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Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.05.2019

Antrag Ortsbeirat

Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot

Details im PARLIS OF_577-11_2019
17.06.2019

Anregung Ortsbeirat

Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot

Details im PARLIS OA_433_2019
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.05.2019, OF 577/11 Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Wendehammer in der Birsteiner Straße soll durch Markierung aufzeigen, dass dort "Parken verboten" ist.

Begründung:

Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge, und "gestrandete" LKW schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammer soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 433 2019 Die Vorlage OF 577/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme