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Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.11.2017

Antrag Ortsbeirat

Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen

Details im PARLIS OF_658-5_2017
24.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen

Details im PARLIS OM_2435_2017
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.11.2017, OF 658/5

Betreff: Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Abtsgäßchen als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und für den Durchgangsverkehr zu sperren.

Begründung:

Anwohner beobachten häufig gefährlich schnelle PKWs, deren Fahrer mit völligem Unverständnis auf Fußgänger reagieren. Die Kraftfahrer sind wohl der Ansicht, die Fußgänger sollten die schmalen Schrammborde rechts und links der Fahrbahn benutzen. Diese sind jedoch nicht durchgängig begehbar und erfordern für die Benutzung ein Mindestmaß an Sportlichkeit. In der Straße gibt es auch zwei Gaststätten, von deren Besuchern nicht erwartet werden kann, dass sie sich beim Abschied schleunigst von der Straßenfläche entfernen, um eiligen Kraftfahrern die Durchfahrt zu ermöglichen. Außerdem ist an der Einmündung der kleinen Brückenstraße ein eigentlich überflüssiges Tempo-30-Schild angebracht, dass Autofahrer nochmals zu einer besonderen Rücksichtnahme auffordern soll. Es vermittelt aber offenbar den falschen Eindruck, dass bis zu diesem Schild die innerorts üblichen 50 km/h gefahren werden dürften, die leider auch immer wieder ausgenutzt werden. Aus diesen Gründen ist es angebracht, das Abtsgäßchen in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Das ganz in der Nähe liegende Fritschengäßchen wurde ebenfalls als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Diese Maßnahme hat sich bewährt. Wegen der Enge des Abtsgäßchens ist es unerwünscht, dass diese Straße als Durchfahrt beim Parksuchverkehr oder als Umfahrung der Ampeln in der Paradiesgasse genutzt wird. Der Ortsbeirat hält es für vertretbar, diese Autos bis zur Paradiesgasse vorfahren zu lassen. Dort führt die Straße zweispurig stadtauswärts. Es ist daher sinnvoll das Abtsgäßchen für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren und nur für Anlieger freizugeben.
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2435 2017 Die Vorlage OF 658/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung)