Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1177/6 Betreff: Verkehrssituation im Bereich Jahrhunderthalle/Ballsporthalle regulieren Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, mit welchen Maßnahmen die unbefriedigende verkehrliche Situation auf der Pfaffenwiese/Silostraße bei Veranstaltungen im Bereich der Jahrhunderthalle/Ballsporthalle besser geregelt und für die Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet werden kann. Bürger kritisieren insbesondere die Lage bei Parallel-Veranstaltungen in beiden Hallen sowie die Situation in Flohmarktzeiten mittwochs und samstags. Unter anderem sind folgende Maßnahmen und deren Umsetzung zu prüfen: - Regelmäßige Verkehrskontrollen der Verkehrslage durch Polizei und Ordnungsbehörden - Maßnahmen zur Verkehrsregelung bei Veranstaltungen - Einsatz von Park-Einweisern seitens der Veranstalter - Höhere Attraktivität des ÖPNV durch dichtere Taktung (Busse/S-Bahnen) - Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten mit Einsatz von Pendelbussen (z.B. am Tor Nord) Begründung: Verkehrsteilnehmer, die den Bereich Pfaffenwiese/Silostraße/Bleiwerksbrücke) bei Veranstaltungen in der Jahrhunderthalle, der Ballsporthalle und während der Flohmärkte befahren, beklagen zunehmend die oft chaotische Lage des fließenden wie auch ruhenden Verkehrs. Die betroffenen Straßenabschnitte sind zeitweise völlig verstopft, durch illegal parkende Autos unbefahrbar und bringen den öffentlichen Busverkehr teilweise zum Erliegen. Es wurde berichtet, dass Fuß- und Radwege auf der Pfaffenwiese und der Bleiwerksbrücke komplett zugeparkt werden und Fußgänger und Radfahrer auf die Fahrbahnen ausweichen müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 1147/6 Betreff: Zeilsheim - Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber REWE Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten das illegale Parken auf dem Gehweg gegenüber REWE Markt bis zur Stadthalle Zeilsheim durch geeignete bauliche Maßnahmen zu unterbinden und so Gefahrensituationen für Kinder und andere Nutzer des Gehweges zu verringern. Begründung: Auf Höhe Bechtenwaldstr. 5 (Rewe Markt) in Frankfurt-Zeilsheim kommt es regelmäßig zu Gefährdungssituationen, insbesondere zur Gefährdung von Kindern. Obwohl hier absolutes Halteverbot gilt, parken zahlreiche Fahrzeuge auf dem Gehweg und versperren diesen. Die Passanten sind dann gezwungen, auf der Straße zu laufen oder auf die andere Seite zu wechseln. Jedoch ist hier der Gehweg nicht durchgängig und kreuzt die Einfahrt zum REWE-Parkplatz. So kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Laufweg, u.a. für Kinder auf dem Weg zur Zeilsheimer Stadthalle, in der das Gros sportlicher Freizeitangebote stattfindet, aber auch zum Kinderzentrum Kegelbahn und in die Kita St. Stephan. Darüber hinaus kommt es durch die Falschparker auch regelmäßig zu Komplikationen bei der Warenanlieferung für den Markt. Die Überwachung durch den Außendienst des Ordnungsamtes reicht offensichtlich nicht aus, um bei den Verkehrsteilnehmenden eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Aus diesem Grund kann nur durch eine bauliche Maßnahme sicher gestellt werden, dass der Gehweg für Fußgänger:innen dauerhaft frei bleibt und niemand zu Schaden kommt. Als bauliche Maßnahme kommt ein einfaches Geländer wie es im Frankenthaler Weg (gegenüber Käthe-Kollwitz-Schule) angebracht wurde, in Betracht (s. Bild 3). Quelle eigene Bilder Bild 1: Blick REWE -Gehweg Richtung Stadthalle Bild 2: Blick REWE Gehweg Richtung Pfaffenwiese Bild 3 gelungene Maßnahme an der Käthe Kollwitz-Schule: Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2025, OF 1148/6 Betreff: Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beenden Von der Jahrhunderthalle kommend befindet sich kurz vor der Ortseinfahrt Zeilsheim, wenige Hundert Meter vor dem Kellerskopfweg ein verwahrlostes Grundstück. Laut Presseartikel vom 11. Januar 2025 ist dem Magistrat bereits seit längerem bekannt, dass hier Müll herum liegt und das Grundstück einen extrem unansehnlichen Eindruck macht. Es sei jedoch nicht möglich, eine für das Grundstück verantwortliche Person ausfindig zu machen. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Was spricht dagegen, das Grundstück im Rahmen einer Ersatzvornahme räumen zu lassen, bzw. welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit eine solche Ersatzvornahme durchgeführt werden kann? 2. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Zustand auf dem Grundstück zeitnah zu verbessern? Begründung: Es ist bedauerlich, dass es bisher nicht gelungen ist, eine für das Grundstück verantwortliche Person ausfindig zu machen. Es wäre jedoch dringend geboten, trotzdem eine Möglichkeit zu finden, die Situation auf dem Grundstück deutlich zu verbessern Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1090/6 Betreff: Zeilsheim: Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf weitere Abschnitte der Pfaffenwiese in Zeilsheim auszuweiten und die Einhaltung der Regel durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen zu prüfen. Begründung: Auf der Pfaffenwiese zwischen Hesselberg- und Hahnbergweg wurde die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h begrenzt. Auch auf den anderen Abschnitten der Pfaffenwiese wünschen sich aus Gründen des Lärmschutzes sowie der Sicherheit viele Anwohner eine Angleichung der Höchstgeschwindigkeit an Tempo 30. Die Einhaltung der Regeln sollte durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2024, OF 983/6 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Geierskopfweg auf die Pfaffenwiese absichern Der Magistrat wird gebeten, die durch auf dem Randstreifen der Pfaffenwiese parkenden Autos verursachte Sichtbehinderung der Ausfahrt aus dem Geierskopfweg durch geeignete Maßnahmen (Stahlbügel, Findlinge, Poller, Baumpflanzung) zu beseitigen. Begründung: Anwohner des Bereichs Butznickelweg/Geierskopfweg beanstanden eine erhebliche Sichtbehinderung beim Ausfahren auf die Pfaffenwiese, die durch parkende Kraftfahrzeuge verursacht wird (s. Fotos und Skizze) Eine Installation von Pollern, Stahlbügeln, Findlingen oder die Anpflanzung eines Baumes im östlichen wie auch westlichen Bereich der Ausfahrt sollte hier Abhilfe schaffen und für eine erhöhte Verkehrssicherheit sorgen. Skizze der Örtlichkeiten Einmündung Geierkopfweg/Pfaffenwiese Quelle: GoogleMaps Beide mögliche Positionen für die Steine sind mit dem roten Kreuz markiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5348 2024 Die Vorlage OF 983/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 873/6 Betreff: Löschwasserhydrant gegen Falschparker sichern Der Magistrat wird gebeten, den Löschwasserhydranten auf der Pfaffenwiese vor dem Evangelischen Gemeindehaus durch geeignete Maßnahmen ( Poller, Stahlbügel ) vor Falschparkern zu sichern. Begründung: Der Löschwasserhydrant vor dem ev. Gemeindehaus (s. Foto) wird immer wieder von Autos zugeparkt und wäre im Brandfall nicht nutzbar. Eine geeignete Absicherung sollte deshalb hier zeitnah installiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4763 2023 Die Vorlage OF 873/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 876/6 Betreff: Zeilsheim/Frankfurter Westen: Zustand von Rosskastanien und anderen Baumarten Jüngst wurde in der Presse im Rahmen eines Artikels über Pilzbefall an Frankfurts Stadtbäumen berichtet, dass es mittelfristig in Frankfurt keine Rosskastanien mehr geben würde. Nach Miniermotte und Hitze sei es nun Pilzbefall, der es notwendig mache, reihenweise Kastanien zu fällen. Der Niedergang der Bäume erfolge recht schnell, so dass die verkehrstechnisch notwendigen Fällungen oft überraschend kommen. Neben anderen Baumarten scheint besonders die Rosskastanie anfällig zu sein. Auch im Frankfurter Westen gibt es viele Rosskastanien, wie die fast 100 Jahre alte Kastanienallee an der Pfaffenwiese und die noch älteren Kastanien am Welschgraben in Zeilsheim. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen: - Wie ist der aktuelle Zustand der Kastanien im Frankfurter Westen, insbesondere in Zeilsheim? Gibt es eine Perspektive? - Wie wird eine Überwachung gewährleistest, damit eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen werden kann? - Wie, in welchem Umfang und mit welchen Baumarten wird bei einer Fällung nachgepflanzt? Begründung: Gerade in Zeilsheim besteht eine große Identifizierung der Anwohner*innen und der Bevölkerung mit den Rosskastanien und man möchte Auskunft über die Perspektive haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 794 2023 Die Vorlage OF 876/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2023, OF 874/6 Betreff: Grünphase der Fußgängerampel Lenzenbergstraße/Pfaffenwiese verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel Nr. 21/21a (Pfaffenwiese / Einmündung der Lenzenbergstraße) so zu verlängern, dass auch weniger mobile Menschen und Kinder genügend Zeit zum gefahrlosen Überqueren der Pfaffenwiese bekommen. Begründung: Der ampelgesicherte Fußgängerüberweg über die Pfaffenwiese ist Teil des Zeilsheimer Schulwegeplans. Die Grünphase zur Querung der Pfaffenwiese beträgt momentan ca. 3 Sekunden. Das bedeutet, dass der Fußgänger bereits wieder "Rot" sieht, wenn er nur die Mitte der ca. 8 m breiten Fahrbahn erreicht hat. Diese Tatsache führt bei den Passanten zu einem Gefühl der Unsicherheit, manche kehren um, besonders Ältere geraten in Panik, Jüngere sind verunsichert. Eine Ausweitung der Grünphase sollte diesen Mangel beseitigen helfen, ohne den Verkehrsfluss auf der Pfaffenwiese oder im Kreuzungsbereich Annabergstraße / Lenzenbergstraße wesentlich zu beeinflussen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4764 2023 Die Vorlage OF 874/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2023, OF 875/6 Betreff: Ausfahrt Risselsteinweg auf die Pfaffenwiese absichern Der Magistrat wird gebeten, die durch parkende Autos auf der Pfaffenwiese verursachte Sichtbehinderung der Ausfahrt aus dem Risselsteinweg durch entsprechende Maßnahmen ( Poller, Stahlbügel) zu beseitigen. Begründung: Anwohner des Risselsteinwegs beanstanden eine erhebliche Sichtbehinderung beim Ausfahren auf die Pfaffenwiese, die durch parkende Kraftfahrzeuge verursacht wird. Durch die Installation von Pollern oder Stahlbügeln insbesondere im östlichen Bereich der Ausfahrt sollte hier Abhilfe und damit Verkehrssicherheit geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4765 2023 Die Vorlage OF 875/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 808/6 Betreff: Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen Die Lärmschutzwände in an der Autobahn 66 in Zeilsheim machen einen alten und maroden Eindruck und Anwohner*innen berichten von einer hohen Lärmbelästigung im Wohngebiet nördlich der Pfaffenwiese. Daten aus dem Lärmviewer scheinen diese Beobachtungen zu bestätigen. Daher möge der Ortsbereit beschließen, der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Lärmbelastung an der A66 in Zeilsheim zu überprüfen und für die Stellen, an denen Grenzwerte überschritten werden, Vorschläge für einen wirksamen Lärmschutz zu machen, wie die Überprüfung der bestehenden Lärmschutzvorrichtungen. Begründung: Da ein vergleichsweise dichtes Wohngebiet betroffen ist, sowie eine Schule (Adolf-Reichwein-Schule), sollte dringend der aktuelle Stand des Lärmschutzes kontrolliert und gegebenenfalls verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4180 2023 Die Vorlage OF 808/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 807/6 Betreff: Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese ist eine stark befahrene Durchgangsstraße. Als Landesstraße gilt an ihr grundsätzlich Tempo 50. Eine sichere Querung ist nur an wenigen Stellen möglich, im Bereich des Zentrums beispielsweise an der Ampel auf Höhe der Bechtenwaldstraße und dem Zebrastreifen Höhe Pflugspfad. Auf dem vergleichsweise langen und nicht überall gut einsehbaren ca. 300 m langen Stück dazwischen ist keine Querungsmöglichkeit vorgesehen. Da sich auf dem Streckenabschnitt u.a. auf beiden Straßenseiten jeweils zwei Bushaltestellen, Gewerbe- bzw. Handelsbetriebe und Gastronomie befinden, besteht nicht nur aus den Reihen der Anwohner der Wunsch, hier einen Zebrastreifen einzurichten. Besonders Senioren und Kinder möchten zur Querung eine Hilfe nutzen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Pfaffenwiese zwischen Hausnummern 20 - 40 zu prüfen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4179 2023 Die Vorlage OF 807/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 697/6 Betreff: Hundekotbeutelspender für Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Hundekottütenspender an folgenden Standorten in Zeilsheim installieren zu lassen: Blauländchenstraße > siehe Lageplan Pfaffenwiese > siehe Lageplan Paten zur Betreuung der Spender sind dem Antragsteller bekannt. Erforderliche Abfallbehälter sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Begründung: Der Wunsch nach Aufstellung von Hundekottütenspendern wurde von Anliegern geäußert, die auch die Patenschaft übernehmen werden. Anlage 1_Standorte (ca. 537 KB) Anlage 2_Bilder (ca. 207 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3669 2023 Die Vorlage OF 697/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2023, OF 667/6 Betreff: Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern Die Straße Katzenstirn ist wie zahlreiche Straßen in Zeilsheim eine vergleichsweise schmale Straße mit Einbahnstraßenverkehr und Tempo 30. Geparkt wird auf dem rechten Fahrbahnrand. Da durch das Parken die Straße verengt wird, nutzen oft schwere LKW, Transporter von Paket-/Kurierdiensten, aber auch PKW den Gehweg als Ausweichfläche. Gefährlich wird dies besonders an den Hausnummern 6 und 8, an denen der Hauseingang direkt an der Straße liegt. Aufgrund der mangelnden Einsehbarkeit und der fehlenden Schutzzone kommt es zur gefährlichen Begegnungen, wie Bewohner berichten. Besonders Kinder können die Gefahr dort nicht einschätzen. Zudem ist zu beobachten, dass der Gehweg durch die häufige Befahrung uneben und stark abgesenkt worden ist. Die Erschütterungen haben offensichtlich auch Auswirkungen auf Fundament und Mauerwerk. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehwegs Katzenstirn besonders an der den Grundstücken 6 & 8 zu verhindern. Als Lösungsmöglichkeit ist eine gezielte Abpollerung der Eingänge in Erwägung zu ziehen, aber auch eine Prüfung, ob auf diesem Straßenabschnitt der Einbahnstraße eine Ausweisung der Parkplätze auf dem linken statt dem rechten Fahrbahnrand möglich ist. Ebenso sollte geprüft werden, ob die Breite der Straße überhaupt Parken auf der Fahrbahn zulässt. Begründung: Durch die Gefahrensituation besteht Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3367 2023 Die Vorlage OF 667/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2022, OF 570/6 Betreff: Müllbeseitigung entlang der Hoechster-Farben-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Hoechster-Farben-Straße auf der Bahnseite von Höchst bis zur Bleiwerksbrücke (Hoechster-Farben-Straße/Einmündung Pfaffenwiese) mindestens einmal jährlich, z.B. nach dem Vegetationsschnitt, den Müll aus dem Randstreifen zu entfernen. Begründung: Ohne regelmäßige Reinigung sammelt sich hier der Müll schon über Jahre und es wird immer unansehnlicher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.08.2022, OF 553/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2575 2022 1. Die Vorlage OF 553/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 570/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 570/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2022, OF 466/6 Betreff: Zeilsheim: Sicher Radfahren an der Pfaffenwiese - Falschparker verhindern! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Radwegs auf der Pfaffenwiese zwischen Hahnbergweg und Kegelbahn durch entsprechende Maßnahmen gegen widerrechtliche Nutzung durch parkende Kraftfahrzeuge zu sichern. Begründung: Der separat markierte Radweg auf der Pfaffenwiese wird im o.a. Abschnitt immer wieder durch illegal parkende Kraftfahrzeuge zugestellt und die Radfahrer werden gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen und sich damit einer erhöhten Unfallgefahr auszusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2166 2022 Die Vorlage OF 466/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 236/6 Betreff: Zeilsheim: Märchensiedlung - Parken im Kreuzungsbereich In der Märchensiedlung Zeilsheim behindern regelwidrig im Kreuzungsbereich geparkte Fahrzeuge nicht nur andere Autos, sondern auch im besonderen Maße den Fuß- und Radverkehr. Dabei ist eine ausreichende Sicht auf Verkehrsteilnehmende oft nicht gegeben, besonders wenn der Straßenraum wie hier schon vergleichsweise eng ist. So werden die Autos zum Hindernis und zur Gefahr für die Kreuzung querende Zu Fuß Gehende und sich der Kreuzung nähernde Radfahrende, da diese unter Umständen nicht rechtzeitig gesehen werden. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen in der Zeilsheimer Märchensiedlung Sperrflächen/Zick-Zack-Linien oder andere geeignete Maßnahmen anzubringen, die das regelwidrige Parken dort verhindern: - Katzenstirn/Bielefelder Straße - Katzenstirn/Apoldaer Weg - Coburger Weg/Kranentrank - Neu-Zeilsheim/Bernburger Weg - Neu-Zeilsheim/Altenburger Weg - Neu-Zeilsheim/Apoldaer Weg Die Maßnahmen sollten durch zusätzliche Kontrollen durch die Stadtpolizei flankiert werden. Begründung: Die genannten Kreuzungen wurden dem Ortsbeirat als vom häufigen Falschparken betroffen gemeldet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1091 2021 Die Vorlage OF 236/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2020, OF 1343/6 Betreff: Zeilsheim: Kreuzungen in Zeilsheim für den Fußverkehr verbessern Die Zebrastreifen im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster-Straße sind so angelegt, dass sie eine umwegfreie Querung nicht zulassen. Der Zebrastreifen (auf Höhe Hausnr. 42) ist soweit in die Straße nach hinten zurückversetzt, dass ihn Autofahrende erst sehen, wenn diese schon von der West-Höchster-Straße kommend in die Straße eingebogen sind. Ein Fußgängersperrgitter verschwenkt die Fußgehenden von der West-Höchster-Straße viele Meter zum Zebrastreifen. An der südlichen Seite verengt sich besonders bei nicht frisch geschnittener Hecke der Bürgersteig so, dass man kaum noch aneinander vorbeilaufen kann. Dies ist nicht die einzige derart angelegt Kreuzung. In Zeilsheim finden sich ähnliche Situationen beispielsweise an der Kreuzung Pfaffenwiese/Hahnbergweg. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Sperrgitter abzubauen und den verschränkte Zebrastreifen, der sich auf Höhe Hausnr. 42 befindet, direkt an die Kreuzung zu verlegen, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Mit weiteren Zeilsheimer Kreuzungen mit Sperrgittern und verschränkten Zebrastreifen soll ebenso verfahren werden. Begründung: In den gültigen Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen wird der Einsatz von abgerückten Fußgängerüberwegen und Sperrgittern in der Regel verneint, da sie den Fußverkehr aus dem Sichtfeld holen. Dies deckt sich mit Beobachtungen am Zebrastreifen, dem sich Autos von der West-Höchster-Straße kommend häufig mit recht hoher Geschwindigkeit nähern. Die Sperrgitter nehmen den geradeaus gehenden Fußgehenden den Vorrang und zwingen sie zu Umwegen. An dieser Stelle besteht eine besondere Dringlichkeit zum Umbau, weil durch den schmalen Gehweg zusätzlich eine Engstelle des Bürgersteigs beseitigt werden könnte. Durch die unmittelbare Nähe zur Käthe-Kollwitz-Schule wird die Kreuzung zudem von vielen Schulkindern genutzt. Durch diese Dringlichkeit sollte allerdings der Umbau weiterer Kreuzungen in Zeilsheim nicht vernachlässigt werden. . Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 1373/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6782 2020 1. Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1373/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 1133/6 Betreff: Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umzurüsten, dass diese im Nachtbetrieb nicht abgeschaltet wird, sondern generell "Rot" zeigt und nur bei Überfahren von Kontaktschleifen auf Grün umschaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese insbesondere nachts mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage sollte zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5255 2019 Die Vorlage OF 1133/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1005/6 Betreff: Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umgerüstet werden kann, dass diese im Nachtbetrieb für den Verkehr generell "Rot" zeigt und nur für sich nähernde Kraftfahrzeuge mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf "Grün" schaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese besonders in den Nachstunden mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage zu einer "Pförtnerampel" mit entsprechenden Sensoren und die Verwendung einer intelligenten Schaltung sollten zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2019 Die Vorlage OF 1005/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 970/6 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Stadtschulamts, der Schulleitung, der Kinderbeauftragten, Elternvertretern und dem Ortsbeirat zur Schulwegsicherung durchzuführen. Im Wesentlichen sollen folgende zwei Schwerpunkte besprochen werden: - Zebrastreifen für die Kreuzungen Ecke Bläuländchen/Klosterhofstraße, Ecke Alt-Zeilsheim/Welschgrabenstraße sowie Ecke Frankenthaler Weg/Kranentrank - Falschparker-Situation rund um die Käthe-Kollwitz-Schule Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind auf den Antragsteller zugegangen mit der Bitte die Schulwege in Zeilsheim sicherer zu machen. Auf Nachfrage bei der Kinderbeauftragten wurde klar, dass diese Forderungen auch durch diese nachvollziehbar sind und daher scheint es geboten vor Ort die Situation mit den zuständigen Ämtern zu prüfen, um dann einen geeigneten Vorschlag für die Beordnung des Schulverkehrs zu erlangen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4481 2019 Die Vorlage OF 970/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 866/6 Betreff: Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen Vorgang: OM 2352/17 OBR 6; ST 1471/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Geschwindigkeitskontrollen durch den Blitzanhänger (Enforcement-Trailer) auf der Oeserstraße in Nied und der Pfaffenwiese in Zeilsheim wieder in stärkerer Intensität aufzunehmen. Wünschenswert wäre, etwa alle drei Monate Messungen durchzuführen. 2. Der Magistrat wird außerdem gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass zwischen dem 21.2.2018 und dem Datum, an dem die ST 1471 erstellt wurde, überhaupt keine Messungen mit dem Enforcement-Trailer im Ortsbezirk 6 durchgeführt wurden. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1471 berichtet der Magistrat über den Einsatz des Blitzanhängers im Frankfurter Westen. Dabei wurden erhebliche Tempoüberschreitungen an beiden o.g. Standorten festgestellt. Den fragwürdigen "Rekord" stellte eine Messung in der Oeserstraße auf, bei der ein Fahrzeug auf einer Tempo 40 Strecke mit 159 Km/h geblitzt wurde. Betrachtet man die in der ST 1471 angegebenen Standzeiten des Blitzanhängers, muss man sich allerdings wundern, wieso in der Oeserstraße seit 21.2.2018 nicht mehr gemessen wurde, in der Pfaffenwiese nicht mehr seit 5.12.2017. (Stand der ST ist der 6.8.2018) Rasen in Wohngebieten darf nicht geduldet werden, Menschenleben stehen auf dem Spiel, aber auch der Nachtschlaf der Bevölkerung verdient es, geschützt zu werden. Legt man dann noch zugrunde, dass in der ST 1471 dargelegt wurde, dass bis zum Datum des Berichts noch keine weitere Messstelle im Ortsbezirk 6 genehmigt worden war und bei der einzigen anderen Messstelle in Sossenheim die Software versagte und kein geeigneter Standort gefunden werden konnte, kommt man zu dem unerfreulichen Schluss, dass zwischen dem 21.2.2018 und Anfang August im gesamten Ortsbezirk 6 überhaupt nicht mehr gemessen wurde. Dies wäre aufgrund der Größe des Ortsbezirks - ca. 20% der Frankfurter Bevölkerung - nicht akzeptabel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4070 2018 Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 745/6 Betreff: Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim Vorgang: ST 2308/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) das in der ST 2308 vom 24.11.17 angekündigte Nutzungskonzept zur Umgestaltung der Freifläche des Spielplatzes Coburger Weg dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. b) die während der Ortsbegehung am 27.6.2017 zugesagten Veränderungen der Verkehrswege im Umfeld des Platzes (Entfernung des Parkplatzes vor Haus Coburger Weg 58, Randeinfassung der Bäume als Schutz der Wurzelbereiche, Sperrmarkierungen in den Einmündungen Coburger Weg / Neu Zeilsheim) umzusetzen (s. auch Protokoll des Ortstermins vom 10.7.2017). Begründung: Zwölf Monate nach der Ortsbegehung am ehemaligen Spielplatz Coburger Weg hat sich leider nichts getan. Weder wurde das in der Stellungnahme des Magistrats zugesagte Nutzungskonzept entwickelt noch ein Planungsentwurf erstellt. Auch die Verbesserung der Verkehrswege durch Sperrmarkierungen wurde bisher nicht umgesetzt, was insbesondere die Entsorgungsfahrzeuge der FES immer wieder vor große Probleme stellt. Anlage 1 (ca. 207 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2308 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3404 2018 Die Vorlage OF 745/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2018, OF 588/6 Betreff: Zeilsheim: Piktogramme für Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Fahrradwegen Piktogramme aufzubringen, um Radfahrern die erlaubte Nutzung anzuzeigen: a) Westhöchster Straße in Richtung Sindlingen b) Pfaffenwiese in beiden Richtungen Begründung: Die Erfahrungen nach dem Wegfall der Nutzungspflicht für die oben genannten Radwege zeigen eine erhöhte Verunsicherung und Irritation seitens der Radfahrer, ob der bisher genutzte separate Fahrstreifen überhaupt noch befahren werden darf. Durch das Aufbringen von Piktogrammen sollte hier unbedingt Abhilfe geschaffen werden, um den Radfahrern, die nicht auf der belebten Fahrbahn fahren wollen, mehr Sicherheit zu geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2760 2018 Die Vorlage OF 588/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, sowohl auf den nachfolgend genannten Fahrradwegen als auch auf den parallel verlaufenden Fahrbahnen Piktogramme aufzubringen, um Radfahrern die erlaubte Nutzung anzuzeigen: a) West-Höchster Straße in Richtung Sindlingen; b) Pfaffenwiese in beiden Richtungen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 491/6 Betreff: Zeilsheim: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung in der Pfaffenwiese dem Ortsbeirat vorzustellen. Dabei sollte aufgeschlüsselt werden, wie viele Fahrzeuge und mit welcher Geschwindigkeit diese gemessen wurden. Begründung: Auf der Pfaffenwiese wurde im Oktober 2017 an 2 Standorten der neue Überwachungsanhänger der Stadtpolizei aufgestellt, der über mehrere Tage den Verkehr überwacht hat. Dies wurde positiv von der Bevölkerung aufgenommen und intensiv in den sozialen Medien diskutiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2017 Die Vorlage OF 491/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Zeilsheim" durch "Ortsbezirk 6" ersetzt wird und der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung für alle Standorte im Ortsbezirk 6 (aktuell in der Pfaffenwiese und in der Oeserstraße) vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 465/6 Betreff: Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese in Zeilsheim aufzuheben und schnellen RadfahrerInnen damit die Nutzung der Straße zu ermöglichen. Die Bordstein-Radwege sollen jedoch weiter für RadfahrerInnen nutzbar bleiben, die diese Wege bevorzugen. Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordstein-Radwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, für die sie benutzenden RadfahrerInnen aber in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die Radwege entlang der Pfaffenwiese sind durch die Nähe zu zwischen den Bäumen parkenden Autos besonders problematisch. Für schnell fahrende RadfahrerInnen sind die Radwege entlang der Pfaffenwiese heute schon nur unter Einschränkungen nutzbar. Man kann einfach nicht so schnell darauf fahren, wie man eigentlich könnte. Zukünftig ist durch die technische Entwicklung mit der zunehmenden Verwendung elektrisch angetriebener Fahrräder mit einer deutlichen Zunahme schneller FahrradfahrerInnen zu rechnen. Von diesen würde ein großer Teil lieber auf der Straße fahren als auf dem Bordstein-Radweg. Dies lässt die derzeitige Beschilderung aber nicht zu. Gleichzeitig muss aber auch den RadfahrerInnen Rechnung getragen werden, die in langsamen Tempo weiter auf dem Bordstein-Radweg fahren wollen. Dies ist rechtlich kein Problem, muss nur entsprechend ausgeschildert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 10 Im Zuge der Beratung der Vorlage OF 465/6 verweist Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion auf digitale Abbildungen der Pfaffenwiese, die einerseits den Straßenquerschnitt gemäß Position der CDU-Fraktion (vgl. OF 446/6) und andererseits den Straßenquerschnitt gemäß Position der GRÜNE-Fraktion (vgl. OF 465/6) darstellen. Die Abbildungen sind als Anlage am Ende der Niederschrift beigefügt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2081 2017 1. Die Vorlage OF 465/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die in der 14. Sitzung des Ortsbeirates 6 am 15.08.2017 unter Tagesordnungspunkt 24. (OF 446/6) und Tagesordnungspunkt 25. (OF 447/6) beschlossene Durchführung eines Ortstermins in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg hat sich aufgrund der Beschlussfassung zur Vorlage OF 465/6 erledigt, deren Organisation wird nicht weiter verfolgt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP und bei Abwesenheit BFF zu 2. Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: Herr Schlimme von der GRÜNE-Fraktion gibt im Zuge der Beratung der Vorlage OF 465/6 folgende Protokollerklärung ab: "Der Behauptung von Herrn Bauschmann, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese sei bereits im Jahr 2008 aufgehoben worden, widerspreche ich, da ich derartige Schilder noch am 28.08.2017 gesehen habe." Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion gibt daraufhin folgende Protokollerklärung ab: "Laut Google Street View sind die Schilder an den genannten Stellen voraussichtlich seit 2008 nicht mehr vorhanden."
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 446/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Pfaffenwiese mit Umbau der Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Pfaffenwiese zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg zu sanieren. (Ausgenommen davon die Kreuzung Lenzenbergstraße/Annabergstraße, die 2015 erneuert wurde) Entsprechende Planungen und finanzielle Mittel sollten in den kommenden Haushalt eingestellt werden, damit die Sanierung entsprechend der Ressourcen bis 2019 erfolgen kann. Bei dieser Sanierung sollen folgende Besonderheiten berücksichtigt werden: - Abbau der hochgesetzten Radwege. - Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn. - Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreie Bushaltestellen. Begründung: Nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (§3, Absatz 2, Satz 7) hat der Ortsbeirat das Vorschlagsrecht bei der Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, sowie von Straßenoberflächen. Die Straße Pfaffenwiese ist zuletzt durch den Austausch von Versorgungsleitungen zwischen der Jahrhunderthalle und Kellerskopfweg in einen Asphaltflickenteppich verwandelt worden. Die Radwege (ohne Benutzungspflicht) sind durch die Wurzelaufbrüche der Kastanien kaum noch gefährdungsfrei nutzbar. Diese Radwege zurückzubauen und die freigewonnene Fläche zur Hälfte der Fahrbahn und zur anderen Hälfte dem Grünstreifen/den Kastanien zu Gute kommen lassen, ist eine denkbare Lösung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 445/6 Betreff: Zeilsheim: Planungsauftrag für Erholungsfläche mit Spielplatz am Coburger Weg Vorgang: OF 405/17 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Planungsauftrag für die Umgestaltung des Spielplatzes Coburger Weg unter der Federführung des Stadtplanungsamtes zu erteilen. Der Planungsauftrag sollte umfassen: - Gestaltung der Platzfläche unter Gesichtspunkten des Denkmalschutzes zu einer Erholungsfläche mit Spielplatz für alle Generationen unter Berücksichtigung der Nachbarschaftsinteressen. - Verkehrsführung des um den Platz laufenden Coburger Weges unter Einbeziehung der P arkplätze Interessierte Anwohner sollen in die Planungen mit eingebunden werden. Die Ergebnisse sollen in einer Informationsveranstaltung vor Ort präsentiert werden. Begründung: Bei einer vom Ortsbeirat angeregten Ortsbegehung mit den Fachämtern wurde als Ergebnis festgehalten, dass ein Planungsauftrag von Seiten des Ortsbeirates initiiert wird.
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 447/6 Betreff: Zeilsheim: Umbau der Haltestellen "Lenzenbergstraße" zurückstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den für 2018 geplanten Umbau der Bushaltestellen Lenzenbergstraße zurückzustellen, bis die Straße "Pfaffenwiese" saniert wurde und der Radweg umgebaut wurde. (vgl. OF 446/6 / 17) Begründung: Die Planungen für die beiden Bushaltestellen Lenzenbergstraße in der Pfaffenwiese sehen vor, dass vor und hinter der Haltestellen der Radverkehr auf die Straße umgeleitet wird. Die langfristigen Planungen sehen allerdings vor, den gesamten Radverkehr auf die Pfaffenwiese zu verlegen. Dazu müssten aber bei der nächsten Sanierung der Straße der Radweg zurückgebaut werden. Die Haltestellen jetzt umzubauen, würden die Planungen für den Rückbau behindern bzw. unmöglich machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat (vgl. OF 446/6, TOP 24.). Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2017, OF 405/6 Betreff: Zeilsheim: Zukünftige Nutzung des Spielplatzes "Coburger Weg" Vorgang: OM 753/16 OBR 6; ST 255/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, für die nachfolgenden Fragestellungen einen Ortstermin zu organisieren, bei der die beteiligten Fachämter eine Einschätzung und Antwort geben und die weiteren Schritte den Ortsbeirat zur Beratung vorlegen können. Begründung: Der Spielplatz "Coburger Weg" Ecke Neu-Zeilsheim ist seit über 10 Jahren eine Brachfläche und hat keine bestimmungsgemäße Nutzung mehr. Die Anwohner wünschen sich eine Belebung des Platzes, wobei die Zielrichtung zunächst mit den Ämtern geklärt werden muss. Bei einem Gespräch zwischen Amt für Straßenbau und Erschließung, Grünflächenamt und Straßenverkehrsamt wurde deutlich, dass die jetzige Situation mit der Verkehrsführung, der Rasenpflege und der Baumbestand Handlungsbedarf zeigt. Für die Planung ist das Stadtplanungsamt, das Denkmalamt zwingend erforderlich. - Kann der Spielplatz wieder als solcher genutzt und hergerichtet werden? - Welche Alternative hat der Magistrat mit dem Platz vor? - Besteht die Möglichkeit die Straßenführung zu verbessern? - Wie sieht der Magistrat die markierten Parkplätze im Zusammenhang mit der vorhandenen Straßenbreite und der fehlenden Durchfahrtsmöglichkeit für Großfahrzeuge? - Welche Aspekte des Ensembleschutzes vom Denkmalamt sind zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 753 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 255 Antrag vom 31.07.2017, OF 445/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 405/6 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 378/6 Betreff: Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das verkehrswidrige und hochgefährliche Verhalten vieler Autofahrerinnen an der