Skip to main content

Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel

Lesezeit: 6 Minuten
Partei(en): U.B.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.05.2018, OF 632/1 Betreff: Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel Die neuen Wohnstraßen nördlich der Idsteiner Straße sind inzwischen fertig gestellt und die Situation stellt sich wie folgt dar: Die Straßen sind für Verkehr in beide Richtungen ausgelegt, der Straßenbelag neu; fast überall sind beidseitig großzügige Parkbuchten ausgewiesen, dazwischen wurden "Bauminseln" und abgesenkte, z.T. abgepollerte Bereiche angelegt, die zu Fuß Gehenden das Queren erleichtern sollen. Parken auf der Straße ist legal, z.T. liegen hier Zufahrten zu Tiefgaragen für bis zu 300 Fahrzeuge. Viele Menschen, die in diesem Gebiet wohnen, ärgern sich darüber, dass Fahrzeuge ungeordnet auf der Straße parken. Es wird als störend empfunden, wenn Autos gegenüber von Tiefgaragenzufahrten oder zu dicht an den Garagenrampen parken; oft wird so geparkt, dass den aus Garagen Ausfahrenden die Sicht auf die Straße fehlt. Auch die abgesenkten Bereiche, die es insbesondere Menschen mit Gehhilfen, Kinderwagen oder Kindern mit Rollern und Laufrädern ermöglichen sollen, die Straße einfacher zu queren, sind häufig durch parkende Fahrzeuge blockiert. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass es auffallend ist, dass deutlich langsamer gefahren wird und es dadurch leiser ist, wenn Fahrzeuge auf der Straße parken. Dieser Effekt und die Tatsache, dass Parkplätze für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung stehen, werden als positiv wahrgenommen. Ziel sollte sein, die Parkplätze für die Anwohnenden im Straßenraum zu erhalten, allerdings durch Abmarkierungen zu unterbinden, dass die Fahrzeuge beliebig abgestellt werden. Durch entsprechende Abmarkierungen sollte deutlich gekennzeichnet sein, welche Bereich nicht beparkt werden dürfen. Dies betrifft folgende Straßen: Niedernhausener Straße (gesamte Länge) Waldemser Straße (gesamte Länge) Hattersheimer Straße (Idsteiner bis Kreuzung Niedernhausener Straße) Schwalbacher Straße (Idsteiner bis Kreuzung Niedernhausener Straße) Bis auf die Hattersheimer Straße führen die Straßen auch zu den Grünflächen des Europagartens mit seinen Taschenparks und den Spiel- und Bolzplätzen. Es sind viele Kinder und Jugendliche unterwegs; bauliche Veränderungen im Straßenraum (wie z.B. versetztes Parken auf der Straße) sind nötig, um sicher zu stellen, dass langsam gefahren und Tempo 30 eingehalten wird. aus Stadtplan Frankfurt.de Durch versetzt angelegte Parkplätze / Parkplatzmarkierung wird auch dem Eindruck, auf diesen z.T. langen Straßen (Niedernhausener), die ohne jede Kurve verlaufen, rasen zu könen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: auf den genannten Straßen Parkmarkierungen auf der Straße anzubringen und zwar jeweils - wo möglich - alternierend, um den Straßenverlauf mehr in Kurven zu führen; hier eignen sich meist die Flächen vor den "Bauminseln" die Parkmarkierungen sollen im Bereich von Tiefgaragen- und Feuerwehrzufahrten (beidseitig und gegenüber) so angelegt werden, dass ausreichend Platz ist, um komfortabel ein- und ausfahren zu können; insbesondere auf der Niedernhausener zwischen den Kreuzungen zur Waldemser und zur Schwalbacher Straße - in dem Bereich, in dem sie zwischen dem Taschenpark und dem Europagarten verläuft - Parkmarkierungen in einem Teilstück jeweils auf der rechten Fahrbahnseite, im zweiten Teilstück auf der linken Fahrbahnseite anzubringen, um hier fahrende Pkw deutlich abzubremsen. Zur Verdeutlichung der Situation auf den Straßen hier einige Fotos: Hattersheimer Straße (zw. Niedernhausener und Idsteiner Straße) Hattersheimer Straße (zw. Niedernhausener und Idsteiner Straße) Niedernhausener - zwischen Taschenpark + Europagarten Niedernhausener - zwischen Waldemser und Schneidhainer Straße Schwalbacher Straße Waldemser Straße

Begründung:

Durch den schnurgeraden Verlauf laden die in beide Fahrtrichtungen befahrbare Straßen zu deutlich höheren Fahrgeschwindigkeiten ein, als der Situation in einer Tempo-30-Zone und insbesondere in Parkbereichen der Wohnsiedlung angemessen ist. Markierungen auf der Straße und versetzt geparkte Fahrzeuge wirken dem entgegen. Ohne Kontrollaufwand können hier etwas zur Einhaltung von Tempo 30 getan werden - und gleichzeitig werden legale Parkplätze ausgewiesen. Dadurch, dass die Bereiche, in denen geparkt werden darf, hervorgehoben sind, fallen auch die Bereiche besser auf, wo das Parken andere behindert. Durch die Abmarkierungen soll das Miteinander der verschiedenen Gruppen, die diese Straßen nutzen, einfach problemloser ablaufen.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 32 Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den zweiten Halbsatz von Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "anzubringen" zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3244 2018 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt 2. Die Vorlage OF 632/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Spiegelstrich im fünften Absatz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 1.: SPD, GRÜNE, BFF und U.B. gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); CDU, LINKE. und PARTEI (= Enthaltung) zu 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)