Lärmschutzwand vor Beginn der Bauarbeiten an der Flughafenbahnlinie einrichten
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.05.2013, OF 598/5 Betreff: Lärmschutzwand vor Beginn der Bauarbeiten an der Flughafenbahnlinie einrichten Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zu beauftragen im Planfeststellungsverfahren auf geeigneten Lärmschutz bereits ab Beginn der 7-jährigen Bauzeit zu bestehen. Die Bauarbeiten werden im laufenden Betrieb durchgeführt werden müssen, besonders zu den verkehrsarmen Zeiten, das heißt an 7 Tagen die Woche, von 06:00 bis 22:00 Uhr. Weitere vermutlich besonders lärmintensive Gleisarbeiten werden nachts von 1:30 bis 05:00 Uhr durchgeführt. Die Errichtung der Lärmschutzwand vor Beginn der Bauarbeiten ist für den Ortsbeirat unverhandelbarer Bestandteil des Verfahrens. Des Weiteren müssen Gesundheit und Lebensqualität der Anwohner im Westen der Bahnlinie berücksichtigt und von der Brücke bis mindestens Höhe Goldsteinstraße ebenfalls eine Lärmschutzwand installiert werden.
Begründung:
Die Vorstellung der Ausbaupläne durch die Deutsche Bahn AG stößt im gesamten Stadtteil Niederrad auf Unglauben und Entsetzen. War bisher "nur" der Süden massiv vom Fluglärm betroffen, folgt mit dem Ausbau der Bahnstrecke zum Flughafen für eine Dauer von 5 bis 7 Jahren ein tiefer Einschnitt in Gesundheit und Leben, das an Körperverletzung grenzt. Dies liegt an der Besonderheit, die Bauarbeiten bei laufendem Bahn-Betrieb durchführen zu wollen, Flughafen und Gateway Gardens benötigen die Anbindung. Der Ortsbeirat erwartet von Stadtverordnetenversammlung und Magistrat eine entschiedene Vertretung der Interessen seiner Frankfurter Bevölkerung.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
21. Sitzung des OBR 5 am 24.05.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 388 2013 Die Vorlage OF 598/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Planfeststellungsverfahren auf geeigneten Lärmschutz in Form von Lärmschutzwänden bereits ab Beginn der siebenjährigen Bauzeit zu bestehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme