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Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.11.2015

Antrag Ortsbeirat

Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen

Details im PARLIS OF_655-8_2015
03.12.2015

Anregung Ortsbeirat

Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen

Details im PARLIS OM_4806_2015
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.11.2015, OF 655/8 Betreff: Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen Auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 ist ein Bauschild angebracht, das den Abriss des Wohngebäudes nebst kleiner Scheune ankündigt. Da auf dem Grundstück möglicherweise ein Neubau geplant ist, stellt sich die Frage, wie sich eine neue (Wohn-)Bebauung mit der direkt benachbarten, total heruntergekommenen Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel) vertragen wird. Seit Jahren stellt dieses früher u.a. als Reinigung genutzte Ladengeschäft einen unansehnlichen Schandfleck für das Niederurseler Stadtbild dar. Dem Ortsbeirat erscheint es deshalb sinnvoll, die zukünftigen städtebaulichen Gestaltungsmaßnahmen gemäß Rahmenplan Niederursel im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße, schon jetzt, anlässlich des Neubaus auf dem Grundstück Nr. 30, in den Blick zu nehmen und eine in das Ortsbild passende Bebauung entlang der Kreuzung anzustreben, die sich mit der im Rahmenplan festgelegten Zielsetzung einer Aufwertung und Verschönerung von Niederursel verträgt und die insbesondere den Erhaltungszielen der Erhaltungssatzung Niederursel im Hinblick auf die städtebauliche Eigenart des Stadtteils verpflichtet ist . Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche baulichen Änderungen auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 geplant sind; 2. dem Ortsbeirat einen ggf. neuen Sachstand zu seiner Stellungnahme 278 v. 20.02.2015 mitzuteilen; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Magistrat auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 34 aufgrund der früheren Nutzungen Altlasten erwartet; 4. zu prüfen und zu berichten, ob er das Grundstück Weißkirchener Weg 34 durch Kauf, zum Beispiel über die Konversionsentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), für eine Wohnbebauung kurz- oder mittelfristig verfügbar machen kann.Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des OBR 8 am 03.12.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4806 2015 Die Vorlage OF 655/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme