Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 1042/6 Betreff: Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Spielplatz "Bartholomäusgasse/Am Alten Friedhof " in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister "Johann Anton Fleck" zu benennen. Die Namensgebung wird vom Zeilsheimer Heimat- und Geschichtsverein unterstützt. Begründung: Im Jahre 1917 erfolgte die Eingemeindung Zeilsheims nach Höchst, 1928 die Eingemeindung von Groß-Höchst nach Frankfurt. Der letzte Bürgermeister der selbständigen Gemeinde Zeilsheim war Johann Anton Fleck, der dieses Amt 25 Jahre lang von 1892 bis 1917 bekleidete. Während in Griesheim (Benno-Schubert-Anlage) in Höchst (Bruno-Asch-Anlage), in Nied (Ferdinand-Scholling-Ring) und in Sindlingen (Huthmacherstraße) an die Bürgermeister der ehemals selbständigen Gemeinden erinnert wird, fehlt eine solche Würdigung für Johann Anton Fleck bisher in Zeilsheim. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 59 2024 Die Vorlage OF 1042/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Spielplatz wie folgt heißen soll: "Johann-Anton-Fleck-Spielplatz" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2023, OF 862/6 Betreff: Steinkopfweg 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auch durch vertragliche Festlegungen dafür zu sorgen, dass das B- Plan festgelegte Baufenster eingehalten werden muss. Eine Befreiung von den Festsetzungen wird abgelehnt. Die Bäume auf dem Grundstück müssen erhalten bleiben. Begründung: Der Ortbeirat begrüßt das Wohnprojekt des Miteinander-Mittendrin e.V., welches ein Schritt zu mehr Inklusion für unser Zusammenleben ist. Der Baukörper muss so errichtet werden, dass der Baumbestand in keiner Weise gefährdet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 7 Die SPD-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung der Vorlage M 110. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4555 2023 1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 110 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 862/6 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 863/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem zweiten Spiegelstrich der Halbsatz "falls eine Bebauung des Grundstücks mit den Maßgaben nicht möglich ist." hinzugefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, LINKE., FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2023, OF 846/6 Betreff: Vergabe des Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstück 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Mit Aufnahme des Magistratsvortrags M 110 auf die Tagesordnung der 23. Ortsbeiratssitzung wird der Ortsbeirat auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 29. August 2019 per Anhörung darüber informiert, dass o.g. Erbbaurecht an die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt vergeben werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die förderungswürdige Arbeit sozialer Stiftungen, die insbesondere in Wohngruppen für unsere Gesellschaft wertvolle Arbeit leisten. Nach Durchsicht des benannten Magistratsvortrages drängen sich seitens des Ortsbeirats jedoch erhebliche Rückfragen auf, die nach aktueller Sachlage einem positiven Votum des o.g. Anhörungsverfahren entgegenstehen. Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebebeten die M 110 bis zur abschließenden Beantwortung nachfolgender Fragen zurückzustellen: - Wie ist rechtlich sichergestellt, dass nach Vergabe des Erbbaurechtes seitens des Magistrats in jedem Fall gewährleistet werden kann, dass der historische Baumbestand der schützenswerten Kastanienallee erhalten werden kann? - Aufgrund der geringen Breite der vorgesehenen Flurstücke scheint eine adäquate Nutzung nur möglich, wenn weite Teile der Flurstücke bebaut werden. Recherchen haben ergaben, dass das Wurzelwerk der Bäume weit in das Flurstück hineinreichen. Durch die notwendige großflächige Bebauung wären Kappungen des Wurzelwerks unvermeidbar. Darüber hinaus könnte ein notwendiger Rückschnitt der Kronen ebenfalls (aufgrund der Schwerpunktverlagerung) den Fortbestand der Kastanien gefährden. Wie kann eine adäquate Bebauung gewährleistet werden, ohne eine Gefährdung des Baumbestandes auszulösen? - M 110 führt aus, dass auf eine Ausschreibung des Baugrundstückes verzichtet wird, um eine zügige Vergabe (nach zuvor stattgefundener erfolgloser Suche) zu realisieren. Wie ist unter dem Gesichtspunkt der vollen Transparenz sichergestellt, dass andere soziale Einrichtungen/Stiftungen keinen Bedarf haben und es womöglich zu einer "ungewollten" Bevorzugung kommt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 43 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage NR 749 nicht zu befassen. Beschluss: Anregung OA 383 2023 Auskunftsersuchen V 746 2023 1. a) Die Vorlage M 110 wird mit Hinweis auf OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage NR 749 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 845/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 846/6 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Spiegelstrich gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2023, OF 845/6 Betreff: Zeilsheim: Bebauung Steinkopfweg 3 - Kastanien an der Welschgrabenstraße Der OBR 6 bittet den Magistrat um eine ausführlichere Begründung, wieso die Bäume auf dem zu bebauenden Grundstück erhalten werden können, obwohl das Grundstück sehr schmal ist und die Baumkronen weit in das Grundstück hinein reichen. Der Ortsbeirat 6 betont, dass dem Erhalt der Bäume in Zeilsheim eine hohe Bedeutung zugemessen wird. Begründung: In Zeilsheim wird die geplante Bebauung kritisch diskutiert und es werden vehement Zweifel daran geäußert, dass die Bäume wirklich erhalten bleiben können, wie es in der M 110 ja versprochen wird. Die Zweifel resultieren aus der Nähe der Bäume zur bereits bestehenden Bebauung, die scheinbar nur wenig Platz für ein weiteres Gebäude lässt. Da das Bauvorhaben insgesamt einem guten Zweck dient und prinzipiell zu begrüßen ist, wäre es wünschenswert, wenn diese Zweifel ausgeräumt werden könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 43 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage NR 749 nicht zu befassen. Beschluss: Anregung OA 383 2023 Auskunftsersuchen V 746 2023 1. a) Die Vorlage M 110 wird mit Hinweis auf OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage NR 749 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 845/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 846/6 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Spiegelstrich gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2023, OA 383 entstanden aus Vorlage: OF 846/6 vom 12.09.2023 Betreff: Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Vorgang: Beschl. d. Stv-V., § 4520/19 Mit Aufnahme des Magistratsvortrags M 110 auf die Tagesordnung der 23. Ortsbeiratssitzung wird der Ortsbeirat auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 29. August 2019, § 4520, per Anhörung darüber informiert, dass o. g. Erbbaurecht an die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt vergeben werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die förderungswürdige Arbeit sozialer Stiftungen, die insbesondere in Wohngruppen für unsere Gesellschaft wertvolle Arbeit leisten. Nach Durchsicht des benannten Magistratsvortrages drängen sich seitens des Ortsbeirats jedoch erhebliche Rückfragen auf, die nach aktueller Sachlage einem positiven Votum des o. g. Anhörungsverfahren entgegenstehen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenverssammlung beschließen: 1. Die Vorlage M 110 wird bis zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen zurückgestellt. 2. Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: a) Wie ist rechtlich sichergestellt, dass nach Vergabe des Erbbaurechtes seitens des Magistrats in jedem Fall gewährleistet werden kann, dass der historische Baumbestand der schützenswerten Kastanienallee erhalten werden kann? b) Aufgrund der geringen Breite der vorgesehenen Flurstücke scheint eine adäquate Nutzung nur möglich, wenn weite Teile der Flurstücke bebaut werden. Recherchen haben ergeben, dass das Wurzelwerk der Bäume weit in das Flurstück hineinreicht . Durch die notwendige großflächige Bebauung wären Kappungen des Wurzelwerks unvermeidbar. Darüber hinaus könnte ein notwendiger Rückschnitt der Kronen ebenfalls (aufgrund der Schwerpunktverlagerung) den Fortbestand der Kastanien gefährden. Wie kann eine adäquate Bebauung gewährleistet werden, ohne eine Gefährdung des Baumbestandes auszulösen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4555 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ältestenausschuss Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 110 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 749 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 383 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU, LINKE. und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 110 = Annahme ohne Zusatz, NR 749 = Ablehnung, OA 383 = Annahme) BFF-BIG (M 110 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Ältestenausschusses am 28.09.2023, TO I, TOP 4 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3800, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 674/6 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen (z. B. Anbringung von Halteverbotsschildern und Bodenmarkierungen) zu treffen, die nachhaltig und dauerhaft die Behinderung des Ausfahrtweges der Freiwilligen Feuerwehr durch parkende Autos in der Welschgrabenstraße (s. Abbildung 1) unterbinden. 