Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 1097/6 Betreff: Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen Anfang August 2024 haben einige Gewerbetreibende, deren Geschäft sich in der Bolongarostraße befindet, ein Schreiben der Bauaufsicht Frankfurt am Main erhalten (Anhörung § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht festgestellt, dass es verschiedene Aussteckschilder an den Fassaden, Folienbeklebungen an Schaufenstern, Leuchtwer-bungen in Schaufenstern usw. gibt, für die keine Baugenehmigung nach § 62 der Hessischen Bauordnung vom 07.07.2018 existiert. Zudem stehen einige der Liegenschaften unter Denkmalschutz und/oder fallen in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung für Frankfurt-Höchst vom 08.12.1977. Es wird unter Verweis auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Verfügung, die mit Gebühren und Kosten verbunden ist, die Entfernung der in den entsprechenden Schreiben aufgeführten Werbeanlagen bis Ende August 2024 gefordert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Anbringen und die Nutzung von Werbeanlagen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Immerhin wird den Betroffenen das Angebot zu einem persönlichen Gespräch unterbreitet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Haben bereits vor der jetzigen Maßnahme Überprüfungen, wie in der ST 2291/2022 vom 30.09.2022 angekündigt, stattgefunden? 2. Nach welchen Kriterien wurden die Geschäfte und Gebäude für die jetzt durchgeführten Überprüfungen ausgewählt? 3. Ist der Umfang der durchgeführten Maßnahme unter Einbeziehung des Aspekts der Stagnation/des Rückgangs des Einzelhandels im Frankfurter Westen, insbesondere in Fällen, bei denen nur kleinere Folienbeklebungen/Schilder vorgefunden wurden, der eigentlichen Zielsetzung der Ortsbegehung überhaupt noch dienlich? 4. Wurde nach den Ortsbesichtigungen und vor Versand der Schreiben an die Gewerbetreibenden das Stadtteilbüro Innenstadt Höchst/Stadtteilmanagement, das u.a. für Beratungen bezüglich Maßnahmen zur Verbesserung des privaten und öffentlichen Umfeldes oder zur Stadtbildpflege zuständig ist und bei Genehmigungen sowie der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Hilfestellungen geben soll, einbezogen? 4. Haben persönliche Gespräche, wie in den Schreiben angeboten, stattgefunden? 5. Bestehen zumutbare Wege, die Bewerbung genehmigungsfähig zu gestalten, sodass der Einzelhandel weiter auf entsprechende Werbung bauen darf? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.09.2024, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 1377/1 vom 14.08.2024 Betreff: Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit Vorgang: E 64/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Mittel für den Etatantrag vom 06.06.2024, E 64, in Höhe von 100.000 Euro den Mitteln für "Barrierefreiheit" zukommen zu lassen und auf die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für "ÖPNV auf dem Main" zu verzichten. Begründung: Bevor man eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, sollte man mit den betroffenen Stakeholdern die Thematik besprochen haben. Weder ist der Magistrat hierzu um Stellung gebeten, noch sind die weiteren Nutzer (Weiße Flotte, Wassersportler) einbezogen worden. Ebenso muss vorab geprüft werden, ob sich die Stadt Frankfurt die Subventionierung eines vermutlich stark defizitären Angebots überhaupt EU-rechtlich als auch finanziell leisten kann, geschweige denn die Frage, wo die millionenschweren Ausgaben für Personal und Schiffe als auch eine Erweiterung der Anlegestellen herkommen sollen. Der Hinweis auf das Angebot der Stadt Hamburg hinkt gewaltig. Die Strecke in Frankfurt zwischen den Schleusen wäre viel weiter (zehn Kilometer). Wollte man analog zum Wochenendangebot in Hamburg eine Frequenz von zehn Minuten pro Schiff anbieten, so müssten 20 Schiffe beschafft werden. Hinzu kommt, dass die Schiffe in Frankfurt aufgrund des Wellenschlagverbots in der Innenstadt viel langsamer unterwegs wären und damit schon aufgrund der geringen Durchschnittsgeschwindigkeit wie auch der fehlenden Anbindung an S-Bahn, U-Bahn und Bus keine Verbesserung der Mobilitätssituation bieten würden. Es wäre sinnvoller, die eingeplanten 100.000 Euro für eine Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV auszugeben und damit konkrete Probleme anzugehen, anstatt neue zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2024, OF 1003/2 Betreff: Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, mit welchem Aufwand (konkrete Maßnahme und Kosten) die Wasserpumpe am Wasserspielplatz in der Zeppelinallee von Batteriebetrieb auf Netzbetrieb umgestellt werden kann. 2. sollten die Maßnahmen ohne signifikante Umstände aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligt werden können, diese nach der Sommerperiode umzusetzen. 3. zu prüfen und berichten, ob auch der Wasserspielplatz im Grüneburgpark mit einer batteriebetriebenen Pumpe läuft, und falls ja, hier ebenfalls den Umbauaufwand zu prüfen. 4. zu prüfen und berichten, warum es überhaupt einer Pumpe am Wasserspielplatz bedarf und nicht der Wasserdruck der Leitungen selbst genügt. Begründung: Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Auf Nachfrage beim Amt lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Ein Netzbetrieb könnte hier für Abhilfe sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 1080/6 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, eine Tempo-30-Zone in der Bolongarostraße zwischen Niddabrücke und Tillystraße einzurichten. Begründung: In dem Bereich der Bolongarostraße darf 50 km/h gefahren werden. Autofahrer missachten aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anwohner klagen darüber, dass das Herausfahren aus den vier Seitenstraßen sehr gefährlich sei und die Bewohner fühlen sich dadurch unsicher. Auch in anderen Stadtteilen fahren die Busse durch Tempo-30-Zonen. Somit liegt kein Grund vor, eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 26 Es besteht Einvernehmen, die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5807 2024 Die Vorlage OF 1080/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor zum ersten Spiegelstrich wird und ein zweiter Spiegelstrich eingefügt wird, in welchem gebeten wird, Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße durchzuführen und dass die "Tempo-30-Zone" in "Tempo 30" geändert wird. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1350/1 Betreff: E-Scooter-Parkzonen in der Schleusenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei E-Scooter Parkzonen in der Schleusenstraße einzurichten. Diese sollen jeweils am Ende der Straße an der Ecke zur Speicherstraße eingerichtet werden, und zwar an den Stellen, wo am 17.7.2024 jeweils zwei Radbügel auf einem Parkplatz installiert wurden (siehe Bild). Begründung: Am 17.Juli 2024 wurden in der Schleusenstraße an der Ecke Speicherstraße westlich und östlich jeweils zwei Radbügel auf einen PKW Parkplatz installiert. Diese Radbügel wurden bislang von keinem einzigen Radfahrer genutzt. Weder tagsüber noch nachts wurden jemals Räder dort abgestellt. Da es nur wenige Meter weiter bereits 12 Radbügel gibt, die genutzt, aber nicht ausgelastet sind, kann auf die neu installierten Radbügel gut verzichtet werden. Stattdessen sollten die Plätze zu E-Scooter Parkzonen umgewidmet werden, denn diese werden genau an dieser Stelle gebraucht. Viele Nutzer von E-Scootern fahren Richtung Main und Westhafen, da es dort Arbeitsplätze und Gastronomie gibt. Die nächste E-Scooter Parkzone befindet sich jedoch in der Esslinger Straße und ist viel zu klein und überlastet. Bildquelle: Michael Weber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1350/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2024, OF 1377/1 Betreff: Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit Vorgang: E 64/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge die Mittel für E 64 aus 2024 in Höhe von 100.000 Euro den Mitteln für "Barrierefreiheit" zukommen lassen und auf die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für "ÖPNV auf dem Main" zu verzichten. Begründung: Bevor man eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, sollte man mit den betroffenen Stakeholdern die Thematik besprochen haben. Weder ist der Magistrat hierzu um Stellung gebeten worden, noch sind die weiteren Nutzer (Weiße Flotte, Wassersportler) einbezogen worden. Ebenso muss vorab geprüft werden, ob sich die Stadt Frankfurt die Subventionierung eines vermutlich stark defizitären Angebots überhaupt EU-rechtlich als auch finanziell leisten kann, geschweige denn die Frage, wo die millionenschweren Ausgaben für Personal und Schiffe als auch eine Erweiterung der Anlegestellen herkommen sollen. Der Hinweis auf das Angebot der Stadt Hamburg hinkt gewaltig. Die Strecke in Frankfurt zwischen den Schleusen wäre viel weiter (10 km). Wollte man analog zum Wochenendangebot in Hamburg eine Frequenz von 10 Minuten pro Schiff anbieten, so müssten 20 Schiffe beschafft werden. Hinzu kommt, dass die Schiffe in Frankfurt aufgrund des Wellenschlagverbots in der Innenstadt viel langsamer unterwegs wären, und damit schon aufgrund der geringen Durchschnittsgeschwindigkeit als auch der fehlenden Anbindung an S-Bahn, U-Bahn und Bus keine Verbesserung der Mobilitätssitation bieten würden. Es wäre sinnvoller, die eingeplanten 100.000 Euro für eine Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV auszugeben und damit konkrete Probleme anzugehen, anstatt neue zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 64 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung OA 490 2024 Die Vorlage OF 1377/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke und Die Partei gegen SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 1046/6 Betreff: Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des Industrieparks Vorgang: OA 252/22 OBR 6; B 128/23; V 710/23 Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, über den Stand der Gespräche mit der Infraserv, der Mainova und der Süwag zur Nutzung von Abwärme für Fernwärme im Frankfurter Westen zu unterrichten. Insbesondere soll der Magistrat dazu Stellung nehmen, inwieweit sich die derzeitigen Planungen auf die kommunale Wärmeplanung und gegebenenfalls größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße auswirken. Begründung: Der Ortsbeirat hatte den Magistrat im Oktober 2022 in der OA 252 aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Infraserv ein Konzept zu erstellen, wie die Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die umliegenden Stadtteile möglichst bald nutzbar gemacht werden kann. Daraufhin berichtete der Magistrat im März 2023 in der B 128, dass es zur Abwärmenutzung aus dem Industriepark in der Vergangenheit immer wieder Gespräche zwischen dem Industrieparkbetreiber und der Mainova AG gegeben hat und diese aktuell wieder neu aufgenommen wurden. Zusätzlich wurde der Magistrat im Juli 2023 in V 710 gebeten, über den Stand der kommunalen Wärmeplanung im Westen zu berichten. Das Auskunftsersuchen blieb bisher unbeantwortet. In der Presse war nun mehrfach zu lesen, dass der Industrieparkbetreiber bereits an konkreten Konzepten zusammen mit der Mainova AG aber auch der Süwag Energie AG arbeitet. Demzufolge existieren bereits Grundplanungen für ein komplett neues Wärmenetz in Höchst und Unterliederbach. Diese Grundplanungen wirken sich potentiell auf die kommunale Wärmeplanung und auch größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße aus. Insbesondere für Wohnimmobilieneigentümer ist es relevant, zu erfahren, wie diese Planungen die zukünftige Wärmeversorgung beeinflussen können und welche Investitionsmaßnahmen zu erwarten und einzuplanen sind. Fernwärme ist eine wichtige Option zur Reduzierung von Treibhausgasen. Im Industriepark Höchst fällt unvermeidbare Abwärme in erheblichem Umfang an. Daher ist es sinnvoll, diese Option in die städtische Wärmeplanung einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.10.2022, OA 252 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 128 Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 710 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 976 2024 Die Vorlage OF 1046/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1018/6 Betreff: Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen. 1) Das Parken auf allen Parkplätzen in der Straße "An der Steinmühle" in Nied nur noch für PKW zu erlauben. Hierzu sollen die betreffenden Schilder (Zusatzschild VZ 1010-58 zum Verkehrszeichen 314) aufgestellt und insbesondere in der Anfangszeit auch kontrolliert werden. 2) Die Straße in die bestehende Tempo 30-Zonierung im Quartier Nied-West einzubeziehen. 3) Maßnahmen zu ergreifen, damit der benachbarte KFZ-Betrieb in der Bolongarostraße die Straße "An der Steinmühle" nicht mehr als Abstellplatz für seine Kundenfahrzeuge missbraucht. 4) Ggf. einen Ortstermin mit den Anwohnern zu vereinbaren. Begründung: Seit Jahren beklagen sich die Anwohner über chaotische Verkehrs- und Parkplatzprobleme in ihrer Straße "An der Steinmühle". Nachdem der Ortsbeirat im Herbst 2021 zum ersten Mal auf die nicht hinnehmbare Situation aufmerksam gemacht hat, trat laut Aussage von Bewohnern zunächst eine Verbesserung der Zustände ein. Mit der Zeit hat es sich aber wieder deutlich verschlechtert. In dieser Straße gibt es 2 Probleme: Zum einen wird hier trotz Sackgasse vor Erreichen einer 90-Grad-Kurve laut Anwohnern sehr schnell gefahren. Da die Straße oft von Kindern überquert wird, fürchten die Anwohner um die Sicherheit ihrer Kinder. Neben Kindern werden durch zu schnelles Fahren auch Radfahrer gefährdet, die die Straße befahren, da diese eine ausgewiesene Radwegeverbindung zwischen Höchst und der Innenstadt ist. Laut Stadt Frankfurt scheint die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht möglich, so dass sich die Anwohner zumindest eine angeordnete Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wünschen, ähnlich wie es in den Nachbarstraßen schon eingeführt worden ist. Zum anderen gibt es in der Straße eine größere Anzahl an Parkplätzen, die teilweise durch den anliegenden KFZ-Betrieb in der Bolongarostraße (Abstellen defekter PKW, oft ohne Nummernschild, häufig auslaufendes Öl) sowie durch Gewerbetreibende mit Wohnsitz außerhalb von Frankfurt missbraucht werden. Die Anwohner berichten, dass auswärtige Gewerbetreibende nachts ihre Firmenfahrzeuge dort auf den Parkplätzen abstellen. Morgens fahren sie dann mit ihren Privat-PKWs in die Straße "An der Steinmühle", steigen in ihre Firmenfahrzeuge um und fahren damit zu ihrer Arbeit, während ihre Privat-PKW den Tag über dort parken. Abends erfolgt dann wieder der Wechsel und die Firmenfahrzeuge parken dann die ganze Nacht dort. Die Parkplätze dort sind aber nicht für defekte Autos der KFZ-Werkstatt oder für Firmenfahrzeuge von Gewerbetreibenden eingerichtet worden, sondern für die Menschen, die in dieser Straße wohnen sowie für temporäre Besucher der Alevitischen Gemeinde. Das Anbringen des Zusatzschilds VZ 1010-58 zusammen mit dem schon vorhandenen Verkehrszeichen 314 würde in Zukunft nur das Parken von PKW erlauben. Die Firmenfahrzeuge und der damit verbundene Verkehr könnten so aus dieser Straße verbannt werden. Insbesondere kurz nach Anbringung der neuen Schilder sollte hier verstärkt das Einhalten der neuen Regelung kontrolliert werden. Bezüglich der defekten Kundenfahrzeuge der anliegenden KFZ-Werkstatt sollten Maßnahmen eingeleitet werden, die den Missbrauch und die damit einhergehende Umweltverschmutzung unverzüglich beenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5515 2024 Die Vorlage OF 1018/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.04.2024, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 1012/6 vom 12.04.2024 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 31 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit rollstuhlgerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefreie Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist, da dies in der Vorlage M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit den vorhandenen Porphyr-Pflastersteinen neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1414 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 31 = Annahme) Volt (M 31 = Annahme, OA 453 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Enthaltung zur Vorlage M 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 31 und OA 453 = Annahme) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 25.04.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme bei Ablehnung M 31) FRAKTION (M 31 = Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4718, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1012/6 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der M31 Grunderneuerung Bolongarogarten wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit Rollstuhl-gerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf . eine Rollstuhl-gerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefrei Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist. Da dies in der M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit dem vorhandenen Porphyr Pflaster neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 453 2024 1. Der Vorlage M 31 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1012/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 813/10 Betreff: Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob Anwohner des OBR 10 den Klimabonus für Maßnahmen im 2023, beantragt haben. Begründung: Laut M 152-2023 können Frankfurter Anwohner Förderungen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungmaßnahmen, beantragen. Es ist wichtig festzustellen ob die Bürger vom OBR 10 Kenntnis davon haben und entsprechend Anträge bei der Stadt Frankfurt gestellt haben. Mit unterschiedlichen hohen Prozenten der Kosten, werden folgende Maßnahmen gefördert: Dach-, Fassaden-, Hofbegrünungen, Regenwasserspeicherungen, Trinkbrunnen, Mini PV Anlagen, Solar-Gründächer, Solaranlagen, Batteriespeicher für Solarstrom und Ladesäulen zur Nutzung vom Solarstrom. Anträge können Privatpersonen, Wohnungseigentümer, Unternehmen, Organisationen, Genossenschaften, Mieter. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5386 2024 Die Vorlage OF 813/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1077/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung der "Seilerbahn Kunst & Kultur e. V." Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Zuschuss für die "Seilerbahn Kunst Kultur e.V." von 0.000 € um 30.000 € auf 30.000 € zu erhöhen und den Betrag zu verstetigen und die Mittel in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. Begründung: Die "Seilerbahn Kunst Kultur e.V." zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen wird ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk., um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zur Arbeit wird eine institutionelle Förderung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 178 2024 Die Vorlage OF 1077/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 779/10 Betreff: Pilotprojekt: Induktives Laden während der Fahrt und beim Parken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob Elektrofahrzeuge wie Linienbusse der Linien 27, 34, 39 und 63 per Induktion im Ortsbezirk 10 geladen werden können in einem Pilotprojekt für Frankfurt. Ebenfalls sollen Rückladeoptionen geprüft werden, um Strom in Stromnetze oder Gebäude zurückzuladen. Begründung: In Balingen fahren Elektrobusse auf speziellen Strassen mit eingelassenen Induktionsschleifen (s. unter anderem https://www.treffpunkt-kommune.de/balingen-erprobt-induktives-laden-von-elektro- bussen/). Durch eine kontaktfreien Stromabnahmer an der Unterseite werden Fahrzeuge während der Fahrt und auf festen Parkplätzen geladen. Es laufen europaweit bereits Pilotprojekte, wo Batterien beim Parken auch Strom in Stromnetze und Gebäude zurückladen können. Diese Optionen sind ein Lösungsansatz Elektrofahrzeuge sowohl beim Laden, als auch beim Zurückladen die Stromflüsse unabhängig von Kabelstecker zu halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 942/6 Betreff: Höchst: Wann ist mit dem Rückbau des Baugerüsts am Justinusplatz 7 (Außenstelle Robert-Koch-Schule) zu rechnen? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten 1. in Erfahrung zu bringen, weshalb das oben genannte Gerüst seit über zwei Jahren Teile des dortigen Gehweges und der zugehörigen Parkflächen beansprucht. 2. die Gründe, die das Aufstellen nötig machen entsprechend zu beheben, um einen zeitnahen Rückbau des Gerüsts zu erreichen. 3. mitzuteilen, wann die Sanierung und die vollständige Nutzbarkeit des Areals nebst Toilettenanlage geplant ist. Begründung: Seit mehr als zwei Jahren ist am oben genannten Gebäude ein Baugerüst angebracht. Genannter Tenor soll dazu führen, dass das Gerüst zeitnah abgebaut wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 951/6 Betreff: Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil) Die südliche Leunastraße ist eine innerörtliche Straße mit zusätzlicher Beschilderung für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese wird hier kaum eingehalten, die doppelte Geschwindigkeit ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Verbindung stellt einen der beiden legalen Wege für Mopeds und Roller ("50er") zwischen den südlichen Stadtteilen und Höchst dar. Waghalsige Überholmanöver mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefährden hier Zweiradfahrer wie auch den jeweiligen Gegenverkehr massiv. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der südlichen Leunastraße zwischen Leunabrücke und Anbindung B40 einen fest installierten Geschwindigkeits-Kontrollabschnitt einzurichten, um so die Einhaltung der Geschwindigkeit von 50 km/h sicherzustellen, um so motorisierten Zweiradfahrern eine sichere Verbindung von den südlichen Stadtteilen nach Höchst anbieten zu können. Begründung: Der zweite legal für diese Fahrzeuggruppe zu nutzende Mainübergang ist die Schwanheimer Brücke, eine Straße mit zwei Fahrspuren je Richtung und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Auch hier wird die Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten, was diese Alternative noch gefährlicher macht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 927/6 Betreff: Höchst: Ehrenamtliche Arbeit wirklich würdigen - Höchster Schlossfest nicht behindern! Vorgang: OM 4774/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit dem Vereinsring Höchst e.V. die neu gesetzten Bäume im Brüningpark Höchst so umzupflanzen, die Ausrichtung des Höchster Schlossfestes nicht behindert wird. Zusätzlich dazu sollte im Rahmen der Absprache die in OM 4774 vom 28.11.2023 ausgeführte Umwidmung in eine Sondernutzungsfläche erörtert werden, damit auch hier keine Beeinträchtigung des Veranstaltungsbetriebes durch die mögliche Installation von Spielgeräten entstehen. Begründung: Der Vereinsring Höchst e.V. richtet seit vielen Jahren das Höchster Schlossfest im Brüningpark Höchst aus. Dieses Fest, das mit großer ehrenamtlicher Arbeit organisiert und durchgeführt wird, ist eine der größten Veranstaltungen im Frankfurter Westen und weit über die Region hinaus bekannt und bei den Bürgerinnen und Bürgern beliebt, wie der jährliche Besucherandrang zeigt. Nun wurden jedoch neue Bäume im Brüningpark derart angepflanzt, dass das Schlossfest zukünftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr durchgeführt werden kann. Des Weiteren beabsichtigte das Grünflächenamt auf der bisherigen Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer) Spielgeräte zu errichten, die ebenfalls zu großen Einschränkungen des Festbetriebes führen würden. Die Umwidmung wurde bereits am 28.11.2023 seitens des Ortsbeirats mit großer Mehrheit votiert. Die Stadt Frankfurt sollte sich daher mit dem Vereinsring Höchst e.V. in Verbindung setzen und eine Lösung für das Umpflanzen der Bäume finden, damit das traditionelle und beliebte Schlossfest weiterhin ohne größere Einschränkungen stattfinden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4774 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5071 2024 Die Vorlage OF 927/6 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2023, OF 724/10 Betreff: Müssen Fernwärmekunden im Ortsbezirk 10 mit Lieferausfällen und drastischen Preissteigerungen der Fernwärme rechnen? Vorgang: B 383/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. 2026 sollen neue Erdgaskraftwerke im Heizkraftwerk West in Betrieb gehen und die Kohleverbrennung beenden. Der Bundesverband Verbraucherzentralen warnt dringend vor einer Kostenfalle durch Erdgas. Das gilt ganz besonders für die Mainova AG. Bereits ab Januar 2024 werden die Erdgaspreise u.a. durch EU-Vorgaben erheblich steigen. Die Mainova AG muss diese drastischen Preissteigerungen zwingend an ihre Fernwärmekunden weitergeben. Wie will denn die Mainova AG die Fernwärmepreise in naher Zukunft bezahlbar halten? 2. In der B 383 vom 18.10.2023 sieht der Magistrat keine Möglichkeit, vorherzusagen, wann grüner Wasserstoff zur Verfügung steht, obwohl solche Vorgaben im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wärmeleitplanung vorgesehen sind. Ist die Versorgungssicherheit gefährdet, wenn kurzfristig kein wirtschaftlich vertretbares Erdgas mehr zur Verfügung steht oder die gesetzlichen Vorgaben einen schnelleren Umstieg vorschreiben? 3. Der Einsatz von blauen und türkisen Wasserstoff (hergestellt durch den Rohstoff Erdgas - siehe B 383) birgt erhebliche Umweltgefahren. Die mit diesen Wasserstoff-Herstellungsverfahren verbundene CO2-Endlagerung im Boden erfolgt dann wahrscheinlich auf dem Frankfurter Stadtgebiet. Sind hierfür auch Stadtteile im Ortsbezirk 10 betroffen? Begründung: Weder Versorgungssicherheit noch bezahlbare Fernwärmepreise sind mit der weiteren Verbrennung von fossilen Brennstoffen gesichert. 1. Umstieg von Kohle auf Erdgas 2026: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurt-im-wandel-wie-soll-di e-stadt-in-zukunft-aussehen-19172172/heizkraftwerk-west-19193032.html 2. Transport und Produktion von flüssigem Erdgas produziert mindestens genauso viel CO2 wie eine weitere Kohleverbrennung. https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-kritik-am-heizkraftwerk-west-92140757.html 3. Video: Die Farben vom Wasserstoff https://youtu.be/JAgMq909q7A Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.10.2023, B 383 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 724/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1068/1 Betreff: Kommunikation mit Sozialrathaus verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hospize und ähnliche Einrichtungen, die Bedürftige, welche seitens des Sozialrathauses betreut werden, stationär aufnehmen, das Sozialrathaus entsprechend informieren. Begründung: Es ist wichtig, sich um alleinstehende Seniorinnen und Senioren zu kümmern, insbesondere, wenn sie bedürftig sind, da sie oft ein erhöhtes Risiko für soziale Isolation und Einsamkeit haben. Regelmäßige soziale Interaktion und Unterstützung sind entscheidend für ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden. Zudem kann die Fürsorge für ältere Menschen dazu beitragen, deren Lebensqualität zu verbessern, ihre geistige Gesundheit zu fördern und das Risiko von Gesundheitsproblemen zu verringern. Es ist auch eine Frage des Respekts und der Wertschätzung für die älteren Mitglieder unserer Gesellschaft, ihre Lebenserfahrung und ihre Beiträge zu würdigen. Sozialpflegerinnen und -pfleger leisten einen wichtigen Beitrag hierzu, insbesondere bei der Bewältigung besonderer Aufgaben (Bearbeitung von Mahnungen, Zusammenarbeit mit eventuellem gesetzlichem Betreuer, Tipps zur Bewältigung diverser Angelegenheiten, Ausfüllung von Anträgen u.a. für: Leistungen, Kuren, Pflegestufe, betreutes Wohnen, Pflegeheimplatz, Seniorenwohnheim). Es gibt jedoch Fälle, wo der Kontakt plötzlich abbricht. Teilweise erfährt man Monate später zufällig von Nachbarn, dass sich die Person in einem Krankenhaus oder sogar Hospiz befindet, teilweise sogar außerhalb Frankfurts, oder bereits verstorben ist. Weder Krankenhäuser, Pflegeheime noch Hospize hatten Kontakt zum Sozialrathaus aufgenommen. Teilweise versterben Personen ohne jegliche Information, sodass Zahlungen seitens des Sozialrathauses nicht eingestellt werden können, sondern monatelang weiterlaufen. Gerade wenn sich der Zustand einer Person verschlechtert, ist es wichtig, dass der Kontakt zu vertrauten Personen wie Sozialpflegern nicht abreißt und die Person weiterhin in dieser schwierigen Phase optimal betreut werden kann. Nicht alle Einrichtungen verfügen über einen sozialen Dienst. Wenn man die Person nicht mehr erreichen kann, bleibt das mulmige Gefühl, dass etwas passiert sein könnte und die Person eventuell Hilfe benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 1068/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen CDU (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2023, OF 882/6 Betreff: Höchst: Wieso kommt es erst nach 2026 zu einer deutlich verspäteten, längst überfälligen Umgestaltung der Bolongarostraße? Aus diverser Presseberichtserstattung ist zu entnehmen, dass die avisierte, längst überfällige Umgestaltung der Bolongarostr. frühstens erst ab dem Jahre 2026 vollzogen werden kann. Laut Medien wurden hierfür sogar bewusst Fristsetzungen zur Beantragung weiterer, nicht aus dem städtischen Haushalt stammender Fördermittel nicht eingehalten und mithin keine Förderungsanspruch erworben. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich daraus aufdrängende Fragestellungen entsprechend zu beantworten: - Welche Kapazitäten fehlen dem Magistrat, um die überfällige Umgestaltung der Bolongarostr. zu verwirklichen? - In welche bedeutenderen Programme wurden stattdessen die Kapazitäten eingesetzt, die einen Verfall der Fördermittel rechtfertigen? - Beabsichtigt der Magistrat die fehlenden Kapazitäten entsprechend aufzustocken, um künftig sicherzustellen, dass keine erneuten Fördermittel verfallen? - Besteht die Chance, zukünftig erneute außerstädtische Förderungen zu erhalten? - Gibt es konkrete Zeitangaben zur Umgestaltung Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 795 2023 Die Vorlage OF 882/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2023, OF 886/6 Betreff: Höchst: Klarere Trennung zwischen Sondernutzungs- und Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer) Von Vertreterinnen und Vertretern der Höchster Vereine wurde der Ortsbeirat über eine abgehaltene Sitzung mit dem Grünflächenamt (Sitzungstermin 18.10.2023; Adam-Riese-Str.) informiert. Im Rahmen des Sitzungsverlaufs wurde auch die rechtliche Einordnung der Grünflächen entlang der Aktionsfläche thematisiert. Derzeit gliedert sich die Fläche im vorderen Teil (hin in Richtung Schloßplatz) in einen Spielplatz mit Rutschturm. Im hinteren Teil (hin in Richtung Ochsenturm) schließt sich dem Spielplatz eine Aktionsfläche mit Boulebahn an. Nach derzeitigem Sachstand ist die gesamte Fläche (vorderer und hinterer Teil) rechtlich als eine Spielfläche kategorisiert. Auf Spielflächen, beispielsweise in Form Spielplätzen, müssen die gängigen Beschränkungen der Spielplatzordnungen (Spielplatzzeiten, Altersbeschränkungen, Rauchen u.v.m.) angewendet werden, die einer bisherigen Nutzung der Aktionsfläche im Wege steht. Dies hat zur Folge, dass es immer wieder zu einer Durchmischung unterschiedlicher Interessenslagen kommt. Laut Grünflächenamt (Schilderung des Gesprächsverlaufs durch Höchster Vereinsvertreter) ist zudem die Installation weiterer Spielgeräte beabsichtigt. Solch Spielgeräte waren bereits vor mehr als 10 Jahren rückgebaut worden, um insbesondere die Festivitäten (Schlossfest, Kreisstadtlauf) nicht zu behindern und folglich jährliche kostenintensive Rückbauten und behördliche Sondernutzungsverfügungen der hinteren "Spielfläche" zu vermeiden. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: - die gesamte Fläche nach dem Rutschturm (Aktionsfläche sowie die zugehörige Boulebahn bis hin zum Ochsenturm) als Sondernutzungsfläche entsprechend der jetzigen Nutzung umzuwidmen und - damit eine klare Trennung zwischen Spielfläche und Sondernutzungsfläche herzustellen (so kann die Sondernutzungsfläche rechtlich zukünftig auch von Erwachsenen genutzt werden) - auf der künftigen Sondernutzungsfläche (keine Spielfläche mehr) die Installation der entsprechenden Spielgeräte zu verzichten. Stattdessen könnten die Spielgeräte in der Rudolf-Schäfer-Anlage installiert werden. Bisher Spielfläche à künftig (entsprechend jetziger Nutzung) Sondernutzungsfläche Quelle: Nassauische Heimstätte (Webseite) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4774 2023 Die Vorlage OF 886/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 860/6 Betreff: Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen, die im Radverkehrskonzept im Ortsbezirk 6 zur Schulwegsicherung vorgestellt zügig unzusetzen. Die Radwege zu den Schulen im Frankfurter Westen sind dringend auszubauen und in sichtbaren Schritten zu verbessern. Dem Drängeln der Autofahrenden mit Überholwunsch ist durch geeignete Maßnehmen, z.B. Beschilderung, klar zu machen, dass zum Überholen ein Abstand von 1,5 m erforderlich ist, bzw. hier ein Schulweg ist und langsamer gefahren werden muss, ggf. mit Überholverbot. Dooringzonen sind zu markieren. Dies betrifft u.a. : - Kurmainzer Straße aus Richtung Sossenheim zur Palleskestraße (IGS West, IGS 15, Helene-Lange-Schule) - Gebeschussstraße (Leibniz-Schule, Friedrich Dessauer-Gymnasium) - Bolongarostraße Radweg in beide Richtungen (betrifft alle Schulen in Höchst), - Verbindung Bolongarostraße zur Zuckschwerdt/Ludwig-Scriba-Straße, (Palleskestraße) Begründung: Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können, auch mit dem Fahrrad. Leider fehlen zum Teil Verbindungswege oder Autofahrende neigen zum Drängeln, wenn sie nicht überholen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4561 2023 Die Vorlage OF 860/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 825/6 Betreff: Höchst: Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in Höchst Vorgang: OM 2173/22 OBR 6; ST 2291/22 Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, die Sanierung des Gebäudes endlich selbst in Angriff zu nehmen oder eine Sanierung durch einen Nutzer zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat bereits vor über einem Jahr auf den desolaten Zustand des Gebäudes aufmerksam gemacht (OF 474/6 022 und OM 2173 2022). Die Stadt hat dann vor knapp einem Jahr berichtet, das Gebäude solle per Erbpacht vergeben werden, wobei der Pächter die Sanierung übernehmen solle (ST 2291 2022). Inzwischen ist durch einen Sturm rückwärtig aus dem Garten ein Baum Richtung Ettinghausen Platz gefällt worden, der ein Auto zerstört hat. Das kaputte Auto steht immer noch dort, außerdem ist jetzt auch von der Rückseite der desolate Zustand des Gebäudes noch deutlicher zu erkennen. Der Höchster Markt ist ein zentraler Ort mit Anziehungskraft weit über Höchst hinaus. Der angrenzende Ettinghausen Platz hat zudem als ehemaliger Standort der von den Nazis zerstörten Höchster Synagoge eine besondere historische Bedeutung. Angesichts dessen sollte das Bild eines baufälligen Hauses im städtischen Besitz Anwohnern und Besuchern nicht länger zugemutet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2173 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2291 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4360 2023 Die Vorlage OF 825/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2023, OF 407/12 Betreff: Fotovoltaik auf dem Dach der Grundschule Kalbach Der Magistrat wird gebeten, unter Zuhilfenahme des Etat-Produkts 5.010742 ("Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude") auf dem Dach der Grundschule Kalbach eine Photovoltaik-Anlage ("PV-Anlage") zu errichten, wie in NR 577 von 2023 beschlossen. Soweit vom erwarteten Lastprofil her sinnvoll, kann auch eine Pufferung über Batterien sinnvoll sein. Ersatzweise oder ergänzend kann auch eine Thermosolaranlage errichtet werden. Begründung: Das genannte Produkt im Etat der Stadt Frankfurt forciert gezielt die Errichtung von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden. Die Grundschule Kalbach würde eine solche Anlage sehr begrüßen. Den Kindern kann dadurch - wie schon bei der Grundschule Riedberg - am Beispiel der eigenen Schule die Energiewende demonstriert werden. Außerdem dient dies mittelfristig Einsparungen bei den laufenden Stromkosten. Sollte nach Prüfung der örtlichen Gegebenheit eine Thermosolaranlage sich als sinnvoller erweisen, so wird auch diese begrüßt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4314 2023 Die Vorlage OF 407/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff und Tenor die Worte "dem Dach" durch die Worte "den Flachdächern" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2023, OF 251/15 Betreff: Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherzustellen und Tariferhöhungen sowie einen Inflationsausgleich bei der Bezuschussung zu berücksichtigen. Begründung: Die Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. leistet gemäß § 28 SGB VIII einen wertvollen Beitrag dazu, Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung zu unterstützen. Bedauerlicherweise ist die Finanzierung für das Jahr 2023 noch offen. Darüber hinaus schlagen die Tariferhöhungen für die Beschäftigten erheblich zu Buche. Seit 2020 ist der Zuschuss konstant. Weder wurden die erhöhten Energiekosten noch die Inflation bei der Bezuschussung berücksichtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4280 2023 Die Vorlage OF 251/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 307/7 Betreff: Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Bereich Eschborner Landstraße, von der Kreuzung Am Seedamm bis zur Autobahnbrücke durch eine Verschwenkung der Fahrbahn (ähnlich Abbildung) verkehrsberuhigt gestaltet werden kann. Begründung: Bei einem Ortstermin vor der Metropolitan School konnten sich die Teilnehmenden ein Bild davon machen, dass in dem genannten Straßenverlauf zahlreiche Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Weder das Tempo-30-Schild noch das Symbol auf der Fahrbahn, das auf eine Schule hinweist, erzielen die gewünschte Wirkung. Beim Ortstermin wurden als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgeschlagen: Fahrrad-Piktogramme bzw. Markierungen für eine Fahrradspur, sowie ein Dialog-Display. Darüber hinaus könnte durch eine baulich gestaltete Verschwenkung der Fahrbahn eine Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht werden. Von der Verkehrsberuhigung würde nicht nur die Schule profitieren und die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg gewährleisten, sondern auch die Anwohner, die durch das hohe Verkehrsaufkommen durch die Gewerbetreibenden (allem voran das Paketzentrum) belastet sind. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 307/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und fraktionslos (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 795/6 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Fahrräder in die Innenstadt Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, für Radfahrende, die auf dem östlichsten Stück der Emmerich-Josef-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdt-Straße nach rechts die Weiterfahrt zur Bolongarostraße auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, so dass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und den Andreas Platz auf die Emmerich-Josef-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet sich dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende" ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, die offenbar auch häufiger genutzt wird, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen, was aber so nicht erlaubt ist, dafür ist dieser Radweg auch zu schmal. Eine bessere Anbindung und Orientierung ist daher notwendig. Foto: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 816/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4172 2023 1. Die Vorlage OF 795/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 816/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 816/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 816/6 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Fahrräder in die Innenstadt Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, für Radfahrende, die auf der Josef-Emmerich-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdt-Straße nach rechts die Weiterfahrt zur Bolongarostraße auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, so dass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und die Josef-Emmerich-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet sich dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende" ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, aber nur auf den zweiten Blick zu finden, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen. Dafür ist dieser Radweg aber zu schmal. Die Beschilderung erlaubt zwar eine gemeinsame Benutzung von Gehsteig und Radweg für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen, aber die Pflasterung und vor allem die Piktogramme legen eindeutig eine Trennung und eine Benutzung des Radwegs nur in westlicher Richtung nahe, so dass bei anderer Benutzung Konflikte kaum zu vermeiden sind. Eine bessere Anbindung ist daher notwendig. Foto Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 795/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4172 2023 1. Die Vorlage OF 795/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 816/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 816/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 770/6 Betreff: Nied: Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" verkehrssicherer machen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahnhaltestelle Tillystraße die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden durch folgende Änderungen sicherer zu machen: 1) Anbringung von Gittern zwischen der Mainzer Landstraße und der Straßenbahnhaltestelle Tillystraße (siehe Foto unten). Das Gitter soll zum einen den Ein- und Aussteigenden an der Haltestelle an der Mainzer Landstraße mehr Schutz bieten, da dieser Bereich, auf welchem auf eine Straßenbahn gewartet oder ausgestiegen wird, sehr schmal ist und direkt an die Mainzer Landstraße grenzt, auf der der motorisierte Verkehr 50 km/h fährt. Auch soll unüberlegtes Queren der Mainzer Landstraße verhindert werden. Quelle: Google Maps mit eigenen Bearbeitungen 2) Tram-Lichtzeichensignalanlagen (LZA) für Fußgänger an den Gleisen neu anbringen a) Ersetzen des gelb blinkenden Signals durch eine LZA am Fußgängerüberweg in Richtung Mainzer Landstraße: Möchten Personen am Fußgängerüberweg von der Trinkhalle die Gleise der Tram überqueren, um zur Mainzer Landstraße zu gelangen, macht ein blinkendes gelbes Licht auf hereinfahrende Straßenbahnen aufmerksam. Das blinkende gelbe Licht irritiert aber eher die Fußgänger, insbesondere Kinder, bei denen trotz Blinken laut Berichten der Eltern Unsicherheit herrscht, ob eine Straßenbahn nun einfährt oder nicht. Hier sollte das blinkende Licht durch eine LZA ersetzt werden, die eindeutig GRÜN anzeigt, wenn keine Straßenbahn kommt und somit die Gleise gefahrlos überquert werden können, und eindeutig ROT anzeigt, wenn eine Straßenbahn einfährt. b) Anbringung einer LZA am Fußgängerüberweg an der Trinkhalle: Möchte man am Fußgängerüberweg von der Mainzer Landstraße die Gleise der Tram überqueren, um zur Trinkhalle / Bolongarostraße zu gelangen, gibt es keine LZA, die anzeigt, ob eine Straßenbahn einfährt (auch kein gelbes blinkendes Licht). Hier sollte eine LZA installiert werden, die eindeutig ROT anzeigt, wenn eine Tram kommt, und eindeutig GRÜN anzeigt, wenn keine Straßenbahn einfährt. Begründung: Im Zuge der Sitzung des Beirats der Sozialen Stadt Nied haben jüngst mehrere Verkehrsteilnehmer (Eltern von in der Nähe der Haltestelle Tillystraße lebenden Kindern) auf die unsichere und gefährliche Verkehrssituation an der Straßenbahnhaltestelle aufmerksam gemacht. Insbesondere seien Schulkinder des Öfteren beim Überqueren der Gleise verunsichert und überfordert. Die Installierung von eindeutigen LZAs und das Aufstellen von Sperrgittern soll helfen, unklare und dadurch gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4003 2023 Die Vorlage OF 770/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 769/6 Betreff: Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen Autofahrern auf der Bolongarostraße, die aus Höchst kommend in Richtung Nied fahren, ist es am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße möglich, an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abzubiegen. Hierbei müssen sie an der Ampel, auch wenn sie GRÜN haben, auf herannahende Straßenbahnen (von vorne und hinten) sowie auf den Gegenverkehr achten. Verkehrsteilnehmer berichten, dass anscheinend links abbiegende Fahrer an dieser Stelle oftmals verunsichert und nicht in der Lage sind, die Situation eindeutig zu erfassen. Teilweise biegen sie dann entweder nur verzögernd ab und halten den Linksabbiegeverkehr auf, oder sie biegen zu früh nach links ab, obwohl Gegenverkehr kommt, den sie übersehen haben. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße für den aus Höchst kommenden und in Richtung Nied an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abbiegenden Verkehr eine Linksabbieger-Ampelphase mit eindeutig grünem Pfeil installiert werden kann. Nur wenn keine Straßenbahn kommt und der Gegenverkehr rot hat, sollten die Linksabbieger den grünen Pfeil angezeigt bekommen, der ihnen dann die Sicherheit gibt, gefahrlos nach links abzubiegen. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 679 2023 Die Vorlage OF 769/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 747/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung des Seilerbahn Kunst Kultur e. V. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Seilerbahn Kunst Kultur e.V. institutionell zu fördern und diese Förderung in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Die "Seilerbahn Kunst Kultur e.V." zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen wird ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk., um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zur Arbeit wird eine institutionelle Förderung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 163 2023 Die Vorlage OF 747/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2022, OF 634/6 Betreff: Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke Vorgang: OM 2171/22 OBR 6; ST 2029/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, sicheren Radverkehr bei der Anfahrt der Leunabrücke von Höchst aus zu ermöglichen. Dazu sollte ein Schild vor dem Bunker statt des Streckenabschnitts geradeaus explizit den Abzweig nach rechts auf die Umgehung entlang des Industriegeländes als Radweg ausweisen. Der Abschnitt geradeaus sollte durch eine Markierung auf dem Boden als nicht fahrradtrauglich gekennzeichnet werden. Von der Umgehung sollte dann an geeigneter Stelle (s. erstes Foto) die Rückführung zum Fahrradweg entlang der Straße ausgeschildert und durch den Ausweis "Radfahrer erlaubt" auch freigegeben werden. Der Wegweiser vor dem Bunker (zweites Foto) sollte entsprechend vorgezogen werden und auf die Umgehung verweisen. Ferner sollte an der Kreuzung Liederbacher Straße mit Höchster-Farben-Straße das kaum noch erkennbare Piktogramm (drittes Foto) auf der Fahrspur aus Richtung Liederbacher Straße in Richtung Leunabrücke erneuert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit der OM 2171 vom 24.5. 2022 darauf hingewiesen, dass der Fahrradweg jetzt direkt und ohne Vorwarnung in einen abschüssigen Tunnel mit Stufen in der Fahrbahn führt, was offensichtlich eine Gefährdung darstellt und auch dazu führt, dass eine Abkürzung über die Wiese (viertes Foto) direkt in den Autoverkehr hinein genutzt wird, was ebenfalls gefährlich ist. Der Magistrat hat (ST 2029) daraufhin mitgeteilt, eine Änderung der Situation sei erst in Zusammenhang mit dem Bau der Regionaltangente West möglich, was eine also Verlängerung des heutigen Zustands auf Jahre hinaus bedeuten würde. Tatsächlich ist eine Situation, in der Radfahrende an einer unübersichtlichen Stelle durch einen nicht befahrbaren Tunnel geschickt werden, was dann zu Ausweichmanövern führt, nicht verantwortbar. Der Magistrat hat auch seine Pläne für Radwege auf der anderen Straßenseite hingewiesen, die durchaus zu begrüßen sind, aber für den Radverkehr von Höchst auf die andere Main-Seite keine Lösung sind, sondern nur für den in umgekehrter Richtung. Der Magistrat hat dann auch auf die "vorhandenen Wege entlang des Industriegeländes" verwiesen. Dieser Weg ist aber nicht ausgeschildert, sondern der Weg in den Tunnel. Die Erneuerung des Piktogramms ist entscheidend um klarzustellen, das Radfahrende auch die Straße zur Leunabrücke nutzen können. Unabhängig davon sollte die Umgehung aber ausgeschildert werden, um eine zwar umständlichere, aber sicherere Option zu bieten, weil die Straße relativ viel befahren ist und für die Geradausfahrt ein Spurwechsel durch den Rechtsabbiegerverkehr nötig ist. Quelle für alle Fotos: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3186 2022 Die Vorlage OF 634/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 456/10 Betreff: Laubbläser im Ortsbezirk 10 einschränken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, 1. wie der Betrieb von Laubbläsern, die nicht mit Batteriestrom arbeiten, im Ortsbezirk 10 unterbunden werden kann. 2. dass der Einsatz von Laubbläsern auf Gras- und Grünflächen ab sofort antragspflichtig werden soll. Entsprechend müssten die betroffenen Satzungen neu formuliert und beschlossen werden. Begründung: 1. Während die Bevölkerung aufgerufen wird, jede Kilowattstunde Strom und Heizung einzusparen, verbrennen Hausverwaltungen und Gartenbetriebe weiter Benzin und Diesel in Laubbläsern. Die neuen elektrischen Laubbläser sind zudem leiser. 2. Ökologische Schäden sind wissenschaftlich dokumentiert. Tiere und Pflanzen werden von ihrem natürlichen Lebensraum weggeblasen und das ökologische Gleichgewicht wird gestört. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 456/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 456/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 94/13 Betreff: Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken auf dem Grünstreifen in der Straße "Am Höllsteg" zu verhindern. Begründung: Die Straße "Am Höllsteg" liegt am Rande des derzeit bebauten Gebiets in Nieder-Erlenbach. Gegenüber der Häuser liegt eine große Ackerfläche, die durch einen breiten Grünstreifen begrenzt ist. Leider wird dieser Grünstreifen zunehmend zugeparkt. Direkte Ansprache unter den Nachbarinnen und Nachbarn sowie niederschwellige Maßnahmen der Anwohnerinnen und Anwohner zeigten leider keine Wirkung. Weder die Aussaat von Blüh- und Insektenwiesen mit entsprechend angebrachten Hinweisen hielten Fahrzeughalterinnen und Halter davon ab, hier zu parken, noch die indirekte Ansprache durch Anschreiben in den Briefkästen oder das direkte Gespräch nach dem Parkvorgang. Es ist daher gegeben, hier entsprechende Maßnahmen einzuleiten, damit das Parken auf dem Grünstreifen verhindert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 13 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2985 2022 Die Vorlage OF 94/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 205/8 Betreff: Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule effektiver durchsetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu einer verbesserten Durchsetzung von Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule in Fahrtrichtung Alt-Niederursel am Beginn der verkehrsberuhigten Zone eine elektronische Geschwindigkeitstafel anzubringen. Begründung: Vor der Heinrich-Kromer-Schule finden auf der Niederurseler Landstraße immer noch zu hohe Fahrgeschwindigkeiten statt. Das kann jeder Passant dort beobachten. Damit die Wahrnehmung der Tempo 30-Zone direkt nach dem Ampelstopp an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße erhöht wird, sind in grün oder rot leuchtende Geschwindigkeitsanzeigen, wie sie in ganz Europa zum Einsatz kommen, ein möglicher Weg zu mehr Sicherheit. Je nach Gerät, das zeigen Erfahrungswerte, kann die Geschwindigkeit der Autofahrer um durchschnittlich mindestens 25% reduziert werden. Mit speziellen Antennen könnten Fahrzeuge bereits in Höhe der Goldgrubenstraße erfasst werden. Die Geräte laufen kostengünstig mit Feststrom oder über das öffentliche Straßenbeleuchtungsnetz sowie mit Batterie oder Solarzellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2962 2022 Die Vorlage OF 205/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 580/6 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Bez 53 511, Flur 18, Flurstücknr. 8611/2) im Schwanheimer Feld, dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite, anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße "Schwanheimer Ufer" und der "Leunabrücke". Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Weges, besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2788 2022 Die Vorlage OF 580/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 573/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn Vorgang: OM 1796/22 OBR 6; ST 1551/22 Der Ortsbeirat begrüßt das vom Magistrat in der Stellungnahme ST 1551 gemachte Angebot, durch zwei Aufpflasterungen die Möglichkeit zu schaffen, die Seilerbahn zwischen Amtsgasse und Mainberg zum verkehrsberuhigten Bereich zu machen und bittet den Magistrat, dies möglichst bald umzusetzen. Begründung: Durch die vorgeschlagene Maßnahme würde eine sicherere Verbindung geschaffen zwischen dem bereits seit Jahrzehnten bestehenden verkehrsberuhigte Bereich von der Leunabrücke zum Mainberg und der kleinen Brücke über die Nidda zur Wörthspitze. Dieser sehr attraktive Bereich entlang des kleinen alten Krans und mit Blick auf die zwei Hausboote, mit dem Bolongaropalast im Hintergrund, gehört zu diesem wichtigen Erholungsraum dazu. Die Menschen, die hier spazieren gehen, sollten dies unter dem Schutz des verkehrsberuhigten Bereichs tun können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1551 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2783 2022 Die Vorlage OF 573/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 556/1 Betreff: Unverhältnismäßigen Bahn-Lärm vermeiden/reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Bahn zusammen entlang der Weilburger Straße eine Lärmschutzwand zu errichten oder sonstige geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen. Begründung: Aktuell werden ICE-Züge entlang der Weilburger Straße die ganze Nacht über dauerhaft mit laufendem Motor abgestellt, um diese mit Hilfe der Klimaanlage für den Tag ausreichend