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Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.05.2017

Anregung Ortsbeirat

Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark

Details im PARLIS OM_1641_2017
04.09.2017

Stellungnahme des Magistrats

Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark

Details im PARLIS ST_1681_2017
25.09.2017

Antrag Ortsbeirat

Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II

Details im PARLIS OF_598-5_2017
03.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II

Details im PARLIS OM_2331_2017
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.09.2017, OF 598/5 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II Vorgang: OM 1641/17 OBR 5; ST 1681/17 Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an. (Siehe Abbildung).

Begründung:

Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 im Seehofpark eine Hundewiese einzurichten in seiner Stellungnahme ST 1681 vom 04.09.2017 eine Absage erteilt. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass Hunde auch im Bereich einer eingezäunten Hundewiese nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen, sondern sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden müssen. Gerade zum beaufsichtigen Auslauf von Hunden soll eine Hundewiese, besten falls mit Sitzbank, für Hunde und deren Besitz geschaffen werden. Letzter bilden im Übrigen, neben Passanten und Kindern, einen erheblichen Anteil an Parknutzern. Auch merkt der Ortsbeirat an, dass der Magistrat gerne auch einen anderen als den in der OM 1641 vorgeschlagenen Bereich im Seehofpark zur Hundewiese ausweisen kann, der Ortsbeirat ist insoweit nicht festgelegt. Weiterhin greift das Argument, dass in Ortsrandnähe genügend Hundeauslaufflächen bestehen nur bedingt. Soweit der Magistrat dabei auf den Stadtwald anspielt ist anzumerken, dass dieser vom Seehofpark noch mehr als 1 KM fußläufig entfernt ist und viele der Besucherinnen und Besucher des Parks bereits bei Erreichen des Parks zumindest einige Hundert Meter gelaufen sind. Auch herrscht in der Brut und Setz Zeit im Stadtwald Leinenpflicht. Insofern unterscheidet sich die Lage für Hundebesitzer Rund um den Hennigerturm nicht von jenen im Frankfurter Westend vor Eröffnung der Hundewiese im Grüneburgpark. Weiterhin weist der Ortsbeirat abermals darauf hin, dass durch die Schaffung einer Hundewiese Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft werden und für Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen wird ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2331 2017 Die Vorlage OF 598/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und 1 BFF gegen 1 BFF (= Ablehnung)