Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim
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Bisheriger Verlauf
25.09.2012
21.12.2012
15.02.2013
19.02.2013
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeilsheim: Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim
Details im PARLIS OM_1516_2012Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim
Details im PARLIS ST_1923_2012Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim
Details im PARLIS OF_652-6_2013Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim
Details im PARLIS OM_1948_201325.09.2012
Anregung Ortsbeirat
Zeilsheim: Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim
Details im PARLIS OM_1516_201221.12.2012
Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim
Details im PARLIS ST_1923_201215.02.2013
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim
Details im PARLIS OF_652-6_201319.02.2013
Anregung Ortsbeirat
Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim
Details im PARLIS OM_1948_2013 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 15.02.2013, OF 652/6
Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim
Vorgang: B 410/78; M 173/90; V 1104/95 OBR 6; OM 1516/12 OBR 6; ST 1923/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim zu erstellen, das die Anwohner der Straße vom Verkehr entlastet, die Fußgänger und Radfahrer insbesondere im sehr schmalen Straßenabschnitt im Bereich der katholischen Kirche schützt und die Einhaltung der Geschwindigkeit wirksam und nachhaltig kontrolliert. Dieses Konzept sollte an die Pläne des 1988 durch den Ortsbeirat und die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "Verkehrsberuhigungskonzept Alt-Zeilsheim" anknüpfen, das damals trotz Zusage des Magistrats nicht umgesetzt wurde. Bereits im September 2012 hatte der Ortsbeirat einstimmig gefordert, Maßnahmen zur Kontrolle der Regelgeschwindigkeit in der Straße Alt-Zeilsheim zu ergreifen (OM 1516/2012). Die daraufhin in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1923/2012) vorgeschlagenen zwei Bodenmarkierungen für Tempo 30 hält der Ortsbeirat für nicht ausreichend, um die Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit wirkungsvoll zu gewährleisten. Das Verkehrskonzept sollte unter anderem enthalten: niveaugleicher Straßenraum zwischen Kolberger Weg und Bartholomäusgasse mit abgegrenztem breiterem Fußweg und passierbarer Engstelle für PKWs. partielle Aufpflasterung im Bereich der Einmündung Oppauer Weg/Welschgrabenstraße. Hierfür sollte ein geräuscharmer Belag verwendet werden. Prüfung der Möglichkeit, eine der Buslinien auf dem Fahrweg nach Höchst durch den Kolberger Weg zu leiten. Ferner wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, warum das 1988 beschlossene Verkehrskonzept nicht umgesetzt wurde. ob die Planungen auch jetzt noch durchführbar sind, oder aber überarbeitet werden müssen. in welchem Zeitraum die Umgestaltung der Straße erfolgen kann. Das Verkehrskonzept sollte vom Magistrat dem Ortsbeirat und der Zeilsheimer Bevölkerung vorgestellt werden.