2. im Sinne der Vermeidung unnötigen Parksuchverkehrs zu prüfen, inwieweit zumindest ein Teil der Parkplätze des Zeilsheimer Friedhofs (über 30 Parkplätze) als öffentlicher Parkraum ohne zeitliche Begrenzung freigegeben werden kann. Begründung: Parkende Fahrzeuge, die sowohl Gehwege, als auch einen breiten Teil der Straßenfläche versperren, machen es insbesondere Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr im Falle eines Einsatzes unmöglich, den direkten Weg zum oberen Abschnitt der Welschgrabenstraße zu passieren (siehe Abbildung 1). Im Falle eines Feuerwehreinsatzes bei den Bewohnern des oberen Abschnittes der Welschgrabenstraße, Höhe Friedhof Zeilsheim, ist die Zufahrt für die Löschfahrzeuge der Feuerwehr nur über Umwege und mit zeitlicher Verzögerung möglich (s. Abb. 2). Dies hat zur Folge, dass wertvolle Einsatzzeit verstreicht, die zur Nutzung der Gefahrenbeseitigung genutzt werden sollte. Auch wiederholte Versuche seitens der Freiwilligen Feuerwehr, Gespräche mit Falschparkern, unter Hinweis auf § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), aufzunehmen sind gescheitert. Fahrzeuge werden trotz deutlicher Hinweise auf Gefahr für Leib und Leben verkehrswidrig dort abgestellt. Augenscheinlich wird nur ein sehr geringer Teil der Parkplätze des benachbarten Zeilsheimer Friedhofs im Steinkopfweg von Besucher:innen des Friedhofs benutzt. Eine Freigabe eines Teils des Parkraumes ohne zeitliche Begrenzung erscheint geeignet, den Parkdruck in der Welschgrabenstraße zu mindern. Abbildung 1: Luftbild zur Darlegung des Problemabschnittes sowie des direkten Weges (Quelle: googlemaps) Abbildung 2: Luftbild zur Darstellung des Umweges (Quelle: googlemaps) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3513 2023 Die Vorlage OF 674/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1 des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 610/6 Betreff: Zeilsheim: Falschparken in der Welschgrabenstraße Die Welschgrabenstraße ist eine Straße, die vom Froschbrunnenplatz am Friedhof vorbei in die Felder und die dortigen Schrebergärten führt. Sie ist so schmal, dass beim Parken kaum die notwendige Straßenbreite frei bleibt. Selbst ein einziges falsch parkendes Auto kann so die Durchfahrt verhindern. Nach Beobachtungen von Nutzern und Spazierengehenden geschieht dies häufiger. Kann am Anfang der Straße noch über das Schotterbett eines Grundstücks ausgewichen werden, ist dies weiter in Richtung Friedhof nicht mehr möglich. Einsätze der anliegenden Feuerwehr wurden so bereits behindert. Die Feuerwehr dokumentiert die Fälle und gibt gerne Auskunft darüber. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um unzulässiges Parken in der Welschgrabenstraße zu unterbinden. Neben Kontrollen sollten auch geeignete bauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Begründung: Da es in unmittelbarer Umgebung, u.a. am Parkplatz des Friedhofs offensichtlich ausreichende Parkmöglichkeiten gibt, besteht kein Grund, Falschparken an dieser Stelle zu tolerieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2996 2022 Die Vorlage OF 610/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2022, OF 559/6 Betreff: Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim Laut Anwohner*innen wird auf der Hofheimer Straße von der Autobahn oder der Landstraße kommend vielfach zu schnell in den Ort hinein gefahren. Die Situation sei gefährlich und habe sich in jüngster Zeit verschlimmert. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, auf dem Stück zwischen Ortseingang und der Straße "Alt-Zeilsheim" zunächst temporäre Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um ein zuverlässiges Bild der Situation zu bekommen. Es wäre wünschenswert, wenn darüber hinaus in Zukunft dauerhafte Tempo-Messanlagen in diesem Bereich installiert werden könnten. Begründung: Es ist ein viel beobachtetes Phänomen, dass in Eingangsbereichen von Ortschaften zu schnell gefahren wird, weil viele, die von Autobahn oder Landstraße kommen, ihre eigene Geschwindigkeit schlecht einschätzen. Da solche Beobachtungen auch an der Hofheimer Straße in der Vergangenheit schon öfter geschildert wurden, bietet es sich an, an dieser brisanten Stelle Geräte zur dauerhaften Tempomessung zu installieren. Damit wäre das Problem am ehesten in den Griff zu bekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2581 2022 Die Vorlage OF 559/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2020, OF 1444/6 Betreff: Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den etwa 10 m langen Straßenabschnitt der Klosterhofstraße zwischen Fußgängerüberweg und Eingang Kinderladen Regenbogenwelt in der Blauländchenstraße 9 durch Fahrradbügel gegen unerlaubtes Parken abzusperren. Begründung: Auf dem genannten Straßenstück unmittelbar am Eingangstor des Kinderladens wird trotz absolutem Halteverbot immer wieder illegal geparkt. Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll den Kindern ein ungehinderter Blick auf den Straßenverkehr und eine sichere Querung des Überwegs ermöglicht werden. Die bereits im Oktober d.J. erfolgte analoge Installation von Fahrradbügeln am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße / Alt- Zeilsheim hat sich nach Angaben der Kinderbeauftragten sehr bewährt und sollte auch im Bereich des Überwegs Klosterhofstraße zur Sicherheit der querenden Fußgänger eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7114 2021 Die Vorlage OF 1444/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 1348/6 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 "Sedelhof" Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zum Abriss der Gebäude der Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 vertraulich zu beantworten: - Wurde die gültige Erhaltungssatzung Nr.16 Zeilsheim vom 14. April 1993, die die städtebauliche Eigenart dieses Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt beinhaltet, beim Abriss der Gebäude bedacht? - Gab es gegen den Abriss Bedenken des Denkmalamtes, so wie im Jahr 2013, als ein beantragter Neubau von Wohnungen an gleicher Stelle abgelehnt und auf den Erhalt der historischen Gebäude bestanden wurde. Wenn es Bedenken gab, weshalb wurden diese nicht berücksichtigt? - Wird die vom Investor geplante und wohl inzwischen genehmigte neue Bebauung der Liegenschaft den Zielen der Erhaltungssatzung gerecht oder gibt es erhebliche Abweichungen? - Ist die bisherige Handhabung der gültigen und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Erhaltungssatzung Nr 16 Zeilsheim durch die Bauaufsicht und das Denkmalamt noch aktuell oder werden Baugenehmigungen nun zu Lasten des Erhalts historischer Gebäude großzügigerer erteilt? Begründung: Die Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 war bisher ein ehemaliges landwirtschaftliches Gehöft, bestehend aus einem Wohngebäude, Stallungen und einer Scheune, das über mehrere Jahrhunderte an dieser markanten Stelle das Ortsbild im alten Zeilsheim prägte. Die erste urkundliche Erwähnung als "Sedel Hoff" geht auf das Jahr 1384 zurück. Für die Bürgerschaft war dieses Gehöft ein Teil der Identität Zeilsheims. Anfang dieses Jahres erfolgte zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger zunächst der Teilabriss des Wohngebäudes. Inzwischen wurden das gesamte Wohngebäude sowie die Scheune und die Stallungen restlos beseitigt. Seit einigen Wochen ruhen nun die Bauarbeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1721 2020 Die Vorlage OF 1348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 1193/6 Betreff: Zeilsheim: Radweg Hofheimer Straße am Ortseingang von Hofheim kommend sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die erst vor ca. einem Jahr eingerichteten Parkplätze auf dem Bürgersteig auf der in Fahrtrichtung Zeilsheim rechten Seite der Hofheimer Straße wieder zu entfernen und die frei werdende Fläche für den Fahrradverkehr nutzbar zu machen. Erst kurz vor der Kreuzung mit dem Steinkopfweg soll der Radverkehr dann auf die Straße geleitet werden. Begründung: Die Situation ist derzeit gefährlich, weil der von Hofheim kommende Radverkehr im Moment an einer äußerst ungünstigen Stelle auf die Straße geleitet wird. Es wird eng, die Autos haben noch hohe Geschwindigkeit, der Verkehr ist zumindest im Berufsverkehr sehr dicht. Etwas später an der Einmündung des Steinkopfwegs wäre die Situation wenigstens etwas übersichtlicher. Von der Maßnahme wären nur ca. 3-5 Parkplätze wirklich betroffen und der Gewinn an Sicherheit wäre erheblich. . Bildquelle: Google-Street-Map Auf dem Bild ist das Schild "Fahrradweg Ende" zu erkennen. Das bedeutet, die Radfahrer*innen müssen an dieser Stelle auf die Straße. Es wäre sicherer, den Radweg noch auf dem Bordsteinweg zu führen, der in diesem Bereich noch breit genug ist, und erst kurz vor der nächsten Kreuzung auf die Straße zu leiten. Dann könnte das Parken auf dem Weg allerdings nicht mehr zugelassen werden. Im Bild betrifft dies zwei Fahrzeuge. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5685 2020 Die Vorlage OF 1193/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2019, OF 1068/6 Betreff: Zeilsheim: Besserer Sonnenschutz in der Käthe-Kollwitz-Schulturnhalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Sonnenschutz an den Fenstern in der Turnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule zu verbessern. Der Sonnenschutz sollte so ausgelegt sein, dass die speziellen Anforderungen der Schule und der Vereine berücksichtigt wird. Die Vereine empfehlen die Installation eines Vorhanges an der Stirnseite (Fenster zur Klosterhofstraße) und einer Verdunklungsfolie an der Längsseite (Schulhof). Begründung: Die Schulturnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule wird im Vereinsbetrieb auch von einer Rollstuhl-Tischtennismannschaft genutzt. Es finden in Zeilsheim in dieser Sportart auch Bundesliga-Spiele statt. Der Stadtteil hat sich zu einem wichtigen Standort für Rollstuhl-Tischtennis entwickelt. Die Anforderungen der inklusiven Sportler sind jedoch in der bisherigen baulichen- und technischen Umsetzung nicht umfassend berücksichtigt. Die Stirn- und Längsseite verfügen über außenliegende Lamellenjalousien. Diese lassen aber am Rand zum Fensterrahmen noch zu viel Sonnenlicht rein. Zudem ist bei kälteren Temperaturen und bei böigem Wind die Funktion der Jalousien zu deren Schutz außer Kraft. Ein geeigneter Vorhang an der Stirnseite könnte den Sportlern helfen. Aufgrund der Rauchabzugsfenster an der Längsseite kann kein Vorhang installiert werden. Mit Verdunklungsfolien an den Fenstern könnte auch hier Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4863 2019 Die Vorlage OF 1068/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein) - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich Boehleschule) - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig) - Gotenstraße (Höchst) - Königsteiner Straße (Höchst) - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang) - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen) - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke) - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße) - Alt Schwanheim (Schwanheim) - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt) - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus) - Westhöchster Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg) - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg) Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtigen Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 42). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o.g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4541 2019 Die Vorlage OF 1007/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 969/6 Betreff: Zeilsheim: Sicherheit für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, damit die Probleme für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim besprochen und Lösungen gefunden werden können. Begründung: Von einem Radfahrer, der die Strecke im Berufsverkehr täglich benutzt, wird folgendes vorgebracht: Das Linksabbiegen auf der Hofheimer Straße am Ortsausgang Zeilsheim in den Feldweg nach Kriftel sei für Radfahrer*innen gefährlich. Diese Befürchtung ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sehr gut nachvollziehbar. Als eine Lösungsmöglichkeit wird vorgeschlagen, auf der in Fahrtrichtung Hofheim linken Seite den recht breiten Bürgersteig als Radweg in beide Richtungen zu gestalten. Ebenfalls als problematisch beschrieben wird die Fahrt in die andere Richtung. Hier ist der neuralgische Punkt die Kreuzung Alt-Zeilsheim/Hofheimer Straße. Will man mit dem Fahrrad von der Hofheimer Straße kommend links in die Straße Alt-Zeilsheim abbiegen (zum Münsterer Weg), so würde man häufig von Autos geschnitten, die von rechts kommen und die Fahrräder übersehen. Auch diese Befürchtung ist nachvollziehbar. Hier wird vorgeschlagen, die Radwegeführung durch die Flanbrechtstraße zu verlegen. Dies würde möglicherweise auch das o.a. Problem lösen können. Der Ortsbeirat kann sich so ohne weiteres keine der Problemlösungen zu eigen machen. Die Durchführung eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern hat sich in der Vergangenheit oft bewährt, um zu durchführbaren Lösungen zu kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4480 2019 Die Vorlage OF 969/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 970/6 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Stadtschulamts, der Schulleitung, der Kinderbeauftragten, Elternvertretern und dem Ortsbeirat zur Schulwegsicherung durchzuführen. Im Wesentlichen sollen folgende zwei Schwerpunkte besprochen werden: - Zebrastreifen für die Kreuzungen Ecke Bläuländchen/Klosterhofstraße, Ecke Alt-Zeilsheim/Welschgrabenstraße sowie Ecke Frankenthaler Weg/Kranentrank - Falschparker-Situation rund um die Käthe-Kollwitz-Schule Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind auf den Antragsteller zugegangen mit der Bitte die Schulwege in Zeilsheim sicherer zu machen. Auf Nachfrage bei der Kinderbeauftragten wurde klar, dass diese Forderungen auch durch diese nachvollziehbar sind und daher scheint es geboten vor Ort die Situation mit den zuständigen Ämtern zu prüfen, um dann einen geeigneten Vorschlag für die Beordnung des Schulverkehrs zu erlangen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4481 2019 Die Vorlage OF 970/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2018, OF 633/6 Betreff: Zeilsheim: Feuerwehrausfahrt vor Falschparkern sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch das Aufstellen von weiteren Pollern oder das Aufbringen von schraffierten Fahrbahnmarkierungen den Ausfahrtsbereich der Freiwilligen Feuerwehr Zeilsheim vor Falschparkern zu sichern und damit den Einsatzfahrzeugen eine unbehinderte Ausfahrt zu gewährleisten. Der betroffene Bereich befindet sich zwischen dem Feuerwehrhaus und Klosterhofstraße 36 auf der einen und Klosterhofstraße 31 auf der anderen Straßenseite. Begründung: Sowohl die Freiwillige Feuerwehr als auch Anwohner der Klosterhofstraße werden durch parkende Autos im genannten Bereich an der Ausfahrt zum Teil massiv behindert. Gerade für die freiwillige Feuerwehr muss aber gewährleistet sein, dass ein schnelles Ausrücken im Notfall möglich ist. Auch ein schriftlicher Hinweis seitens der Feuerwehr, der an falschparkende Autos verteilt wurde, blieb bisher ohne erkennbaren Erfolg, so dass eine bauliche Maßnahme erforderlich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2856 2018 Die Vorlage OF 633/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2017, OF 381/6 Betreff: Zeilsheim: Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung Vorgang: OIB 254/14 OBR 6; ST 1128/14; OM 4320/15 OBR 6; ST 1466/15; NR 289/17 CDU/SPD/GRÜNE Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend auf den im Geschäftsgang befindlichen Antrag NR 289/2017 "Mehr Sitzbänke im öffentlichen Raum für alle! Besondere Sensibilität für die Mobilität von Seniorinnen und Senioren" die seit vielen Jahren vom Ortsbeirat geforderten Sitzbänke in der Feldgemarkung Zeilsheim (Verlängerung der Blauländchenstraße, Verlängerung der Welschgrabenstraße und am Alten Krifteler Weg) aufzustellen. Begründung: Die Feldgemarkung am westlichsten Stadtrand Frankfurts lädt zu Spaziergängen und Radtouren ein. Die Felder und Wiesen eignen sich hervorragend zur Naherholung. Leider wurden vor vielen Jahren die dort vorhandenen Bänke entfernt, so dass ältere oder mobilitätseingeschränkte Mitbürger kaum eine Chance mehr auf Erholung haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2014, OIB 254 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST 1128 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4320 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1466 Antrag vom 15.03.2017, NR 289 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1527 2017 Die Vorlage OF 381/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 378/6 Betreff: Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das verkehrswidrige und hochgefährliche Verhalten vieler Autofahrerinnen an der Baustelle an der Pfaffenwiese in Zeilsheim schnellstens abgestellt wird. Begründung: Seit etwa einer Woche ist die Pfaffenwiese am Ortseingang Zeilsheim auf einer Strecke von mehreren hundert Metern in einer Richtung gesperrt, weil die eine Straßenhälfte durch Bauarbeiten blockiert ist. Derzeit besteht Einbahnstraßenregelung in Richtung Zeilsheim. In der anderen Richtung muss auf eine Umleitungsstrecke ausgewichen werden. Um den Bussen der VGF diese Umleitung zu ersparen, wurde jedoch eine Ampel eingerichtet, die den Autoverkehr Richtung Zeilsheim zurück hält, wenn die Busse von Zeilsheim Richtung Unterliederbach grün erhalten. Da die Kapazität der halbierten Fahrbahn aber zu gering ist, ist die zweite Ampel eine reine Busampel (weißer Querstrich bedeutet rot, senkrecht bedeutet grün). Diese Ampel springt auch nur an, wenn ein Bus sie anfunkt. Inzwischen fahren aber auch viele AutofahrerInnen an