Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen
Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):fraktionslos
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.02.2019, OF 946/6 Betreff: Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft über den Sachstand des Themas Mindestabstandsgebot von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen zu geben. Insbesondere unter Berücksichtigung der Situation rund um die Jugend-Inobhutnahme in der Bolongarostraße in Höchst. Der Presse war zu entnehmen, dass das Mindestabstandsgebot des Landes vom Verwaltungsgericht gekippt worden ist. Welche Maßnahme ergreift der Magistrat, um der Intention des Gesetzes, den Jugendschutz und Verhinderung von zu starker Spielhallenkonzentration in einzelnen Stadtteilen, doch gerecht zu werden?
Begründung:
Das Mindestabstandsgesetz von Spielhallen sollte einen wichtigen Teil zum Jugendschutz beitragen und außerdem verhindern, dass ganze Straßenzüge nur noch von Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen durchzogen ist. Dies ist insbesondere für den Abschnitt der Bolongarostraße zwischen Königsteiner Straße und Bolongaropalast der Fall. Das geht einher mit einer starken Entwertung des öffentlichen Raumes in diesen Bereichen. Viele Bürger fühlen sich in dieser Umgebung unwohl und versuchen, solche Straßenzüge zu meiden. Es müssen rechtssichere Möglichkeiten geschaffen werden, in solchen Bereichen die Zahl der Spielhallen/Wettbüros stark auszudünnen. Ansonsten droht ein Übergreifen bis in die Höchster Altstadt mit der einhergehenden Entwertung.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4460 2019 Die Vorlage OF 946/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme