Antrag vom 30.01.2019, OF 595/9 Betreff: Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Geschwindigkeitsbegrenzung in südwestlicher Fahrtrichtung der Hügelstraße im Bereich zwischen der Einmündung Kurhessenstraße und der Platenstraße gilt. Durch die aktuelle Beschilderung und die Regelungen der StVO kann die aktuelle Situation unterschiedlich interpretiert werden.
Begründung:
Für Fahrzeuge, welche aus dem nordöstlichen Teil der Hügelstraße kommend über die Einmündung zur Kurhessenstraße hinaus weiterfahren, gilt gemäß der Beschilderung in Ermangelung eines entsprechenden Aufhebungsschildes Tempo 30, was beispielsweise in modernen Fahrzeugen mit Verkehrszeichenerkennung auch nach der Einmündung der Kurhessenstraße so angezeigt wird. Für die übrigen Fahrzeuge, die aus der Raimundstraße, der Ginnheimer Hohl oder der Kurhessenstraße in südwestlicher Fahrtrichtung auf die Hügelstraße auffahren, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht. Im Fall der Ginnheimer Hohl und der Kurhessenstraße wird die Tempo-30-Zone vor bzw. an der Ampel für die rechts auf die Hügelstraße abbiegenden Fahrzeuge aufgehoben. Für die aus der Raimundstraße in Fahrtrichtung Südwesten auf die Hügelstraße auffahrenden Fahrzeuge gibt es auf der Raimundstraße keine Beschränkung auf Tempo 30.Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1153 2019 Die Vorlage OF 595/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)