diese Busampel heran und fahren dann widerrechtlich bei weißem Querstrich in den Baustellenbereich hinein. Dabei ist es aufgrund einer Kurve nicht möglich, die Strecke komplett bis zur anderen Ampel einzusehen, und diese ist auf grün geschaltet, wenn bei der Busampel Querstrich zu sehen ist. Das heißt, die Fahrzeuge fahren ohne zu wissen, ob sie auf der Strecke Gegenverkehr haben werden, gegen eine ausdrückliche Einbahnstraßenregelung und unter prinzipieller Begehung eines Rotlichtverstoßes durch den Baustellenbereich. Seitens des 17. Polizeireviers erfuhr der Antragsteller, dass man nicht ständig einen Funkwagen vor Ort platzieren könnte. Dies ist verständlich, aber zivile Kontrollen wären sowieso viel effektiver. Irgend etwas muss jedenfalls geschehen, bevor es zum ersten schweren Unfall kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1525 2017 Die Vorlage OF 378/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion gibt als Begründung für seine Ablehnung zu Tagesordnungspunkt 33. folgende Protokollerklärung ab: "Der Magistrat hat es nicht für nötig gehalten, diese Baumaßnahme und die daraus resultierenden Einschränkungen, die gravierende Einschnitte in das Stadtteilleben haben, im Vorfeld mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Dies häuft sich mittlerweile und scheint systematisch für die Arbeit des Magistrats zu sein. Die Ortsbeiräte verfügen über hohe Ortskunde und können Probleme vorhersagen, die bei Baustellen dieser Größenordnung vermutlich auftreten. Drei Tage vor Baubeginn wurde über die örtliche Presse die 4-monatige Sperrung der Hauptverkehrsstraße des Stadtteils veröffentlicht. Zum Vergleich: Bei der Baumaßnahme in der Straße Alt-Zeilsheim haben die betroffenen Ämter und Mandatsträger Hand-in-Hand über Monate sämtliche Möglichkeiten genutzt, um die Bürger zu informieren, zu beteiligen und mitzunehmen. Wenn der Magistrat der Meinung ist, auf diese Art der Zusammenarbeit zu verzichten, so soll er mit sämtlichen Problemen auch alleine fertig werden."
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 248/6 Betreff: Zeilsheim: Vorplanung Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg Vorgang: OI 63/15 OBR 6; B 341/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Vorfeld der Sanierung der Straße Alt-Zeilsheim (Abschnitt Hofheimer Straße -Pfortengartenweg) eine Verkehrszählung durchzuführen, die Aufschluss darüber gibt, wie viel Fahrzeuge die Straße insbesondere entgegen der Hauptverkehrsrichtung nutzen. Die Verkehrszählung soll als Grundlage für die Entscheidung der zukünftigen Verkehrsführung dienen. Begründung: Der nächste Bauabschnitt der Straße Alt-Zeilsheim soll im kommenden Jahr folgen. Eine Sanierung ergibt die Möglichkeit die grundlegende Verkehrsführung zu überdenken. Aktuell ist der kleine Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg für den Zweirichtungsverkehr freigegeben. Durch abgestellte Fahrzeuge ist die Straße jedoch so verengt, dass es gerade zu den Hauptverkehrszeiten zu Rückstaus kommt. Entgegen der Hauptverkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge blockieren oft die vielen Busse, die dort auch eine Haltestelle haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 21.04.2015, OI 63 Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 341 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 15 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Vorlage OF 248/6 vorerst zurückzustellen und die Ortsvorsteherin zu beauftragen, einen Ortstermin mit Vertreterinnen/Vertreter der zuständigen Fachämter in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg zu organisieren. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 248/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit Vertreterinnen/Vertretern der zuständigen Fachämter in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 248/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und REP gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 182/6 Betreff: Zeilsheim: Fußgängerüberweg Alt-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung der Baumaßnahme Verkehrskonzept Alt-Zeilsheim den Fußgängerüberweg an der Kreuzung Kolberger Weg bei den dann anstehenden Markierungsmaßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Farbige und größere Bodenmarkierungen im Vorfeld des Überweges könnten neben den blau-weißen Reflektoren am Schildermast die Sichtbarkeit erhöhen. Begründung: Nach einem Ortstermin der Kinderbeauftragten und des Straßenverkehrsamtes wurde von beiden Seiten befürwortet, die Sicherheit des Fußgängerüberweges zu erhöhen. Dieser ist Bestandteil des Schulwegeplanes der Käthe-Kollwitz-Schule und die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, dass die Verkehrsführung von Alt-Zeilsheim, sowie der Straßeneinmündung Kolberger Weg für viele Autofahrer unübersichtlich und damit für die Kinder gefährdend ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 613 2016 Die Vorlage OF 182/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2016, OF 70/6 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge des Verkehrskonzeptes AltZeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis Welschgrabenstraße) zu verringern, in dem die Busse folgende Strecken fahren: Bus 54 - Endhaltestelle Hofheimer Straße / Starthaltestelle Neu Zeilsheim. Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle Hofheimer Straße. In der Pfaffenwiese Höhe Hausnummer 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle Neu Zeilsheim in Richtung Griesheim. Bus 53 - Geänderte Wegstrecke Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle Stadthalle Zeilsheim den Frankenthaler Weg bis zur Westhöchster Straße und von dort weiter zum Bahnhof Zeilsheim. Falls erforderlich kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung von Alt-Zeilsheim wg. eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. 3 Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung, trotz Sperrung ist. Die Ortskundigkeit der Ortsbeiräte, sowie die Bürgernähe und somit verbunden mit vielen Detailinformationen sollte bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen Höchst Bahnhof und Stadthalle Zeilsheim erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle Kirche Zeilsheim werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle Kirche Zeilsheim mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat zu jederzeit die Gelegenheit die S-Bahnhaltepunkte Zeilsheim, Farbwerke und Höchst Bahnhof zu erreichen. Der Verlust der direkten Fahrbeziehung nach Sindlingen ist im Anbetracht der niedrigen Fahrgastzahlen zu verkraften. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 113 2016 Die Vorlage OF 70/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: - Bus 53 - Endhaltestelle `Hofheimer Straße ́/Starthaltestelle `Neu Zeilsheim ́: Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle `Hofheimer Straße ́. In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle `Neu-Zeilsheim ́ in Richtung Höchst. - Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle `Stadthalle Zeilsheim ́ den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur." b) der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2016, OF 52/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Passanten und der Wohngebäude zu ergreifen, die ein Be- oder Überfahren des Bürgersteigs der Häuser Alt-Zeilsheim 55 und 57 wirkungsvoll verhindern. Aus Sicht des Ortsbeirates ist hierfür ein bauliches Verhindern von Parkverstößen im Pfortengartenweg und Alt-Zeilsheim erforderlich, sowie eine Reihe von schützenden Pollern vor den betroffenen Häusern. Begründung: Die Bewohner der Liegenschaften Alt-Zeilsheim 55 und 57 erleben fast täglich Situationen, wo größere Fahrzeuge den Kurvenradius vom Pfortengartenweg in die Straße Alt-Zeilsheim nicht einhalten können und den Bürgersteig überfahren und oftmals auch das Haus treffen. Am Haus sind für jeden Laien dutzende solcher Unfallstellen ersichtlich. Meist führt der Unfall noch zu einer Fahrerflucht. Die Anwohner können auf Wunsch gerne entsprechende Aktenzeichen des 17. Polizeirevier nennen oder ihre Außenspiegel-Sammlung vorzeigen. Die angebrachten Parkwinkel und Straßenschilder, die das Ende der Parkzonen im Pfortengartenweg und Alt-Zeilsheim zeigen, dienen den Kraftfahrzeugnutzern nur als nett gemeinte Hinweise und müssen durch bauliche Maßnahmen verstärkt werden. Der Hinweis auf die Stadtpolizei Verkehrssicherheit ist mit Bezug auf die Häufigkeit und Zeiten der Kontrollfahrten im Stadtteil Zeilsheim und der offensichtlichen Lage und Realität nicht zielführend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 109 2016 Die Vorlage OF 52/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2015, OF 1475/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung des Detmolder Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Jahr 2016 eine grundhafte Erneuerung der Straße Detmolder Platz (Stichweg von der Klosterhofstraße abgehend) erfolgen kann und ob diese so saniert werden kann, wie der Dessauer Weg. Begründung: Die Straße Detmolder Platz in der Klosterhofstraße ist in einem sehr schlechten Zustand. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1463 2015 Die Vorlage OF 1475/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2015, OF 1418/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: OM 3680/14 OBR 6; ST 294/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die dem Ortsbeirat vorgestellte Teillösung des Verkehrskonzeptes AltZeilsheim zu unterstützen und alle erforderlichen Mittel für eine zügige Umsetzung bereitzustellen. Begründung: Bei der Vorstellung der Planungen zum Verkehrskonzept Alt-Zeilsheim, Abschnitt Kolberger Weg - Bartholomäusgasse, wurden dem Ortsbeirat die Handlungsmöglichkeiten vorgestellt. Übereinstimmend wurde die Lösung "Verengung der Fahrspur auf 5 Meter" begrüßt. Diese sieht vor, dass PKW und Busse im Abschnitt der Kirche nur unter gebührender Berücksichtigung der Abstände einander begegnen können. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4324 2015 Die Vorlage OF 1418/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2015, OF 1405/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrszählung in der Hofheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Hofheimer Straße zwischen Klosterhofstraße und Steinkopfweg über einen geeigneten Zeitraum hinweg, die Menge und die Geschwindigkeit der dort in beide Richtung fahrenden Fahrzeuge zu erfassen und die Messergebnisse dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Der Verkehr auf der Ortsein- bzw. ausgangsstraße hat in letzter Zeit stark zugenommen. Die Anwohner schlagen eine Querungshilfe vor. Um objektive Daten zur Situation in diesem Straßenabschnitt zu erhalten und ob dieser Überweg nach R-FGÜ 2001 zulässig sein würde, wird die Messung gewünscht. Auf Grundlage der dann vorhanden Datenbasis kann der Ortsbeirat über weitere Schritte beraten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4317 2015 Die Vorlage OF 1405/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 21.04.2015, OI 63 entstanden aus Vorlage: OF 1329/6 vom 06.04.2015 Betreff: Zeilsheim: Straße Alt-Zeilsheim zwischen Pfortengartenweg und Hofheimer Straße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 7 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt vom Pfortengartenweg bis zur Hofheimer Straße die Straßenoberfläche instand zu setzen bzw. die Mittel zur Instandsetzung einzuplanen, damit eine zeitnahe Sanierung erfolgen kann. Bei der Sanierung soll der Magistrat berücksichtigen, dass der Gehweg im Bereich der Häuser Alt-Zeilsheim 51 bis 57 verbreitert sowie die Bordsteinkante so weit hoch gesetzt wird, dass ein Überfahren verhindert werden kann. Zeitgleich kann in dem Zusammenhang die ÖPNV-Haltestelle "Hofheimer Straße" barrierefrei ausgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 341 Antrag vom 11.11.2016, OF 248/6 Versandpaket: 29.04.2015 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2015, OF 1329/6 Betreff: Zeilsheim: Straße Alt-Zeilsheim zwischen Pfortengartenweg und Hofheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Straße Alt-Zeilsheim vom Pfortengartenweg bis zur Hofheimer Straße die Straßenoberfläche gemäß § 3 Abs. 2 Punkt 7 der GO OBR instand zu setzen bzw. die Mittel zur Instandsetzung einzuplanen, damit eine zeitnahe Sanierung erfolgen kann. Bei der Sanierung soll der Magistrat berücksichtigen, dass der Fußgängerweg der Häuser Alt-Zeilsheim 51 - 57 verbreitert sowie die Bordsteinkante so weit hoch gesetzt wird, dass ein Überfahren verhindert werden kann. Zeitgleich kann in dem Zusammenhang die ÖPNV Haltestelle Hofheimer Straße barrierefrei ausgebaut werden. Begründung: Der Zustand der Straßenoberfläche in Alt-Zeilsheim ist nicht mehr zufriedenstellend. Gerade im Bereich der Kreuzung Pfortengartenweg ist bei Nässe eine Unfallgefahr für Motorradfahrer, die hier schnell ins Rutschen kommen. Der Fußgängerweg inkl. Bushaltestelle ist für die Nutzungsfrequenz (Bonifatius-Route, Wanderweg R8) sehr schmal und im Kurvenradius Pfortengartenweg sehr gefährlich. Die Hausfassade Nr. 57 zeugt von häufigen Begegnungen mit LKWs und Bussen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Initiative OI 63 2015 Die Vorlage OF 1329/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 1331/6 Betreff: Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Änderung der Schulbezirksgrenze für die Flanbrechtstraße von der Adolf-Reichwein-Schule zur Käthe-Kollwitz-Schule möglich ist und welche Vor- und Nachteile damit verbunden wären. Die Schulbezirksgrenze könnte demnach der Straße Alt-Zeilsheim bis zum Münsterer Weg folgen. Begründung: Die Flanbrechstraße liegt im Stadtbezirk Zeilsheim Süd, gehört jedoch zum Schulbezirk der AdolfReichwein-Schule. Zahlreiche Gestattungsanträge von dort wohnenden Eltern zeigen, dass diese sich eher zu Käthe-Kollwitz-Schule hingezogen fühlen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4045 2015 Die Vorlage OF 1331/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2014, OF 1215/6 Betreff: Zeilsheim: Optimierung der Ampelphasen in der Hofheimer Straße/BAB 66 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil zu prüfen und zu berichten, wie eine Optimierung der Ampelphasen an der Kreuzung Hofheimer Straße/BAB66 zu einem verbesserten Verkehrsfluss bzw. eine Reduzierung der Staus in der Hofheimer Straße und auf der Abfahrtsspur der BAB66 erreicht werden kann. Begründung: Im täglichen Berufsverkehr ist der Kreuzungsbereich der Hofheimer Straße an der Kreuzung der A66 überlastet. Der Verkehr staut sich bis Alt-Zeilsheim zurück. Zusätzlich staut sich die Abfahrtsspur von Fahrzeugen aus Wiesbaden kommend und in Richtung Hofheim fahrend teilweise bis zu 600 Meter auf die Autobahn zurück. Dies kann ohne Aufwand jederzeit bei einer Ortsbesichtigung zur entsprechenden Uhrzeit gesehen und nachvollzogen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3756 2015 Die Vorlage OF 1215/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 1187/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: B 410/78; M 173/90; OM 1948/13 OBR 6; ST 692/13; ST 689/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das bereits mehrfach vom Ortsbeirat geforderte Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim dem Ortsbeirat vorzustellen. Sollte dies innerhalb der Frist nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, den aktuellen Zwischenstand zu berichten und die Gründe für den außergewöhnlichen Zeitbedarf von rund zwei Jahren zu erläutern. Begründung: Der Ortsbeirat hat viel Geduld und erinnert im Halbjahres-Rhythmus an die Erledigung des Anliegens der Zeilsheimer Anwohner in Alt-Zeilsheim. Diese können allerdings auch trotz der komplexen Situation nicht verstehen, warum warum seit der Antragsstellung im Februar 2013 noch keine Ergebnisse vorlegt wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 689 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3680 2014 Die Vorlage OF 1187/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 1129/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation im Oppauer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mit geeigneten Maßnahmen sicherzustellen, dass im Oppauer Weg der Fußgängerweg stets für die Fußgänger vollständig zur Verfügung steht und gleichzeitig eine ausreichende Straßenbreite übrig bleibt. Begründung: Im Oppauer Weg besteht linksseitig ein Fußgängerweg der aufgrund fehlender Parkplätze in der Straße so beparkt wird, dass kein Durchgang für Fußgänger übrig bleibt. Rechtsseitig ist ein nur unzureichend ausgebauter Fußgängerweg vorhanden, der ebenfalls durch abgestellte PKWs zugestellt ist und gleichzeitig die Straßenbreite nicht mehr ausreicht um bspw. Rettungsdienstfahrzeuge ein ungehindertes Durchkommen zu ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3524 2014 Die Vorlage OF 1129/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2014, OF 1016/6 Betreff: Zeilsheim: Zustand des Friedhofes Vorgang: ST 1193/11; ST 952/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich endlich der unhaltbaren Zustände auf dem Friedhof Zeilsheim anzunehmen. Dazu zählen insbesondere die Erneuerung der Sanitäranlagen, die Instandsetzung der Wege vom Eingang der Welschgrabenstraße bis zur Trauerhalle und die Ertüchtigung der Dienstgebäude. Die im Sommer 2013 angekündigte Organisationsuntersuchung soll in dem Zusammenhang dem Ortsbeirat zeitnah zur Kenntnis gegeben werden. Begründung: Die Problematik des Zeilsheimer Friedhofes ist bekannt und sollte endlich beseitigt werden. Die Würde der Totenruhe und die Ansprüche der Besucher sind zu beachten. In der 23. Sitzung des Ortsbeirates (27.08.13) wurde vom Abteilungsleiter des Friedhofsamt die Situation der Friedhöfe vorgestellt und der Abschluss einer Organisationsuntersuchung für Herbst 2013 angekündigt. Die Vorstellung dieser Untersuchung fehlt noch und wird dringend erwartet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1193 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 952 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3094 2014 Die Vorlage OF 1016/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 890/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: ST 688/13; ST 692/13; ST 715/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Wünsche des Ortsbeirates nach einem Verkehrskonzept zügig fertigzustellen und dem Ortsbeirat 6 im Rahmen der Bürgerfragestunde zeitnah vorzustellen. Begründung: Die Probleme der Straße Alt-Zeilsheim sind durch die Anträge im Frühjahr 2013 dem Magistrat hinreichend bekannt gegeben worden. Die Anwohner können allerdings nicht verstehen, dass sich seit der Antragsstellung vor ca. 11 Monaten nichts bewegt hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 688 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 715 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2776 2014 Die Vorlage OF 890/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2013, OF 693/6 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht >24t) zum Industriepark Höchst oder dem Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der BAB A66 und B40a bereits wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der ST 261/2012 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Wenn er mit erlaubten 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt vom Lachgraben nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, so dass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2108 2013 Die Vorlage OF 693/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2013, OF 656/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig-Engstelle Alt-Zeilsheim und die EnEV Vorgang: OM 1947/13 OBR 6; OM 1948/13 OBR 6; V 629/13 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Frage zu beantworten: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Bürgersteige in Alt-Zeilsheim (zwischen Kolberger Weg und Bartholomäusgasse) weiterhin in einem nutzbaren Zustand zu erhalten, insbesondere dann, wenn im Rahmen von Sanierungsarbeiten die Wohngebäude gemäß Energie-Einsparverordnung mit einer Außendämmung ausgestattet werden müssen. Begründung: Im o.g. Straßenbereich sind die Bürgersteige im Grunde kaum vorhanden. Entsprechende Anträge zur Erstellung von Verkehrskonzepten sind in der 18. Ortsbeiratssitzung bereits verabschiedet worden. Diese o.g. Frage möchte der Ortsbeirat losgelöst von der Verkehrsdiskussion beantwortet wissen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1947 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 Auskunftsersuchen vom 19.02.2013, V 629 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 656/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2013, OF 658/6 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Drei Kontrollpunkte sollten dabei im Fokus liegen: 1. Einfahrt nach Zeilsheim, Hofheimer Straße. Kontrolle des Gesamtgewichtes <30 Tonnen. 2. Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim. Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder) 3. Einfahrt nach Zeilsheim, Jahrhunderthalle. Kontrolle des Gesamtgewichtes <24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer LKW, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2027 2013 Die Vorlage OF 658/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2013, OF 652/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: B 410/78; M 173/90; V 1104/95 OBR 6; OM 1516/12 OBR 6; ST 1923/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim zu erstellen, das die Anwohner der Straße vom Verkehr entlastet, die Fußgänger und Radfahrer insbesondere im sehr schmalen Straßenabschnitt im Bereich der katholischen Kirche schützt und die Einhaltung der Geschwindigkeit wirksam und nachhaltig kontrolliert. Dieses Konzept sollte an die Pläne des 1988 durch den Ortsbeirat und die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "Verkehrsberuhigungskonzept Alt-Zeilsheim" anknüpfen, das damals trotz Zusage des Magistrats nicht umgesetzt wurde. Bereits im September 2012 hatte der Ortsbeirat einstimmig gefordert, Maßnahmen zur Kontrolle der Regelgeschwindigkeit in der Straße Alt-Zeilsheim zu ergreifen (OM 1516/2012). Die daraufhin in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1923/2012) vorgeschlagenen zwei Bodenmarkierungen für Tempo 30 hält der Ortsbeirat für nicht ausreichend, um die Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit wirkungsvoll zu gewährleisten. Das Verkehrskonzept sollte unter anderem enthalten: niveaugleicher Straßenraum zwischen Kolberger Weg und Bartholomäusgasse mit abgegrenztem breiterem Fußweg und passierbarer Engstelle für PKWs. partielle Aufpflasterung im Bereich der Einmündung Oppauer Weg/Welschgrabenstraße. Hierfür sollte ein geräuscharmer Belag verwendet werden. Prüfung der Möglichkeit, eine der Buslinien auf dem Fahrweg nach Höchst durch den Kolberger Weg zu leiten. Ferner wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, warum das 1988 beschlossene Verkehrskonzept nicht umgesetzt wurde. ob die Planungen auch jetzt noch durchführbar sind, oder aber überarbeitet werden müssen. in welchem Zeitraum die Umgestaltung der Straße erfolgen kann. Das Verkehrskonzept sollte vom Magistrat dem Ortsbeirat und der Zeilsheimer Bevölkerung vorgestellt werden.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2013, OF 617/6 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die Staße Alt-Zeilsheim ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, in dem im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der motorisierte Individualverkehr, der öffentliche Nahverkehr, der Rad- und Fußverkehr sowie der Lärmschutz für die Anwohner betrachtet werden. Dabei sind folgende Aspekte besonders zu prüfen: 1. Wie kann die bereits jetzt vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 besser überwacht werden? 2. Besteht die Möglichkeit, an den besonders engen Stellen der Straße den Bürgersteig durch Aufplasterung auf das normale Maß zu verbreitern und die Verkehrsregelung an diesen Stellen so zu gestalten, dass sich entgegen kommende Busse oder LKW aufeinander warten müssen? 3. Besteht die Möglichkeit, die Straße von ihrem Rang der Kreisstraße abzuwerten, und welche zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten würden sich durch eine solche Abwertung ergeben? Begründung: Die Straße Alt-Zeilsheim verbindet Zeilsheim mit Sindlingen. Es ist zwar möglich, Sindlingen von Zeilsheim auch über die Autobahn zu erreichen, dies bringt jedoch je nach genauer Lage von Start- und Zielort kleine Umwege mit sich. Außerdem ist die Autobahn oft überfüllt, so dass zu beobachten ist, dass Menschen aus Sindlingen Nord mit dem Auto durch Zeilsheim hindurch die Autobahnauffahrt Zeilsheim/Hofheim benutzend ihren zeitlich kürzesten Weg zur Autobahn durch die Straße Alt-Zeilsheim finden. Ebenso wird beobachtet, dass erheblicher Verkehr zur Internationalen Schule Sindlingen durch Alt-Zeilsheim fährt. Die Fahrtzeit dürfte auf dieser Strecke nur minimal geringer sein, aus Bequemlichkeit wird dieser Weg aber offensichtlich von vielen Autofahrern dem Weg über die Autobahn vorgezogen. Das Problem dabei ist die Enge der Straße Alt-Zeilsheim. Im historischen Ortskern gelegen, ist der Abstand zwischen den gegenüber liegenden Hausfronten teilweise so gering, dass der Bürgersteig an etlichen Stellen nicht breiter als 50cm ist. Dies bringt extrem gefährliche Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger mit sich, für Menschen mit Kinderwagen ist der Bürgersteig praktisch gar nicht benutzbar. Aufgrund der Nähe zu den Häusern ist der Verkehrslärm sehr störend. Dazu kommt noch, dass immer wieder Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten weit über den dort zugelassenen 30 km/h festzustellen sind. In der Straße verkehren Buslinien des RMV, die sich auch jederzeit auf der Strecke begegnen können. Auch LKW sind zugelassen. In der Vergangenheit wurde in diesem Konfliktfeld zwischen verschiedensten Interessen, die nicht alle unter einen Hut zu bringen sind, der Schwerpunkt der Konfliktlösung auf einen reibungslosen Ablauf des Individualverkehrs gelegt. Der Verkehr wurde im Prinzip so geregelt, dass sich fast an jeder Stelle der Straße zwei Busse begegnen und aneinander vorbei fahren können. Notfalls wurde halt der Bürgersteig extrem schmal gemacht und es wurden sogar Schilder aufgestellt, die die Benutzung des Bürgersteigs verbieten. Allerdings hat der Autoverkehr über die Jahre immer weiter zugenommen, so dass die Situation für die Anwohner und Fußgänger immer unerträglicher geworden ist. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Form der Konfliktlösung im Verkehrsbereich heute noch zeitgemäß ist. Aufgrund der Tatsache, dass man den überörtlichen Verkehr auch über die Autobahn leiten könnte, und aufgrund der gewachsenen Einsicht, dass Vorfahrt für den Autoverkehr vielleicht doch nicht immer und überall die beste Lösung darstellt, könnte man an den engen Stellen den Verkehr auch anders regeln, und zwar so, dass sich entgegen kommende größere Fahrzeuge rücksichtsvoll begegnen und aufeinander warten müssen, wie dies im Alltag an vielen Stellen in den Städten sowieso der Fall ist. Was bei Bauarbeiten oft über Monate möglich ist, kann an einer solch besonders engen Stelle auch mal auf Dauer so sein. Möglicherweise wäre auch eine Regelung mit einer Ampel eine zwar unbequeme, aber sehr sichere Möglichkeit. Eine solche Herangehensweise würde bei den Autofahrern nicht unbedingt auf Begeisterung stoßen, würde doch der tägliche Weg zwangsläufig etwas verzögert. Realistisch betrachtet, dürften solche Verzögerungen aber im Bereich weniger Minuten, etwa "eine Ampel mehr", liegen. Wenn durch solche Maßnahmen ein Teil der Autofahrer die Entscheidung treffen würde, dann doch lieber den Weg über die Autobahn zu wählen, hätte man zur Entlastung der Anwohner sehr viel erreicht. Vor allem aber wäre ein erheblicher Sicherheitsgewinn für die vielen Menschen entlang der Straße, darunter auch viele Schulkinder, die Folge. Bei diesen Abwägungen sollte nicht vergessen werden, dass der Straßenzug vor einigen Jahren bereits einmal über mehr als ein Jahr hinweg wegen Bauarbeiten komplett gesperrt war. Dies war zwar sicher unbequem für einen Teil der Autofahrer, aber man konnte seine Ziele natürlich trotzdem erreichen. Jetzt eine kleine Einschränkung an den besonders schmalen Stellen der Straße wäre dem gegenüber nur eine geringfügige Verschlechterung für die Autofahrer. Wieso sollte ein solcher Kompromiss nicht bei Abwägung aller Interessen möglich sein? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1947 2013 Die Vorlage OF 617/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2013, OF 615/6 Betreff: Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 1) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Schulleitung der Internationalen Schule anzuschreiben und zu bitten, dass die Schülerinnen aufgefordert werden, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die Eltern mögen aufgefordert werden, in Situationen, die ein Kommen mit dem Auto erfordern, die B40 zu nutzen und Zeilsheim zu umfahren. Begründung: Der Situationsbericht der Anwohner Alt Zeilsheim, den alle Ortsbeiräte per mail erhalten haben, beschreibt die Lage der Anwohner und Passanten in deutlicher Weise. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 615/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2013, OF 616/6 Betreff: Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 2) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung in Alt-Zeilsheim möglich sind 2. ob der Straßenbereich zwischen der katholischen Kirche und dem Gemeindehaus so aufgepflastert werden kann, dass ein Überqueren der Straße auch für Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, ohne Hindernisse möglich ist und verkehrsberuhigend gestaltet werden kann. 3. wie ein verkehrsberuhigter Bereich zwischen Batholomäusgasse und Kolberger Weg so gestaltet werden kann, dass( Alt-)Zeilsheim für Durchgangsverkehr nach Sindlingen unattraktiv wird. 4. in welcher Form der Busverkehr um diesen engen Bereich herum z.B. über die Saalfelder Straße oder Neu Zeilsheim und den Kolberger Weg geführt werden kann. 5. ob hier ein Einrichtungsverkehr Abhilfe schaffen kann. Begründung: Der Situationsbericht der Anwohner Alt Zeilsheim, den alle Ortsbeiräte per mail erhalten haben, beschreibt die Lage der Anwohner und Passanten in deutlicher Weise. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 629 2013 Die Vorlage OF 616/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2013, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Der eingerichtete Arbeitskreis für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße eine schnelle Lösung derzeit nur durch einen Neubau für bis zu sechs Gruppen auf dem oberen Teil des Geländes des Abenteuerspielplatzes erreicht werden kann. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" können transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der Vorlage V 352 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist der Arbeitskreis unabhängig davon zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Möglich wäre derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis zu vier Gruppen wegen des Baumbestandes). Weitere Alternativen könnten in der West-Höchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und dem Kirchengebäude in der Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich) verwirklicht werden. Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist allerdings eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 228 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 532 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 305 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2762, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2012, OF 593/6 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Die eingerichtete Taskforce für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass eine schnelle Lösung neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße derzeit nur ein Neubau für bis zu 6 Gruppen auf dem oberen Teil vom Gelände des Abenteuerspielplatzes ist. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" sollen transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der V352/2012 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist die Taskforce unabhängig zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Alternativen wären derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis 4 Gruppen wegen des Baumbestandes), Westhöchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und Kirche Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich). Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 305 2013 Die Vorlage OF 593/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 488/6 Betreff: Zeilsheim: Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um die Einhaltung der Regelgeschwindigkeit auf der Straße "Alt-Zeilsheim" nachhaltig zu verbessern. Bis dahin sollen die Kontrollen des fließenden und ruhenden Verkehrs vor allem in den frühen Morgen- und späten Abendstunden verstärkt werden. Begründung: Die Straße Alt-Zeilsheim ist aufgrund der historisch gewachsenen Struktur der Gebäude eine verhältnismäßig enge Straße und stellenweise sind die Bürgersteige extrem schmal. Die Anwohner beklagen sich, dass viele Fahrzeuge deutlich schneller als die erlaubten 30 km/h fahren. Messungen vom Straßenverkehrsamt haben ergeben, dass vor allem in den frühen Morgen- und Abendstunden mehr als 25% der Fahrzeuge sich nicht an das vorgegebene Tempolimit halten. Die überhöhten Geschwindigkeiten und engen Bürgersteige gefährden die Passanten und vor allem in den Morgenstunden die Schulkinder. Ein geeignetes Konzept soll zur Sicherheit beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1516 2012 Die Vorlage OF 488/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2012, OF 357/6 Betreff: Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der geplante Neubau der Kita "Klosterhofstraße" nicht besser auf dem Grundstück des an der Blauländchenstraße befindlichen Abenteuerspielplatzes zu verwirklichen ist, statt auf dem angedachten städtischen Grundstück im Bereich der unbebauten Klosterhofstraße. Auf dem dadurch frei verfügbaren Grundstück in der Klosterhofstraße wird im Tausch ein neuer Abenteuerspielplatz errichtet. Begründung: Die Erschließung und verkehrliche Anbindung der im unbebauten Bereich der Klosterhofstraße angedachten neuen Kita ist problematisch, da hier nur ein schmaler, befestigter Feldweg vorhanden ist. Notwendige Grundstückskäufe von privaten Gartenbesitzern zur Verbreiterung des Weges sind mit Kosten und erheblichen, zeitlichen Verzögerungen verbunden. Die im Stadtteil entwickelte Idee vom Tausch der beiden Grundstücke, nämlich die Kita auf dem städtischen Gelände des Abenteuerspielplatzes an der Blauländchenstraße (Bild Ziffer 1) zu verwirklichen und stattdessen den Abenteuerspielplatz auf das angedachte Gelände der Kita (Bild Ziffer 2) zu verlegen, sollte daher vom Magistrat auf seine Realisierung hin geprüft werden. Die Kita wäre an der Straße gelegen und der Abenteuerspielplatz könnte im Verbund mit dem Kinderspielplatz "Alter Friedhof" ein Treffpunkt für Kinder aller Altersgruppen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 352 2012 Die Vorlage OF 357/6 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2012, OF 358/6 Betreff: Zeilsheim: Zustand des Friedhofes Vorgang: V 60/11 OBR 6; ST 1193/11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, den Friedhof Zeilsheim endlich in einen ordentlichen Zustand zu versetzen und nachhaltig dafür zu sorgen, dass dies so bleibt. Besonders zählt darunter die Instandsetzung des Weges vom Eingang der Welschgrabenstraße bis zur Trauerhalle. die Entsorgung des Herbstlaubes 2011 die Reinigung und Reparatur oder Erneuerung der Wasserbrunnen eine bedarfsgerechte Leerung der Mülleimer die Sanierung der sanitären Einrichtungen Begründung: Der Zustand des Zeilsheimer Friedhofs wird der Würde der Toten und deren Angehörigen nicht gerecht. Die Stellungnahme 1193 / 2011 berichtete unter Punkt 2 von Sanierungsarbeiten der öffentlichen Toiletten. Unter Punkt 6 von der Verbesserung der Wege gegen die Unfallgefahr. Aufgrund des mangelhaften Wegezustandes kam es schon zu aktenkundigen Unfällen. Der Stadt sollte daran gelegen sein, der Verkehrssicherungspflicht erhöht nachzukommen und dies mit der Instandsetzung des Hauptweges zu beginnen. Das Herbstlaub 2011 wird nicht entsorgt, sondern quasi wöchentlich mit Laubbläsern wieder zu Haufen zusammen geblasen. Der nächste Windstoß lässt die Arbeiten von vorne beginnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2011, V 60 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1193 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1086 2012 Die Vorlage OF 358/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2012, OF 327/6 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen Vorgang: OM 280/06 OBR 6, OA 646/08 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat schlägt vor, die Pläne für eine Kinder- und Jugendeinrichtung, die zum Kauf der Liegenschaft geführt haben (OA 646/2008 und OM 280/2006), nun endlich zu verwirklichen. Der Bedarf ist vorhanden und alternative Räumlichkelten sind im Stadtteil nicht vorhanden und werden daher dringend benötigt. Begründung: Das Gebäude wurde seinerzeit für eine Nutzung als Kinder- und Jugendeinrichtung und für die Schulbetreuung der KKS erworben. Die Sanierung erfolgte nach den Wünschen der Erweiterten Schulischen Betreuung, die nun für den Umzug in das IPI-Gebäude vor neue Herausforderungen gestellt wird Zudem ist dem Magistrat bekannt, dass in Zeilsheim ein großer und akuter Mangel an Kinderbetreuungsplätzen besteht, Abhilfe kann nur im Rahmen von Sofortprogrammen und sinnvoll geplanten Neubauten erfolgen. Dafür ist die Liegenschaft Blauländchenstraße wesentlich besser geeignet als ein geplanter Neubau auf einem unerschlossenen Grundstück in der Klosterhofstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2012, OF 299/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 987 2012 Auskunftsersuchen V 311 2012 1. Die Vorlage OF 299/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 326/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 327/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2012, OF 298/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist. - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde. - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrates soll alle Verkehrsströme inkl. Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer sein. Begründung: Durch die Sperrung der Ausfahrt Lenzenbergstraße des Parkplatzes am Lebensmittelmarkt ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer führt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße von Alt-Zeilsheim kommend, wird immer häufiger missachtet und ist nun auch die einzige Möglichkeit ohne weiträumige Umwege in die Taunusblicksiedlung zu fahren. Die Ausfahrt aus dem Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst blockiert bei Rotphasen Fuß- und Radwege und behindert zeitgleich die Einfahrt auf den Parkplatz. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 986 2012 Die Vorlage OF 298/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2011, OF 224/6 Betreff: Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Blauländchenstraße im Kreuzungsbereich zur Klosterhofstraße ein Halteverbot zu errichten, damit eine Einfahrt in die Klosterhofstraße gefahrlos ermöglicht wird. Begründung: Mit dem Neubau von Reihenhäusern in der Blauländchenstraße wurde der Fußgängerweg so errichtet, dass Kraftfahrzeuge nur noch mit allen 4 Rädern auf der Straße stehen können. Dadurch fahren Fahrzeuge, die von der Blauländchenstraße in die Klosterhofstraße einbiegen auf der linken Fahrbahnseite als "Geisterfahrer". Entgegenkommende Fahrzeuge können hier von der Klosterhofstraße kommend in die Blauländchenstraße nicht mehr einbiegen und durch die Bepflanzung der Schule auch die Kurve nicht einsehen. Mit Errichtung des Halteverbots würde der Fahrzeugverkehr wieder jeweils auf der richtigen Fahrbahnhälfte verkehren und der Begegnungsverkehr gefahrlos ermöglicht. Der genaue Bereich der Halteverbotszone ist auf der kleinen Grafik zu erkennen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 772 2012 Die Vorlage OF 224/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2011, OF 156/6 Betreff: Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen Vorgang: OM 4788/11 OBR 6; ST 146/11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bislang erfolgten und aktuell geplanten Maßnahmen zur Errichtung von zusätzlichen Kindergärtenplätzen und Kindergrippenplätzen für den Stadtteil Zeilsheim aktualisiert vorzustellen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats ST 146/2011 wurde zum Stichtag 31.12.2009 eine Bilanz der Krippen und Kindergärten gezogen. Da einige der dort vorgestellen Maßnahmen (20 Plätze in der kath. Gemeinde St. Bartholomäus und ein Neubau mit 30 Plätzen in der Klosterhofstraße) nicht erfolgten und dadurch die Not der Eltern an einer adäquaten Versorgung ihrer Sprösslinge nicht gelindert wurde, ist eine Aktualisierung erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 458 2011 Die Vorlage OF 156/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2011, OF 90/6 Betreff: Zeilsheim: Zustand des Friedhofes, Umbaupläne vorstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat 6 über den aktuellen Sachstand der Planungen zum Abriss und Neubau der Gebäude auf dem Zeilsheimer Friedhof (Welschgrabenstraße 20) zu informieren. Folgende Fragen sollten dabei auf alle Fälle qualifiziert beantwortet werden: - Wann werden die Umbaumaßnahmen beginnen - Welche Gebäude werden davon betroffen sein - Wurden die Interessen und Bedürfnisse der Besucher und Nutzer/Mitarbeiter ausreichend berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form und welche Veränderungen wurden vorgenommen Wenn nein, warum nicht und wann wird diese Einbindung geschehen - Wie hoch werden die Kosten für die Umbaumaßnahmen sein - Können finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Baumaßnahme außerhalb der bescheidenen Finanzsituation des Friedhofsamtes durchzuführen - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den desolaten Pflegezustand der Wege und Verkehrsflächen nachhaltig zu verbessern. Begründung: Die Gebäude des Zeilsheimer Friedhofs sind seit Jahren nicht mehr zeitgemäß wodurch eine ordentliche und zweckentsprechende Nutzung der Friedhofsanlage kaum mehr möglich ist. Nach einer Ortsbegehung Anfang 2010 zum Abriss der Nebengebäude wurden keine weiteren Schritte vorgestellt. Der jetzige Zustand des Friedhofs ist unwürdig und sorgt täglich für Verärgerung und Empörung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die Pflege und Unterhaltung könnte intensiver sein. Die Wege und Verkehrsflächen sind nicht mehr in einem ordentlichen Zustand und können nur mit erhöhter Achtsamkeit zu benutzen. Die Müllsammelbehälter quellen wochenlang über. Die Brunnen benötigen dringend eine Überholung. Die Vorhaltung eines ordentlichen und gepflegten Friedhofs ist städtische Angelegenheit und sollte nicht aus den reinen Einnahmen der Friedhofsgebühren finanziert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 60 2011 Die Vorlage OF 90/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2011, OF 50/6 Betreff: Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen sicheren Übergang für die Schüler herzustellen, die auf dem Weg vom Grundschulgebäude der Käthe-Kollwitz-Schule zum Gebäude der Schulbetreuung in der Blauländchenstraße die Klosterhofstraße überqueren müssen. Begründung: Mit der Sperrung des Frankenthaler Weges (OA 16-6) verlagert sich der motorisierte Verkehr in den Blauländchenweg, der dann Hauptzufahrtsstraße zum Siedlungsgebiet südlich der Westhöchster Straße wird. Mit Ende der Osterferien konnte die Nachmittagsbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule die ehemaligen Räume der ev. Kirchengemeinde im Blauländchenweg beziehen. Die umfangreichen Renovierungsmaßnahmen sind abgeschlossen und 4 Gruppen von Grundschülern können nun vom Förderverein betreut werden. Der Übergang zwischen Schulgelände und Betreuung erfolgt über den Blauländchenweg und der Einmündung Klosterhofstraße. Ursprünglich vorgesehene Planungen zeigten eine Querung der Klosterhofstraße mittig zwischen Turnhalle und Ipi-Bau. Diese, insbesondere von der Schule favorisierte Lösung wurde verworfen. Die Baustelleneinfahrt wurde gärtnerisch so gestaltet, dass dort kein Ausgang mehr möglich ist. Nun müssen die Kinder den regulären Weg gehen, der durch den schmalen Gehsteig und der unübersichtlichen Kurve in die Klosterhofstraße für die 6-10 jährigen Kinder eine große Gefahr darstellen. Die sehr breit ausgebaute Blauländchenstraße mit ihrem Gefälle verleitet zu erhöhter Geschwindigkeit. Es muss eine geeignete Maßnahme erarbeitet werden, den Weg für die Schulkinder zu sichern. Dies könnte durch eine Querungshilfe in der Klosterhofstraße erfolgen, so wie die Schule er ursprünglich favorisiert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 101 2011 Die Vorlage OF 50/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Jedes Jahr stehen Eltern und Großeltern vor dem gleichen Problem, wenn sie mit ihren Kleinkindern den Spielplatz besuchen: Es gibt keine Toiletten, und die Ecken des Spielplatzes sind oft verschmutzt – nicht selten durch Fäkalien. Doch seit diesem Jahr gibt es eine innovative, einfache und nachhaltige Lösung, die uns eine sorglose Zeit im Freien ermöglichen würde. Sicher habt ihr schon von der Oilette gehört. Wir setzen uns dafür ein, dass auf dem beliebten Spielplatz in der Bartholomäusgasse in Zeilsheim eine Oilette installiert wird.