Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
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Bisheriger Verlauf
10.02.2012
25.03.2013
09.04.2013
Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
Details im PARLIS ST_261_2012Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
Details im PARLIS OF_693-6_2013Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
Details im PARLIS OM_2108_201310.02.2012
Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
Details im PARLIS ST_261_201225.03.2013
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
Details im PARLIS OF_693-6_201309.04.2013
Anregung Ortsbeirat
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
Details im PARLIS OM_2108_2013 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.03.2013, OF 693/6
Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
Vorgang: ST 261/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht >24t) zum Industriepark Höchst oder dem Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der BAB A66 und B40a bereits wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der ST 261/2012 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A66 behandelt werden. Begründung:
Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Wenn er mit erlaubten 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt vom Lachgraben nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, so dass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte.
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2108
2013 Die Vorlage OF 693/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FREIE WÄHLER