Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2024, OF 1003/2 Betreff: Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, mit welchem Aufwand (konkrete Maßnahme und Kosten) die Wasserpumpe am Wasserspielplatz in der Zeppelinallee von Batteriebetrieb auf Netzbetrieb umgestellt werden kann. 2. sollten die Maßnahmen ohne signifikante Umstände aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligt werden können, diese nach der Sommerperiode umzusetzen. 3. zu prüfen und berichten, ob auch der Wasserspielplatz im Grüneburgpark mit einer batteriebetriebenen Pumpe läuft, und falls ja, hier ebenfalls den Umbauaufwand zu prüfen. 4. zu prüfen und berichten, warum es überhaupt einer Pumpe am Wasserspielplatz bedarf und nicht der Wasserdruck der Leitungen selbst genügt. Begründung: Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Auf Nachfrage beim Amt lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Ein Netzbetrieb könnte hier für Abhilfe sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 813/10 Betreff: Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob Anwohner des OBR 10 den Klimabonus für Maßnahmen im 2023, beantragt haben. Begründung: Laut M 152-2023 können Frankfurter Anwohner Förderungen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungmaßnahmen, beantragen. Es ist wichtig festzustellen ob die Bürger vom OBR 10 Kenntnis davon haben und entsprechend Anträge bei der Stadt Frankfurt gestellt haben. Mit unterschiedlichen hohen Prozenten der Kosten, werden folgende Maßnahmen gefördert: Dach-, Fassaden-, Hofbegrünungen, Regenwasserspeicherungen, Trinkbrunnen, Mini PV Anlagen, Solar-Gründächer, Solaranlagen, Batteriespeicher für Solarstrom und Ladesäulen zur Nutzung vom Solarstrom. Anträge können Privatpersonen, Wohnungseigentümer, Unternehmen, Organisationen, Genossenschaften, Mieter. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5386 2024 Die Vorlage OF 813/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 779/10 Betreff: Pilotprojekt: Induktives Laden während der Fahrt und beim Parken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob Elektrofahrzeuge wie Linienbusse der Linien 27, 34, 39 und 63 per Induktion im Ortsbezirk 10 geladen werden können in einem Pilotprojekt für Frankfurt. Ebenfalls sollen Rückladeoptionen geprüft werden, um Strom in Stromnetze oder Gebäude zurückzuladen. Begründung: In Balingen fahren Elektrobusse auf speziellen Strassen mit eingelassenen Induktionsschleifen (s. unter anderem https://www.treffpunkt-kommune.de/balingen-erprobt-induktives-laden-von-elektro- bussen/). Durch eine kontaktfreien Stromabnahmer an der Unterseite werden Fahrzeuge während der Fahrt und auf festen Parkplätzen geladen. Es laufen europaweit bereits Pilotprojekte, wo Batterien beim Parken auch Strom in Stromnetze und Gebäude zurückladen können. Diese Optionen sind ein Lösungsansatz Elektrofahrzeuge sowohl beim Laden, als auch beim Zurückladen die Stromflüsse unabhängig von Kabelstecker zu halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 951/6 Betreff: Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil) Die südliche Leunastraße ist eine innerörtliche Straße mit zusätzlicher Beschilderung für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese wird hier kaum eingehalten, die doppelte Geschwindigkeit ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Verbindung stellt einen der beiden legalen Wege für Mopeds und Roller ("50er") zwischen den südlichen Stadtteilen und Höchst dar. Waghalsige Überholmanöver mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefährden hier Zweiradfahrer wie auch den jeweiligen Gegenverkehr massiv. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der südlichen Leunastraße zwischen Leunabrücke und Anbindung B40 einen fest installierten Geschwindigkeits-Kontrollabschnitt einzurichten, um so die Einhaltung der Geschwindigkeit von 50 km/h sicherzustellen, um so motorisierten Zweiradfahrern eine sichere Verbindung von den südlichen Stadtteilen nach Höchst anbieten zu können. Begründung: Der zweite legal für diese Fahrzeuggruppe zu nutzende Mainübergang ist die Schwanheimer Brücke, eine Straße mit zwei Fahrspuren je Richtung und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Auch hier wird die Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten, was diese Alternative noch gefährlicher macht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 941/6 Betreff: Höchst: Das legale Abstellen von Schulbussen der Robert-Koch-Schule sicherstellen Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern dafür zu sorgen, dass die Schulbusse für den Schülerverkehr der Robert-Koch-Schule die für sie vorgesehene Parkfläche in der Brüningstraße nutzen können, die zurzeit regelmäßig illegal zugeparkt wird. Begründung: Die Busse parken oft über mehrere Stunden illegal halb auf dem schmalen Gehweg der Leverkuser Straße, so dass dieser kaum noch zu nutzen ist. Der Gehweg ist durch das Parken der Busse nicht nur blockiert, sondern auch beschädigt. Gehwege sind, selbst wenn sie zum Parken freigegeben sind, grundsätzlich nur von Fahrzeugen bis 2,8 t zu befahren. Der Bus dürfte mindestens 12 t haben. Siehe Fotos (von Michael Falk / Die Grünen). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 922/6 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf- Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-) Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leuna-/Adolf-Haeuser-/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach. 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen auf der Fahrbahn geleitet wird. 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots ...) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke. 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger, bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich mit der Adolf-Häuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o.g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen. Lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls jetzt der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autoverkehr überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der auf den jeweiligen Schutzstreifen Radfahrenden ohne deren Gefährdung, d.h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 m, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt, zur Zeit passiert diese Drängelsituation in dem oben beschriebenen engen Bereich, wenn auch die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Drängelsituation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Geradeaus-Verkehr spätestens ab der Raugasse und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Anlage: Quelle Google Maps Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 927/6 Betreff: Höchst: Ehrenamtliche Arbeit wirklich würdigen - Höchster Schlossfest nicht behindern! Vorgang: OM 4774/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit dem Vereinsring Höchst e.V. die neu gesetzten Bäume im Brüningpark Höchst so umzupflanzen, die Ausrichtung des Höchster Schlossfestes nicht behindert wird. Zusätzlich dazu sollte im Rahmen der Absprache die in OM 4774 vom 28.11.2023 ausgeführte Umwidmung in eine Sondernutzungsfläche erörtert werden, damit auch hier keine Beeinträchtigung des Veranstaltungsbetriebes durch die mögliche Installation von Spielgeräten entstehen. Begründung: Der Vereinsring Höchst e.V. richtet seit vielen Jahren das Höchster Schlossfest im Brüningpark Höchst aus. Dieses Fest, das mit großer ehrenamtlicher Arbeit organisiert und durchgeführt wird, ist eine der größten Veranstaltungen im Frankfurter Westen und weit über die Region hinaus bekannt und bei den Bürgerinnen und Bürgern beliebt, wie der jährliche Besucherandrang zeigt. Nun wurden jedoch neue Bäume im Brüningpark derart angepflanzt, dass das Schlossfest zukünftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr durchgeführt werden kann. Des Weiteren beabsichtigte das Grünflächenamt auf der bisherigen Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer) Spielgeräte zu errichten, die ebenfalls zu großen Einschränkungen des Festbetriebes führen würden. Die Umwidmung wurde bereits am 28.11.2023 seitens des Ortsbeirats mit großer Mehrheit votiert. Die Stadt Frankfurt sollte sich daher mit dem Vereinsring Höchst e.V. in Verbindung setzen und eine Lösung für das Umpflanzen der Bäume finden, damit das traditionelle und beliebte Schlossfest weiterhin ohne größere Einschränkungen stattfinden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4774 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5071 2024 Die Vorlage OF 927/6 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2024, OF 921/6 Betreff: Höchst: Schulweg an der Leunastraße der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger, bzw. als Busspur ausgewiesen werden kann, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich mit der Adolf-Häuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. ob die Parkplätze an der Leunastraße so verlegt werden können (z. B. als Längsparkplatz mit Verlängerung des Geländers und Setzen von Pollern, siehe beiliegende Skizze und Fotos), dass Schulkinder ungefährdet die Leunastraße entlanggehen können und dem Kinderhaus Höchst mindestens ein Parkplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Dies sollte in Abstimmung mit dem Kinderhaus und der Gartenfirma, die mit Gartengeräten an das Grundstück neben dem Liederbach muss, erfolgen. Begründung: Eltern der Hostatoschule haben sich besorgt wegen des Schulwegs entlang der Leunastraße geäußert und die Situation im Rahmen einer Schulwegbegehung geschildert. Dabei wurden die Parkplätze (s. Fotos) als problematisch betrachtet, da der Gehweg überfahren werden muss und die Rest-Gehwegbreite schmal ist. Dazu kommt noch die Drängel-Situation der Autofahrenden beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße hinzu. Diese könnte durch eine frühere Einspurigkeit für den Geradeaus-Verkehr spätestens ab der Raugasse und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Damit die Mitarbeitenden des Kinderhauses aber notwendige Besorgungen und Einkäufe ohne zu weite Wege vom Auto zum Kinderhaus erledigen können, ist mindestens ein Parkplatz, wie bisher an der Leunastraße, zu erhalten. Andere Parkmöglichkeiten in der näheren Umgebung gibt es nicht. Auch muss die Gartenfirma mit einem Transporter das Außengrundstück des Kinderhauses erreichen können. Anlage 1 (ca. 482 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2023, OF 886/6 Betreff: Höchst: Klarere Trennung zwischen Sondernutzungs- und Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer) Von Vertreterinnen und Vertretern der Höchster Vereine wurde der Ortsbeirat über eine abgehaltene Sitzung mit dem Grünflächenamt (Sitzungstermin 18.10.2023; Adam-Riese-Str.) informiert. Im Rahmen des Sitzungsverlaufs wurde auch die rechtliche Einordnung der Grünflächen entlang der Aktionsfläche thematisiert. Derzeit gliedert sich die Fläche im vorderen Teil (hin in Richtung Schloßplatz) in einen Spielplatz mit Rutschturm. Im hinteren Teil (hin in Richtung Ochsenturm) schließt sich dem Spielplatz eine Aktionsfläche mit Boulebahn an. Nach derzeitigem Sachstand ist die gesamte Fläche (vorderer und hinterer Teil) rechtlich als eine Spielfläche kategorisiert. Auf Spielflächen, beispielsweise in Form Spielplätzen, müssen die gängigen Beschränkungen der Spielplatzordnungen (Spielplatzzeiten, Altersbeschränkungen, Rauchen u.v.m.) angewendet werden, die einer bisherigen Nutzung der Aktionsfläche im Wege steht. Dies hat zur Folge, dass es immer wieder zu einer Durchmischung unterschiedlicher Interessenslagen kommt. Laut Grünflächenamt (Schilderung des Gesprächsverlaufs durch Höchster Vereinsvertreter) ist zudem die Installation weiterer Spielgeräte beabsichtigt. Solch Spielgeräte waren bereits vor mehr als 10 Jahren rückgebaut worden, um insbesondere die Festivitäten (Schlossfest, Kreisstadtlauf) nicht zu behindern und folglich jährliche kostenintensive Rückbauten und behördliche Sondernutzungsverfügungen der hinteren "Spielfläche" zu vermeiden. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: - die gesamte Fläche nach dem Rutschturm (Aktionsfläche sowie die zugehörige Boulebahn bis hin zum Ochsenturm) als Sondernutzungsfläche entsprechend der jetzigen Nutzung umzuwidmen und - damit eine klare Trennung zwischen Spielfläche und Sondernutzungsfläche herzustellen (so kann die Sondernutzungsfläche rechtlich zukünftig auch von Erwachsenen genutzt werden) - auf der künftigen Sondernutzungsfläche (keine Spielfläche mehr) die Installation der entsprechenden Spielgeräte zu verzichten. Stattdessen könnten die Spielgeräte in der Rudolf-Schäfer-Anlage installiert werden. Bisher Spielfläche à künftig (entsprechend jetziger Nutzung) Sondernutzungsfläche Quelle: Nassauische Heimstätte (Webseite) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4774 2023 Die Vorlage OF 886/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2023, OF 864/6 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr Liederbacher Straße an der Bahnunterführung Der Bereich der Liederbacher Straße unter der Bahnunterführung ist lt. Schulwegplan Schulweg für Fuß- und Radverkehr. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie Radfahrwege bzw. Radstreifen. Vorhandene Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Zwar muss hier zu den Radfahrenden ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden, woran sich allerdings die wenigsten Autofahrenden halten. So entstehen für manchen Radfahrenden, insbesondere wenn sie noch jünger sind, heikle und gefährliche Situationen. Um das Fahren auf der Fahrbahn sichererer zu machen, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen. 1. An der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend in die Liederbacher Straße auf die Fahrbahn geleitet wird, sollte das Verkehrszeichen 138-10 (Radverkehr) aufgestellt werden, um Autofahrende darauf hinzuweisen, dass ab hier Radfahrende auf der Fahrbahn fahren können. 2. Wegen der überwiegenden Nichteinhaltung des Überholabstands von 1,50 m sollte wenige Meter weiter das Verkehrszeichen 277-1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge) aufgestellt werden, um Autofahrende zur Einhaltung der StVO zu ermahnen. Fotos: Zu Punkt 1: Zu Punkt 2: (Quelle: Google Maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Betreff: Höchst: Fußweg an der Liederbacher Straße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fußweg auf der von der Leunastraße kommend rechten Seite an der Liederbacher Straße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. Änderung der Beschilderung: Entfernen des Zusatzzeichens 1022-10 (Radverkehr frei) unter dem Verkehrszeichen 239 (Gehweg) sowie Anbringen des Verkehrszeichens 237 (Radweg) am Fahrradschutzstreifen. 2. Rote Einfärbung des Fahrradschutzstreifens zwischen Adolf-Häuser-Straße bis zur Eisenbahnbrücke. 3. (Wieder-) Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leuna-/Adolf-Häuser-/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach. Begründung: Der o.g. Bereich ist Teil eines Schulwegs gemäß Schulwegeplans der Stadt Frankfurt am Main. Daher muss er so sicher wie möglich sein. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen dazu beitragen. Zu 1.: Bevor der Fahrradschutzstreifen installiert wurde, war der Radverkehr auf dem Fußweg frei, wobei schon damals aufgrund der Schutzgitter unter der Brücke Fußgängerinnen und Fußgänger an Radfahrerinnen und Radfahrern kaum vorbeigekommen sind. Warum jetzt trotz Fahrradschutzstreifens der Gehweg immer noch für den Radverkehr frei sein soll und der Fahrradschutzstreifen nicht verpflichtend zu nutzen ist, ist unverständlich. Eventuell wurde die Änderung der Beschilderung einfach vergessen? Zu 2.: Die Einfärbung des Fahrradschutzstreifens hat eine Signalwirkung und verhindert dadurch das unnötige Befahren dieses Bereichs dicht am Gehweg durch Personenkraftwagen und Busse. Zu 3.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls jetzt der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gerade im ungeschützten Bereich zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Eisenbahnbrücke gefährlich werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.10.2023, OF 864/6 Antrag vom 13.01.2024, OF 921/6 Antrag vom 20.01.2024, OF 922/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2023, OF 407/12 Betreff: Fotovoltaik auf dem Dach der Grundschule Kalbach Der Magistrat wird gebeten, unter Zuhilfenahme des Etat-Produkts 5.010742 ("Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude") auf dem Dach der Grundschule Kalbach eine Photovoltaik-Anlage ("PV-Anlage") zu errichten, wie in NR 577 von 2023 beschlossen. Soweit vom erwarteten Lastprofil her sinnvoll, kann auch eine Pufferung über Batterien sinnvoll sein. Ersatzweise oder ergänzend kann auch eine Thermosolaranlage errichtet werden. Begründung: Das genannte Produkt im Etat der Stadt Frankfurt forciert gezielt die Errichtung von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden. Die Grundschule Kalbach würde eine solche Anlage sehr begrüßen. Den Kindern kann dadurch - wie schon bei der Grundschule Riedberg - am Beispiel der eigenen Schule die Energiewende demonstriert werden. Außerdem dient dies mittelfristig Einsparungen bei den laufenden Stromkosten. Sollte nach Prüfung der örtlichen Gegebenheit eine Thermosolaranlage sich als sinnvoller erweisen, so wird auch diese begrüßt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4314 2023 Die Vorlage OF 407/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff und Tenor die Worte "dem Dach" durch die Worte "den Flachdächern" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2022, OF 634/6 Betreff: Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke Vorgang: OM 2171/22 OBR 6; ST 2029/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, sicheren Radverkehr bei der Anfahrt der Leunabrücke von Höchst aus zu ermöglichen. Dazu sollte ein Schild vor dem Bunker statt des Streckenabschnitts geradeaus explizit den Abzweig nach rechts auf die Umgehung entlang des Industriegeländes als Radweg ausweisen. Der Abschnitt geradeaus sollte durch eine Markierung auf dem Boden als nicht fahrradtrauglich gekennzeichnet werden. Von der Umgehung sollte dann an geeigneter Stelle (s. erstes Foto) die Rückführung zum Fahrradweg entlang der Straße ausgeschildert und durch den Ausweis "Radfahrer erlaubt" auch freigegeben werden. Der Wegweiser vor dem Bunker (zweites Foto) sollte entsprechend vorgezogen werden und auf die Umgehung verweisen. Ferner sollte an der Kreuzung Liederbacher Straße mit Höchster-Farben-Straße das kaum noch erkennbare Piktogramm (drittes Foto) auf der Fahrspur aus Richtung Liederbacher Straße in Richtung Leunabrücke erneuert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit der OM 2171 vom 24.5. 2022 darauf hingewiesen, dass der Fahrradweg jetzt direkt und ohne Vorwarnung in einen abschüssigen Tunnel mit Stufen in der Fahrbahn führt, was offensichtlich eine Gefährdung darstellt und auch dazu führt, dass eine Abkürzung über die Wiese (viertes Foto) direkt in den Autoverkehr hinein genutzt wird, was ebenfalls gefährlich ist. Der Magistrat hat (ST 2029) daraufhin mitgeteilt, eine Änderung der Situation sei erst in Zusammenhang mit dem Bau der Regionaltangente West möglich, was eine also Verlängerung des heutigen Zustands auf Jahre hinaus bedeuten würde. Tatsächlich ist eine Situation, in der Radfahrende an einer unübersichtlichen Stelle durch einen nicht befahrbaren Tunnel geschickt werden, was dann zu Ausweichmanövern führt, nicht verantwortbar. Der Magistrat hat auch seine Pläne für Radwege auf der anderen Straßenseite hingewiesen, die durchaus zu begrüßen sind, aber für den Radverkehr von Höchst auf die andere Main-Seite keine Lösung sind, sondern nur für den in umgekehrter Richtung. Der Magistrat hat dann auch auf die "vorhandenen Wege entlang des Industriegeländes" verwiesen. Dieser Weg ist aber nicht ausgeschildert, sondern der Weg in den Tunnel. Die Erneuerung des Piktogramms ist entscheidend um klarzustellen, das Radfahrende auch die Straße zur Leunabrücke nutzen können. Unabhängig davon sollte die Umgehung aber ausgeschildert werden, um eine zwar umständlichere, aber sicherere Option zu bieten, weil die Straße relativ viel befahren ist und für die Geradausfahrt ein Spurwechsel durch den Rechtsabbiegerverkehr nötig ist. Quelle für alle Fotos: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3186 2022 Die Vorlage OF 634/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 456/10 Betreff: Laubbläser im Ortsbezirk 10 einschränken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, 1. wie der Betrieb von Laubbläsern, die nicht mit Batteriestrom arbeiten, im Ortsbezirk 10 unterbunden werden kann. 2. dass der Einsatz von Laubbläsern auf Gras- und Grünflächen ab sofort antragspflichtig werden soll. Entsprechend müssten die betroffenen Satzungen neu formuliert und beschlossen werden. Begründung: 1. Während die Bevölkerung aufgerufen wird, jede Kilowattstunde Strom und Heizung einzusparen, verbrennen Hausverwaltungen und Gartenbetriebe weiter Benzin und Diesel in Laubbläsern. Die neuen elektrischen Laubbläser sind zudem leiser. 2. Ökologische Schäden sind wissenschaftlich dokumentiert. Tiere und Pflanzen werden von ihrem natürlichen Lebensraum weggeblasen und das ökologische Gleichgewicht wird gestört. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 456/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 456/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 205/8 Betreff: Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule effektiver durchsetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu einer verbesserten Durchsetzung von Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule in Fahrtrichtung Alt-Niederursel am Beginn der verkehrsberuhigten Zone eine elektronische Geschwindigkeitstafel anzubringen. Begründung: Vor der Heinrich-Kromer-Schule finden auf der Niederurseler Landstraße immer noch zu hohe Fahrgeschwindigkeiten statt. Das kann jeder Passant dort beobachten. Damit die Wahrnehmung der Tempo 30-Zone direkt nach dem Ampelstopp an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße erhöht wird, sind in grün oder rot leuchtende Geschwindigkeitsanzeigen, wie sie in ganz Europa zum Einsatz kommen, ein möglicher Weg zu mehr Sicherheit. Je nach Gerät, das zeigen Erfahrungswerte, kann die Geschwindigkeit der Autofahrer um durchschnittlich mindestens 25% reduziert werden. Mit speziellen Antennen könnten Fahrzeuge bereits in Höhe der Goldgrubenstraße erfasst werden. Die Geräte laufen kostengünstig mit Feststrom oder über das öffentliche Straßenbeleuchtungsnetz sowie mit Batterie oder Solarzellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2962 2022 Die Vorlage OF 205/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 580/6 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Bez 53 511, Flur 18, Flurstücknr. 8611/2) im Schwanheimer Feld, dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite, anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße "Schwanheimer Ufer" und der "Leunabrücke". Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Weges, besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2788 2022 Die Vorlage OF 580/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 573/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn Vorgang: OM 1796/22 OBR 6; ST 1551/22 Der Ortsbeirat begrüßt das vom Magistrat in der Stellungnahme ST 1551 gemachte Angebot, durch zwei Aufpflasterungen die Möglichkeit zu schaffen, die Seilerbahn zwischen Amtsgasse und Mainberg zum verkehrsberuhigten Bereich zu machen und bittet den Magistrat, dies möglichst bald umzusetzen. Begründung: Durch die vorgeschlagene Maßnahme würde eine sicherere Verbindung geschaffen zwischen dem bereits seit Jahrzehnten bestehenden verkehrsberuhigte Bereich von der Leunabrücke zum Mainberg und der kleinen Brücke über die Nidda zur Wörthspitze. Dieser sehr attraktive Bereich entlang des kleinen alten Krans und mit Blick auf die zwei Hausboote, mit dem Bolongaropalast im Hintergrund, gehört zu diesem wichtigen Erholungsraum dazu. Die Menschen, die hier spazieren gehen, sollten dies unter dem Schutz des verkehrsberuhigten Bereichs tun können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1551 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2783 2022 Die Vorlage OF 573/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2022, OF 541/6 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie beheben Vorgang: OM 654/21 OBR 6; ST 2213/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, - die in der Stellungnahme ST 2213 des Magistrats vom 13.12.2021 (Anregung OM 654 vom 07.09.2021) zugesagte Auffüllung der Fugen zwischen den Naturpflastersteinen an der Batterie - sowie das ebenfalls zugesagte Anbringen eines Schildes "Achtung Fußgänger" an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite zeitnah in die Tat umzusetzen, - dem Ortsbeirat verbindlich mitzuteilen, wann die Umsetzung der Maßnahme erfolgen wird. Begründung: Laut ST 2213 wurde die Umsetzung der Maßnahme für das vierte Quartal 2021 zugesagt. Das ist leider bis dato, 3. Quartal 2022 noch nicht geschehen. Wie in der Anregung OM 654 zutreffend beschrieben, gab es schon mehrere brenzlige Situationen, Wo Radfahrer:innen zwischen den Fugen hängen geblieben sind und fast gestürzt wären. Fast ein Jahr nach der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat sollte man erwarten, dass eine -vergleichsweise- mit wenig Aufwand verbundene Behebung des Mangels erfolgen kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 654 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2565 2022 Die Vorlage OF 541/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 120/16 Betreff: Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität Der Ortsbeirat möge beschließen, dass sich der Magistrat dafür einsetzt, bei der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes Frankfurt am Main (GVP) die Verlängerung der U-Bahn von der jetzigen Endstation in Enkheim über die Leuchte bis zur einer neuen Endstation Riedbad ins Vorschlagsnetz als empfohlene Maßnahme aufzunehmen und die entsprechende Planung sowie Umsetzung mit hoher Priorität voranzubringen. Begründung: Die Verlängerung der U-Bahn über die Leuchte bis zum Riedbad wurde bereits im GVP 2005 als Option aufgenommen. Eine entsprechende Planung wurde aber nicht weiter vorangetrieben. Die Verlängerung der U-Bahn sollte bei der Fortschreibung des GVP - Teil Schiene 2030+ - als empfohlene Maßnahme aufgenommen, so schnell wie irgend möglich geplant und mit hoher Priorität umgesetzt werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist für die Bevölkerung und die Stadt Frankfurt aus vielen Gründen erforderlich. Aufgrund der schwierigen Verkehrsanbindung des Stadtteils Bergen-Enkheim über die Straße ins Stadtzentrum besteht der dringliche Bedarf eines schienengebunden Anschlusses von ganz Bergen-Enkheim an das bestehende U-Bahn Netz. Die seit Jahrzehnten angedachte Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad ist zur Erreichung dieses Ziels die kostengünstigste, am wenigsten in die Natur eingreifende und nicht zuletzt am schnellsten umsetzbare Lösung. Die Leuchte ist bereits so gestaltet, dass in der Mitte Fahrspuren für die U-Bahn oberirdisch verlegt werden können - im zweiten Teil der Verlängerung wäre die Verlegung der Schienen parallel zu Fahrbahn ebenfalls ohne große baulichen Veränderungen möglich. Durch die Verlängerung der U7 kann neben den bestehenden Wohngebieten, das neue Wohngebiet an der Leuchte, das Schulzentrum an der Riedschule, das geplante Sportzentrum inkl. Riedbad und das Naherholungsgebiet Berger Hang mit der U-Bahn direkt mit der Innenstadt und den Stadtteilen verbunden werden. Die im Eingemeindungsvertrag zwischen der damaligen Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt 1978 vereinbarte Anbindung von Bergen an die U-Bahn kann streng genommen durch die Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad nicht erreicht werden. Die derzeit angedachten Lösungen zur Verlängerung der U4 über Seckbach und Lohrberg nach Bergen oder die Reaktivierung der alten Straßenbahnlinie nach Bergen ist allerdings in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Deswegen muss die Anbindung von Bergen an die U-Bahn-Station Riedbad bei der Planung der Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad zwingend mitgedacht und umgesetzt werden - für Nutzer und Umwelt nach dem modernsten Stand der Technik gestaltet. Die am Riedbad ankommenden Fahrgäste sollten in einen an der U-Bahn-Station bereit stehenden Shuttle-Bus steigen können und mit ein oder zwei Zwischenhaltestellen bis zur Ecke Im Sperber/Am Königshof fahren. Der Bus sollte dort unmittelbar wenden, damit eine enge Taktung der Bus-Verbindung gewährleistet werden kann. Der Shuttle-Bus von/zur U-Bahnstation sollte von der VGF mit voll-elektrischen Klein-Bussen betrieben werden, die autonom den Fritz-Schubert-Ring befahren und bis zu 20 Passagiere befördern können. Ein batterie-angetriebener Bus hat den großen Vorteil, dass er den Fritz-Schubert-Ring ohne Lärm- oder Ruß-Emissionen aufwärts fährt und bei der Talfahrt die Batterie mittels Rekuperation teilweise wieder aufgeladen wird. Der Einsatz von autonom fahrenden Bussen bietet sich auf dem Fritz-Schubert-Ring an, da er kaum Kreuzungsverkehr aufweist und auch wenig Fuß- oder Radverkehr. Weil die Erprobung autonom fahrender Busse von der EU, vom Bund und den Busherstellern sehr stark gefördert wird, kann der Betrieb jedenfalls in den ersten Jahren nahezu ohne Kosten für die Stadt Frankfurt respektive die VGF erfolgen. Der Stadt Frankfurt als auch Bergen-Enkheim wird eine mit neuester Technik verkehrende Busverbindung zu positiv belegter Aufmerksamkeit in der Fachwelt verhelfen - und als Anziehungspunkt für viele interessierte Besucher dienen. Der Verlauf der U-Bahntrasse bis zum Riedbad und des E-Busses bis zum Im Sperber in Bergen kann den beigefügten Abbildungen entnommen werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD und LINKE gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2022, OF 472/6 Betreff: Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke überirdisch Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat solle dafür sorgen, dass der Radweg an der Leunastraße von der Bahn Richtung Leunabrücke durchgängig überirdisch befahrbar ist. Zurzeit führt dieser Weg kurz hinter dem Kulturbunker durch einen Tunnel über Stufen mit der Folge, dass Radfahrende über die Wiese auf die Straße ausweichen, was eine besondere Gefährdung mit sich bringt. Begründung: Der jetzige Zustand ist unhaltbar, der Tunnel nicht befahrbar. Der Tunnel (Foto Wiebe) Der gefährliche Ausweichpfad zur Straße (Foto Wiebe) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2171 2022 Die Vorlage OF 472/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2022, OF 432/6 Betreff: Höchst: Fahrradbügel installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Poller in der Emmerich-Josef-Straße / Ecke Ludwigshafener Straße Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Mit diesem Antrag wird eine Anregung von Anwohner*innen der Emmerich-Josef-Straße / Ecke Ludwigshafener Straße, die diese über das Portal FFM (Frankfurt fragt mich) vorschlugen, aufgenommen (Foto anbei). Der Ortsbeirat 6 unterstützt dieses Anliegen. Poller sind sinnvoll, um Falschparken zu unterbinden, haben darüber hinaus jedoch keine weitere nützliche Funktion. Zudem fehlen Fahrradständer in diesem Bereich. Fahrradbügel beseitigen diesen Mangel und dienen darüber hinaus einem nützlichen Zweck. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1980 2022 Die Vorlage OF 432/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 337/6 Betreff: Verkehrssicherheit am Höchster Markt für Fußgängerinnen und Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Falschparken am Höchster Markt in der Antoniterstraße auf Höhe der Markthalle dauerhaft durch das Anbringen von Betonpollern zu verhindern. An jedem Markttag wird die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen durch verkehrswidriges Parken direkt an der Markthalle gefährdet. Um den Fußgänger*innen einen eigenen sicheren Raum zu geben, gilt es den Fußweg von der Straße baulich abzugrenzen und Falschparken zu verhindern. Wegesperren, Drängelgitter etc. aus Metall sind an dieser Stelle nicht sinnvoll, da diese sogleich von Radfahrenden für die Fahrräder genutzt würden und damit erneut der Fußweg verstellt würde. Die Betonpoller stellen keine Veränderung des Verkehrsflusses und Beeinträchtigung des Marktbesuches dar, sondern dienen vielmehr der Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung im Sinne der Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen. Für das Einkaufserlebnis Höchster Markt ist eine sichere und entspannte Atmosphäre wichtig. Für PKW stehen neben den Parkplätzen rund um den Markt und im Stadtteil Höchst zwei Parkhäuser und an der Batterie Parkplätze zur Verfügung. Begründung: Durch den an Markttagen durchgängigen Parksuchverkehr und die vielen verkehrswidrig abgestellten PKW kommt es rund um den Höchster Markt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die durch den Ortsbeirat 6 in den letzten Jahren mehrfach angeregte erhöhte Kontrolldichte, um Falschparken zu verhindern, kann durch die zuständige Behörde nicht gewährleistet werden. Fotos: Frank Rusko Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1553 2022 Die Vorlage OF 337/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor als zweiter Satz der Satz "Ein Pate ist dem Ortsbeirat bekannt." eingefügt sowie der Wortlaut "dauerhaft durch das Anbringen von Betonpollern" im ersten Satz durch den Wortlaut "durch das Aufstellen von mobilen Bänken" und das Wort "Betonpoller" im vorletzten Absatz durch den Wortlaut "mobilen Bänke" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Derzeit ist geplant, die RTW-Trasse zwischen Höchst und Flughafen mitten durch den "Schwanheimer Knoten" und über die B40 hinweg über eine 2,1 km lange Kette von Brücken, Stelzen, Galerien und stützwandbewehrten Dämmen (in der Abbildung rot) zu führen. Allein dieser Abschnitt trägt mit mehreren 100 Mio Euro erheblich zu den Baukosten von geschätzt 1000 Millionen € und 7200 to an CO2-Ausstoß allein für den Beton bei. Dieser Plan entstand zum Schutz des Fauna-Flora-Habitats (FFH) "Schwanheimer Wald" (grün und gelb). Der folgende Alternativvorschlag erlaubt den Bau zu deutlich geringeren Kosten und Klimabelastungen ohne das FFH wesentlich zu beeinträchtigen: - Rückbau der Auffahrt von Kelsterbach, Schwanheimer Weg auf die B40 Nordost (= B40 NO), Umleitung des Verkehrs auf die nahe AS Leunastraße - Neubau des Verbindungsbogens B40 S ==> NO sowie der Richtungsfahrbahn B40 NO ==> W zwischen AS Leunastr und Schwanheimer Knoten je eine Fahrbahnbreite weiter nordwestlich (lila), knapp südöstlich der Linie der derzeit geplanten RTW-Trasse; Einrichtung der heutigen Richtungsfahrbahn B40 W ==> NO für die Gegenrichtung - Bau der RTW-Trasse auf den damit freiwerdenden heutigen Straßentrassen (hellblau) - Kreuzung zwischen RTW und B40 NO mittels einfacher Brücke statt aufwendiger Galerie. - Weitgehend niveaugleiche Führung der RTW-Trasse am Rand des FFH. Der Verzicht auf die vielen Ingenieurbauwerken reduziert nicht nur die Bau-, sondern auch die Unterhaltungskosten deutlich. Abb 1 zeigt heutige Planung, Abb 2 und 3 die Alternative so, dass die Beziehung zwischen "heute" und Vorschlag gut erkennbar ist (Abb 2), bzw so, dass der Platzbedarf der Trassen im Vordergrund steht.
Verbot vom 2 takt Motoren, alle Art in Frankfurt. Unter anderem Mofa und Laubbläser. Es gibt schon längst Batterie betriebenen Geräte.
Bei Sonnenaufgang mit der Gondel zur Bockenheimer Warte oder zur Uni, nach Eintritt der Dunkelheit zum Feierabend über die Lichtinstallation im Palmengarten nach Ginnheim, als Frankfurter/In, als Student/In oder als Tourist/in. Scheiben nur mit Weitblick, ohne den Leuten auf den Teller oder ins Fenster zu schauen. Alle Minute in einer Gondel mit 35 Personen oder auch mal allein, nachhaltig voll in E-Mobilität, ohne immer den Motor mit Batterie umherzufahren, autonom ohne Fahrer/In (die werden in Bus und anderen Bahnen benötigt). Und das in 2-3 Jahren. Ohne das Grundwasser zu stören, wenig Eingriffe in Bebauung, Bäume bleiben weitestgehend unbeschadet. Unvorstellbar. Wo gibt's denn sowas? Das gabs noch nie. Wie soll das funktionieren?
In einem Luxemburger Einkaufszentrum gibt es einen kleinen Sammelplatz für Elektrogeräte, Datenträger, Tintenpatronen, Batterien, Spraydosen, Glüh-, LED-, und Energiesparlampen. Dieses Beispiel könnte in Frankfurter Einkaufszentren ebenfalls Anwendung finden.