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Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 04.04.2015, OF 585/8 Betreff: Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen Vorgang: OM 3415/14; ST 477/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt die Einbahnstraßenregelung in der Niederurseler Landstraße zw. den Häusern 156 und 160 durch bauliche Maßnahmen durchzusetzen. Diese sind dem Ortsbeirat zuvor schriftlich vorzustellen, damit dieser hierüber beraten kann. Ziel soll es sein, den motorisierten Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass der betreffende Teilabschnitt der Niederurseler Landstraße nicht (mehr) von der Niederurseler Landstraße aus befahren werden darf.

Begründung:

Mit der OF 501/8 vom 22.08.2014 beantragte der Ortsbeirat die Straßenführung und die vor mehreren Jahren veränderte Einbahnstraßenregelung durch bsp. eine Fahrbahnmarkierung zu verdeutlichen. Hintergrund war, dass mehrfach täglich auf diesem Abschnitt Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung fahren. Mit der ST477 wurde eine Verdeutlichung der Abbiegemöglichkeiten durch bsp. Pfeile (geradeaus und links) auf der Fahrbahn verworfen, da die Niederurseler Landstraße im genannten Bereich ausreichend beschildert sei und insbesondere durch die angebrachten Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Verbot der Einfahrt, für Verkehrsteilnehmer als Einbahnstraße klar erkennbar wäre. Da die vorbildliche Beschilderung leider den Falschfahrern nicht bekannt zu sein scheint kommen augenscheinlich nur noch bauliche Maßnahmen in Betracht um die Sicherheit in diesem Bereich wiederherzustellen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3415 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 477 Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4093 2015 Die Vorlage OF 585/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme