Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 288/6 Betreff: Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 653 und OM 141 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112 Vorgang: OM 141/21 OBR 6; OM 653/21 OBR 6; ST 1682/21; ST 2100/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in OM 141 und OM 653 geforderten und erfolgreich durch den Magistrat durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen auf den oben genannten erweiterten Bereich der Bolongarostr. Auszuweiten. Begründung: Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner sind auf Ortsbeiratsmitglieder zugekommen und haben über Beeinträchtigungen durch Müllansammlungen, Ruhestörungen berichtet. Ferner beklagten entsprechende Anwohnerinnen und Anwohner über Geräuschbelästigungen in den späten Abendstunden, die durch einzelne dort ansässige gastronomieähnliche Ladengeschäfte verursacht werden. Die in der ST 2100 aufgeführten Maßnahmen des Magistrats haben seitens der Anwohnerschaft für eine deutlichen Rückgang der Beschwerden geführt, weshalb es als sinnig erscheint, die in der Stellungnahme beschriebenen erfolgreichen Maßnahmen entsprechend auf den oben genannten Straßenabschnitt auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1325 2022 Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 244/6 Betreff: Höchst: Kein smarter Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße/Ecke Kranengasse neben den vorhandenen Fahrradbügeln einen weiteren Bügel o.ä. zu setzen, der verhindert, dass durch das Parken kleiner Autos ein Abstellen und Ausparken von Rädern behindert wird. Begründung: Die Bilder sprechen für sich (Quelle privat): Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1097 2021 Die Vorlage OF 244/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 185/6 Betreff: Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben Anwohner der Straße "An der Steinmühle" in Nied haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um Hilfe bei der Bewältigung ihrer Verkehrs- und Parkprobleme in ihrer Straße gebeten. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, mögliche offensichtliche Verkehrsmissstände und Probleme (wie unten beschrieben) in der Straße "An der Steinmühle" in Nied unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Hierbei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 1) Es sollte dem Verdacht der Anwohner nachgegangen werden, dass eine nahe gelegene KFZ-Werkstatt möglicherweise die Straße und Parkflächen "An der Steinmühle" als Betriebsfläche nutzt (Dauerparken eines Abschleppwagens auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche, Parken von teilweise nicht mehr fahrbereiten für die Reparatur vorgesehenen Unfallautos, Abstellen von Autos ohne Nummernschild, mögliches Blockieren von Parkflächen für Autos). 2) Da anscheinend öfters Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit die Straße durchfahren, ist zu prüfen, ob die Straße "An der Steinmühle" in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden könnte. 3) Unverzügliches Abschleppen von nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen (bei einem Ortstermin fiel ein nicht mehr zugelassener Sprinter mit geöffneter Tür ohne Motor auf). Es sollte deutlich mehr kontrolliert und im Parkverbot stehende Fahrzeuge regelmäßig abgeschleppt werden. 4) Prüfung, ob ein Teil der Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden könnte. 5) Gemeinsam mit der "An der Steinmühle" ansässigen Alevitischen Gemeinde nach Lösungen für das große Parkplatzproblem infolge ihrer regelmäßigen Veranstaltungen suchen. Hierbei sollten mögliche Parkalternativen wie beispielsweise das Jobcenter, der Parkplatz des Nettomarktes oder andere in der Nähe liegende Flächen (siehe unten unter "Zu 5") geprüft werden. 6) Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung in der Straße ergreifen. Begründung: Bei der Straße "An der Steinmühle" handelt es sich um eine kleine Sackgassenstraße in L-Form. Anwohner berichteten bei einem Ortstermin Anfang Oktober 2021 von folgenden Problemen: Zu 1: Seit ca. 1 Jahr scheint ein in der Nähe ansässiger KFZ-Betrieb die Straße "An der Steinmühle" und die dort vorhandenen Parkplätze als eigenes Gewerbegebiet wie folgt zu nutzen: - Ein Abschleppwagen parkt permanent am Ende der Straße auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche. - Unfallautos (teilweise nicht mehr fahrbereit) parken längere Zeit (bis zu mehrere Wochen) auf den Parkplätzen, bevor sie repariert werden. - Anwohner haben beobachtet, dass aus manchen defekten Autos Öl auf die Parkplätze tropft. Es sind größere Ölflecken in der Straße und auf den Parkplätzen zu sehen. - Teilweise scheinen einige Fahrzeuge bewusst Parkplätze für eine zukünftige Nutzung zu blockieren (durch Querparken vor den Längsparkplätzen). - Autos ohne Nummernschild belegen oft und lange die Parkplätze (dem Antragsteller fiel ein geöffneter Sprinter ohne Motor auf). Erhalten diese Fahrzeuge von der Stadt einen roten Aufkleber, scheinen sie zunächst auf den in der gleichen Straße parkenden Abschleppwagen geladen zu werden, bevor sie in die Werkstatt kommen. - Laut Anwohnern wurde mehrmals erfolglos mit dem betreffenden KFZ-Betrieb versucht, über die Missstände zu reden. Hierdurch sowie durch das vermehrte Parken von zum Teil ortsfremden Gewerbefahrzeugen komme es in der Straße "An der Steinmühle" nach Beschreibung der Anwohner zu einem täglichen Verkehrschaos: Die regulären Parkplätze seien oftmals belegt. Privatparkplätze, Toreinfahrten, Geh- und Fahrradwege würden zugeparkt. Müllabfuhr, Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge könnten kaum durchfahren. Da es sich um eine Sackgasse handelt, kommt es zu aufwendigen Rangieren und lauten Fahrgeräuschen und Gesprächen der beteiligten Personen bis tief in die Nacht, so dass die Anwohner auch in der Nachtruhe gestört würden. Zu 2: Den Bewohnern ist aufgefallen, dass oftmals Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit durch die Straße fahren und die Motoren aufheulen lassen. Hierdurch sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Teilweise spielten auch die Kinder der Anwohner auf der Straße, da Spielplätze weiter entfernt liegen. Hier gibt es den Vorschlag der Anwohner, durch Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich das schnelle Fahren zu verhindern. Zu 3 und 4: Durch Einrichten von Bewohnerparkplätzen und regelmäßigen Kontrollen könnte das Parkplatzproblem für die Anwohner gelöst werden. Dabei bräuchten nur ca. 10-15 Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. Zu 5: Die Alevitische Gemeinde Frankfurt ist "An der Steinmühle" ansässig. Sie besitzt vor Ort ca. 10 private Parkplätze, die jedoch für ihre Veranstaltungen nicht ausreichen. Die Glaubensgemeinschaft ist eine der größten in Deutschland. Laut Auskunft ihres 1. Vorsitzenden kommt es jede Woche zu 2-3 Beerdigungsveranstaltungen, zu denen regelmäßig über hundert Gäste aus ganz Deutschland kommen. Hinzu kommen noch weitere Veranstaltungen der Gemeinde. Die Parkplätze der gesamten Straße reichen für diese Veranstaltungen nicht aus. Es kommt regelmäßig zu größeren Verkehrs- und Parkplatzproblemen (Verkehrschaos). Hier sollte gemeinsam mit der Alevitischen Gemeinde nach alternativen Parkflächen in der Nähe gesucht werden. Anwohner schlugen beispielsweise eine Prüfung der Nutzung des Parkhauses des Jobcenters in der Bolongarostraße 82 sowie der Parkfläche des Netto-Marktes in der Bolongarostraße schräg gegenüber der Straße "An der Steinmühle" vor. Anwohner und Alevitische Gemeinde haben versichert, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert seien. Straße "An der Steinmühle" in Nied. Quelle: Google Maps. Hier wird auf nicht als Parkplätze ausgewiesenen Flächen geparkt. Da die Strasse "An der Steinmühle" eine Sackgasse ist, muss hier mit großen Fahrzeugen immer aufwendig gewendet werden. Dieser Sprinter steht seit Monaten mit offener Tür auf dem Parkplatz. Er besitzt keinen Motor mehr und wird anscheinend von Gewerbetreibenden als Arbeitsstätte und Lagerraum benutzt. Hinter den Autos in der Böschung wird regelmäßig Müll entsorgt. Quelle Fotos: Privat. Parkplätze werden scheinbar bewusst blockiert. Der Abschleppwagen links parkt dauerhaft auf einer nicht als Parkplatz ausgewiesenen Fläche. Parkverbotsflächen werden missachtet. Kontrolliert wird selten. Gewerbetreibende nutzen für ihre Firmenautos verstärkt Parkplätze "An der Steinmühle". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 866 2021 Die Vorlage OF 185/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 122/11 Betreff: Bereitstellung von Flächen für Elektromobile Ladeinfrastruktur Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Um den Ausbau von elektromobiler Ladeinfrastruktur für das Frankfurter Stadtgebiet zu fördern, sind geeignete Flächen in ausreichender Menge auszuweisen und in einem "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" festzuhalten. Der "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" soll unterscheiden zwischen Infrastruktur welche für die lokale Nutzung (Wohnen und Arbeit) und der für Fern- und Mittelstrecken-reisende (Verpflegung, Hygiene, Sicherheit) genutzt werden kann. Begründung: Die Stadt Frankfurt hinkt bei der Anzahl der Lademöglichkeiten anderen Großstädten weit hinterher. Da viele Menschen in Frankfurt in Mehrfamilienhäusern wohnen und deren Arbeitsplätze in der Regel keine Lademöglichkeiten bieten, ist dies besonders an Orten mit wenigen Einfamilienhäusern besonders wichtig, eine alternative gewerbliche Ladestruktur anzusiedeln. Die Stadt Frankfurt sollte die drohenden Defizite in der eigenen elektromobilen Versorgung benennen und den gewerblichen Unternehmen entsprechende Flächen zur Verfügung stellen, damit die europaweit und bundesweit operierenden CPOs (= Charging Point Operator) Möglichkeiten haben, Investitionen zu tätigen und Infrastruktur für die Bewohner Frankfurts aufzubauen. Ähnlich dem Baulückenatlas soll ein Ladeinfrastrukturatlas entstehen, der die Bedürfnisse der Bewohner der Stadt und die Interessen von Besuchern der Stadt Frankfurt in Einklang bringt. Es ist sehr schwierig für Unternehmen, welche Ladeinfrastruktur anbieten, geeignete Flächen zu finden. Diese Unternehmen kommen zum Teil aus dem europäischen Ausland oder sind nicht örtlich ansässige große Energiekonzerne. Eine Einflussnahme durch die Stadt Frankfurt, wo neue Elektro-Tankstellen in Frankfurt sein werden, ist sehr wichtig. Es ist ebenfalls wichtig, darauf zu achten, das die besten Orte nicht sofort von nur einem Unternehmen besetzt werden und andere Unternehmen keine Möglichkeiten mehr haben, sich dort niederzulassen. Eine Parzellisierung größerer Flächen wäre dabei hilfreich. Bei der Entwicklung des Planes ist auf die verschiedenen Bedürfnisse der Nutzer abzustellen. Es macht keinen Sinn, solche Ladepunkte auf Hinterhöfe in Industriegebieten zu bauen. Bewohner brauchen Ladeinfrastruktur nahe an deren Wohnorten (langsame Ladepunkte, ca. 4-8h) Fern- und Mittelstreckenreisenden ist es wichtig, sichere helle Flächen, Toiletten, Cafés, Supermarkt, Speisenangebote, Bänke, Spielplatz, Park und andere Einkaufsmöglichkeiten für Kurzaufenthalte von 20-50 Minuten zu haben. Das "neue" Tanken unterscheidet sich wesentlich von dem klassischen Tanken mit Ölen und Benzin. Viele klassische Tankstellen werden sich daher nicht unbedingt eignen, um einen angenehmen Aufenthaltsraum während der Wartezeit zu schaffen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits in der Vergangenheit beschlossen, selber nicht aktiv als Gewerbetreibender für Ladeinfrastruktur aufzutreten. Dies ist gut und richtig. Trotzdem ist die Stadt Frankfurt verantwortlich dafür, dass es generell eine gute Infrastruktur in Frankfurt gibt. Seien dies Wasserleitungen, Bahnhöfe, Schulen, Toilettenhäuschen, Telefon und Datenleitungen, Entwässerung oder zukünftig ebenfalls die neue Kategorie der Elektro-Ladeinfrastruktur. In ein paar Jahren werden die meisten Menschen sich elektrisch fortbewegen. Jetzt beginnt eine neue Ära, die nicht mehr zurückzudrehen ist. Werden wir diese Entwicklung behindern oder sogar verschlafen, werden wir in Frankfurt großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. In Zukunft wird die Elektromobilität einen wesentlichen Einfluss auf die Beschäftigung und das Wachstum der Stadt Frankfurt haben. Es gilt in der Wirtschaft, ständig konkurrenzfähig zu sein und immer günstiger operieren zu können. Dies gilt für alle Produktionsbereiche und Dienstleistungen. Elektromobilität ist gerade dabei, wesentlich günstiger zu werden als die herkömmliche Mobilität. Das Elektromobilitätskonzept und die Umsetzungsstrategie der Stadt Frankfurt ist bereits zwei Jahre nach Erstellung bereits völlig überholt. Die konservativsten Annahmen gehen bereits in acht Jahren von einem Viertel des Gesamtbestandes an Fahrzeugen mit Elektroantrieb aus. 2025 werden zwei von drei Neufahrzeugen Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sein. Europaweite Fahrverbote für Diesel (z.B. 2024 in Paris) und Benziner in Großstädten werden diese Tendenz noch zusätzlich weiter beschleunigen. Amsterdam wird in der niederländischen Hauptstadt ab 2030 jegliche Benzin- und Dieselfahrzeuge aussperren. Andere Städte in Europa werden folgen. Das neue Wachstum im Automobilsegment wird verstärkt im Bereich der Elektromobilität stattfinden. Klassische Verbrennerfahrzeuge werden verschwinden. In acht Jahren bereits werden fast keine Verbrenner mehr verkauft. Namhafte deutsche Hersteller stellen ihre gesamte Produktion auf e-Mobilität um. Aufgabe für uns ist es, dafür den Weg zu bereiten. Es sind Möglichkeiten für die nötige Infrastruktur in der Stadt Frankfurt zu suchen und zur Verfügung zu stellen. Dies kann über Pachtverträge von Grundstücken oder durch Verkauf von Flächen passieren. Diese Infrastrukturmaßnahmen dienen dem Vorteil aller Bewohner der Stadt Frankfurt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sich finanziell nicht an dem Aufbau von Ladeinfrastruktur zu beteiligen, bedeutet nicht, anderen Unternehmen das Bauen von Lade-infrastruktur zu verweigern oder diese gar nicht erst zu unterstützen. Ein solches Verhalten würde zu großem Schaden in der Stadt Frankfurt führen. Mit Gestalten und die Orte für nötige Ladeinfrastruktur selber definieren. In der Vergangenheit haben sich bereits verschiedene große Ladestellenanbieter darüber öffentlich in der Presse geäußert, wie die Stadt Frankfurt den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur behindere. Es hatten sich z.B. einer der größten Anbieter "Allego" von der Stadt Frankurt als Investitionsort komplett abgewendet. Tesla hat sich beschwert über die Schwerfälligkeit der Stadt Frankfurt und die fehlenden Möglichkeiten des Aufbaus von Ladeinfrastruktur und Qwello hat sich nun ebenfalls schon über die Schwierigkeiten, auf die man in Frankfurt trifft, geäußert. Letztere Firma konnte nur einen kleinen Prozentsatz der geplanten Ladeinfrastruktur für Frankfurt überhaupt umsetzen. Die Ladeinfrastruktur wird jetzt und heute mit starker Unterstützung des Bundes gebaut. Wenn wir den Anschluss jetzt verlieren, werden wir zukünftig eine schlechtere Infrastruktur in Frankfurt haben. Die Fördergelder für Ladeinfrastruktur werden ebenfalls an Frankfurt vorbei gehen. Ein Nachbau der Ladeinfrastruktur wird viel schwieriger zu stemmen sein, als es das heute sein kann. Daher ist es an der Zeit, seitens der Stadt Frankfurt aktiv gute geeignete Flächen für elektromobile Ladeinfrastrukturprojekte in einem Ladeinfrastrukturplan anzubieten, damit Frankfurt in zehn Jahren nicht bekannt dafür ist, dass Menschen ihre Fahrzeuge auf dunklen Hinterhöfen laden müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 85 2021 Die Vorlage OF 122/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 138/6 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Batterie, insbesondere an der Stelle zwischen Spielplatz und Fähre die Fugen zwischen den Pflastersteinen so aufzufüllen und gegen Abtrag zu sichern, dass keine Räder mit schmalen Reifen dort stecken bleiben. Es besteht Unfallgefahr. 2. an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite ein Schild "Achtung Fußgänger" anzubringen. Begründung: Es wurden schon brenzlige Situationen beobachtet, dass Radfahrer*innen mit Ihrem Rad in den Fugen zwischen den Pflastersteinen hängengeblieben sind und beinahe gestürzt wären. Die Unfallgefahr soll so schnell wie möglich beseitigt werden. Zum anderen fahren Radfahrer*innen auf dem asphaltierten Streifen von Westen her Richtung Fähre und sehen wegen des Häuschens nicht die Fußgänger*innen, die von der Fähre kommend über die Batterie gehen. Ein Achtungsschild weist sie auf die Fußgänger hin. Quelle: Bild der Rad AG Höchst Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 654 2021 Die Vorlage OF 138/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 39/16 Betreff: Schelmenburgplatz endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen der Magistrat wird angewiesen endlich den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen, da der Platz nach Süden abfällt und die Besucher des alle 4 Jahre stattfindenden Schelmenspiels in den hinteren Reihen dann das Schauspiel auf der Bühne über dem Burggraben nur eingeschränkt sehen könnten. Zusätzliche Bäume könnten am Rand in den Grünanlagen auf der Westseite evtl. angepflanzt werden oder Kleinbäume in großen Kübeln vor der Stadthalle aufgestellt werden. Begründung: Offensichtlich ist den Magistratsmitgliedern weder der Schelmenburgplatz erinnerlich, noch haben Sie jemals ein Schelmenburgspiel besucht, sonst wüssten Sie, daß das Spiel immer sehr gut besucht und bis auf die hintersten Plätze ausgebucht ist. Bäume in der Mitte des Platzes sind da nicht zielführend und würden die Sicht ganz erheblich behindern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 39/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 46 2021 Die Vorlage OF 39/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 91/6 Betreff: Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die Seilerbahn am Mainufer in Frankfurt Höchst als verkehrsberuhigte Zone einzurichten (Schild 325.1) Begründung: Bei der Seilerbahn handelt es sich zwar um einen niveaugleich ausgebauten Bereich, allerdings nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich. Daher wird hier meist viel zu schnell gefahren und außerdem dabei auch der quasi als "Gehweg" durch Pflaster abgegrenzte Bereich überfahren, selbst wenn sich dort Fußgänger befinden. Das geschieht sowieso immer dann, wenn große Transporter oder kleine LKW in diesem Bereich parken, das heißt wenn die Fahrbahn zu schmal für passierende Fahrzeuge ist. Der "Gehweg" grenzt übrigens direkt an die steile und somit nicht ungefährliche Uferböschung der Nidda. Da die Seilerbahn direkt in die Batterie übergeht, die bereits als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert ist, muss keine Aufhebung der verkehrsberuhigten Zone (Schild 325.2) vorgenommen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 362 2021 Die Vorlage OF 91/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 92/6 Betreff: Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie Der Ortsbeirat möge beschließen den Magistrat zu bitten, sicherzustellen, dass am Höchster Mainufer besonders in dem Bereich Maintor bis Leunabrücke Fußgänger:innen und Radfahrer:innen den Weg sicher und gefahrlos benutzen können. Begründung: E-Scooternutzer:innen fahren häufig mit Maximalgeschwindigkeit auf Fußgänger:innen und Radfahrer:innen frontal zu und weichen im letzten Moment aus. In Höhe der Schiffsmeldestelle ist es mitunter ein gefährliches Unterfangen, den Rad-/Fußweg zu überqueren, um ans Mainufer zu gelangen. Immer wieder fahren auch Motorroller auf dem Rad- und Fußweg. Weiter gehört kontrolliert, ob E-Sooternutzer:innen die Regeln einhalten. So ist häufig zu beobachten, dass 2-3 Personen einen E-Scooter gleichzeitig nutzen und das Mindestalter von 14 Jahren unterschritten wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 363 2021 Die Vorlage OF 92/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 22/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (B474/20) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: - Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie "Power Usage Effectiveness (PUE)" und "Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE)" dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. - Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. - Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z.B. stundenlanges testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. - Der "Masterplan 100% Klimaschutz" berichtet nur alle 5 Jahre und dient dazu das Ziel 100% Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11. Deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des Masterplan 100% Klimaschutz mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100% Klimaschutz" (B53/21). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim Nord und Seckbach, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV Haltestellen platziert werden. So ist an der Station Gwinnerstraße, auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Station der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 31/1 Betreff: Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Warnbeschilderung für Fahrzeuge, die von der Battonnstraße kommend in Richtung Süden in die Kurt-Schumacher-Straße abbiegen, vor geradeaus in Richtung Osten fahrenden Straßenbahnen anbringen zu lassen. Begründung: An der Kreuzung Battonnstraße / Kurt-Schumacher-Straße kommt es im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" mehrmals täglich zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen, wie zuletzt am 07.05.2021, als sogar der Einsatz zweier Rettungswagen notwendig war. Insbesondere ortsunkundige Autofahrende wissen nicht, dass beim Rechtsabbiegen Straßen-bahnen den Weg kreuzen und Vorrang haben. Weder ein Warnschild noch ein Andreaskreuz weisen Autofahrerende darauf hin. Straßenbahnen werden immer wieder zu Vollbremsungen gezwungen, was schnell zu Verletzungen bei Fahrgästen führen kann. Foto: Andreas Laeuen Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 192 2021 Die Vorlage OF 31/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 42/6 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostr. 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z.B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiterausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 141 2021 Die Vorlage OF 42/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 7/11 Betreff: Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Abs.3 S.2 Ziffer 6 GO der Ortsbeiräte auf: eine Bremsschwelle in Höhe der Birsteiner Str. 1-3, bei der Einfahrt in die 30er-Zone anzubringen. Begründung: Das Straßenverkehrsamt hatte in einer Hau-Ruck Aktion, ohne Anhörung des Ortsbeirats, angeordnet, alle "Anlieger Frei" Kennzeichnungen für die gesamte 30er-Zone zu entfernen. Die Folge ist erheblich mehr und besonders zu schneller zusätzlicher Verkehr in der Birsteiner Straße. Die Straße wird benutzt um schneller voranzukommen und um den Linienbus zu umfahren. Bevor die Beschränkungen aufgehoben wurden, waren bei einer dauerhaften Messung durch das Ordnungsamt, bereits über ein Drittel der Fahrzeuge zu schnell und im ahndungsfähigen Bereich für Ordnungswidrigkeitsanzeigen (inkl. Toleranzgrenze). Passiert ist bis heute nichts. Das Abhängen der "Anlieger Frei" Beschilderung führte zu weiteren massiven Problemen und großen Unmut bei den Bürgern. Alternativen für die Bürger wurden nicht aufgezeigt. Weder, wie dem zusätzlichen Schleichverkehr durch das Wohngebiet zu begegnen sei, noch wie dem plötzlichen nächtlichen LKW-Verkehr und den sonstigen aus dem Industriegebiet kommenden Fremd-Parkern "Herr zu werden" ist. Dem Wunsch des Ortsbeirats, einen gemeinsamen Termin zur Besprechung, der dort seit Jahren brach liegenden Straßenverkehrsthemen zu erhalten, sind abgewiesen worden. Dies mit dem Grund, es bestünde dafür keinerlei Notwendigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 9 2021 Die Vorlage OF 7/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 7/6 Betreff: Höchst: Zeitplanung zur Verkehrsberuhigung der Bolongarostraße Vorgang: V 935/18 OBR 6; ST 2125/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 die aktuelle Zeitplanung zur Neugestaltung der Bolongarostraße mitzuteilen. Der letzte mittlerweile vermutlich nicht mehr aktuelle Sachstand in der Sache erreichte uns in der Stellungnahme des Magistrats 2125 vom 16.11.2018. Begründung: Dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit ist bekannt, dass die Neugestaltung der Bolongaro-straße fest versprochen ist. Aufgrund der Tatsache, dass das Projekt Neugestaltung der Bolongarostraße nun aber schon sehr lange andauert bittet der Ortsbeirat um Auskunft zur aktuellen Zeitplanung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 935 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2125 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 3 2021 Die Vorlage OF 7/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 25/6 Betreff: Spielplätze erhalten Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren i.W. zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider müssen wir feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür können wir kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier - der Ortsbeirat hat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinen eigenen Budgetmitteln zu unterstützen. Aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher ca. 165.000 Euro aus seinen Budgetmitteln bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz unserer Spielplätze sollte erhalten bleiben. Hinzu kommen die in der Februar-Sitzung beschlossenen 25.000 Euro für den Ersatz defekter Spielgeräte. Folgende Maßnahmen wurden ab 2016 finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 527/2021: 25.000 Euro - Ersatz defekter Spielgeräte OIB 455/2020: 10.000 Euro - Schatten Spielplatz Höchster Stadtpark OIB 408/2020: 8.000 Euro - Maroder Zaun am Waldspielpark Schwanheim OIB 362/2019: 4.000 Euro - Fallschutzplatten für Spielplatz Feierabendweg OIB 351/2019: 5.000 Euro - Spielanlage Minna-Specht Schule OIB 350/2019: 12.000 Euro - Schatten Spielplatz Mainufer Griesheim OIB 330/2019: 15.000 Euro - Hermann-Brill-Anlage, neues Gerät OIB 326/2019: 3.000 Euro - Bänke für Sindlinger Spielplätze OIB 325/2019: 3.000 Euro - Schaukel Therese-Herger-Anlage OIB 324/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Adelonstraße OIB 323/2019: 7.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Eichwäldchen OIB 322/2019: 15.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Gemeindegarten OIB 321/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Schwarzerlenweg OIB 293/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Liederbachpark OIB 292/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Graubnerpark OIB 291/2019: 5.000 Euro - Bäume Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263/2018: 11.800 Euro - neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230/2018: 15.000 Euro - Ersatz Gerät Spielplatz Marderweg OIB 229/2018: 15.000 Euro - neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228/2018: 11.500 Euro - Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193/2018: 10.000 Euro - Erneuerung Spielgeräte Spielplatz Eichwäldchen OIB 158/2017: 10.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Sulzbachwiesen OIB 90/2017: 10.000 Euro - Ausstattung Spielplatz Mainberg OIB 87/2017: 5.000 Euro - Wiederherstellung Spielplatz Pflugspfad OIB 78/2017: 4.000 Euro - Ersatz Spielgeräte Mainuferspielplatz Griesheim OIB 15/2016: 4.000 Euro - Geräte Spielplatz Alzeyer Straße OIB 2/2016: 10.000 Euro - Geräte Goldsteinschule Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 7 2021 Die Vorlage OF 25/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1338/2 Betreff: Standorte für Lastenräder Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen gemäß des Schreibens zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem Rewe-Markt - Bockenheimer Warte - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura - Schlossstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz) - Leonardo-da-Vinci-Alle 8, beim Tegut 2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021. Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass dass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7245 2021 Die Vorlage OF 1338/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1493/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigung rund um den Marktplatz während der Marktzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verminderung des Kfz-Verkehrs rund um den Höchster Marktplatz während der Marktzeiten durch die folgenden Maßnahmen umsetzbar und sinnvoll ist: 1. a) Sperrung der Antoniterstraße zwischen Melchiorstraße und Höchster Markt b) Sperrung der Justinuskirchstraße zwischen Alt-Höchst und Melchiorstraße c) Barriere am Ende der Schleifergasse zur Justinuskirchstraße hin 2. Beschilderung alternativer Parkmöglichkeiten am Mainufer und im Parkhaus Höchst mit explizitem Hinweis "Parken Markt" von den Zulaufstraßen her 3. Erarbeiten eines Gesamtkonzepts zur Steigerung der Attraktivität des Markts unter Nutzung der freiwerdenden Flächen. Begründung: Bei Marktbeschickern wie Kunden herrscht große Unzufriedenheit über die Verkehrssituation rund um den Marktplatz. Bemängelt wird insbesondere der extreme Parkplatzsuchverkehr, verbunden mit Rücksichtslosigkeit gegenüber Fußgänger*innen und massiven Behinderungen und Gefährdungen durch falsch parkende Fahrzeuge. Die AG Höchster Markt hat unter der Leitung des Stadtteilmanagements mehrere Varianten geprüft, den Verkehr wenigstens zwischen Markthalle und Marktplatz an den Markttagen zu unterbinden. Dies jeweils unter Aufrechterhaltung der Zufahrt und einer gewissen Menge an Parkplätzen im unmittelbaren Bereich des Marktplatzes. Die Prüfung mit den zuständigen Behörden hat ergeben, dass aus verschiedenen Gründen keine dieser Varianten umzusetzen ist. Im Wesentlichen wegen negativer Auswirkung auf die Standverteilung des Marktes selber und auf die resultierende Verkehrsführung im Stadtteil. Die Varianten hätten zwar den Verkehr zwischen Markthalle und Platz unterbunden, jedoch wären Sie keine Lösung gegen das rigorose und rücksichtslose Falschparken rund um den Platz. Es kristallisiert sich in der AG, insbesondere bei der Kundenseite, die Idee heraus, den Verkehr während der Markttage komplett aus dem Gebiet rund um den Marktplatz heraushalten zu wollen und stattdessen vorhandene Parkplätze, z.B. am Mainufer oder im Parkhaus anzubieten. Von den o.g. vorgeschlagenen Sperrungen wären keine wichtigen Durchgangsstraßen betroffen. Hintergrund ist insbesondere, über die Erhöhung der Aufenthaltsqualität eine positive Kettenreaktion in Gang zu setzen: Wohlfühlen, neue Kundenkreise, längere Aufenthaltszeit, mehr Umsatz. Insbesondere junge Käufergruppen, die heute leider noch wenig auf dem Markt vertreten sind, aber für dessen Zukunft bedeutend sind, sind nicht mehr so auto-affin und legen mehr Wert auf ein schönes Ambiente. Wenn der Markt eine Zukunft haben soll, dann müssen jetzt neue Zielgruppen an diese schöne Form des Einkaufens herangeführt werden. Die aktuelle Situation auf dem Höchster Marktplatz ist jedoch weit entfernt von Wohlfühlambiente. Dies hat verschiedene Ursachen, eine wesentliche ist der überbordende fließende und ruhende Verkehr, der während der Markttage zu einem hohen Anteil aus Parkplatzsuchverkehr besteht und neben den Konfliktsituationen auch zu Lärm- und Abgasbelästigungen führt. Es gibt in Frankfurt keinen weiteren Markt, der direkt auf oder neben dem Verkaufsplatz Parkplätze anbietet. Beispielsweise haben die Märkte Konstablerwache, Südbahnhof, Kaiserstraße, Schillerstraße trotzdem, oder gerade deshalb, großen Erfolg. Die Umsetzung der skizzierten Sperrung für den Kfz-Verkehr muss zwingend mit zusätzlichen Angeboten, Außengastronomie, Grün- und Aufenthaltsflächen einher gehen, also einem zu planenden Gesamtkonzept, das über das Stadtteilmanagement und die AG Markt erarbeitet werden kann. Eine Verkehrsberuhigung ohne Begleitung von Attraktivierungsmaßnahmen würde Leerflächen zurücklassen, die nicht zielführend sind. Dabei soll der Markt seinen Charakter als Erzeugermarkt grundsätzlich erhalten. Bildquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2021, OF 1506/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2021 1. Die Vorlage OF 1493/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1506/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Höchster Markt" lautet, und dass Satz 1 und Ziffer 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 624/8 Betreff: Schließung und Umwidmung des Grillplatzes Hadrianstraße Vorgang: ST 2092/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Grillplatz Heddernheim/Hadrianstraße zu schließen und ihn nicht mehr in der Liste der städtischen Grillplätze zu führen. Die Fläche, die bereits als Arboretum/Baumpflanzung verschiedenartiger Gehölze angelegt ist, wird als reine Grünfläche aufgewertet. 2. zu prüfen, welche weiteren Baumarten dort noch angepflanzt werden können. Begründung: Auf dieser Fläche besteht bekanntermaßen seit langem ein Widerspruch zwischen Naturschutz/Naherholung und Grill-Nutzung, die speziell im Sommer die schöne Baumpflanzungsanlage erheblich strapaziert. Weder ist es gelungen, das Abfallproblem in den Griff zu bekommen, noch sind die vom Magistrat anfänglich zugesagten "Parkwächter" zum Einsatz gekommen. Der Schutz der Grünfläche wird vom Ortsbeirat im Interesse aller Naherholungsfreunde, die das Niddagebiet aufsuchen, höher gewertet als ihr Nutzen für Grillpartys. Flächen für ein schönes Picknick gibt es im ganzen Frankfurter Niddabereich. Auch verfügt die Stadt über weitere acht Grillplätze. Die seit Jahren debattierte Schließung des Grillplatzes kann nicht von einer negativen Entscheidung in einem anderen Ortsbezirk über eine mögliche Ersatzfläche abhängig gemacht werden. Deswegen ist es jetzt Zeit, eine Entscheidung zu treffen, da auch das zuständige Fachamt in seiner letzten Stellungnahme daran erinnert. Zudem schlägt der Ortsbeirat Neuanpflanzungen innerhalb des Arboretums vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2092 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7173 2021 Die Vorlage OF 624/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Abschnitt an den Antragstext angefügt wird: "3. eine Schautafel mit Erklärungen zum Arboretum aufzustellen und bei jedem Baum des Arboretum aufzustellen und bei jedem Baum des Arboretums eine Tafel aufzustellen, den Namen und das Verbreitungsgebiet aufführt. 4. in der Nähe weiter nach einer geeigneten Ersatzfläche für einen Grillplatz zu suchen." Abstimmung: CDU, SPD, und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 621/8 Betreff: Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, im Rahmen des Digitalpaktes in Frankfurt wurde W-LAN und eine entsprechende digitale Ausstattung der Frankfurter Schulen versprochen. Wenige Tage vor dem Ende der Winterferien ist in den Ernst-Reuter-Schulen hiervon nichts zu sehen. Weder W-LAN noch die versprochenen Smartboards wurden bislang eingerichtet/geliefert. Deshalb fordern wir die zuständigen Stellen auf, - die versprochenen 50 Smartboards für den Distanzunterricht bzw. das Aussetzen der Präsenzpflicht der Schüler*innen unverzüglich zur Verfügung zu stellen - die Daten- und Sprachübertragung zwischen Laptops/Notebooks/PCs und Smartboards mittlels W-LAN und/oder Bluetooth Connecting Points sicherzustellen Begründung: Wechsel- und Distanzunterricht in Zeiten des Lockdowns ist nur möglich, wenn die entsprechende Technik zeitnah und funktionsfähig zur Verfügung gestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7172 2021 Die Vorlage OF 621/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1464/6 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob an den folgenden Kreuzungen ein "grüner Pfeil" zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer*innen angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße aus Süden kommend 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße aus Osten kommend 3. Diverse Kreuzungen entlang der Königsteiner Straße: - Wasgaustraße / Königsteiner Straße - Johannesallee / Sieringstraße -> Königsteiner 4. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend 5. Westerbachstraße/Carl-Sonnenscheinstraße von Rödelheim kommend 6. Alt Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend 7. Hortensienring / Hunsrückstraße (2x) 8. Brüningstraße -> Leunastraße / Leunabrücke (also von Osten und Westen jeweils nach rechts) Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein "grüner Pfeil" nur für Radfahrer*innen möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzung ist, dass Radfahrer*innen trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist, und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte wenn möglich auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht insbesondere gegenüber zu Fuß gehenden sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7126 2021 Die Vorlage OF 1464/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 1459/6 Betreff: Parkraum sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die ausgewiesene Parkfläche vor der Liegenschaft Bolongarostraße 6, nutzbarer und sicherer gestaltet wird. Mögichkeiten dazu wären, den Findling so zu verstzen, daß er mit der Straßenlaterne eine Linie bildet und am hinteren Ende der Parkfläche ein Poller o.ä. aufzustellen. Begründung: Nach Straßenbauarbeiten im vergangenn Jahr wurde dieser Parkraum neu gestaltet. Durch die Lage des Findlings direkt an der Parkplatzmarkierung wird beim Einparken viel Parkraum verschenkt, um einen sicheren Abstand zu dem Stein zu wahren. Dieser Umstand führt dazu, dass der hintere Parkplatz nur nutzbar ist, wenn das Auto über die Abmarkierung reicht. Dieser Zustand ist für die Anwohner und die Parkplatznutzer geichermaßen gefährlich und problematisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7124 2021 Die Vorlage OF 1459/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1465/6 Betreff: Spielplätze erhalten Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren i.W. zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider müssen wir feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür können wir kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier - der Ortsbeirat hat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinen eigenen Budgetmitteln zu unterstützen. Aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher ca. 165.000 Euro aus seinen Budgetmitteln bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz unserer Spielplätze sollte erhalten bleiben. Anlage: In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat aus seinen Mitteln folgende Maßnahmen finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) OIB 455/2020: 10.000 Euro - Schatten Spielplatz Höchster Stadtpark OIB 408/2020: 8.000 Euro - Maroder Zaun am Waldspielpark Schwanheim OIB 362/2019: 4.000 Euro - Fallschutzplatten für Spielplatz Feierabendweg OIB 351/2019: 5.000 Euro - Spielanlage Minna-Specht Schule OIB 350/2019: 12.000 Euro - Schatten Spielplatz Mainufer Griesheim OIB 330/2019: 15.000 Euro - Hermann-Brill-Anlage, neues Gerät OIB 326/2019: 3.000 Euro - Bänke für Sindlinger Spielplätze OIB 325/2019: 3.000 Euro - Schaukel Therese-Herger-Anlage OIB 324/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Adelonstraße OIB 323/2019: 7.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Eichwäldchen OIB 322/2019: 15.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Gemeindegarten OIB 321/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Schwarzerlenweg OIB 293/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Liederbachpark OIB 292/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Graubnerpark OIB 291/2019: 5.000 Euro - Bäume Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263/2018: 11.800 Euro - neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230/2018: 15.000 Euro - Ersatz Gerät Spielplatz Marderweg OIB 229/2018: 15.000 Euro - neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228/2018: 11.500 Euro - Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193/2018: 10.000 Euro - Erneuerung Spielgeräte Spielplatz Eichwäldchen OIB 158/2017: 10.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Sulzbachwiesen OIB 90/2017: 10.000 Euro - Ausstattung Spielplatz Mainberg OIB 87/2017: 5.000 Euro - Wiederherstellung Spielplatz Pflugspfad OIB 78/2017: 4.000 Euro - Ersatz Spielgeräte Mainuferspielplatz Griesheim OIB 15/2016: 4.000 Euro - Geräte Spielplatz Alzeyer Straße OIB 2/2016: 10.000 Euro - Geräte Goldsteinschule Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 668 2021 Die Vorlage OF 1465/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2020, OF 1458/6 Betreff: Nied: Parkplatzbegrenzungsstein versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird geteben, in der Bolongarostraße -in Höhe der Hausnummer 6- die von einem Bürger geschilderte Situation bzgl. des Parkplatzbegrenzungssteins zu prüfen und wenn möglich im Sinne der Schilderung zu versetzen (s. Anlage). Begründung: Ein Anwohner beschreibt aufschluss- und detailreich sehr nachvollziehbar eine Situation der leicht abgeholfen werden kann. Auf die telefonische Nachfrage des Antragstellers teilte der Bürger mit, dass er vom Straßenverkehrsamt an den Ortsbeirat verwiesen worden sei! Auch sei dem Bürger mitgeteilt worden, dass ein Ortstermin notwendig sei! Es scheint eine eindeutige Situation vorzuliegen, welche anhand der eingereichten Unterlagen (s. Anlage) einfach zu beheben ist. Ein Ortstermin scheint keinesfalls nötig, gerade derzeit. Der Magistrat möge dem berechtigten Anliegen des Bürgers schnellstmöglich nachkommen und den Parkplatzbegrenzungsstein entsprechend in Richtung Straßenbeleuchtung versetzen. Anlage 1 (ca. 435 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7123 2021 Die Vorlage OF 1458/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 1412/6 Betreff: Höchst: Briefkasten in der Höchster Altstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an die Post AG zu schreiben mit der Bitte, prüfen zu lassen, ob nicht doch in der Höchster Altstadt, zum Beispiel an der Ecke Bolongarostraße/Wed ein Briefkasten aufgestellt werden kann, um den oft älteren Altstadtbewohnern weite Wege zu ersparen. Begründung: Die Bitte wird von der Bürgervereinigung Höchster Altstadt an den Ortsbeirat heran getragen und verdient Unterstützung. Auch wenn es heute so ist, dass ein Teil der Menschen kaum noch Briefe per Post verschickt und fast nur noch elektronische Medien nutzt, gibt es doch noch auch einen Teil, gerade ältere Menschen, die sehr wohl noch die alten Wege nutzen möchten und man sollte diesen Menschen das auch zugestehen. Es sollte auch in dieser Frage niemand zurück gelassen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2020, OF 1396/6 Betreff: Höchst: Widerrechtliches Parken in der Storchgasse/Ecke Bolongarostraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit das widerrechtliche Parken in der Storchgasse an der Einmündung zur Bolongarostraße verhindert wird. Begründung: Ein Bürger hat dem Ortsbeirat berichtet, dass es Probleme mit den Fahrzeugen der Lieferanten bzw. Auslieferer eines Schnellrestaurants (Burger & Baguette) gibt. Er berichtet, dass die Fahrzeuge zum Teil so abgestellt werden, dass es unmöglich ist, mit einem PKW in die Storchgasse einzubiegen. Der Bürger hatte Handwerker zu seiner Liegenschaft in der Storchgasse bestellt, die aber aufgrund der Situation an der Einmündung die Liegenschaft mehrfach nicht erreichen konnten. Er berichtet des weiterem, dass der Versuch mit den dort Parkenden ins Gespräch zu kommen, keinen Erfolg hatte. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2020, OF 1386/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6792 2020 1. Die Vorlage OF 1386/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1396/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1396/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Falls die vorgeschlagenen Maßnahmen die Zustimmung des Ortsbeirates erforderlich machen, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin zu vereinbaren." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1386/6 Betreff: Ortstermin Bolongarostraße/Storchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, einen Ortstermin in der Bolongarostraße an der Einmündung zur Strochgasse zu organisieren, an dem auch Vertreter der Städtischen Verkehrspolizei sowie des anliegenden Schnellrestaurants teilnehmen. Begründung: Ein Bürger hat dem Ortsbeirat berichtet, dass es Probleme mit den Fahrzeugen der Lieferanten bzw. Auslieferer eines Schnellrestaurants(Burger & Baguette) gibt. Er berichtet, dass die Fahrzeuge zum Teil so abgestellt werden, dass es unmöglich ist, mit einem PKW in die Storchgasse einzubiegen. Der Bürger hatte Handwerker zu seiner Liegenschaft in der Storchgasse bestellt, die aber aufgrund der Situation an der Einmündung die Liegenschaft mehrfach nicht erreichen konnten. Er berichtet des weiterem, dass der Versuch mit den dort Parkenden ins Gespräch zu kommen, keinen Erfolg hatte. Der Bürger hatte von der Stadtpolizei den Hinweis bekommen, dass das Problem bekannt sei und der Ortsbeirat sich um eine Lösung kümmern sollte. Es wurde ein Ortstermin mit den oben Angeführten vorgeschlagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.10.2020, OF 1396/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6792 2020 1. Die Vorlage OF 1386/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1396/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1396/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Falls die vorgeschlagenen Maßnahmen die Zustimmung des Ortsbeirates erforderlich machen, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin zu vereinbaren." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1451/6 Betreff: Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. den Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auf eine Spur zu reduzieren und in die Gegenrichtung (von der Bolongarostraße kommend und in Richtung Ludwig-Scriba-Straße fahrend) eine Spur für Radverkehr zu öffnen. 2. Einen Radweg von der Ludwig-Scriba-Straße kommend imn Richtung Bolongarostraße zu markieren. Begründung: Von der Bolongarostraße z.B. Höhe Bolongaropalast kommend ist es sehr schwer möglich, den Bahnhof Höchst oder andere Ziele innerhalb von Frankfurt Höchst zu erreichen, ohne große Umwege in Kauf zu nehmen. Die aktuell möglichen Wege sind im Anhang skizziert. Gleichzeitig hält sich der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auch in Stoßzeiten in Grenzen, sodass eine Reduktion auf eine Spur zumutbar ist, um so den Radverkehr in die Gegenrichtung zu ermöglichen. Bei Reduktion auf eine Autospur ergibt sich auch genügend Platz, Radwege in beide Richtungen zu markieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7118 2021 Die Vorlage OF 1451/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor durch folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba-Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auf eine Spur reduziert werden kann und in die Gegenrichtung (von der Bolongarostraße kommend und in Richtung Ludwig-Scriba-Straße fahrend) eine Spur für den Radverkehr geöffnet werden kann; 2. ein Radweg von der Ludwig-Scriba-Straße kommend in Richtung Bolongarostraße markiert werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 940/3 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, über das Amt für Wohnungswesen in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, 1. dass in den Mietspiegel 2022 Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Karten-Übersicht erkennbar markiert werden, 2. dass für Wohnungen in Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 bzw. 0,96 € / m2 (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildalle, die Höhenstr., die Eschersheimer Landstr., die Friedberger Landstr., die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage": die Eschersheimer Landstr. zwischen Heinestr. und Holzhausenstr. (die Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstr., Friedberger Landstr., Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100% aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7211 2021 Die Vorlage OF 940/3 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2020, OF 1327/6 Betreff: Höchst: Verladekran Niddamündung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verladekran an der Nidda-Mündung so in Stand zu setzen, dass er als Industriedenkmal erhalten bleibt. Sollte die Stadt nicht Eigentümer sein, wird der Magistrat gebeten mit dem Eigentümer entsprechen in Kontakt zu treten und auf mögliche Hilfen hinweisen. Begründung: Der Verladekran an der Nidda-Mündung ist ein "Zeitzeuge" für die verschiedenen Tätigkeiten (historischer Handelsplatz) am Höchster Mainufer bzw. Höchster Hafen. Zusammen mit dem größeren Ladekran, in der Nähe der Leunabrücke, ist er ein wichtiger Bestandteil der Erinnerung an den Höchster Hafen. Daher ist ein Erhalt des Krans für die Geschichte von Höchst von großer Bedeutung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6346 2020 Die Vorlage OF 1327/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Vorgang: OF 894/20 OBR 3 Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Für die 4 Stellplätze zwischen Rotlintstr. und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das Eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstr. und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 3. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 4. Durch Tempo 30 Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6862 2020 Die Vorlage OF 932/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 317/16 Betreff: Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts, geordnete Verhältnisse amtlich herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keinster Weise der in der B194 gegeben Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch und der Grundwasserschutz ist hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser, und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2020 1. a) Die Vorlage B 194 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 317/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 311/16 Betreff: Optische und ökologische Aufwertung der Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte Der OBR möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Grünflächen auf der Leuchte optisch und ökologisch aufzuwerten. Teile der Flächen bieten sich zur Anpflanzung von Vogelgehölzen an. Eine bunte Mischung einheimischer Wildblumen hilft als Nahrung den rar gewordenen Bienen ebenso wie sie für das menschliche Auge schön ist. Ausgelegtes Totholz wird gerne als Insektenhotel angenommen werden, und, sofern es unmittelbar an den asphaltierten Wendeflächen platziert wird, auch nicht beim Mähen stören. Um die wichtige Funktion als Fußgängerquerang über die "Hundewiesen" für die Nutzer angenehmer zu gestalten, sollte schließlich an einer Stelle im Bereich zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 noch eine rund 50cm breite Fläche mit Pflasterplatten belegt werden. Begründung: Die Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte sind derzeit alles andere als attraktiv. Weder blühen hier Blumen als Farbtupfer in der Landschaft, noch können diese Flächen für irgendeine Form von Erholung für Anwohner genutzt werden. Einzig als Hundewiese stehen diese Flächen hoch im Kurs, was im Umkehrschluss auch dazu führt, dass die Menschen sie nicht zum Queren der Straße nutzen, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Es ist dringend an der Zeit, mehr aus diesen Flächen zu machen. Für den Anbau von Vogelsträuchern, das Auslegen von Totholz und anderen Nistmöglichkeiten für Insekten bieten sich insbesondere Teile der Flächen zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6049 2020 Die Vorlage OF 311/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2020, OF 1292/6 Betreff: Ersatz defekter Spielgeräte Der Magistrat wird gebeten, Ersatz für folgende im Jahr 2019 abgebauten Spielgeräte im Ortsbezirk 6 zu beschaffen: Stadtpark Höchst Trampolin 10.412,50€ Am Salusbach Drehspiel 2737,00€ Feierabendweg 3 Balancierbalken 1963,50€ Carl-Sonnenschein-Siedlung 1 Balancierbalken 1309,00€ Adelonstraße 1 Federwippe 1487,50€ Batterie an der Fähre Höchst 1 Federwippe 1487,50€ Am Mainberg 1 Federwippe 1487,50€ Luciuspark 1 Federwippe 1487,50€ Eichörnchenpfad 2 Federwippen 2350,00€ Kurt-Blaum-Straße 1 Doppelschaukel 2677,50€ Fookenstraßen 1 Doppelschaukel 2677,50€ --------------------- Gesamtsumme 30.077,00€ Der Ortsbeirat stellt die Gesamtsumme aus seinem Budget zur Verfügung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5971 2020 Die Vorlage OF 1292/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1216/6 Betreff: Nied: Radverkehrsführung über die Nidda (Wörthspitze) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das zuständige Fachamt zu beauftragen, den Radverkehr entlang des Mains nicht ausschließlich zum "Gaasebrickelsche" sondern auch zur naheliegenden Niddabrücke (Mainzer Landstraße) zu führen. Dazu müssen die Radwegweiser und die Radrouten entsprechend geändert werden. Die neue Radwegführung sollte möglichst einen Hinweis auf die Engstelle (Gaasebrickelsche) enthalten. Eine Ausschilderung dieser Umleitung für Lasten- und mehrspurige Liegeräder direkt am Gaasebrickelsche sollte für die Fahrrichtung Nied und Griesheim in Höhe Amtsgasse/Seilerbahn stehen. Für Radfahrer, die aus Nied bzw. Griesheim kommen und nach Höchst weiter möchten, sollte jedoch bereits in Höhe des Spielplatzes Wörthspitze und der Aussichtsplattform auf die Wegführung über die Mainzer Landstraße hingewiesen werden. An der Brücke selbst ist ein Hinweis auf die Umfahrung anzubringen, um den Fahrern sperriger Räder eine Alternative zum Schwimmen zu geben, auch wenn dies ein Zurückradeln bis zum Abzweig bedeutet. In diesem Zusammenhang muss auch die Benutzung des Radweges auf der Niddabrücke (Mainzer Landstraße) in beide Fahrtrichtungen gut erkennbar freigegeben werden. Die Ausschilderung könnte analog zur Lösung auf der Friedensbrücke umgesetzt werden. Begründung: Der Radfahrverkehr nimmt im gesamten Stadtgebiet deutlich zu. Diese Entwicklung wird begrüßenswerter Weise durch den Magistrat gefördert. Seit langem ist die Problemstelle "Gaasebrickelche" an der Wörthspitze bekannt. Das schützenwerte historische Bauwerk wird bei schönem Wetter stark frequentiert. Durch das Ausschildern einer alternativen Route ist eine Abnahme des Radverkehrs an dieser Engstelle zu erwarten. Für größere Räder (z.B. Liege- oder Lastenräder) stellt das Drängelgitter eine im Extremfall unüberwindbare Hürde dar. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2019, OF 1168/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5800 2020 1. Die Vorlage OF 1168/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1216/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1182/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1216/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 1216/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 1203/6 Betreff: Höchst: autoarme Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel ggf. aus dem Förderprogramm Innenstadt Höchst zur Verfügung zu stellen, um die Planung einer autoarmen Innenstadt Höchst zu erarbeiten. Begründung: Alte und neue Verkehrskonzepte haben die verkehrliche Situation in und um die Innenstadt Höchst nicht befriedigend lösen können. Um eine fundierte Grundlage zu Maßnahmen einer Reduzierung des PKW-Verkehrs treffen zu können, ist eine detaillierte Planung des Gebietes von der Leunastraße bis zur Zuckschwerdtstraße sowie von der Batterie bis zur Emmerich-Josef Straße unerlässlich. In die Planungen sollten die neuen Wegebeziehungen nach der Umgestaltung der Leunastraße auf jeden Fall einbezogen werden, so dass die Umsetzung mit der Fertigstellung der RTW erfolgen kann. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2020, OF 1243/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5801 2020 1. Die Vorlage OF 1203/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1243/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1243/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 733/9 Betreff: Informationen zum Ausbau der Elektromobilität Laut dem Magistratsbericht M140/2019 hat die Firma Allego hat gegenüber dem Magistrat schriftlich die Bereitschaft geäußert, in den kommenden 3 Jahren bis zu 360 Ladesäulen - 280 Normalladesäulen (Wechselstrom-Ladesäulen mit geringer Ladeleistung/Dauer 6-8h) und 80 Schnellladesäulen (Gleichstrom-Ladesäulen mit hoher Ladeleistung/Dauer 0.5h bis 80% der Batteriekapazität)) - zu installieren. Laut dem besagten Magistratsbericht wird der Ausbau an die o.g. Firma sowie an die Mainova AG vergeben. Diese entscheiden auch über geeignete Standorte. Im Ortsbeirat wurde in letzter Zeit vermehrt über den Ausbau der Elektromobilität diskutiert. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten Vertreter*innen der beiden mit dem Ausbau der Tankmöglichkeiten beauftragten Firmen in eine der der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen um das Konzept vorzustellen und für Fragen von Bürger*innen und Ortsbeiratsmitgliedern zur Verfügung zu stehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.09.2019, OF 688/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 688/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 733/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, 1 LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2019, OF 1170/6 Betreff: Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das zuständige Fachamt beauftragen, an der Skateranlage unterhalb der Leunabrücke in Frankfurt-Höchst einen oder mehrere geeignete Mülleimer aufzustellen und für die regelmäßige Entleerung zu sorgen. Begründung: Die Skateranlage wird sehr gut angenommen. Dies ist erfreulich, aber auch mit einem erhöhten Müllaufkommen in diesem Bereich verbunden. Da hier Mülleimer aktuell komplett fehlen, ist leider aktuell häufig eine starke Vermüllung zu beobachten. Mit der Aufstellung von Mülleimern kann hier entgegengewirkt werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5438 2019 Die Vorlage OF 1170/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 1139/6 Betreff: Brüningbrunnen Der Verein für Geschichte und Altertumskunde e.V. - 1894 ist an den Ortsbeirat mit dem Vorschlag herangetreten den Brüningbrunnen vom Höchster Marktplatz in die Rudolf-Schäfer-Anlage zu verlegen. Um diesen Vorschlag näher bewerten zu können benötigt der Ortsbeirat einige Informationen. Da weder der Marktplatz noch die Rudolf-Schäfer-Anlage sein ursprünglicher Standort waren, käme auch eine Verlegung an seinen ursprünglichen Standort auf den Höchster Schloßplatz in Frage, oder ein Verbleib am jetzigen Standort. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Was würde eine komplette Sanierung des Brüningbrunnens am jetzigen Standort kosten? 2. Was würde eine Verlegung auf den Höchster Schloßplatz an den Standort des jetzigen Brunnens kosten, mit Herstellung der Einrichtungen für fließend Wasser? 3. Was würde eine Verlegung in die Rudolf-Schäfer-Anlage kosten, mit Herstellung der Einrichtungen für fließend Wasser? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1446 2019 Die Vorlage OF 1139/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2019, OA 462 entstanden aus Vorlage: OF 585/11 vom 30.07.2019 Betreff: Stärkung der elektromobilen Infrastruktur im Ortsbezirk 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, dass Taxi- oder Mietwagenunternehmen, die elektromobile Leistungen anbieten, eigene Schnelllademöglichkeiten unterhalten oder die Unternehmen anzuregen, sich an Investitionen für gemeinschaftliche Schnelllademöglichkeiten im öffentlichen Raum zu beteiligen; 2. mit Hilfe der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt zukünftig vorrangig effiziente Schnelllader (+50KVA), die für mehr E-Fahrzeuge in der Stadt sehr nützlich sind, zu fördern und deren Ausbau zügiger voranzutreiben; 3. Lösungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen zu finden, damit deren Ladelösungen nicht mit denen von Frankfurter Bürgern und den Besuchern der Stadt Frankfurt kollidieren. Begründung: Es fehlen viele Schnelllademöglichkeiten für elektromobile Fahrzeuge in Frankfurt. Die jetzigen öffentlichen Schnelllademöglichkeiten werden von privaten und gewerblichen Nutzern nahezu voll ausgelastet. Mit dem auf dem Werksgelände (BMW) aufgestellten Schnellladern gibt es weniger als fünf Schnellladepunkte in Frankfurt. Es gibt bereits einige normale Elektroladepunkte (Overnight) in Frankfurt, allerdings sind diese Ladepunkte keine Schnelllader, sondern laden in der Regel ein Fahrzeug nur mit 11kW/h oder sogar manchmal mit weniger Leistung (AC-Lader). Das bedeutet, der Ladepunkt ist mit langen Parkzeiten belegt (acht und mehr Stunden). In Frankfurt gibt es bereits wesentlich mehr Hybrid- und Elektrofahrzeuge als noch vor wenigen Monaten, und die Anzahl steigt exponentiell. Alle deutschen Autohersteller erweitern im Moment enorm die Kapazitäten an E-Fahrzeugen und investieren Milliarden in die Produktionsanlagen der E-Mobilität. Die Anzahl und Verfügbarkeit der Lademöglichkeiten ist maßgeblich dafür, ob Bürger in Frankfurt, die in Apartments wohnen, sich entscheiden werden, E-Autos anzuschaffen. Moderne Schnelllader laden mit mindestens 50kW/h und mehr. Audi e-tron, der E-Golf von VW, sowie alle anderen modernen und neuen Fahrzeuge haben alle diese standardisierten CCS-Schnellladevorrichtungen. Die Ladezeiten betragen damit nur circa 20 bis 30 Minuten, ideal für einen kurzen Einkauf und einer Weiterfahrt mit voller Batterie. Die Stadt Rüsselsheim wird bis Ende 2020 1.300 Ladepunkte einrichten. Hamburg hatte letztes Jahr bereits 785 Ladepunkte. In dem bundesweiten Ranking der Ladepunkte tauchte die fünftgrößte Stadt in Deutschland, die Wirtschaftsmetropole Frankfurt, nicht einmal unter den Top Ten auf. Dafür aber Städte wie Aachen und Ingolstadt, die Frankfurt weit überholt haben. Die momentane Situation sieht so aus, dass Geschäftsleute in Frankfurt selten einen freien Platz an den vorhandenen Schnellladesäulen finden. Das berühmte "Handtuchwerfen" ist zur Alltäglichkeit geworden. Die Firma "Uber" (Mietwagen) nutzt in der Regel ein Fahrzeug aktiv und in dieser Zwischenzeit lässt es das zweite Fahrzeug ungenutzt und ladend an einer allgemeinen Ladesäule stehen. Der Fahrer tauscht nur noch die Fahrzeuge aus und der Ladepunkt ist dadurch dauerhaft besetzt. Ein großes deutsches Mietwagenunternehmen mit markigen Sprüchen belegt dauerhaft am Flughafen regelmäßig die Ionity-Ladesäulen. Man könnte an der Ionity-Schnellladesäule bis 350 kW pro Stunde schnell laden, bereits 50 kW pro Stunde entspricht circa 270 Kilometer Reichweite. Der Unternehmer lässt seine Mietwagen dort über viele Stunden nach dem Fertigladen einfach stehen. Dadurch ist die Säule nicht frei, wenn der nächste Mietwagen geladen werden muss. Gerade diese Säulen in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Kreuzes sind allerdings für den elektromobilen Fernverkehr aufgebaut worden und nicht für die lokalen Mietwagen und Taxiunternehmen gedacht gewesen. Der Verkehr quer durch Deutschland soll dadurch ermöglicht werden. Fahrzeuge von Hamburg nach Basel zum Beispiel müssen zwischendurch kurz nachladen und eine blockierte Tankstelle hilft da nicht weiter. Wer als Geschäftsreisender mit dem Elektrofahrzeug nach Frankfurt kommt, hat große Chancen, hier nicht adäquat tanken zu können. Unternehmer, die mit Elektromobilität Geschäfte machen, dürfen nicht die Infrastruktur der Elektromobilität lahmlegen, es müssen gemeinschaftlich Lösungen für diese Unternehmen gefunden werden. Amsterdam hat zum Beispiel nur für deren Taxis am Amsterdamer Flughafen zwei sehr gut ausgelastete Supercharger. In der Stadt Shenzhen/China sind fast alle Busse und Taxis inzwischen elektrisch. Dort gibt es bereits riesige Ladeparks für Taxis. Shenzhens mehr als 20.000 Taxis haben die CO2-Emissionen um 850.000 Tonnen in der Stadt reduziert. Elektrotaxis sind 70 Prozent effektiver als Verbrenner. Die Stadt Shenzhen hatte 2018 weit mehr als 20.000 öffentliche Ladepunkte. Frankfurt würde bei der momentanen Stickoxid- und Feinstaubdiskussion, anstelle der schmutzigen Dieselfahrzeuge effiziente Taxi-Elektrofahrzeuge zu unterstützen, sehr entgegenkommen. Der Luftreinhalteplan muss endlich einmal erfüllt werden. So wie der momentane Stand ist, kann nicht damit gerechnet werden, das eine Entlastung der Innenstädte mit alternativ angetriebenen Fahrzeugen funktioniert. Es fehlt an praktikablen Lademöglichkeiten für die Gäste der Stadt und deren Bürger. Das Problem in Frankfurt: Der größte Teil der Bevölkerung lebt in Wohnungen und nicht in einem Einfamilienhaus mit Garage, in der sie ihren Wagen über Nacht aufladen kann. Wohnungsbaugenossenschaften und große Vermieter sollten ihre Parkgaragen deshalb möglichst mit Lademöglichkeiten ausstatten. Dieser Fortschritt dauert allerdings viel zu lange und die einzig sinnvolle Alternative, um dem gewollten schnellen Zuwachs an Elektromobilität nachzukommen, ist: Es müssen wesentlich mehr Schnellladepunkte vorhanden sein, damit beim Friseur, Arzt oder beim Einkaufen der Wagen schnell "voll" gemacht werden kann. Viele Frankfurter Bürger würden und wollen elektrisch fahren, aber die Infrastruktur in Frankfurt lässt dies zurzeit nur sehr bedingt zu. Frankfurt sollte diesen Hebel für die Umwelt nutzen und alle Teilnehmer, die sich sauber bewegen möchten, in dieser wirklich finanzstarken Stadt unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2020, B 131 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 29.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 462 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 462 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 462 wird im Rahmen der Vorlage M 140 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (Ziffern 1. und 3. = Annahme ohne Zusatz, Ziffer 2. = Ablehnung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 65 Beschluss: Der Vorlage OA 462 wird im Rahmen der Vorlage M 140 zugestimmt. Abstimmung: Ziffern 1. und 3.:CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4859, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 882/2 Betreff: Elektromobilität mit Dieselmotor? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie viele Anbieter sogenannter E-Scooter waren zum 31. Juli 2019 im Stadtgebiet tätig? 2. Wie viele E-Scooter wurden durch diese Betreiber zum 31. Juli 2019 stadtweit angeboten? 3. Liegen dem Magistrat Informationen hervor, wie viele E-Scooter bis zum Jahresende stadtweit eingesetzt werden sollen? 4. Wie viele (Klein-) Transporter werden von den Anbietern täglich eingesetzt, um aufgeladene Roller zu verteilen und wie viele, um solche mit leerer Batterie einzusammeln? 5. Wie viele Kilometer legen diese (Klein-) Transporter täglich etwa im Stadtgebiet zurück und welche Schadstoffbilanz lässt sich daraus errechnen? 6. Sieht der Magistrat in E-Scootern einen geeigneten Beitrag zur Mobilitätswende? Falls ja: bitte ausreichend begründen Falls nein: wofür sind E-Scooter aus Sicht des Magistrats ein geeigneter Beitrag? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Tatsache, dass vermeintliche Elektromobilität durch einen Anstieg der Fahrten mittels dieselbetriebener (Klein-) Transporter "erkauft" wird? 8. Gedenkt der Magistrat gegenüber dem Bundesgesetzgeber oder/und den Betreibern der E-Scooter in geeigneter Weise tätig zu werden, um diese absurde Situation zu thematisieren und zu einem Ende zu bringen? Begründung: Die Absurdität spricht für sich selbt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 33 Auf Wunsch der FDP-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1390 2019 1. Den Ziffern 1. bis 6. der Vorlage OF 882/2 wird zugestimmt. 2. Die Ziffer 7. der Vorlage OF 882/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 3. Die Ziffer 8. der Vorlage OF 882/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 2 CDU und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. 2 CDU, 2 SPD, FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 2 SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 3. CDU, 3 SPD, FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 585/11 Betreff: Stärkung der elektromobilen Infrastruktur in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge Maßnahmen ergreifen, dass Taxi oder Mietwagenunternehmen die elektromobile Leistungen anbieten, eigene Schnell-Lademöglichkeiten unterhalten oder diese anregen sich an Investitionen für gemeinschaftliche Schnelllademöglichkeiten im öffentlichen Raum zu beteiligen. Der Magistrat möge mit Hilfe der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt zukünftig vorrangig effiziente Schnelllader (+50KVA), die für mehr E-Fahrzeuge in der Stadt sehr nützlich sind, fördern und deren Ausbau zügiger vorantreiben. Der Magistrat möge Lösungen finden für Taxibetriebe und Mietwagenunternehmen damit deren Ladelösungen nicht mit denen von Frankfurter Bürgern und den Besuchern der Stadt Frankfurt kollidieren. Begründung: Es fehlen viele Schnell-Lademöglichkeiten für Elektromobile Fahrzeuge in Frankfurt. Die jetzigen öffentlichen Schnelllademöglichkeiten werden von privaten und gewerblichen Nutzer nahezu voll ausgelastet. Mit dem auf dem Werksgelände (BMW) aufgestellten Schnelladern gibt es weniger als 5 Schnellladepunkte in Frankfurt. Es gibt bereits einige normale Elektro-Ladepunkte (Overnight) in Frankfurt, allerdings sind diese Ladepunkte keine Schnellader, sondern laden in der Regel ein Fahrzeug nur mit 11kW/h oder sogar manchmal mit weniger Leistung (AC-Lader). Das bedeutet, der Ladepunkt ist mit langen Parkzeiten belegt (8 und mehr Stunden). In Frankfurt gibt es bereits wesentlich mehr Hybrid- und Elektrofahrzeuge als noch vor wenigen Monaten und die Anzahl steigt exponentiell. Alle deutschen Autohersteller erweitern im Moment enorm die Kapazitäten an E-Fahrzeugen und investieren Milliarden in die Produktionsanlagen der E-Mobilität. Die Anzahl und Verfügbarkeit der Lademöglichkeiten ist maßgeblich dafür, ob Bürger in Frankfurt, die in Appartements wohnen, sich entscheiden werden E-Autos anzuschaffen. Die Stadt Frankfurt hat bereits ein zu beseitigendes Umweltproblem. Moderne Schnelllader laden mit mindestens 50kw/h und mehr. Audi e-tron, der E-Golf von VW, sowie alle anderen modernen neuen Fahrzeuge haben alle diese standardisierten CCS Schnelladevorrichtungen. Die Ladezeiten betragen damit nur ca. 20 bis 30 Minuten. Ideal für einen kurzen Einkauf und einer Weiterfahrt mit voller Batterie. Die Stadt Rüsselsheim wird bis Ende 2020, 1300 Ladepunkte einrichten. Hamburg hatte letztes Jahr bereits 785 Ladepunkte. In dem bundesweiten Ranking der Ladepunkte tauchte die fünftgrößte Stadt in Deutschland, die Wirtschaftsmetropole Frankfurt, nicht einmal unter den Top Ten auf. Dafür aber Städte wie Aachen und Ingolstadt, die Frankfurt weit überholt haben. Die momentane Situation sieht so aus, das Geschäftsleute in Frankfurt selten einen freien Platz an den vorhandenen Schnell-Ladesäulen finden. Das berühmte "Handtuchwerfen" ist zur Alltäglichkeit geworden. Die Firma "Uber" (Mietwagen) nutzt in der Regel ein Fahrzeug aktiv und in dieser Zwischenzeit lässt es das zweite Fahrzeug ungenutzt und ladend an einer allgemeinen Ladesäule stehen. Der Fahrer tauscht nur noch die Fahrzeuge aus und der Ladepunkt ist dadurch dauerhaft besetzt. Ein großes deutsches Mietwagenunternehmen mit markigen Sprüchen, belegt dauerhaft am Flughafen regelmäßig die Ionity Ladesäulen. Das bedeutet, man könnte an der Ionity Schnell-Ladesäule bis 350kw pro Stunde schnell laden, bereits 50kw pro Stunde entspricht ca. 270km Reichweite. Der Unternehmer lässt seine Mietwagen dort über viele Stunden nach dem fertigen laden einfach stehen. Dadurch ist die Säule frei, wenn der nächste Mietwagen geladen werden muss. Gerade diese Säulen in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Kreuzes sind allerdings für den elektromobilen Fernverkehr aufgebaut worden und nicht für die lokalen Mietwagen und Taxiunternehmen gedacht gewesen. Der Verkehr quer durch Deutschland soll dadurch ermöglicht werden. Fahrzeuge von Hamburg nach Basel z.B. müssen zwischendurch kurz nachladen und eine blockierte Tankstelle hilft da nicht weiter. Wer als Geschäftsreisender mit dem Elektrofahrzeug nach Frankfurt kommt, hat große Chancen hier nicht adäquat tanken zu können. Unternehmer die mit Elektromobilität Geschäfte machen, dürfen nicht die Infrastruktur der Elektromobilität lahmlegen, es müssen gemeinschaftlich Lösungen für diese Unternehmen gefunden werden. Amsterdam hat z.B. nur für deren Taxis am Amsterdamer Flughafen zwei sehr gut ausgelastete Supercharger. In der Stadt Shenzhen/China sind fast alle Busse und Taxis inzwischen elektrisch. Dort gibt es bereits riesige Ladeparks für Taxis. Shenzhens mehr als 20.000 Taxis haben die CO2 Emissionen um 850.000t in der Stadt reduziert. Elektrotaxis sind 70% effektiver als Verbrenner. Die Stadt Shenzhen hatte 2018 weit mehr als 20.000 öffentliche Ladepunkte. Frankfurt würde bei der momentanen Stickoxyd und Feinstaub Diskussion anstelle der schmutzigen Dieselfahrzeuge, effiziente Taxi-Elektrofahrzeuge zu unterstützen, sehr entgegenkommen. Der Luftreinhalteplan muss endlich einmal erfüllt werden. So wie der momentane Stand ist, kann nicht damit gerechnet werden, das eine Entlastung der Innenstädte mit alternativ angetriebenen Fahrzeugen funktioniert. Es fehlt an praktikablen Lademöglichkeiten für die Gäste der Stadt und deren Bürger. Das Problem in Frankfurt: Der größte Teil der Bevölkerung lebt in Wohnungen und nicht in einem Einfamilienhaus mit Garage, in der sie ihren Wagen über Nacht aufladen können. Wohnungsbaugenossenschaften und große Vermieter sollten ihre Parkgaragen deshalb möglichst mit Lademöglichkeiten ausstatten. Dieser Fortschritt dauert allerdings viel zu lange und die einzig sinnvolle Alternative, um dem gewollten schnellen Zuwachs an Elektromobilität nachzukommen ist: Es müssen wesentlich mehr Schnellladepunkte vorhanden sein, damit beim Friseur, Arzt oder beim Einkaufen, der Wagen schnell "voll" gemacht werden kann. Viele Frankfurter Bürger würden und wollen elektrisch fahren, aber die Infrastruktur in Frankfurt lässt dies zur Zeit nur sehr bedingt zu. Frankfurt sollte diesen Hebel für die Umwelt nutzen und alle Teilnehmer, die sich sauber bewegen möchten, in dieser wirklich finanzstarken Stadt unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 585/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 462 2019 Die Vorlage OF 585/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt geändert wird: " Stärkung der elektromobilen Infrastruktur im Ortsbezirk 11" Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1084/6 Betreff: Frankfurter Westen: Zahlen zur Sperrmüllabfuhr und zur Glascontainerentleerung veröffentlichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der FES bzw. bei der Remondis folgende Zahlen zu ermitteln bzw. die Fragen zu beantworten und zwar für die Zeiträume 2017,2018 und 1. Halbjahr 2019 jeweils für das Gebiet des Frankfurter Westens. Themenblock Sperrmüll FES 1.) Wie viele angemeldete Sperrmülltermine gab es? 2.) Wie viele Sperrmüllabholungen von 1.) konnten nicht zum vereinbarten Termin durchgeführt werden? 3.) Bitte die Zahlen für die einzelnen Gründe aufschlüsseln, wie z.B. Krankheit, Fahrzeug defekt, Sperrmüll nicht gefunden, Stelle nicht anfahrbar, Sperrmüll auf Privatgelände, weitere Gründe. 4.) Wie viele Beschwerden oder Reklamationen gab es (telefonisch, per E-Mail, anderweitig) vom Anmelder bzw. der Anmelderin , dass der angemeldete Sperrmüll nicht zum vereinbarten Termin abgeholt wurden? 5.) Wie lange dauerte es von der Beschwerde bis zur tatsächlichen Abholung? Bitte aufschlüsseln nach: mehr als 2 Tage, mehr als 4 Tage, mehr als 6 Tage. 6.) Wie viele wilde Sperrmüllhaufen gab es, die z.B. telefonisch, per E-Mail, Mängelmelder etc. gemeldet wurden? 7.) Wie lange dauert die Abholung der wilden Sperrmüllhaufen nach dem Eingang der Meldung? Bitte aufschlüsseln nach mehr als 2 Tage, mehr als 4 Tage mehr als 6 Tage. 8) Wie oft kommt es vor, dass nicht der komplette Müll abgeholt werden kann, da sich neben Sperrmüll noch Restmüll, Elektromüll oder andere Müllsorten an der Ablagestelle befinden? 9.) Welche Maßnahmen werden vom Personal vor Ort eingeleitet, um auch den restlichen Müll abzufahren (z.B. Info an die Zentrale)? 10) Wie lange dauert es, bis dann der Müll wirklich komplett abgefahren ist? Bitte aufschlüsseln nach mehr als 2 Tage, mehr als 4 Tage mehr als 6 Tage. 11.) Bitte nennen Sie die 20 Straßenabschnitte mit den häufigsten Meldungen von wildem Sperrmüll mit der jeweiligen Anzahl. 12.) Werden diese Abschnitte von der FES proaktiv angefahren, bzw. regelhaft kontrolliert? Wenn nein warum nicht? 13.) Falls es zu einzelnen Fragen keine Zahlen geben sollte, warum werden diese nicht erfasst? 14.) Falls es zu einzelnen Fragen keine Zahlen geben sollte, gibt es Pläne diese in Zukunft zu erfassen? 15.) Gibt es weitere statistische Zahlen rund um das Sperrmüllthema. Wenn ja, wie lauten sie? Wenn nein warum nicht? 16.) Ist es möglich diese Zahlen öffentlich zugänglich zumachen? Wenn nein warum nicht? 17.) Falls Zahlen zur Verfügung stehen, wie werden diese genutzt, um die Sperrmüllabfuhr zu verbessern? 18.) Gibt es einen definierten Qualitätsmanagementprozess bei der FES, um die Sperrmüllabfuhr zu verbessern? Wenn nein, warum nicht und gibt es Pläne diesen zu etablieren? Wenn ja, welche Erfolge konnten in den letzten 3 Jahren erzielt werden? Themenblock Remondis Glascontainer 1.) Wie oft werden die Glascontainer nach Plan geleert? 2.) Wie viele Leerungen mussten, im Anfragezeitraum, ausfallen wegen Krankheit, Fahrzeug defekt, Container nicht zugänglich etc.? 3.) Bitte die Zahlen nach den einzelnen Gründen aufschlüsseln. 4.) Wie viele außerplanmäßige Leerungen aufgrund von Beschwerden gab es? 5.) Wie lange dauerte es von der Beschwerde bis zur Leerung? Bitte die Zahlen aufschlüsseln nach mehr als 2 Tage, mehr als 4 Tage mehr als 6 Tage. 6.) Wie viele Glascontainer gibt es im Frankfurter Westen? 7.) Wie viele sind davon im Schnitt abgebaut, wegen z.B. Bauarbeiten an der Stelle, Container defekt, etc. ? Bitte nach Gründen aufschlüsseln. 8.) Wie lange sind diese Container im Durchschnitt abgebaut? 9.) Welche Kompensations-Maßnahmen werden unternommen, um die Zeiten in denen der Glascontainer nicht zu Verfügung steht zu minimieren? *) 10.) Falls es zu einzelnen Fragen keine Zahlen geben sollte, warum werden diese nicht erfasst? 11.) Falls es zu einzelnen Fragen keine Zahlen geben sollte, gibt es Pläne diese in Zukunft zu erfassen? 12.) Gibt es weitere statistische Zahlen rund um das Glascontainerthema. Wenn ja, wie lauten sie? Wenn nein warum nicht? 13.) Ist es möglich diese Zahlen öffentlich zugänglich zumachen? Wenn nein warum nicht? 14.) Falls Zahlen zur Verfügung stehen, wie werden diese genutzt, um die Glascontainerleerung zu verbessern? 15.) Gibt es einen definierten Qualitätsmanagementprozess bei der Remondis, um die Glascontainerleerung zu verbessern? Wenn nein, warum nicht und gibt es Pläne diesen zu etablieren? Wenn ja, welche Erfolge konnten in den letzten 3 Jahren erzielt werden? *) In der Bolongarostraße wurde z.B. der Container mit dem Hinweis auf Bauarbeiten abgebaut. Die Bauarbeiten lassen aber seit Wochen auf sich warten. Der frühe Abbau scheint hier nicht nötig, dafür eine bessere Abstimmung zwischen Remondis/FES und dem Amt für Straßenbau und Erschließung. Begründung: Es gibt immer wieder Bürger-Beschwerden über die verbesserungswürdige Qualität sowohl der Sperrmüllabfuhr als auch der Glascontainerleerung im Frankfurter Westen. Es gilt genauere Einblicke in die Qualitätsparameter- und prozesse der FES und der Redmondis zu bekommen und für den Bürgern transparent zu machen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1357 2019 Die Vorlage OF 1084/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.07.2019, OF 1051/6 Betreff: Höchster Markt - autofrei Vorgang: OM 3530/14 OBR 6; ST 30/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Umfahren des Höchster Marktes an den Markttagen zu unterbinden. Durch das Aufstellen von Absperrbarken an der Abzweigung der Antoniter- von der Melchiorstraße, kann der Parksuchverkehr rund um den Marktplatz mit einfachen Mitteln unterbunden werden. Begründung: Durch den Parksuchverkehr und die vielen verkehrswidrig abgestellten PKW kommt es rund um den Höchster Markt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die in der ST30 von 2015 angekündigte Erhöhung der Kontrolldichte des ruhenden Verkehrs, sowie das Ausbleiben einer Weiterentwicklung des "Verkehrskonzeptes Höchst" lassen keine Besserung der Situation erwarten. Für das Einkaufserlebnis "Höchster Markt" ist eine sichere und entspannte Atmosphäre wichtig. Für PKW stehen im Parkhaus Höchst und an der Batterie Parkplätze zur Verfügung. Das Errichten einer Fahrradabstellanlage wurde bereits an einem Ortstermin besprochen. Der Markt gehört den Fußgängern. Paragraf 2 zur Regelung des Marktwesens sieht hier den Magistrat in der Verantwortung: § 2 Marktbereich (1) Die Marktbereiche der Wochen- und Spezialmärkte werden vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main festgesetzt. (2) Der Gemeingebrauch an Flächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und im Marktbereich liegen, ist an Markttagen soweit beschränkt, wie es für den Betrieb der Märkte erforderlich ist ...." Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.09.2019, OF 1116/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3530 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 30 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5034 2019 1. Die Vorlage OF 1051/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1116/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Fahrradabstellanlage" durch das Wort "Fahrradständer" ersetzt wird, im Antragstenor nach dem Wort "gebeten," die Worte "in Absprache mit den Marktbeschickern" eingefügt werden und sowohl im Antragstenor als auch im ersten Satz der Begründung das Wort "eine" zu streichen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 583/11 vom 17.06.2019 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgang: B 144/19; B 154/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit dem 31.12.2010 weggefallen und wie viele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind; 2. ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet werden; 3. wo die im Bericht B 154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim GmbH und des Magistratsberichtes B 144 sind seit dem 01.01.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden, und keine Seniorenwohnungen mehr. Dieselbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Am Roten Graben" in Fechenheim. Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es für ältere Menschen immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen, ist keine geeignete Lösung, wenn die Wohnungsbaugesellschaften keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich, günstigen und adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, dass diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? Im Bericht B 154 wird beschrieben, dass eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen gefunden worden. In der Erläuterung des Berichts B 154 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht B 154: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, [. .] die das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld [...] - mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 154 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 439 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4355, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 64 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2019, OF 583/11 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge mitteilen, wieviele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit 31.12.2010 weggefallen sind und wieviele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind. Der Magistrat möge mitteilen, ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet wird. Der Magistrat möge mitteilen, wo die in der B154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Ein-Zimmer-Wohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim und des Magistrats (B144/19) sind seit dem 1.1.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden und keine Seniorenwohnungen mehr. Die selbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Roter Graben, Fechenheim". Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es immer schwieriger für ältere Menschen bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen ist keine geeignete Lösung, wenn wir keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt wurde und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich günstigen adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? In der B154/19 wird beschrieben, das eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Ein-Zimmer-Wohnungen gefunden worden für diese Menschen. In der Erläuterung der B154/19 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht 154/19: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, . . das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld. . .- mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 434 2019 Die Vorlage OF 583/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2019, OF 1023/6 Betreff: Höchst: Umzug des Jobcenters Höchst Wie der Presse (FR. vom 31.08.18) zu entnehmen war, zieht das Jobcenter Höchst im Jahr 2020 von seinem jetzigen Standort an der Kurmainzer Straße 6 an einen neuen Standort in die Bolongarostraße 82. Der Magistrat wird deshalb gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Werden am neuen Standort genügend Parkmöglichkeiten für die Besucher des Jobcenters vorhanden sein? 2. Ist es geplant, für die Besucher des Jobcenters Tiefgaragenplätze in der Immobilie am neuen Standort anzumieten? 3. Was tut der Magistrat, um zu verhindern, dass die Besucher sich Parkplätze in umliegenden Straßen suchen müssen? 4. Plant der Magistrat, zusätzliche Parkflächen für die Besucher des Jobcenters anzumieten? Begründung: Der Ortsbeirat befürwortet den Umzug des Jobcenters in neue modernere Räumlichkeiten, befürchtet aber, dass die bereits jetzt angespannte Parksituation in diesem Gebiet sich noch weiter verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1023/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 652/9 Betreff: Genehmigung der bestehenden Main-Weser-Bahnlinie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm bekannt ist, ob eine Genehmigung für die bestehende Main-Weser-Bahn vorliegt. Begründung: Weder die Deutsche Bahn noch das Eisenbahnbundesamt konnten bislang das Vorliegen der Genehmigung bestätigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 652/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2019, OF 985/6 Betreff: Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten umsetzbar sind, um den zunehmenden Verkehr von Fußgängern und Radfahrern an der Nidda sinnvoll zu lenken. Insbesondere die beiden folgenden Varianten sollten geprüft werden: a) Fuß- und Radweg auf verschiedenen Uferseiten der Nidda. b) Verbreitung der Wege, um mehr Verkehr aufnehmen zu können. Begründung: Die Uferwege der Nidda, zwischen Höchst und Rödelheim, erfreuen sich im Sommer steigender Beliebtheit. Zusätzlich zum Freizeitverkehr von Fußgängern, Radlern, Elektrorollern und Joggern ist dies eine wichtige Verbindung im Radverkehrsnetz. Die vorhandenen Wege können dem zunehmenden Verkehr nicht gerecht werden. Weder das Spazierengehen noch das Radfahren kann nebeneinander erfolgen, da permanentes Überholen oder Gegenverkehr zum "Gänsemarsch" zwingt. Ein Gebiet mit einem so hohen Freizeitwert sollte mit entsprechenden Wegen ausgestattet sein. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4526 2019 Die Vorlage OF 985/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2019, OF 989/6 Betreff: Nied: Falschparken in der Bolongarostraße zwischen der Straße In der Krümm und Holzlachstraße verhindern Vorgang: OM 2090/17 OBR 6; ST 2252/17 1. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das Fachamt beauftragen, an der rechten Seite der Kreuzung Bolongarostraße/In der Krümm und an der linken Seite der Kreuzung Bolongarostraße/Holzlachstraße durch das Setzen von Pollern oder Fahrradbügeln die Verkehrssicherung (entsprechend ST 2252 aus 2017) zu erhöhen bzw. das Falschparken zu verhindern. 2. Inzwischen hat sich im selben Abschnitt an der Einmündung Bolongarostraße/Holzlachstraße eine weitere Problemstelle entwickelt. Direkt vor dem Restaurant wird sehr häufig der Fahrradweg zugeparkt, was Radfahrer an dieser unübersichtlichen Stelle zu einem gefährlichen Ausweichen auf die Straße zwingt. Nicht mal schieben über den Fußweg ist wegen der Außenbestuhlung hier mehr möglich. Manchmal ist selbst für Fußgänger kein Durchkommen mehr. Das Falschparken an dieser Stelle muss mit Pollern und/oder Fahrradbügeln unterbunden werden. Begründung: Im Jahre 2017 wurde während eines Ortstermins die Verkehrssituation in diesem Bereich der Bolongarostraße begutachtet und der Magistrat wurde gebeten, an den Kreuzungen Bolongarostraße/Im Ziegelfeld und Bolongarostraße/In der Krümm Poller zu setzen (siehe ST 2252 2017). Die Umsetzung erfolgte leider nicht vollständig. Auf der rechten Seite der Kreuzung Bolongarostraße/In der Krümm wurden keine Poller gesetzt. Hier bleibt es bei der Gefahrenstelle, da durch Falschparker die Sicht für Abbieger, die aus der Straße In der Krümm in die Bolongarostraße fahren, stark eingeschränkt wird. Hier muss nachgebessert werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2090 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2252 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4530 2019 Die Vorlage OF 989/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2019, OF 978/6 Betreff: Königsteiner Straße/Bolongarostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung an der Ecke Königsteiner Straße/Bolongarostraße so zu gestalten, das deutlich ist das die Einfahrt verboten ist. Begründung: Bürger berichten, dass Autofahrer trotz Verbots von der Bolongarostraße in die Königsteiner abbiegen und dann in der Fußgängerzone andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Hier sollte die Beschilderung verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4521 2019 Die Vorlage OF 978/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2019, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 1182/5 vom 04.03.2019 Betreff: Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 Vorgang: OA 90/16 OBR 5; V 41/16 OBR 5; ST 1182/16 Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 6 über den Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" zum Anlass, auf die noch immer unbefriedigende Verbindung für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen vom Gewerbegebiet "Gateway Gardens" Richtung Süden, also zum Terminal 2 und nach Mörfelden-Walldorf, hinzuweisen. Zwar hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1182 zugesagt, für den Fuß- und Radverkehr die bestehende Unterführung unter der BAB 3 zu nutzen, allerdings erst nach der Fertigstellung einer separaten Unterführung für ein im Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen. Dieses benutzt nämlich die bestehende Unterführung exklusiv, da die Stadt der Fraport AG eine entsprechende Gestattung eingeräumt hat. Die Stellungnahme ST 1182 beruht auf der Vorlage OA 90, für die die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Verfahren beschlossen hat. Damit ist die Angelegenheit aus dem Aufmerksamkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung verschwunden. Es ist keinerlei Fortschritt beim Bau der neuen Unterführung zu erkennen. Weder für den Magistrat noch für die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft gibt es bis jetzt einen handfesten Grund, sie zu bauen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine verbindliche Planung für die Öffnung der Unterführung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr vorzulegen. Die Planung soll auch die Rücknahme der o. g. Gestattung ohne den Bau einer separaten Unterführung berücksichtigen. Begründung: Seit Jahrzehnten besteht der Missstand, dass die wichtige, auch überregional bedeutsame Wegeverbindung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr gesperrt bleibt. Als "Gateway Gardens" zur Konversionsfläche wurde, bestand die Möglichkeit, dem abzuhelfen. Leider hat die Stadt lieber der Fraport die Exklusivrechte für die Unterführung eingeräumt. Dies ist besonders ärgerlich, weil damit die Fraport ihr Hoheitsgebiet erneut weiter nach Frankfurt hinein verlagert hat. Das Gewerbegebiet "Gateway Gardens" wurde mit der Maßgabe entwickelt, den motorisierten Individualverkehr möglichst gering zu halten. Etwa eine viertel Milliarde Euro wird in die S-Bahn-Verbindung investiert. Da erscheint es geradezu lächerlich, nicht die wenigen Tausend Euro in die Hand zu nehmen, um die Unterführung zu öffnen und so zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität des Umweltverbundes beizutragen. Gateway Gardens: Derzeit gesperrte Autobahnunterführung Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 41 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1182 Anregung vom 04.11.2016, OA 90 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1180 Antrag vom 08.10.2019, OF 1436/5 Anregung vom 25.10.2019, OA 486 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 378 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.04.2019, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 378 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 6 = Zurückweisung, OA 378 = Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 378 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3910, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 954/6 Betreff: Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und praktikabel erscheint, eine Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim einzurichten. Die Route könnte folgendermaßen verlaufen: Vom Höchster Bahnhof über Leunabrücke und B 40 nach Schwanheim, dann analog zur Linie 62 ( Geisenheimer Straße, Rheinlandstraße, Martinskirchstraße und Mauritiusstraße) und wieder zurück. Begründung: Der Vorschlag wurde aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat heran getragen. Er scheint tatsächlich geeignet, eine Verbindung zwischen Schwanheim und Höchst herzustellen, die deutlich kürzere Fahrzeiten mit sich bringen würde als die bestehende Verbindung über die Linie 51. Damit wäre Schwanheim wesentlich besser an Höchst, aber auch an das überregionale S-Bahn-Netz angebunden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4467 2019 Die Vorlage OF 954/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1182/5 Betreff: Neubau der Verkehrsstation Gateway Gardens hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Vorgang: OA 90/16 OBR 5; V 41/16 OBR 5; ST 1182/16 Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 6 über den Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" zum Anlass, auf die noch immer unbefriedigende Verbindung für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen vom Gewerbegebiet "Gateway Gardens" Richtung Süden, also zum Terminal 2 und nach Mörfelden-Walldorf hinzuweisen. Zwar hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1182/2016 zugesagt, für den Fuß- und Radverkehr die bestehende Unterführung unter die BAB 3 zu nutzen, allerdings erst nach der Fertigstellung einer separaten Unterführung für ein im Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen. Dieses benutzt nämlich die bestehende Unterführung exklusiv, da die Stadt der Fraport AG eine entsprechende Gestattung eingeräumt hat. Die o.a. Stellungnahme beruht auf der OA 90/2016, für die die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Verfahren beschlossen hat. Damit ist die Angelegenheit aus dem Aufmerksamkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung verschwunden. Es ist keinerlei Fortschritt beim Bau der neuen Unterführung zu erkennen. Weder für den Magistrat noch für die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft gibt es bis jetzt einen handfesten Grund, sie zu bauen. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat, die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, eine verbindliche Planung für die Öffnung der Unterführung unter die BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr vorzulegen. Die Planung soll auch die Rücknahme der o.e. Gestattung ohne den Bau einer separaten Unterführung berücksichtigen. Begründung: Seit Jahrzehnten besteht der Missstand, dass die wichtige auch überregional bedeutsame Wegeverbindung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr gesperrt bleibt. Als "Gateway Gardens" zur Konversionsfläche wurde, bestand die Möglichkeit, dem abzuhelfen. Leider hat die Stadt lieber der Fraport die Exklusivrechte für die Unterführung eingeräumt. Dies ist besonders ärgerlich, weil damit die Fraport ihr Hoheitsgebiet erneut weiter nach Frankfurt hinein verlagert hat. Das Gewerbegebiet "Gateway Gardens" wurde mit der Maßgabe entwickelt, den motorisierten Individualverkehr möglichst gering zu halten. Etwa eine Viertel Milliarde Euro wird in die S-Bahnverbindung investiert. Da erscheint es geradezu lächerlich, nicht die wenige Tausend Euro in die Hand zu nehmen, um die Unterführung zu öffnen und so zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität des Umweltverbundes beizutragen. Gateway Gardens: Derzeit gesperrte Autobahnunterführung Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 41 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1182 Anregung vom 04.11.2016, OA 90 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 378 2019 1. Die Vorlage B 6 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 378 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1182/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2019, OF 953/6 Betreff: Höchst: Sachstand Bolongarostraße 145 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft über den Sachstand der geplanten Umbaumaßnahmen, beim Haus Bolongarostraße 145, zu erklären und über die Haltung des Denkmalamtes dazu zu informieren. Das Haus wurde vor geraumer Zeit verkauft. In der Presse war von Unstimmigkeiten zwischen der neuen Eigentümerin und dem Denkmalamt zu lesen. Um welche Unstimmigkeiten handelt es sich dabei? Welche Maßnahmen werden von Magistrat und/oder vom Denkmalamt unternommen, um die Unstimmigkeiten aus der Welt zu räumen? Wurde das Quartiersmanagement involviert, um beide Seiten an einen Tisch zu bringen? Begründung: Das Gebäude Bolongarostraße 145 ist äußerlich (und vermutlich auch innerlich) in einem bedauerlichen Zustand. Es besteht wohl grundsätzlich die Bereitschaft der neuen Eigentümerin, das Gebäude zu sanieren, diese Chance sollte man nicht verstreichen lassen. Natürlich sind Aspekte des Denkmalschutzes wichtig und zu berücksichtigen, ein weiterer Verfall kann aber auch nicht im Interesse des Denkmalamtes und schon gar nicht im Interesse der Höchster Bürger sein. Es droht an dieser prominenten Stelle am Eingang der Höchster Altstadt ansonsten ein weiter Fall "Goldener Adler". Ein Ausgleich zwischen den Interessen der Eigentümerin und den Interessen des Denkmalamtes sollte deshalb unbedingt angestrebt werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4466 2019 Die Vorlage OF 953/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2019, OF 946/6 Betreff: Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft über den Sachstand des Themas Mindestabstandsgebot von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen zu geben. Insbesondere unter Berücksichtigung der Situation rund um die Jugend-Inobhutnahme in der Bolongarostraße in Höchst. Der Presse war zu entnehmen, dass das Mindestabstandsgebot des Landes vom Verwaltungsgericht gekippt worden ist. Welche Maßnahme ergreift der Magistrat, um der Intention des Gesetzes, den Jugendschutz und Verhinderung von zu starker Spielhallenkonzentration in einzelnen Stadtteilen, doch gerecht zu werden? Begründung: Das Mindestabstandsgesetz von Spielhallen sollte einen wichtigen Teil zum Jugendschutz beitragen und außerdem verhindern, dass ganze Straßenzüge nur noch von Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen durchzogen ist. Dies ist insbesondere für den Abschnitt der Bolongarostraße zwischen Königsteiner Straße und Bolongaropalast der Fall. Das geht einher mit einer starken Entwertung des öffentlichen Raumes in diesen Bereichen. Viele Bürger fühlen sich in dieser Umgebung unwohl und versuchen, solche Straßenzüge zu meiden. Es müssen rechtssichere Möglichkeiten geschaffen werden, in solchen Bereichen die Zahl der Spielhallen/Wettbüros stark auszudünnen. Ansonsten droht ein Übergreifen bis in die Höchster Altstadt mit der einhergehenden Entwertung. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4460 2019 Die Vorlage OF 946/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 926/6 Betreff: Höchst: Durchgangsverkehr in der Storchgasse durch einen abschließbaren Poller im Eingangsbereich unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Eingang der Storchgasse an der Bolongarostraße einen abschließbaren Poller (Notschlüssel für alle Rettungskräfte) so zu installieren, dass die Durchfahrt nicht mehr möglich ist. Begründung: Die Storchgasse ist eine enge Gasse in der Höchster Altstadt, die aus guten Gründen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Anwohnerinnen und Anwohner bemängeln aber seit langem, dass die Straße als Abkürzung für Durchgangsverkehr, der aus dem Bereich Bolongarostraße Richtung Norden oder Westen den Weg sucht, genutzt wird. In der Diskussion über die Schließung der Storchgasse durch einen Poller wurde deutlich, dass diese Darstellung den Tatsachen entspricht, denn der Widerstand gegen die Schließung durch Personen, die diese Abkürzung nutzen, wurde sogar mit einer Unterschriftenliste dokumentiert. Problematisch war, dass aufgrund eines Einspruchs der FES für einen Poller nur ein Platz gefunden werden konnte, der sich später als ungeeignet erwies. Die Situation hat sich nun in zwei Punkten deutlich geändert: 1. Die FES hat mitgeteilt, dass die Müllabfuhr in Zukunft nicht mehr wie bisher durch rückwärts in die Storchgasse einfahrende Müllautos erfolgen wird. Dies ist aus unfallrechtlicher Sicht in dieser engen Gasse nicht mehr zulässig. Da die Bereitstellung der Tonnen in Zukunft durch die FES erfolgen soll, ergeben sich für die Anwohnerinnen und Anwohner aber keine Nachteile, was die Müllabfuhr angeht. Durch diese Änderung hat sich aber der früher vorgetragene Widerstand der FES gegen einen Poller im Eingangsbereich der Storchgasse erledigt. 2. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat mitgeteilt, dass er nicht an einem allgemeinen Verkehrskonzept für Höchst arbeitet und ausdrücklich klar gestellt, dass so bald nicht mit einem Verkehrskonzept für Höchst zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 6 bedauert dies zwar und wird sich weiter dafür einsetzen, dass für Höchst ein Verkehrskonzept erstellt wird. Doch man muss realistischerweise davon ausgehen, dass noch Jahre vergehen werden, bis ein solches Konzept vorliegt. Jetzt noch jahrelang zu warten, bis eine solch kleine Maßnahme wie die Sperrung der Storchgasse für den Durchgangsverkehr durchgeführt werden kann, erscheint angesichts dieser Situation nicht mehr plausibel. Es gibt Hauptstraßen, auf denen die entsprechenden Verkehrsströme abgewickelt werden können. Eine Abkürzung durch eine enge Altstadtgasse war nie vorgesehen und sollte nun auch nicht mehr zugelassen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 20 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 926/6 so lange zurückzustellen, bis eine abschließende Stellungnahme des Magistrats zur Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4060, vorliegt Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 926/6 wird so lange zurückgestellt, bis eine abschließende Stellungnahme des Magistrats zur Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4060, vorliegt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 926/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 926/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 900/6 Betreff: Ampel in der Bolongarostraße vor der Rudolf-Schäfer-Anlage bzw. dem Brüningpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Ampel in der Bolongarostraße vor der Rudolf-Schäfer-Anlage bzw. Brüningpark eine Lichtkammer für Fahrradfahrer in Richtung Brüningstraße anzubringen. Begründung: An dieser Stelle dürfen Fahrradfahrer die Bolongarostraße in Fahrtrichtung Brüningstraße benutzen. Sie können aber nicht erkennen ob die Ampel für Fußgänger Grün zeigt. Daher kam es wie Bürger berichteten schon zu gefährlichen Situationen. Eine Lichtkammer für Fahrradfahrer in Richtung Brüningstraße würde die Situation entschärfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4113 2019 Die Vorlage OF 900/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 864/6 Betreff: Frankfurter Westen: Zugeparkte Fuß- und Radwege Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Was wird unternommen, um zu verhindern, dass der Fußweg von der Seilerbahn zur Höchster Fähre sich zum Parkplatz entwickelt? 2. Was wird unternommen, um zu verhindern, dass der Fuß- und Radweg in Schwanheim, (Geißenheimer Straße Höhe Baumarkt und Schallschutzwand) weiter zugeparkt bleibt? 3. Beide Problemlagen wurden aus der Bevölkerung auch direkt an die Verkehrspolizei gemeldet. Wie wird grundsätzlich mit solchen per Mail vorgebrachten Meldungen umgegangen? Begründung: Im Falle Höchster Mainufer kann der Antragsteller aus eigener Anschauung bestätigen, dass hier die Gefahr besteht, dass das illegale Parken auf dem Fußweg als Dauerzustand einreißt. Jahrelang wurde der Fußweg weitgehend frei gehalten, jetzt aber wirkt es, als sei ein Damm gebrochen, fast jeden Tag werden so viele Fahrzeuge illegal auf dem Fußweg abgestellt, dass er praktisch nicht mehr benutzbar ist. Die Fußgänger*innen müssen neben den Autos auf der Straße laufen, was erstens gefährlich ist und zweitens durch das Kopfsteinpflaster insbesondere für Menschen mit Kinderwagen auch sehr beschwerlich und für geh-eingeschränkte Menschen mit Rollator fast unmöglich ist. Wenn man hier nicht schnell massiv eingreift, entsteht bei leider zu vielen Autofahrer*innen der Eindruck, dies sei ein normaler Parkplatz, und das Parken dort wird zur Gewohnheit. Im Falle des Fuß- und Radwegs in Schwanheim wurden die Beschwerden schon öfter vorgebracht, ohne dass sich bisher etwas geändert hätte. Dabei kann auch an dieser Stelle der Zustand so nicht geduldet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1107 2018 Die Vorlage OF 864/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 879/6 Betreff: Höchst: Fahrradschutzstreifen in der Leverkuser Straße/Ecke Bolongarostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den von der Bolongarostraße in die Leverkuser Straße führenden Fahrradschutzstreifen bis mindestens zur Emmerich-Josef-Straße weiter zu führen. Sollte dies nicht möglich sein, ist durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein für den Radverkehr sicheres Einfädeln in den Straßenbereich gewährleistet ist. Begründung: Der auf einer ehemals schraffierten Fläche angelegte Fahrradschutzstreifen führt von der Ampel in der Bolongarostraße an der Rudolf-Schäfer-Anlage in die Leverkuser Straße und endet dort vor einem Parkplatz, ohne dass für Autofahrer erkennbar ist, dass hier Radfahrer unvermittelt in die Straße einfahren müssen. Dies stellt für alle Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung dar. Der Fahrradschutzstreifen sollte deshalb möglichst bis zur nächsten Kreuzung weiter geführt oder der Radverkehr am Ende des Fahrradschutzstreifens sicher auf die Straße geführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4082 2018 Die Vorlage OF 879/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2018, OF 785/6 Betreff: Höchst: Temporeduzierende Maßnahmen am Mainufer Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Gefahrenstelle am Höchster Mainufer, Höhe Fähranleger/Spielplatz an der Batterie zu entschärfen. Die dort auf der Fahrbahn markierten Querbalken bringen nicht den damit beabsichtigten Effekt. Die PKW fahren in dem gesamten Mainuferbereich zu schnell. Besonders in Höhe des Spielplatzes kommt es sehr häufig zu gefährlichen Kind-Auto-Begegnungen. Ein deutliches Aufpflastern oder Bodenschwellen würden die Geschwindigkeit reduzieren und die Situation entschärfen. Die bauliche Umsetzung einige 100 meter weiter, in Höhe des Brünnigparkes zeigt, dass die Geschwindigkeit durch eine solche Maßnahme deutlich reduziert werden kann. Begründung: Besorgte Eltern, sowie der Fährmann, der die Situationen dort arbeitsplatzbedingt täglich über Stunden beobachtet, haben sich an den Ortsbeirat gewandt, um hier eine Veränderung herbeizuführen, bevor es zu ernsthaften Personenschäden kommt. Quelle: Google Maps Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3614 2018 Die Vorlage OF 785/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2018, OF 788/6 Betreff: Höchst: Steckdosen für Weihnachtsbeleuchtung in der Bolongarostraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat der Stadt wird gebeten, die neuen Laternenmasten in der Bolongarostraße für das Anbringen von Weihnachtsbeleuchtung mit integrierten Steckdosen und Sicherungen zu versehen. Begründung: Das Anbringen der erforderlichen Steckdosen und Sicherungen ist deutlich einfacher und kostengünstiger im Vorfeld der Aufstellung der Masten zu erledigen. Die Bolongarostraße sollte in das weihnachtliche Beleuchtungskonzept von Höchst integriert werden, daher sind vorbereitete Masten eine wesentliche Voraussetzung. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3617 2018 Die Vorlage OF 788/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2018, OF 298/7 Betreff: Parkplatz: Friedhofsbesucher haben das Nachsehen Der Praunheimer Friedhofsparkplatz ist bekanntermaßen in einem maroden Zustand. Davon abgesehen sind die Parkplätze in den meisten Fällen von Nicht-Friedhofsgängern belegt. Die Stadt Frankfurt hat nun einen einzigen Stellplatz mit einem Schild "Friedhofsbesucher" gekennzeichnet. Weder der bauliche Zustand noch die Parksituation werden den Friedhofsbesuchern gerecht, gerade im Falle von Beerdigungen. Eine Lösung besonders für ältere und gehbehinderte Besucher sollte gefunden werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß 1. der ganze Parkplatz als Friedhofsparkplatz sichtbart gekennzeichnet wird. 2. regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. 3. der Parkplatz zeitnah grundsaniert wird. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3629 2018 Die Vorlage OF 298/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, BFF, REP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und FARBECHTE
Partei: REP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2018, OF 661/1 Betreff: B-Plan eingehalten? Vorgang: M 59/10; M 239/13 In zwei E-Mails von der Aurelis Real Estate Service GmbH vom 4.10.17 und 10.11.17 wird angekündigt, dass geplant ist den Europagarten zeitgleich mit der Bauabnahme in die Baulast der Stadt Frankfurt zu übergeben. In der M59 aus 2010 "1. Bebauungsplan Nr. 850 - Europaviertel West -Teilbereich 2" wird die größe der Parkfläche des Europagarten mit 55.100 qm angegeben. Weder in dieser Planung noch in der M239 aus 2013 "Bebauungsplan Nr. 850 Ä - Europaviertel West - Teilbereich 2 - 1. vereinfachte Änderung" war eine Bebauung innerhalb des Parks vorgesehen. Dennoch befindet sich am nördlichen Rand des Parks ein wohl als Verkaufspavillion mit Aussichtstrum errichtetes Gebäude welches überwiegend gastronomisch genutzt wird. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: - Wann erfolgt oder erfolgte die Übertragung der Baulast des Europagartens auf die Stadt Frankfurt? - Wie groß ist die Fläche des Parks? - Wie groß ist die Fläche die durch die derzeitige Nutzung (Gastronomie) der Öffentlichkeit nur eingeschränkt zur Verfügung steht? - Verstößt die Bebauung gegen den Bebauungsplan Nr. 850 Ä? - Ist beabsichtigt die Bebauung im Park zu belassen? - Wer trägt ggf. die Kosten für einen Rückbau und das Anlegen von Rasenflächen? - Entstehen an anderer Stelle im Bereich des B-Plans zusätzliche öffentliche Grünflächen zum Ausgleich? - Wer ist, nach der Übertragung der Baulast auf die Stadt, der Eigentümer des Bauwerks? - Welche Nutzung ist zukünftig von Seiten des Magistrats für das Bauwerk vorgesehen? - Rechnet der Magistrat mit Miet- oder Pachteinnahmen für das Gebäude? Wenn ja, in welcher Höhe? - Wird von Seiten des Magistrats daran gedacht, frei zugängliche öffentliche Toiletten zu re alisieren? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.04.2010, M 59 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 239 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 964 2018 Die Vorlage OF 661/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 745/6 Betreff: Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim Vorgang: ST 2308/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) das in der ST 2308 vom 24.11.17 angekündigte Nutzungskonzept zur Umgestaltung der Freifläche des Spielplatzes Coburger Weg dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. b) die während der Ortsbegehung am 27.6.2017 zugesagten Veränderungen der Verkehrswege im Umfeld des Platzes (Entfernung des Parkplatzes vor Haus Coburger Weg 58, Randeinfassung der Bäume als Schutz der Wurzelbereiche, Sperrmarkierungen in den Einmündungen Coburger Weg / Neu Zeilsheim) umzusetzen (s. auch Protokoll des Ortstermins vom 10.7.2017). Begründung: Zwölf Monate nach der Ortsbegehung am ehemaligen Spielplatz Coburger Weg hat sich leider nichts getan. Weder wurde das in der Stellungnahme des Magistrats zugesagte Nutzungskonzept entwickelt noch ein Planungsentwurf erstellt. Auch die Verbesserung der Verkehrswege durch Sperrmarkierungen wurde bisher nicht umgesetzt, was insbesondere die Entsorgungsfahrzeuge der FES immer wieder vor große Probleme stellt. Anlage 1 (ca. 207 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2308 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3404 2018 Die Vorlage OF 745/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2018, OF 753/6 Betreff: Höchst: Öffnung der Zuckschwerdtstraße in nördlicher Richtung prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße auch in nördlicher Richtung für Fahrzeuge, die von der Bolongarostraße kommen, zu öffnen. Begründung: Wer aus dem Bereich südlich der Bolongarostraße in Alt-Höchst nach Norden oder Westen will, muss bisher entweder einen ziemlich weiten Umweg über das Eck Bolongarostraße/Ludwig-Scriba-Straße fahren oder sich, was wohl in jüngerer Zeit verstärkt praktiziert wurde, einen Schleichweg durch enge Höchster Altstadtgassen (Storchgasse/Melchiorstraße) suchen. Anlässlich einer Diskussion über die Sperrung der Storchgasse durch einen Poller wurde der Vorschlag vorgetragen, ein Abbiegen nach links an der Kreuzung Bolongarostraße/Zuckschwerdtstraße zu ermöglichen. Bisher ist die Zuckschwerdtstraße in diesem Bereich Einbahnstraße in Richtung auf die Bolongarostraße. Der Vorschlag sollte sehr ernsthaft geprüft werden, auch unter Einplanung des Verlusts von Parkplätzen, da hier ein großes Potential zur Entspannung der Konfliktsituationen in Höchst besteht. Dieser Vorschlag ersetzt sicherlich nicht den Ansatz, für Höchst endlich ein komplettes Verkehrskonzept zu erstellen. Doch da dieses vermutlich noch lange auf sich warten lassen wird, immerhin wartet der Ortsbeirat ja nun schon viele Jahre auf ein Verkehrskonzept für Höchst, sollte diese Idee aber auf jeden Fall schon einmal geprüft und bewertet werden, zumal die Ergebnisse dieser Prüfung ja auch in die Arbeiten für ein Verkehrskonzept einfließen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.08.2018, OF 763/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 934 2018 Anregung an den Magistrat OM 3407 2018 1. Die Vorlage OF 753/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 763/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2018, OF 754/6 Betreff: Höchst: Sachstand Neugestaltung Bolongarostraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, schriftlich Auskunft zu geben, wie der Zeitplan zur Neugestaltung der Bolongarostraße in Höchst aussieht, ob sich gegenüber früheren Ankündigungen etwas geändert hat und wann mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen ist. Begründung: Im Prinzip ist dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit bekannt, dass die Neugestaltung der Bolongarostraße fest versprochen ist. Pläne wurden bereits vorgestellt. Es ist auch bekannt, dass aufgrund der Bauarbeiten am Bolongaropalast und am Höchster Bahnhofsvorplatz derzeit nicht mit den Arbeiten an der Bolongarostraße begonnen werden kann. Aufgrund der Tatsache, dass das Projekt Neugestaltung der Bolongarostraße nun aber schon sehr lange zwar diskutiert, aber nicht in die Praxis umgesetzt wird, tauchen in der Bevölkerung immer wieder Zweifel auf, dass das Projekt wirklich kommt. Aufgrund negativer Erfahrungen andernorts, für die der Magistrat nichts kann (Bahnhof Griesheim) mehren sich die zweifelnden Stimmen, jüngst vorgetragen bei einem Bürgergespräch zu einem anderen Thema in der Höchster Altstadt (Storchgasse). Vor diesem Hintergrund erscheint es hilfreich, in gewissen zeitlichen Abständen ein schriftliches Update vom Magistrat über den Zeitplan zur Neugestaltung der Bolongarostraße zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 935 2018 Die Vorlage OF 754/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2018, OF 723/6 Betreff: Höchst: Einen Runden Tisch für ein Verkehrskonzept in Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteiles Höchst, insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner des Gebietes Alt-Höchst, zu einem "Runden Tisch" für ein Verkehrskonzept in Höchst einzuladen. Der "Runde Tisch" findet am ... Juni 2018 um ... Uhr in /im ... statt. Begründung: Das Thema "Poller in der Storchgasse" beschäftigt den Ortsbeirat 6 seit längerer Zeit. Jedoch bedarf es eines ganzheitlichen Lösungsansatzes und nicht nur der Aufstellung oder Entfernung des Pollers. Der Ortsbeirat möchte daher mit den Anwohnerinnen und Anwohnern Höchsts während eines "Runden Tisches" ein Verkehrskonzept erarbeiten, das einem späteren Antrag zur Prüfung angehängt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.05.2018, OF 696/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3213 2018 1. Die Vorlage OF 696/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 722/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 723/6 tätig zu werden und am Mittwoch, dem 20. Juni 2018, um 19.00 Uhr ins Foyer des Neuen Theaters Höchst zu einem Runden Tisch einzuladen, bei dem mit Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils Höchst ein Austausch über Grundzüge eines Verkehrskonzepts für die Höchster Altstadt stattfinden soll. Es besteht Einvernehmen, die Durchführung des Runden Tisches in der Tagespresse zu kommunizieren und einen Aushang im Schaukasten des Ortsbeirates vorzunehmen. b) Es wird darüber hinaus das Einvernehmen erzielt, dass durch die Ortsvorsteherin Vertreterinnen/Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) zu dem o. g. Runden Tisch eingeladen werden sollen. In diesem Zusammenhang soll die FES um eine fachliche Beurteilung des Sachverhaltes bezüglich des Pollers in der Storchgasse im Bereich der Liegenschaft mit der Hausnummer 15 gebeten werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2018, OF 696/6 Betreff: Höchst: Poller in der Storchgasse vorne - Mülltonnen selbst vorstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Anwohnerinnen und Anwohnern der Storchgasse in Höchst wird folgender Vorschlag gemacht: Der derzeit in der Mitte der Storchgasse angebrachte Poller wird durch einen Poller am Eingang der Storchgasse (Bolongarostraße) ersetzt, wenn die Anwohnerinnen und Anwohner damit einverstanden sind, dass die Müllentsorgung durch die FES in Zukunft nur noch von der Bolongarostraße aus erfolgt. Die Tonnen müssten dann von den Anwohnerinnen und Anwohnern selbst bis zum Eingang der Storchgasse gebracht und von dort auch wieder abgeholt werden. Begründung: Schon vom ersten Ortstermin an erschien die Lösung, den Durchgangsverkehr durch die Storchgasse durch einen Poller gleich am Beginn der Gasse zu verhindern, als die verkehrstechnisch beste Lösung. Doch die FES sah keine Möglichkeit, diese Variante umzusetzen. Dieses Hindernis auf dem Weg zur Lösung des Konflikts könnte beseitigt werden, wenn die Müllentsorgung in Zukunft in der angeregten Art und Weise erfolgt. Andernorts ist diese Form der Müllentsorgung üblich. Stärkere Anwohner helfen dabei denen, die aufgrund von Alter oder Krankheit nicht in der Lage sind, die oft schweren Tonnen selbst zu den Abholstellen zu ziehen. Die Lösung wäre sicher nur machbar, wenn sich auch in der Storchgasse Menschen bereit erklären, für ältere oder kranke Nachbarn diese Aufgabe zu übernehmen. Alle würden jedoch dadurch gewinnen, dass sie in Zukunft in einer Gasse mit sehr wenig Verkehr wohnen könnten. Die Anwohnerinnen und Anwohner hätten durch diesen Vorschlag eine sehr konkrete Möglichkeit, sich auf eine gemeinsame, solidarische Lösung zu einigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.06.2018, OF 722/6 Antrag vom 05.06.2018, OF 723/6 Antrag vom 04.08.2018, OF 760/6 Antrag vom 02.12.2018, OF 891/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3213 2018 1. Die Vorlage OF 696/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 722/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 723/6 tätig zu werden und am Mittwoch, dem 20. Juni 2018, um 19.00 Uhr ins Foyer des Neuen Theaters Höchst zu einem Runden Tisch einzuladen, bei dem mit Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils Höchst ein Austausch über Grundzüge eines Verkehrskonzepts für die Höchster Altstadt stattfinden soll. Es besteht Einvernehmen, die Durchführung des Runden Tisches in der Tagespresse zu kommunizieren und einen Aushang im Schaukasten des Ortsbeirates vorzunehmen. b) Es wird darüber hinaus das Einvernehmen erzielt, dass durch die Ortsvorsteherin Vertreterinnen/Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) zu dem o. g. Runden Tisch eingeladen werden sollen. In diesem Zusammenhang soll die FES um eine fachliche Beurteilung des Sachverhaltes bezüglich des Pollers in der Storchgasse im Bereich der Liegenschaft mit der Hausnummer 15 gebeten werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3393 2018 1. Die Vorlage OF 696/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor beim ersten Spiegelstrich nach dem Wort "Blumenkübel" die Worte ", Findlinge oder Ähnliches" ergänzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 696/6 wird bis zur Sitzung am 04.12.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4060 2018 1. Die Vorlage OF 696/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 891/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, LINKE., 1 BFF und FDP gegen SPD, GRÜNE, 1 BFF und fraktionslos (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2018, OF 700/6 Betreff: Hotelschiffsanlegestelle am Höchster Mainufer Vorgang: V 650/17 OBR 6; ST 348/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wir gebeten, die Planungen einer Anlegestelle für ein Hotelschiff zu erstellen und im Ortsbeirat im Rahmen einer Sitzung vorzustellen. Grundlage der Planung sollten die in der Stellungnahme ST348 getroffenen Aussagen sein. Die Planungen sollten in jedem Fall zwingend vorsehen, dass die Energieversorgung des am Ufer liegenden Schiffes ausschließlich über Strom erfolgt. Alle nötigen Versorgungseinrichtungen sowie die entstehenden Verkehre bitten wir darzulegen. Begründung: Die Passagiere der Hotelkreuzfahrtschiffe treffen nach ihrer Anreise in Höchst ein und haben Zeit bis zum Einchecken an Bord. Ebenso wie nach dem Ende Kreuzfahrt bis zu ihrer Weiterreise verbleiben die Gäste in Höchst. Die touristische Weiterentwicklung von Höchst wird durch das zusätzliche Potential an Gästen vorangebracht. Daher ist es wichtig, die Umsetzung einer Hotelschiffsanlegestelle in Höchst voranzubringen. Durch die Position der Anlegestelle in Höhe des süwag-Parkplatzes, möglichst nah an der Leunabrücke, ist ein Interessenskonflikt mit der bisherigen Nutzung der Batterie, als Erholungs- und Freizeitraum, nicht zu erwarten Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.07.2018, OF 761/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 650 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 348 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 700/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 761/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3394 2018 1. Die Vorlage OF 700/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 761/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 761/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. bis 3. sowie 5. und 6.: Einstimmige Annahme Ziffern 4. und 7.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten Im Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2042 - OA 191/17 OBR 16 - heißt es u.a.: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im Vorliegenden Antrag OA 191 vom 24.10.2017 sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des OBR 16 klar aufgezeigt, dass a) Ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist, und b) Ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget dort implantiert werden kann. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 270 2018 1. Die Vorlage B 64 wird unter Hinweis auf OA 270 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 184/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 192/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, 1 GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Kenntnis) bei einer Enthaltung GRÜNE zu 2. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Zustimmung) bei Enthaltung 1 CDU und FDP
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2018, OF 858/5 Betreff: Wiederaufbau Goetheturm (II) Vorgang: OA 202/17 OBR 5; ST 670/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob und weshalb sich der Aufbau des Goetheturms bis 2020 hinziehen könnte. Begründung: Nach dem Brand des Goetheturms im Oktober des vergangenen Jahres hat der Magistrat verlautbart den Turm möglichst schnell wieder zu errichten. Dabei hat Stadtrat Schneider im November 2017 mitgeteilt, dass der Turm bis zum Frühjahr oder Sommer 2019 wieder errichtet werden soll und die Stadt sich besondere Mühe geben wird den Aufbau zu beschleunigen (vgl. http://www.fr.de/frankfurt/stadtteile/frankfurt-sued/goetheturm-der-neue-goethet urm-ist-wieder-aus-holz-a-1380550). Nun soll es nach Medienberichten doch bis 2020 dauern bis überhaupt mit Arbeiten begonnen werden soll (vgl. http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Fruehester-Baubeginn-fuer-neuen-Goetheturm-E nde-2019-angepeilt;art675,2960250). Dabei ist der Presse zu entnehmen, dass noch immer nicht feststeht, in welcher Form der Turm errichtet wird (vgl. http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Nach-Brand-Goetheturm-steht-erst-2020;art675 ,2959423). Dies irritiert den Ortsbeirat 5, da die Online-Abstimmung im Oktober 2017 zu Form und Bauweise des Goetheturms bei dessen Wiederaufbau ergab, dass mehr als 78 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich für einen originalgetreuen Wiederaufbau ausgesprochen haben, worauf der Magistrat auch in seiner ST 670 vom 26.03.2018 verwies. Es darf nicht sein, dass der Wideraufbau sich, wohl möglich auf Grund von anhaltenden Debatten zwischen Traditionalisten und den Befürwortern eines "neuen Entwurfs", verzögert. Nicht nur für Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser, sondern auch weit über die Stadtteilgrenze hinaus war der Goetheturm ein Fixpunkt, etwas Bekanntes und Beständiges über Generationen hinweg. Er war ein beliebtes Ausflugsziel für Klein und Groß und prägte über 80 Jahre unser Stadtbild. Deshalb ist dem Wideraufbau hohe Priorität einzuräumen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.11.2017, OA 202 Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 670 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 04.05.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 858/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3293 2018 Die Vorlage OF 858/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2018, OF 674/6 Betreff: Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Schwarzbachstraße ab Alt Schwanheim in Richtung Schrimpegasse mit Pollern so zu verengen, dass trotz beidseitigem Halteverbot das widerrechtliche Parken nicht mehr möglich ist. Begründung: Weder die Müllabfuhr noch Rettungsfahrzeuge können bei widerrechtlichem Parken in die Schrimpegasse gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3102 2018 Die Vorlage OF 674/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 664/6 Betreff: Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entsprechende der Stellungnahme ST 256 folgende Fahrradabstellanlagen in Höchst zu errichten. 1. Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung des Mainufers zum Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund konnten die beiden in der Skizze gezeigten Standorte gefunden werden. Um keine zu große ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor. Dadurch können in der Nähe Brüningpark/Schiffsmeldestelle, als auch direkt am Aufgang zum Schlossplatz durch das Zolltor, Fahrräder sicher und trocken geparkt werden. Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche nicht für Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden kann. Fläche A: In unmittelbarer Nähe zur gut besuchten Gastronomie "Alte Schiffsanlegestelle". Aus dem Brüningpark kommend, in der Verlängerung des rechten Gehweges direkt links am Radweg. Fläche B: Am Rande der nicht mit PKW befahrbaren Fläche in unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang zum Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2. Am Höchster Marktplatz: Am Rand des Marktplatzes in direkter Nachbarschaft zum Ettinghausenplatz befindet sich, wie in der Skizze gezeigt, eine vermutlich städtische Fläche, welche zurzeit als Parkplatz dient (wie fast alle befahrbaren öffentlichen Flächen). Dieser Platz direkt an der Rückwand des Hauses Kronengasse 15 eignet sich für eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage, welche in diesem Gebiet nicht nur an den Markttagen dringend benötigt wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2018, OF 644/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2954 2018 1. Die Vorlage OF 644/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 664/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 664/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unter Berücksichtigung seiner Stellungnahme vom 09.02.2018, ST 256, Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz in Höchst errichtet werden können."; b) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die Ausführung ab "Am Rande des Marktplatzes . ." bis ". . dringend benötigt werden." wie auch die Planskizze gestrichen werden; c) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die beiden Sätze mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt werden: "Im Rahmen eines Ortstermins sollen mögliche Standorte für eine Fahrradabstellanlage am Höchster Marktplatz erörtert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2018, OF 647/6 Betreff: Höchst: Erhaltungsmaßnahme an der Schlossmauer Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich bei der Eigentümerin des Höchster Schlosses dafür einzusetzen, dass die innere Schlossmauer geprüft und instandgesetzt wird. In der nordöstlichen Ecke des Wehrgangs sind starke Rissbildungen aufgrund fehlenden Mörtels in dem Jahrhunderte alten Mauerwerk sichtbar. Steine aus der Mauer liegen bereits unter der Schadstelle im Burggraben. Um die Sicherheit und die Tragfähigkeit des historischen Bauwerkes zu erhalten, ist eine Prüfung unabdingbar. Begründung: Der Verein für Geschichte und Altertumskunde hat mit der beiliegenden Zustandsbeschreibung den Ortsbeirat gebeten, den Magistrat der Stadt Frankfurt auf den dringlichen Handlungsbedarf aufmerksam zu machen. Anlage 1 (ca. 267 KB) Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 647/6 wurde zurückgezogen.
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 644/6 Betreff: Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer Vorgang: OM 2083/17 OBR 6; ST 256/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entsprechende der Stellungnahme ST256 folgende Fahrradabstellanlagen in Höchst zu errichten. 1. Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung des Mainufers zum Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund konnten die beiden in der Skizze gezeigten Standorte gefunden werden. Um keine zu große ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor. Dadurch können sowohl die Benutzer in der Nähe der Fähre, als auch direkt am Aufgang zum Schlossplatz durch das Zolltor, ihre Räder sicher und trocken parken. Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche nicht für Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden kann. Fläche A Erste Parkreihe, direkt an der Fähre. Hierzu muss der Behindertenparkplatz verlegt werden. Die Parkanlage verbraucht in etwa die Fläche eines PKW Stellplatzes. Fläche B Am Rande der nicht mit PKW befahrbaren Fläche in unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang zum Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2 Am Höchster Marktplatz: Am Rand des Marktplatzes in direkter Nachbarschaft zum Ettinghausenplatz befindet sich, wie in der Skizze gezeigt, eine vermutlich städtische Fläche, welche zurzeit als Parkplatz dient (wie fast alle befahrbaren öffentlichen Flächen). Dieser Platz direkt an der Rückwand des Hauses Kronengasse 15 eignet sich für eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage, welche in diesem Gebiet nicht nur an den Markttagen dringend benötigt wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.04.2018, OF 664/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2083 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 256 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2954 2018 1. Die Vorlage OF 644/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 664/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 664/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unter Berücksichtigung seiner Stellungnahme vom 09.02.2018, ST 256, Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz in Höchst errichtet werden können."; b) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die Ausführung ab "Am Rande des Marktplatzes . ." bis ". . dringend benötigt werden." wie auch die Planskizze gestrichen werden; c) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die beiden Sätze mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt werden: "Im Rahmen eines Ortstermins sollen mögliche Standorte für eine Fahrradabstellanlage am Höchster Marktplatz erörtert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2018, OF 531/1 Betreff: Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach dem Auslaufen des Bund-Länder Förderprogramm "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" Ende 2017, das Quartiersmanagement im Stadtteil Bahnhofsviertel in das Programm der "Aktiven Nachbarschaft" zu überführen. Die Entwicklungschancen des Gebiets sollen bewahrt und weiterentwickelt werden, hierfür ist das Programm sehr gut geeignet und hat sich in anderen Quartieren gut bewährt. Ein Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel soll den sozialen Zusammenhalt im Viertel fördern und durch gezielte Projekte zum Abbau von Konflikten und Spannungen und der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes beitragen. Das Quartiersmanagement soll auf vorhandene Strukturen aufbauen und eng mit den ansässigen Initiativen und Akteuren zusammenarbeiten, wie z.B. der Werkstatt Bahnhofsviertel des Fördervereins Bahnhofs- und Gutleutviertel. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein sozial schwacher Stadtteil mit besonderen Risikolagen. Der Benachteiligungsindex des Quartiers liegt mit 83,5 % im Frankfurter Sozialmonitoring 2017 deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt. Das Frankfurter Bahnhofsviertel steht seit Jahrzehnten im Fokus lokalpolitischer Überlegungen und bündelt auf engstem Raum sowohl die positiven Aspekte großstädtischer Vielfalt als auch nahezu sämtliche sozialen Problemstellungen eines großstädtischen Lebensraumes. Das Viertel steht im Fokus der Drogenpolitik der Stadt Frankfurt, umfasst die größte Toleranzzone im Sinne der Frankfurter Sperrgebietsverordnung, weist eine enorm hohe Arbeitsplatzdichte auf kleiner Fläche auf und ist zugleich Wohnort einer wachsenden hochgradig differenzierten Bewohnerschaft. Alle diese Funktionen stellen spezifische Ansprüche an den Sozialraum Bahnhofsviertel und alle Gruppen der Gesellschaft haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Raum. Selbstverständlich ist diese gemeinsame Teilhabe am öffentlichen Raum teilweise konfliktbehaftet und führt nicht nur, aber in besonderem Maße, zu Problemen mit den dort wohnenden Menschen. Der Stadtteil steht weiterhin vor großen Herausforderungen. Innerhalb eines Ankommens- und Durchzugsquartier für Neuzugewanderte besteht gleichzeitig eine hohe Dichte an Haushalten mit sozialen Problemlagen. Überdurchschnittlich ist die Arbeitslosenrate der Bewohnerschaft, 20 % erhalten existenzsichernde Mindestleistungen; dies betrifft insbesondere zwei von fünf Kindern. Obdachlosigkeit ohne Bezug von Leistungen ist hierbei nicht erfasst. Die Wanderungsrate ist auffällig hoch, von vier Einwohner*innen sind 2015 mehr als drei zu - oder weggezogen. 70 % der Menschen haben einen Migrationshintergrund, bei den Minderjährigen liegt der Anteil bei knapp 90%. Ende 2015 waren knapp 6% der Einwohner*innen des Quartiers Asylbewerber*innen, während es in Frankfurt insgesamt nur 0,6 % sind. Die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel wurde mit dem Projekt Stadtumbau im Bahnhofsviertel gefördert und erfolgreich ein Veränderungsprozess zur Umgestaltung des Viertel eingeleitet und umgesetzt. Vor einigen Jahren prägte die Diskussion über Leerstand und Verwahrlosung des öffentlichen Raums die öffentliche Wahrnehmung während heute die Kriminalität und mangelnde öffentliche Sicherheit die politische Diskussion prägen. Weder eine rein baulich orientierte Stadterneuerung noch rein ordnungspolitische motivierte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden können allein dazu beitragen die genannten Probleme zu lösen. Für die nachhaltige Entwicklung des Viertels ist eine Stärkung des sozialen Zusammenhaltes der vielfältigen Bewohnerschaft notwendig. Zugleich sind konkrete Projekte und Maßnahmen erforderlich um das Gemeinwesen und die Netzwerke im Bahnhofsviertel zu stützen und zu entwickeln. Es ist dabei zweckmäßig auf den vorhandenen Strukturen und Erkenntnissen aufzubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2883 2018 Die Vorlage OF 531/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "das Quartiersmanagement" durch "ein Quartiersmanagement", die Worte "in das Programm" durch " im Rahmen des Programms" sowie die Worte "zu überführen" durch "einzuführen" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2018, OF 530/1 Betreff: Quartiersmanagement Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, nach dem Auslaufen des Bund-Länder Förderprogramm "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" Ende 2017, das Quartiersmanagement im Stadtteil Bahnhofsviertel in das Programm der "Aktiven Nachbarschaft" zu überführen. Die Entwicklungschancen des Gebiets sollen bewahrt und weiterentwickelt werden, hierfür ist das Programm sehr gut geeignet und hat sich in anderen Quartieren gut bewährt. Das Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel soll den sozialen Zusammenhalt im Viertel fördern und durch gezielte Projekte zum Abbau von Konflikten und Spannungen und der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes beitragen. Das Quartiersmanagement soll auf vorhandene Strukturen aufbauen und eng mit den ansässigen Initiativen und Akteuren zusammenarbeiten, wie z.B. der Werkstatt Bahnhofsviertel des Fördervereins Bahnhofs- und Gutleutviertel. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein sozial eher schwacher Stadtteil mit besonderen Risikolagen. Der Benachteiligungsindex des Quartiers liegt mit 83,5 % im Frankfurter Sozialmonitoring 2017 deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt. Das Frankfurter Bahnhofsviertel steht seit Jahrzehnten im Fokus lokalpolitischer Überlegungen und bündelt auf engstem Raum sowohl die positiven Aspekte großstädtischer Vielfalt als auch nahezu sämtliche sozialen Problemstellungen eines großstädtischen Lebensraumes. Das Viertel steht im Fokus der Drogenpolitik der Stadt Frankfurt, umfasst die größte Toleranzzone im Sinne der Frankfurter Sperrgebietsverordnung. Es weist eine enorm hohe Arbeitsplatzdichte auf kleiner Fläche auf und ist zugleich Wohnort einer wachsenden hochgradig differenzierten Bewohnerschaft. Alle diese Funktionen stellen spezifische Ansprüche an den Sozialraum Bahnhofsviertel und alle Gruppen der Gesellschaft haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Raum. Selbstverständlich ist diese gemeinsame Teilhabe am öffentlichen Raum teilweise konfliktbehaftet und führt nicht nur, aber in besonderem Maße, zu Problemen mit den dort wohnenden Menschen. Der Stadtteil steht weiterhin vor großen Herausforderungen. Innerhalb eines Ankommens-und Durchzugsquartiers für Neuzugewanderte besteht gleichzeitig eine hohe Dichte an Haushalten mit sozialen Problemlagen. Überdurchschnittlich ist die Arbeitslosenrate der Bewohnerschaft. 20 % erhalten existenzsichernde Mindestleistungen; dies betrifft insbesondere zwei von fünf Kindern. Obdachlosigkeit ohne Bezug von Leistungen ist hierbei nicht erfasst. Die Wanderungsrate ist auffällig hoch, von vier EinwohnerInnen sind 2015 mehr als drei zu -oder weggezogen. 70 % der Menschen haben einen Migrationshintergrund, bei den Minderjährigen liegt der Anteil bei knapp 90%. Ende 2015 waren knapp 6% der Einwohnerinnen des Quartiers AsylbewerberInnen, während es in Frankfurt insgesamt nur 0,6 % sind. Die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel wurde mit dem Projekt Stadtumbau im Bahnhofsviertel gefördert und es wurde erfolgreich ein Veränderungsprozess zur Umgestaltung des Viertel eingeleitet und umgesetzt. Vor einigen Jahren prägte die Diskussion über Leerstand und Verwahrlosung des öffentlichen Raums die öffentliche Wahrnehmung, während heute die Kriminalität und mangelnde öffentliche Sicherheit die politische Diskussion prägen. Weder eine rein baulich orientierte Stadterneuerung noch rein ordnungspolitische motivierte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden können allein dazu beitragen die genannten Probleme zu lösen. Für die nachhaltige Entwicklung des Viertels ist eine Stärkung des sozialen Zusammenhaltes der vielfältigen Bewohnerschaft notwendig. Zugleich sind konkrete Projekte und Maßnahmen erforderlich um das Gemeinwesen und die Netzwerke im Bahnhofsviertel zu stützen und zu entwickeln. Es ist dabei zweckmäßig auf den vorhandenen Strukturen und Erkenntnissen aufzubauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2883 2018 Die Vorlage OF 530/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "das Quartiersmanagement" durch "ein Quartiersmanagement", die Worte "in das Programm" durch " im Rahmen des Programms" sowie die Worte "zu überführen" durch "einzuführen" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 591/6 Betreff: Höchst: Weiteren Fluchtweg für die Höchster Schlossterrasse einrichten Von der Terrasse des Höchster Schlosses gibt es derzeit nur einen einzigen Fluchtweg (durch das Tor des Schlosses). Solche Engstellen können bei einer Veranstaltung zur Todesfalle werden - wie sich bei dem Loveparade-Unglück in Duisburg im Jahr 2010 auf tragische Weise gezeigt hat. Bisher fanden die Veranstaltungsreihe "Sommernacht am Schloss" des Neuen Theaters Höchst und das Kurzfilmfestival "Shorts at Moonlight" trotzdem auf der Schlossterrasse statt - mit dem Argument, dass über den Kartenverkauf die Zahl der Besucher reguliert werden könne. Doch nun lehnt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz es als Eigentümer des Schlossgeländes ab, im Unglücksfall die Haftung zu übernehmen. Damit stehen die Veranstaltungen auf der Kippe. Schnell wurde eine Stahltreppe, die von der Terrasse in den Burggraben führen soll, als Lösung dargestellt. Nun wurd e an den Ortsbeirat aber auch der Vorschlag herangetragen, die im Rahmen der Burggrabensanierung zugemauerte Pforte in der Mauer des westlichen Wehrganges wieder zu öffnen und hier einen neuen Fluchtweg herzurichten. Gegenüber einer Stahltreppe hätte die Öffnung der Pforte den Vorteil, dass hier im Sinne des Denkmalschutzes gearbeitet werden könnte. Wichtig ist aber in erster Linie, dass ein zweiter Fluchtweg eingerichtet wird, so dass die Durchführung von Veranstaltungen auf der Schlossterasse sichergestellt werden kann. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutsche Stiftung Denkmalschutz zu prüfen, wie und wo ein weiterer Fluchtweg von der Schlossterrasse eingerichtet werden kann. Dabei ist vorrangig zu prüfen, ob die zugemauerte Pforte in der Mauer des westlichen Wehrganges hierfür wieder geöffnet bzw. reaktiviert werden kann oder ob alternativ die Installation einer Stahltreppe sinnvoll und umsetzbar ist. Anlage - (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 371 KB) Antragsteller: CDU SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2761 2018 Die Vorlage OF 591/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 460/1 Betreff: Gastronomie und Einzelhandel auf dem Tel-Aviv-Platz oder Kindertagesstätte In Nachbarschaftsforen und im Deutschen Architekturforum (http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showthread.php?t=7642&page= 57) wird darüber diskutiert, dass für das auf dem Tel-Aviv-Platz über dem Tunnelmund geplante Gebäude die Nutzung geändert werden soll. Auf der Plattform Competitionline (https://www.competitionline.com/de/projekte/66939) wird das Bauwerk wie folgt dargestellt: ". . Aktuell wird die Nutzung als KiTa favorisiert. Die Nachfrage und der Bedarf nach Kinderbetreuungseinrichtungen im Europaviertel ist extrem hoch. Die direkte Anbindung an die Wohngebiete, die entstehende Verkehrsfreiheit und die angrenzende Parklandschaften bieten optimale Voraussetzung für eine entsprechende Nutzung." Während in allen Planungen und Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern immer von Gastronomie und Einzelhandel in dem Gebäude gesprochen wurde, soll - so wird in diesen Foren berichten - jetzt eine internationale Kindertagesstätte einziehen. Mit dem Bau soll bereits Anfang 2018 begonnen werden. Die für das 4te Quartal 2017 den Bewohner_innen zugesagte Vorstellung der überarbeiteten Planung ist kommentarlos "ausgefallen". Die Wellen der Empörung ob der Entscheidung über die Nutzungsänderung schlagen hoch! Weder im Gallus noch im Europaviertel gibt es einen echten städtischen Platz. Dass KiTas benötigt werden, steht außer Frage, aber eine KiTa auf dem Tel-Aviv-Platz wäre das Ende des von den Bewohner_innen gewünschten Platzes und einer Belebung am Abend. Auch Familien benötigen nicht nur Wohnungen sondern eine funktionierende Nachbarschaft und Möglichkeiten zur Vernetzung im Umfeld. Ohne Plätze, Orte der Begegnung und Lokale "um die Ecke" entwickelt sich das Europaviertel mehr und mehr zu einer eintönigen Trabanten-Schlaf-Siedlung in der die Anonymität in der Nachbarschaft zunehmend Probleme schaffen wird. Gastronomie bietet sich an dieser Stelle geradezu an, wo man freie Sicht auf und über den Park und auf die Skyline der Stadt hat. Die zentrale Lage des Platzes im Schnittpunkt der Wegebeziehungen zwischen den Parks, an den Haltestellen der Stadtbahn sowie des Busses sowie des kleinen Einkaufszentrums, am Übergang von Gallus und Europaviertel ist wie geschaffen dafür, zu einem Ort der Begegnung zu werden. Diese Chance darf nicht durch unpassende Nutzungen vertan werden. Auf der Website für Wettbewerbe und Architektur competitionline wird gerade die spektakuläre Lage des Bauwerks angepriesen: "Das Bauwerk wird auf dem Tel-Aviv-Platz Frankfurt a.M. errichtet, welcher sich oberhalb der Unterführung der Europaallee befindet und direkt in den Europagarten übergeht. Es handelt sich um das einzige Bauwerk in dieser zentralen Sichtachse. Vom Westen wirkt das Gebäude als Brückenbauwerk, vom Osten wird es Teil der Platz- und Parklandschaften mit spektakulären Skylineblick." Diese Lage spricht für Gastronomie, Aufenthaltsmöglichkeiten für alle und nicht dafür "eine KiTa aufzustellen". Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Nutzung für das von der Eberhard-Horn-Designgruppe auf dem Tunnelmund / Tel-Aviv-Platz zu errichtende Quergebäude vorgesehen ist; 2. die Öffentlichkeit im Gallus und Europaviertel kurzfristig (z.B. durch Presseerklärungen) über den Sachstand zu informieren, um ggfs. Gerüchten entgegen zu treten; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der Magistrat gedenkt, den Ortsbeirat und die Bevölkerung von Gallus und Europaviertel in Entscheidungen einzubeziehen, die die Möglichkeiten zur Nutzung des Platzes berühren (z.B. Nutzung von Gebäuden/Anlagen u.ä.); 4. den Beginn des Baus des Quergebäudes sofort zu stoppen, wenn hier zwischenzeitlich eine Umplanung des Gebäudes und/oder Änderungen gegenüber der bisher gegenüber dem Ortsbeirat und den Bürger_innen kommunizierten Nutzung veranlasst wurde. Den Bausünden und Fehlplanungen, die das Europaviertel auszeichnen, sollte hier nicht noch eine weitere hinzugefügt werden! Begründung: Im deutschen Architekturforum diskutieren i.d.R. gut informierte und zum Teil auch fachlich versierte Menschen. Die bisher zum Europaviertel über dieses Forum verbreitete Informationen waren korrekt. Insofern wird dieser Aussage - KiTa statt Gastronomie - große Bedeutung beigemessen. Vor diesem Hintergrund sind viele Bewohnerinnen und Bewohner alarmiert und aufgebracht - auch Eltern! Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2524 2017 Die Vorlage OF 460/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 545/6 Betreff: Höchst: Sitzmöglichkeit an der Haltestelle "Bolongaropalast" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob an der Ersatzbushaltestelle Bolongarostraße eine Sitzmöglichkeit aufgestellt werden kann. Begründung: Die Ersatzhaltestelle wird dort während der mehrjährigen Bauzeit am Bolongaropalast verbleiben. Da hier viele auch ältere Menschen auf den Bus warten, ist es sinnvoll und für ältere Menschen hilfreich, sich setzen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 545/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 149/16 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in Zusammenarbeit mit dem "Islamischen Informations- und Serviceleistungen (I.I.S.) e. V." einen Grundstückstausch für die von diesem erst kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen Ffm.-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden, inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie Parkmöglichkeiten für etwa 200 PkW verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der I.I.S. e. V. laut eigenen Aussagen mit jeweils durchschnittlich 450 Be-suchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen rechnet, wird die schmale Bessemer- straße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom I.I.S. e. V. erworbene Grundstück mit seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein angestrebten Nutzungsumfang geeignet, noch kann die beengte Bessemerstraße den Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An-und Abfahrt mit dem PkW). Auch stehen keine ausreichenden Park-möglichkeiten im ohnehin bereits stark frequentierten Viertel zwischen Hessencenter, Borsigallee und dem Autobahnende A66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden Lebensmittel- und Discountmärkte sowie des Hessencenters. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung (Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lämbelastung (alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang , im Juni ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern daher unmöglich zugemutet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 13 Die Vorlage wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2463 2017 Die Vorlage OF 149/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 513/6 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße hinter der Niddabrücke Vorgang: OM 2090/17 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Bolongarostraße Richtung Höchst von der Oeserstraße bis zur Ludwig-Scriba-Straße Tempo 30 einzurichten. Begründung: Bei einem Ortstermin wurde von AnwohnerInnen der Straßen "In der Krümm" und "Im Ziegelfeld" vorgetragen, dass das Einfahren aus den kleinen Seitenstraßen in die Bolongarostraße sehr gefährlich sei. Ein Antrag, durch Poller die Sichtverhältnisse zu verbessern, wurde hierzu schon verabschiedet und befindet sich im Geschäftsgang. Unabhängig davon war es aber der Wunsch der meisten AnwohnerInnen, dass durch Einrichten von Tempo 30 auf der Bolongarostraße im Bereich dieser Seitenstraßen das Unfallrisiko weiter gesenkt werden sollte. Dies erscheint nachvollziehbar und sollte umgesetzt werden. Der Zeitverlust für die AutofahrerInnen und Busse auf der kurzen Strecke erscheint minimal. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2090 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2365 2017 Die Vorlage OF 513/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 507/6 Betreff: Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls zusammen mit der Planungsgesellschaft nachfolgende Frage zu prüfen und zu beantworten: Kann bei der Planung der Regionaltangente West (RTW) in der Leunastraße die vorgesehene Verkehrsführung dahingehend geändert werden, dass wie bisher (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) das Linksabbiegen in die Emmerich-Josef-Straße sowie die Brüningstraße möglich ist. Begründung: Nach den bisher vorgestellten Plänen zur RTW ist das Linksabbiegen (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) in die o.g. Straßen nicht mehr vorgesehen. Beide Straßen sind aber wichtige Verbindungen in das Zentrum von Höchst, sowie den Höchster Markt. Unter anderem durch Verlegung des geplanten Haltepunkts in Richtung des Höchster Bahnhofs könnten diese Verbindungen erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.10.2017, OF 526/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 647 2017 Auskunftsersuchen V 648 2017 1. Die Vorlage OF 507/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 526/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 215/7 Betreff: Pilotprojekt Oberleitungsbus Der Magistrat wird gebeten, die VGF anzuweisen, die Linie 60 zwischen Heddernheim über Praunheim nach Rödelheim mit Oberleitungsbusse zu betreiben. Es sollen Busse eingesetzt werden, die auch über Akkumulatoren verfügen, um auch an oberleitungsfreien Abschnitten fahren zu können. Begründung: Auch die öffentliche Hand sollte sich stärker bei der Reduzierung der Abgase der in ihrem Auftrag fahrenden Fahrzeuge bemühen. Derzeit werden die Linienbusse in Frankfurt mit Diesel betrieben. In der Heerstraße und Haingrabenstraße besteht oft ein "stop-and-go"-Verkehr mit entsprechender Umweltbelastung. Der Einsatz nur batteriebetriebener Fahrzeuge hat zum einen den Nachteil der geringen Kapazität der Batterien (= geringe Reichweite), zum anderen ist die Herstellung sehr leistungsfähiger Batterien mit einem enormen Energieverbrauch verbunden. In Frankfurt verkehrten schon bis 1959 zwischen Heddernheim und Praunheim O-Busse. In Lyon, eine der Partnerstädte Frankfurts, verkehren mit Erfolg O-Busse (Trolleybusse) im Linienverkehr. Oberleitungsbusse, die mit Akkumulatoren ausgestattet sind, können kurze Strecken, zum Beispiel an Baustellen, bei Umleitungen und bei Querungen der Stadtbahn, ohne Oberleitung fahren. Währen der Fahrt mit Stromabnehmer werden die Akkumulatoren aufgeladen. Eine Standzeit zum Laden wird nicht benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 215/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, FDP und REP gegen CDU und 1 GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 2 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2017, OF 138/16 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Im Kreuzungsbereich Leuchte/ Borsigallee/ Vilbeler Landstr./ Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. 2. Der Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstrasse bzw. Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie den Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstr., Barbarossastr., Bornweidstr. oder Riedstr. sind geeignet den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700 PKW s aufzunehmen, zumal in den o.g. Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2017, OF 145/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 191 2017 1. Die Vorlage OF 138/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2017, OF 479/6 Betreff: Nied: Sichtsituation an den Einmündungen der Straßen In der Krümm und Im Ziegelfeld in die Bolongarostraße verbessern Vorgang: Ortstermin vom 07.09.2017 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, wie im Ortstermin am 7. September 2017 besprochen, soll durch das Aufstellen von Fahrradbügeln auf der Bolongarostraße im Einmündungsbereich der Straßen "In der Krümm" und "Im Ziegelfeld" erreicht werden, dass die Sicht für Fahrzeuge aus den genannten Straßen in die Bolongarostraße verbessert wird. Begründung: Die Sicht wird momentan durch nah an den Einmündungen parkende Fahrzeuge so eingeschränkt, dass viele AnwohnerInnen das Ausfahren aus den Straßen "In der Krümm" und "Im Ziegelfeld" als gefährlich empfinden. Dies wurde in einem Ortstermin am 7. September 2017 so von einer großen Anzahl von AnwohnerInnen vorgetragen. Im Beisein von VertreterInnen des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und -erschließung und der unten unterzeichnenden Ortsbeiräte wurde in einer ausführlichen Diskussion Einvernehmen darüber erzielt, dass durch Poller (Fahrradbügel) auf der Straße die parkenden Fahrzeuge ein Stück weiter von den Einmündungen fern gehalten werden sollen, um so die Sichtverhältnisse zu verbessern. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2090 2017 Die Vorlage OF 479/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 470/6 Betreff: Höchst: Storchgasse für den Durchgangsverkehr sperren Vorgang: OM 34/16 OBR 6; ST 979/16; Ortstermin vom 13.10.2016; Informationsgespräch 17.08.2017 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die ursprünglich vom Ortsbeirat in der OM 34 gewünschte Sperrung des Durchgangsverkehrs in der Storchgasse mittels einer durchlässigen Sackgasse umzusetzen, so wie es im Ämtergespräch zwischen Straßenverkehrsamt, Umweltamt, FES und Ortsbeirat besprochen wurde. Das geeignete Hindernis vor Hausnummer 15 soll flexibel entnehmbar sein, damit das in der Bolongarostraße 134 benachbarte Unternehmen notfalls sein Betriebsgelände verlassen kann, wenn die Bolongarostraße blockiert ist. Die Sperrung soll durch geeignete Möglichkeiten schon vor der Einfahrt in die Storchgasse angekündigt werden, damit die Anwohner von Irrfahrten verschont bleiben. Begründung: Seit vielen Jahren steht der Ortsbeirat mit den Anwohnern und Ämtern im engen Austausch über eine Sperrung der Storchgasse für den Durchgangsverkehr. Die beim Ortstermin im Oktober 2016 mit den Anwohnern gefundene Lösung bereits die Einfahrt in die Storchgasse zu sperren, lässt sich leider nicht umsetzen. Das in Frankfurt beauftragte Entsorgungsunternehmen weist zurecht auf die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen hin. Die Umsetzung einer anderen, als der vom Ortsbeirat beantragten Lösung hätte für die Anwohner erhebliche finanzielle Auswirkungen bei den Abfallgebühren, da der Hol- und Bringdienst der Mülltonnen bis zur Bolongarostraße nach der Entfernung berechnet würde. Dies lehnt der Ortsbeirat ab und verweist nunmehr auf die ursprünglich beantragte Sperrung in Höhe der Hausnummer 15, allerdings als flexibel entnehmbarer Poller. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 34 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 979 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2085 2017 Die Vorlage OF 470/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 288/6 Betreff: Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 653 und OM 141 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112 Vorgang: OM 141/21 OBR 6; OM 653/21 OBR 6; ST 1682/21; ST 2100/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in OM 141 und OM 653 geforderten und erfolgreich durch den Magistrat durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen auf den oben genannten erweiterten Bereich der Bolongarostr. Auszuweiten. Begründung: Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner sind auf Ortsbeiratsmitglieder zugekommen und haben über Beeinträchtigungen durch Müllansammlungen, Ruhestörungen berichtet. Ferner beklagten entsprechende Anwohnerinnen und Anwohner über Geräuschbelästigungen in den späten Abendstunden, die durch einzelne dort ansässige gastronomieähnliche Ladengeschäfte verursacht werden. Die in der ST 2100 aufgeführten Maßnahmen des Magistrats haben seitens der Anwohnerschaft für eine deutlichen Rückgang der Beschwerden geführt, weshalb es als sinnig erscheint, die in der Stellungnahme beschriebenen erfolgreichen Maßnahmen entsprechend auf den oben genannten Straßenabschnitt auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1325 2022 Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 244/6 Betreff: Höchst: Kein smarter Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße/Ecke Kranengasse neben den vorhandenen Fahrradbügeln einen weiteren Bügel o.ä. zu setzen, der verhindert, dass durch das Parken kleiner Autos ein Abstellen und Ausparken von Rädern behindert wird. Begründung: Die Bilder sprechen für sich (Quelle privat): Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1097 2021 Die Vorlage OF 244/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 185/6 Betreff: Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben Anwohner der Straße "An der Steinmühle" in Nied haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um Hilfe bei der Bewältigung ihrer Verkehrs- und Parkprobleme in ihrer Straße gebeten. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, mögliche offensichtliche Verkehrsmissstände und Probleme (wie unten beschrieben) in der Straße "An der Steinmühle" in Nied unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Hierbei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 1) Es sollte dem Verdacht der Anwohner nachgegangen werden, dass eine nahe gelegene KFZ-Werkstatt möglicherweise die Straße und Parkflächen "An der Steinmühle" als Betriebsfläche nutzt (Dauerparken eines Abschleppwagens auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche, Parken von teilweise nicht mehr fahrbereiten für die Reparatur vorgesehenen Unfallautos, Abstellen von Autos ohne Nummernschild, mögliches Blockieren von Parkflächen für Autos). 2) Da anscheinend öfters Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit die Straße durchfahren, ist zu prüfen, ob die Straße "An der Steinmühle" in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden könnte. 3) Unverzügliches Abschleppen von nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen (bei einem Ortstermin fiel ein nicht mehr zugelassener Sprinter mit geöffneter Tür ohne Motor auf). Es sollte deutlich mehr kontrolliert und im Parkverbot stehende Fahrzeuge regelmäßig abgeschleppt werden. 4) Prüfung, ob ein Teil der Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden könnte. 5) Gemeinsam mit der "An der Steinmühle" ansässigen Alevitischen Gemeinde nach Lösungen für das große Parkplatzproblem infolge ihrer regelmäßigen Veranstaltungen suchen. Hierbei sollten mögliche Parkalternativen wie beispielsweise das Jobcenter, der Parkplatz des Nettomarktes oder andere in der Nähe liegende Flächen (siehe unten unter "Zu 5") geprüft werden. 6) Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung in der Straße ergreifen. Begründung: Bei der Straße "An der Steinmühle" handelt es sich um eine kleine Sackgassenstraße in L-Form. Anwohner berichteten bei einem Ortstermin Anfang Oktober 2021 von folgenden Problemen: Zu 1: Seit ca. 1 Jahr scheint ein in der Nähe ansässiger KFZ-Betrieb die Straße "An der Steinmühle" und die dort vorhandenen Parkplätze als eigenes Gewerbegebiet wie folgt zu nutzen: - Ein Abschleppwagen parkt permanent am Ende der Straße auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche. - Unfallautos (teilweise nicht mehr fahrbereit) parken längere Zeit (bis zu mehrere Wochen) auf den Parkplätzen, bevor sie repariert werden. - Anwohner haben beobachtet, dass aus manchen defekten Autos Öl auf die Parkplätze tropft. Es sind größere Ölflecken in der Straße und auf den Parkplätzen zu sehen. - Teilweise scheinen einige Fahrzeuge bewusst Parkplätze für eine zukünftige Nutzung zu blockieren (durch Querparken vor den Längsparkplätzen). - Autos ohne Nummernschild belegen oft und lange die Parkplätze (dem Antragsteller fiel ein geöffneter Sprinter ohne Motor auf). Erhalten diese Fahrzeuge von der Stadt einen roten Aufkleber, scheinen sie zunächst auf den in der gleichen Straße parkenden Abschleppwagen geladen zu werden, bevor sie in die Werkstatt kommen. - Laut Anwohnern wurde mehrmals erfolglos mit dem betreffenden KFZ-Betrieb versucht, über die Missstände zu reden. Hierdurch sowie durch das vermehrte Parken von zum Teil ortsfremden Gewerbefahrzeugen komme es in der Straße "An der Steinmühle" nach Beschreibung der Anwohner zu einem täglichen Verkehrschaos: Die regulären Parkplätze seien oftmals belegt. Privatparkplätze, Toreinfahrten, Geh- und Fahrradwege würden zugeparkt. Müllabfuhr, Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge könnten kaum durchfahren. Da es sich um eine Sackgasse handelt, kommt es zu aufwendigen Rangieren und lauten Fahrgeräuschen und Gesprächen der beteiligten Personen bis tief in die Nacht, so dass die Anwohner auch in der Nachtruhe gestört würden. Zu 2: Den Bewohnern ist aufgefallen, dass oftmals Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit durch die Straße fahren und die Motoren aufheulen lassen. Hierdurch sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Teilweise spielten auch die Kinder der Anwohner auf der Straße, da Spielplätze weiter entfernt liegen. Hier gibt es den Vorschlag der Anwohner, durch Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich das schnelle Fahren zu verhindern. Zu 3 und 4: Durch Einrichten von Bewohnerparkplätzen und regelmäßigen Kontrollen könnte das Parkplatzproblem für die Anwohner gelöst werden. Dabei bräuchten nur ca. 10-15 Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. Zu 5: Die Alevitische Gemeinde Frankfurt ist "An der Steinmühle" ansässig. Sie besitzt vor Ort ca. 10 private Parkplätze, die jedoch für ihre Veranstaltungen nicht ausreichen. Die Glaubensgemeinschaft ist eine der größten in Deutschland. Laut Auskunft ihres 1. Vorsitzenden kommt es jede Woche zu 2-3 Beerdigungsveranstaltungen, zu denen regelmäßig über hundert Gäste aus ganz Deutschland kommen. Hinzu kommen noch weitere Veranstaltungen der Gemeinde. Die Parkplätze der gesamten Straße reichen für diese Veranstaltungen nicht aus. Es kommt regelmäßig zu größeren Verkehrs- und Parkplatzproblemen (Verkehrschaos). Hier sollte gemeinsam mit der Alevitischen Gemeinde nach alternativen Parkflächen in der Nähe gesucht werden. Anwohner schlugen beispielsweise eine Prüfung der Nutzung des Parkhauses des Jobcenters in der Bolongarostraße 82 sowie der Parkfläche des Netto-Marktes in der Bolongarostraße schräg gegenüber der Straße "An der Steinmühle" vor. Anwohner und Alevitische Gemeinde haben versichert, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert seien. Straße "An der Steinmühle" in Nied. Quelle: Google Maps. Hier wird auf nicht als Parkplätze ausgewiesenen Flächen geparkt. Da die Strasse "An der Steinmühle" eine Sackgasse ist, muss hier mit großen Fahrzeugen immer aufwendig gewendet werden. Dieser Sprinter steht seit Monaten mit offener Tür auf dem Parkplatz. Er besitzt keinen Motor mehr und wird anscheinend von Gewerbetreibenden als Arbeitsstätte und Lagerraum benutzt. Hinter den Autos in der Böschung wird regelmäßig Müll entsorgt. Quelle Fotos: Privat. Parkplätze werden scheinbar bewusst blockiert. Der Abschleppwagen links parkt dauerhaft auf einer nicht als Parkplatz ausgewiesenen Fläche. Parkverbotsflächen werden missachtet. Kontrolliert wird selten. Gewerbetreibende nutzen für ihre Firmenautos verstärkt Parkplätze "An der Steinmühle". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 866 2021 Die Vorlage OF 185/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 122/11 Betreff: Bereitstellung von Flächen für Elektromobile Ladeinfrastruktur Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Um den Ausbau von elektromobiler Ladeinfrastruktur für das Frankfurter Stadtgebiet zu fördern, sind geeignete Flächen in ausreichender Menge auszuweisen und in einem "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" festzuhalten. Der "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" soll unterscheiden zwischen Infrastruktur welche für die lokale Nutzung (Wohnen und Arbeit) und der für Fern- und Mittelstrecken-reisende (Verpflegung, Hygiene, Sicherheit) genutzt werden kann. Begründung: Die Stadt Frankfurt hinkt bei der Anzahl der Lademöglichkeiten anderen Großstädten weit hinterher. Da viele Menschen in Frankfurt in Mehrfamilienhäusern wohnen und deren Arbeitsplätze in der Regel keine Lademöglichkeiten bieten, ist dies besonders an Orten mit wenigen Einfamilienhäusern besonders wichtig, eine alternative gewerbliche Ladestruktur anzusiedeln. Die Stadt Frankfurt sollte die drohenden Defizite in der eigenen elektromobilen Versorgung benennen und den gewerblichen Unternehmen entsprechende Flächen zur Verfügung stellen, damit die europaweit und bundesweit operierenden CPOs (= Charging Point Operator) Möglichkeiten haben, Investitionen zu tätigen und Infrastruktur für die Bewohner Frankfurts aufzubauen. Ähnlich dem Baulückenatlas soll ein Ladeinfrastrukturatlas entstehen, der die Bedürfnisse der Bewohner der Stadt und die Interessen von Besuchern der Stadt Frankfurt in Einklang bringt. Es ist sehr schwierig für Unternehmen, welche Ladeinfrastruktur anbieten, geeignete Flächen zu finden. Diese Unternehmen kommen zum Teil aus dem europäischen Ausland oder sind nicht örtlich ansässige große Energiekonzerne. Eine Einflussnahme durch die Stadt Frankfurt, wo neue Elektro-Tankstellen in Frankfurt sein werden, ist sehr wichtig. Es ist ebenfalls wichtig, darauf zu achten, das die besten Orte nicht sofort von nur einem Unternehmen besetzt werden und andere Unternehmen keine Möglichkeiten mehr haben, sich dort niederzulassen. Eine Parzellisierung größerer Flächen wäre dabei hilfreich. Bei der Entwicklung des Planes ist auf die verschiedenen Bedürfnisse der Nutzer abzustellen. Es macht keinen Sinn, solche Ladepunkte auf Hinterhöfe in Industriegebieten zu bauen. Bewohner brauchen Ladeinfrastruktur nahe an deren Wohnorten (langsame Ladepunkte, ca. 4-8h) Fern- und Mittelstreckenreisenden ist es wichtig, sichere helle Flächen, Toiletten, Cafés, Supermarkt, Speisenangebote, Bänke, Spielplatz, Park und andere Einkaufsmöglichkeiten für Kurzaufenthalte von 20-50 Minuten zu haben. Das "neue" Tanken unterscheidet sich wesentlich von dem klassischen Tanken mit Ölen und Benzin. Viele klassische Tankstellen werden sich daher nicht unbedingt eignen, um einen angenehmen Aufenthaltsraum während der Wartezeit zu schaffen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits in der Vergangenheit beschlossen, selber nicht aktiv als Gewerbetreibender für Ladeinfrastruktur aufzutreten. Dies ist gut und richtig. Trotzdem ist die Stadt Frankfurt verantwortlich dafür, dass es generell eine gute Infrastruktur in Frankfurt gibt. Seien dies Wasserleitungen, Bahnhöfe, Schulen, Toilettenhäuschen, Telefon und Datenleitungen, Entwässerung oder zukünftig ebenfalls die neue Kategorie der Elektro-Ladeinfrastruktur. In ein paar Jahren werden die meisten Menschen sich elektrisch fortbewegen. Jetzt beginnt eine neue Ära, die nicht mehr zurückzudrehen ist. Werden wir diese Entwicklung behindern oder sogar verschlafen, werden wir in Frankfurt großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. In Zukunft wird die Elektromobilität einen wesentlichen Einfluss auf die Beschäftigung und das Wachstum der Stadt Frankfurt haben. Es gilt in der Wirtschaft, ständig konkurrenzfähig zu sein und immer günstiger operieren zu können. Dies gilt für alle Produktionsbereiche und Dienstleistungen. Elektromobilität ist gerade dabei, wesentlich günstiger zu werden als die herkömmliche Mobilität. Das Elektromobilitätskonzept und die Umsetzungsstrategie der Stadt Frankfurt ist bereits zwei Jahre nach Erstellung bereits völlig überholt. Die konservativsten Annahmen gehen bereits in acht Jahren von einem Viertel des Gesamtbestandes an Fahrzeugen mit Elektroantrieb aus. 2025 werden zwei von drei Neufahrzeugen Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sein. Europaweite Fahrverbote für Diesel (z.B. 2024 in Paris) und Benziner in Großstädten werden diese Tendenz noch zusätzlich weiter beschleunigen. Amsterdam wird in der niederländischen Hauptstadt ab 2030 jegliche Benzin- und Dieselfahrzeuge aussperren. Andere Städte in Europa werden folgen. Das neue Wachstum im Automobilsegment wird verstärkt im Bereich der Elektromobilität stattfinden. Klassische Verbrennerfahrzeuge werden verschwinden. In acht Jahren bereits werden fast keine Verbrenner mehr verkauft. Namhafte deutsche Hersteller stellen ihre gesamte Produktion auf e-Mobilität um. Aufgabe für uns ist es, dafür den Weg zu bereiten. Es sind Möglichkeiten für die nötige Infrastruktur in der Stadt Frankfurt zu suchen und zur Verfügung zu stellen. Dies kann über Pachtverträge von Grundstücken oder durch Verkauf von Flächen passieren. Diese Infrastrukturmaßnahmen dienen dem Vorteil aller Bewohner der Stadt Frankfurt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sich finanziell nicht an dem Aufbau von Ladeinfrastruktur zu beteiligen, bedeutet nicht, anderen Unternehmen das Bauen von Lade-infrastruktur zu verweigern oder diese gar nicht erst zu unterstützen. Ein solches Verhalten würde zu großem Schaden in der Stadt Frankfurt führen. Mit Gestalten und die Orte für nötige Ladeinfrastruktur selber definieren. In der Vergangenheit haben sich bereits verschiedene große Ladestellenanbieter darüber öffentlich in der Presse geäußert, wie die Stadt Frankfurt den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur behindere. Es hatten sich z.B. einer der größten Anbieter "Allego" von der Stadt Frankurt als Investitionsort komplett abgewendet. Tesla hat sich beschwert über die Schwerfälligkeit der Stadt Frankfurt und die fehlenden Möglichkeiten des Aufbaus von Ladeinfrastruktur und Qwello hat sich nun ebenfalls schon über die Schwierigkeiten, auf die man in Frankfurt trifft, geäußert. Letztere Firma konnte nur einen kleinen Prozentsatz der geplanten Ladeinfrastruktur für Frankfurt überhaupt umsetzen. Die Ladeinfrastruktur wird jetzt und heute mit starker Unterstützung des Bundes gebaut. Wenn wir den Anschluss jetzt verlieren, werden wir zukünftig eine schlechtere Infrastruktur in Frankfurt haben. Die Fördergelder für Ladeinfrastruktur werden ebenfalls an Frankfurt vorbei gehen. Ein Nachbau der Ladeinfrastruktur wird viel schwieriger zu stemmen sein, als es das heute sein kann. Daher ist es an der Zeit, seitens der Stadt Frankfurt aktiv gute geeignete Flächen für elektromobile Ladeinfrastrukturprojekte in einem Ladeinfrastrukturplan anzubieten, damit Frankfurt in zehn Jahren nicht bekannt dafür ist, dass Menschen ihre Fahrzeuge auf dunklen Hinterhöfen laden müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 85 2021 Die Vorlage OF 122/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 138/6 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Batterie, insbesondere an der Stelle zwischen Spielplatz und Fähre die Fugen zwischen den Pflastersteinen so aufzufüllen und gegen Abtrag zu sichern, dass keine Räder mit schmalen Reifen dort stecken bleiben. Es besteht Unfallgefahr. 2. an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite ein Schild "Achtung Fußgänger" anzubringen. Begründung: Es wurden schon brenzlige Situationen beobachtet, dass Radfahrer*innen mit Ihrem Rad in den Fugen zwischen den Pflastersteinen hängengeblieben sind und beinahe gestürzt wären. Die Unfallgefahr soll so schnell wie möglich beseitigt werden. Zum anderen fahren Radfahrer*innen auf dem asphaltierten Streifen von Westen her Richtung Fähre und sehen wegen des Häuschens nicht die Fußgänger*innen, die von der Fähre kommend über die Batterie gehen. Ein Achtungsschild weist sie auf die Fußgänger hin. Quelle: Bild der Rad AG Höchst Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 654 2021 Die Vorlage OF 138/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 39/16 Betreff: Schelmenburgplatz endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen der Magistrat wird angewiesen endlich den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen, da der Platz nach Süden abfällt und die Besucher des alle 4 Jahre stattfindenden Schelmenspiels in den hinteren Reihen dann das Schauspiel auf der Bühne über dem Burggraben nur eingeschränkt sehen könnten. Zusätzliche Bäume könnten am Rand in den Grünanlagen auf der Westseite evtl. angepflanzt werden oder Kleinbäume in großen Kübeln vor der Stadthalle aufgestellt werden. Begründung: Offensichtlich ist den Magistratsmitgliedern weder der Schelmenburgplatz erinnerlich, noch haben Sie jemals ein Schelmenburgspiel besucht, sonst wüssten Sie, daß das Spiel immer sehr gut besucht und bis auf die hintersten Plätze ausgebucht ist. Bäume in der Mitte des Platzes sind da nicht zielführend und würden die Sicht ganz erheblich behindern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 39/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 46 2021 Die Vorlage OF 39/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 91/6 Betreff: Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die Seilerbahn am Mainufer in Frankfurt Höchst als verkehrsberuhigte Zone einzurichten (Schild 325.1) Begründung: Bei der Seilerbahn handelt es sich zwar um einen niveaugleich ausgebauten Bereich, allerdings nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich. Daher wird hier meist viel zu schnell gefahren und außerdem dabei auch der quasi als "Gehweg" durch Pflaster abgegrenzte Bereich überfahren, selbst wenn sich dort Fußgänger befinden. Das geschieht sowieso immer dann, wenn große Transporter oder kleine LKW in diesem Bereich parken, das heißt wenn die Fahrbahn zu schmal für passierende Fahrzeuge ist. Der "Gehweg" grenzt übrigens direkt an die steile und somit nicht ungefährliche Uferböschung der Nidda. Da die Seilerbahn direkt in die Batterie übergeht, die bereits als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert ist, muss keine Aufhebung der verkehrsberuhigten Zone (Schild 325.2) vorgenommen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 362 2021 Die Vorlage OF 91/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 92/6 Betreff: Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie Der Ortsbeirat möge beschließen den Magistrat zu bitten, sicherzustellen, dass am Höchster Mainufer besonders in dem Bereich Maintor bis Leunabrücke Fußgänger:innen und Radfahrer:innen den Weg sicher und gefahrlos benutzen können. Begründung: E-Scooternutzer:innen fahren häufig mit Maximalgeschwindigkeit auf Fußgänger:innen und Radfahrer:innen frontal zu und weichen im letzten Moment aus. In Höhe der Schiffsmeldestelle ist es mitunter ein gefährliches Unterfangen, den Rad-/Fußweg zu überqueren, um ans Mainufer zu gelangen. Immer wieder fahren auch Motorroller auf dem Rad- und Fußweg. Weiter gehört kontrolliert, ob E-Sooternutzer:innen die Regeln einhalten. So ist häufig zu beobachten, dass 2-3 Personen einen E-Scooter gleichzeitig nutzen und das Mindestalter von 14 Jahren unterschritten wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 363 2021 Die Vorlage OF 92/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 22/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (B474/20) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: - Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie "Power Usage Effectiveness (PUE)" und "Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE)" dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. - Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. - Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z.B. stundenlanges testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. - Der "Masterplan 100% Klimaschutz" berichtet nur alle 5 Jahre und dient dazu das Ziel 100% Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11. Deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des Masterplan 100% Klimaschutz mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100% Klimaschutz" (B53/21). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim Nord und Seckbach, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV Haltestellen platziert werden. So ist an der Station Gwinnerstraße, auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Station der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 31/1 Betreff: Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Warnbeschilderung für Fahrzeuge, die von der Battonnstraße kommend in Richtung Süden in die Kurt-Schumacher-Straße abbiegen, vor geradeaus in Richtung Osten fahrenden Straßenbahnen anbringen zu lassen. Begründung: An der Kreuzung Battonnstraße / Kurt-Schumacher-Straße kommt es im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" mehrmals täglich zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen, wie zuletzt am 07.05.2021, als sogar der Einsatz zweier Rettungswagen notwendig war. Insbesondere ortsunkundige Autofahrende wissen nicht, dass beim Rechtsabbiegen Straßen-bahnen den Weg kreuzen und Vorrang haben. Weder ein Warnschild noch ein Andreaskreuz weisen Autofahrerende darauf hin. Straßenbahnen werden immer wieder zu Vollbremsungen gezwungen, was schnell zu Verletzungen bei Fahrgästen führen kann. Foto: Andreas Laeuen Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 192 2021 Die Vorlage OF 31/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 42/6 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostr. 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z.B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiterausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 141 2021 Die Vorlage OF 42/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 7/11 Betreff: Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Abs.3 S.2 Ziffer 6 GO der Ortsbeiräte auf: eine Bremsschwelle in Höhe der Birsteiner Str. 1-3, bei der Einfahrt in die 30er-Zone anzubringen. Begründung: Das Straßenverkehrsamt hatte in einer Hau-Ruck Aktion, ohne Anhörung des Ortsbeirats, angeordnet, alle "Anlieger Frei" Kennzeichnungen für die gesamte 30er-Zone zu entfernen. Die Folge ist erheblich mehr und besonders zu schneller zusätzlicher Verkehr in der Birsteiner Straße. Die Straße wird benutzt um schneller voranzukommen und um den Linienbus zu umfahren. Bevor die Beschränkungen aufgehoben wurden, waren bei einer dauerhaften Messung durch das Ordnungsamt, bereits über ein Drittel der Fahrzeuge zu schnell und im ahndungsfähigen Bereich für Ordnungswidrigkeitsanzeigen (inkl. Toleranzgrenze). Passiert ist bis heute nichts. Das Abhängen der "Anlieger Frei" Beschilderung führte zu weiteren massiven Problemen und großen Unmut bei den Bürgern. Alternativen für die Bürger wurden nicht aufgezeigt. Weder, wie dem zusätzlichen Schleichverkehr durch das Wohngebiet zu begegnen sei, noch wie dem plötzlichen nächtlichen LKW-Verkehr und den sonstigen aus dem Industriegebiet kommenden Fremd-Parkern "Herr zu werden" ist. Dem Wunsch des Ortsbeirats, einen gemeinsamen Termin zur Besprechung, der dort seit Jahren brach liegenden Straßenverkehrsthemen zu erhalten, sind abgewiesen worden. Dies mit dem Grund, es bestünde dafür keinerlei Notwendigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 9 2021 Die Vorlage OF 7/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 7/6 Betreff: Höchst: Zeitplanung zur Verkehrsberuhigung der Bolongarostraße Vorgang: V 935/18 OBR 6; ST 2125/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 die aktuelle Zeitplanung zur Neugestaltung der Bolongarostraße mitzuteilen. Der letzte mittlerweile vermutlich nicht mehr aktuelle Sachstand in der Sache erreichte uns in der Stellungnahme des Magistrats 2125 vom 16.11.2018. Begründung: Dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit ist bekannt, dass die Neugestaltung der Bolongaro-straße fest versprochen ist. Aufgrund der Tatsache, dass das Projekt Neugestaltung der Bolongarostraße nun aber schon sehr lange andauert bittet der Ortsbeirat um Auskunft zur aktuellen Zeitplanung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 935 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2125 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 3 2021 Die Vorlage OF 7/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 25/6 Betreff: Spielplätze erhalten Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren i.W. zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider müssen wir feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür können wir kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier - der Ortsbeirat hat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinen eigenen Budgetmitteln zu unterstützen. Aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher ca. 165.000 Euro aus seinen Budgetmitteln bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz unserer Spielplätze sollte erhalten bleiben. Hinzu kommen die in der Februar-Sitzung beschlossenen 25.000 Euro für den Ersatz defekter Spielgeräte. Folgende Maßnahmen wurden ab 2016 finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 527/2021: 25.000 Euro - Ersatz defekter Spielgeräte OIB 455/2020: 10.000 Euro - Schatten Spielplatz Höchster Stadtpark OIB 408/2020: 8.000 Euro - Maroder Zaun am Waldspielpark Schwanheim OIB 362/2019: 4.000 Euro - Fallschutzplatten für Spielplatz Feierabendweg OIB 351/2019: 5.000 Euro - Spielanlage Minna-Specht Schule OIB 350/2019: 12.000 Euro - Schatten Spielplatz Mainufer Griesheim OIB 330/2019: 15.000 Euro - Hermann-Brill-Anlage, neues Gerät OIB 326/2019: 3.000 Euro - Bänke für Sindlinger Spielplätze OIB 325/2019: 3.000 Euro - Schaukel Therese-Herger-Anlage OIB 324/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Adelonstraße OIB 323/2019: 7.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Eichwäldchen OIB 322/2019: 15.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Gemeindegarten OIB 321/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Schwarzerlenweg OIB 293/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Liederbachpark OIB 292/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Graubnerpark OIB 291/2019: 5.000 Euro - Bäume Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263/2018: 11.800 Euro - neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230/2018: 15.000 Euro - Ersatz Gerät Spielplatz Marderweg OIB 229/2018: 15.000 Euro - neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228/2018: 11.500 Euro - Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193/2018: 10.000 Euro - Erneuerung Spielgeräte Spielplatz Eichwäldchen OIB 158/2017: 10.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Sulzbachwiesen OIB 90/2017: 10.000 Euro - Ausstattung Spielplatz Mainberg OIB 87/2017: 5.000 Euro - Wiederherstellung Spielplatz Pflugspfad OIB 78/2017: 4.000 Euro - Ersatz Spielgeräte Mainuferspielplatz Griesheim OIB 15/2016: 4.000 Euro - Geräte Spielplatz Alzeyer Straße OIB 2/2016: 10.000 Euro - Geräte Goldsteinschule Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 7 2021 Die Vorlage OF 25/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1338/2 Betreff: Standorte für Lastenräder Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen gemäß des Schreibens zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem Rewe-Markt - Bockenheimer Warte - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura - Schlossstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz) - Leonardo-da-Vinci-Alle 8, beim Tegut 2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021. Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass dass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7245 2021 Die Vorlage OF 1338/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1493/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigung rund um den Marktplatz während der Marktzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verminderung des Kfz-Verkehrs rund um den Höchster Marktplatz während der Marktzeiten durch die folgenden Maßnahmen umsetzbar und sinnvoll ist: 1. a) Sperrung der Antoniterstraße zwischen Melchiorstraße und Höchster Markt b) Sperrung der Justinuskirchstraße zwischen Alt-Höchst und Melchiorstraße c) Barriere am Ende der Schleifergasse zur Justinuskirchstraße hin 2. Beschilderung alternativer Parkmöglichkeiten am Mainufer und im Parkhaus Höchst mit explizitem Hinweis "Parken Markt" von den Zulaufstraßen her 3. Erarbeiten eines Gesamtkonzepts zur Steigerung der Attraktivität des Markts unter Nutzung der freiwerdenden Flächen. Begründung: Bei Marktbeschickern wie Kunden herrscht große Unzufriedenheit über die Verkehrssituation rund um den Marktplatz. Bemängelt wird insbesondere der extreme Parkplatzsuchverkehr, verbunden mit Rücksichtslosigkeit gegenüber Fußgänger*innen und massiven Behinderungen und Gefährdungen durch falsch parkende Fahrzeuge. Die AG Höchster Markt hat unter der Leitung des Stadtteilmanagements mehrere Varianten geprüft, den Verkehr wenigstens zwischen Markthalle und Marktplatz an den Markttagen zu unterbinden. Dies jeweils unter Aufrechterhaltung der Zufahrt und einer gewissen Menge an Parkplätzen im unmittelbaren Bereich des Marktplatzes. Die Prüfung mit den zuständigen Behörden hat ergeben, dass aus verschiedenen Gründen keine dieser Varianten umzusetzen ist. Im Wesentlichen wegen negativer Auswirkung auf die Standverteilung des Marktes selber und auf die resultierende Verkehrsführung im Stadtteil. Die Varianten hätten zwar den Verkehr zwischen Markthalle und Platz unterbunden, jedoch wären Sie keine Lösung gegen das rigorose und rücksichtslose Falschparken rund um den Platz. Es kristallisiert sich in der AG, insbesondere bei der Kundenseite, die Idee heraus, den Verkehr während der Markttage komplett aus dem Gebiet rund um den Marktplatz heraushalten zu wollen und stattdessen vorhandene Parkplätze, z.B. am Mainufer oder im Parkhaus anzubieten. Von den o.g. vorgeschlagenen Sperrungen wären keine wichtigen Durchgangsstraßen betroffen. Hintergrund ist insbesondere, über die Erhöhung der Aufenthaltsqualität eine positive Kettenreaktion in Gang zu setzen: Wohlfühlen, neue Kundenkreise, längere Aufenthaltszeit, mehr Umsatz. Insbesondere junge Käufergruppen, die heute leider noch wenig auf dem Markt vertreten sind, aber für dessen Zukunft bedeutend sind, sind nicht mehr so auto-affin und legen mehr Wert auf ein schönes Ambiente. Wenn der Markt eine Zukunft haben soll, dann müssen jetzt neue Zielgruppen an diese schöne Form des Einkaufens herangeführt werden. Die aktuelle Situation auf dem Höchster Marktplatz ist jedoch weit entfernt von Wohlfühlambiente. Dies hat verschiedene Ursachen, eine wesentliche ist der überbordende fließende und ruhende Verkehr, der während der Markttage zu einem hohen Anteil aus Parkplatzsuchverkehr besteht und neben den Konfliktsituationen auch zu Lärm- und Abgasbelästigungen führt. Es gibt in Frankfurt keinen weiteren Markt, der direkt auf oder neben dem Verkaufsplatz Parkplätze anbietet. Beispielsweise haben die Märkte Konstablerwache, Südbahnhof, Kaiserstraße, Schillerstraße trotzdem, oder gerade deshalb, großen Erfolg. Die Umsetzung der skizzierten Sperrung für den Kfz-Verkehr muss zwingend mit zusätzlichen Angeboten, Außengastronomie, Grün- und Aufenthaltsflächen einher gehen, also einem zu planenden Gesamtkonzept, das über das Stadtteilmanagement und die AG Markt erarbeitet werden kann. Eine Verkehrsberuhigung ohne Begleitung von Attraktivierungsmaßnahmen würde Leerflächen zurücklassen, die nicht zielführend sind. Dabei soll der Markt seinen Charakter als Erzeugermarkt grundsätzlich erhalten. Bildquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2021, OF 1506/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2021 1. Die Vorlage OF 1493/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1506/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Höchster Markt" lautet, und dass Satz 1 und Ziffer 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 624/8 Betreff: Schließung und Umwidmung des Grillplatzes Hadrianstraße Vorgang: ST 2092/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Grillplatz Heddernheim/Hadrianstraße zu schließen und ihn nicht mehr in der Liste der städtischen Grillplätze zu führen. Die Fläche, die bereits als Arboretum/Baumpflanzung verschiedenartiger Gehölze angelegt ist, wird als reine Grünfläche aufgewertet. 2. zu prüfen, welche weiteren Baumarten dort noch angepflanzt werden können. Begründung: Auf dieser Fläche besteht bekanntermaßen seit langem ein Widerspruch zwischen Naturschutz/Naherholung und Grill-Nutzung, die speziell im Sommer die schöne Baumpflanzungsanlage erheblich strapaziert. Weder ist es gelungen, das Abfallproblem in den Griff zu bekommen, noch sind die vom Magistrat anfänglich zugesagten "Parkwächter" zum Einsatz gekommen. Der Schutz der Grünfläche wird vom Ortsbeirat im Interesse aller Naherholungsfreunde, die das Niddagebiet aufsuchen, höher gewertet als ihr Nutzen für Grillpartys. Flächen für ein schönes Picknick gibt es im ganzen Frankfurter Niddabereich. Auch verfügt die Stadt über weitere acht Grillplätze. Die seit Jahren debattierte Schließung des Grillplatzes kann nicht von einer negativen Entscheidung in einem anderen Ortsbezirk über eine mögliche Ersatzfläche abhängig gemacht werden. Deswegen ist es jetzt Zeit, eine Entscheidung zu treffen, da auch das zuständige Fachamt in seiner letzten Stellungnahme daran erinnert. Zudem schlägt der Ortsbeirat Neuanpflanzungen innerhalb des Arboretums vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2092 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7173 2021 Die Vorlage OF 624/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Abschnitt an den Antragstext angefügt wird: "3. eine Schautafel mit Erklärungen zum Arboretum aufzustellen und bei jedem Baum des Arboretum aufzustellen und bei jedem Baum des Arboretums eine Tafel aufzustellen, den Namen und das Verbreitungsgebiet aufführt. 4. in der Nähe weiter nach einer geeigneten Ersatzfläche für einen Grillplatz zu suchen." Abstimmung: CDU, SPD, und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 621/8 Betreff: Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, im Rahmen des Digitalpaktes in Frankfurt wurde W-LAN und eine entsprechende digitale Ausstattung der Frankfurter Schulen versprochen. Wenige Tage vor dem Ende der Winterferien ist in den Ernst-Reuter-Schulen hiervon nichts zu sehen. Weder W-LAN noch die versprochenen Smartboards wurden bislang eingerichtet/geliefert. Deshalb fordern wir die zuständigen Stellen auf, - die versprochenen 50 Smartboards für den Distanzunterricht bzw. das Aussetzen der Präsenzpflicht der Schüler*innen unverzüglich zur Verfügung zu stellen - die Daten- und Sprachübertragung zwischen Laptops/Notebooks/PCs und Smartboards mittlels W-LAN und/oder Bluetooth Connecting Points sicherzustellen Begründung: Wechsel- und Distanzunterricht in Zeiten des Lockdowns ist nur möglich, wenn die entsprechende Technik zeitnah und funktionsfähig zur Verfügung gestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7172 2021 Die Vorlage OF 621/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1464/6 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob an den folgenden Kreuzungen ein "grüner Pfeil" zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer*innen angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße aus Süden kommend 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße aus Osten kommend 3. Diverse Kreuzungen entlang der Königsteiner Straße: - Wasgaustraße / Königsteiner Straße - Johannesallee / Sieringstraße -> Königsteiner 4. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend 5. Westerbachstraße/Carl-Sonnenscheinstraße von Rödelheim kommend 6. Alt Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend 7. Hortensienring / Hunsrückstraße (2x) 8. Brüningstraße -> Leunastraße / Leunabrücke (also von Osten und Westen jeweils nach rechts) Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein "grüner Pfeil" nur für Radfahrer*innen möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzung ist, dass Radfahrer*innen trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist, und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte wenn möglich auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht insbesondere gegenüber zu Fuß gehenden sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7126 2021 Die Vorlage OF 1464/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 1459/6 Betreff: Parkraum sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die ausgewiesene Parkfläche vor der Liegenschaft Bolongarostraße 6, nutzbarer und sicherer gestaltet wird. Mögichkeiten dazu wären, den Findling so zu verstzen, daß er mit der Straßenlaterne eine Linie bildet und am hinteren Ende der Parkfläche ein Poller o.ä. aufzustellen. Begründung: Nach Straßenbauarbeiten im vergangenn Jahr wurde dieser Parkraum neu gestaltet. Durch die Lage des Findlings direkt an der Parkplatzmarkierung wird beim Einparken viel Parkraum verschenkt, um einen sicheren Abstand zu dem Stein zu wahren. Dieser Umstand führt dazu, dass der hintere Parkplatz nur nutzbar ist, wenn das Auto über die Abmarkierung reicht. Dieser Zustand ist für die Anwohner und die Parkplatznutzer geichermaßen gefährlich und problematisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7124 2021 Die Vorlage OF 1459/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1465/6 Betreff: Spielplätze erhalten Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren i.W. zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider müssen wir feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür können wir kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier - der Ortsbeirat hat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinen eigenen Budgetmitteln zu unterstützen. Aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher ca. 165.000 Euro aus seinen Budgetmitteln bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz unserer Spielplätze sollte erhalten bleiben. Anlage: In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat aus seinen Mitteln folgende Maßnahmen finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) OIB 455/2020: 10.000 Euro - Schatten Spielplatz Höchster Stadtpark OIB 408/2020: 8.000 Euro - Maroder Zaun am Waldspielpark Schwanheim OIB 362/2019: 4.000 Euro - Fallschutzplatten für Spielplatz Feierabendweg OIB 351/2019: 5.000 Euro - Spielanlage Minna-Specht Schule OIB 350/2019: 12.000 Euro - Schatten Spielplatz Mainufer Griesheim OIB 330/2019: 15.000 Euro - Hermann-Brill-Anlage, neues Gerät OIB 326/2019: 3.000 Euro - Bänke für Sindlinger Spielplätze OIB 325/2019: 3.000 Euro - Schaukel Therese-Herger-Anlage OIB 324/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Adelonstraße OIB 323/2019: 7.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Eichwäldchen OIB 322/2019: 15.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Gemeindegarten OIB 321/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Schwarzerlenweg OIB 293/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Liederbachpark OIB 292/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Graubnerpark OIB 291/2019: 5.000 Euro - Bäume Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263/2018: 11.800 Euro - neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230/2018: 15.000 Euro - Ersatz Gerät Spielplatz Marderweg OIB 229/2018: 15.000 Euro - neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228/2018: 11.500 Euro - Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193/2018: 10.000 Euro - Erneuerung Spielgeräte Spielplatz Eichwäldchen OIB 158/2017: 10.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Sulzbachwiesen OIB 90/2017: 10.000 Euro - Ausstattung Spielplatz Mainberg OIB 87/2017: 5.000 Euro - Wiederherstellung Spielplatz Pflugspfad OIB 78/2017: 4.000 Euro - Ersatz Spielgeräte Mainuferspielplatz Griesheim OIB 15/2016: 4.000 Euro - Geräte Spielplatz Alzeyer Straße OIB 2/2016: 10.000 Euro - Geräte Goldsteinschule Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 668 2021 Die Vorlage OF 1465/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2020, OF 1458/6 Betreff: Nied: Parkplatzbegrenzungsstein versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird geteben, in der Bolongarostraße -in Höhe der Hausnummer 6- die von einem Bürger geschilderte Situation bzgl. des Parkplatzbegrenzungssteins zu prüfen und wenn möglich im Sinne der Schilderung zu versetzen (s. Anlage). Begründung: Ein Anwohner beschreibt aufschluss- und detailreich sehr nachvollziehbar eine Situation der leicht abgeholfen werden kann. Auf die telefonische Nachfrage des Antragstellers teilte der Bürger mit, dass er vom Straßenverkehrsamt an den Ortsbeirat verwiesen worden sei! Auch sei dem Bürger mitgeteilt worden, dass ein Ortstermin notwendig sei! Es scheint eine eindeutige Situation vorzuliegen, welche anhand der eingereichten Unterlagen (s. Anlage) einfach zu beheben ist. Ein Ortstermin scheint keinesfalls nötig, gerade derzeit. Der Magistrat möge dem berechtigten Anliegen des Bürgers schnellstmöglich nachkommen und den Parkplatzbegrenzungsstein entsprechend in Richtung Straßenbeleuchtung versetzen. Anlage 1 (ca. 435 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7123 2021 Die Vorlage OF 1458/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 1412/6 Betreff: Höchst: Briefkasten in der Höchster Altstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an die Post AG zu schreiben mit der Bitte, prüfen zu lassen, ob nicht doch in der Höchster Altstadt, zum Beispiel an der Ecke Bolongarostraße/Wed ein Briefkasten aufgestellt werden kann, um den oft älteren Altstadtbewohnern weite Wege zu ersparen. Begründung: Die Bitte wird von der Bürgervereinigung Höchster Altstadt an den Ortsbeirat heran getragen und verdient Unterstützung. Auch wenn es heute so ist, dass ein Teil der Menschen kaum noch Briefe per Post verschickt und fast nur noch elektronische Medien nutzt, gibt es doch noch auch einen Teil, gerade ältere Menschen, die sehr wohl noch die alten Wege nutzen möchten und man sollte diesen Menschen das auch zugestehen. Es sollte auch in dieser Frage niemand zurück gelassen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2020, OF 1396/6 Betreff: Höchst: Widerrechtliches Parken in der Storchgasse/Ecke Bolongarostraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit das widerrechtliche Parken in der Storchgasse an der Einmündung zur Bolongarostraße verhindert wird. Begründung: Ein Bürger hat dem Ortsbeirat berichtet, dass es Probleme mit den Fahrzeugen der Lieferanten bzw. Auslieferer eines Schnellrestaurants (Burger & Baguette) gibt. Er berichtet, dass die Fahrzeuge zum Teil so abgestellt werden, dass es unmöglich ist, mit einem PKW in die Storchgasse einzubiegen. Der Bürger hatte Handwerker zu seiner Liegenschaft in der Storchgasse bestellt, die aber aufgrund der Situation an der Einmündung die Liegenschaft mehrfach nicht erreichen konnten. Er berichtet des weiterem, dass der Versuch mit den dort Parkenden ins Gespräch zu kommen, keinen Erfolg hatte. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2020, OF 1386/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6792 2020 1. Die Vorlage OF 1386/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1396/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1396/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Falls die vorgeschlagenen Maßnahmen die Zustimmung des Ortsbeirates erforderlich machen, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin zu vereinbaren." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1386/6 Betreff: Ortstermin Bolongarostraße/Storchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, einen Ortstermin in der Bolongarostraße an der Einmündung zur Strochgasse zu organisieren, an dem auch Vertreter der Städtischen Verkehrspolizei sowie des anliegenden Schnellrestaurants teilnehmen. Begründung: Ein Bürger hat dem Ortsbeirat berichtet, dass es Probleme mit den Fahrzeugen der Lieferanten bzw. Auslieferer eines Schnellrestaurants(Burger & Baguette) gibt. Er berichtet, dass die Fahrzeuge zum Teil so abgestellt werden, dass es unmöglich ist, mit einem PKW in die Storchgasse einzubiegen. Der Bürger hatte Handwerker zu seiner Liegenschaft in der Storchgasse bestellt, die aber aufgrund der Situation an der Einmündung die Liegenschaft mehrfach nicht erreichen konnten. Er berichtet des weiterem, dass der Versuch mit den dort Parkenden ins Gespräch zu kommen, keinen Erfolg hatte. Der Bürger hatte von der Stadtpolizei den Hinweis bekommen, dass das Problem bekannt sei und der Ortsbeirat sich um eine Lösung kümmern sollte. Es wurde ein Ortstermin mit den oben Angeführten vorgeschlagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.10.2020, OF 1396/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6792 2020 1. Die Vorlage OF 1386/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1396/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1396/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Falls die vorgeschlagenen Maßnahmen die Zustimmung des Ortsbeirates erforderlich machen, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin zu vereinbaren." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1451/6 Betreff: Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. den Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auf eine Spur zu reduzieren und in die Gegenrichtung (von der Bolongarostraße kommend und in Richtung Ludwig-Scriba-Straße fahrend) eine Spur für Radverkehr zu öffnen. 2. Einen Radweg von der Ludwig-Scriba-Straße kommend imn Richtung Bolongarostraße zu markieren. Begründung: Von der Bolongarostraße z.B. Höhe Bolongaropalast kommend ist es sehr schwer möglich, den Bahnhof Höchst oder andere Ziele innerhalb von Frankfurt Höchst zu erreichen, ohne große Umwege in Kauf zu nehmen. Die aktuell möglichen Wege sind im Anhang skizziert. Gleichzeitig hält sich der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auch in Stoßzeiten in Grenzen, sodass eine Reduktion auf eine Spur zumutbar ist, um so den Radverkehr in die Gegenrichtung zu ermöglichen. Bei Reduktion auf eine Autospur ergibt sich auch genügend Platz, Radwege in beide Richtungen zu markieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7118 2021 Die Vorlage OF 1451/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor durch folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba-Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auf eine Spur reduziert werden kann und in die Gegenrichtung (von der Bolongarostraße kommend und in Richtung Ludwig-Scriba-Straße fahrend) eine Spur für den Radverkehr geöffnet werden kann; 2. ein Radweg von der Ludwig-Scriba-Straße kommend in Richtung Bolongarostraße markiert werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 940/3 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, über das Amt für Wohnungswesen in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, 1. dass in den Mietspiegel 2022 Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Karten-Übersicht erkennbar markiert werden, 2. dass für Wohnungen in Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 bzw. 0,96 € / m2 (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildalle, die Höhenstr., die Eschersheimer Landstr., die Friedberger Landstr., die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage": die Eschersheimer Landstr. zwischen Heinestr. und Holzhausenstr. (die Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstr., Friedberger Landstr., Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100% aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7211 2021 Die Vorlage OF 940/3 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2020, OF 1327/6 Betreff: Höchst: Verladekran Niddamündung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verladekran an der Nidda-Mündung so in Stand zu setzen, dass er als Industriedenkmal erhalten bleibt. Sollte die Stadt nicht Eigentümer sein, wird der Magistrat gebeten mit dem Eigentümer entsprechen in Kontakt zu treten und auf mögliche Hilfen hinweisen. Begründung: Der Verladekran an der Nidda-Mündung ist ein "Zeitzeuge" für die verschiedenen Tätigkeiten (historischer Handelsplatz) am Höchster Mainufer bzw. Höchster Hafen. Zusammen mit dem größeren Ladekran, in der Nähe der Leunabrücke, ist er ein wichtiger Bestandteil der Erinnerung an den Höchster Hafen. Daher ist ein Erhalt des Krans für die Geschichte von Höchst von großer Bedeutung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6346 2020 Die Vorlage OF 1327/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Vorgang: OF 894/20 OBR 3 Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Für die 4 Stellplätze zwischen Rotlintstr. und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das Eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstr. und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 3. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 4. Durch Tempo 30 Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6862 2020 Die Vorlage OF 932/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 317/16 Betreff: Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts, geordnete Verhältnisse amtlich herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keinster Weise der in der B194 gegeben Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch und der Grundwasserschutz ist hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser, und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2020 1. a) Die Vorlage B 194 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 317/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 311/16 Betreff: Optische und ökologische Aufwertung der Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte Der OBR möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Grünflächen auf der Leuchte optisch und ökologisch aufzuwerten. Teile der Flächen bieten sich zur Anpflanzung von Vogelgehölzen an. Eine bunte Mischung einheimischer Wildblumen hilft als Nahrung den rar gewordenen Bienen ebenso wie sie für das menschliche Auge schön ist. Ausgelegtes Totholz wird gerne als Insektenhotel angenommen werden, und, sofern es unmittelbar an den asphaltierten Wendeflächen platziert wird, auch nicht beim Mähen stören. Um die wichtige Funktion als Fußgängerquerang über die "Hundewiesen" für die Nutzer angenehmer zu gestalten, sollte schließlich an einer Stelle im Bereich zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 noch eine rund 50cm breite Fläche mit Pflasterplatten belegt werden. Begründung: Die Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte sind derzeit alles andere als attraktiv. Weder blühen hier Blumen als Farbtupfer in der Landschaft, noch können diese Flächen für irgendeine Form von Erholung für Anwohner genutzt werden. Einzig als Hundewiese stehen diese Flächen hoch im Kurs, was im Umkehrschluss auch dazu führt, dass die Menschen sie nicht zum Queren der Straße nutzen, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Es ist dringend an der Zeit, mehr aus diesen Flächen zu machen. Für den Anbau von Vogelsträuchern, das Auslegen von Totholz und anderen Nistmöglichkeiten für Insekten bieten sich insbesondere Teile der Flächen zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6049 2020 Die Vorlage OF 311/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2020, OF 1292/6 Betreff: Ersatz defekter Spielgeräte Der Magistrat wird gebeten, Ersatz für folgende im Jahr 2019 abgebauten Spielgeräte im Ortsbezirk 6 zu beschaffen: Stadtpark Höchst Trampolin 10.412,50€ Am Salusbach Drehspiel 2737,00€ Feierabendweg 3 Balancierbalken 1963,50€ Carl-Sonnenschein-Siedlung 1 Balancierbalken 1309,00€ Adelonstraße 1 Federwippe 1487,50€ Batterie an der Fähre Höchst 1 Federwippe 1487,50€ Am Mainberg 1 Federwippe 1487,50€ Luciuspark 1 Federwippe 1487,50€ Eichörnchenpfad 2 Federwippen 2350,00€ Kurt-Blaum-Straße 1 Doppelschaukel 2677,50€ Fookenstraßen 1 Doppelschaukel 2677,50€ --------------------- Gesamtsumme 30.077,00€ Der Ortsbeirat stellt die Gesamtsumme aus seinem Budget zur Verfügung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5971 2020 Die Vorlage OF 1292/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1216/6 Betreff: Nied: Radverkehrsführung über die Nidda (Wörthspitze) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das zuständige Fachamt zu beauftragen, den Radverkehr entlang des Mains nicht ausschließlich zum "Gaasebrickelsche" sondern auch zur naheliegenden Niddabrücke (Mainzer Landstraße) zu führen. Dazu müssen die Radwegweiser und die Radrouten entsprechend geändert werden. Die neue Radwegführung sollte möglichst einen Hinweis auf die Engstelle (Gaasebrickelsche) enthalten. Eine Ausschilderung dieser Umleitung für Lasten- und mehrspurige Liegeräder direkt am Gaasebrickelsche sollte für die Fahrrichtung Nied und Griesheim in Höhe Amtsgasse/Seilerbahn stehen. Für Radfahrer, die aus Nied bzw. Griesheim kommen und nach Höchst weiter möchten, sollte jedoch bereits in Höhe des Spielplatzes Wörthspitze und der Aussichtsplattform auf die Wegführung über die Mainzer Landstraße hingewiesen werden. An der Brücke selbst ist ein Hinweis auf die Umfahrung anzubringen, um den Fahrern sperriger Räder eine Alternative zum Schwimmen zu geben, auch wenn dies ein Zurückradeln bis zum Abzweig bedeutet. In diesem Zusammenhang muss auch die Benutzung des Radweges auf der Niddabrücke (Mainzer Landstraße) in beide Fahrtrichtungen gut erkennbar freigegeben werden. Die Ausschilderung könnte analog zur Lösung auf der Friedensbrücke umgesetzt werden. Begründung: Der Radfahrverkehr nimmt im gesamten Stadtgebiet deutlich zu. Diese Entwicklung wird begrüßenswerter Weise durch den Magistrat gefördert. Seit langem ist die Problemstelle "Gaasebrickelche" an der Wörthspitze bekannt. Das schützenwerte historische Bauwerk wird bei schönem Wetter stark frequentiert. Durch das Ausschildern einer alternativen Route ist eine Abnahme des Radverkehrs an dieser Engstelle zu erwarten. Für größere Räder (z.B. Liege- oder Lastenräder) stellt das Drängelgitter eine im Extremfall unüberwindbare Hürde dar. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2019, OF 1168/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5800 2020 1. Die Vorlage OF 1168/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1216/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1182/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1216/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 1216/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 1203/6 Betreff: Höchst: autoarme Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel ggf. aus dem Förderprogramm Innenstadt Höchst zur Verfügung zu stellen, um die Planung einer autoarmen Innenstadt Höchst zu erarbeiten. Begründung: Alte und neue Verkehrskonzepte haben die verkehrliche Situation in und um die Innenstadt Höchst nicht befriedigend lösen können. Um eine fundierte Grundlage zu Maßnahmen einer Reduzierung des PKW-Verkehrs treffen zu können, ist eine detaillierte Planung des Gebietes von der Leunastraße bis zur Zuckschwerdtstraße sowie von der Batterie bis zur Emmerich-Josef Straße unerlässlich. In die Planungen sollten die neuen Wegebeziehungen nach der Umgestaltung der Leunastraße auf jeden Fall einbezogen werden, so dass die Umsetzung mit der Fertigstellung der RTW erfolgen kann. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2020, OF 1243/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5801 2020 1. Die Vorlage OF 1203/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1243/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1243/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 733/9 Betreff: Informationen zum Ausbau der Elektromobilität Laut dem Magistratsbericht M140/2019 hat die Firma Allego hat gegenüber dem Magistrat schriftlich die Bereitschaft geäußert, in den kommenden 3 Jahren bis zu 360 Ladesäulen - 280 Normalladesäulen (Wechselstrom-Ladesäulen mit geringer Ladeleistung/Dauer 6-8h) und 80 Schnellladesäulen (Gleichstrom-Ladesäulen mit hoher Ladeleistung/Dauer 0.5h bis 80% der Batteriekapazität)) - zu installieren. Laut dem besagten Magistratsbericht wird der Ausbau an die o.g. Firma sowie an die Mainova AG vergeben. Diese entscheiden auch über geeignete Standorte. Im Ortsbeirat wurde in letzter Zeit vermehrt über den Ausbau der Elektromobilität diskutiert. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten Vertreter*innen der beiden mit dem Ausbau der Tankmöglichkeiten beauftragten Firmen in eine der der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen um das Konzept vorzustellen und für Fragen von Bürger*innen und Ortsbeiratsmitgliedern zur Verfügung zu stehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.09.2019, OF 688/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 688/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 733/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, 1 LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2019, OF 1170/6 Betreff: Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das zuständige Fachamt beauftragen, an der Skateranlage unterhalb der Leunabrücke in Frankfurt-Höchst einen oder mehrere geeignete Mülleimer aufzustellen und für die regelmäßige Entleerung zu sorgen. Begründung: Die Skateranlage wird sehr gut angenommen. Dies ist erfreulich, aber auch mit einem erhöhten Müllaufkommen in diesem Bereich verbunden. Da hier Mülleimer aktuell komplett fehlen, ist leider aktuell häufig eine starke Vermüllung zu beobachten. Mit der Aufstellung von Mülleimern kann hier entgegengewirkt werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5438 2019 Die Vorlage OF 1170/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 1139/6 Betreff: Brüningbrunnen Der Verein für Geschichte und Altertumskunde e.V. - 1894 ist an den Ortsbeirat mit dem Vorschlag herangetreten den Brüningbrunnen vom Höchster Marktplatz in die Rudolf-Schäfer-Anlage zu verlegen. Um diesen Vorschlag näher bewerten zu können benötigt der Ortsbeirat einige Informationen. Da weder der Marktplatz noch die Rudolf-Schäfer-Anlage sein ursprünglicher Standort waren, käme auch eine Verlegung an seinen ursprünglichen Standort auf den Höchster Schloßplatz in Frage, oder ein Verbleib am jetzigen Standort. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Was würde eine komplette Sanierung des Brüningbrunnens am jetzigen Standort kosten? 2. Was würde eine Verlegung auf den Höchster Schloßplatz an den Standort des jetzigen Brunnens kosten, mit Herstellung der Einrichtungen für fließend Wasser? 3. Was würde eine Verlegung in die Rudolf-Schäfer-Anlage kosten, mit Herstellung der Einrichtungen für fließend Wasser? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1446 2019 Die Vorlage OF 1139/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2019, OA 462 entstanden aus Vorlage: OF 585/11 vom 30.07.2019 Betreff: Stärkung der elektromobilen Infrastruktur im Ortsbezirk 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, dass Taxi- oder Mietwagenunternehmen, die elektromobile Leistungen anbieten, eigene Schnelllademöglichkeiten unterhalten oder die Unternehmen anzuregen, sich an Investitionen für gemeinschaftliche Schnelllademöglichkeiten im öffentlichen Raum zu beteiligen; 2. mit Hilfe der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt zukünftig vorrangig effiziente Schnelllader (+50KVA), die für mehr E-Fahrzeuge in der Stadt sehr nützlich sind, zu fördern und deren Ausbau zügiger voranzutreiben; 3. Lösungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen zu finden, damit deren Ladelösungen nicht mit denen von Frankfurter Bürgern und den Besuchern der Stadt Frankfurt kollidieren. Begründung: Es fehlen viele Schnelllademöglichkeiten für elektromobile Fahrzeuge in Frankfurt. Die jetzigen öffentlichen Schnelllademöglichkeiten werden von privaten und gewerblichen Nutzern nahezu voll ausgelastet. Mit dem auf dem Werksgelände (BMW) aufgestellten Schnellladern gibt es weniger als fünf Schnellladepunkte in Frankfurt. Es gibt bereits einige normale Elektroladepunkte (Overnight) in Frankfurt, allerdings sind diese Ladepunkte keine Schnelllader, sondern laden in der Regel ein Fahrzeug nur mit 11kW/h oder sogar manchmal mit weniger Leistung (AC-Lader). Das bedeutet, der Ladepunkt ist mit langen Parkzeiten belegt (acht und mehr Stunden). In Frankfurt gibt es bereits wesentlich mehr Hybrid- und Elektrofahrzeuge als noch vor wenigen Monaten, und die Anzahl steigt exponentiell. Alle deutschen Autohersteller erweitern im Moment enorm die Kapazitäten an E-Fahrzeugen und investieren Milliarden in die Produktionsanlagen der E-Mobilität. Die Anzahl und Verfügbarkeit der Lademöglichkeiten ist maßgeblich dafür, ob Bürger in Frankfurt, die in Apartments wohnen, sich entscheiden werden, E-Autos anzuschaffen. Moderne Schnelllader laden mit mindestens 50kW/h und mehr. Audi e-tron, der E-Golf von VW, sowie alle anderen modernen und neuen Fahrzeuge haben alle diese standardisierten CCS-Schnellladevorrichtungen. Die Ladezeiten betragen damit nur circa 20 bis 30 Minuten, ideal für einen kurzen Einkauf und einer Weiterfahrt mit voller Batterie. Die Stadt Rüsselsheim wird bis Ende 2020 1.300 Ladepunkte einrichten. Hamburg hatte letztes Jahr bereits 785 Ladepunkte. In dem bundesweiten Ranking der Ladepunkte tauchte die fünftgrößte Stadt in Deutschland, die Wirtschaftsmetropole Frankfurt, nicht einmal unter den Top Ten auf. Dafür aber Städte wie Aachen und Ingolstadt, die Frankfurt weit überholt haben. Die momentane Situation sieht so aus, dass Geschäftsleute in Frankfurt selten einen freien Platz an den vorhandenen Schnellladesäulen finden. Das berühmte "Handtuchwerfen" ist zur Alltäglichkeit geworden. Die Firma "Uber" (Mietwagen) nutzt in der Regel ein Fahrzeug aktiv und in dieser Zwischenzeit lässt es das zweite Fahrzeug ungenutzt und ladend an einer allgemeinen Ladesäule stehen. Der Fahrer tauscht nur noch die Fahrzeuge aus und der Ladepunkt ist dadurch dauerhaft besetzt. Ein großes deutsches Mietwagenunternehmen mit markigen Sprüchen belegt dauerhaft am Flughafen regelmäßig die Ionity-Ladesäulen. Man könnte an der Ionity-Schnellladesäule bis 350 kW pro Stunde schnell laden, bereits 50 kW pro Stunde entspricht circa 270 Kilometer Reichweite. Der Unternehmer lässt seine Mietwagen dort über viele Stunden nach dem Fertigladen einfach stehen. Dadurch ist die Säule nicht frei, wenn der nächste Mietwagen geladen werden muss. Gerade diese Säulen in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Kreuzes sind allerdings für den elektromobilen Fernverkehr aufgebaut worden und nicht für die lokalen Mietwagen und Taxiunternehmen gedacht gewesen. Der Verkehr quer durch Deutschland soll dadurch ermöglicht werden. Fahrzeuge von Hamburg nach Basel zum Beispiel müssen zwischendurch kurz nachladen und eine blockierte Tankstelle hilft da nicht weiter. Wer als Geschäftsreisender mit dem Elektrofahrzeug nach Frankfurt kommt, hat große Chancen, hier nicht adäquat tanken zu können. Unternehmer, die mit Elektromobilität Geschäfte machen, dürfen nicht die Infrastruktur der Elektromobilität lahmlegen, es müssen gemeinschaftlich Lösungen für diese Unternehmen gefunden werden. Amsterdam hat zum Beispiel nur für deren Taxis am Amsterdamer Flughafen zwei sehr gut ausgelastete Supercharger. In der Stadt Shenzhen/China sind fast alle Busse und Taxis inzwischen elektrisch. Dort gibt es bereits riesige Ladeparks für Taxis. Shenzhens mehr als 20.000 Taxis haben die CO2-Emissionen um 850.000 Tonnen in der Stadt reduziert. Elektrotaxis sind 70 Prozent effektiver als Verbrenner. Die Stadt Shenzhen hatte 2018 weit mehr als 20.000 öffentliche Ladepunkte. Frankfurt würde bei der momentanen Stickoxid- und Feinstaubdiskussion, anstelle der schmutzigen Dieselfahrzeuge effiziente Taxi-Elektrofahrzeuge zu unterstützen, sehr entgegenkommen. Der Luftreinhalteplan muss endlich einmal erfüllt werden. So wie der momentane Stand ist, kann nicht damit gerechnet werden, das eine Entlastung der Innenstädte mit alternativ angetriebenen Fahrzeugen funktioniert. Es fehlt an praktikablen Lademöglichkeiten für die Gäste der Stadt und deren Bürger. Das Problem in Frankfurt: Der größte Teil der Bevölkerung lebt in Wohnungen und nicht in einem Einfamilienhaus mit Garage, in der sie ihren Wagen über Nacht aufladen kann. Wohnungsbaugenossenschaften und große Vermieter sollten ihre Parkgaragen deshalb möglichst mit Lademöglichkeiten ausstatten. Dieser Fortschritt dauert allerdings viel zu lange und die einzig sinnvolle Alternative, um dem gewollten schnellen Zuwachs an Elektromobilität nachzukommen, ist: Es müssen wesentlich mehr Schnellladepunkte vorhanden sein, damit beim Friseur, Arzt oder beim Einkaufen der Wagen schnell "voll" gemacht werden kann. Viele Frankfurter Bürger würden und wollen elektrisch fahren, aber die Infrastruktur in Frankfurt lässt dies zurzeit nur sehr bedingt zu. Frankfurt sollte diesen Hebel für die Umwelt nutzen und alle Teilnehmer, die sich sauber bewegen möchten, in dieser wirklich finanzstarken Stadt unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2020, B 131 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 29.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 462 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 462 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 462 wird im Rahmen der Vorlage M 140 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (Ziffern 1. und 3. = Annahme ohne Zusatz, Ziffer 2. = Ablehnung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 65 Beschluss: Der Vorlage OA 462 wird im Rahmen der Vorlage M 140 zugestimmt. Abstimmung: Ziffern 1. und 3.:CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4859, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 882/2 Betreff: Elektromobilität mit Dieselmotor? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie viele Anbieter sogenannter E-Scooter waren zum 31. Juli 2019 im Stadtgebiet tätig? 2. Wie viele E-Scooter wurden durch diese Betreiber zum 31. Juli 2019 stadtweit angeboten? 3. Liegen dem Magistrat Informationen hervor, wie viele E-Scooter bis zum Jahresende stadtweit eingesetzt werden sollen? 4. Wie viele (Klein-) Transporter werden von den Anbietern täglich eingesetzt, um aufgeladene Roller zu verteilen und wie viele, um solche mit leerer Batterie einzusammeln? 5. Wie viele Kilometer legen diese (Klein-) Transporter täglich etwa im Stadtgebiet zurück und welche Schadstoffbilanz lässt sich daraus errechnen? 6. Sieht der Magistrat in E-Scootern einen geeigneten Beitrag zur Mobilitätswende? Falls ja: bitte ausreichend begründen Falls nein: wofür sind E-Scooter aus Sicht des Magistrats ein geeigneter Beitrag? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Tatsache, dass vermeintliche Elektromobilität durch einen Anstieg der Fahrten mittels dieselbetriebener (Klein-) Transporter "erkauft" wird? 8. Gedenkt der Magistrat gegenüber dem Bundesgesetzgeber oder/und den Betreibern der E-Scooter in geeigneter Weise tätig zu werden, um diese absurde Situation zu thematisieren und zu einem Ende zu bringen? Begründung: Die Absurdität spricht für sich selbt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 33 Auf Wunsch der FDP-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1390 2019 1. Den Ziffern 1. bis 6. der Vorlage OF 882/2 wird zugestimmt. 2. Die Ziffer 7. der Vorlage OF 882/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 3. Die Ziffer 8. der Vorlage OF 882/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 2 CDU und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. 2 CDU, 2 SPD, FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 2 SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 3. CDU, 3 SPD, FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 585/11 Betreff: Stärkung der elektromobilen Infrastruktur in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge Maßnahmen ergreifen, dass Taxi oder Mietwagenunternehmen die elektromobile Leistungen anbieten, eigene Schnell-Lademöglichkeiten unterhalten oder diese anregen sich an Investitionen für gemeinschaftliche Schnelllademöglichkeiten im öffentlichen Raum zu beteiligen. Der Magistrat möge mit Hilfe der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt zukünftig vorrangig effiziente Schnelllader (+50KVA), die für mehr E-Fahrzeuge in der Stadt sehr nützlich sind, fördern und deren Ausbau zügiger vorantreiben. Der Magistrat möge Lösungen finden für Taxibetriebe und Mietwagenunternehmen damit deren Ladelösungen nicht mit denen von Frankfurter Bürgern und den Besuchern der Stadt Frankfurt kollidieren. Begründung: Es fehlen viele Schnell-Lademöglichkeiten für Elektromobile Fahrzeuge in Frankfurt. Die jetzigen öffentlichen Schnelllademöglichkeiten werden von privaten und gewerblichen Nutzer nahezu voll ausgelastet. Mit dem auf dem Werksgelände (BMW) aufgestellten Schnelladern gibt es weniger als 5 Schnellladepunkte in Frankfurt. Es gibt bereits einige normale Elektro-Ladepunkte (Overnight) in Frankfurt, allerdings sind diese Ladepunkte keine Schnellader, sondern laden in der Regel ein Fahrzeug nur mit 11kW/h oder sogar manchmal mit weniger Leistung (AC-Lader). Das bedeutet, der Ladepunkt ist mit langen Parkzeiten belegt (8 und mehr Stunden). In Frankfurt gibt es bereits wesentlich mehr Hybrid- und Elektrofahrzeuge als noch vor wenigen Monaten und die Anzahl steigt exponentiell. Alle deutschen Autohersteller erweitern im Moment enorm die Kapazitäten an E-Fahrzeugen und investieren Milliarden in die Produktionsanlagen der E-Mobilität. Die Anzahl und Verfügbarkeit der Lademöglichkeiten ist maßgeblich dafür, ob Bürger in Frankfurt, die in Appartements wohnen, sich entscheiden werden E-Autos anzuschaffen. Die Stadt Frankfurt hat bereits ein zu beseitigendes Umweltproblem. Moderne Schnelllader laden mit mindestens 50kw/h und mehr. Audi e-tron, der E-Golf von VW, sowie alle anderen modernen neuen Fahrzeuge haben alle diese standardisierten CCS Schnelladevorrichtungen. Die Ladezeiten betragen damit nur ca. 20 bis 30 Minuten. Ideal für einen kurzen Einkauf und einer Weiterfahrt mit voller Batterie. Die Stadt Rüsselsheim wird bis Ende 2020, 1300 Ladepunkte einrichten. Hamburg hatte letztes Jahr bereits 785 Ladepunkte. In dem bundesweiten Ranking der Ladepunkte tauchte die fünftgrößte Stadt in Deutschland, die Wirtschaftsmetropole Frankfurt, nicht einmal unter den Top Ten auf. Dafür aber Städte wie Aachen und Ingolstadt, die Frankfurt weit überholt haben. Die momentane Situation sieht so aus, das Geschäftsleute in Frankfurt selten einen freien Platz an den vorhandenen Schnell-Ladesäulen finden. Das berühmte "Handtuchwerfen" ist zur Alltäglichkeit geworden. Die Firma "Uber" (Mietwagen) nutzt in der Regel ein Fahrzeug aktiv und in dieser Zwischenzeit lässt es das zweite Fahrzeug ungenutzt und ladend an einer allgemeinen Ladesäule stehen. Der Fahrer tauscht nur noch die Fahrzeuge aus und der Ladepunkt ist dadurch dauerhaft besetzt. Ein großes deutsches Mietwagenunternehmen mit markigen Sprüchen, belegt dauerhaft am Flughafen regelmäßig die Ionity Ladesäulen. Das bedeutet, man könnte an der Ionity Schnell-Ladesäule bis 350kw pro Stunde schnell laden, bereits 50kw pro Stunde entspricht ca. 270km Reichweite. Der Unternehmer lässt seine Mietwagen dort über viele Stunden nach dem fertigen laden einfach stehen. Dadurch ist die Säule frei, wenn der nächste Mietwagen geladen werden muss. Gerade diese Säulen in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Kreuzes sind allerdings für den elektromobilen Fernverkehr aufgebaut worden und nicht für die lokalen Mietwagen und Taxiunternehmen gedacht gewesen. Der Verkehr quer durch Deutschland soll dadurch ermöglicht werden. Fahrzeuge von Hamburg nach Basel z.B. müssen zwischendurch kurz nachladen und eine blockierte Tankstelle hilft da nicht weiter. Wer als Geschäftsreisender mit dem Elektrofahrzeug nach Frankfurt kommt, hat große Chancen hier nicht adäquat tanken zu können. Unternehmer die mit Elektromobilität Geschäfte machen, dürfen nicht die Infrastruktur der Elektromobilität lahmlegen, es müssen gemeinschaftlich Lösungen für diese Unternehmen gefunden werden. Amsterdam hat z.B. nur für deren Taxis am Amsterdamer Flughafen zwei sehr gut ausgelastete Supercharger. In der Stadt Shenzhen/China sind fast alle Busse und Taxis inzwischen elektrisch. Dort gibt es bereits riesige Ladeparks für Taxis. Shenzhens mehr als 20.000 Taxis haben die CO2 Emissionen um 850.000t in der Stadt reduziert. Elektrotaxis sind 70% effektiver als Verbrenner. Die Stadt Shenzhen hatte 2018 weit mehr als 20.000 öffentliche Ladepunkte. Frankfurt würde bei der momentanen Stickoxyd und Feinstaub Diskussion anstelle der schmutzigen Dieselfahrzeuge, effiziente Taxi-Elektrofahrzeuge zu unterstützen, sehr entgegenkommen. Der Luftreinhalteplan muss endlich einmal erfüllt werden. So wie der momentane Stand ist, kann nicht damit gerechnet werden, das eine Entlastung der Innenstädte mit alternativ angetriebenen Fahrzeugen funktioniert. Es fehlt an praktikablen Lademöglichkeiten für die Gäste der Stadt und deren Bürger. Das Problem in Frankfurt: Der größte Teil der Bevölkerung lebt in Wohnungen und nicht in einem Einfamilienhaus mit Garage, in der sie ihren Wagen über Nacht aufladen können. Wohnungsbaugenossenschaften und große Vermieter sollten ihre Parkgaragen deshalb möglichst mit Lademöglichkeiten ausstatten. Dieser Fortschritt dauert allerdings viel zu lange und die einzig sinnvolle Alternative, um dem gewollten schnellen Zuwachs an Elektromobilität nachzukommen ist: Es müssen wesentlich mehr Schnellladepunkte vorhanden sein, damit beim Friseur, Arzt oder beim Einkaufen, der Wagen schnell "voll" gemacht werden kann. Viele Frankfurter Bürger würden und wollen elektrisch fahren, aber die Infrastruktur in Frankfurt lässt dies zur Zeit nur sehr bedingt zu. Frankfurt sollte diesen Hebel für die Umwelt nutzen und alle Teilnehmer, die sich sauber bewegen möchten, in dieser wirklich finanzstarken Stadt unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 585/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 462 2019 Die Vorlage OF 585/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt geändert wird: " Stärkung der elektromobilen Infrastruktur im Ortsbezirk 11" Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1084/6 Betreff: Frankfurter Westen: Zahlen zur Sperrmüllabfuhr und zur Glascontainerentleerung veröffentlichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der FES bzw. bei der Remondis folgende Zahlen zu ermitteln bzw. die Fragen zu beantworten und zwar für die Zeiträume 2017,2018 und 1. Halbjahr 2019 jeweils für das Gebiet des Frankfurter Westens. Themenblock Sperrmüll FES 1.) Wie viele angemeldete Sperrmülltermine gab es? 2.) Wie viele Sperrmüllabholungen von 1.) konnten nicht zum vereinbarten Termin durchgeführt werden? 3.) Bitte die Zahlen für die einzelnen Gründe aufschlüsseln, wie z.B. Krankheit, Fahrzeug defekt, Sperrmüll nicht gefunden, Stelle nicht anfahrbar, Sperrmüll auf Privatgelände, weitere Gründe. 4.) Wie viele Beschwerden oder Reklamationen gab es (telefonisch, per E-Mail, anderweitig) vom Anmelder bzw. der Anmelderin , dass der angemeldete Sperrmüll nicht zum vereinbarten Termin abgeholt wurden? 5.) Wie lange dauerte es von der Beschwerde bis zur tatsächlichen Abholung? Bitte aufschlüsseln nach: mehr als 2 Tage, mehr als 4 Tage, mehr als 6 Tage. 6.) Wie viele wilde Sperrmüllhaufen gab es, die z.B. telefonisch, per E-Mail, Mängelmelder etc. gemeldet wurden? 7.) Wie lange dauert die Abholung der wilden Sperrmüllhaufen nach dem Eingang der Meldung? Bitte aufschlüsseln nach mehr als 2 Tage, mehr als 4 Tage mehr als 6 Tage. 8) Wie oft kommt es vor, dass nicht der komplette Müll abgeholt werden kann, da sich neben Sperrmüll noch Restmüll, Elektromüll oder andere Müllsorten an der Ablagestelle befinden? 9.) Welche Maßnahmen werden vom Personal vor Ort eingeleitet, um auch den restlichen Müll abzufahren (z.B. Info an die Zentrale)? 10) Wie lange dauert es, bis dann der Müll wirklich komplett abgefahren ist? Bitte aufschlüsseln nach mehr als 2 Tage, mehr als 4 Tage mehr als 6 Tage. 11.) Bitte nennen Sie die 20 Straßenabschnitte mit den häufigsten Meldungen von wildem Sperrmüll mit der jeweiligen Anzahl. 12.) Werden diese Abschnitte von der FES proaktiv angefahren, bzw. regelhaft kontrolliert? Wenn nein warum nicht? 13.) Falls es zu einzelnen Fragen keine Zahlen geben sollte, warum werden diese nicht erfasst? 14.) Falls es zu einzelnen Fragen keine Zahlen geben sollte, gibt es Pläne diese in Zukunft zu erfassen? 15.) Gibt es weitere statistische Zahlen rund um das Sperrmüllthema. Wenn ja, wie lauten sie? Wenn nein warum nicht? 16.) Ist es möglich diese Zahlen öffentlich zugänglich zumachen? Wenn nein warum nicht? 17.) Falls Zahlen zur Verfügung stehen, wie werden diese genutzt, um die Sperrmüllabfuhr zu verbessern? 18.) Gibt es einen definierten Qualitätsmanagementprozess bei der FES, um die Sperrmüllabfuhr zu verbessern? Wenn nein, warum nicht und gibt es Pläne diesen zu etablieren? Wenn ja, welche Erfolge konnten in den letzten 3 Jahren erzielt werden? Themenblock Remondis Glascontainer 1.) Wie oft werden die Glascontainer nach Plan geleert? 2.) Wie viele Leerungen mussten, im Anfragezeitraum, ausfallen wegen Krankheit, Fahrzeug defekt, Container nicht zugänglich etc.? 3.) Bitte die Zahlen nach den einzelnen Gründen aufschlüsseln. 4.) Wie viele außerplanmäßige Leerungen aufgrund von Beschwerden gab es? 5.) Wie lange dauerte es von der Beschwerde bis zur Leerung? Bitte die Zahlen aufschlüsseln nach mehr als 2 Tage, mehr als 4 Tage mehr als 6 Tage. 6.) Wie viele Glascontainer gibt es im Frankfurter Westen? 7.) Wie viele sind davon im Schnitt abgebaut, wegen z.B. Bauarbeiten an der Stelle, Container defekt, etc. ? Bitte nach Gründen aufschlüsseln. 8.) Wie lange sind diese Container im Durchschnitt abgebaut? 9.) Welche Kompensations-Maßnahmen werden unternommen, um die Zeiten in denen der Glascontainer nicht zu Verfügung steht zu minimieren? *) 10.) Falls es zu einzelnen Fragen keine Zahlen geben sollte, warum werden diese nicht erfasst? 11.) Falls es zu einzelnen Fragen keine Zahlen geben sollte, gibt es Pläne diese in Zukunft zu erfassen? 12.) Gibt es weitere statistische Zahlen rund um das Glascontainerthema. Wenn ja, wie lauten sie? Wenn nein warum nicht? 13.) Ist es möglich diese Zahlen öffentlich zugänglich zumachen? Wenn nein warum nicht? 14.) Falls Zahlen zur Verfügung stehen, wie werden diese genutzt, um die Glascontainerleerung zu verbessern? 15.) Gibt es einen definierten Qualitätsmanagementprozess bei der Remondis, um die Glascontainerleerung zu verbessern? Wenn nein, warum nicht und gibt es Pläne diesen zu etablieren? Wenn ja, welche Erfolge konnten in den letzten 3 Jahren erzielt werden? *) In der Bolongarostraße wurde z.B. der Container mit dem Hinweis auf Bauarbeiten abgebaut. Die Bauarbeiten lassen aber seit Wochen auf sich warten. Der frühe Abbau scheint hier nicht nötig, dafür eine bessere Abstimmung zwischen Remondis/FES und dem Amt für Straßenbau und Erschließung. Begründung: Es gibt immer wieder Bürger-Beschwerden über die verbesserungswürdige Qualität sowohl der Sperrmüllabfuhr als auch der Glascontainerleerung im Frankfurter Westen. Es gilt genauere Einblicke in die Qualitätsparameter- und prozesse der FES und der Redmondis zu bekommen und für den Bürgern transparent zu machen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1357 2019 Die Vorlage OF 1084/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.07.2019, OF 1051/6 Betreff: Höchster Markt - autofrei Vorgang: OM 3530/14 OBR 6; ST 30/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Umfahren des Höchster Marktes an den Markttagen zu unterbinden. Durch das Aufstellen von Absperrbarken an der Abzweigung der Antoniter- von der Melchiorstraße, kann der Parksuchverkehr rund um den Marktplatz mit einfachen Mitteln unterbunden werden. Begründung: Durch den Parksuchverkehr und die vielen verkehrswidrig abgestellten PKW kommt es rund um den Höchster Markt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die in der ST30 von 2015 angekündigte Erhöhung der Kontrolldichte des ruhenden Verkehrs, sowie das Ausbleiben einer Weiterentwicklung des "Verkehrskonzeptes Höchst" lassen keine Besserung der Situation erwarten. Für das Einkaufserlebnis "Höchster Markt" ist eine sichere und entspannte Atmosphäre wichtig. Für PKW stehen im Parkhaus Höchst und an der Batterie Parkplätze zur Verfügung. Das Errichten einer Fahrradabstellanlage wurde bereits an einem Ortstermin besprochen. Der Markt gehört den Fußgängern. Paragraf 2 zur Regelung des Marktwesens sieht hier den Magistrat in der Verantwortung: § 2 Marktbereich (1) Die Marktbereiche der Wochen- und Spezialmärkte werden vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main festgesetzt. (2) Der Gemeingebrauch an Flächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und im Marktbereich liegen, ist an Markttagen soweit beschränkt, wie es für den Betrieb der Märkte erforderlich ist ...." Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.09.2019, OF 1116/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3530 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 30 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1051/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5034 2019 1. Die Vorlage OF 1051/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1116/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Fahrradabstellanlage" durch das Wort "Fahrradständer" ersetzt wird, im Antragstenor nach dem Wort "gebeten," die Worte "in Absprache mit den Marktbeschickern" eingefügt werden und sowohl im Antragstenor als auch im ersten Satz der Begründung das Wort "eine" zu streichen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 583/11 vom 17.06.2019 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgang: B 144/19; B 154/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit dem 31.12.2010 weggefallen und wie viele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind; 2. ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet werden; 3. wo die im Bericht B 154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim GmbH und des Magistratsberichtes B 144 sind seit dem 01.01.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden, und keine Seniorenwohnungen mehr. Dieselbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Am Roten Graben" in Fechenheim. Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es für ältere Menschen immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen, ist keine geeignete Lösung, wenn die Wohnungsbaugesellschaften keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich, günstigen und adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, dass diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? Im Bericht B 154 wird beschrieben, dass eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen gefunden worden. In der Erläuterung des Berichts B 154 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht B 154: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, [. .] die das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld [...] - mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 154 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 439 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4355, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 64 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2019, OF 583/11 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge mitteilen, wieviele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit 31.12.2010 weggefallen sind und wieviele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind. Der Magistrat möge mitteilen, ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet wird. Der Magistrat möge mitteilen, wo die in der B154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Ein-Zimmer-Wohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim und des Magistrats (B144/19) sind seit dem 1.1.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden und keine Seniorenwohnungen mehr. Die selbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Roter Graben, Fechenheim". Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es immer schwieriger für ältere Menschen bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen ist keine geeignete Lösung, wenn wir keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt wurde und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich günstigen adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? In der B154/19 wird beschrieben, das eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Ein-Zimmer-Wohnungen gefunden worden für diese Menschen. In der Erläuterung der B154/19 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht 154/19: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, . . das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld. . .- mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 434 2019 Die Vorlage OF 583/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2019, OF 1023/6 Betreff: Höchst: Umzug des Jobcenters Höchst Wie der Presse (FR. vom 31.08.18) zu entnehmen war, zieht das Jobcenter Höchst im Jahr 2020 von seinem jetzigen Standort an der Kurmainzer Straße 6 an einen neuen Standort in die Bolongarostraße 82. Der Magistrat wird deshalb gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Werden am neuen Standort genügend Parkmöglichkeiten für die Besucher des Jobcenters vorhanden sein? 2. Ist es geplant, für die Besucher des Jobcenters Tiefgaragenplätze in der Immobilie am neuen Standort anzumieten? 3. Was tut der Magistrat, um zu verhindern, dass die Besucher sich Parkplätze in umliegenden Straßen suchen müssen? 4. Plant der Magistrat, zusätzliche Parkflächen für die Besucher des Jobcenters anzumieten? Begründung: Der Ortsbeirat befürwortet den Umzug des Jobcenters in neue modernere Räumlichkeiten, befürchtet aber, dass die bereits jetzt angespannte Parksituation in diesem Gebiet sich noch weiter verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1023/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 652/9 Betreff: Genehmigung der bestehenden Main-Weser-Bahnlinie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm bekannt ist, ob eine Genehmigung für die bestehende Main-Weser-Bahn vorliegt. Begründung: Weder die Deutsche Bahn noch das Eisenbahnbundesamt konnten bislang das Vorliegen der Genehmigung bestätigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 652/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2019, OF 985/6 Betreff: Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten umsetzbar sind, um den zunehmenden Verkehr von Fußgängern und Radfahrern an der Nidda sinnvoll zu lenken. Insbesondere die beiden folgenden Varianten sollten geprüft werden: a) Fuß- und Radweg auf verschiedenen Uferseiten der Nidda. b) Verbreitung der Wege, um mehr Verkehr aufnehmen zu können. Begründung: Die Uferwege der Nidda, zwischen Höchst und Rödelheim, erfreuen sich im Sommer steigender Beliebtheit. Zusätzlich zum Freizeitverkehr von Fußgängern, Radlern, Elektrorollern und Joggern ist dies eine wichtige Verbindung im Radverkehrsnetz. Die vorhandenen Wege können dem zunehmenden Verkehr nicht gerecht werden. Weder das Spazierengehen noch das Radfahren kann nebeneinander erfolgen, da permanentes Überholen oder Gegenverkehr zum "Gänsemarsch" zwingt. Ein Gebiet mit einem so hohen Freizeitwert sollte mit entsprechenden Wegen ausgestattet sein. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4526 2019 Die Vorlage OF 985/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2019, OF 989/6 Betreff: Nied: Falschparken in der Bolongarostraße zwischen der Straße In der Krümm und Holzlachstraße verhindern Vorgang: OM 2090/17 OBR 6; ST 2252/17 1. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das Fachamt beauftragen, an der rechten Seite der Kreuzung Bolongarostraße/In der Krümm und an der linken Seite der Kreuzung Bolongarostraße/Holzlachstraße durch das Setzen von Pollern oder Fahrradbügeln die Verkehrssicherung (entsprechend ST 2252 aus 2017) zu erhöhen bzw. das Falschparken zu verhindern. 2. Inzwischen hat sich im selben Abschnitt an der Einmündung Bolongarostraße/Holzlachstraße eine weitere Problemstelle entwickelt. Direkt vor dem Restaurant wird sehr häufig der Fahrradweg zugeparkt, was Radfahrer an dieser unübersichtlichen Stelle zu einem gefährlichen Ausweichen auf die Straße zwingt. Nicht mal schieben über den Fußweg ist wegen der Außenbestuhlung hier mehr möglich. Manchmal ist selbst für Fußgänger kein Durchkommen mehr. Das Falschparken an dieser Stelle muss mit Pollern und/oder Fahrradbügeln unterbunden werden. Begründung: Im Jahre 2017 wurde während eines Ortstermins die Verkehrssituation in diesem Bereich der Bolongarostraße begutachtet und der Magistrat wurde gebeten, an den Kreuzungen Bolongarostraße/Im Ziegelfeld und Bolongarostraße/In der Krümm Poller zu setzen (siehe ST 2252 2017). Die Umsetzung erfolgte leider nicht vollständig. Auf der rechten Seite der Kreuzung Bolongarostraße/In der Krümm wurden keine Poller gesetzt. Hier bleibt es bei der Gefahrenstelle, da durch Falschparker die Sicht für Abbieger, die aus der Straße In der Krümm in die Bolongarostraße fahren, stark eingeschränkt wird. Hier muss nachgebessert werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2090 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2252 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4530 2019 Die Vorlage OF 989/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2019, OF 978/6 Betreff: Königsteiner Straße/Bolongarostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung an der Ecke Königsteiner Straße/Bolongarostraße so zu gestalten, das deutlich ist das die Einfahrt verboten ist. Begründung: Bürger berichten, dass Autofahrer trotz Verbots von der Bolongarostraße in die Königsteiner abbiegen und dann in der Fußgängerzone andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Hier sollte die Beschilderung verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4521 2019 Die Vorlage OF 978/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2019, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 1182/5 vom 04.03.2019 Betreff: Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 Vorgang: OA 90/16 OBR 5; V 41/16 OBR 5; ST 1182/16 Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 6 über den Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" zum Anlass, auf die noch immer unbefriedigende Verbindung für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen vom Gewerbegebiet "Gateway Gardens" Richtung Süden, also zum Terminal 2 und nach Mörfelden-Walldorf, hinzuweisen. Zwar hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1182 zugesagt, für den Fuß- und Radverkehr die bestehende Unterführung unter der BAB 3 zu nutzen, allerdings erst nach der Fertigstellung einer separaten Unterführung für ein im Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen. Dieses benutzt nämlich die bestehende Unterführung exklusiv, da die Stadt der Fraport AG eine entsprechende Gestattung eingeräumt hat. Die Stellungnahme ST 1182 beruht auf der Vorlage OA 90, für die die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Verfahren beschlossen hat. Damit ist die Angelegenheit aus dem Aufmerksamkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung verschwunden. Es ist keinerlei Fortschritt beim Bau der neuen Unterführung zu erkennen. Weder für den Magistrat noch für die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft gibt es bis jetzt einen handfesten Grund, sie zu bauen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine verbindliche Planung für die Öffnung der Unterführung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr vorzulegen. Die Planung soll auch die Rücknahme der o. g. Gestattung ohne den Bau einer separaten Unterführung berücksichtigen. Begründung: Seit Jahrzehnten besteht der Missstand, dass die wichtige, auch überregional bedeutsame Wegeverbindung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr gesperrt bleibt. Als "Gateway Gardens" zur Konversionsfläche wurde, bestand die Möglichkeit, dem abzuhelfen. Leider hat die Stadt lieber der Fraport die Exklusivrechte für die Unterführung eingeräumt. Dies ist besonders ärgerlich, weil damit die Fraport ihr Hoheitsgebiet erneut weiter nach Frankfurt hinein verlagert hat. Das Gewerbegebiet "Gateway Gardens" wurde mit der Maßgabe entwickelt, den motorisierten Individualverkehr möglichst gering zu halten. Etwa eine viertel Milliarde Euro wird in die S-Bahn-Verbindung investiert. Da erscheint es geradezu lächerlich, nicht die wenigen Tausend Euro in die Hand zu nehmen, um die Unterführung zu öffnen und so zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität des Umweltverbundes beizutragen. Gateway Gardens: Derzeit gesperrte Autobahnunterführung Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 41 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1182 Anregung vom 04.11.2016, OA 90 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1180 Antrag vom 08.10.2019, OF 1436/5 Anregung vom 25.10.2019, OA 486 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 378 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.04.2019, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 378 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 6 = Zurückweisung, OA 378 = Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 378 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3910, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 954/6 Betreff: Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und praktikabel erscheint, eine Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim einzurichten. Die Route könnte folgendermaßen verlaufen: Vom Höchster Bahnhof über Leunabrücke und B 40 nach Schwanheim, dann analog zur Linie 62 ( Geisenheimer Straße, Rheinlandstraße, Martinskirchstraße und Mauritiusstraße) und wieder zurück. Begründung: Der Vorschlag wurde aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat heran getragen. Er scheint tatsächlich geeignet, eine Verbindung zwischen Schwanheim und Höchst herzustellen, die deutlich kürzere Fahrzeiten mit sich bringen würde als die bestehende Verbindung über die Linie 51. Damit wäre Schwanheim wesentlich besser an Höchst, aber auch an das überregionale S-Bahn-Netz angebunden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4467 2019 Die Vorlage OF 954/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1182/5 Betreff: Neubau der Verkehrsstation Gateway Gardens hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Vorgang: OA 90/16 OBR 5; V 41/16 OBR 5; ST 1182/16 Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 6 über den Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" zum Anlass, auf die noch immer unbefriedigende Verbindung für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen vom Gewerbegebiet "Gateway Gardens" Richtung Süden, also zum Terminal 2 und nach Mörfelden-Walldorf hinzuweisen. Zwar hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1182/2016 zugesagt, für den Fuß- und Radverkehr die bestehende Unterführung unter die BAB 3 zu nutzen, allerdings erst nach der Fertigstellung einer separaten Unterführung für ein im Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen. Dieses benutzt nämlich die bestehende Unterführung exklusiv, da die Stadt der Fraport AG eine entsprechende Gestattung eingeräumt hat. Die o.a. Stellungnahme beruht auf der OA 90/2016, für die die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Verfahren beschlossen hat. Damit ist die Angelegenheit aus dem Aufmerksamkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung verschwunden. Es ist keinerlei Fortschritt beim Bau der neuen Unterführung zu erkennen. Weder für den Magistrat noch für die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft gibt es bis jetzt einen handfesten Grund, sie zu bauen. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat, die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, eine verbindliche Planung für die Öffnung der Unterführung unter die BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr vorzulegen. Die Planung soll auch die Rücknahme der o.e. Gestattung ohne den Bau einer separaten Unterführung berücksichtigen. Begründung: Seit Jahrzehnten besteht der Missstand, dass die wichtige auch überregional bedeutsame Wegeverbindung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr gesperrt bleibt. Als "Gateway Gardens" zur Konversionsfläche wurde, bestand die Möglichkeit, dem abzuhelfen. Leider hat die Stadt lieber der Fraport die Exklusivrechte für die Unterführung eingeräumt. Dies ist besonders ärgerlich, weil damit die Fraport ihr Hoheitsgebiet erneut weiter nach Frankfurt hinein verlagert hat. Das Gewerbegebiet "Gateway Gardens" wurde mit der Maßgabe entwickelt, den motorisierten Individualverkehr möglichst gering zu halten. Etwa eine Viertel Milliarde Euro wird in die S-Bahnverbindung investiert. Da erscheint es geradezu lächerlich, nicht die wenige Tausend Euro in die Hand zu nehmen, um die Unterführung zu öffnen und so zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität des Umweltverbundes beizutragen. Gateway Gardens: Derzeit gesperrte Autobahnunterführung Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 41 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1182 Anregung vom 04.11.2016, OA 90 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 378 2019 1. Die Vorlage B 6 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 378 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1182/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2019, OF 953/6 Betreff: Höchst: Sachstand Bolongarostraße 145 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft über den Sachstand der geplanten Umbaumaßnahmen, beim Haus Bolongarostraße 145, zu erklären und über die Haltung des Denkmalamtes dazu zu informieren. Das Haus wurde vor geraumer Zeit verkauft. In der Presse war von Unstimmigkeiten zwischen der neuen Eigentümerin und dem Denkmalamt zu lesen. Um welche Unstimmigkeiten handelt es sich dabei? Welche Maßnahmen werden von Magistrat und/oder vom Denkmalamt unternommen, um die Unstimmigkeiten aus der Welt zu räumen? Wurde das Quartiersmanagement involviert, um beide Seiten an einen Tisch zu bringen? Begründung: Das Gebäude Bolongarostraße 145 ist äußerlich (und vermutlich auch innerlich) in einem bedauerlichen Zustand. Es besteht wohl grundsätzlich die Bereitschaft der neuen Eigentümerin, das Gebäude zu sanieren, diese Chance sollte man nicht verstreichen lassen. Natürlich sind Aspekte des Denkmalschutzes wichtig und zu berücksichtigen, ein weiterer Verfall kann aber auch nicht im Interesse des Denkmalamtes und schon gar nicht im Interesse der Höchster Bürger sein. Es droht an dieser prominenten Stelle am Eingang der Höchster Altstadt ansonsten ein weiter Fall "Goldener Adler". Ein Ausgleich zwischen den Interessen der Eigentümerin und den Interessen des Denkmalamtes sollte deshalb unbedingt angestrebt werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4466 2019 Die Vorlage OF 953/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2019, OF 946/6 Betreff: Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft über den Sachstand des Themas Mindestabstandsgebot von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen zu geben. Insbesondere unter Berücksichtigung der Situation rund um die Jugend-Inobhutnahme in der Bolongarostraße in Höchst. Der Presse war zu entnehmen, dass das Mindestabstandsgebot des Landes vom Verwaltungsgericht gekippt worden ist. Welche Maßnahme ergreift der Magistrat, um der Intention des Gesetzes, den Jugendschutz und Verhinderung von zu starker Spielhallenkonzentration in einzelnen Stadtteilen, doch gerecht zu werden? Begründung: Das Mindestabstandsgesetz von Spielhallen sollte einen wichtigen Teil zum Jugendschutz beitragen und außerdem verhindern, dass ganze Straßenzüge nur noch von Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen durchzogen ist. Dies ist insbesondere für den Abschnitt der Bolongarostraße zwischen Königsteiner Straße und Bolongaropalast der Fall. Das geht einher mit einer starken Entwertung des öffentlichen Raumes in diesen Bereichen. Viele Bürger fühlen sich in dieser Umgebung unwohl und versuchen, solche Straßenzüge zu meiden. Es müssen rechtssichere Möglichkeiten geschaffen werden, in solchen Bereichen die Zahl der Spielhallen/Wettbüros stark auszudünnen. Ansonsten droht ein Übergreifen bis in die Höchster Altstadt mit der einhergehenden Entwertung. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4460 2019 Die Vorlage OF 946/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 926/6 Betreff: Höchst: Durchgangsverkehr in der Storchgasse durch einen abschließbaren Poller im Eingangsbereich unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Eingang der Storchgasse an der Bolongarostraße einen abschließbaren Poller (Notschlüssel für alle Rettungskräfte) so zu installieren, dass die Durchfahrt nicht mehr möglich ist. Begründung: Die Storchgasse ist eine enge Gasse in der Höchster Altstadt, die aus guten Gründen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Anwohnerinnen und Anwohner bemängeln aber seit langem, dass die Straße als Abkürzung für Durchgangsverkehr, der aus dem Bereich Bolongarostraße Richtung Norden oder Westen den Weg sucht, genutzt wird. In der Diskussion über die Schließung der Storchgasse durch einen Poller wurde deutlich, dass diese Darstellung den Tatsachen entspricht, denn der Widerstand gegen die Schließung durch Personen, die diese Abkürzung nutzen, wurde sogar mit einer Unterschriftenliste dokumentiert. Problematisch war, dass aufgrund eines Einspruchs der FES für einen Poller nur ein Platz gefunden werden konnte, der sich später als ungeeignet erwies. Die Situation hat sich nun in zwei Punkten deutlich geändert: 1. Die FES hat mitgeteilt, dass die Müllabfuhr in Zukunft nicht mehr wie bisher durch rückwärts in die Storchgasse einfahrende Müllautos erfolgen wird. Dies ist aus unfallrechtlicher Sicht in dieser engen Gasse nicht mehr zulässig. Da die Bereitstellung der Tonnen in Zukunft durch die FES erfolgen soll, ergeben sich für die Anwohnerinnen und Anwohner aber keine Nachteile, was die Müllabfuhr angeht. Durch diese Änderung hat sich aber der früher vorgetragene Widerstand der FES gegen einen Poller im Eingangsbereich der Storchgasse erledigt. 2. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat mitgeteilt, dass er nicht an einem allgemeinen Verkehrskonzept für Höchst arbeitet und ausdrücklich klar gestellt, dass so bald nicht mit einem Verkehrskonzept für Höchst zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 6 bedauert dies zwar und wird sich weiter dafür einsetzen, dass für Höchst ein Verkehrskonzept erstellt wird. Doch man muss realistischerweise davon ausgehen, dass noch Jahre vergehen werden, bis ein solches Konzept vorliegt. Jetzt noch jahrelang zu warten, bis eine solch kleine Maßnahme wie die Sperrung der Storchgasse für den Durchgangsverkehr durchgeführt werden kann, erscheint angesichts dieser Situation nicht mehr plausibel. Es gibt Hauptstraßen, auf denen die entsprechenden Verkehrsströme abgewickelt werden können. Eine Abkürzung durch eine enge Altstadtgasse war nie vorgesehen und sollte nun auch nicht mehr zugelassen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 20 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 926/6 so lange zurückzustellen, bis eine abschließende Stellungnahme des Magistrats zur Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4060, vorliegt Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 926/6 wird so lange zurückgestellt, bis eine abschließende Stellungnahme des Magistrats zur Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4060, vorliegt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 926/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 926/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 900/6 Betreff: Ampel in der Bolongarostraße vor der Rudolf-Schäfer-Anlage bzw. dem Brüningpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Ampel in der Bolongarostraße vor der Rudolf-Schäfer-Anlage bzw. Brüningpark eine Lichtkammer für Fahrradfahrer in Richtung Brüningstraße anzubringen. Begründung: An dieser Stelle dürfen Fahrradfahrer die Bolongarostraße in Fahrtrichtung Brüningstraße benutzen. Sie können aber nicht erkennen ob die Ampel für Fußgänger Grün zeigt. Daher kam es wie Bürger berichteten schon zu gefährlichen Situationen. Eine Lichtkammer für Fahrradfahrer in Richtung Brüningstraße würde die Situation entschärfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4113 2019 Die Vorlage OF 900/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 864/6 Betreff: Frankfurter Westen: Zugeparkte Fuß- und Radwege Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Was wird unternommen, um zu verhindern, dass der Fußweg von der Seilerbahn zur Höchster Fähre sich zum Parkplatz entwickelt? 2. Was wird unternommen, um zu verhindern, dass der Fuß- und Radweg in Schwanheim, (Geißenheimer Straße Höhe Baumarkt und Schallschutzwand) weiter zugeparkt bleibt? 3. Beide Problemlagen wurden aus der Bevölkerung auch direkt an die Verkehrspolizei gemeldet. Wie wird grundsätzlich mit solchen per Mail vorgebrachten Meldungen umgegangen? Begründung: Im Falle Höchster Mainufer kann der Antragsteller aus eigener Anschauung bestätigen, dass hier die Gefahr besteht, dass das illegale Parken auf dem Fußweg als Dauerzustand einreißt. Jahrelang wurde der Fußweg weitgehend frei gehalten, jetzt aber wirkt es, als sei ein Damm gebrochen, fast jeden Tag werden so viele Fahrzeuge illegal auf dem Fußweg abgestellt, dass er praktisch nicht mehr benutzbar ist. Die Fußgänger*innen müssen neben den Autos auf der Straße laufen, was erstens gefährlich ist und zweitens durch das Kopfsteinpflaster insbesondere für Menschen mit Kinderwagen auch sehr beschwerlich und für geh-eingeschränkte Menschen mit Rollator fast unmöglich ist. Wenn man hier nicht schnell massiv eingreift, entsteht bei leider zu vielen Autofahrer*innen der Eindruck, dies sei ein normaler Parkplatz, und das Parken dort wird zur Gewohnheit. Im Falle des Fuß- und Radwegs in Schwanheim wurden die Beschwerden schon öfter vorgebracht, ohne dass sich bisher etwas geändert hätte. Dabei kann auch an dieser Stelle der Zustand so nicht geduldet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1107 2018 Die Vorlage OF 864/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 879/6 Betreff: Höchst: Fahrradschutzstreifen in der Leverkuser Straße/Ecke Bolongarostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den von der Bolongarostraße in die Leverkuser Straße führenden Fahrradschutzstreifen bis mindestens zur Emmerich-Josef-Straße weiter zu führen. Sollte dies nicht möglich sein, ist durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein für den Radverkehr sicheres Einfädeln in den Straßenbereich gewährleistet ist. Begründung: Der auf einer ehemals schraffierten Fläche angelegte Fahrradschutzstreifen führt von der Ampel in der Bolongarostraße an der Rudolf-Schäfer-Anlage in die Leverkuser Straße und endet dort vor einem Parkplatz, ohne dass für Autofahrer erkennbar ist, dass hier Radfahrer unvermittelt in die Straße einfahren müssen. Dies stellt für alle Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung dar. Der Fahrradschutzstreifen sollte deshalb möglichst bis zur nächsten Kreuzung weiter geführt oder der Radverkehr am Ende des Fahrradschutzstreifens sicher auf die Straße geführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4082 2018 Die Vorlage OF 879/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2018, OF 785/6 Betreff: Höchst: Temporeduzierende Maßnahmen am Mainufer Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Gefahrenstelle am Höchster Mainufer, Höhe Fähranleger/Spielplatz an der Batterie zu entschärfen. Die dort auf der Fahrbahn markierten Querbalken bringen nicht den damit beabsichtigten Effekt. Die PKW fahren in dem gesamten Mainuferbereich zu schnell. Besonders in Höhe des Spielplatzes kommt es sehr häufig zu gefährlichen Kind-Auto-Begegnungen. Ein deutliches Aufpflastern oder Bodenschwellen würden die Geschwindigkeit reduzieren und die Situation entschärfen. Die bauliche Umsetzung einige 100 meter weiter, in Höhe des Brünnigparkes zeigt, dass die Geschwindigkeit durch eine solche Maßnahme deutlich reduziert werden kann. Begründung: Besorgte Eltern, sowie der Fährmann, der die Situationen dort arbeitsplatzbedingt täglich über Stunden beobachtet, haben sich an den Ortsbeirat gewandt, um hier eine Veränderung herbeizuführen, bevor es zu ernsthaften Personenschäden kommt. Quelle: Google Maps Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3614 2018 Die Vorlage OF 785/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2018, OF 788/6 Betreff: Höchst: Steckdosen für Weihnachtsbeleuchtung in der Bolongarostraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat der Stadt wird gebeten, die neuen Laternenmasten in der Bolongarostraße für das Anbringen von Weihnachtsbeleuchtung mit integrierten Steckdosen und Sicherungen zu versehen. Begründung: Das Anbringen der erforderlichen Steckdosen und Sicherungen ist deutlich einfacher und kostengünstiger im Vorfeld der Aufstellung der Masten zu erledigen. Die Bolongarostraße sollte in das weihnachtliche Beleuchtungskonzept von Höchst integriert werden, daher sind vorbereitete Masten eine wesentliche Voraussetzung. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3617 2018 Die Vorlage OF 788/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2018, OF 298/7 Betreff: Parkplatz: Friedhofsbesucher haben das Nachsehen Der Praunheimer Friedhofsparkplatz ist bekanntermaßen in einem maroden Zustand. Davon abgesehen sind die Parkplätze in den meisten Fällen von Nicht-Friedhofsgängern belegt. Die Stadt Frankfurt hat nun einen einzigen Stellplatz mit einem Schild "Friedhofsbesucher" gekennzeichnet. Weder der bauliche Zustand noch die Parksituation werden den Friedhofsbesuchern gerecht, gerade im Falle von Beerdigungen. Eine Lösung besonders für ältere und gehbehinderte Besucher sollte gefunden werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß 1. der ganze Parkplatz als Friedhofsparkplatz sichtbart gekennzeichnet wird. 2. regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. 3. der Parkplatz zeitnah grundsaniert wird. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3629 2018 Die Vorlage OF 298/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, BFF, REP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und FARBECHTE
Partei: REP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2018, OF 661/1 Betreff: B-Plan eingehalten? Vorgang: M 59/10; M 239/13 In zwei E-Mails von der Aurelis Real Estate Service GmbH vom 4.10.17 und 10.11.17 wird angekündigt, dass geplant ist den Europagarten zeitgleich mit der Bauabnahme in die Baulast der Stadt Frankfurt zu übergeben. In der M59 aus 2010 "1. Bebauungsplan Nr. 850 - Europaviertel West -Teilbereich 2" wird die größe der Parkfläche des Europagarten mit 55.100 qm angegeben. Weder in dieser Planung noch in der M239 aus 2013 "Bebauungsplan Nr. 850 Ä - Europaviertel West - Teilbereich 2 - 1. vereinfachte Änderung" war eine Bebauung innerhalb des Parks vorgesehen. Dennoch befindet sich am nördlichen Rand des Parks ein wohl als Verkaufspavillion mit Aussichtstrum errichtetes Gebäude welches überwiegend gastronomisch genutzt wird. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: - Wann erfolgt oder erfolgte die Übertragung der Baulast des Europagartens auf die Stadt Frankfurt? - Wie groß ist die Fläche des Parks? - Wie groß ist die Fläche die durch die derzeitige Nutzung (Gastronomie) der Öffentlichkeit nur eingeschränkt zur Verfügung steht? - Verstößt die Bebauung gegen den Bebauungsplan Nr. 850 Ä? - Ist beabsichtigt die Bebauung im Park zu belassen? - Wer trägt ggf. die Kosten für einen Rückbau und das Anlegen von Rasenflächen? - Entstehen an anderer Stelle im Bereich des B-Plans zusätzliche öffentliche Grünflächen zum Ausgleich? - Wer ist, nach der Übertragung der Baulast auf die Stadt, der Eigentümer des Bauwerks? - Welche Nutzung ist zukünftig von Seiten des Magistrats für das Bauwerk vorgesehen? - Rechnet der Magistrat mit Miet- oder Pachteinnahmen für das Gebäude? Wenn ja, in welcher Höhe? - Wird von Seiten des Magistrats daran gedacht, frei zugängliche öffentliche Toiletten zu re alisieren? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.04.2010, M 59 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 239 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 964 2018 Die Vorlage OF 661/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 745/6 Betreff: Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim Vorgang: ST 2308/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) das in der ST 2308 vom 24.11.17 angekündigte Nutzungskonzept zur Umgestaltung der Freifläche des Spielplatzes Coburger Weg dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. b) die während der Ortsbegehung am 27.6.2017 zugesagten Veränderungen der Verkehrswege im Umfeld des Platzes (Entfernung des Parkplatzes vor Haus Coburger Weg 58, Randeinfassung der Bäume als Schutz der Wurzelbereiche, Sperrmarkierungen in den Einmündungen Coburger Weg / Neu Zeilsheim) umzusetzen (s. auch Protokoll des Ortstermins vom 10.7.2017). Begründung: Zwölf Monate nach der Ortsbegehung am ehemaligen Spielplatz Coburger Weg hat sich leider nichts getan. Weder wurde das in der Stellungnahme des Magistrats zugesagte Nutzungskonzept entwickelt noch ein Planungsentwurf erstellt. Auch die Verbesserung der Verkehrswege durch Sperrmarkierungen wurde bisher nicht umgesetzt, was insbesondere die Entsorgungsfahrzeuge der FES immer wieder vor große Probleme stellt. Anlage 1 (ca. 207 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2308 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3404 2018 Die Vorlage OF 745/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2018, OF 753/6 Betreff: Höchst: Öffnung der Zuckschwerdtstraße in nördlicher Richtung prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße auch in nördlicher Richtung für Fahrzeuge, die von der Bolongarostraße kommen, zu öffnen. Begründung: Wer aus dem Bereich südlich der Bolongarostraße in Alt-Höchst nach Norden oder Westen will, muss bisher entweder einen ziemlich weiten Umweg über das Eck Bolongarostraße/Ludwig-Scriba-Straße fahren oder sich, was wohl in jüngerer Zeit verstärkt praktiziert wurde, einen Schleichweg durch enge Höchster Altstadtgassen (Storchgasse/Melchiorstraße) suchen. Anlässlich einer Diskussion über die Sperrung der Storchgasse durch einen Poller wurde der Vorschlag vorgetragen, ein Abbiegen nach links an der Kreuzung Bolongarostraße/Zuckschwerdtstraße zu ermöglichen. Bisher ist die Zuckschwerdtstraße in diesem Bereich Einbahnstraße in Richtung auf die Bolongarostraße. Der Vorschlag sollte sehr ernsthaft geprüft werden, auch unter Einplanung des Verlusts von Parkplätzen, da hier ein großes Potential zur Entspannung der Konfliktsituationen in Höchst besteht. Dieser Vorschlag ersetzt sicherlich nicht den Ansatz, für Höchst endlich ein komplettes Verkehrskonzept zu erstellen. Doch da dieses vermutlich noch lange auf sich warten lassen wird, immerhin wartet der Ortsbeirat ja nun schon viele Jahre auf ein Verkehrskonzept für Höchst, sollte diese Idee aber auf jeden Fall schon einmal geprüft und bewertet werden, zumal die Ergebnisse dieser Prüfung ja auch in die Arbeiten für ein Verkehrskonzept einfließen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.08.2018, OF 763/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 934 2018 Anregung an den Magistrat OM 3407 2018 1. Die Vorlage OF 753/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 763/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2018, OF 754/6 Betreff: Höchst: Sachstand Neugestaltung Bolongarostraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, schriftlich Auskunft zu geben, wie der Zeitplan zur Neugestaltung der Bolongarostraße in Höchst aussieht, ob sich gegenüber früheren Ankündigungen etwas geändert hat und wann mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen ist. Begründung: Im Prinzip ist dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit bekannt, dass die Neugestaltung der Bolongarostraße fest versprochen ist. Pläne wurden bereits vorgestellt. Es ist auch bekannt, dass aufgrund der Bauarbeiten am Bolongaropalast und am Höchster Bahnhofsvorplatz derzeit nicht mit den Arbeiten an der Bolongarostraße begonnen werden kann. Aufgrund der Tatsache, dass das Projekt Neugestaltung der Bolongarostraße nun aber schon sehr lange zwar diskutiert, aber nicht in die Praxis umgesetzt wird, tauchen in der Bevölkerung immer wieder Zweifel auf, dass das Projekt wirklich kommt. Aufgrund negativer Erfahrungen andernorts, für die der Magistrat nichts kann (Bahnhof Griesheim) mehren sich die zweifelnden Stimmen, jüngst vorgetragen bei einem Bürgergespräch zu einem anderen Thema in der Höchster Altstadt (Storchgasse). Vor diesem Hintergrund erscheint es hilfreich, in gewissen zeitlichen Abständen ein schriftliches Update vom Magistrat über den Zeitplan zur Neugestaltung der Bolongarostraße zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 935 2018 Die Vorlage OF 754/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2018, OF 723/6 Betreff: Höchst: Einen Runden Tisch für ein Verkehrskonzept in Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteiles Höchst, insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner des Gebietes Alt-Höchst, zu einem "Runden Tisch" für ein Verkehrskonzept in Höchst einzuladen. Der "Runde Tisch" findet am ... Juni 2018 um ... Uhr in /im ... statt. Begründung: Das Thema "Poller in der Storchgasse" beschäftigt den Ortsbeirat 6 seit längerer Zeit. Jedoch bedarf es eines ganzheitlichen Lösungsansatzes und nicht nur der Aufstellung oder Entfernung des Pollers. Der Ortsbeirat möchte daher mit den Anwohnerinnen und Anwohnern Höchsts während eines "Runden Tisches" ein Verkehrskonzept erarbeiten, das einem späteren Antrag zur Prüfung angehängt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.05.2018, OF 696/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3213 2018 1. Die Vorlage OF 696/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 722/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 723/6 tätig zu werden und am Mittwoch, dem 20. Juni 2018, um 19.00 Uhr ins Foyer des Neuen Theaters Höchst zu einem Runden Tisch einzuladen, bei dem mit Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils Höchst ein Austausch über Grundzüge eines Verkehrskonzepts für die Höchster Altstadt stattfinden soll. Es besteht Einvernehmen, die Durchführung des Runden Tisches in der Tagespresse zu kommunizieren und einen Aushang im Schaukasten des Ortsbeirates vorzunehmen. b) Es wird darüber hinaus das Einvernehmen erzielt, dass durch die Ortsvorsteherin Vertreterinnen/Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) zu dem o. g. Runden Tisch eingeladen werden sollen. In diesem Zusammenhang soll die FES um eine fachliche Beurteilung des Sachverhaltes bezüglich des Pollers in der Storchgasse im Bereich der Liegenschaft mit der Hausnummer 15 gebeten werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2018, OF 696/6 Betreff: Höchst: Poller in der Storchgasse vorne - Mülltonnen selbst vorstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Anwohnerinnen und Anwohnern der Storchgasse in Höchst wird folgender Vorschlag gemacht: Der derzeit in der Mitte der Storchgasse angebrachte Poller wird durch einen Poller am Eingang der Storchgasse (Bolongarostraße) ersetzt, wenn die Anwohnerinnen und Anwohner damit einverstanden sind, dass die Müllentsorgung durch die FES in Zukunft nur noch von der Bolongarostraße aus erfolgt. Die Tonnen müssten dann von den Anwohnerinnen und Anwohnern selbst bis zum Eingang der Storchgasse gebracht und von dort auch wieder abgeholt werden. Begründung: Schon vom ersten Ortstermin an erschien die Lösung, den Durchgangsverkehr durch die Storchgasse durch einen Poller gleich am Beginn der Gasse zu verhindern, als die verkehrstechnisch beste Lösung. Doch die FES sah keine Möglichkeit, diese Variante umzusetzen. Dieses Hindernis auf dem Weg zur Lösung des Konflikts könnte beseitigt werden, wenn die Müllentsorgung in Zukunft in der angeregten Art und Weise erfolgt. Andernorts ist diese Form der Müllentsorgung üblich. Stärkere Anwohner helfen dabei denen, die aufgrund von Alter oder Krankheit nicht in der Lage sind, die oft schweren Tonnen selbst zu den Abholstellen zu ziehen. Die Lösung wäre sicher nur machbar, wenn sich auch in der Storchgasse Menschen bereit erklären, für ältere oder kranke Nachbarn diese Aufgabe zu übernehmen. Alle würden jedoch dadurch gewinnen, dass sie in Zukunft in einer Gasse mit sehr wenig Verkehr wohnen könnten. Die Anwohnerinnen und Anwohner hätten durch diesen Vorschlag eine sehr konkrete Möglichkeit, sich auf eine gemeinsame, solidarische Lösung zu einigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.06.2018, OF 722/6 Antrag vom 05.06.2018, OF 723/6 Antrag vom 04.08.2018, OF 760/6 Antrag vom 02.12.2018, OF 891/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3213 2018 1. Die Vorlage OF 696/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 722/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 723/6 tätig zu werden und am Mittwoch, dem 20. Juni 2018, um 19.00 Uhr ins Foyer des Neuen Theaters Höchst zu einem Runden Tisch einzuladen, bei dem mit Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils Höchst ein Austausch über Grundzüge eines Verkehrskonzepts für die Höchster Altstadt stattfinden soll. Es besteht Einvernehmen, die Durchführung des Runden Tisches in der Tagespresse zu kommunizieren und einen Aushang im Schaukasten des Ortsbeirates vorzunehmen. b) Es wird darüber hinaus das Einvernehmen erzielt, dass durch die Ortsvorsteherin Vertreterinnen/Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) zu dem o. g. Runden Tisch eingeladen werden sollen. In diesem Zusammenhang soll die FES um eine fachliche Beurteilung des Sachverhaltes bezüglich des Pollers in der Storchgasse im Bereich der Liegenschaft mit der Hausnummer 15 gebeten werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3393 2018 1. Die Vorlage OF 696/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor beim ersten Spiegelstrich nach dem Wort "Blumenkübel" die Worte ", Findlinge oder Ähnliches" ergänzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 696/6 wird bis zur Sitzung am 04.12.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4060 2018 1. Die Vorlage OF 696/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 891/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, LINKE., 1 BFF und FDP gegen SPD, GRÜNE, 1 BFF und fraktionslos (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2018, OF 700/6 Betreff: Hotelschiffsanlegestelle am Höchster Mainufer Vorgang: V 650/17 OBR 6; ST 348/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wir gebeten, die Planungen einer Anlegestelle für ein Hotelschiff zu erstellen und im Ortsbeirat im Rahmen einer Sitzung vorzustellen. Grundlage der Planung sollten die in der Stellungnahme ST348 getroffenen Aussagen sein. Die Planungen sollten in jedem Fall zwingend vorsehen, dass die Energieversorgung des am Ufer liegenden Schiffes ausschließlich über Strom erfolgt. Alle nötigen Versorgungseinrichtungen sowie die entstehenden Verkehre bitten wir darzulegen. Begründung: Die Passagiere der Hotelkreuzfahrtschiffe treffen nach ihrer Anreise in Höchst ein und haben Zeit bis zum Einchecken an Bord. Ebenso wie nach dem Ende Kreuzfahrt bis zu ihrer Weiterreise verbleiben die Gäste in Höchst. Die touristische Weiterentwicklung von Höchst wird durch das zusätzliche Potential an Gästen vorangebracht. Daher ist es wichtig, die Umsetzung einer Hotelschiffsanlegestelle in Höchst voranzubringen. Durch die Position der Anlegestelle in Höhe des süwag-Parkplatzes, möglichst nah an der Leunabrücke, ist ein Interessenskonflikt mit der bisherigen Nutzung der Batterie, als Erholungs- und Freizeitraum, nicht zu erwarten Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.07.2018, OF 761/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 650 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 348 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 700/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 761/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3394 2018 1. Die Vorlage OF 700/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 761/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 761/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. bis 3. sowie 5. und 6.: Einstimmige Annahme Ziffern 4. und 7.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten Im Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2042 - OA 191/17 OBR 16 - heißt es u.a.: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im Vorliegenden Antrag OA 191 vom 24.10.2017 sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des OBR 16 klar aufgezeigt, dass a) Ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist, und b) Ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget dort implantiert werden kann. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 270 2018 1. Die Vorlage B 64 wird unter Hinweis auf OA 270 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 184/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 192/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, 1 GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Kenntnis) bei einer Enthaltung GRÜNE zu 2. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Zustimmung) bei Enthaltung 1 CDU und FDP
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2018, OF 858/5 Betreff: Wiederaufbau Goetheturm (II) Vorgang: OA 202/17 OBR 5; ST 670/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob und weshalb sich der Aufbau des Goetheturms bis 2020 hinziehen könnte. Begründung: Nach dem Brand des Goetheturms im Oktober des vergangenen Jahres hat der Magistrat verlautbart den Turm möglichst schnell wieder zu errichten. Dabei hat Stadtrat Schneider im November 2017 mitgeteilt, dass der Turm bis zum Frühjahr oder Sommer 2019 wieder errichtet werden soll und die Stadt sich besondere Mühe geben wird den Aufbau zu beschleunigen (vgl. http://www.fr.de/frankfurt/stadtteile/frankfurt-sued/goetheturm-der-neue-goethet urm-ist-wieder-aus-holz-a-1380550). Nun soll es nach Medienberichten doch bis 2020 dauern bis überhaupt mit Arbeiten begonnen werden soll (vgl. http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Fruehester-Baubeginn-fuer-neuen-Goetheturm-E nde-2019-angepeilt;art675,2960250). Dabei ist der Presse zu entnehmen, dass noch immer nicht feststeht, in welcher Form der Turm errichtet wird (vgl. http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Nach-Brand-Goetheturm-steht-erst-2020;art675 ,2959423). Dies irritiert den Ortsbeirat 5, da die Online-Abstimmung im Oktober 2017 zu Form und Bauweise des Goetheturms bei dessen Wiederaufbau ergab, dass mehr als 78 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich für einen originalgetreuen Wiederaufbau ausgesprochen haben, worauf der Magistrat auch in seiner ST 670 vom 26.03.2018 verwies. Es darf nicht sein, dass der Wideraufbau sich, wohl möglich auf Grund von anhaltenden Debatten zwischen Traditionalisten und den Befürwortern eines "neuen Entwurfs", verzögert. Nicht nur für Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser, sondern auch weit über die Stadtteilgrenze hinaus war der Goetheturm ein Fixpunkt, etwas Bekanntes und Beständiges über Generationen hinweg. Er war ein beliebtes Ausflugsziel für Klein und Groß und prägte über 80 Jahre unser Stadtbild. Deshalb ist dem Wideraufbau hohe Priorität einzuräumen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.11.2017, OA 202 Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 670 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 04.05.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 858/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3293 2018 Die Vorlage OF 858/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2018, OF 674/6 Betreff: Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Schwarzbachstraße ab Alt Schwanheim in Richtung Schrimpegasse mit Pollern so zu verengen, dass trotz beidseitigem Halteverbot das widerrechtliche Parken nicht mehr möglich ist. Begründung: Weder die Müllabfuhr noch Rettungsfahrzeuge können bei widerrechtlichem Parken in die Schrimpegasse gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3102 2018 Die Vorlage OF 674/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 664/6 Betreff: Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entsprechende der Stellungnahme ST 256 folgende Fahrradabstellanlagen in Höchst zu errichten. 1. Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung des Mainufers zum Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund konnten die beiden in der Skizze gezeigten Standorte gefunden werden. Um keine zu große ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor. Dadurch können in der Nähe Brüningpark/Schiffsmeldestelle, als auch direkt am Aufgang zum Schlossplatz durch das Zolltor, Fahrräder sicher und trocken geparkt werden. Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche nicht für Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden kann. Fläche A: In unmittelbarer Nähe zur gut besuchten Gastronomie "Alte Schiffsanlegestelle". Aus dem Brüningpark kommend, in der Verlängerung des rechten Gehweges direkt links am Radweg. Fläche B: Am Rande der nicht mit PKW befahrbaren Fläche in unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang zum Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2. Am Höchster Marktplatz: Am Rand des Marktplatzes in direkter Nachbarschaft zum Ettinghausenplatz befindet sich, wie in der Skizze gezeigt, eine vermutlich städtische Fläche, welche zurzeit als Parkplatz dient (wie fast alle befahrbaren öffentlichen Flächen). Dieser Platz direkt an der Rückwand des Hauses Kronengasse 15 eignet sich für eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage, welche in diesem Gebiet nicht nur an den Markttagen dringend benötigt wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2018, OF 644/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2954 2018 1. Die Vorlage OF 644/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 664/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 664/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unter Berücksichtigung seiner Stellungnahme vom 09.02.2018, ST 256, Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz in Höchst errichtet werden können."; b) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die Ausführung ab "Am Rande des Marktplatzes . ." bis ". . dringend benötigt werden." wie auch die Planskizze gestrichen werden; c) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die beiden Sätze mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt werden: "Im Rahmen eines Ortstermins sollen mögliche Standorte für eine Fahrradabstellanlage am Höchster Marktplatz erörtert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2018, OF 647/6 Betreff: Höchst: Erhaltungsmaßnahme an der Schlossmauer Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich bei der Eigentümerin des Höchster Schlosses dafür einzusetzen, dass die innere Schlossmauer geprüft und instandgesetzt wird. In der nordöstlichen Ecke des Wehrgangs sind starke Rissbildungen aufgrund fehlenden Mörtels in dem Jahrhunderte alten Mauerwerk sichtbar. Steine aus der Mauer liegen bereits unter der Schadstelle im Burggraben. Um die Sicherheit und die Tragfähigkeit des historischen Bauwerkes zu erhalten, ist eine Prüfung unabdingbar. Begründung: Der Verein für Geschichte und Altertumskunde hat mit der beiliegenden Zustandsbeschreibung den Ortsbeirat gebeten, den Magistrat der Stadt Frankfurt auf den dringlichen Handlungsbedarf aufmerksam zu machen. Anlage 1 (ca. 267 KB) Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 647/6 wurde zurückgezogen.
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 644/6 Betreff: Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer Vorgang: OM 2083/17 OBR 6; ST 256/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entsprechende der Stellungnahme ST256 folgende Fahrradabstellanlagen in Höchst zu errichten. 1. Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung des Mainufers zum Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund konnten die beiden in der Skizze gezeigten Standorte gefunden werden. Um keine zu große ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor. Dadurch können sowohl die Benutzer in der Nähe der Fähre, als auch direkt am Aufgang zum Schlossplatz durch das Zolltor, ihre Räder sicher und trocken parken. Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche nicht für Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden kann. Fläche A Erste Parkreihe, direkt an der Fähre. Hierzu muss der Behindertenparkplatz verlegt werden. Die Parkanlage verbraucht in etwa die Fläche eines PKW Stellplatzes. Fläche B Am Rande der nicht mit PKW befahrbaren Fläche in unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang zum Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2 Am Höchster Marktplatz: Am Rand des Marktplatzes in direkter Nachbarschaft zum Ettinghausenplatz befindet sich, wie in der Skizze gezeigt, eine vermutlich städtische Fläche, welche zurzeit als Parkplatz dient (wie fast alle befahrbaren öffentlichen Flächen). Dieser Platz direkt an der Rückwand des Hauses Kronengasse 15 eignet sich für eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage, welche in diesem Gebiet nicht nur an den Markttagen dringend benötigt wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.04.2018, OF 664/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2083 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 256 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2954 2018 1. Die Vorlage OF 644/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 664/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 664/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unter Berücksichtigung seiner Stellungnahme vom 09.02.2018, ST 256, Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz in Höchst errichtet werden können."; b) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die Ausführung ab "Am Rande des Marktplatzes . ." bis ". . dringend benötigt werden." wie auch die Planskizze gestrichen werden; c) unter Ziffer 2. "Höchster Marktplatz" die beiden Sätze mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt werden: "Im Rahmen eines Ortstermins sollen mögliche Standorte für eine Fahrradabstellanlage am Höchster Marktplatz erörtert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2018, OF 531/1 Betreff: Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach dem Auslaufen des Bund-Länder Förderprogramm "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" Ende 2017, das Quartiersmanagement im Stadtteil Bahnhofsviertel in das Programm der "Aktiven Nachbarschaft" zu überführen. Die Entwicklungschancen des Gebiets sollen bewahrt und weiterentwickelt werden, hierfür ist das Programm sehr gut geeignet und hat sich in anderen Quartieren gut bewährt. Ein Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel soll den sozialen Zusammenhalt im Viertel fördern und durch gezielte Projekte zum Abbau von Konflikten und Spannungen und der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes beitragen. Das Quartiersmanagement soll auf vorhandene Strukturen aufbauen und eng mit den ansässigen Initiativen und Akteuren zusammenarbeiten, wie z.B. der Werkstatt Bahnhofsviertel des Fördervereins Bahnhofs- und Gutleutviertel. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein sozial schwacher Stadtteil mit besonderen Risikolagen. Der Benachteiligungsindex des Quartiers liegt mit 83,5 % im Frankfurter Sozialmonitoring 2017 deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt. Das Frankfurter Bahnhofsviertel steht seit Jahrzehnten im Fokus lokalpolitischer Überlegungen und bündelt auf engstem Raum sowohl die positiven Aspekte großstädtischer Vielfalt als auch nahezu sämtliche sozialen Problemstellungen eines großstädtischen Lebensraumes. Das Viertel steht im Fokus der Drogenpolitik der Stadt Frankfurt, umfasst die größte Toleranzzone im Sinne der Frankfurter Sperrgebietsverordnung, weist eine enorm hohe Arbeitsplatzdichte auf kleiner Fläche auf und ist zugleich Wohnort einer wachsenden hochgradig differenzierten Bewohnerschaft. Alle diese Funktionen stellen spezifische Ansprüche an den Sozialraum Bahnhofsviertel und alle Gruppen der Gesellschaft haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Raum. Selbstverständlich ist diese gemeinsame Teilhabe am öffentlichen Raum teilweise konfliktbehaftet und führt nicht nur, aber in besonderem Maße, zu Problemen mit den dort wohnenden Menschen. Der Stadtteil steht weiterhin vor großen Herausforderungen. Innerhalb eines Ankommens- und Durchzugsquartier für Neuzugewanderte besteht gleichzeitig eine hohe Dichte an Haushalten mit sozialen Problemlagen. Überdurchschnittlich ist die Arbeitslosenrate der Bewohnerschaft, 20 % erhalten existenzsichernde Mindestleistungen; dies betrifft insbesondere zwei von fünf Kindern. Obdachlosigkeit ohne Bezug von Leistungen ist hierbei nicht erfasst. Die Wanderungsrate ist auffällig hoch, von vier Einwohner*innen sind 2015 mehr als drei zu - oder weggezogen. 70 % der Menschen haben einen Migrationshintergrund, bei den Minderjährigen liegt der Anteil bei knapp 90%. Ende 2015 waren knapp 6% der Einwohner*innen des Quartiers Asylbewerber*innen, während es in Frankfurt insgesamt nur 0,6 % sind. Die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel wurde mit dem Projekt Stadtumbau im Bahnhofsviertel gefördert und erfolgreich ein Veränderungsprozess zur Umgestaltung des Viertel eingeleitet und umgesetzt. Vor einigen Jahren prägte die Diskussion über Leerstand und Verwahrlosung des öffentlichen Raums die öffentliche Wahrnehmung während heute die Kriminalität und mangelnde öffentliche Sicherheit die politische Diskussion prägen. Weder eine rein baulich orientierte Stadterneuerung noch rein ordnungspolitische motivierte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden können allein dazu beitragen die genannten Probleme zu lösen. Für die nachhaltige Entwicklung des Viertels ist eine Stärkung des sozialen Zusammenhaltes der vielfältigen Bewohnerschaft notwendig. Zugleich sind konkrete Projekte und Maßnahmen erforderlich um das Gemeinwesen und die Netzwerke im Bahnhofsviertel zu stützen und zu entwickeln. Es ist dabei zweckmäßig auf den vorhandenen Strukturen und Erkenntnissen aufzubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2883 2018 Die Vorlage OF 531/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "das Quartiersmanagement" durch "ein Quartiersmanagement", die Worte "in das Programm" durch " im Rahmen des Programms" sowie die Worte "zu überführen" durch "einzuführen" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2018, OF 530/1 Betreff: Quartiersmanagement Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, nach dem Auslaufen des Bund-Länder Förderprogramm "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" Ende 2017, das Quartiersmanagement im Stadtteil Bahnhofsviertel in das Programm der "Aktiven Nachbarschaft" zu überführen. Die Entwicklungschancen des Gebiets sollen bewahrt und weiterentwickelt werden, hierfür ist das Programm sehr gut geeignet und hat sich in anderen Quartieren gut bewährt. Das Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel soll den sozialen Zusammenhalt im Viertel fördern und durch gezielte Projekte zum Abbau von Konflikten und Spannungen und der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes beitragen. Das Quartiersmanagement soll auf vorhandene Strukturen aufbauen und eng mit den ansässigen Initiativen und Akteuren zusammenarbeiten, wie z.B. der Werkstatt Bahnhofsviertel des Fördervereins Bahnhofs- und Gutleutviertel. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein sozial eher schwacher Stadtteil mit besonderen Risikolagen. Der Benachteiligungsindex des Quartiers liegt mit 83,5 % im Frankfurter Sozialmonitoring 2017 deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt. Das Frankfurter Bahnhofsviertel steht seit Jahrzehnten im Fokus lokalpolitischer Überlegungen und bündelt auf engstem Raum sowohl die positiven Aspekte großstädtischer Vielfalt als auch nahezu sämtliche sozialen Problemstellungen eines großstädtischen Lebensraumes. Das Viertel steht im Fokus der Drogenpolitik der Stadt Frankfurt, umfasst die größte Toleranzzone im Sinne der Frankfurter Sperrgebietsverordnung. Es weist eine enorm hohe Arbeitsplatzdichte auf kleiner Fläche auf und ist zugleich Wohnort einer wachsenden hochgradig differenzierten Bewohnerschaft. Alle diese Funktionen stellen spezifische Ansprüche an den Sozialraum Bahnhofsviertel und alle Gruppen der Gesellschaft haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Raum. Selbstverständlich ist diese gemeinsame Teilhabe am öffentlichen Raum teilweise konfliktbehaftet und führt nicht nur, aber in besonderem Maße, zu Problemen mit den dort wohnenden Menschen. Der Stadtteil steht weiterhin vor großen Herausforderungen. Innerhalb eines Ankommens-und Durchzugsquartiers für Neuzugewanderte besteht gleichzeitig eine hohe Dichte an Haushalten mit sozialen Problemlagen. Überdurchschnittlich ist die Arbeitslosenrate der Bewohnerschaft. 20 % erhalten existenzsichernde Mindestleistungen; dies betrifft insbesondere zwei von fünf Kindern. Obdachlosigkeit ohne Bezug von Leistungen ist hierbei nicht erfasst. Die Wanderungsrate ist auffällig hoch, von vier EinwohnerInnen sind 2015 mehr als drei zu -oder weggezogen. 70 % der Menschen haben einen Migrationshintergrund, bei den Minderjährigen liegt der Anteil bei knapp 90%. Ende 2015 waren knapp 6% der Einwohnerinnen des Quartiers AsylbewerberInnen, während es in Frankfurt insgesamt nur 0,6 % sind. Die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel wurde mit dem Projekt Stadtumbau im Bahnhofsviertel gefördert und es wurde erfolgreich ein Veränderungsprozess zur Umgestaltung des Viertel eingeleitet und umgesetzt. Vor einigen Jahren prägte die Diskussion über Leerstand und Verwahrlosung des öffentlichen Raums die öffentliche Wahrnehmung, während heute die Kriminalität und mangelnde öffentliche Sicherheit die politische Diskussion prägen. Weder eine rein baulich orientierte Stadterneuerung noch rein ordnungspolitische motivierte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden können allein dazu beitragen die genannten Probleme zu lösen. Für die nachhaltige Entwicklung des Viertels ist eine Stärkung des sozialen Zusammenhaltes der vielfältigen Bewohnerschaft notwendig. Zugleich sind konkrete Projekte und Maßnahmen erforderlich um das Gemeinwesen und die Netzwerke im Bahnhofsviertel zu stützen und zu entwickeln. Es ist dabei zweckmäßig auf den vorhandenen Strukturen und Erkenntnissen aufzubauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2883 2018 Die Vorlage OF 530/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "das Quartiersmanagement" durch "ein Quartiersmanagement", die Worte "in das Programm" durch " im Rahmen des Programms" sowie die Worte "zu überführen" durch "einzuführen" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 591/6 Betreff: Höchst: Weiteren Fluchtweg für die Höchster Schlossterrasse einrichten Von der Terrasse des Höchster Schlosses gibt es derzeit nur einen einzigen Fluchtweg (durch das Tor des Schlosses). Solche Engstellen können bei einer Veranstaltung zur Todesfalle werden - wie sich bei dem Loveparade-Unglück in Duisburg im Jahr 2010 auf tragische Weise gezeigt hat. Bisher fanden die Veranstaltungsreihe "Sommernacht am Schloss" des Neuen Theaters Höchst und das Kurzfilmfestival "Shorts at Moonlight" trotzdem auf der Schlossterrasse statt - mit dem Argument, dass über den Kartenverkauf die Zahl der Besucher reguliert werden könne. Doch nun lehnt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz es als Eigentümer des Schlossgeländes ab, im Unglücksfall die Haftung zu übernehmen. Damit stehen die Veranstaltungen auf der Kippe. Schnell wurde eine Stahltreppe, die von der Terrasse in den Burggraben führen soll, als Lösung dargestellt. Nun wurd e an den Ortsbeirat aber auch der Vorschlag herangetragen, die im Rahmen der Burggrabensanierung zugemauerte Pforte in der Mauer des westlichen Wehrganges wieder zu öffnen und hier einen neuen Fluchtweg herzurichten. Gegenüber einer Stahltreppe hätte die Öffnung der Pforte den Vorteil, dass hier im Sinne des Denkmalschutzes gearbeitet werden könnte. Wichtig ist aber in erster Linie, dass ein zweiter Fluchtweg eingerichtet wird, so dass die Durchführung von Veranstaltungen auf der Schlossterasse sichergestellt werden kann. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutsche Stiftung Denkmalschutz zu prüfen, wie und wo ein weiterer Fluchtweg von der Schlossterrasse eingerichtet werden kann. Dabei ist vorrangig zu prüfen, ob die zugemauerte Pforte in der Mauer des westlichen Wehrganges hierfür wieder geöffnet bzw. reaktiviert werden kann oder ob alternativ die Installation einer Stahltreppe sinnvoll und umsetzbar ist. Anlage - (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 371 KB) Antragsteller: CDU SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2761 2018 Die Vorlage OF 591/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 460/1 Betreff: Gastronomie und Einzelhandel auf dem Tel-Aviv-Platz oder Kindertagesstätte In Nachbarschaftsforen und im Deutschen Architekturforum (http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showthread.php?t=7642&page= 57) wird darüber diskutiert, dass für das auf dem Tel-Aviv-Platz über dem Tunnelmund geplante Gebäude die Nutzung geändert werden soll. Auf der Plattform Competitionline (https://www.competitionline.com/de/projekte/66939) wird das Bauwerk wie folgt dargestellt: ". . Aktuell wird die Nutzung als KiTa favorisiert. Die Nachfrage und der Bedarf nach Kinderbetreuungseinrichtungen im Europaviertel ist extrem hoch. Die direkte Anbindung an die Wohngebiete, die entstehende Verkehrsfreiheit und die angrenzende Parklandschaften bieten optimale Voraussetzung für eine entsprechende Nutzung." Während in allen Planungen und Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern immer von Gastronomie und Einzelhandel in dem Gebäude gesprochen wurde, soll - so wird in diesen Foren berichten - jetzt eine internationale Kindertagesstätte einziehen. Mit dem Bau soll bereits Anfang 2018 begonnen werden. Die für das 4te Quartal 2017 den Bewohner_innen zugesagte Vorstellung der überarbeiteten Planung ist kommentarlos "ausgefallen". Die Wellen der Empörung ob der Entscheidung über die Nutzungsänderung schlagen hoch! Weder im Gallus noch im Europaviertel gibt es einen echten städtischen Platz. Dass KiTas benötigt werden, steht außer Frage, aber eine KiTa auf dem Tel-Aviv-Platz wäre das Ende des von den Bewohner_innen gewünschten Platzes und einer Belebung am Abend. Auch Familien benötigen nicht nur Wohnungen sondern eine funktionierende Nachbarschaft und Möglichkeiten zur Vernetzung im Umfeld. Ohne Plätze, Orte der Begegnung und Lokale "um die Ecke" entwickelt sich das Europaviertel mehr und mehr zu einer eintönigen Trabanten-Schlaf-Siedlung in der die Anonymität in der Nachbarschaft zunehmend Probleme schaffen wird. Gastronomie bietet sich an dieser Stelle geradezu an, wo man freie Sicht auf und über den Park und auf die Skyline der Stadt hat. Die zentrale Lage des Platzes im Schnittpunkt der Wegebeziehungen zwischen den Parks, an den Haltestellen der Stadtbahn sowie des Busses sowie des kleinen Einkaufszentrums, am Übergang von Gallus und Europaviertel ist wie geschaffen dafür, zu einem Ort der Begegnung zu werden. Diese Chance darf nicht durch unpassende Nutzungen vertan werden. Auf der Website für Wettbewerbe und Architektur competitionline wird gerade die spektakuläre Lage des Bauwerks angepriesen: "Das Bauwerk wird auf dem Tel-Aviv-Platz Frankfurt a.M. errichtet, welcher sich oberhalb der Unterführung der Europaallee befindet und direkt in den Europagarten übergeht. Es handelt sich um das einzige Bauwerk in dieser zentralen Sichtachse. Vom Westen wirkt das Gebäude als Brückenbauwerk, vom Osten wird es Teil der Platz- und Parklandschaften mit spektakulären Skylineblick." Diese Lage spricht für Gastronomie, Aufenthaltsmöglichkeiten für alle und nicht dafür "eine KiTa aufzustellen". Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Nutzung für das von der Eberhard-Horn-Designgruppe auf dem Tunnelmund / Tel-Aviv-Platz zu errichtende Quergebäude vorgesehen ist; 2. die Öffentlichkeit im Gallus und Europaviertel kurzfristig (z.B. durch Presseerklärungen) über den Sachstand zu informieren, um ggfs. Gerüchten entgegen zu treten; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der Magistrat gedenkt, den Ortsbeirat und die Bevölkerung von Gallus und Europaviertel in Entscheidungen einzubeziehen, die die Möglichkeiten zur Nutzung des Platzes berühren (z.B. Nutzung von Gebäuden/Anlagen u.ä.); 4. den Beginn des Baus des Quergebäudes sofort zu stoppen, wenn hier zwischenzeitlich eine Umplanung des Gebäudes und/oder Änderungen gegenüber der bisher gegenüber dem Ortsbeirat und den Bürger_innen kommunizierten Nutzung veranlasst wurde. Den Bausünden und Fehlplanungen, die das Europaviertel auszeichnen, sollte hier nicht noch eine weitere hinzugefügt werden! Begründung: Im deutschen Architekturforum diskutieren i.d.R. gut informierte und zum Teil auch fachlich versierte Menschen. Die bisher zum Europaviertel über dieses Forum verbreitete Informationen waren korrekt. Insofern wird dieser Aussage - KiTa statt Gastronomie - große Bedeutung beigemessen. Vor diesem Hintergrund sind viele Bewohnerinnen und Bewohner alarmiert und aufgebracht - auch Eltern! Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2524 2017 Die Vorlage OF 460/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 545/6 Betreff: Höchst: Sitzmöglichkeit an der Haltestelle "Bolongaropalast" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob an der Ersatzbushaltestelle Bolongarostraße eine Sitzmöglichkeit aufgestellt werden kann. Begründung: Die Ersatzhaltestelle wird dort während der mehrjährigen Bauzeit am Bolongaropalast verbleiben. Da hier viele auch ältere Menschen auf den Bus warten, ist es sinnvoll und für ältere Menschen hilfreich, sich setzen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 545/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 149/16 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in Zusammenarbeit mit dem "Islamischen Informations- und Serviceleistungen (I.I.S.) e. V." einen Grundstückstausch für die von diesem erst kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen Ffm.-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden, inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie Parkmöglichkeiten für etwa 200 PkW verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der I.I.S. e. V. laut eigenen Aussagen mit jeweils durchschnittlich 450 Be-suchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen rechnet, wird die schmale Bessemer- straße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom I.I.S. e. V. erworbene Grundstück mit seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein angestrebten Nutzungsumfang geeignet, noch kann die beengte Bessemerstraße den Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An-und Abfahrt mit dem PkW). Auch stehen keine ausreichenden Park-möglichkeiten im ohnehin bereits stark frequentierten Viertel zwischen Hessencenter, Borsigallee und dem Autobahnende A66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden Lebensmittel- und Discountmärkte sowie des Hessencenters. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung (Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lämbelastung (alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang , im Juni ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern daher unmöglich zugemutet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 13 Die Vorlage wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2463 2017 Die Vorlage OF 149/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 513/6 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße hinter der Niddabrücke Vorgang: OM 2090/17 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Bolongarostraße Richtung Höchst von der Oeserstraße bis zur Ludwig-Scriba-Straße Tempo 30 einzurichten. Begründung: Bei einem Ortstermin wurde von AnwohnerInnen der Straßen "In der Krümm" und "Im Ziegelfeld" vorgetragen, dass das Einfahren aus den kleinen Seitenstraßen in die Bolongarostraße sehr gefährlich sei. Ein Antrag, durch Poller die Sichtverhältnisse zu verbessern, wurde hierzu schon verabschiedet und befindet sich im Geschäftsgang. Unabhängig davon war es aber der Wunsch der meisten AnwohnerInnen, dass durch Einrichten von Tempo 30 auf der Bolongarostraße im Bereich dieser Seitenstraßen das Unfallrisiko weiter gesenkt werden sollte. Dies erscheint nachvollziehbar und sollte umgesetzt werden. Der Zeitverlust für die AutofahrerInnen und Busse auf der kurzen Strecke erscheint minimal. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2090 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2365 2017 Die Vorlage OF 513/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 507/6 Betreff: Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls zusammen mit der Planungsgesellschaft nachfolgende Frage zu prüfen und zu beantworten: Kann bei der Planung der Regionaltangente West (RTW) in der Leunastraße die vorgesehene Verkehrsführung dahingehend geändert werden, dass wie bisher (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) das Linksabbiegen in die Emmerich-Josef-Straße sowie die Brüningstraße möglich ist. Begründung: Nach den bisher vorgestellten Plänen zur RTW ist das Linksabbiegen (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) in die o.g. Straßen nicht mehr vorgesehen. Beide Straßen sind aber wichtige Verbindungen in das Zentrum von Höchst, sowie den Höchster Markt. Unter anderem durch Verlegung des geplanten Haltepunkts in Richtung des Höchster Bahnhofs könnten diese Verbindungen erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.10.2017, OF 526/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 647 2017 Auskunftsersuchen V 648 2017 1. Die Vorlage OF 507/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 526/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 215/7 Betreff: Pilotprojekt Oberleitungsbus Der Magistrat wird gebeten, die VGF anzuweisen, die Linie 60 zwischen Heddernheim über Praunheim nach Rödelheim mit Oberleitungsbusse zu betreiben. Es sollen Busse eingesetzt werden, die auch über Akkumulatoren verfügen, um auch an oberleitungsfreien Abschnitten fahren zu können. Begründung: Auch die öffentliche Hand sollte sich stärker bei der Reduzierung der Abgase der in ihrem Auftrag fahrenden Fahrzeuge bemühen. Derzeit werden die Linienbusse in Frankfurt mit Diesel betrieben. In der Heerstraße und Haingrabenstraße besteht oft ein "stop-and-go"-Verkehr mit entsprechender Umweltbelastung. Der Einsatz nur batteriebetriebener Fahrzeuge hat zum einen den Nachteil der geringen Kapazität der Batterien (= geringe Reichweite), zum anderen ist die Herstellung sehr leistungsfähiger Batterien mit einem enormen Energieverbrauch verbunden. In Frankfurt verkehrten schon bis 1959 zwischen Heddernheim und Praunheim O-Busse. In Lyon, eine der Partnerstädte Frankfurts, verkehren mit Erfolg O-Busse (Trolleybusse) im Linienverkehr. Oberleitungsbusse, die mit Akkumulatoren ausgestattet sind, können kurze Strecken, zum Beispiel an Baustellen, bei Umleitungen und bei Querungen der Stadtbahn, ohne Oberleitung fahren. Währen der Fahrt mit Stromabnehmer werden die Akkumulatoren aufgeladen. Eine Standzeit zum Laden wird nicht benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 215/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, FDP und REP gegen CDU und 1 GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 2 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2017, OF 138/16 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Im Kreuzungsbereich Leuchte/ Borsigallee/ Vilbeler Landstr./ Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. 2. Der Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstrasse bzw. Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie den Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstr., Barbarossastr., Bornweidstr. oder Riedstr. sind geeignet den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700 PKW s aufzunehmen, zumal in den o.g. Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2017, OF 145/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 191 2017 1. Die Vorlage OF 138/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2017, OF 479/6 Betreff: Nied: Sichtsituation an den Einmündungen der Straßen In der Krümm und Im Ziegelfeld in die Bolongarostraße verbessern Vorgang: Ortstermin vom 07.09.2017 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, wie im Ortstermin am 7. September 2017 besprochen, soll durch das Aufstellen von Fahrradbügeln auf der Bolongarostraße im Einmündungsbereich der Straßen "In der Krümm" und "Im Ziegelfeld" erreicht werden, dass die Sicht für Fahrzeuge aus den genannten Straßen in die Bolongarostraße verbessert wird. Begründung: Die Sicht wird momentan durch nah an den Einmündungen parkende Fahrzeuge so eingeschränkt, dass viele AnwohnerInnen das Ausfahren aus den Straßen "In der Krümm" und "Im Ziegelfeld" als gefährlich empfinden. Dies wurde in einem Ortstermin am 7. September 2017 so von einer großen Anzahl von AnwohnerInnen vorgetragen. Im Beisein von VertreterInnen des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und -erschließung und der unten unterzeichnenden Ortsbeiräte wurde in einer ausführlichen Diskussion Einvernehmen darüber erzielt, dass durch Poller (Fahrradbügel) auf der Straße die parkenden Fahrzeuge ein Stück weiter von den Einmündungen fern gehalten werden sollen, um so die Sichtverhältnisse zu verbessern. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2090 2017 Die Vorlage OF 479/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 470/6 Betreff: Höchst: Storchgasse für den Durchgangsverkehr sperren Vorgang: OM 34/16 OBR 6; ST 979/16; Ortstermin vom 13.10.2016; Informationsgespräch 17.08.2017 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die ursprünglich vom Ortsbeirat in der OM 34 gewünschte Sperrung des Durchgangsverkehrs in der Storchgasse mittels einer durchlässigen Sackgasse umzusetzen, so wie es im Ämtergespräch zwischen Straßenverkehrsamt, Umweltamt, FES und Ortsbeirat besprochen wurde. Das geeignete Hindernis vor Hausnummer 15 soll flexibel entnehmbar sein, damit das in der Bolongarostraße 134 benachbarte Unternehmen notfalls sein Betriebsgelände verlassen kann, wenn die Bolongarostraße blockiert ist. Die Sperrung soll durch geeignete Möglichkeiten schon vor der Einfahrt in die Storchgasse angekündigt werden, damit die Anwohner von Irrfahrten verschont bleiben. Begründung: Seit vielen Jahren steht der Ortsbeirat mit den Anwohnern und Ämtern im engen Austausch über eine Sperrung der Storchgasse für den Durchgangsverkehr. Die beim Ortstermin im Oktober 2016 mit den Anwohnern gefundene Lösung bereits die Einfahrt in die Storchgasse zu sperren, lässt sich leider nicht umsetzen. Das in Frankfurt beauftragte Entsorgungsunternehmen weist zurecht auf die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen hin. Die Umsetzung einer anderen, als der vom Ortsbeirat beantragten Lösung hätte für die Anwohner erhebliche finanzielle Auswirkungen bei den Abfallgebühren, da der Hol- und Bringdienst der Mülltonnen bis zur Bolongarostraße nach der Entfernung berechnet würde. Dies lehnt der Ortsbeirat ab und verweist nunmehr auf die ursprünglich beantragte Sperrung in Höhe der Hausnummer 15, allerdings als flexibel entnehmbarer Poller. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 34 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 979 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2085 2017 Die Vorlage OF 470/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
Die Stadt Frankfurt am Main wächst mit jedem Tag immer weiter - daher sind öffentliche Verkehrsmittel für eine möglichst saubere Luft und kostengünstige Möglichkeiten zum Fortbewegen das "A und O". Eine Idee für ein weiteres öffentliches Verkehrsmittel, deren CO²-Ausstoß sehr gering ist, sind Oberleitungsbusse, die ähnlich wie eine Straßenbahn funktionieren, jedoch auf Gummireifen statt auf Schienen fahren. Man könnte mit dieser speziellen Art von Bussen die überfüllten Straßen entlasten und viel Positives zum Klimaschutz beitragen. Das Bild im Anhang zeigt, wie so ein Oberleitungsbus, der speziell für Frankfurt angepasst ist, aussehen könnte. Um das Netz zusätzlich zu erweitern, könnten die Oberleitungsbusse auch gleichzeitig über eine Batterie verfügen, die sich über die Oberleitungen aufladen und dann auch teilweise auf Abschnitten ohne Oberleitungen unterwegs sein können.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch schlage vor eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Standort des „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Schriftzugs zu erarbeiten. Weder der OB noch Justizminister (vgl. https://www.fr.de/frankfurt/neuer-ort-fuer-schriftzug-von-fritz-bauer-in-frankfurt-gesucht-93148216.html) sollten entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger! In der Beteiligung sollte man Vorschläge sammeln, ob der Schriftzug an den Neubau oder einen anderen, prominenteren Ort, kommt oder ob es einen zweiten Schriftzug braucht und welcher Künstler damit zu beauftragen ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEJede Nacht rasen hochmotorisierte Autos durch die breite, zweispurige Bolongarostraße auf Höhe Hotel Lindner. Ein Mensch ist bereits ums Leben gekommen. Zudem ist die Lärmbelästigung sehr hoch und regelmäßig. Ein mobiler und/oder fester Blitzer und vermehrte Kontrollen gerade jetzt im Sommer würde die Rasenden sicherlich treffen!!!
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Weiter lesen auf FFM.DEDer sich mehrheitlich im Besitz der Stadt Frankfurt befindende Energieversorger Mainova AG ist Mitglied im Lobbyverband „Zukunft Gas“. Damit tragen die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG zur Finanzierung dieser Lobbyorganisation, die sich für den andauernden und sogar verstärkten Einsatz von fossilem Gas einsetzt, bei. Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, dass Frankfurt bis 2035 klimaneutral werden soll: die Mitgliedschaft eines städtischen Unternehmens in einem Lobbyverband, der den Bau neuer Gasinfrastruktur und den langfristigen Einsatz von fossilem Gas propagiert, verträgt sich nicht mit dieser Beschlusslage. Dieser Verband übt politischen Einfluss auf Parlamente und Regierungen aus und beeinflusst die öffentliche Meinung zugunsten seines Geschäftsmodells. Der Verein arbeitet z. B. massiv gegen das Aus von fossilen Energieträgern bei Heizungen. Mit seinem Einfluss und seiner PR-Arbeit ist „Zukunft Gas“ mitverantwortlich dafür, dass die Bundesrepublik jahrzehntelang auf fossiles Gas aus Russland setzte und der Einfluss von Gazprom auf die deutsche Politik sehr hoch war. Woher kommt das Geld, mit dem der Verband diesen Einfluss finanziert? Zum Teil von der Mainova AG, also der Stadt Frankfurt und den Bürgerinnen und Bürgern aus der Rhein-Main-Region. Die Einflussnahme des Lobbyverbandes „Zukunft Gas“ führt dazu, dass die Verbrennung von klimaschädlichem fossilem Gas zum Heizen und zur Stromerzeugung eine derart große Rolle spielt. Dadurch beteiligen wir uns an der Destabilisierung unseres Klimas und der ökologischen Zerstörung von Lebensgrundlagen in der Umgebung der Gasförderstätten in aller Welt. Dabei ist inzwischen genug Wissen und Evidenz über die Vorteile erneuerbarer Energien vorhanden.[1] Weder fossiles Erdgas noch Wasserstoff sind sinnvolle Alternativen im Kontext der Wärmewende. Der Einsatz von grünem (oder gar blauem) Wasserstoff ist energetisch ineffizient und viel zu teuer. Außerdem ist es sehr unsicher, ob Wasserstoff zukünftig in ausreichenden Mengen zur Wärmeversorgung (als Importprodukt) zur Verfügung steht.[2] Auch der Magistrat der Stadt Frankfurt bestätigte auf eine Anfrage, dass derzeit „keine seriöse Einschätzung“ abgegeben werden kann, ob jemals genügend Wasserstoff bereitgestellt werden kann. Wir wissen: erneuerbare Energien stehen zur Verfügung und sind kostengünstiger! Zudem wirbt „Zukunft Gas“ auch für die Produktion von Wasserstoff aus fossilem Gas: in puncto Effizienz und Klimaschädlichkeit ist das verheerend! Empörend ist zudem, dass die Mainova AG auch auf Anfrage von Stadtverordneten und Journalistinnen bisher nicht dazu bereit war, die Summe ihrer Zahlungen an „Zukunft Gas“ zu veröffentlichen. Mittels der Mitgliedschaft der Mainova AG in diesem Lobby-verband finanzieren die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG letztlich die Werbung und PR-Kampagnen im Sinne der großen Gaskonzerne. Deshalb fordern wir: die Mainova AG muss aus der Lobbyorganisation “Zukunft Gas” austreten! In dem Verband "Zukunft Gas" sind einige der klimaschädlichsten Konzerne wie Shell und Wintershall DEA vertreten, Gasspeicher-Konzerne wie RAG Austria AG, Gashändler wie die Central European Gas Hub AG und Wingas, welches bis Ende November 2022 zum russischen Konzern Gazprom Germania gehörte. Dazu kommen weitere Gasinfrastruktur-unternehmen in Deutschland sowie viele große und kleine kommunale Energieversorger und Stadtwerke. Der Aufsichtsratsvorsitzende von „Zukunft Gas“ heißt Friedbert Pflüger, ehemals hochrangiger CDU-Politiker und Mitarbeiter im Kanzleramt, dann Lobbyist und Berater für Gazproms North Stream. Der Verband ist somit bestens auch mit der russischen Gaswirtschaft vernetzt, betreibt Lobbyarbeit für seine Mitgliedsunternehmen und führt vor allem PR-Kampagnen und „Greenwashing“-Erzählungen über "klimaneutrale Gase" und "Gas als Brückentechnologie" durch. "Zukunft Gas" arbeitet mit allen verfügbaren Mitteln daran, dass sich die Bundesregierung, die Landesregierungen und viele Kommunen auch weiterhin für fossiles Gas und somit gegen die Zukunft entscheiden. „Wir sind die Stimme für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, schreibt „Zukunft Gas“ auf ihrer Website. Wir wollen hingegen, dass die Mainova AG mit anderen eine Stimme für erneuerbare Energien und für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens bildet! Wir fordern: Kein Geld mehr von der Mainova AG für „Zukunft Gas“! Austritt der Mainova AG aus dem Lobbyverband „Zukunft Gas“! Quellen: [1] Brauers, Hanna, Braunger, Isabell, Hoffart, Franziska, Kemfert, Claudia, Oei, Pao-Yu, Präger, Fabian, Schmalz, Sophie, & Troschke, Manuela. (2021). Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende? (Version 1.0, Deutsch) (1.0, pp. 1–11). Scientists for Future Germany. https://doi.org/10.5281/zenodo.4474498. [2] Clausen, Jens; Huber, Michael; Linow, Sven; Gerhards, Christoph; Ehrhardt, Helge; Seifert, Thomas (2022). Wasserstoff in der Energiewende – unverzichtbar, aber keine Universallösung. Policy Paper der Scientist for Future. Berlin.
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Weiter lesen auf FFM.DEGerade in der Lockdownzeit ist frische Luft nach dem Arbeit im Homeoffice enorm wichtig. Ebenso ist Sport notwendig, um die Abwehrkräfte zu mobilisieren. Um in den Parks sicher zu joggen/spazieren zu gehen ist es in der dunklen Jahreszeit notwendig die Parkrund zu beleuchten! Weder im Günthersburgpark, noch im Ostpark ist eine beleuchtete Runde möglich! Ich denke, die Läufer/Spaziergänger würden sich auch mit Spenden beteiligen! (Z.B. per Crowdfunding einzusammeln!?)
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Zeil wird immer ekelhafter! Es entwickelt sich immer mehr zum Treffpunkt für Obdachlose Alkoholiker, die dann im eigenen Urin einschlafen. Das dies nicht nur ekelhaft anzuschauen ist, hinzu kommt auch der Gestank. Mit Familie und Kindern kann man dort nicht mehr entlang. Die Stadt Frankfurt verliert immer mehr an Ruf. Weder Einkaufen noch Essen macht noch Spaß. Diese Herrschaften sollten gebeten werden, zumindest die Zeil zu räumen.
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Weiter lesen auf FFM.DEVerbot vom 2 takt Motoren, alle Art in Frankfurt. Unter anderem Mofa und Laubbläser. Es gibt schon längst Batterie betriebenen Geräte.
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Weiter lesen auf FFM.DEWeder für Rollstuhlfahrer, noch mit Kinderwagen oder für ältere Radfahrer ist die Deutschherrnbrücke barrierefrei nutzbar. Eine Idee wären Aufzüge, wie z.B. beim Eisernen Steg.
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Weiter lesen auf FFM.DEBleiben Sie zuhause, wahren Sie Distanz! So lautet die dringende, ständig wiederholte Aufforderung angesichts der Coronainfektionen. Hunderte Obdachlose in Frankfurt haben keine Möglichkeit sich in ein Zuhause zurückzuziehen. Sie leben auf der Straße, viele von ihnen sind gesundheitlich angeschlagen. Durch das Zurückfahren des öffentlichen Lebens sind sie ihrer wenigen Einkommensmöglichkeiten wie Flaschensammeln und Betteln beraubt. Hilfsstrukturen sind in der aktuellen Situation überlastet oder drohen geschlossen zu werden. In dieser Lage fordern wir die Stadt Frankfurt dringend auf, dem Beispiel Londons folgend, die sofortige Unterbringung Obdachloser in Hotels zu veranlassen. Das bedeutet Schutz für die Betroffenen, deren Grundversorgung ebenfalls garantiert werden muss. Zudem fordern wir, sämtliche Sammelunterkünfte aufzulösen und die dort untergebrachten Menschen gleichfalls in den leerstehenden Hotels unterzubringen. Diese vorübergehende Hotelunterbringung darf nicht damit enden, dass die bisherigen, skandalösen Zustände wieder aufgenommen werden. Corona macht deutlich: so wie es ist, kann es nicht weitergehen! Weder das Leben auf der Straße, noch die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in Sammelunterkünften ist menschenwürdig.
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Weiter lesen auf FFM.DEBei Sonnenaufgang mit der Gondel zur Bockenheimer Warte oder zur Uni, nach Eintritt der Dunkelheit zum Feierabend über die Lichtinstallation im Palmengarten nach Ginnheim, als Frankfurter/In, als Student/In oder als Tourist/in. Scheiben nur mit Weitblick, ohne den Leuten auf den Teller oder ins Fenster zu schauen. Alle Minute in einer Gondel mit 35 Personen oder auch mal allein, nachhaltig voll in E-Mobilität, ohne immer den Motor mit Batterie umherzufahren, autonom ohne Fahrer/In (die werden in Bus und anderen Bahnen benötigt). Und das in 2-3 Jahren. Ohne das Grundwasser zu stören, wenig Eingriffe in Bebauung, Bäume bleiben weitestgehend unbeschadet. Unvorstellbar. Wo gibt's denn sowas? Das gabs noch nie. Wie soll das funktionieren?
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Weiter lesen auf FFM.DEWeniger Tempo aber nicht langsamer! Innerhalb geschlossener Ortschaften wird der Verkehr und damit die Reisezeit von vielen Faktoren beeinflusst: ständiges Stop-and-Go, wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen und Staus. Das führt dazu, dass wir in Städten deutlich langsamer fahren als die zugelassenen 50 km/h. Entgegen aller Vorurteile ist man bei einer Basisgeschwindigkeit von Tempo 30 keinesfalls länger unterwegs. Denn der Verkehr fließt durch weniger Stop-and-Go-Phasen, weniger Staus flüssiger und gleichmäßiger. Das zeigen Erfahrungen und Studien aus England: Weder mit dem Auto noch mit dem Öffentlichen Verkehr, hat sich die Reisezeit nach der Einführung von Tempo 30, bzw. 20 Meilen pro Stunde, als Basisgeschwindigkeit verlängert. Der befürchtete Stillstand bleibt gerade auch deshalb aus, weil nicht auf ständig wechselnde Tempolimits geachtet werden muss. Und dort, wo es notwendig ist, können höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden, wenn der Bedarf und die Sicherheit nachgewiesen werden. Deshalb fordern wir Tempo 30 als konstante Basisgeschwindigkeit überall dort, wo Tempo 50 nicht zwingend notwendig ist. Tempo 30 - ein Thema für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Familie auf dem Zebrastreifen Tempo 30 ist nicht nur ein Thema für Autofahrerinnen und Autofahrer. Es erhöht die Sicherheit für alle und sorgt für mehr Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Gerade die ungeschützten Fußgänger und Radfahrer profitieren von Tempo 30. Bei Tempo 30 lassen sich die Straßen leichter überqueren. Auto- und Radverkehr harmonieren besser, da Tempo 30 die Kommunikation zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern erleichtert. Auch deshalb, weil sich die Geschwindigkeiten annähern und sich die Eindrücke und Informationen, die wir als Verkehrsteilnehmer aufnehmen, bei einem niedrigeren Tempo besser verarbeiten lassen. Das fördert ein gleichberechtigtes Miteinander Aller. Nicht zu Letzt genießen Sie als Anwohnerinnen und Anwohner direkt die Vorteile von Tempo 30, da der Verkehrslärm deutlich reduziert wird. Was heißt denn Basisgeschwindigkeit - Wir haben doch schon so viele Tempo 30-Zonen! Gerade weil es so viele Tempo 30-Zonen gibt, ist die Verkehrslage oft unübersichtlich und schwer nachvollziehbar. Ständig wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen Tempo 30 und Tempo 50 erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Konzentration, vor allem von Autofahrerinnen und Autofahrern. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit schafft Klarheit und Übersichtlichkeit. Bislang muss nachgewiesen werden, warum die Geschwindigkeit auf bestimmten Strecken oder in einzelnen Gebieten von Tempo 50 auf Tempo 30 abgesenkt werden soll. Dies ist zum Beispiel in Wohngebieten oder vor Schulen der Fall. Das führt zu ständig wechselnden Tempolimits in unseren Ortschaften. Gerade kurze Strecken mit Geschwindigkeitsbegrenzung sind durch die vielen Verkehrsschilder unübersichtlich und finden nur selten die erforderliche Akzeptanz. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist ein klares Bekenntnis für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unseren Städten und Dörfern, nicht nur direkt vor der Schule, sondern überall dort, wo wir unterwegs sind und uns aufhalten. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung - die Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerorts vorsieht – bewirkt viel: Mehr Klarheit im Straßenverkehr, ein flüssiger Verkehrsablauf und damit auch mehr Akzeptanz. Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit Jeden Tag verunglücken 570 Menschen bei Verkehrsunfällen in unseren Städten und Dörfern. Gerade Fußgänger und Radfahrer sind im Straßenverkehr einem hohen Risiko ausgesetzt. In lebendigen Orten passiert viel Unvorhergesehenes und man muss plötzlich stoppen: Ein Ball rollt auf die Straße, ein Fußgänger überquert unvermutet die Kreuzung oder ein Radfahrer wird beim Abbiegen zu spät gesehen. Bei Tempo 30 ist die Chance, rechtzeitig zu halten wesentlich höher. Schon nach 13,3 Metern kommt der Pkw zum Stehen. Ein Auto, das mit Tempo 50 unterwegs ist, prallt nach dieser Strecke mit voller Geschwindigkeit auf eine Person oder einen Gegenstand - trotz bester Absichten. Bremsweg bei Tempo 50 und Tempo 30 im Vergleich Ein Beispiel: 14 Meter vor Ihrem Auto springt ein Kind auf die Fahrbahn. Mit Tempo 30 kommt ihr Auto noch rechtzeitig zum Stehen. Bei Tempo 50 sind sie nahezu mit voller Geschwindkeit unterwegs, da bereits der Reaktionsweg, also die Strecke, die sie zurücklegen, bevor Sie reagieren und auf die Bremse treten, 13,9 Meter beträgt. Ein Zusammenstoß ist nicht vermeidbar. Kommt es zu einem Zusammenprall, sind die Überlebenschancen einer Person bei einem Unfall mit Tempo 30 mit 70 bis 80 Prozent wesentlich höher, als bei einem Zusammenstoß mit Tempo 50. Bei dieser Geschwindigkeit sterben acht von zehn Menschen. Wir fordern Tempo 30 – für weniger Verkehrstote und Schwerverletzte im Straßenverkehr – zum Schutz von uns allen! Tempo 30 für mehr Ruhe Verkehrslärm gehört zu den am stärksten empfundenen Lärmbelastungen, denen wir täglich ausgesetzt sind: 55 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Straßenlärm belästigt. Häufig können Balkone und Terrassen nicht genutzt werden. Verkehrslärm stört Entspannung, Erholung und Gespräche. Und Lärm macht krank: Wer dauerhaft von Lärm geplagt ist, dem drohen Herz- und Kreislauferkrankungen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Entstehung von Verkehrslärm. Eine Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h innerorts senkt die Lärmbelastung erheblich. Zum einen sind langsamere Autos leiser. Im Geschwindigkeitsbereich von 50 km/h sind neben den Motorengeräuschen auch die Reifen-Fahrbahn-Geräusche, kurz Rollgeräusche, deutlicher ausgeprägt. Ab ca. 50 km/h werden sie bei Pkw sogar zur hauptsächlichen Ursache für Lärm. Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert den Lärm der Fahrzeuge im Durchschnitt um rund 2 bis 3 dB(A). Eine Absenkung um 3 dB(A) wird dabei von uns Menschen wie die Halbierung der Verkehrsmenge wahrgenommen. Kurz gesagt: 50 Autos, die mit Tempo 50 unterwegs sind, sind ebenso laut wie 100 Autos, die Tempo 30 fahren. Zum anderen verstetigt sich der Verkehrsfluss durch die die Einführung von Tempo30 als Basisgeschwindigkeit. Unnötige Brems- und Beschleunigungsvorgänge werden vermieden, was insgesamt den so genannten Vorbeifahrpegel um bis zu 7 dB(A) reduzieren kann. Daneben bestimmt die Fahrbahnoberfläche in starkem Maße den Straßenverkehrslärm. So sinkt der Lärmpegel auf Pflasterstraßen bei Tempo 30 statt Tempo 50 um mindestens 3 dB(A), im besten Fall sogar bis zu 5 dB(A). Tempo 30 bewegt mehr als Sie denken -Weniger Verkehrstote und Schwerverletzte -Die Kosten für den laufenden Erhalt der Verkehrsanlagen sinken, zum Beispiel für Schilderwartung, da weniger Verkehrsschilder notwendig sind. Auf Dauer fallen weniger Kosten für Ampelschaltungen an, da sich der Verkehr verstetigt. -Mehr Klarheit und Übersichtlichkeit im Straßenverkehr, da Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht ständig wechseln -Weniger Staus, ein flüssiger und gleichmäßiger Verkehrsablauf -Weniger Verkehrslärm -Mehr Lebensqualität Setzen Sie ein Zeichen für Tempo 30!
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Weiter lesen auf FFM.DEWir haben früher im Westend gewohnt und im grüneburgpark gab es überall Hundetütenspender. Jetzt wohnen wir in Höchst und mussten feststellen, dass es hier nirgendwo welche gibt. Weder im Stadtpark noch an der nidda oder am Main. Ich finde es unmöglich, dass es Tüten nur in den puschen Vierteln gibt. Und eine Folge davon ist, dass wirklich überall Hundescheisse herum liegt. Wir haben selbst einen Hund und nehmen zwar immer Tüten mit aber viele machen dies leider nicht.
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Weiter lesen auf FFM.DEÖffentliche Toiletten in der sehr gut besuchten Bruno-Asch-Anlage. Durch die Verdrängung der Trinker vom Mainberg (dort gibt es öffentliche Toiletten) hoch zur Bruno Asch Anlage, ist das Problem immer mehr geworden. Ich sehe täglich Menschen in die Büsche pinkeln. Für alle vorbeigehenden kein schöner Anblick und auch eine üble Geruchsentwicklung bei hohen Temperaturen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDurch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.
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Weiter lesen auf FFM.DEWie kann gleichzeitig: • ein sich selbst finanzierendes Frankfurter CO2-Förderprogramm aufgelegt werden? • leere Dächer mit Photovoltaik voll bekommen? • die Sanierungsquote im Gebäudebestand drastisch erhöhen werden? • relevante Informationen über erneuerbare Energiesysteme an Unternehmen und Energieverbraucher verständnisvoll weitervermittelt werden? • neue Geschäftsfelder für Unternehmen generieren werden, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist? • Energiearmut wesentlich eingedämmt werden? • die Frage nach erneuerbarer Energieversorgung im Winter eindrucksvoll geklärt wird? • die im Masterplan 100% Klimaschutz festgesetzten Klimaziele schneller erreicht werden? • die schwierige politische Lage beim Klimaschutz im Römer elegant umgangen werden? Antworten für eine erneuerbare Energiewende in Frankfurt für - Strom - Wärme - Mobilität entstehen durch: • neu eingerichtete Finanzierungsinstrumente: o über einen CO2-Fond o Crowdfunding / Crowdfinancing o Förderungsauszahlungen nach CO2-Einsparquote o Contracting • stärkere Integration von Planung und Installation von erneuerbarer Energiesystemen von privaten und unternehmerischen Bürgerenergiegesellschaften • Anreize über Wettbewerbe, Preisauszahlungen und zentralen Informationsstellen (alle Sektoren) • an den Förder- und Belohnungsprogrammen (auch für Mitarbeiter/innen) nehmen alle Unternehmen und Betriebe teil, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist • erneuerbarer Projekte, wie beispielsweise für eine Wasserstoffkreislaufwirtschaft für den Fernwärmeausbau • die seit hunderten von Jahren liberale und tolerante Bürgerschaft der Stadt Frankfurt. Ausgangslage: Im Jahr 2030 müssen wir mit der Umstellung der fossilen Wirtschaft zu erneuerbaren Energien auch in Frankfurt fertig sein. Denn es ist wissenschaftlich abgesichert, dass wir nur noch knapp neun Jahre Zeit haben, um die Hebel umzulegen (siehe auch die Punkte 6 bis 9 in: https://www.scientists4future.org/fakten/ und eine Zusammenfassung von klimawirksamen Klimaschutzfakten). Niemand möchte, dass es in Frankfurt massive Trinkwasserproblem gibt und die Stadt im Sommer noch heißer wird als bisher. Leider müssen wir aufgrund der schlechten Erfahrungen vom Sommer 2018 mit Trinkwasserunterbrechungen rechnen. So mussten Taunusgemeinen und Ortschaften mit Trinkwasserförderverträgen ihr eigenes Wasser von der Stadt Frankfurt zurückkaufen, da das Grundwasser für die Versorgung der eigenen Bevölkerung vor Ort nicht mehr ausreichte. (Trinkwasser wird knapp) Der Deutsche Wetterdienst warnt zudem vor weiteren Dürresommer wie 2018 https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2019/20190423_niederschlagsdefizite_2018_news.html Idee: CO2 entsteht durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: Benzin / Diesel / Kerosin / Heizöl und Erdgas. Mit jeder CO2-Einsparmaßnahme fallen automatisch weniger Rohstoffbezugskosten an. Dieses gesparte Geld, welches sonst ausgegeben würde, fließt über den FOND in nicht-fossile Energieprojekte bzw. in einen Fond, wo beispielsweise auch sozial oder finanziell benachteiligte Bürger nicht an Energiearmut leiden müssen und / oder wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dieses System ist an Contracting angelehnt. Da im Haushalt die Rohstoffbezugskosten mit 100% gelistet sind, steht Geld für den FOND bereit. Die angeschlossenen Unternehmen unterliegen keinen Haushaltszwängen und können die Differenzen aufbringen. Auch andere Einnahmequellen, wie Spendenaufrufe, füllen den FOND. Gerade mit dem Hintergrund sozial benachteiligte Frankfurter/innen zu helfen, damit Strom/Heizung nicht abgestellt sind, wirkt positiv. Die FOND-Einlagen sind freiwillig. Umsetzung: Sämtliche Institutionen / Eigenbetriebe / Dezernate / Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden aufgefordert, Einsparpotentiale aufzuzeigen. Beispiele: - fehlende Photovoltaik/Solarenergie in/auf städtischen Einrichtungen - alte Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden melden - Ideenbörse für Wettbewerb in den Abteilungen einrichten (mit Preisen) - Informationen über neue Techniken, Förderangebote, bisher nicht bekannte Potentiale, Medienberichte und vieles mehr austauschen. Das gilt auch für alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist wie Fraport AG, Mainova AG, AGB Holding oder VGF. Jedes eingesparte Gramm CO2 erhält einen Preis. Die Stadt Frankfurt und die angeschlossenen Unternehmen zahlen entsprechend einer abzusprechenden Quote die Einsparsummen (kann den eingesparten Rohstoffkosten entsprechen) plus einen zusätzlichen – Beitrag in einen FOND ein. Dies können auch Mittel aus dem laufenden Haushalt oder externe Fördersummen sein. So ist es kaum nachvollziehbar, warum bei der Bundesregierung auferlegte Förderprogramme wie beim Kauf von Linienbussen, Fördergelder aus Berlin nicht abgerufen werden. In einem parallellaufenden Wettbewerb wird ermittelt, welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Abteilung / Unternehmen die besten Ergebnisse erzielt hat. Diese erhalten einen Sonderbonus, beispielsweise einen Energiezuschuss für ihren privaten Haushalt (aus dem FOND). Auf einer eigenen Webseite der Stadt Frankfurt und einer neu einzurichtenden Klimaschutzstelle (Anlaufstelle für Verbraucher und Gewerbe) wird täglich der aktuelle „Kontostand“, Namensnennung der Einzahler und Verwendung der FOND-Mittel gelistet. WICHTIG: diese FOND-Einzahlungen sind für die Stadt Frankfurt und alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, freiwillig. So muss der Magistrat dafür keine Satzung erstellen, was die Umsetzung sonst unnötig verlängert. Privatpersonen, Unternehmen, Verbände oder sonstige Institutionen ohne städtische Beteiligungen können sich selbstverständlich an den Wettbewerben beteiligen und in die Kampagne integriert werden. Ein Sonderpreis für externe Mitstreiter ist hier denkbar. Im Energiereferat der Stadt Frankfurt wird ein Klimaschutzkoordinator eingestellt. Analog eines Klimaschutzbeauftragten koordiniert diese/r Mitarbeiter/in das Projekt: Frankfurt wird bis 2030 Klimaneutral (Nettonull). STROM Die Stadt Frankfurt kann auf städtischem Gebiet den gesamten Strombedarf (plus zukünftiger Nachfrage in den Sektoren Wärme und Strom) nicht durch erneuerbare Energieerzeuger decken. Es muss daher ein neues System von Erzeugung und Transport von gespeicherter Energie aufgestellt werden. Sowohl erhöhte Leistungen pro Photovoltaikmodul, als auch bisher nicht nutzbare Flächen erhöhen die Kapazitäten für Solarstrom. Neue Potentiale für Ökostrom/Wärme entstehen durch: • Delta-Belegung • bifaziale Doppelmodule oder Belegung • Agro-PV für Grünflächen • Folien-PV für nicht rechteckige Flächen • blendfreie Module für Flächen mit Flugzeugverkehr • Denkmalschutz-Anlagen • unabhängig von der Himmelsrichtung ausrichtbare Module • Hybridmodule mit Solarthermie integriert • durchsichtige / biegsame / druckbare PV-Module • Fließwasserturbinen • Kleinwindkraftanlagen • Fassaden/Balkonkraftwerke • Flachdachbelegung zusammen mit Agrokultur belegen. Begrünungen und gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikaufnahme sind möglich. • Nord-Seiten von Dächern sind jetzt oft geeignet • Ackerland / Grünland / Brachflächen im EU-Fördermodus sind mit Agro-PV nutzbar. Dies ist nicht nur ökologisch sinnvoll, um Artensterben zu verlangsamen und das Ende vom Ökologischem Gleichgewicht zu verhindern. Wir sorgen auch dafür, dass Trinkwasserknappheit in Frankfurt und im Umland (Taunus /Ried) weniger realistisch wird • der Main ist für Fließwasserturbinen geeignet • funktionsfähige und in der Leistung skalierbare Feststoffspeicher. Aktionen/Maßnahmen: Start einer Photovoltaik-Stromspeicher-Kampagne in der Verwaltung / Administration vom Magistrat: da eine Solarsatzung schwierig durchzusetzen ist, sollten andere ordnungspolitische Maßnahmen in Betracht genommen werden: a) Jeder Hausbesitzer / Gewerbebetrieb ohne Photovoltaik wird aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben, warum das Dach keine Photovoltaikanlage hat. Der Ablehnungsgrund: „keine finanziellen Möglichkeiten“ wird nicht akzeptiert, da zahlreiche Unternehmen und Energiegenossenschaften händeringend nach Gebäudebesitzer/innen suchen, die ihre Dächer verpachten. In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die komplette Investition, Installation, Wartung und Administration. Sie zahlen sogar noch Pacht und Gebäudebesitzer/innen dürfen den Eigenstrom selbst nutzen. Alle Gebäudeeigentümer/innen, die als Ablehnungsgrund statische Probleme angeben, müssen dies nachweisen. Diese Dächer können aber mit weißer Farbe zur geringeren Hitzeentwicklung in der Stadt beitragen. Durch technische Weiterentwicklungen sind bisherige Verschattungen mit Elektronik oft zu kompensieren. In diesem Fall bietet die Stadt Frankfurt über den neu einzurichtenden Anlaufpunkt für erneuerbare Energien Energiewendeberatungsleistungen an. Da Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und Frankfurt gemäß eigenem und hessischem Klimaschutzplan sowie dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet ist, so schnell wie möglich Planungsgrundlagen zu erhalten, um jedes potentielles Gramm CO2 einzusparen, dürfte Frankfurt hier eine Rechtsgrundlage für die Abgabe der Stellungsabgabe besitzen. Wenn nicht, wird es sicher eine Möglichkeit geben, dies rechtlich abzusichern. Besonders für das umstrittene Heizkraftwerk West muss schnellstmöglich eine Bestandsaufnahme erfolgen, um anhand der aktuellen und zukünftigen CO2-Emissionen mögliche Strafzahlungen durch den Emissions-Zertifikatehandel zu ermitteln, falls keine schnelle Umrüstung auf erneuerbare Energie erfolgt. b) Es sollte geprüft werden, ob es analog einer PKW-Stellplatzabgabe auch eine PV-Ablösung für nicht benutzte Dach-Flächen geben kann. Dies kann dann auch bei Nichtbeantwortung oder Nichteinhaltung der Satzung mit Bußgeldern belegt werden. Mit dieser Auskunftspflicht werden alle Gebäudebesitzer damit konfrontiert, ihr Dach für öffentliche Ökostromnutzung und zur Erreichung der Klimaziele zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig beschreitet Frankfurt absolut neue kommunalpolitische Wege, um Wärme und E-Mobilität als Sektorkopplung zu fördern. Die bisherigen Fördergrundlagen, wie der aktuelle Energiezielwert kWh/m2 im Jahr für energetische Förderungen im Gebäudebestand, hat seit Jahren keine Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebestand erreicht. Der neue kommunale Ansatz an CO2-Einsparquoten zu knüpfen und die bisherige Basis für Förderungen nur noch für Planungszwecke zu verwenden, hebt die aktuelle Blockade bei der Sanierung im Gebäudebestand auf und umgeht elegant nicht wirksame Lenkungsfunktionen staatlicher Förderungsangebote. c) wird innerhalb der nächsten zwei Jahre (Zeit kann noch abgestimmt werden) eine Photovoltaikanlage installiert, möglichst mit Speicher, erhält der Gebäudebesitzer eine städtische Förderung aus dem FOND. Diese orientiert sich stufenweise und anteilig an den eingesparten kWh (aus dem öffentlichen Stromnetz) und / oder den nicht mehr anfallenden CO2-Quoten. Zudem erhalten Gebäudebesitzer/innen eine Anzahl von Bonus, Sondervergütungen und Solarrabatte von den angeschlossenen Partnerunternehmen. "Strafandrohung" Wer nicht innerhalb einer Frist eine Photovoltaikanlage geprüft und installiert hat, muss mit Nachteilen rechnen wie beispielsweise Sperrung für kommunale Energie-Wende-Beratungsangebote, keine Erstellung von Einsparprognosen für ein Jahr (Zeit skalierbar). Ein Wechsel in günstigere Klimaschutz-Tarife der angeschlossenen Energieversorger ist ebenfalls zeitlich eingeschränkt. Besonders Punkt b) ist dann schmerzvoll, wenn plötzlich die Heizung ausfällt und eine Dringlichkeitsberatung notwendig wird. Dies dürfte bei mehr als die Hälfte der knapp 80.000 Wohngebäude und der mindestens ebenso hohen Anzahl an Gewerbe- und Unternehmensheizungen der Fall sein (Quelle: statistisches Jahrbuch Frankfurt am Main 2017). In nachvollziehbaren und einprägsamen Beispielen wird öffentlich und eindringlich vor hohen Verlusten in diesem Fall gewarnt, die mit einer Antwort auf die Frage nach der nicht vorhandenen Photovoltaik auf dem Dach hätte vermieden werden können. Eventuell ist eine Photovoltaik-Auskunftspflicht-Satzung realisierbar. In diesem Fall muss wg. einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese richten sich an der potentiell einzusparenden Energiesumme, oder es muss anders schmerzen. Wichtiger Vorteil: viele Gebäudebesitzer werden der städtischen Anfrage nach einer PV-Dachbelegung antworten und im Fragebogen das Feld: „Ich möchte eine kostenlose Information über potentielle Technik und eine Prognose über Wirtschaftlichkeit und Förderungen“ ankreuzen. Damit wird die reservierte Haltung der Eigentümer/innen aufgebrochen. Durch eine umstrukturierte Energiewendeberatung. steigt durch mit erneuerbaren Energietechniken die Sanierungsquote im Bestand. Belohnung: Beispiel: Sonderkonditionen bei der Mainova AG (muss noch abgesprochen werden). Diese könnten sein: • stabiler, fester Klimaschutz-Strom/Gas-Tarif zu günstigen Konditionen • (kostenlose) Energie-Wendeberatung / Einsparprognose • Auszahlung von Fördergeldern aus dem FOND bei realisierten Investitionen • Einmalbonus • Zugang zum neuen Geschäftsmodell „Wintersparbuch“ (erneuerbare Energien im Winter). GEBÄUDEWÄRME Die Förderungssumme erhöht sich, wenn z. B. bei 1-2 Familienhäuser auch gleichzeitig mit Kombinationssystemen von Strom/Wärme auf erneuerbare Energien inklusive Wärmespeicher und Steuerung umgestellt wird. Förderanreize sollten am eingesparten CO2 gebunden sein, was gerade bei Heizungen sehr hohe Einspareffekte hat und gleichzeitig die Sanierungsquote im Bestand spürbar erhöht. Hierbei werden ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle neue Techniken berücksichtigt. Die städtischen Leitlinien für Zubau, Wirtschaftlichkeit und Betrieb von solaren Anlagen auf städtischen Gebäuden müssen sowohl auf Verwaltungsebene, als auch im Masterplan 100 % Klimaschutz aktualisiert werden. Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass es keine (städtischen) Förderungen für CO2-Einsparquoten gibt, die weniger als 60 % fossile Brennstoffe pro Gebäude erreichen. Denn das bedeutet sonst, dass jahrzehntelang 60 % oder entsprechend mehr fossile Brennstoffe verbrannt werden müssen. Die Zeit dafür haben wir nicht mehr (siehe Volker Quaschning während der Anhörung im deutschen Bundestag-Umweltausschuss: „https://www.bundestag.de/resource/blob/641828/7e3d30807a1ddd9e9a57671828b915db/sv-quaschning-data.pdf “) und die bereits beschriebene Stellungnahme von Sciences For Future. Wie die Sanierungsquote im Bestand erhöht wird und wie wir die notwendigen CO2-Einsparquoten erreichen siehe auch "http://www.eiselt.de/Keine-CO2-Einsparpotentiale-verschwenden/index.html". Jedes Gebäude erhält aus dem FOND eine CO2-Einsparungprämie für eine Investition in erneuerbare Energiesysteme, besonders nicht fossile Heizungen. Kriterium: die CO2-Einsparquote von (zusammen) Strom und Wärme liegt >60 %. Außerdem brauchen die Gebäudeverwaltungen / Eigentümer/innen nicht mit einer drohen Preisparität nach wenigen Jahren zu rechnen. Die Pariser Klimaziele sind allein mit Steuererleichterungen für Gebäudebesitzer oder unzureichende CO2-Einsparmaßnahmen auf fossile Brennstoffe niemals erreichbar. Ausführliche Informationen, Grundlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, technische Umsetzbarkeit einer bürgernahen dezentralen Energiewende ist im Konzept: GRÜNE NULL (Inhalt: Wege für eine wirksame Strategieumsetzung zur Erhöhung der Sanierungsquote im gesamten Gebäudebestand durch erneuerbare Energien. Link auf Nachfrage). Alle privaten, gewerblichen, kommunalen und sonstigen Gebäudeverwaltungen, welche 100 % fossile Brennstoffe bei den Heizungen einsparen, werden auf der städtischen Webseite extra als Kandidat für einen Sonderpreis gelistet. Nachtspeicheröfen: Diese verschwinden komplett durch geeignete Infrarotheizungen. Denn bei gleicher Wärmeerzeugung sinkt der Strombezug bis zu 70 % aus dem öffentlichen Netz umgekehrt proportional. Gleichzeitig können mit dem Einsatz von Photovoltaik/Kleinwindkraft und Speicher die stark reduzierten Stromnetzbezüge nochmals erheblich gesenkt werden. Die bisher ungelöste Frage der Nachtspeicherofennutzung ist damit beantwortet. Bisher nicht angewandte physikalische Grundlagen sorgen genauso wie beim Ersatz der alten Glühlampen durch LED-Technik für niedrigen Stromverbrauch - bei gleichem Nutzen. Potentiale für Wohnungsbaugesellschaften: hier liegt ein großes Potential für große Wohnungsbaugesellschaften. Je höher die CO2-Einsparquote, desto mehr Fördergelder werden aus dem FOND ausgezahlt. Ebenso fallen weniger Kosten in der Betriebsführung als auch bei Personalkosten im Bereich Administration / Verwaltung an. Denn wenn die leidigen fossilen Heizungen nicht mehr vorhanden sind, entstehen neue Flächen, die vermietet werden können (beispielsweise als Keller). WICHTIG: erneuerbare Heizungssystem oder Infrarotheizungen sind wesentlich leichter und gerechter in den Umlagenabrechnungen für Heizkosten abzurechnen. Dezentrale Energiewende - idealerweise sektorübergreifend: für Frankfurter Energieversorgungsunternehmen bilden sich völlig neue Geschäftsfelder im Rahmen der dezentralen Energiewende, wie beispielsweise: • Energie-Wende-Beratungen • Steuerung der erneuerbaren Energie- und Geldströme • Wartung erneuerbarer Energietechniken • Speicherungen. Hierbei werden neue Techniken berücksichtigt: • Solarthermie für Heizung / Warmwasser • Wärmepumpen • Wärmepuffer-Schichtspeicher • Eisspeicher • Feststoffspeicher • erneuerbare Kombinationsanlagen. • die höchsten Einsparmaßnahmen überhaupt liegen in der Kombination von Photovoltaik/Kleinwindkraft / Stromspeicher und Solarthermie / Wärmepumpe / Wärmespeicher und Steuerung • die zur Vermeidung der CO2-Problematik beim Müllverbrennen helfen. Energieerzeugung aus Biogasanlagen muss neu bedacht werden. Mit neuen Biogasmethanfabriken und der gelösten Speicherung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff / Methan ändert sich auch der Ansatz, Ökostrom aus Biogas ausschließlich zur Stromnetzeinspeisung zu nutzen. Gleichzeitig darf das Müllheizkraftwerk Nordweststadt nicht weiter ausgebaut werden. Der Plastikanteil sorgt zwar für einen hohen Heizwert. Aber in der Gesamtbetrachtung muss die Plastikflut und der erhebliche CO2-Anteil bei der Verbrennung erheblich und real zurückgeschraubt werden. Mit der Verbrennung wird der Wertstoffmüll für immer u.a. in CO2 umgewandelt. Genauso wenig darf es einen Zukauf von Müllkontingenten geben. WICHTIG: Mit der Installation von erneuerbaren Kombinationsanlagen mit Photovoltaik/Stromspeicher und einer intelligenten Steuerung werden sofort nach der Installation 100 % fossile Brennstoffe für immer eingespart. Hier sind die höchsten Einzahlungsquoten für den FOND erreichbar. VERKEHR Städtische Fahrzeuge / Raumplanungen: Grundsätzliches: a) eigene Fahrzeuge sollen steuerlich so behandelt werden wie private Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Hierbei werden alle Dieselfahrzeuge so bewertet, als wäre das Dienstwagensteuerprivileg nicht mehr vorhanden b) ein Rückgang der PKW-Einpendler-Zahlen ist einer der Wettbewerbsschwerpunkte und zugleich klimaschutzwirksam c) Autofreie / mindestens autoarme Siedlungen, auch im Bestand sind ebenfalls Bestandteil eines Wettbewerbes d) gleichzeitig muss bei jeder städtischen Bestellung für jeden Bus / Straßenbahn eindeutig nachgewiesen sein, dass der Betriebs- und Ladestrom durch erneuerbare Erzeugungsarten erfolgt. Diese können auch außerhalb von Frankfurt stehen e) alle Straßenbelege werden auf hellen Asphalt umgestellt. Denn weiße Fläche reflektieren das Sonnenlicht. Somit erhitzt sich die Stadt weniger schnell. Sinnvollerweise sollten zuerst die Straßen in der Innenstadt mit den höchsten Hitzewerten aufgehellt werden. Finanzierung: Neben den bereits genutzten aktuellen Förderungen sollten auch Contracting / Crowdfunding / Crowdfinanzierung / Energiegenossenschaften oder Leasingmodelle in Betracht gezogen werden. Größere Projekte wie Einspeisung von Wasserstoff in das öffentliche Gasnetz, kann auch über neue Finanzierungsformen erfolgen. WICHTIG: Die Stadt Frankfurt braucht hierbei oft keinen einzigen Cent vorzufinanzieren und hat auch schon eigene Crowdfunding-Projekte realisiert. ÖPNV – Busse: Städtische Busse werden schneller auf nicht fossile Brennstoffe umgestellt. Je nach Streckenanforderung werden zusätzlich zu den bereits bestellten Wasserstoff-Bussen noch Fahrzeuge mit den Antriebsarten Batteriebetrieb und Brennstoffzelle bestellt. Da die Investitions- und Wartungskosten für Oberleitungsfahrzeuge nicht wirtschaftlich vertretbar sind, sollte hiervon Abstand genommen werden. In Japan und China gehen Wasserstoff – und Brennstoffzellenfahrzeuge in die Serienproduktion (auch schienengebundene). Um rechtzeitig die notwendige Anzahl von Fahrzeugen ausgeliefert zu bekommen, muss zeitnah die Bestellung rausgehen. Andere Städte konkurrieren. Bei einer gleichzeitigen „Bestellungswelle“ kommt es tatsächlich darauf an: wer zuerst bestellt muss nicht zu lange warten. ÖPNV-Stadtbahn: Umstieg auf Ökostrombezug ist ein kleiner Schritt für CO2-Reduzierungen. Wichtiger ist es, die Takte zu verkürzen, Fahrer/innen für einen ökologischen Fahrstil gewinnen, Klimaanlagen den Bedürfnissen der Fahrgäste anpassen und die Variante einer 24h-Ringbahn in die Realisierungsphase zu übernehmen. Radverkehr: Hier sollte der Radentscheid genutzt werden, und einen speziellen Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung gestartet werden. Flughafen: Der Feldversuch „Fraport-E-Fahrzeuge mit Induktionstechnik" sollte reaktiviert werden und auf die neuen Antriebsarten erweitert werden. Hier liegen ebenfalls hohe Einsparpotentiale, gerade bei den Flugzeugschleppern (es gibt schon zwei Fahrzeuge - Finanzierung siehe oben). Auch der Einsatz von Hybridsystemen an Flugzeugen kann mit einem Wettbewerb beschleunigt werden. Schiff: Alle Schiffe, die am Mainufer festgemacht haben, beziehen Ladestrom aus erneuerbaren Energien vom Land. Schiffseigentümer/innen die weiter ihren Betriebsstrom mit Dieselantrieb betreiben, erhalten eine zusätzliche Kostenrechnung zugeschickt. Sinngemäß wird der Aufschlag der Liegegebühren damit begründet, dass die Ausgaben für CO2-Minderung mit dem Dieselbetrieb steigen und somit die Liege-Kaigebührenerhöhungen gerechtfertigt sind. Sollte hierfür keine Rechtsgrundlage vorhanden sein, wird die Reederei aufgefordert Stellung zu nehmen. Sonst könnte die Kai-Liegeerlaubnis unter Umständen an Bedingungen geknüpft werden oder ganz untersagt werden. Andere Vereine, Kirchen, Verbände, Institutionen, Institutionen Sollten keine Einzahlung von externen Unternehmen / Einzahlern erfolgen, sind Auszahlungen aus dem Förderfond der Stadt nur dann möglich, wenn in der FOND-Kasse ein Überschuss besteht und die Gelder von der Stadtverordnetenversammlung frei gegeben werden. Aber auch ein von der Stadt Frankfurt mit Beratung unterstützter privater FOND ist möglich. Bild-Quellenhinweis: kombinierte Photovoltaik / Solaranlage = eigene Aufnahme
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Weiter lesen auf FFM.DEIn einem Luxemburger Einkaufszentrum gibt es einen kleinen Sammelplatz für Elektrogeräte, Datenträger, Tintenpatronen, Batterien, Spraydosen, Glüh-, LED-, und Energiesparlampen. Dieses Beispiel könnte in Frankfurter Einkaufszentren ebenfalls Anwendung finden.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt Frankfurt am Main wächst mit jedem Tag immer weiter - daher sind öffentliche Verkehrsmittel für eine möglichst saubere Luft und kostengünstige Möglichkeiten zum Fortbewegen das "A und O". Eine Idee für ein weiteres öffentliches Verkehrsmittel, deren CO²-Ausstoß sehr gering ist, sind Oberleitungsbusse, die ähnlich wie eine Straßenbahn funktionieren, jedoch auf Gummireifen statt auf Schienen fahren. Man könnte mit dieser speziellen Art von Bussen die überfüllten Straßen entlasten und viel Positives zum Klimaschutz beitragen. Das Bild im Anhang zeigt, wie so ein Oberleitungsbus, der speziell für Frankfurt angepasst ist, aussehen könnte. Um das Netz zusätzlich zu erweitern, könnten die Oberleitungsbusse auch gleichzeitig über eine Batterie verfügen, die sich über die Oberleitungen aufladen und dann auch teilweise auf Abschnitten ohne Oberleitungen unterwegs sein können.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch schlage vor eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Standort des „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Schriftzugs zu erarbeiten. Weder der OB noch Justizminister (vgl. https://www.fr.de/frankfurt/neuer-ort-fuer-schriftzug-von-fritz-bauer-in-frankfurt-gesucht-93148216.html) sollten entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger! In der Beteiligung sollte man Vorschläge sammeln, ob der Schriftzug an den Neubau oder einen anderen, prominenteren Ort, kommt oder ob es einen zweiten Schriftzug braucht und welcher Künstler damit zu beauftragen ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEJede Nacht rasen hochmotorisierte Autos durch die breite, zweispurige Bolongarostraße auf Höhe Hotel Lindner. Ein Mensch ist bereits ums Leben gekommen. Zudem ist die Lärmbelästigung sehr hoch und regelmäßig. Ein mobiler und/oder fester Blitzer und vermehrte Kontrollen gerade jetzt im Sommer würde die Rasenden sicherlich treffen!!!
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Weiter lesen auf FFM.DEDer sich mehrheitlich im Besitz der Stadt Frankfurt befindende Energieversorger Mainova AG ist Mitglied im Lobbyverband „Zukunft Gas“. Damit tragen die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG zur Finanzierung dieser Lobbyorganisation, die sich für den andauernden und sogar verstärkten Einsatz von fossilem Gas einsetzt, bei. Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, dass Frankfurt bis 2035 klimaneutral werden soll: die Mitgliedschaft eines städtischen Unternehmens in einem Lobbyverband, der den Bau neuer Gasinfrastruktur und den langfristigen Einsatz von fossilem Gas propagiert, verträgt sich nicht mit dieser Beschlusslage. Dieser Verband übt politischen Einfluss auf Parlamente und Regierungen aus und beeinflusst die öffentliche Meinung zugunsten seines Geschäftsmodells. Der Verein arbeitet z. B. massiv gegen das Aus von fossilen Energieträgern bei Heizungen. Mit seinem Einfluss und seiner PR-Arbeit ist „Zukunft Gas“ mitverantwortlich dafür, dass die Bundesrepublik jahrzehntelang auf fossiles Gas aus Russland setzte und der Einfluss von Gazprom auf die deutsche Politik sehr hoch war. Woher kommt das Geld, mit dem der Verband diesen Einfluss finanziert? Zum Teil von der Mainova AG, also der Stadt Frankfurt und den Bürgerinnen und Bürgern aus der Rhein-Main-Region. Die Einflussnahme des Lobbyverbandes „Zukunft Gas“ führt dazu, dass die Verbrennung von klimaschädlichem fossilem Gas zum Heizen und zur Stromerzeugung eine derart große Rolle spielt. Dadurch beteiligen wir uns an der Destabilisierung unseres Klimas und der ökologischen Zerstörung von Lebensgrundlagen in der Umgebung der Gasförderstätten in aller Welt. Dabei ist inzwischen genug Wissen und Evidenz über die Vorteile erneuerbarer Energien vorhanden.[1] Weder fossiles Erdgas noch Wasserstoff sind sinnvolle Alternativen im Kontext der Wärmewende. Der Einsatz von grünem (oder gar blauem) Wasserstoff ist energetisch ineffizient und viel zu teuer. Außerdem ist es sehr unsicher, ob Wasserstoff zukünftig in ausreichenden Mengen zur Wärmeversorgung (als Importprodukt) zur Verfügung steht.[2] Auch der Magistrat der Stadt Frankfurt bestätigte auf eine Anfrage, dass derzeit „keine seriöse Einschätzung“ abgegeben werden kann, ob jemals genügend Wasserstoff bereitgestellt werden kann. Wir wissen: erneuerbare Energien stehen zur Verfügung und sind kostengünstiger! Zudem wirbt „Zukunft Gas“ auch für die Produktion von Wasserstoff aus fossilem Gas: in puncto Effizienz und Klimaschädlichkeit ist das verheerend! Empörend ist zudem, dass die Mainova AG auch auf Anfrage von Stadtverordneten und Journalistinnen bisher nicht dazu bereit war, die Summe ihrer Zahlungen an „Zukunft Gas“ zu veröffentlichen. Mittels der Mitgliedschaft der Mainova AG in diesem Lobby-verband finanzieren die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG letztlich die Werbung und PR-Kampagnen im Sinne der großen Gaskonzerne. Deshalb fordern wir: die Mainova AG muss aus der Lobbyorganisation “Zukunft Gas” austreten! In dem Verband "Zukunft Gas" sind einige der klimaschädlichsten Konzerne wie Shell und Wintershall DEA vertreten, Gasspeicher-Konzerne wie RAG Austria AG, Gashändler wie die Central European Gas Hub AG und Wingas, welches bis Ende November 2022 zum russischen Konzern Gazprom Germania gehörte. Dazu kommen weitere Gasinfrastruktur-unternehmen in Deutschland sowie viele große und kleine kommunale Energieversorger und Stadtwerke. Der Aufsichtsratsvorsitzende von „Zukunft Gas“ heißt Friedbert Pflüger, ehemals hochrangiger CDU-Politiker und Mitarbeiter im Kanzleramt, dann Lobbyist und Berater für Gazproms North Stream. Der Verband ist somit bestens auch mit der russischen Gaswirtschaft vernetzt, betreibt Lobbyarbeit für seine Mitgliedsunternehmen und führt vor allem PR-Kampagnen und „Greenwashing“-Erzählungen über "klimaneutrale Gase" und "Gas als Brückentechnologie" durch. "Zukunft Gas" arbeitet mit allen verfügbaren Mitteln daran, dass sich die Bundesregierung, die Landesregierungen und viele Kommunen auch weiterhin für fossiles Gas und somit gegen die Zukunft entscheiden. „Wir sind die Stimme für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, schreibt „Zukunft Gas“ auf ihrer Website. Wir wollen hingegen, dass die Mainova AG mit anderen eine Stimme für erneuerbare Energien und für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens bildet! Wir fordern: Kein Geld mehr von der Mainova AG für „Zukunft Gas“! Austritt der Mainova AG aus dem Lobbyverband „Zukunft Gas“! Quellen: [1] Brauers, Hanna, Braunger, Isabell, Hoffart, Franziska, Kemfert, Claudia, Oei, Pao-Yu, Präger, Fabian, Schmalz, Sophie, & Troschke, Manuela. (2021). Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende? (Version 1.0, Deutsch) (1.0, pp. 1–11). Scientists for Future Germany. https://doi.org/10.5281/zenodo.4474498. [2] Clausen, Jens; Huber, Michael; Linow, Sven; Gerhards, Christoph; Ehrhardt, Helge; Seifert, Thomas (2022). Wasserstoff in der Energiewende – unverzichtbar, aber keine Universallösung. Policy Paper der Scientist for Future. Berlin.
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Weiter lesen auf FFM.DEGerade in der Lockdownzeit ist frische Luft nach dem Arbeit im Homeoffice enorm wichtig. Ebenso ist Sport notwendig, um die Abwehrkräfte zu mobilisieren. Um in den Parks sicher zu joggen/spazieren zu gehen ist es in der dunklen Jahreszeit notwendig die Parkrund zu beleuchten! Weder im Günthersburgpark, noch im Ostpark ist eine beleuchtete Runde möglich! Ich denke, die Läufer/Spaziergänger würden sich auch mit Spenden beteiligen! (Z.B. per Crowdfunding einzusammeln!?)
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Zeil wird immer ekelhafter! Es entwickelt sich immer mehr zum Treffpunkt für Obdachlose Alkoholiker, die dann im eigenen Urin einschlafen. Das dies nicht nur ekelhaft anzuschauen ist, hinzu kommt auch der Gestank. Mit Familie und Kindern kann man dort nicht mehr entlang. Die Stadt Frankfurt verliert immer mehr an Ruf. Weder Einkaufen noch Essen macht noch Spaß. Diese Herrschaften sollten gebeten werden, zumindest die Zeil zu räumen.
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Weiter lesen auf FFM.DEVerbot vom 2 takt Motoren, alle Art in Frankfurt. Unter anderem Mofa und Laubbläser. Es gibt schon längst Batterie betriebenen Geräte.
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Weiter lesen auf FFM.DEWeder für Rollstuhlfahrer, noch mit Kinderwagen oder für ältere Radfahrer ist die Deutschherrnbrücke barrierefrei nutzbar. Eine Idee wären Aufzüge, wie z.B. beim Eisernen Steg.
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Weiter lesen auf FFM.DEBleiben Sie zuhause, wahren Sie Distanz! So lautet die dringende, ständig wiederholte Aufforderung angesichts der Coronainfektionen. Hunderte Obdachlose in Frankfurt haben keine Möglichkeit sich in ein Zuhause zurückzuziehen. Sie leben auf der Straße, viele von ihnen sind gesundheitlich angeschlagen. Durch das Zurückfahren des öffentlichen Lebens sind sie ihrer wenigen Einkommensmöglichkeiten wie Flaschensammeln und Betteln beraubt. Hilfsstrukturen sind in der aktuellen Situation überlastet oder drohen geschlossen zu werden. In dieser Lage fordern wir die Stadt Frankfurt dringend auf, dem Beispiel Londons folgend, die sofortige Unterbringung Obdachloser in Hotels zu veranlassen. Das bedeutet Schutz für die Betroffenen, deren Grundversorgung ebenfalls garantiert werden muss. Zudem fordern wir, sämtliche Sammelunterkünfte aufzulösen und die dort untergebrachten Menschen gleichfalls in den leerstehenden Hotels unterzubringen. Diese vorübergehende Hotelunterbringung darf nicht damit enden, dass die bisherigen, skandalösen Zustände wieder aufgenommen werden. Corona macht deutlich: so wie es ist, kann es nicht weitergehen! Weder das Leben auf der Straße, noch die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in Sammelunterkünften ist menschenwürdig.
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Weiter lesen auf FFM.DEBei Sonnenaufgang mit der Gondel zur Bockenheimer Warte oder zur Uni, nach Eintritt der Dunkelheit zum Feierabend über die Lichtinstallation im Palmengarten nach Ginnheim, als Frankfurter/In, als Student/In oder als Tourist/in. Scheiben nur mit Weitblick, ohne den Leuten auf den Teller oder ins Fenster zu schauen. Alle Minute in einer Gondel mit 35 Personen oder auch mal allein, nachhaltig voll in E-Mobilität, ohne immer den Motor mit Batterie umherzufahren, autonom ohne Fahrer/In (die werden in Bus und anderen Bahnen benötigt). Und das in 2-3 Jahren. Ohne das Grundwasser zu stören, wenig Eingriffe in Bebauung, Bäume bleiben weitestgehend unbeschadet. Unvorstellbar. Wo gibt's denn sowas? Das gabs noch nie. Wie soll das funktionieren?
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Weiter lesen auf FFM.DEWeniger Tempo aber nicht langsamer! Innerhalb geschlossener Ortschaften wird der Verkehr und damit die Reisezeit von vielen Faktoren beeinflusst: ständiges Stop-and-Go, wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen und Staus. Das führt dazu, dass wir in Städten deutlich langsamer fahren als die zugelassenen 50 km/h. Entgegen aller Vorurteile ist man bei einer Basisgeschwindigkeit von Tempo 30 keinesfalls länger unterwegs. Denn der Verkehr fließt durch weniger Stop-and-Go-Phasen, weniger Staus flüssiger und gleichmäßiger. Das zeigen Erfahrungen und Studien aus England: Weder mit dem Auto noch mit dem Öffentlichen Verkehr, hat sich die Reisezeit nach der Einführung von Tempo 30, bzw. 20 Meilen pro Stunde, als Basisgeschwindigkeit verlängert. Der befürchtete Stillstand bleibt gerade auch deshalb aus, weil nicht auf ständig wechselnde Tempolimits geachtet werden muss. Und dort, wo es notwendig ist, können höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden, wenn der Bedarf und die Sicherheit nachgewiesen werden. Deshalb fordern wir Tempo 30 als konstante Basisgeschwindigkeit überall dort, wo Tempo 50 nicht zwingend notwendig ist. Tempo 30 - ein Thema für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Familie auf dem Zebrastreifen Tempo 30 ist nicht nur ein Thema für Autofahrerinnen und Autofahrer. Es erhöht die Sicherheit für alle und sorgt für mehr Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Gerade die ungeschützten Fußgänger und Radfahrer profitieren von Tempo 30. Bei Tempo 30 lassen sich die Straßen leichter überqueren. Auto- und Radverkehr harmonieren besser, da Tempo 30 die Kommunikation zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern erleichtert. Auch deshalb, weil sich die Geschwindigkeiten annähern und sich die Eindrücke und Informationen, die wir als Verkehrsteilnehmer aufnehmen, bei einem niedrigeren Tempo besser verarbeiten lassen. Das fördert ein gleichberechtigtes Miteinander Aller. Nicht zu Letzt genießen Sie als Anwohnerinnen und Anwohner direkt die Vorteile von Tempo 30, da der Verkehrslärm deutlich reduziert wird. Was heißt denn Basisgeschwindigkeit - Wir haben doch schon so viele Tempo 30-Zonen! Gerade weil es so viele Tempo 30-Zonen gibt, ist die Verkehrslage oft unübersichtlich und schwer nachvollziehbar. Ständig wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen Tempo 30 und Tempo 50 erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Konzentration, vor allem von Autofahrerinnen und Autofahrern. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit schafft Klarheit und Übersichtlichkeit. Bislang muss nachgewiesen werden, warum die Geschwindigkeit auf bestimmten Strecken oder in einzelnen Gebieten von Tempo 50 auf Tempo 30 abgesenkt werden soll. Dies ist zum Beispiel in Wohngebieten oder vor Schulen der Fall. Das führt zu ständig wechselnden Tempolimits in unseren Ortschaften. Gerade kurze Strecken mit Geschwindigkeitsbegrenzung sind durch die vielen Verkehrsschilder unübersichtlich und finden nur selten die erforderliche Akzeptanz. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist ein klares Bekenntnis für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unseren Städten und Dörfern, nicht nur direkt vor der Schule, sondern überall dort, wo wir unterwegs sind und uns aufhalten. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung - die Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerorts vorsieht – bewirkt viel: Mehr Klarheit im Straßenverkehr, ein flüssiger Verkehrsablauf und damit auch mehr Akzeptanz. Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit Jeden Tag verunglücken 570 Menschen bei Verkehrsunfällen in unseren Städten und Dörfern. Gerade Fußgänger und Radfahrer sind im Straßenverkehr einem hohen Risiko ausgesetzt. In lebendigen Orten passiert viel Unvorhergesehenes und man muss plötzlich stoppen: Ein Ball rollt auf die Straße, ein Fußgänger überquert unvermutet die Kreuzung oder ein Radfahrer wird beim Abbiegen zu spät gesehen. Bei Tempo 30 ist die Chance, rechtzeitig zu halten wesentlich höher. Schon nach 13,3 Metern kommt der Pkw zum Stehen. Ein Auto, das mit Tempo 50 unterwegs ist, prallt nach dieser Strecke mit voller Geschwindigkeit auf eine Person oder einen Gegenstand - trotz bester Absichten. Bremsweg bei Tempo 50 und Tempo 30 im Vergleich Ein Beispiel: 14 Meter vor Ihrem Auto springt ein Kind auf die Fahrbahn. Mit Tempo 30 kommt ihr Auto noch rechtzeitig zum Stehen. Bei Tempo 50 sind sie nahezu mit voller Geschwindkeit unterwegs, da bereits der Reaktionsweg, also die Strecke, die sie zurücklegen, bevor Sie reagieren und auf die Bremse treten, 13,9 Meter beträgt. Ein Zusammenstoß ist nicht vermeidbar. Kommt es zu einem Zusammenprall, sind die Überlebenschancen einer Person bei einem Unfall mit Tempo 30 mit 70 bis 80 Prozent wesentlich höher, als bei einem Zusammenstoß mit Tempo 50. Bei dieser Geschwindigkeit sterben acht von zehn Menschen. Wir fordern Tempo 30 – für weniger Verkehrstote und Schwerverletzte im Straßenverkehr – zum Schutz von uns allen! Tempo 30 für mehr Ruhe Verkehrslärm gehört zu den am stärksten empfundenen Lärmbelastungen, denen wir täglich ausgesetzt sind: 55 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Straßenlärm belästigt. Häufig können Balkone und Terrassen nicht genutzt werden. Verkehrslärm stört Entspannung, Erholung und Gespräche. Und Lärm macht krank: Wer dauerhaft von Lärm geplagt ist, dem drohen Herz- und Kreislauferkrankungen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Entstehung von Verkehrslärm. Eine Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h innerorts senkt die Lärmbelastung erheblich. Zum einen sind langsamere Autos leiser. Im Geschwindigkeitsbereich von 50 km/h sind neben den Motorengeräuschen auch die Reifen-Fahrbahn-Geräusche, kurz Rollgeräusche, deutlicher ausgeprägt. Ab ca. 50 km/h werden sie bei Pkw sogar zur hauptsächlichen Ursache für Lärm. Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert den Lärm der Fahrzeuge im Durchschnitt um rund 2 bis 3 dB(A). Eine Absenkung um 3 dB(A) wird dabei von uns Menschen wie die Halbierung der Verkehrsmenge wahrgenommen. Kurz gesagt: 50 Autos, die mit Tempo 50 unterwegs sind, sind ebenso laut wie 100 Autos, die Tempo 30 fahren. Zum anderen verstetigt sich der Verkehrsfluss durch die die Einführung von Tempo30 als Basisgeschwindigkeit. Unnötige Brems- und Beschleunigungsvorgänge werden vermieden, was insgesamt den so genannten Vorbeifahrpegel um bis zu 7 dB(A) reduzieren kann. Daneben bestimmt die Fahrbahnoberfläche in starkem Maße den Straßenverkehrslärm. So sinkt der Lärmpegel auf Pflasterstraßen bei Tempo 30 statt Tempo 50 um mindestens 3 dB(A), im besten Fall sogar bis zu 5 dB(A). Tempo 30 bewegt mehr als Sie denken -Weniger Verkehrstote und Schwerverletzte -Die Kosten für den laufenden Erhalt der Verkehrsanlagen sinken, zum Beispiel für Schilderwartung, da weniger Verkehrsschilder notwendig sind. Auf Dauer fallen weniger Kosten für Ampelschaltungen an, da sich der Verkehr verstetigt. -Mehr Klarheit und Übersichtlichkeit im Straßenverkehr, da Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht ständig wechseln -Weniger Staus, ein flüssiger und gleichmäßiger Verkehrsablauf -Weniger Verkehrslärm -Mehr Lebensqualität Setzen Sie ein Zeichen für Tempo 30!
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Weiter lesen auf FFM.DEWir haben früher im Westend gewohnt und im grüneburgpark gab es überall Hundetütenspender. Jetzt wohnen wir in Höchst und mussten feststellen, dass es hier nirgendwo welche gibt. Weder im Stadtpark noch an der nidda oder am Main. Ich finde es unmöglich, dass es Tüten nur in den puschen Vierteln gibt. Und eine Folge davon ist, dass wirklich überall Hundescheisse herum liegt. Wir haben selbst einen Hund und nehmen zwar immer Tüten mit aber viele machen dies leider nicht.
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Weiter lesen auf FFM.DEÖffentliche Toiletten in der sehr gut besuchten Bruno-Asch-Anlage. Durch die Verdrängung der Trinker vom Mainberg (dort gibt es öffentliche Toiletten) hoch zur Bruno Asch Anlage, ist das Problem immer mehr geworden. Ich sehe täglich Menschen in die Büsche pinkeln. Für alle vorbeigehenden kein schöner Anblick und auch eine üble Geruchsentwicklung bei hohen Temperaturen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDurch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.
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Weiter lesen auf FFM.DEWie kann gleichzeitig: • ein sich selbst finanzierendes Frankfurter CO2-Förderprogramm aufgelegt werden? • leere Dächer mit Photovoltaik voll bekommen? • die Sanierungsquote im Gebäudebestand drastisch erhöhen werden? • relevante Informationen über erneuerbare Energiesysteme an Unternehmen und Energieverbraucher verständnisvoll weitervermittelt werden? • neue Geschäftsfelder für Unternehmen generieren werden, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist? • Energiearmut wesentlich eingedämmt werden? • die Frage nach erneuerbarer Energieversorgung im Winter eindrucksvoll geklärt wird? • die im Masterplan 100% Klimaschutz festgesetzten Klimaziele schneller erreicht werden? • die schwierige politische Lage beim Klimaschutz im Römer elegant umgangen werden? Antworten für eine erneuerbare Energiewende in Frankfurt für - Strom - Wärme - Mobilität entstehen durch: • neu eingerichtete Finanzierungsinstrumente: o über einen CO2-Fond o Crowdfunding / Crowdfinancing o Förderungsauszahlungen nach CO2-Einsparquote o Contracting • stärkere Integration von Planung und Installation von erneuerbarer Energiesystemen von privaten und unternehmerischen Bürgerenergiegesellschaften • Anreize über Wettbewerbe, Preisauszahlungen und zentralen Informationsstellen (alle Sektoren) • an den Förder- und Belohnungsprogrammen (auch für Mitarbeiter/innen) nehmen alle Unternehmen und Betriebe teil, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist • erneuerbarer Projekte, wie beispielsweise für eine Wasserstoffkreislaufwirtschaft für den Fernwärmeausbau • die seit hunderten von Jahren liberale und tolerante Bürgerschaft der Stadt Frankfurt. Ausgangslage: Im Jahr 2030 müssen wir mit der Umstellung der fossilen Wirtschaft zu erneuerbaren Energien auch in Frankfurt fertig sein. Denn es ist wissenschaftlich abgesichert, dass wir nur noch knapp neun Jahre Zeit haben, um die Hebel umzulegen (siehe auch die Punkte 6 bis 9 in: https://www.scientists4future.org/fakten/ und eine Zusammenfassung von klimawirksamen Klimaschutzfakten). Niemand möchte, dass es in Frankfurt massive Trinkwasserproblem gibt und die Stadt im Sommer noch heißer wird als bisher. Leider müssen wir aufgrund der schlechten Erfahrungen vom Sommer 2018 mit Trinkwasserunterbrechungen rechnen. So mussten Taunusgemeinen und Ortschaften mit Trinkwasserförderverträgen ihr eigenes Wasser von der Stadt Frankfurt zurückkaufen, da das Grundwasser für die Versorgung der eigenen Bevölkerung vor Ort nicht mehr ausreichte. (Trinkwasser wird knapp) Der Deutsche Wetterdienst warnt zudem vor weiteren Dürresommer wie 2018 https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2019/20190423_niederschlagsdefizite_2018_news.html Idee: CO2 entsteht durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: Benzin / Diesel / Kerosin / Heizöl und Erdgas. Mit jeder CO2-Einsparmaßnahme fallen automatisch weniger Rohstoffbezugskosten an. Dieses gesparte Geld, welches sonst ausgegeben würde, fließt über den FOND in nicht-fossile Energieprojekte bzw. in einen Fond, wo beispielsweise auch sozial oder finanziell benachteiligte Bürger nicht an Energiearmut leiden müssen und / oder wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dieses System ist an Contracting angelehnt. Da im Haushalt die Rohstoffbezugskosten mit 100% gelistet sind, steht Geld für den FOND bereit. Die angeschlossenen Unternehmen unterliegen keinen Haushaltszwängen und können die Differenzen aufbringen. Auch andere Einnahmequellen, wie Spendenaufrufe, füllen den FOND. Gerade mit dem Hintergrund sozial benachteiligte Frankfurter/innen zu helfen, damit Strom/Heizung nicht abgestellt sind, wirkt positiv. Die FOND-Einlagen sind freiwillig. Umsetzung: Sämtliche Institutionen / Eigenbetriebe / Dezernate / Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden aufgefordert, Einsparpotentiale aufzuzeigen. Beispiele: - fehlende Photovoltaik/Solarenergie in/auf städtischen Einrichtungen - alte Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden melden - Ideenbörse für Wettbewerb in den Abteilungen einrichten (mit Preisen) - Informationen über neue Techniken, Förderangebote, bisher nicht bekannte Potentiale, Medienberichte und vieles mehr austauschen. Das gilt auch für alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist wie Fraport AG, Mainova AG, AGB Holding oder VGF. Jedes eingesparte Gramm CO2 erhält einen Preis. Die Stadt Frankfurt und die angeschlossenen Unternehmen zahlen entsprechend einer abzusprechenden Quote die Einsparsummen (kann den eingesparten Rohstoffkosten entsprechen) plus einen zusätzlichen – Beitrag in einen FOND ein. Dies können auch Mittel aus dem laufenden Haushalt oder externe Fördersummen sein. So ist es kaum nachvollziehbar, warum bei der Bundesregierung auferlegte Förderprogramme wie beim Kauf von Linienbussen, Fördergelder aus Berlin nicht abgerufen werden. In einem parallellaufenden Wettbewerb wird ermittelt, welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Abteilung / Unternehmen die besten Ergebnisse erzielt hat. Diese erhalten einen Sonderbonus, beispielsweise einen Energiezuschuss für ihren privaten Haushalt (aus dem FOND). Auf einer eigenen Webseite der Stadt Frankfurt und einer neu einzurichtenden Klimaschutzstelle (Anlaufstelle für Verbraucher und Gewerbe) wird täglich der aktuelle „Kontostand“, Namensnennung der Einzahler und Verwendung der FOND-Mittel gelistet. WICHTIG: diese FOND-Einzahlungen sind für die Stadt Frankfurt und alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, freiwillig. So muss der Magistrat dafür keine Satzung erstellen, was die Umsetzung sonst unnötig verlängert. Privatpersonen, Unternehmen, Verbände oder sonstige Institutionen ohne städtische Beteiligungen können sich selbstverständlich an den Wettbewerben beteiligen und in die Kampagne integriert werden. Ein Sonderpreis für externe Mitstreiter ist hier denkbar. Im Energiereferat der Stadt Frankfurt wird ein Klimaschutzkoordinator eingestellt. Analog eines Klimaschutzbeauftragten koordiniert diese/r Mitarbeiter/in das Projekt: Frankfurt wird bis 2030 Klimaneutral (Nettonull). STROM Die Stadt Frankfurt kann auf städtischem Gebiet den gesamten Strombedarf (plus zukünftiger Nachfrage in den Sektoren Wärme und Strom) nicht durch erneuerbare Energieerzeuger decken. Es muss daher ein neues System von Erzeugung und Transport von gespeicherter Energie aufgestellt werden. Sowohl erhöhte Leistungen pro Photovoltaikmodul, als auch bisher nicht nutzbare Flächen erhöhen die Kapazitäten für Solarstrom. Neue Potentiale für Ökostrom/Wärme entstehen durch: • Delta-Belegung • bifaziale Doppelmodule oder Belegung • Agro-PV für Grünflächen • Folien-PV für nicht rechteckige Flächen • blendfreie Module für Flächen mit Flugzeugverkehr • Denkmalschutz-Anlagen • unabhängig von der Himmelsrichtung ausrichtbare Module • Hybridmodule mit Solarthermie integriert • durchsichtige / biegsame / druckbare PV-Module • Fließwasserturbinen • Kleinwindkraftanlagen • Fassaden/Balkonkraftwerke • Flachdachbelegung zusammen mit Agrokultur belegen. Begrünungen und gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikaufnahme sind möglich. • Nord-Seiten von Dächern sind jetzt oft geeignet • Ackerland / Grünland / Brachflächen im EU-Fördermodus sind mit Agro-PV nutzbar. Dies ist nicht nur ökologisch sinnvoll, um Artensterben zu verlangsamen und das Ende vom Ökologischem Gleichgewicht zu verhindern. Wir sorgen auch dafür, dass Trinkwasserknappheit in Frankfurt und im Umland (Taunus /Ried) weniger realistisch wird • der Main ist für Fließwasserturbinen geeignet • funktionsfähige und in der Leistung skalierbare Feststoffspeicher. Aktionen/Maßnahmen: Start einer Photovoltaik-Stromspeicher-Kampagne in der Verwaltung / Administration vom Magistrat: da eine Solarsatzung schwierig durchzusetzen ist, sollten andere ordnungspolitische Maßnahmen in Betracht genommen werden: a) Jeder Hausbesitzer / Gewerbebetrieb ohne Photovoltaik wird aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben, warum das Dach keine Photovoltaikanlage hat. Der Ablehnungsgrund: „keine finanziellen Möglichkeiten“ wird nicht akzeptiert, da zahlreiche Unternehmen und Energiegenossenschaften händeringend nach Gebäudebesitzer/innen suchen, die ihre Dächer verpachten. In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die komplette Investition, Installation, Wartung und Administration. Sie zahlen sogar noch Pacht und Gebäudebesitzer/innen dürfen den Eigenstrom selbst nutzen. Alle Gebäudeeigentümer/innen, die als Ablehnungsgrund statische Probleme angeben, müssen dies nachweisen. Diese Dächer können aber mit weißer Farbe zur geringeren Hitzeentwicklung in der Stadt beitragen. Durch technische Weiterentwicklungen sind bisherige Verschattungen mit Elektronik oft zu kompensieren. In diesem Fall bietet die Stadt Frankfurt über den neu einzurichtenden Anlaufpunkt für erneuerbare Energien Energiewendeberatungsleistungen an. Da Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und Frankfurt gemäß eigenem und hessischem Klimaschutzplan sowie dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet ist, so schnell wie möglich Planungsgrundlagen zu erhalten, um jedes potentielles Gramm CO2 einzusparen, dürfte Frankfurt hier eine Rechtsgrundlage für die Abgabe der Stellungsabgabe besitzen. Wenn nicht, wird es sicher eine Möglichkeit geben, dies rechtlich abzusichern. Besonders für das umstrittene Heizkraftwerk West muss schnellstmöglich eine Bestandsaufnahme erfolgen, um anhand der aktuellen und zukünftigen CO2-Emissionen mögliche Strafzahlungen durch den Emissions-Zertifikatehandel zu ermitteln, falls keine schnelle Umrüstung auf erneuerbare Energie erfolgt. b) Es sollte geprüft werden, ob es analog einer PKW-Stellplatzabgabe auch eine PV-Ablösung für nicht benutzte Dach-Flächen geben kann. Dies kann dann auch bei Nichtbeantwortung oder Nichteinhaltung der Satzung mit Bußgeldern belegt werden. Mit dieser Auskunftspflicht werden alle Gebäudebesitzer damit konfrontiert, ihr Dach für öffentliche Ökostromnutzung und zur Erreichung der Klimaziele zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig beschreitet Frankfurt absolut neue kommunalpolitische Wege, um Wärme und E-Mobilität als Sektorkopplung zu fördern. Die bisherigen Fördergrundlagen, wie der aktuelle Energiezielwert kWh/m2 im Jahr für energetische Förderungen im Gebäudebestand, hat seit Jahren keine Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebestand erreicht. Der neue kommunale Ansatz an CO2-Einsparquoten zu knüpfen und die bisherige Basis für Förderungen nur noch für Planungszwecke zu verwenden, hebt die aktuelle Blockade bei der Sanierung im Gebäudebestand auf und umgeht elegant nicht wirksame Lenkungsfunktionen staatlicher Förderungsangebote. c) wird innerhalb der nächsten zwei Jahre (Zeit kann noch abgestimmt werden) eine Photovoltaikanlage installiert, möglichst mit Speicher, erhält der Gebäudebesitzer eine städtische Förderung aus dem FOND. Diese orientiert sich stufenweise und anteilig an den eingesparten kWh (aus dem öffentlichen Stromnetz) und / oder den nicht mehr anfallenden CO2-Quoten. Zudem erhalten Gebäudebesitzer/innen eine Anzahl von Bonus, Sondervergütungen und Solarrabatte von den angeschlossenen Partnerunternehmen. "Strafandrohung" Wer nicht innerhalb einer Frist eine Photovoltaikanlage geprüft und installiert hat, muss mit Nachteilen rechnen wie beispielsweise Sperrung für kommunale Energie-Wende-Beratungsangebote, keine Erstellung von Einsparprognosen für ein Jahr (Zeit skalierbar). Ein Wechsel in günstigere Klimaschutz-Tarife der angeschlossenen Energieversorger ist ebenfalls zeitlich eingeschränkt. Besonders Punkt b) ist dann schmerzvoll, wenn plötzlich die Heizung ausfällt und eine Dringlichkeitsberatung notwendig wird. Dies dürfte bei mehr als die Hälfte der knapp 80.000 Wohngebäude und der mindestens ebenso hohen Anzahl an Gewerbe- und Unternehmensheizungen der Fall sein (Quelle: statistisches Jahrbuch Frankfurt am Main 2017). In nachvollziehbaren und einprägsamen Beispielen wird öffentlich und eindringlich vor hohen Verlusten in diesem Fall gewarnt, die mit einer Antwort auf die Frage nach der nicht vorhandenen Photovoltaik auf dem Dach hätte vermieden werden können. Eventuell ist eine Photovoltaik-Auskunftspflicht-Satzung realisierbar. In diesem Fall muss wg. einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese richten sich an der potentiell einzusparenden Energiesumme, oder es muss anders schmerzen. Wichtiger Vorteil: viele Gebäudebesitzer werden der städtischen Anfrage nach einer PV-Dachbelegung antworten und im Fragebogen das Feld: „Ich möchte eine kostenlose Information über potentielle Technik und eine Prognose über Wirtschaftlichkeit und Förderungen“ ankreuzen. Damit wird die reservierte Haltung der Eigentümer/innen aufgebrochen. Durch eine umstrukturierte Energiewendeberatung. steigt durch mit erneuerbaren Energietechniken die Sanierungsquote im Bestand. Belohnung: Beispiel: Sonderkonditionen bei der Mainova AG (muss noch abgesprochen werden). Diese könnten sein: • stabiler, fester Klimaschutz-Strom/Gas-Tarif zu günstigen Konditionen • (kostenlose) Energie-Wendeberatung / Einsparprognose • Auszahlung von Fördergeldern aus dem FOND bei realisierten Investitionen • Einmalbonus • Zugang zum neuen Geschäftsmodell „Wintersparbuch“ (erneuerbare Energien im Winter). GEBÄUDEWÄRME Die Förderungssumme erhöht sich, wenn z. B. bei 1-2 Familienhäuser auch gleichzeitig mit Kombinationssystemen von Strom/Wärme auf erneuerbare Energien inklusive Wärmespeicher und Steuerung umgestellt wird. Förderanreize sollten am eingesparten CO2 gebunden sein, was gerade bei Heizungen sehr hohe Einspareffekte hat und gleichzeitig die Sanierungsquote im Bestand spürbar erhöht. Hierbei werden ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle neue Techniken berücksichtigt. Die städtischen Leitlinien für Zubau, Wirtschaftlichkeit und Betrieb von solaren Anlagen auf städtischen Gebäuden müssen sowohl auf Verwaltungsebene, als auch im Masterplan 100 % Klimaschutz aktualisiert werden. Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass es keine (städtischen) Förderungen für CO2-Einsparquoten gibt, die weniger als 60 % fossile Brennstoffe pro Gebäude erreichen. Denn das bedeutet sonst, dass jahrzehntelang 60 % oder entsprechend mehr fossile Brennstoffe verbrannt werden müssen. Die Zeit dafür haben wir nicht mehr (siehe Volker Quaschning während der Anhörung im deutschen Bundestag-Umweltausschuss: „https://www.bundestag.de/resource/blob/641828/7e3d30807a1ddd9e9a57671828b915db/sv-quaschning-data.pdf “) und die bereits beschriebene Stellungnahme von Sciences For Future. Wie die Sanierungsquote im Bestand erhöht wird und wie wir die notwendigen CO2-Einsparquoten erreichen siehe auch "http://www.eiselt.de/Keine-CO2-Einsparpotentiale-verschwenden/index.html". Jedes Gebäude erhält aus dem FOND eine CO2-Einsparungprämie für eine Investition in erneuerbare Energiesysteme, besonders nicht fossile Heizungen. Kriterium: die CO2-Einsparquote von (zusammen) Strom und Wärme liegt >60 %. Außerdem brauchen die Gebäudeverwaltungen / Eigentümer/innen nicht mit einer drohen Preisparität nach wenigen Jahren zu rechnen. Die Pariser Klimaziele sind allein mit Steuererleichterungen für Gebäudebesitzer oder unzureichende CO2-Einsparmaßnahmen auf fossile Brennstoffe niemals erreichbar. Ausführliche Informationen, Grundlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, technische Umsetzbarkeit einer bürgernahen dezentralen Energiewende ist im Konzept: GRÜNE NULL (Inhalt: Wege für eine wirksame Strategieumsetzung zur Erhöhung der Sanierungsquote im gesamten Gebäudebestand durch erneuerbare Energien. Link auf Nachfrage). Alle privaten, gewerblichen, kommunalen und sonstigen Gebäudeverwaltungen, welche 100 % fossile Brennstoffe bei den Heizungen einsparen, werden auf der städtischen Webseite extra als Kandidat für einen Sonderpreis gelistet. Nachtspeicheröfen: Diese verschwinden komplett durch geeignete Infrarotheizungen. Denn bei gleicher Wärmeerzeugung sinkt der Strombezug bis zu 70 % aus dem öffentlichen Netz umgekehrt proportional. Gleichzeitig können mit dem Einsatz von Photovoltaik/Kleinwindkraft und Speicher die stark reduzierten Stromnetzbezüge nochmals erheblich gesenkt werden. Die bisher ungelöste Frage der Nachtspeicherofennutzung ist damit beantwortet. Bisher nicht angewandte physikalische Grundlagen sorgen genauso wie beim Ersatz der alten Glühlampen durch LED-Technik für niedrigen Stromverbrauch - bei gleichem Nutzen. Potentiale für Wohnungsbaugesellschaften: hier liegt ein großes Potential für große Wohnungsbaugesellschaften. Je höher die CO2-Einsparquote, desto mehr Fördergelder werden aus dem FOND ausgezahlt. Ebenso fallen weniger Kosten in der Betriebsführung als auch bei Personalkosten im Bereich Administration / Verwaltung an. Denn wenn die leidigen fossilen Heizungen nicht mehr vorhanden sind, entstehen neue Flächen, die vermietet werden können (beispielsweise als Keller). WICHTIG: erneuerbare Heizungssystem oder Infrarotheizungen sind wesentlich leichter und gerechter in den Umlagenabrechnungen für Heizkosten abzurechnen. Dezentrale Energiewende - idealerweise sektorübergreifend: für Frankfurter Energieversorgungsunternehmen bilden sich völlig neue Geschäftsfelder im Rahmen der dezentralen Energiewende, wie beispielsweise: • Energie-Wende-Beratungen • Steuerung der erneuerbaren Energie- und Geldströme • Wartung erneuerbarer Energietechniken • Speicherungen. Hierbei werden neue Techniken berücksichtigt: • Solarthermie für Heizung / Warmwasser • Wärmepumpen • Wärmepuffer-Schichtspeicher • Eisspeicher • Feststoffspeicher • erneuerbare Kombinationsanlagen. • die höchsten Einsparmaßnahmen überhaupt liegen in der Kombination von Photovoltaik/Kleinwindkraft / Stromspeicher und Solarthermie / Wärmepumpe / Wärmespeicher und Steuerung • die zur Vermeidung der CO2-Problematik beim Müllverbrennen helfen. Energieerzeugung aus Biogasanlagen muss neu bedacht werden. Mit neuen Biogasmethanfabriken und der gelösten Speicherung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff / Methan ändert sich auch der Ansatz, Ökostrom aus Biogas ausschließlich zur Stromnetzeinspeisung zu nutzen. Gleichzeitig darf das Müllheizkraftwerk Nordweststadt nicht weiter ausgebaut werden. Der Plastikanteil sorgt zwar für einen hohen Heizwert. Aber in der Gesamtbetrachtung muss die Plastikflut und der erhebliche CO2-Anteil bei der Verbrennung erheblich und real zurückgeschraubt werden. Mit der Verbrennung wird der Wertstoffmüll für immer u.a. in CO2 umgewandelt. Genauso wenig darf es einen Zukauf von Müllkontingenten geben. WICHTIG: Mit der Installation von erneuerbaren Kombinationsanlagen mit Photovoltaik/Stromspeicher und einer intelligenten Steuerung werden sofort nach der Installation 100 % fossile Brennstoffe für immer eingespart. Hier sind die höchsten Einzahlungsquoten für den FOND erreichbar. VERKEHR Städtische Fahrzeuge / Raumplanungen: Grundsätzliches: a) eigene Fahrzeuge sollen steuerlich so behandelt werden wie private Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Hierbei werden alle Dieselfahrzeuge so bewertet, als wäre das Dienstwagensteuerprivileg nicht mehr vorhanden b) ein Rückgang der PKW-Einpendler-Zahlen ist einer der Wettbewerbsschwerpunkte und zugleich klimaschutzwirksam c) Autofreie / mindestens autoarme Siedlungen, auch im Bestand sind ebenfalls Bestandteil eines Wettbewerbes d) gleichzeitig muss bei jeder städtischen Bestellung für jeden Bus / Straßenbahn eindeutig nachgewiesen sein, dass der Betriebs- und Ladestrom durch erneuerbare Erzeugungsarten erfolgt. Diese können auch außerhalb von Frankfurt stehen e) alle Straßenbelege werden auf hellen Asphalt umgestellt. Denn weiße Fläche reflektieren das Sonnenlicht. Somit erhitzt sich die Stadt weniger schnell. Sinnvollerweise sollten zuerst die Straßen in der Innenstadt mit den höchsten Hitzewerten aufgehellt werden. Finanzierung: Neben den bereits genutzten aktuellen Förderungen sollten auch Contracting / Crowdfunding / Crowdfinanzierung / Energiegenossenschaften oder Leasingmodelle in Betracht gezogen werden. Größere Projekte wie Einspeisung von Wasserstoff in das öffentliche Gasnetz, kann auch über neue Finanzierungsformen erfolgen. WICHTIG: Die Stadt Frankfurt braucht hierbei oft keinen einzigen Cent vorzufinanzieren und hat auch schon eigene Crowdfunding-Projekte realisiert. ÖPNV – Busse: Städtische Busse werden schneller auf nicht fossile Brennstoffe umgestellt. Je nach Streckenanforderung werden zusätzlich zu den bereits bestellten Wasserstoff-Bussen noch Fahrzeuge mit den Antriebsarten Batteriebetrieb und Brennstoffzelle bestellt. Da die Investitions- und Wartungskosten für Oberleitungsfahrzeuge nicht wirtschaftlich vertretbar sind, sollte hiervon Abstand genommen werden. In Japan und China gehen Wasserstoff – und Brennstoffzellenfahrzeuge in die Serienproduktion (auch schienengebundene). Um rechtzeitig die notwendige Anzahl von Fahrzeugen ausgeliefert zu bekommen, muss zeitnah die Bestellung rausgehen. Andere Städte konkurrieren. Bei einer gleichzeitigen „Bestellungswelle“ kommt es tatsächlich darauf an: wer zuerst bestellt muss nicht zu lange warten. ÖPNV-Stadtbahn: Umstieg auf Ökostrombezug ist ein kleiner Schritt für CO2-Reduzierungen. Wichtiger ist es, die Takte zu verkürzen, Fahrer/innen für einen ökologischen Fahrstil gewinnen, Klimaanlagen den Bedürfnissen der Fahrgäste anpassen und die Variante einer 24h-Ringbahn in die Realisierungsphase zu übernehmen. Radverkehr: Hier sollte der Radentscheid genutzt werden, und einen speziellen Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung gestartet werden. Flughafen: Der Feldversuch „Fraport-E-Fahrzeuge mit Induktionstechnik" sollte reaktiviert werden und auf die neuen Antriebsarten erweitert werden. Hier liegen ebenfalls hohe Einsparpotentiale, gerade bei den Flugzeugschleppern (es gibt schon zwei Fahrzeuge - Finanzierung siehe oben). Auch der Einsatz von Hybridsystemen an Flugzeugen kann mit einem Wettbewerb beschleunigt werden. Schiff: Alle Schiffe, die am Mainufer festgemacht haben, beziehen Ladestrom aus erneuerbaren Energien vom Land. Schiffseigentümer/innen die weiter ihren Betriebsstrom mit Dieselantrieb betreiben, erhalten eine zusätzliche Kostenrechnung zugeschickt. Sinngemäß wird der Aufschlag der Liegegebühren damit begründet, dass die Ausgaben für CO2-Minderung mit dem Dieselbetrieb steigen und somit die Liege-Kaigebührenerhöhungen gerechtfertigt sind. Sollte hierfür keine Rechtsgrundlage vorhanden sein, wird die Reederei aufgefordert Stellung zu nehmen. Sonst könnte die Kai-Liegeerlaubnis unter Umständen an Bedingungen geknüpft werden oder ganz untersagt werden. Andere Vereine, Kirchen, Verbände, Institutionen, Institutionen Sollten keine Einzahlung von externen Unternehmen / Einzahlern erfolgen, sind Auszahlungen aus dem Förderfond der Stadt nur dann möglich, wenn in der FOND-Kasse ein Überschuss besteht und die Gelder von der Stadtverordnetenversammlung frei gegeben werden. Aber auch ein von der Stadt Frankfurt mit Beratung unterstützter privater FOND ist möglich. Bild-Quellenhinweis: kombinierte Photovoltaik / Solaranlage = eigene Aufnahme
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Weiter lesen auf FFM.DEIn einem Luxemburger Einkaufszentrum gibt es einen kleinen Sammelplatz für Elektrogeräte, Datenträger, Tintenpatronen, Batterien, Spraydosen, Glüh-, LED-, und Energiesparlampen. Dieses Beispiel könnte in Frankfurter Einkaufszentren ebenfalls Anwendung finden.
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