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Trinkhalle an der Ginnheimer Landstraße am Kinderspielplatz entfernen

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.05.2013, OF 601/9 Betreff: Trinkhalle an der Ginnheimer Landstraße am Kinderspielplatz entfernen Vorgang: V 433 12; ST 1571/12 Die Trinkhalle, die direkt am Kinderspielplatz für das Wohngebiet westlich und östlich der Ginnheimer Landstraße sowie den Wohnblock nördlich der Überführung der Rosa-Luxemburg-Straße steht, war bereits öfter der Grund für Anwohnerbeschwerden. Diese beruhten auf dem Alkoholausschank von 8 Uhr bis 23 Uhr und seinen Folgen für die Nachbarschaft mit Ruhestörungen bis nach 23 Uhr. Nachdem das Ordnungsamt im Jahre 2011 mehrere Kontrollen durchführte und eingriff, wird die Trinkhalle seit längerem (über 1 Jahr)nicht betrieben, und das aufgestellte Dixiklo wurde entfernt. Seit einiger Zeit zeichnet sich nach Beobachtungen von Anwohnern leider die Möglichkeit einer Fortsetzung des Betriebs ab. Nachdem aufgrund der ST 1571 feststeht, dass das Trinkhallengebäude im Jahre 1951 unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs genehmigt wurde und die Henninger Bräu die Trinkhalle seit 42 Jahren übernommen hat, ist nachvollziehbar, dass der äußere Zustand des Gebäudes als heruntergekommen bezeichnet werden kann. Neben der Nutzung wirkt sich auch dieser verwahrloste Anblick negativ auf das Straßenbild aus. Die Spielplatznutzung wird durch die geschilderten Wirkungen unerfreulich. Auch die derzeitigen Bemühungen um die Sanierung des umgebenden Straßenbereichs, insbesondere der Mahräckerstraße und der Ginnheimer Landstraße, die vom Ortsbeirat begrüßt werden, sollten Anlass sein, dieses Ärgernis endlich zu beseitigen. Im Bereich des Gebäudekomplexes Ginnheimer Landstraße 164 -172 sind hinreichend Einkaufsmöglichkeiten nebst eines Kiosks/Trinkhalle am Straßenrand zur Versorgung der Anwohner vorhanden; der Rewe-Markt hat - auch samstags - bis 22 Uhr geöffnet. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. den städtischen Einfluss auf den "Allgemeinen Almosenkasten" dergestalt zur Geltung zu bringen, dass der unter Ziffer 4 der ST 1571 erwähnte Vertrag (mit der Radeberger-Gruppe) gekündigt und dann das Gebäude beseitigt wird; 2. Für den Fall, dass der unter Ziffer 1 erbetene Weg nicht gangbar erscheint, wird der Magistrat gebeten, endlich vom Widerrufsvorbehalt in der Baugenehmigung vom 08.12.1951 Gebrauch zu machen und eine Beseitigungsverfügung an den Eigentümer des Gebäudes oder des Grundstücks zu erlassen; 3. Dem Ortsbeirat bis zur Sitzung am 29.August 2013 über das Veranlasste zu berichten.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 601/9 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und fraktionslos gegen 5 CDU und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU, SPD und FDP