herunter zu kühlen. Dies stellt für Anwohnende eine unverhältnismäßige Belastung durch Lärm dar, die weit über die üblichen Geräusche im Schienenverkehr hinausgeht, insbesondere, wenn man bei den warmen Temperaturen nachts mit geöffnetem Fenster schlafen muss, um ein wenig frische Luft zu erhalten. Derzeit ist das Bahn-Gelände lediglich durch einen niedrigen Maschendrahtzaun von den Häusern der Anwohnenden getrennt, was keinen Lärmschutz ermöglicht. Eine Lärmschutzwand könnte zur Besserung der Situation beitragen. Eventuell lassen sich die Züge auch an alternativen Stellplätzen herunterkühlen. Allerdings kann es nicht richtig sein, Züge über Nacht herunterkühlen zu müssen. Weder für die Umwelt, noch für den Energieverbrauch. Daher erscheint schon dieser Umstand fragwürdig und sollte alleine schon deswegen näher untersucht und nachhaltig gelöst werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2619 2022 Die Vorlage OF 556/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE, SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2022, OF 541/6 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie beheben Vorgang: OM 654/21 OBR 6; ST 2213/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, - die in der Stellungnahme ST 2213 des Magistrats vom 13.12.2021 (Anregung OM 654 vom 07.09.2021) zugesagte Auffüllung der Fugen zwischen den Naturpflastersteinen an der Batterie - sowie das ebenfalls zugesagte Anbringen eines Schildes "Achtung Fußgänger" an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite zeitnah in die Tat umzusetzen, - dem Ortsbeirat verbindlich mitzuteilen, wann die Umsetzung der Maßnahme erfolgen wird. Begründung: Laut ST 2213 wurde die Umsetzung der Maßnahme für das vierte Quartal 2021 zugesagt. Das ist leider bis dato, 3. Quartal 2022 noch nicht geschehen. Wie in der Anregung OM 654 zutreffend beschrieben, gab es schon mehrere brenzlige Situationen, Wo Radfahrer:innen zwischen den Fugen hängen geblieben sind und fast gestürzt wären. Fast ein Jahr nach der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat sollte man erwarten, dass eine -vergleichsweise- mit wenig Aufwand verbundene Behebung des Mangels erfolgen kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 654 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2565 2022 Die Vorlage OF 541/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2022, OF 300/11 Betreff: Bebauungsplan B558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.1.2021 umzusetzen und die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren in folgendem Punkt anzupassen. Siehe auch OA 114. Im oben genannten Beschluss heißt es: "Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen." In den Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplanverfahren Nr. 558 wurde der Beschluss nicht umgesetzt. Zur Verdeutlichung der Ist-Bestand und die derzeitige Planung: Quelle: aus B558 mit eigener Einfärbung der derzeitigen Industriebetriebe Des Weiteren fordern wir den Magistrat auf kein GI-RZ im Gebiet des B558 auszuweisen. In der ST 1197 wird die Ausweisung von GI mit dem M 151 Gewerbeflächenentwicklungs-programm begründet, da dort für zentralen Bereich des Plangebietes die Sicherung und Entwicklung von Flächen für emittierende und stark emittierende Industrien vorgesehen sei. Nach Beschluss und Aktenlage ist das Gebiet im Gewerbeentwicklungsprogramm (M151) als Gewerbe (emittierend) und nicht als stark emittierend gekennzeichnet: Aus diesem Grund gibt es keinen Grund, das GI Gebiet auszuweiten. Begründung: Es wurde zusammen mit der Stadtverordnetenversammlung ein guter Kompromiss gefunden, der eine sehr begrenzte Ausweitung der bestehenden Industrie ermöglicht, um den Charakter des nachhaltigen Gewerbegebietes zu erhalten und zu stärken. Zugleich soll den Rechenzentrumsbetreibern kein Industriegebiet vorgeschlagen werden, denn sie brauchen keine industriellen Flächen. Sie sind Gewerbe. Sie würden den GI-Status nutzen, um die Bautätigkeit in die Nacht zu verlagern und Energieerzeugung (Blockheizkraftwerk) auf Ihrem Gelände zu bauen. Beides lehnt der Ortsbeirat ab (OA 114). In der OA 114 hatte der Ortsbeirat bereits ausführlich begründet, dass erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2542 2022 Die Vorlage OF 300/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 120/16 Betreff: Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität Der Ortsbeirat möge beschließen, dass sich der Magistrat dafür einsetzt, bei der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes Frankfurt am Main (GVP) die Verlängerung der U-Bahn von der jetzigen Endstation in Enkheim über die Leuchte bis zur einer neuen Endstation Riedbad ins Vorschlagsnetz als empfohlene Maßnahme aufzunehmen und die entsprechende Planung sowie Umsetzung mit hoher Priorität voranzubringen. Begründung: Die Verlängerung der U-Bahn über die Leuchte bis zum Riedbad wurde bereits im GVP 2005 als Option aufgenommen. Eine entsprechende Planung wurde aber nicht weiter vorangetrieben. Die Verlängerung der U-Bahn sollte bei der Fortschreibung des GVP - Teil Schiene 2030+ - als empfohlene Maßnahme aufgenommen, so schnell wie irgend möglich geplant und mit hoher Priorität umgesetzt werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist für die Bevölkerung und die Stadt Frankfurt aus vielen Gründen erforderlich. Aufgrund der schwierigen Verkehrsanbindung des Stadtteils Bergen-Enkheim über die Straße ins Stadtzentrum besteht der dringliche Bedarf eines schienengebunden Anschlusses von ganz Bergen-Enkheim an das bestehende U-Bahn Netz. Die seit Jahrzehnten angedachte Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad ist zur Erreichung dieses Ziels die kostengünstigste, am wenigsten in die Natur eingreifende und nicht zuletzt am schnellsten umsetzbare Lösung. Die Leuchte ist bereits so gestaltet, dass in der Mitte Fahrspuren für die U-Bahn oberirdisch verlegt werden können - im zweiten Teil der Verlängerung wäre die Verlegung der Schienen parallel zu Fahrbahn ebenfalls ohne große baulichen Veränderungen möglich. Durch die Verlängerung der U7 kann neben den bestehenden Wohngebieten, das neue Wohngebiet an der Leuchte, das Schulzentrum an der Riedschule, das geplante Sportzentrum inkl. Riedbad und das Naherholungsgebiet Berger Hang mit der U-Bahn direkt mit der Innenstadt und den Stadtteilen verbunden werden. Die im Eingemeindungsvertrag zwischen der damaligen Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt 1978 vereinbarte Anbindung von Bergen an die U-Bahn kann streng genommen durch die Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad nicht erreicht werden. Die derzeit angedachten Lösungen zur Verlängerung der U4 über Seckbach und Lohrberg nach Bergen oder die Reaktivierung der alten Straßenbahnlinie nach Bergen ist allerdings in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Deswegen muss die Anbindung von Bergen an die U-Bahn-Station Riedbad bei der Planung der Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad zwingend mitgedacht und umgesetzt werden - für Nutzer und Umwelt nach dem modernsten Stand der Technik gestaltet. Die am Riedbad ankommenden Fahrgäste sollten in einen an der U-Bahn-Station bereit stehenden Shuttle-Bus steigen können und mit ein oder zwei Zwischenhaltestellen bis zur Ecke Im Sperber/Am Königshof fahren. Der Bus sollte dort unmittelbar wenden, damit eine enge Taktung der Bus-Verbindung gewährleistet werden kann. Der Shuttle-Bus von/zur U-Bahnstation sollte von der VGF mit voll-elektrischen Klein-Bussen betrieben werden, die autonom den Fritz-Schubert-Ring befahren und bis zu 20 Passagiere befördern können. Ein batterie-angetriebener Bus hat den großen Vorteil, dass er den Fritz-Schubert-Ring ohne Lärm- oder Ruß-Emissionen aufwärts fährt und bei der Talfahrt die Batterie mittels Rekuperation teilweise wieder aufgeladen wird. Der Einsatz von autonom fahrenden Bussen bietet sich auf dem Fritz-Schubert-Ring an, da er kaum Kreuzungsverkehr aufweist und auch wenig Fuß- oder Radverkehr. Weil die Erprobung autonom fahrender Busse von der EU, vom Bund und den Busherstellern sehr stark gefördert wird, kann der Betrieb jedenfalls in den ersten Jahren nahezu ohne Kosten für die Stadt Frankfurt respektive die VGF erfolgen. Der Stadt Frankfurt als auch Bergen-Enkheim wird eine mit neuester Technik verkehrende Busverbindung zu positiv belegter Aufmerksamkeit in der Fachwelt verhelfen - und als Anziehungspunkt für viele interessierte Besucher dienen. Der Verlauf der U-Bahntrasse bis zum Riedbad und des E-Busses bis zum Im Sperber in Bergen kann den beigefügten Abbildungen entnommen werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD und LINKE gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 399/2 Betreff: Effiziensteigerung und Ausbau der Onlineterminvergabe der für den Ortsbezirk 2 zuständigen Bürgerämter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Zeitnah eine flexible, leistungsfähige Online-Terminvergabe in den für den OBR 2 zuständigen Bürgerämtern sicherzustellen und die Effizienz nachhaltig zu erhöhen 2. Online-Antragsstellung und -bearbeitung in das System zu integrieren 3. Zeitnah dem OBR Bericht zu erstatten: Kosten, Umsetzungszeitraum, schon angestossene Maßnahmen, Anzahl bereits heute möglicher Online-Antragsbearbeitungsprozesse Begründung: Beschwerden von Bürgern aus dem Ortsbezirk. Das Bürgeramt ist für die meisten Bürger in unserem Ortsbezirk DER städtische Dienstleister, den sie regelmäßig in Anspruch nehmen; gleichsam die Visitenkarte unserer Stadtverwaltung. Eine effiziente, kundenorientierte Online-Terminbuchung sollte für alle Bürger und Steuerzahler eine Selbstverständlichkeit sein. Der gegenwärtige Online-Terminvergabeprozess macht fassungslos: Morgens um 07.00 Uhr werden die Termine für die nächste (und auch nur eine einzige Woche freigeschaltet). Wer sich um 07.03 Uhr oder 07.04 Uhr einwählt, hat verloren - es gibt dann keine freien Termine mehr. Zum Glück können die Bürger dann noch auf den "Jackpot" zurückgreifen: Beim Einloggen um 24.00 (Mitternacht!) werden dann ggf. einige Termine für den Folgetag freigeschaltet. Weder ist eine Terminbuchung mit längerem Vorlauf möglich, die für viele Bürger (z.B. Berufstätige mit weniger Flexibilität) hilfreich wäre; auch ein spontanes Erscheinen im Bürgeramt ist nicht möglich. Die einfachsten Verwaltungsakte (Ummeldung, Anmeldung, Personalausweisantrag) werden zur Tortur. Laut den Ergebnissen der Umfrage "Leben in Frankfurt 2021" (Erscheinungsdatum 31.3.2022) hat die Digitalisierung für die Bevölkerung gerade im Hinblick auf ihre konkrete Umsetzung eine große Bedeutung (siehe Bericht S. 44/45): 80 Prozent der Bürger wünschen sich eine stärkere Digitalierung der Verwaltung. Den Ausbau der Möglichkeit, Termine bei den Ämtern online zu vereinbaren halten 57% für wichtig; bzw. Anträge online zu stellen und eine digitale Antwort zu erhalten (54%), finden mehr als die Hälfte sehr wichtig." Neben der desaströsen Terminvergabe ist die Möglichkeit, alle Anträge online beim Bürgeramt einzureichen, noch nicht gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 399/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2439 2022 Die Vorlage OF 399/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "den Ortsbezirk 2" durch den Wortlaut "alle Ortsbezirke" zu ersetzen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2022, OF 472/6 Betreff: Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke überirdisch Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat solle dafür sorgen, dass der Radweg an der Leunastraße von der Bahn Richtung Leunabrücke durchgängig überirdisch befahrbar ist. Zurzeit führt dieser Weg kurz hinter dem Kulturbunker durch einen Tunnel über Stufen mit der Folge, dass Radfahrende über die Wiese auf die Straße ausweichen, was eine besondere Gefährdung mit sich bringt. Begründung: Der jetzige Zustand ist unhaltbar, der Tunnel nicht befahrbar. Der Tunnel (Foto Wiebe) Der gefährliche Ausweichpfad zur Straße (Foto Wiebe) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2171 2022 Die Vorlage OF 472/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2022, OF 474/6 Betreff: Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: - die Besitzer der weitgehend leer stehenden Häuser Justinusplatz 6, Bolongarostr. 145 und 155 sowie Höchster Schlossplatz 7 wegen einer möglichen Vermietung zu kontaktieren und das Ausmaß der Mängel am Bau begutachten zu lassen und nach Möglichkeit eine Behebung zu veranlassen; - bei den Häusern Bolongarostr. 132, 163, 170 und 181 die Vereinbarkeit der großen Werbetafeln mit dem vorgeschriebenen Erscheinungsbild zu überprüfen und ggf. eine Änderung zu veranlassen; - für das Haus Bolongarostr. 170, von dem die Baufälligkeit des Dachs, die auch Nachbarn in Mitleidenschaft zieht, seit längerem bekannt ist, eine Information über den Sachstand zu geben; - die städtische Wohnungsgesellschaft ABG zu einer Sanierung des Hauses Kronengasse 15 zu veranlassen. Begründung: Die Höchster Altstadt ist ein geschichtsträchtiges Juwel mit zum Teil sehr altem und schönen Baubestand. Außerdem herrscht in Frankfurt Wohnungsnot. Daher ist es dringend geboten, den Baubestand in einem Zustand zu erhalten, der der gesamten Umgebung gerecht wird, und zugleich Wohnraum nutzbar zu machen. Die Bürgervereinigung Höchster Altstadt hat auf die angesprochenen Beispiele aufmerksam gemacht. Beispiel Bolongarostr. 132 (Foto: Wiebe) Beispiel Höchster Schlossplatz 7 (Foto: Wiebe) Beispiel Kronengasse 15 (Foto: Wiebe) Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 474/6 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2173 2022 Die Vorlage OF 474/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der zweite Spiegelstrich wie folgt lautet: "- insbesondere bei den Häusern Bolongarostraße 132, 163, 170 und 181 sowie im restlichen Gebiet der historischen Höchster Altstadt unter Einbeziehung des einschlägigen Regelwerks (Ensembleschutz, Bebauungspläne, satzungsrechtliche Beschlüsse) die Vereinbarkeit der Anbringung von großen Werbetafeln und dem Betrieb von Glücksspiel baurechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls eine Änderung des bisherigen Zustands zu veranlassen;" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 431/6 Betreff: Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Bolongarostraße beenden! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: - geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die das unberechtigte Parken in der Einmündung Rosengasse / Bolongarostraße, wie zum Beispiel durch das Setzen eines abschließbaren Pollers, verhindern. Begründung: Seit geraumer Zeit fordert die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt Maßnahmen zur Verhinderung des täglichen unberechtigten Parkens und der damit verbundenen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen in der Einmündung Rosengasse / Ecke Bolongarostraße in Höchst. Die Bürgervereinigung schlägt das Setzen eines abschließbaren Pollers vor, um die Zufahrten der Liegenschaften Bolongarostraße 180 und 182 für die Anlieger freizuhalten. Dieser Vorschlag erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung des Garagenmieters. Wegen des täglichen unberechtigten Parkens in der an sich schon recht schmalen Rosengasse ist die Zufahrt zu Hof und Garage der Liegenschaft Bolongarostraße 180 häufig blockiert. (Die Zufahrt zur Bolongarostraße 182 ist zu eng und wird nicht genutzt). Aufgrund dessen kommt es täglich zu Engpässen für andere Straßenteilnehmer*innen, insbesondere Personen mit Kinderwagen, Fahrrad- und Rollstuhlfahrer*innen. Die häufige Ablagerung von Sperrmüll genau an dieser Stelle spitzt diese unhaltbare Situation noch um ein Weiteres zu. Anlässlich eines im September 2019 anberaumten Ortstermins mit der ehemaligen Leiterin des Baubezirks West, Amt für Straßenbau und Erschließung, wurde der Bürgervereinigung der Regelungsbedarf bestätigt. Dessen ungeachtet hat eine Prüfung des Straßenverkehrsamtes zu der nicht nachvollziehbaren Beurteilung der Situation geführt, dass eine Absperrung nicht erfolgen könne, weil dadurch die privaten Zufahrten Bolongarostraße 180 und 182 nicht erreichbar wären. Dieser schon etwas verblüffenden Argumentation kann nicht entsprochen werden. Gerade, weil sich die privaten Zufahrten in der Einmündung Rosengasse / Bolongarostraße befinden, ist das Setzen eines Pollers vonnöten. Die Poller, die stattdessen links und rechts der Einmündung in die Rosengasse gesetzt wurden, verhindern zwar das Parken links und rechts der Einmündung in die Rosengasse, aber nicht das Parken in der Rosengasse selbst. Das Setzen eines abschließbaren Pollers ist kostengünstig zu realisieren, unterbindet das tägliche unberechtigte Parken und ermöglicht den Nutzer*innen der Zufahrten einen zuverlässigen Zugang! Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1979 2022 Die Vorlage OF 431/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 375/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für eine Anschubfinanzierung der "Seilerbahn Kunst Kultur e.V.", Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 203 2022 Die Vorlage OF 375/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Mittel für eine Anschubfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro der Seilerbahn Kunst Kultur e.V., Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzustellen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 387/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142 Vorgang: OM 362/21 OBR 6; ST 142/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der ST 142 abgelehnte Maßnahme der Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Seilerbahn am Mainufer in Höchst nochmals zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Situationen für die Bürger/innen zu ergreifen. Begründung: Der Magistrat verweist in seiner Stellungnahme 142 auf das Fehlen eines Querungsbedarfs des Fußgängerverkehrs sowie auf niveaugleiche Gehwege. Beides würde eine verkehrsberuhigte Zone nicht erforderlich machen. Zum einen befindet sich der in der Stellungnahme erwähnte abgesetzte sehr schmale Gehweg in Richtung Bolongaropalast hinter einer langen Reihe von parkenden Autos und wird demzufolge nicht als Fußgängerweg wahrgenommen und fast nie benutzt. Zudem wird er von einer Mauer begrenzt. Zum anderen besteht sehr wohl ein Querungsbedarf, allein schon durch die ankommenden und abfahrenden PKWs. Zu bestimmten Zeiten (Wochenende, schönes Wetter) ist der "niveaugleiche" Fußweg in südlicher Richtung mit Ausflügler/innen, Rollstuhlfahrer/innen, Fußgänger/innen und Radfahrer/innen stark frequentiert. Radfahrer/innen ist es gestattet, an dieser Stelle gegen die Einbahnstraße zu fahren. Der Fußweg reicht in diesen Situationen für die Menge an Menschen nicht aus, folglich wird auf die Fahrstraße ausgewichen, was immer wieder zu gefährlichen Situationen führte. Durch Initiative der Bürgervereinigung Höchst gab es 2021 Kontakt zum Straßenverkehrsamt in derselben Angelegenheit. Das Straßenverkehrsamt befürwortete daraufhin die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches an dieser Stelle, die jedoch durch den Ortsbeirat anzuregen sei. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 362 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 142 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1796 2022 Die Vorlage OF 387/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2022, OF 336/5 Betreff: Benennung der Haltestelle "Rennbahn" in Niederrad behalten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Umbenennung der Haltestelle "Rennbahn" in "DFB-Campus" zurückzunehmen. Eine Erwähnung der DFB-Akademie als Erläuterung kann dabei möglich bleiben, z.B. Rennbahn/DFB-Campus oder Rennbahn (DFB-Campus). Begründung: Die Umbenennung der Haltestelle "Rennbahn" in "DFB-Campus" ging völlig am Ortsbeirat 5 vorbei. Weder wurde die Umbenennung öffentlich diskutiert noch die Entscheidungsfindung öffentlich dokumentiert. Das ist so nicht hinzunehmen. Die Rennbahn in Niederrad gehört zur Erinnerungskultur der Stadt Frankfurt. Eine Änderung der Nutzung des Geländes bedeutet nicht, den Namen der Haltestelle grundsätzlich zu ändern. In der Stadt Frankfurt gibt es zahlreiche Beispiele von Nutzungsänderungen, ohne die Erinnerung zu schmälern. Ein Beispiel ist der "Roßmarkt" auf dem schon seit über 200 Jahren keine Pferde mehr verkauft werden. Es ist völlig ausreichend, die Bezeichnung "DFB-Campus" erläuternd auf den Schildern und in den Ansagen zu nennen. Ebenfalls zu nennen ist die Europäische Zentralbank, zu deren Ehren keine Haltestellen umbenannt wurden. Sie wird lediglich erwähnt bzw. erläuternd in Ansagen genannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1724 2022 Die Vorlage OF 336/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 277/2 Betreff: Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beenden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, 1. sich mit der*m Eigentümer*in der Fritzlarer Straße 32 ins Benehmen zu setzen, um sowohl die Vermüllung, als auch den Leerstand des Gebäudes zu beenden. 2. sofern die*der Eigentümer*in keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes hat, sich dieser*m gegenüber dafür einzusetzen, hier gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen. 3. hierfür im Benehmen mit der*m Eigentümer*in einen Kauf der Immobilie durch die KEG zu prüfen, um sie danach über eine Konzeptvergabe dem gemeinschaftlichem Wohnen zuzuführen. Begründung: Weder der Wohnungsleerstand noch die Vermüllung (siehe Abbildung anbei) sind hier akzeptabel und bedürfen einer Beendigung. Hier gemeinschaftliches Wohnen zu installieren ist nicht prioritär. Die Immobilie wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, auch kleinere gemeinschaftliche Wohnprojekte (im Gegensatz zu den sonst eher großen Projekten bei Neubaugebieten) zu fördern, sofern die*der Eigentümer*in selbst keine eigenen Ambitionen hat, hier Wohnraum wieder herzustellen. Quelle: Foto des Antragstellers vom 23.01.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 32 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 2. und 3. des Antragstenors der Vorlage OF 277/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1624 2022 Die Vorlage OF 277/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 337/6 Betreff: Verkehrssicherheit am Höchster Markt für Fußgängerinnen und Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Falschparken am Höchster Markt in der Antoniterstraße auf Höhe der Markthalle dauerhaft durch das Anbringen von Betonpollern zu verhindern. An jedem Markttag wird die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen durch verkehrswidriges Parken direkt an der Markthalle gefährdet. Um den Fußgänger*innen einen eigenen sicheren Raum zu geben, gilt es den Fußweg von der Straße baulich abzugrenzen und Falschparken zu verhindern. Wegesperren, Drängelgitter etc. aus Metall sind an dieser Stelle nicht sinnvoll, da diese sogleich von Radfahrenden für die Fahrräder genutzt würden und damit erneut der Fußweg verstellt würde. Die Betonpoller stellen keine Veränderung des Verkehrsflusses und Beeinträchtigung des Marktbesuches dar, sondern dienen vielmehr der Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung im Sinne der Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen. Für das Einkaufserlebnis Höchster Markt ist eine sichere und entspannte Atmosphäre wichtig. Für PKW stehen neben den Parkplätzen rund um den Markt und im Stadtteil Höchst zwei Parkhäuser und an der Batterie Parkplätze zur Verfügung. Begründung: Durch den an Markttagen durchgängigen Parksuchverkehr und die vielen verkehrswidrig abgestellten PKW kommt es rund um den Höchster Markt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die durch den Ortsbeirat 6 in den letzten Jahren mehrfach angeregte erhöhte Kontrolldichte, um Falschparken zu verhindern, kann durch die zuständige Behörde nicht gewährleistet werden. Fotos: Frank Rusko Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1553 2022 Die Vorlage OF 337/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor als zweiter Satz der Satz "Ein Pate ist dem Ortsbeirat bekannt." eingefügt sowie der Wortlaut "dauerhaft durch das Anbringen von Betonpollern" im ersten Satz durch den Wortlaut "durch das Aufstellen von mobilen Bänken" und das Wort "Betonpoller" im vorletzten Absatz durch den Wortlaut "mobilen Bänke" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 114 entstanden aus Vorlage: OF 165/11 vom 08.01.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit den Zielen a) Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft; b) Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; c) klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen) wird begrüßt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-) Baugenehmigungen nach § 34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 175 in den folgenden Punkten zu verändern: a) Das Wohngebiet Gelastraße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. b) Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastraße soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. c) Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. d) Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. e) Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. f) Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. g) Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. h) Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. i) Der Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den Bebauungsplan Nr. 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossen werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet" soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z. B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH-Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.01.2022 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 114) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 175 = Annahme im Rahmen OA 114, OA 114 = Annahme) FRAKTION (M 175 und OA 114 = Annahme) Gartenpartei (M 175 und OA 114 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 114) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1191, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 165/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung Klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-)Baugenehmigungen nach §34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - Das Wohngebiet Gelastrasse soll als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. - Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. - Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. - Der Bebauungsplan B677 Borsigallee / P+R-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den B 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung, noch die Nähe zu den Wohngebieten, noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet." soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan B677 Borsigallee / P+R-Anlage. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 86/8 Betreff: Verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart- Hauptmann-Ring und angrenzenden Straßen Der Gerhart-Hauptmann-Ring (inklusive Stichstraßen) und die an den Gerhart-Hauptmann-Ring angrenzenden Straßen sind immer stärker von falsch/wild parkenden Fahrzeugen belastet. Weder Halte-, Durchfahrverbote noch Bürgersteige oder Radfahrwege werden beachtet. Das führt zu einer Gefährdung von Kindern, Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. In der Vergangenheit durchgeführte Kontrollen haben Wirkung gezeigt, jedoch hält diese Wirkung nicht lange an. Es bedarf daher einer nachhaltigen Kontrolle, um eine dauerhaft abschreckende Wirkung zu erzielen. Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, dass die Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart-Hauptmann- Ring (inklusive der Stichstraßen) und den angrenzenden Straßen dauerhaft in kürzeren, unregelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1464 2022 Die Vorlage OF 86/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Ich schlage vor eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Standort des „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Schriftzugs zu erarbeiten. Weder der OB noch Justizminister (vgl. https://www.fr.de/frankfurt/neuer-ort-fuer-schriftzug-von-fritz-bauer-in-frankfurt-gesucht-93148216.html) sollten entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger! In der Beteiligung sollte man Vorschläge sammeln, ob der Schriftzug an den Neubau oder einen anderen, prominenteren Ort, kommt oder ob es einen zweiten Schriftzug braucht und welcher Künstler damit zu beauftragen ist.
Jede Nacht rasen hochmotorisierte Autos durch die breite, zweispurige Bolongarostraße auf Höhe Hotel Lindner. Ein Mensch ist bereits ums Leben gekommen. Zudem ist die Lärmbelästigung sehr hoch und regelmäßig. Ein mobiler und/oder fester Blitzer und vermehrte Kontrollen gerade jetzt im Sommer würde die Rasenden sicherlich treffen!!!
Die Zeil wird immer ekelhafter! Es entwickelt sich immer mehr zum Treffpunkt für Obdachlose Alkoholiker, die dann im eigenen Urin einschlafen. Das dies nicht nur ekelhaft anzuschauen ist, hinzu kommt auch der Gestank. Mit Familie und Kindern kann man dort nicht mehr entlang. Die Stadt Frankfurt verliert immer mehr an Ruf. Weder Einkaufen noch Essen macht noch Spaß. Diese Herrschaften sollten gebeten werden, zumindest die Zeil zu räumen.
Verbot vom 2 takt Motoren, alle Art in Frankfurt. Unter anderem Mofa und Laubbläser. Es gibt schon längst Batterie betriebenen Geräte.
Weder für Rollstuhlfahrer, noch mit Kinderwagen oder für ältere Radfahrer ist die Deutschherrnbrücke barrierefrei nutzbar. Eine Idee wären Aufzüge, wie z.B. beim Eisernen Steg.
Bleiben Sie zuhause, wahren Sie Distanz! So lautet die dringende, ständig wiederholte Aufforderung angesichts der Coronainfektionen. Hunderte Obdachlose in Frankfurt haben keine Möglichkeit sich in ein Zuhause zurückzuziehen. Sie leben auf der Straße, viele von ihnen sind gesundheitlich angeschlagen. Durch das Zurückfahren des öffentlichen Lebens sind sie ihrer wenigen Einkommensmöglichkeiten wie Flaschensammeln und Betteln beraubt. Hilfsstrukturen sind in der aktuellen Situation überlastet oder drohen geschlossen zu werden. In dieser Lage fordern wir die Stadt Frankfurt dringend auf, dem Beispiel Londons folgend, die sofortige Unterbringung Obdachloser in Hotels zu veranlassen. Das bedeutet Schutz für die Betroffenen, deren Grundversorgung ebenfalls garantiert werden muss. Zudem fordern wir, sämtliche Sammelunterkünfte aufzulösen und die dort untergebrachten Menschen gleichfalls in den leerstehenden Hotels unterzubringen. Diese vorübergehende Hotelunterbringung darf nicht damit enden, dass die bisherigen, skandalösen Zustände wieder aufgenommen werden. Corona macht deutlich: so wie es ist, kann es nicht weitergehen! Weder das Leben auf der Straße, noch die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in Sammelunterkünften ist menschenwürdig.
Bei Sonnenaufgang mit der Gondel zur Bockenheimer Warte oder zur Uni, nach Eintritt der Dunkelheit zum Feierabend über die Lichtinstallation im Palmengarten nach Ginnheim, als Frankfurter/In, als Student/In oder als Tourist/in. Scheiben nur mit Weitblick, ohne den Leuten auf den Teller oder ins Fenster zu schauen. Alle Minute in einer Gondel mit 35 Personen oder auch mal allein, nachhaltig voll in E-Mobilität, ohne immer den Motor mit Batterie umherzufahren, autonom ohne Fahrer/In (die werden in Bus und anderen Bahnen benötigt). Und das in 2-3 Jahren. Ohne das Grundwasser zu stören, wenig Eingriffe in Bebauung, Bäume bleiben weitestgehend unbeschadet. Unvorstellbar. Wo gibt's denn sowas? Das gabs noch nie. Wie soll das funktionieren?
Wir haben früher im Westend gewohnt und im grüneburgpark gab es überall Hundetütenspender. Jetzt wohnen wir in Höchst und mussten feststellen, dass es hier nirgendwo welche gibt. Weder im Stadtpark noch an der nidda oder am Main. Ich finde es unmöglich, dass es Tüten nur in den puschen Vierteln gibt. Und eine Folge davon ist, dass wirklich überall Hundescheisse herum liegt. Wir haben selbst einen Hund und nehmen zwar immer Tüten mit aber viele machen dies leider nicht.
Öffentliche Toiletten in der sehr gut besuchten Bruno-Asch-Anlage. Durch die Verdrängung der Trinker vom Mainberg (dort gibt es öffentliche Toiletten) hoch zur Bruno Asch Anlage, ist das Problem immer mehr geworden. Ich sehe täglich Menschen in die Büsche pinkeln. Für alle vorbeigehenden kein schöner Anblick und auch eine üble Geruchsentwicklung bei hohen Temperaturen.
Durch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.
In einem Luxemburger Einkaufszentrum gibt es einen kleinen Sammelplatz für Elektrogeräte, Datenträger, Tintenpatronen, Batterien, Spraydosen, Glüh-, LED-, und Energiesparlampen. Dieses Beispiel könnte in Frankfurter Einkaufszentren ebenfalls Anwendung finden.