Höchst: Klarere Trennung zwischen Sondernutzungs- und Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer)

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.11.2023, OF 886/6 Betreff: Höchst: Klarere Trennung zwischen Sondernutzungs- und Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer) Von Vertreterinnen und Vertretern der Höchster Vereine wurde der Ortsbeirat über eine abgehaltene Sitzung mit dem Grünflächenamt (Sitzungstermin 18.10.2023; Adam-Riese-Str.) informiert. Im Rahmen des Sitzungsverlaufs wurde auch die rechtliche Einordnung der Grünflächen entlang der Aktionsfläche thematisiert. Derzeit gliedert sich die Fläche im vorderen Teil (hin in Richtung Schloßplatz) in einen Spielplatz mit Rutschturm. Im hinteren Teil (hin in Richtung Ochsenturm) schließt sich dem Spielplatz eine Aktionsfläche mit Boulebahn an. Nach derzeitigem Sachstand ist die gesamte Fläche (vorderer und hinterer Teil) rechtlich als eine Spielfläche kategorisiert. Auf Spielflächen, beispielsweise in Form Spielplätzen, müssen die gängigen Beschränkungen der Spielplatzordnungen (Spielplatzzeiten, Altersbeschränkungen, Rauchen u.v.m.) angewendet werden, die einer bisherigen Nutzung der Aktionsfläche im Wege steht. Dies hat zur Folge, dass es immer wieder zu einer Durchmischung unterschiedlicher Interessenslagen kommt. Laut Grünflächenamt (Schilderung des Gesprächsverlaufs durch Höchster Vereinsvertreter) ist zudem die Installation weiterer Spielgeräte beabsichtigt. Solch Spielgeräte waren bereits vor mehr als 10 Jahren rückgebaut worden, um insbesondere die Festivitäten (Schlossfest, Kreisstadtlauf) nicht zu behindern und folglich jährliche kostenintensive Rückbauten und behördliche Sondernutzungsverfügungen der hinteren "Spielfläche" zu vermeiden. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: - die gesamte Fläche nach dem Rutschturm (Aktionsfläche sowie die zugehörige Boulebahn bis hin zum Ochsenturm) als Sondernutzungsfläche entsprechend der jetzigen Nutzung umzuwidmen und - damit eine klare Trennung zwischen Spielfläche und Sondernutzungsfläche herzustellen (so kann die Sondernutzungsfläche rechtlich zukünftig auch von Erwachsenen genutzt werden) - auf der künftigen Sondernutzungsfläche (keine Spielfläche mehr) die Installation der entsprechenden Spielgeräte zu verzichten. Stattdessen könnten die Spielgeräte in der Rudolf-Schäfer-Anlage installiert werden. Bisher Spielfläche à künftig (entsprechend jetziger Nutzung) Sondernutzungsfläche Quelle: Nassauische Heimstätte (Webseite)Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4774 2023 Die Vorlage OF 886/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme