Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern
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Partei(en):SPD•GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 15.01.2023, OF 667/6 Betreff: Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern Die Straße Katzenstirn ist wie zahlreiche Straßen in Zeilsheim eine vergleichsweise schmale Straße mit Einbahnstraßenverkehr und Tempo 30. Geparkt wird auf dem rechten Fahrbahnrand. Da durch das Parken die Straße verengt wird, nutzen oft schwere LKW, Transporter von Paket-/Kurierdiensten, aber auch PKW den Gehweg als Ausweichfläche. Gefährlich wird dies besonders an den Hausnummern 6 und 8, an denen der Hauseingang direkt an der Straße liegt. Aufgrund der mangelnden Einsehbarkeit und der fehlenden Schutzzone kommt es zur gefährlichen Begegnungen, wie Bewohner berichten. Besonders Kinder können die Gefahr dort nicht einschätzen. Zudem ist zu beobachten, dass der Gehweg durch die häufige Befahrung uneben und stark abgesenkt worden ist. Die Erschütterungen haben offensichtlich auch Auswirkungen auf Fundament und Mauerwerk. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehwegs Katzenstirn besonders an der den Grundstücken 6 & 8 zu verhindern. Als Lösungsmöglichkeit ist eine gezielte Abpollerung der Eingänge in Erwägung zu ziehen, aber auch eine Prüfung, ob auf diesem Straßenabschnitt der Einbahnstraße eine Ausweisung der Parkplätze auf dem linken statt dem rechten Fahrbahnrand möglich ist. Ebenso sollte geprüft werden, ob die Breite der Straße überhaupt Parken auf der Fahrbahn zulässt.
Begründung:
Durch die Gefahrensituation besteht Handlungsbedarf.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3367 2023 Die Vorlage OF 667/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme