Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn

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Partei(en): GRÜNE LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.09.2022, OF 573/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn Vorgang: OM 1796/22 OBR 6; ST 1551/22 Der Ortsbeirat begrüßt das vom Magistrat in der Stellungnahme ST 1551 gemachte Angebot, durch zwei Aufpflasterungen die Möglichkeit zu schaffen, die Seilerbahn zwischen Amtsgasse und Mainberg zum verkehrsberuhigten Bereich zu machen und bittet den Magistrat, dies möglichst bald umzusetzen.

Begründung:

Durch die vorgeschlagene Maßnahme würde eine sicherere Verbindung geschaffen zwischen dem bereits seit Jahrzehnten bestehenden verkehrsberuhigte Bereich von der Leunabrücke zum Mainberg und der kleinen Brücke über die Nidda zur Wörthspitze. Dieser sehr attraktive Bereich entlang des kleinen alten Krans und mit Blick auf die zwei Hausboote, mit dem Bolongaropalast im Hintergrund, gehört zu diesem wichtigen Erholungsraum dazu. Die Menschen, die hier spazieren gehen, sollten dies unter dem Schutz des verkehrsberuhigten Bereichs tun können.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1551 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2783 2022 Die Vorlage OF 573/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme