werden. Der Weg, der gegenüber Am Forum 79 beginnt, entlang der Rosa-Luxemburg-Straße durch die Grünfläche verläuft und Am Forum (gegenüber dem Kindergarten) endet, kann während der Vegetationsperiode nur durch neu zu installierende Laternen richtig beleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2018 Die Vorlage OF 279/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 283/8 Betreff: Radraser-Problem an der Kreuzung Krautgartenweg/Spielsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob am Ende des Oberurseler Weges kurz vor der Einmündung in die Kreuzung mit Spielsgasse und Krautgartenweg sowie am Ende der Kreuzerhohl kurz vor dem Bahnübergang je eine schwarz-gelbe Kunststoff-Bodenschwelle mit Reflektoren zur Temporeduzierung angebracht werden kann, jeweils flankiert von Zeichen 112 StVO in ausreichendem Warnabstand. Ggf. sind die zur Lärmreduzierung in den Niederlanden entwickelten "intelligenten Bodenschwellen" einzusetzen. Falls Bodenschwellen nicht möglich sind, wird der Magistrat um Prüfung anderer, aus seiner Sicht geeigneter Maßnahmen gebeten, um die Sicherheit der Fußgänger in diesem Bereich zu verbessern. Begründung: Aus Richtung Oberurseler Weg, aber auch den Hang hinab von der Uni über die Kreuzerhohl, fahren bestimmte Radler sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung an der Gaststätte "Zum Lahmen Esel" zu. Aufgrund der Stadtbahnstation, aber auch wegen der Büros am Krautgartenweg und wegen der Gaststätte mit viel Besuch, halten sich dort viele Fußgänger auf, die sogar auf dem Zebrastreifen von zu schnellen Fahrradfahrern bedrängt werden. Zugleich nutzen viele Radler aus Richtung Riedberg und Oberursel die Strecke auch als Fahrstrecke zur Arbeit, bspw. mit Ziel Mertonviertel oder Innenstadt. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn der Magistrat mit den der Verwaltung gesetzlich möglichen Mitteln auf eine Dämpfung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser speziellen Kreuzung hinwirken würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.06.2018, OF 308/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 283/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3351 2018 1. Die Vorlage OF 283/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 308/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 308/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE., BFF und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2018, OF 441/9 Betreff: Ein Kreisel für Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, möglichst zeitnah einen Kreisverkehr an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Waldgasse einzurichten. Begründung: Ein Kreisverkehr würde den Verkehrsfluss an dieser Stelle deutlich beschleunigen und den Ginnheimer Bürgern eine schnelle und legale Möglichkeit bieten, auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 19.04.2018, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 441/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3069 2018 Beschluss: Die Vorlage OF 441/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2018, OF 267/8 Betreff: Anregungen und Forderungen zur M 176 Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim Vorgang: M 176/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem die M176 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, ist es notwendig, im Interesse der Bevölkerung von Niederursel und der Nordweststadt den Magistrat zu bitten, bei der vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim folgende Anregungen aufzugreifen bzw. folgende Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Damit sollen die Befürchtungen vor Ort bezüglich dieses Vorhabens zerstreut werden. Dem Ortsbeirat ist jeweils einmal im Jahr ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Anregungen und Forderungen zu geben: 1. Die Planung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sollte vor allem bezahlbares Wohnen auch bei den freifinanzierten Projekten zum Ziel haben. Dabei ist sicher zu stellen, dass auch private Investoren verpflichtet werden mindestens 30% der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg anzubieten. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollte vorbildlich eine ökologische Ausrichtung mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung zum Ziel haben, die eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehr, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energie und der Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser zum Ziel hat. 2. Das Urselbachtal und das Steinbachtal sind von Bebauung frei zu halten und als breite Grünzonen zu erhalten. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 3. Als Beitrag zur Aufwertung der vorhandenen Stadtteile und des neuen Stadtteils ist eine Verbindung zwischen dem Grüngürtel und des Regionalparks anzustreben. 4. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg zwischen Frankfurt und Oberursel/Bad Homburg sowie Steinbach und Eschborn vorzusehen. 5. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schulen, Kitas etc.) muß parallel mit dem Einzug der ersten Bewohner/innen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 6. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. 7. Die Verkehrsinfrastruktur sollte zukunftsorientiert geplant werden und eine Verringerung des Individualverkehrs zum Ziel habe. Sie sollte rechtzeitig vor dem Bau der ersten Wohneinheiten realisiert werden. Dies gilt auch für die Planung der Praunheimer Umfahrung, für die eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring vorzusehen ist. Das Entwicklungsgebiet sollte bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt bleiben entsprechend der Zusagen bei der Vorstellung des städtebaulichen Entwicklungsplans am 27. September 2017 erhalten und sind bei der Planung zu integrieren. 9. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 10. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält einen effektiven Lärmschutz und ist von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache mit einer Einhausung zu versehen. 11. Mit den von den Baumaßnahmen betroffenen Landwirten ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 12. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 267/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung REP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 275/8 Betreff: Kurvenbereich Spielsgasse/Ecke Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich Spielsgasse/Ecke Alt-Niederursel auf der Seite von Cafe-Restaurant Mutz (unmittelbar vor dem Zaun) zu schraffieren (vergleichbar zur Schraffierung Ecke Seibertsgasse/Alt-Niederursel) und damit zu scharfe, schnittige Kurvenfahrten von motorisiertem Individualverkehr zu erschweren. Begründung: Verkehrsteilnehmer aus Richtung Spielsgasse mit Lkw, Pkw oder Motorrad beachten zuweilen die Rechts-Vor-Links-Regelung an dieser Kreuzung nicht sorgfältig genug und fahren zu schnittig in die Kurve vor dem Café Mutz. Für Fußgänger, die sich vor dem Café Mutz aufhalten, ist das mitunter gefährlich. Da in diesem Bereich der Straße Alt-Niederursel Radfahren gegen die Einbahnstraße möglich ist (aus Richtung Karl-Kautsky-Weg), kommt es auch zu Missverständnissen zwischen Fahrradfahrern, die an der Ecke Spielsgasse/Alt-Niederursel Rechts-vor-Links beachten müssen, und zu schnellen Pkw aus Richtung Spielsgasse, die links abbiegen wollen. Eine Schraffierung vor dem Café Mutz, die Fahrzeuge aus Richtung Spielsgasse enger führt, kann die Verkehrssicherheit vor diesem Ortsmittelpunkt deutlich erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3055 2018 Die Vorlage OF 275/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei zwei Enthaltungen GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 271/8 Betreff: Sitzbank für Spaziergänger oberhalb L 3004 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. entlang des nördlich der L 3004 gelegenen Spazierweges zwischen Kreuzerhohl und Graf-von-Stauffenberg-Allee (südlich der Wohnstraßen Fritz-Wichert-Ring und Hans-Herkommer-Ring) ein oder zwei Sitzbänke für Spaziergänger aufzustellen; 2. die verschwundene Holzsitzbank an dem kleinen Wäldchen entlang des westlich und parallel zur A 5 verlaufenden Wirtschaftsweges zwischen der Straße "Hinter der Krebsmühle" und den Apfelplantagen zu ersetzen. Begründung: Insbesondere ältere Spaziergänger benötigen auf den Spazierwegen in der Ortsrandlage von Niederursel Ausruhmöglichkeiten. In der Nähe der neuen Wohnstraßen am Niederurseler Hang befindet sich zudem das Seniorenwohnheim des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts. Die beliebte Sitzbank an dem Gehölz in der Nähe der A 5 ist seit kurzem spurlos verschwunden, wird aber in dieser Lage als Ausruh- und Aussichtspunkt unbedingt benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3052 2018 Die Vorlage OF 271/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2018, OF 266/8 Betreff: Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt Hofgut Obermühle Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Sitzung des Ortsbeirats am 15. Februar hat der Bauträger den Ortsbeirat über das Bauprojekt "Hofgut Obermühle" informiert. Dabei wurde auch das Problem Zufahrtsmöglichkeiten für Baufahrzeuge abgesprochen. Seitens des Bauträgers wurden zwei Zufahrtsmöglichkeiten vorgestellt: Zufahrt über die Krebsmühle und den Dorfwiesenweg sowie über den Weißkirchener Weg bzw. Alt-Niederursel und die Spielsgasse. Seitens der Straßenverkehrsamtes wurde dem Bauträger mitgeteilt, dass der Ortsbeirat über die Auswahl der Zufahrtsmöglichkeiten befragt werden soll. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, beim Amt für Straßenverkehr zu veranlassen, dass das Amt in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats dazu fachkundige Informationen gibt, da diese der Ortsbeirat 8 für seine Entscheidung benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2825 2018 Die Vorlage OF 266/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2018, OF 409/9 Betreff: Keine Auslagerung der Diesterwegschule an die Straße Auf der Schloßhecke Vorgang: V 963/09 OBR 9; ST 965/09; M 204/17; OM 2407/17 OBR 9; ST 124/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, von einer Auslagerung der Diesterwegschule auf die Liegenschaft "Auf der Schloßhecke" aus folgenden Gründen abzusehen: 1. Das Grundstück liegt an einer Senke, die nur rund 100 Meter von der südwestlich verlaufenden Rosa-Luxemburg-Straße entfernt liegt. Auch von dieser Straße werden aufgrund des hauptsächlich vorherrschenden Südwestwindes Lärm und vor allem Schadstoffe bis zum fraglichen Grundstück getragen. Eine erhöhte Schadstoffbelastung bedeutet eine erhöhte Gesundheitsbelastung für die Kinder. Diese Belastung wurde in der Konfliktanalyse für das Planvorhaben 55R192 0 der Umweltprüfung durch den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main vom 30.03.2009 bestätigt. Laut dieser Analyse besteht für das Gebiet eine Vorbelastung durch Straßenverkehrslärm, hohe Wärmebelastung (Bioklima) und hoher Schadstoffbelastung. 2. Die Main-Weser-Bahnlinie liegt weniger als 100 Meter westlich des Grundstücks, was beim hier hauptsächlich vorherrschenden Südwestwind den Lärm unmittelbar zur ausgelagerten Schule trägt. Ohne Lärmschutzmaßnahmen ist eine Auslagerung für die Kinder nicht zumutbar. 3. Die Rosa-Luxemburg-Straße wurde 1972 in Betrieb genommen. Da die Qualität der Fahrzeugmotoren zu dieser Zeit eine nach heutigem Maßstab extrem hohe Umweltbelastung bedeutete (z. B. durch Feinstaub, Ruß oder bleihaltige Kraftstoffe), ist es möglich, dass der Boden in diesem Gebiet ebenfalls durch eingelagerte Schadstoffe belastet ist. Dies müsste durch Bodenproben geprüft werden, um eventuelle Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. 4. In Bezug auf einen möglichen Lärmschutz gegenüber der Rosa-Luxemburg-Straße wird auf die ST 965 vom 1.7.2009, Absatz 1, Punkt 3 verwiesen. Darin führt der Magistrat aus, dass ein Lärmschutz der Rosa-Luxemburg-Straße "extrem schwierig" umzusetzen sei. 5. Um für die Auslagerung an diesen Standort den notwendigen Lärm und Schadstoffschutz zu gewährleisten, entstünden neben den laut ST 124 vom 26.01.2018 als wirtschaftlich angesehenen Kosten für die bauliche und versorgungstechnische Erschließung weitere Kosten für den Emissionsschutz. Schutz also gegen den Lärm der Bahnlinie und gegen die von der Rosa-Luxemburg-Straße eingetragenen Schadstoffe (sofern ein solcher Schutz überhaupt möglich ist). 6. Der Zeitraum für die Auslagerung der Schule fällt mit dem Zeitraum zusammen, innerhalb dessen die Main-Weser-Bahnlinie von zwei auf vier Gleise erweitert werden soll. Außerdem soll genau unterhalb des geplanten Auslagerungsstandrotes in dieser Zeit auch der S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim neu entstehen. Der Baulärm wird in diesem Zusammenhang ebenfalls eine erhebliche negative Wirkung auf den Schulbetrieb haben (vgl. u.a. Magistratsbericht M 204 vom 6.10.2017). 7. Da Eltern der Schulkinder gerade in Hinblick auf die Lärm- und Gesundheitsbelastung am angestrebten Standort starke Bedenken artikuliert haben, darf auch von dieser Seite mit erheblichem Widerstand gegen eine Auslagerung an die Schloßhecke gerechnet werden. Auch dies würde das Verfahren verlängern. 8. Das Grundstück, auf dem die Auslagerung stattfinden soll, ist laut dem gültigen Bebauungsplan NW62c Nr.1 als Kleingartenfläche festgesetzt. Laut diesem Bebauungsplan handelt es sich bei der Straße "Auf der Schloßhecke" um keine öffentliche Verkehrsfläche. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt mit seinem Urteil 8K3407/09.F vom 12.11.2010, Seite 20, Abs. 2 ausgeführt. 9. Die fragliche Liegenschaft ist laut der hessischen Biotopkartierung ein geschütztes Gehölzbiotop, das es demnach zu erhalten gilt (siehe Kartenmaterial unter http://natureg.hessen.de/Main.html ). Die Fällung der Bäume und Entfernung der Sträucher auf dem Grundstück zieht notwendige Ausgleichsmaßnahmen durch die Stadt Frankfurt nach sich. 10. Der Ponyhof Schloßhecke, der direkt an die Liegenschaft grenzt, könnte bei einer Auslagerung der Schule an diesen Standort nicht erhalten werden. Durch eine Schule in direkter Nachbarschaft würden die Tiere einem Stress ausgesetzt, dem sie nicht gewachsen wären. Der Ponyhof ist eine Ginnheimer Institution und bei Kindern jeden Alters bekannt und beliebt. Diesen in Ginnheim zu verlieren wäre ein Verlust für die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für die Kinder. Hier müsste ein vollwertiger Ausgleich durch die Stadt geschaffen werden (vgl. u. a. Arbeit von Dr. Bettina Wollanke von der Ludwig-Maximilian-Universität München "Evaluierung von Stressparametern beim Pferd https://edoc.ub.uni-muenchen.de/7533/1/May_Anna.pdf). 11. Die Anwohner entlang der Straße "Am Wiesenrain" und der "Ginnheimer Waldgasse" würden durch den Schulbetrieb ebenfalls berührt. Diese Anwohner fürchten im Anschluss an eine Erschließung und nach Ende der Auslagerung der Schule die Bebauung entlang der neu erstellten Straße. Ein zu erwartendes Vorgehen der Anwohner - auch auf dem Rechtsweg - würde aufgrund der Verfahrensdauer den angestrebten Zeitplan für das Projekt erheblich verzögern. 12. Als Schulträger ist die Stadt Frankfurt gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Bundes und des Landes Hessen verpflichtet, alle präventiven Maßnahmen zu treffen, um den Lern und Arbeitsplatz Schule sicherheits- und gesundheitsförderlich zu gestalten (vgl. GUV-SI 8064 der gesetzlichen Unfallversicherung). Diese Verpflichtung gilt auch für eine mehrjährige Auslagerung und ist am Standort Schloßhecke, wie oben ausgeführt, nur sehr schwer umzusetzen. Aus den vorgenannten Gründen ergeben sich folgende Fragen: A: Ist unter Berücksichtigung dieser notwendigen Schutzmaßnahmen die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nach wie vor gegeben, auch wenn sich der Lärmschutz in Bezug auf die Rosa-Luxemburg-Straße laut dem Magistrat "extrem schwierig" gestaltet? B: Ist die Stadt Frankfurt der Ansicht, dass an der fraglichen Stelle keine bedenkliche Emissionsbelastung durch Verkehrslärm, Abgase, Feinstaub und Baulärm vorliegt oder innerhalb des Auslagerungszeitraums vorliegen wird? Wenn ja, so wird der Magistrat gebeten, dies unmittelbar durch entsprechende Fachgutachten bestätigen zu lassen. C: Hat die Stadt Frankfurt für den angestrebten Standort eine Prüfung durch gemäß SGB VII und dem Bundesarbeitsschutzgesetzt durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durchführen lassen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? D: Außerdem stellt sich die Frage, was eine generelle Studie bezüglich einer Standortanalyse, welche neben der räumlichen Nähe zum bisherigen Schulstandort auch die Umwelt- und Gesundheitskriterien mit einschließt, ergeben würde. Bei einem anderen Fall im Kreis Rhein-Sieg sprachen eine mögliche Bodenbelastung sowie Verkehrslärm gegen die Auslagerung an einen angestrebten Alternativstandort (https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/siegburg/neubau-standort-seidenberg- gegen-schule-auf-der-muellkippe-28925960?view=fragmentPreview und http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/siegburg/Siegburger-Sc hulzentrum-bleibt-am-Neuenhof-article3713727.html). Es dient der Information, dass die Elternvertreter der Diesterwegschule gegenüber der Stadt Frankfurt mehrere Alternativstandorte genannt haben, die gemäß dem Wortlaut "nach einer ersten Prüfung" abgelehnt Wurden! Hier sind erneute und weitergehende Untersuchungen zu den genannten Standorten wünschenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.09.2017, OF 349/9 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.04.2009, V 963 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2009, ST 965 Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 204 Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2407 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 124 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 349/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 409/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2018, OF 414/9 Betreff: Errichtung einer Parcours-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat mit der Errichtung einer Parkour-Anlage in Gestängeausführung im Ortsbezirk. Zu diesem Zweck stellt der Ortsbeirat einen Betrag bis zu einer Höhe von 2.500,00 € aus seinem Budget zur Verfügung. Die Anlage soll vorzugsweise auf dem Gelände des Spielplatzes am Fuße der Höllbergstraße entstehen. Als Alternative wäre der Bereich westlich der Ginnheimer Landstraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße denkbar. Begründung: Die Sportart Parkour ist bei den Jugendlichen seit Jahren sehr beliebt. Leider fehlt es an eigens dafür eingerichteten Anlagen, an denen die Jugendlichen ihrem Sport ungehindert nachgehen können. Durch die Einrichtung dieser Anlage würde das Freizeitangebot im Ortbezirk - gerade für die Jugendlichen - sinnvoll und attraktiv ergänzt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.08.2020, OF 856/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird so lange zurückgestellt, bis die Stellungnahme des Magistrats zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirates 9 vom 22.02.2018, V 762, vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 29.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 24.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 5 Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Ortsvorsteher gebeten wird, bei den zuständigen Ämtern die unverzügliche Installation eines Stangenparcours auf dem Spielplatz am Fuße der Höllbergstraße anzumahnen und den Zuständigen eine Kopie der relevanten, dort wohl verlorengegangenen Vorgänge zu übersenden. Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 5 Die Vorlage OF 856/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6651 2020 1. Die Vorlage OF 414/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 856/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 856/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz im Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat wünscht daher eine schnelle Umsetzung der Installation des Stangenparkours!" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2018, OF 258/12 Betreff: Bei neuem VGF-Betriebshof Optionen für Riedberg und Kalbach offenhalten Der Magistrat wird gebeten, bei der Suche und der Grobplanung eines neuen Betriebshofs der VGF als Ersatz für die Betriebshöfe Heddernheim und Oberursel-Bommersheim, auch die Optionen für effiziente Verbindungen in Richtung Riedberg und Kalbach zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere mögliche Streckenführungen der Regionaltangente-West (RTW) einzubeziehen. Begründung: In der NR 430 fordert die Koalition in der Stadtverordnetenversammlung die VGF auf, einen neuen Standort für einen Betriebshof zu suchen. Der FAZ (3.11.2017, S. 36) zufolge ist hierfür bereits ein Gebiet zwischen Riedberg und Niederursel im Blick, wobei offen ist, ob es sich dabei um die Fläche unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße oder doch eher um die weitaus größere Fläche nordwestlich der A 5 handelt. In jedem Fall stellt sich für einen Betriebshof in dieser Gegend die Frage, ob und wie zusätzliche Verbindungsgleise eine Querverbindung in Richtung Kalbach / Nieder-Eschbach ermöglichen können, ohne in Heddernheim wenden zu müssen. Eine solche Verbindung würde es auch ermöglichen, einen Abzweig der Regionaltangente-West über den Riedberg zu führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2710 2018 Die Vorlage OF 258/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 242/8 Betreff: Entfernung der Beschilderung "Radfahrer frei" an der Straße "Am Urselbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Straße "Am Urselbach" sämtliche Zusatzschilder "Radfahrer frei" zu entfernen und den Durchgang zur Spielsgasse entlang des Urselbachs ausschließlich für Fußgänger freizugeben. Folgende Schilder wären dabei zu entfernen: Verkehrszeichen VZ 1022-10 an der Ecke Seibertsgasse/Am Urselbach, Verkehrszeichen VZ 1022-10 in der Straße Am Urselbach am Beginn des Fußweges Richtung Spielsgasse und VZ 357-50 ("Durchlässige Sackgasse" für Radler und Fußgänger) an der Ecke Obermühlgasse / Dorfwiesenweg / Am Urselbach. Das zuletzt genannte Schild wäre durch VZ 357-51 ("Durchlässige Sackgasse" für Fußgänger) zu ersetzen. Begründung: Die sicher zunächst gut gemeinte Idee, Fußwege auch für Radfahrer freizugeben, setzt voraus, dass Radfahrer die Regeln beachten und nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf die Fußgänger ist gemäß StVO in diesem Fall besondere Rücksicht zu nehmen. Nach Auskunft von vielen Bürgern, die an einer Begehung im alten Ortskern von Niederursel teilgenommen haben, verhalten sich sehr viele Radler, die den Fußweg "Am Urselbach" benutzen, rücksichtslos gegenüber Fußgängern. Sie fahren mit überhöhter Geschwindigkeit aus Richtung Dorfwiesenweg auf den Fußweg zu und/oder "schießen" plötzlich und unter Gefährdung des Straßenverkehrs auf den Gehweg Spielgasse bzw. weiter auf die Straße selbst. Bisweilen wird die Beschilderung auch als Einladung für Motorrollerfahrer missverstanden was auf diesem engen und wegen der Knickkurve schlecht einsehbaren Fußweg zu weiteren Konfliktsituationen mit Fußgängern führt. Der Ortsbeirat empfiehlt deshalb, die Zusatzbeschilderung aus Sicherheitsgründen zu entfernen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2688 2018 Die Vorlage OF 242/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, FREIE WÄHLER und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 241/8 Betreff: Wilde Müllhalde unter der Rosa-Luxemburg-Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Neumühlenweg und der Verlängerung des Krautgartenweges im oberen Teil des Brückenauflegers (etwa in Höhe der Abfahrt der L 3004 auf die Marie-Curie-Straße) die dort befindliche wilde Müllhalde, die offensichtlich als regelmäßiger Treffpunkt genutzt wird, sowie die dort angebrachten Sichtschutzfolien am Geländer entfernt werden; den Bereich zukünftig regelmäßig zu kontrollieren und im Interesse einer für Spaziergänger angemessenen Sauberkeit regelmäßiger zu reinigen. Begründung: Die umzäunte Fläche im oberen Teil des Brückenauflegers haben ganz offensichtlich Personen, die sich dort regelmäßig aufhalten, mit Sichtschutzfolien vor Blicken geschützt. Dort und auch an der angrenzenden Treppenanlage hoch zur Fahrbahn der L 3004 befindet sich sehr viel Müll und Unrat. Insbesondere Scherben von zerschlagenen Flaschen machen im Umfeld des Brückenbauwerkes auch Spaziergängern (z.B. mit Hunden) zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 241/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 241/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 221/8 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße 2. am Übergang U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und der Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim / Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große LKW (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch PKW von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden LKW-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahnstation) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem LKW-Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem LKW-Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z.B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z.B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u.a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über 2 Metern aufweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2472 2017 Die Vorlage OF 221/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 219/8 Betreff: Müllablagerungsplatz in der Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie der Müllablagerungsplatz vor Hausnummer 20 (unter bzw. neben der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße) geschlossen werden kann bzw. wie das unberechtigte Ablegen von Müll verhindert werden kann. Begründung: Der ursprüngliche Müllplatz für Hausmüll wurde von dem oben genannten Platz verlegt, weil bei Bränden die Brücke durch die Feuerlast gefährdet worden wäre. Der Bereich ist schlecht einsehbar. Der Müllplatz wird für Sperrmüllablagerung genutzt. Es kommt aber auch vor, dass auch von Ortsfremden Sperrmüll und auch andere Gegenstände (Elektroschrott, Farbeimer usw.) abgestellt werden. Bei der Sperrmüllabfuhr bleiben diese Gegenstände zurück und müssen dann entsprechend beseitigt werden. Es werden Gegenstände abgelegt, ohne dass ein Sperrmüllabfuhrtermin vereinbart wird. Aufgrund der ständigen Ablagerungen könnte bei einem Brand eine Gefährdung der Brücke bestehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2470 2017 Die Vorlage OF 219/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 227/8 Betreff: Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo 30-Regelung im Gebiet Alt-Niederursel besser durchzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die der Ortsbeirat wie folgt vorschlägt: ein größeres Tempo 30-Zonen-Schild an den folgenden Eingangsstraßen in die Zone: Ecke Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg (für die Richtung Alt-Niederursel), Weißkirchener Weg (für die Richtung Schüttgrabenstraße, Hennegasse etc.) unmittelbar vor dem Neubau des Wohnhauses an der Zufahrt zum REWE-Supermarkt und - u.a. auch aufgrund von zu schnell fahrenden Fahrradfahrern - Oberurseler Weg/Ecke Spielsgasse; zusätzliche Tempo 30-Piktogramme auf den breiteren Straßenzügen, dort wo sie fehlen, zum Beispiel Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Krautgartenweg; Anbringung eines Gefahrenzeichens "Fußgängerüberweg" (VZ 145-12/22) am Oberurseler Weg kurz vor der Einmündung in den Kreuzungsbereich Krautgartenweg/Kreuzerhohl/Spielsgasse. Prüfung von versetztem Parken in der Seibertsgasse; das kleine Spielstraßenschild an der Ecke Alt-Niederursel/Kirchgartenstraße auch als Piktogramm auf der Straße anzubringen; eine "Auframpung" des Weißkirchener Wegs in Höhe Hennegasse zur Verlangsamung des Verkehrs und zur besseren Ordnung des Abbiegeverkehrs in die und aus der Hennegasse; zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen. Begründung: Bei einer Ortsbegehung haben sich viele Anwohner aus dem Gebiet Alt-Niederursel über überhöhte Geschwindigkeiten von Pkw und Kleintransportern beklagt. Tatsächlich ist die Tempo 30-Zone zwar korrekt beschildert, aber die Schilder im Eingangsbereich der Zone sind oft zu klein oder werden etwa im Bereich der komplizierten Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße leicht übersehen. Der Ortsbeirat schlägt ergänzende Maßnahmen vor, um die Sicherheit auf den verkehrsberuhigten Straßen im alten Ortskern von Niederursel zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2476 2017 Die Vorlage OF 227/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim 3. Spiegelstrich die Worte "Anbringen eines" durch die Worte "Reinigung des" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 222/8 Betreff: Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Hadrianstraße im Abschnitt von der Einmündung zur Straße In der Römerstadt bis zur Unterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein Parkraumkonzept zu erstellen mit dem Ziel, zusätzliche Parkplätze zu schaffen, und, wenn möglich mit fachlicher Beteiligung der Ernst-May-Gesellschaft, eine Neuanlage der Grünflächen zu prüfen, die zu einer Aufwertung dieses Straßenabschnittes führt. Begründung: Dieser obere Abschnitt der Hadrianstraße ist ein städtebaulich gesehen reizvoller Teil der Römerstadtsiedlung mit den für sie typischen Ernst-May-Häusern. Die sehr kleinen Grünzonen entlang der Straße wirken schäbig und die Parkraumanordnung ist weder sonderlich strukturiert noch ausreichend für den ruhenden Verkehr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2473 2017 Die Vorlage OF 222/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 221/7 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, im Zuge der weiteren Planungen folgenden Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der A 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass dieses bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahnhaltepunkt, U6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der A 5, z.B. in Höhe des RastplatzesTaunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Str. abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer P+R-Anlage ist sicher zu stellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. . Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt u.a. eine Klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellwege (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zur berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten BewohnerInnen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Groß-Investoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europa-Viertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicher zu stellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 % der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Parteien: SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2017, OF 217/8 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, die M 186 zunächst zurück zu stellen. 2. den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob neben den in der B 267 vom 18.08.2017 genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend und über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. 3. Der Ortsbeirat wird nach dem Ergebnis der Prüfung zu Punkt 2. entscheiden, welche der möglichen Varianten er bevorzugt. 4. Der Ortsbeirat bittet dann darum, die unter Punkt 3. bevorzugte Variante in die M 186 mit auf zunehmen. Begründung: Zu Punkt 1. Mit OA 68 2016 vom 06.10.2016 hat der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung um Beschlussfassung gebeten, dass nach dem Neubau des Heddernheimer Stegs unter anderem - eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum ständig zur Verfügung steht und - die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.11.2016 entsprechendes beschlossen (Beschlussausfertigung § 771 vom 17.11.2016 - Punkte 1. und 2.) In der B 267 vom 18.08.2017 werden für eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung die Varianten II und III zur Auswahl gestellt und in der Ortsbeiratssitzung 14.09.2017 wurden diese Varianten vorgestellt. In der Sitzung wurde darum gebeten, eine weitere Variante zu prüfen (siehe hierzu Punkt 2. dieses Antrages). In der M 186 wird keine der Varianten genannt. Statt dessen wird unter Punkt 4. ausgeführt, dass lediglich drei Bäume im Böschungsbereit der Rosa-Luxemburg-Straße (auf der Seite der der Nordweststadt) gefällt werden müssten. Bei den Varianten II und III müssten eine deutlich höhere Zahl befällt werden. Ferner steht unter C) Lösung (erster Absatz), dass die vorhandene Stufenrampe abgebrochen wird. Weiter steht in dem genannten Bereich (Lösung, Absatz 5) "die Treppenanlage erhält auf der äußeren Seite zusätzlich eine Schiebeschiene, sodass Fahrräder mitgeführt werden können". Daraus ist für den Ortsbeirat erkennbar, dass die M 186 eine ersatzlose Streichung der vorhandenen Rampe vorsieht. Auf die vorgeschlagenen Varianten wird nicht eingegangen. Eine Schiebeschiene zum Mitführen von Fahrrädern ist bei einem barrierefreien und behindertengerechten Zugang über eine der möglichen Varianten nicht notwendig. Zu Punkt 2. Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten 1 und 2 aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Sieg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2289 2017 1. a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 206/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU bei Enthaltung 1 CDU und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2017, OF 217/7 Betreff: Die Chancen für einen lebenswerten, aufgelockerten neuen Stadtteil im Nordwesten Frankfurts nutzen Nur durch mehr Wohnungsbau schaffen wir es, dass junge Familien, Berufseinsteiger und alle, deren Lebensumstände sich ändern, in Frankfurt adäquaten Wohnraum finden. Der Ortsbeirat sieht es als problematisch an, dass die Mittelschicht wegen dem angespannten Wohnungsmarkt aus Frankfurt verdrängt wird. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bedarf es auch der Entwicklung neuer Wohnquartiere. Wichtig ist zu beachten, dass der neue Stadtteil im Nordwesten alle Bürger, alteingesessene wie auch zuziehende, vom Wandel gleichermaßen profitieren. Gerade hier ist eine kreative Stadtpolitik gefragt. Deshalb begrüßen der Ortsbeirat die zu führenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Frankfurter Nordwesten. Dies vorausgeschickt, sollten aber wesentliche Punkte bedacht und geklärt werden: 1. Verkehrstechnische Infrastruktur ist in Hauptsträngen bereits geplant oder vorhanden (U6, RTW, S-Bahn, Ortsumfahrung Praunheim). Bevor es zu einem Baubeginn für den neuen Stadtteil kommt, muss die Verlängerung der U6, RTW und Ortsumfahrung Praunheim realisiert sein. Gefordert wird seit langem der P+R Taunusblick (mit Quartiersgarage), um den steigenden Zahlen der Verkehrsteilnehmer gerecht zu werden. Geprüft werden soll die Realisierbarkeit einer Autobahnabfahrt A5 bei dem P+R Taunusblick, S-Bahn-Anbindung S5 an das neue Baugebiet (durch geringfügige Streckenverlegung der S-Bahn-Linie) sowie einer Straßenanbindung über eine neu zu schaffende Ortsumfahrung Niederursel an die Rosa-Luxemburg-Straße. Der Verkehrsabfluss auf der Westerbachstraße (Rödelheim / Sossenheim) muss durch eine weitere Autobahnauf- und abfahrt auf die A5 bzw. A66 verbessert werden. 2. Die gesamte Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Einkaufsmöglichkeiten für den Versorgungsbedarf der Bevölkerung, Schulen, Kitas, Sport- und Freizeitflächen sowie die Versorgung mit städt. Institutionen) muss vorher geplant und zumindest bei der Verkehrsinfrastruktur auch vor der Wohnbebauung fertiggestellt sein. 3. Die Frischluftschneise sowie Grünbereiche, insbesondere entlang der Gewässer, müssen erhalten bleiben bzw. neu gestaltet werden. 4. Eine wirksame Lärmschutzwand entlang der A5 ist Bedingung für eine angrenzende Bebauung. 5. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Groß-Investoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europa-Viertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. Dies gilt auch für die Bebauungsdichte! 6. Eine einvernehmliche Regelung mit den angrenzenden Nachbargemeinden muss erreicht werden, auch dann, wenn nicht das vorgesehene gesamte Gebiet bebaut werden kann. Ebenso ist eine angemessene Entschädigung der betroffenen Landwirte zu leisten. 7. Ebenso ist von Anfang an Hessen Mobil ins Vernehmen über die Planungen zu setzen. Denn nur, wenn zeitnah ein Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der nötigen Arbeiten an der A5 in Abstimmung mit den Planungen der Stadt Frankfurt am Main herbeigeführt wird, kann eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zügig durchgeführt werden. Dies wurde im Rahmen des sogenannten Innovationsquartiers bezüglich der Einhausung der A661 versäumt, was dort zu massiven Verzögerungen führt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 217/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 211/8 Betreff: Beschilderung eines Geh- und Radweges an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Kreuzung Graf-von-Stauffenberg-Allee/Rosa-Luxemburg-Straße wurde stadteinwärts ein asphaltierter Weg mit dem Zeichen Nr. 241 - Geh- und Radweg - versehen. Dieser Weg endet allerdings nach ca. 150 m unvermittelt an einem Grundstück. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist ein Weiterbau vorgesehen? 2. Wenn ja, wo endet dieser Weg? 3. Wann ist mit der Befahr-, bzw. Begehbarkeit zu rechnen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 620 2017 Die Vorlage OF 211/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Unter der Rosa Luxemburg Straße,oberhalb Krautgartenweg (Brücke/Überführung) (Google Map Koordinaten: 50,1669089, 8,6324802) Können überdachte(durch die Brücke) Streetball/Basketball Plätze geschaffen werden.
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Weiter lesen auf FFM.DE1) IDEE Es geht um die Förderung eines gesunden Lebensstils & die Versorgung der Heddernheimer mit der notwendigen Ausrüstung. Ich schlage vor, bis zu 3 neue Calisthenics-Parks in bis zu 3 verschiedenen Bereichen von Heddernheim zu bauen. Dies wird verschiedenen Gruppen von Bürgern, von Kindern bis zu Senioren, einen Zugang zu einer großen Vielfalt an gesunden, effektiven und sicheren körperlichen Übungen bieten. Darüber hinaus wird die Einführung der Calisthenics-Parks unserem Stadtteil eine Reihe von neuen Orten bieten, um neue, sinnvolle soziale Verbindungen aufzubauen und die Gesellschaft unseres Stadtteils zu vereinen. Es gibt eine Reihe von etablierten Anbietern von Calisthenics-Parks mit viel Know-how (z.B. https://kengurupro.eu/equipment, https://hardbodyhang.com) Calisthenics ist eine Form des Krafttrainings, die aus einer Vielzahl von Bewegungen besteht, die große Muskelgruppen (grobmotorische Bewegungen) trainieren, wie z. B. Stehen, Greifen, Schieben usw. Diese Übungen werden oft rhythmisch und mit minimaler Ausrüstung, als Körpergewichtsübungen, durchgeführt. 2) BEGRÜNDUNG Heutzutage gibt es keine Calisthenics-Geräte in der Umgebung. Menschen, die Bodyweight-Übungen durchführen wollen, sind daher gezwungen, Parkbänke, alte Fußballtore (Sportplatz an der Rosa-Luxemburg-Straße), Spielplätze zu nutzen, Übungen zu Hause zu machen oder in andere Stadtteile zu fahren. Das Fehlen solcher Parks ist sehr unangenehm, lässt nicht zu, die ganze Vielfalt der Calisthenics-Übungen in einer richtigen Form zu absolvieren und zu üben, führt manchmal zu Streitigkeiten mit Nachbarn. Zusätzlich, wenn man in einen anderen Stadtteil fährt, können die örtlichen Geschäfte den Rückgang der Kundenzahlen spüren (d.h. diejenigen, die nach einer Sporteinheit eine Flasche Wasser kaufen würden, kaufen sie in einem Geschäft in einem anderen Stadtteil). Regelmäßige körperliche Aktivität ist wichtig für die Gesundheit und Langlebigkeit. Viele Menschen geben an, dass sie es vorziehen, sich im Freien zu bewegen, was sich auch stärker auf das geistige und körperliche Wohlbefinden auswirken kann. Bewegung im Freien wird auch als erholsamer eingeschätzt als in geschlossenen Räumen, da die natürliche Umgebung emotionalen und physiologischen Stress reduziert. Bewegung im Freien bietet alle körperlichen Vorteile der Bewegung in geschlossenen Räumen (Durchblutung, verbesserte kardiovaskuläre Gesundheit, verbesserte Kraft, Flexibilität, Ausdauer usw.) und kann auch eine lebenswichtige Exposition gegenüber Sonnenlicht bieten, das im Gegensatz zur Bewegung in geschlossenen Räumen wichtige Vitamin-D-Spiegel erhöht.
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Weiter lesen auf FFM.DE1. Verhinderung der Pläne, die neue oberirdische U-Bahn Trasse der U4 unter die Rosa-Luxemburg-Brücke zu bauen im Bereich der Ginnheimer Landstr. und Platenstraße 2. Befürwortung des Lückenschlusses durch U4 mit einhergehender Stadtreparatur und Verlegung der Rosa-Luxemburg- Straße in die Nullebene. Die Trasse der U4 soll in diesen Plan integriert werden. 3. Verbesserung der ÖPNV Anbindung in Ginnheim 4. Höhere Lebensqualität durch attraktive Wohn, Grün- und Freiflächen anstatt Betonwüste 5. Umverteilung des öffentlichen Raumes zugunsten von Wohnraum, Radfahrern, Fußgängern und ÖPNV. Reduzierung des Pendler Verkehrs. 6. Verbesserung des Lebensstandards durch Reduzierung von Emissionen, Feinstaub, Stickoxid und Lärmbelastung 7. Wir sind dagegen, dass die Politik der bestehen Bausünde der Rosa-Luxemburgstraße noch weitere Bausünden hinzufügt! Ginnheim darf nicht noch weiter verschandelt werden! Beschreibung der Idee: Wir fordern eine Umsetzung des Lückenschlusses der U4, der Synergien nutzt, der durch ein gleichzeitiges Runtersetzen der Schnellstraße Rosa-Luxemburg, Grün- und Freiflächen, mehr Wohnraum, höhere Lebensqualität, weniger Lärmemissionen, eine bessere Luftqualität, die Reduzierung von Feinstaub, eine optische Aufwertung, sozial verträglichere Bedingungen, eine zukunftsfähige Stadtentwicklung und eine bessere Verkehrsanbindung für den ÖPNV fördert. In den Aktuellen Plänen des Lückenschlusses zwischen Ginnheim und Bockenheim soll die U-Bahn Trasse unter der Rosa-Luxemburg-Straße verlaufen. Die Rosa-Luxemburg-Straße soll als Bauwerk bestehen bleiben und die U-Bahn darunter fahren und halten. Das ist nicht akzeptabel. Frankfurt ist in den vergangenen 10 Jahren um 100.000 Menschen und 50.000 Autos gewachsen. Zusätzlich nutzen jeden Tag 375.000 Berufseinpendler aus dem Umland die Verkehrswege in Frankfurt. Wir wünschen, dass der Pendler einen attraktiven ÖPNV erfährt, der ihm die Entscheidung das Auto vor Frankfurt stehen zu lassen erleichtert. Eine aufgeständerte Schnellstraße mit der Pendler mit Vollgas in die Stadt fahren können, schafft falsche Anreize. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist marode und dass dort mit 80 bis 100 km durch unseren Lebensraum gefahren wird, finden wir nicht länger tolerierbar. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hochstraße von 60-80 km/h direkt im Wohngebiet Ginnheim wird nicht eingehalten. Wir sind der Überzeugung, dass die Zeit reif für eine Stadtreparatur ist. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist ein Beton-Monster aus dem Ende der Sechziger Jahre und passt nicht mehr in den heutigen Zeitgeist. Damals war die Priorität die autogerechte Stadt. Die heutige Politik und Stadtentwicklung ist auch der Generation verpflichtet, die in 60 Jahren noch hier leben wird. Frankfurt muss der Herausforderung gerecht werden, für immer mehr Menschen eine lebenswerte Heimat zu bieten. Wir fordern eine Stadt, die dem Rechnung trägt und die Priorität darin setzt, die Lebensqualität der Menschen dort wo nötig zu verbessern und mit alten Sünden der „Autostadt“ aufräumt. Deswegen begrüßen wir den Lückenschluss, aber nur, wenn er nicht nur die Verkehrsanbindung verbessert, sondern mit einer Aufwertung unseres Stadtteils einhergeht. Eine sinnvolle Stadtentwicklung sichert und entwickelt Grün- und Freiräume und leistet damit ihren Beitrag zur internationalen Verantwortung gegenüber Klimaschutz. Eine Aufwertung und Erweiterung von Grün- und Freiräumen bedeutet nicht nur Klimaschutz sondern auch eine sozial gerechtere Verteilung im Stadtgebiet und eine Investition in die soziale Infrastruktur der Stadt. Wir fordern, die Verlegung der Rosa-Luxemburg- Straße in die Nullebene um in Ginnheim adäquate Lebensbedingungen für alle zu schaffen. Wir wünschen uns ein Ende der Betonwüste. Eine Unterbringung der U-Bahn Trasse unter die aufgeständerte Schnellstraße hingegen würde alle genannten Missstände verschärfen und vervielfachen. Die Rosa-Luxemburg von den Stelzen zu nehmen würde ein Beispiel setzen für klima- und umweltgerechte Stadtentwicklung. Es würde die Umweltbelastungen reduzieren und einen ganzen Stadtteil lebenswerter machen. Es würde Synergien auf allen Ebenen der Stadtentwicklung schaffen: mehr Flächen für Wohnraum, Reduzierung von Emissionen & Umweltbelastungen, sozial verträgliche Verteilung von Frei- und Grünflächen, Aufwertung von Lebensqualität, optische Verbesserung eines Stadtteils. Seit 2011 gibt es von der Stadt Frankfurt Pläne und Studien zum Rückbau der aufgeständerten Schnellstraße. Das Stadtplanungsamt und die in Auftrag gegeben Studie von AS+P sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Abriss und ebenerdige Führung der Rosa-Luxemburg-Straße mit Weiterführung der Stadtbahnverbindung Ginnheim bis Bockenheim auf dieser Trasse unter Berücksichtigung von sozialen, städtebaulichen, ökologischen, ökonomischen, gesundheitlichen, Umwelt- und Verkehrsaspekten die Variante ist, deren Umsetzung am sinnvollsten ist. Zumal eine kostenintensive Sanierung der aufgeständerten Schnellstraße alle 40 Jahre ansteht. Auch die aktuelle Broschüre „integriertes Stadtentwicklungskonzept“ der Stadt Frankfurt sieht vor: Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda und Realisierung des Lückenschlusses der U-Bahn Stammstrecke D zwischen Bockenheim und Ginnheim. Folgendes Potential sieht das Stadtplanungsamt nach Analyse der Situation in Ginnheim durch Umbau und Verlagerung der Schnellstraße in die Nullebene - Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße - Flächenpotential für Wohnen, Gewerbe und zusammenhängende Grünflächen - Es könnten Flächen für neue Wohneinheiten entstehen - Lückenschluss der Stadtbahntrasse zwischen Ginnheim und Bockenheim - Reduzierung der Emissionen insbesondere der Lärmbelastung Wir träumen davon, dass unsere Kinder eines Tages in einem Stadtteil leben, der attraktiv und lebenswert ist. Wir möchten nicht, dass die Politik zu der bestehenden Bausünde noch weitere hinzufügt und den nachfolgenden Generationen diese Beton-Wüste als Erbe hinterlässt. Link zur bestehenden Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/gruene-rosa-luxemburgstrasse-weg-mit-der-beton-wueste-in-ginnheim-u4-nur-mit-stadtreparatur-2
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Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt viele zugeteerte Flächen in Frankfurt. Im Sommer steht hier oft die Hitze, die Stadt heizt sich auf. Man könnte sequenziell, z.B. über Schnellstraßen, Autobahnen, Straßen oder Parkplätzen, einfache Dachbauten stellen. Auf diesen könnte man Solaranlagen installieren und etwas pflegeleichtes Grün pflanzen, darunter (Parkplätze) könnten dann E-Fahrzeuge aufgeladen werden. Gleichzeitig wird die Stadt im Sommer etwas vor Aufheizung geschützt. Eventuell ist so eine Überdachung auch mit Schallschutzbauten oder Brücken (Bushaltestellen?) kombinierbar. Die Bauten dürfen natürlich keine Anwohner stören (wer möchte ganzjährig im Schatten wohnen?), daher kämen vielleicht eher Industriegebiete in Frage oder zum Beispiel eine Straße wie die 4 Spurige Rosa-Luxemburg-Straße (Bild, Nähe NWZ) ohne Anwohner in der direkten Nachbarschaft.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Stadtteil Niederursel ist mit dem Riedberg durch die Kreuzerhohl-Brücke verbunden. Poller sollen die Nutzung der Straße als Durchgangsstraße verhindern. Dadurch brauchen Anwohner mit dem Auto aber selbst bei guter Verkehrslage über das Nordwestzentrum mehr als 15 Minuten, um vom auf die andere Seite zu kommen. Dadurch werden die Stadtteile effektiv getrennt und zB. Einkaufsmöglichkeiten (zB Niederurseler zum Riedbergzentrum) und Ausflugsmöglichkeiten (Riedberger zum Niederurseler Pferdekoppeln) unterbunden. Besonders drastisch zeigt sich das beim Universitätscampus Riedberg. Viele Universitätsveranstaltungen machen von den gastronomischen Möglichkeiten in Niederursel wegen der Sperre weniger Gebrauch und besuchen stattdessen das Mertonviertel. Die Trennung könnte man leicht lösen, in dem man die gesamte Verbindungsstraße zur Spielstrasse erklärt, mit Schrittgeschwindigkeit aber ohne blockierenden Pollern. Dies ermöglicht den Anliegerverkehr und kurbelt den Einzelhandel an. Tatsächlich gibt es auch viele alternative Anküpfungspunkte, an denen Niederursel an einem verbesserten Verkehr Richtung Riedberg teilnehmen könnte. Derzeit ist es aber eine "Sackgasse", nur über das Nordwestzentrum zu erreichen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Schließung der Lücke brächte nicht nur die Bewohner der nördlichen Stadtteile schneller an den Hauptbahnhof und in die Innenstadt, sie würde auch die Strecke in der Eschersheimer Landstraße erheblich entlasten. Es gibt schon eine Bürgerinitiative (über 900 Befürworter), die unter dem Titel „Ginnheimer Kurve“ (siehe gleichnamige Homepage) für den Lückenschluss zwischen Ginnheim und der Bockenheimer Warte fordert. Die Stadtbahnstrecke der Ginnheimer Kurve verläuft von der jetzigen Endstation der Linie U1 und U9 in Ginnheim zunächst unter der Rosa-Luxemburg-Straße in Richtung Platenstraße weiter über die Deutsche Bundesbank, kreuzt dann die Miquelallee und führt unter dem Grüneburgpark zur heutigen Endstation der Linie U4 an der Bockenheimer Warte. Den Lokalpolitiker ist der Vorschlag zur Prüfung gegeben worden...wann wird entschieden? Mein Vorschlag: Bitte jetzt bauen - Geld (Unerwartete Steuereinnahmen) ist vorhanden!
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Weiter lesen auf FFM.DEUnter der Rosa Luxemburg Straße,oberhalb Krautgartenweg (Brücke/Überführung) (Google Map Koordinaten: 50,1669089, 8,6324802) Können überdachte(durch die Brücke) Streetball/Basketball Plätze geschaffen werden.
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Weiter lesen auf FFM.DE1) IDEE Es geht um die Förderung eines gesunden Lebensstils & die Versorgung der Heddernheimer mit der notwendigen Ausrüstung. Ich schlage vor, bis zu 3 neue Calisthenics-Parks in bis zu 3 verschiedenen Bereichen von Heddernheim zu bauen. Dies wird verschiedenen Gruppen von Bürgern, von Kindern bis zu Senioren, einen Zugang zu einer großen Vielfalt an gesunden, effektiven und sicheren körperlichen Übungen bieten. Darüber hinaus wird die Einführung der Calisthenics-Parks unserem Stadtteil eine Reihe von neuen Orten bieten, um neue, sinnvolle soziale Verbindungen aufzubauen und die Gesellschaft unseres Stadtteils zu vereinen. Es gibt eine Reihe von etablierten Anbietern von Calisthenics-Parks mit viel Know-how (z.B. https://kengurupro.eu/equipment, https://hardbodyhang.com) Calisthenics ist eine Form des Krafttrainings, die aus einer Vielzahl von Bewegungen besteht, die große Muskelgruppen (grobmotorische Bewegungen) trainieren, wie z. B. Stehen, Greifen, Schieben usw. Diese Übungen werden oft rhythmisch und mit minimaler Ausrüstung, als Körpergewichtsübungen, durchgeführt. 2) BEGRÜNDUNG Heutzutage gibt es keine Calisthenics-Geräte in der Umgebung. Menschen, die Bodyweight-Übungen durchführen wollen, sind daher gezwungen, Parkbänke, alte Fußballtore (Sportplatz an der Rosa-Luxemburg-Straße), Spielplätze zu nutzen, Übungen zu Hause zu machen oder in andere Stadtteile zu fahren. Das Fehlen solcher Parks ist sehr unangenehm, lässt nicht zu, die ganze Vielfalt der Calisthenics-Übungen in einer richtigen Form zu absolvieren und zu üben, führt manchmal zu Streitigkeiten mit Nachbarn. Zusätzlich, wenn man in einen anderen Stadtteil fährt, können die örtlichen Geschäfte den Rückgang der Kundenzahlen spüren (d.h. diejenigen, die nach einer Sporteinheit eine Flasche Wasser kaufen würden, kaufen sie in einem Geschäft in einem anderen Stadtteil). Regelmäßige körperliche Aktivität ist wichtig für die Gesundheit und Langlebigkeit. Viele Menschen geben an, dass sie es vorziehen, sich im Freien zu bewegen, was sich auch stärker auf das geistige und körperliche Wohlbefinden auswirken kann. Bewegung im Freien wird auch als erholsamer eingeschätzt als in geschlossenen Räumen, da die natürliche Umgebung emotionalen und physiologischen Stress reduziert. Bewegung im Freien bietet alle körperlichen Vorteile der Bewegung in geschlossenen Räumen (Durchblutung, verbesserte kardiovaskuläre Gesundheit, verbesserte Kraft, Flexibilität, Ausdauer usw.) und kann auch eine lebenswichtige Exposition gegenüber Sonnenlicht bieten, das im Gegensatz zur Bewegung in geschlossenen Räumen wichtige Vitamin-D-Spiegel erhöht.
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Weiter lesen auf FFM.DE1. Verhinderung der Pläne, die neue oberirdische U-Bahn Trasse der U4 unter die Rosa-Luxemburg-Brücke zu bauen im Bereich der Ginnheimer Landstr. und Platenstraße 2. Befürwortung des Lückenschlusses durch U4 mit einhergehender Stadtreparatur und Verlegung der Rosa-Luxemburg- Straße in die Nullebene. Die Trasse der U4 soll in diesen Plan integriert werden. 3. Verbesserung der ÖPNV Anbindung in Ginnheim 4. Höhere Lebensqualität durch attraktive Wohn, Grün- und Freiflächen anstatt Betonwüste 5. Umverteilung des öffentlichen Raumes zugunsten von Wohnraum, Radfahrern, Fußgängern und ÖPNV. Reduzierung des Pendler Verkehrs. 6. Verbesserung des Lebensstandards durch Reduzierung von Emissionen, Feinstaub, Stickoxid und Lärmbelastung 7. Wir sind dagegen, dass die Politik der bestehen Bausünde der Rosa-Luxemburgstraße noch weitere Bausünden hinzufügt! Ginnheim darf nicht noch weiter verschandelt werden! Beschreibung der Idee: Wir fordern eine Umsetzung des Lückenschlusses der U4, der Synergien nutzt, der durch ein gleichzeitiges Runtersetzen der Schnellstraße Rosa-Luxemburg, Grün- und Freiflächen, mehr Wohnraum, höhere Lebensqualität, weniger Lärmemissionen, eine bessere Luftqualität, die Reduzierung von Feinstaub, eine optische Aufwertung, sozial verträglichere Bedingungen, eine zukunftsfähige Stadtentwicklung und eine bessere Verkehrsanbindung für den ÖPNV fördert. In den Aktuellen Plänen des Lückenschlusses zwischen Ginnheim und Bockenheim soll die U-Bahn Trasse unter der Rosa-Luxemburg-Straße verlaufen. Die Rosa-Luxemburg-Straße soll als Bauwerk bestehen bleiben und die U-Bahn darunter fahren und halten. Das ist nicht akzeptabel. Frankfurt ist in den vergangenen 10 Jahren um 100.000 Menschen und 50.000 Autos gewachsen. Zusätzlich nutzen jeden Tag 375.000 Berufseinpendler aus dem Umland die Verkehrswege in Frankfurt. Wir wünschen, dass der Pendler einen attraktiven ÖPNV erfährt, der ihm die Entscheidung das Auto vor Frankfurt stehen zu lassen erleichtert. Eine aufgeständerte Schnellstraße mit der Pendler mit Vollgas in die Stadt fahren können, schafft falsche Anreize. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist marode und dass dort mit 80 bis 100 km durch unseren Lebensraum gefahren wird, finden wir nicht länger tolerierbar. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hochstraße von 60-80 km/h direkt im Wohngebiet Ginnheim wird nicht eingehalten. Wir sind der Überzeugung, dass die Zeit reif für eine Stadtreparatur ist. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist ein Beton-Monster aus dem Ende der Sechziger Jahre und passt nicht mehr in den heutigen Zeitgeist. Damals war die Priorität die autogerechte Stadt. Die heutige Politik und Stadtentwicklung ist auch der Generation verpflichtet, die in 60 Jahren noch hier leben wird. Frankfurt muss der Herausforderung gerecht werden, für immer mehr Menschen eine lebenswerte Heimat zu bieten. Wir fordern eine Stadt, die dem Rechnung trägt und die Priorität darin setzt, die Lebensqualität der Menschen dort wo nötig zu verbessern und mit alten Sünden der „Autostadt“ aufräumt. Deswegen begrüßen wir den Lückenschluss, aber nur, wenn er nicht nur die Verkehrsanbindung verbessert, sondern mit einer Aufwertung unseres Stadtteils einhergeht. Eine sinnvolle Stadtentwicklung sichert und entwickelt Grün- und Freiräume und leistet damit ihren Beitrag zur internationalen Verantwortung gegenüber Klimaschutz. Eine Aufwertung und Erweiterung von Grün- und Freiräumen bedeutet nicht nur Klimaschutz sondern auch eine sozial gerechtere Verteilung im Stadtgebiet und eine Investition in die soziale Infrastruktur der Stadt. Wir fordern, die Verlegung der Rosa-Luxemburg- Straße in die Nullebene um in Ginnheim adäquate Lebensbedingungen für alle zu schaffen. Wir wünschen uns ein Ende der Betonwüste. Eine Unterbringung der U-Bahn Trasse unter die aufgeständerte Schnellstraße hingegen würde alle genannten Missstände verschärfen und vervielfachen. Die Rosa-Luxemburg von den Stelzen zu nehmen würde ein Beispiel setzen für klima- und umweltgerechte Stadtentwicklung. Es würde die Umweltbelastungen reduzieren und einen ganzen Stadtteil lebenswerter machen. Es würde Synergien auf allen Ebenen der Stadtentwicklung schaffen: mehr Flächen für Wohnraum, Reduzierung von Emissionen & Umweltbelastungen, sozial verträgliche Verteilung von Frei- und Grünflächen, Aufwertung von Lebensqualität, optische Verbesserung eines Stadtteils. Seit 2011 gibt es von der Stadt Frankfurt Pläne und Studien zum Rückbau der aufgeständerten Schnellstraße. Das Stadtplanungsamt und die in Auftrag gegeben Studie von AS+P sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Abriss und ebenerdige Führung der Rosa-Luxemburg-Straße mit Weiterführung der Stadtbahnverbindung Ginnheim bis Bockenheim auf dieser Trasse unter Berücksichtigung von sozialen, städtebaulichen, ökologischen, ökonomischen, gesundheitlichen, Umwelt- und Verkehrsaspekten die Variante ist, deren Umsetzung am sinnvollsten ist. Zumal eine kostenintensive Sanierung der aufgeständerten Schnellstraße alle 40 Jahre ansteht. Auch die aktuelle Broschüre „integriertes Stadtentwicklungskonzept“ der Stadt Frankfurt sieht vor: Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda und Realisierung des Lückenschlusses der U-Bahn Stammstrecke D zwischen Bockenheim und Ginnheim. Folgendes Potential sieht das Stadtplanungsamt nach Analyse der Situation in Ginnheim durch Umbau und Verlagerung der Schnellstraße in die Nullebene - Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße - Flächenpotential für Wohnen, Gewerbe und zusammenhängende Grünflächen - Es könnten Flächen für neue Wohneinheiten entstehen - Lückenschluss der Stadtbahntrasse zwischen Ginnheim und Bockenheim - Reduzierung der Emissionen insbesondere der Lärmbelastung Wir träumen davon, dass unsere Kinder eines Tages in einem Stadtteil leben, der attraktiv und lebenswert ist. Wir möchten nicht, dass die Politik zu der bestehenden Bausünde noch weitere hinzufügt und den nachfolgenden Generationen diese Beton-Wüste als Erbe hinterlässt. Link zur bestehenden Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/gruene-rosa-luxemburgstrasse-weg-mit-der-beton-wueste-in-ginnheim-u4-nur-mit-stadtreparatur-2
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Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt viele zugeteerte Flächen in Frankfurt. Im Sommer steht hier oft die Hitze, die Stadt heizt sich auf. Man könnte sequenziell, z.B. über Schnellstraßen, Autobahnen, Straßen oder Parkplätzen, einfache Dachbauten stellen. Auf diesen könnte man Solaranlagen installieren und etwas pflegeleichtes Grün pflanzen, darunter (Parkplätze) könnten dann E-Fahrzeuge aufgeladen werden. Gleichzeitig wird die Stadt im Sommer etwas vor Aufheizung geschützt. Eventuell ist so eine Überdachung auch mit Schallschutzbauten oder Brücken (Bushaltestellen?) kombinierbar. Die Bauten dürfen natürlich keine Anwohner stören (wer möchte ganzjährig im Schatten wohnen?), daher kämen vielleicht eher Industriegebiete in Frage oder zum Beispiel eine Straße wie die 4 Spurige Rosa-Luxemburg-Straße (Bild, Nähe NWZ) ohne Anwohner in der direkten Nachbarschaft.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Stadtteil Niederursel ist mit dem Riedberg durch die Kreuzerhohl-Brücke verbunden. Poller sollen die Nutzung der Straße als Durchgangsstraße verhindern. Dadurch brauchen Anwohner mit dem Auto aber selbst bei guter Verkehrslage über das Nordwestzentrum mehr als 15 Minuten, um vom auf die andere Seite zu kommen. Dadurch werden die Stadtteile effektiv getrennt und zB. Einkaufsmöglichkeiten (zB Niederurseler zum Riedbergzentrum) und Ausflugsmöglichkeiten (Riedberger zum Niederurseler Pferdekoppeln) unterbunden. Besonders drastisch zeigt sich das beim Universitätscampus Riedberg. Viele Universitätsveranstaltungen machen von den gastronomischen Möglichkeiten in Niederursel wegen der Sperre weniger Gebrauch und besuchen stattdessen das Mertonviertel. Die Trennung könnte man leicht lösen, in dem man die gesamte Verbindungsstraße zur Spielstrasse erklärt, mit Schrittgeschwindigkeit aber ohne blockierenden Pollern. Dies ermöglicht den Anliegerverkehr und kurbelt den Einzelhandel an. Tatsächlich gibt es auch viele alternative Anküpfungspunkte, an denen Niederursel an einem verbesserten Verkehr Richtung Riedberg teilnehmen könnte. Derzeit ist es aber eine "Sackgasse", nur über das Nordwestzentrum zu erreichen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Schließung der Lücke brächte nicht nur die Bewohner der nördlichen Stadtteile schneller an den Hauptbahnhof und in die Innenstadt, sie würde auch die Strecke in der Eschersheimer Landstraße erheblich entlasten. Es gibt schon eine Bürgerinitiative (über 900 Befürworter), die unter dem Titel „Ginnheimer Kurve“ (siehe gleichnamige Homepage) für den Lückenschluss zwischen Ginnheim und der Bockenheimer Warte fordert. Die Stadtbahnstrecke der Ginnheimer Kurve verläuft von der jetzigen Endstation der Linie U1 und U9 in Ginnheim zunächst unter der Rosa-Luxemburg-Straße in Richtung Platenstraße weiter über die Deutsche Bundesbank, kreuzt dann die Miquelallee und führt unter dem Grüneburgpark zur heutigen Endstation der Linie U4 an der Bockenheimer Warte. Den Lokalpolitiker ist der Vorschlag zur Prüfung gegeben worden...wann wird entschieden? Mein Vorschlag: Bitte jetzt bauen - Geld (Unerwartete Steuereinnahmen) ist vorhanden!
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