Baustelle an der Pfaffenwiese in Zeilsheim schnellstens abgestellt wird. Begründung: Seit etwa einer Woche ist die Pfaffenwiese am Ortseingang Zeilsheim auf einer Strecke von mehreren hundert Metern in einer Richtung gesperrt, weil die eine Straßenhälfte durch Bauarbeiten blockiert ist. Derzeit besteht Einbahnstraßenregelung in Richtung Zeilsheim. In der anderen Richtung muss auf eine Umleitungsstrecke ausgewichen werden. Um den Bussen der VGF diese Umleitung zu ersparen, wurde jedoch eine Ampel eingerichtet, die den Autoverkehr Richtung Zeilsheim zurück hält, wenn die Busse von Zeilsheim Richtung Unterliederbach grün erhalten. Da die Kapazität der halbierten Fahrbahn aber zu gering ist, ist die zweite Ampel eine reine Busampel (weißer Querstrich bedeutet rot, senkrecht bedeutet grün). Diese Ampel springt auch nur an, wenn ein Bus sie anfunkt. Inzwischen fahren aber auch viele AutofahrerInnen an diese Busampel heran und fahren dann widerrechtlich bei weißem Querstrich in den Baustellenbereich hinein. Dabei ist es aufgrund einer Kurve nicht möglich, die Strecke komplett bis zur anderen Ampel einzusehen, und diese ist auf grün geschaltet, wenn bei der Busampel Querstrich zu sehen ist. Das heißt, die Fahrzeuge fahren ohne zu wissen, ob sie auf der Strecke Gegenverkehr haben werden, gegen eine ausdrückliche Einbahnstraßenregelung und unter prinzipieller Begehung eines Rotlichtverstoßes durch den Baustellenbereich. Seitens des 17. Polizeireviers erfuhr der Antragsteller, dass man nicht ständig einen Funkwagen vor Ort platzieren könnte. Dies ist verständlich, aber zivile Kontrollen wären sowieso viel effektiver. Irgend etwas muss jedenfalls geschehen, bevor es zum ersten schweren Unfall kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1525 2017 Die Vorlage OF 378/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion gibt als Begründung für seine Ablehnung zu Tagesordnungspunkt 33. folgende Protokollerklärung ab: "Der Magistrat hat es nicht für nötig gehalten, diese Baumaßnahme und die daraus resultierenden Einschränkungen, die gravierende Einschnitte in das Stadtteilleben haben, im Vorfeld mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Dies häuft sich mittlerweile und scheint systematisch für die Arbeit des Magistrats zu sein. Die Ortsbeiräte verfügen über hohe Ortskunde und können Probleme vorhersagen, die bei Baustellen dieser Größenordnung vermutlich auftreten. Drei Tage vor Baubeginn wurde über die örtliche Presse die 4-monatige Sperrung der Hauptverkehrsstraße des Stadtteils veröffentlicht. Zum Vergleich: Bei der Baumaßnahme in der Straße Alt-Zeilsheim haben die betroffenen Ämter und Mandatsträger Hand-in-Hand über Monate sämtliche Möglichkeiten genutzt, um die Bürger zu informieren, zu beteiligen und mitzunehmen. Wenn der Magistrat der Meinung ist, auf diese Art der Zusammenarbeit zu verzichten, so soll er mit sämtlichen Problemen auch alleine fertig werden."
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 305/6 Betreff: Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Markierung des Radweges der Pfaffenwiese, von der Jahrhunderthalle kommend und in Richtung Ortsmitte fahrend, an der Kreuzung Lenzenbergstraße zu verbessern um zu verhindern, dass Fahrradnutzer auf dem Bürgersteig vor der Hausnummer Pfaffenwiese 103 fahren. Begründung: Aktuell endet der markierte Radweg vor der Lichtsignalanlage / Höhe Gemeindezentrum und beginnt nach dem Drogeriemarkt/Bäckerei mit dem abgesetzten Radweg wieder neu. Das Zwischenstück vor der Hausnummer Pfaffenwiese 103 ist nicht extra markiert. Die Markierung der Fußgängerampel Lenzenbergstraße suggeriert jedoch dem Radfahrenden, dass sein Radweg auf dem Bürgersteig fortgeführt wird. Dies führt oft zu Problemen, wenn der Fahrradfahrer unmittelbar vor dem Drogeriemarkt auf Fußgänger trifft, die gerade das Geschäft in Richtung Lichtsignalanlage verlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1241 2017 Die Vorlage OF 305/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 222/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Grundlage für evtl. weitere Maßnahmen eine genaue Auswertung der Verkehre auf der Pfaffenwiese vorzunehmen. Dazu sollen über einen geeigneten Zeitraum von mindestens 3x24 Stunden an mindestens 2 mittleren Werktagen und einem Samstag, außerhalb der Schulferien oder Wochen mit Feiertagen Verkehrszählungen (Menge und gefahrene Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen) erfolgen. Der Standort der Verkehrszählung sollte vorzugsweise zwischen Frankenthaler Weg und Annabergstraße liegen. Der Auswertung sollen die Berichte der bisherigen Ergebnisse von Geschwindigkeitsüberwachungen der Jahre 2015 und 2016 beigefügt werden. Ebenso eine Stellungnahme der Verkehrsunfallkommission über alle gemeldeten Unfälle der letzten 4 Jahre. Begründung: Lärm und Geschwindigkeit sind auf fast allen Straßen in Frankfurt ein Dauerthema und unzählige Anträge und Stellungnahmen zu diesem Themengebiet zeigen, dass die Ortsbeiräte die Anregungen und Sorgen der Anwohner ernst nehmen. Eine Auswertung - wie hier gefordert - soll Grundlage sein, das subjektive Empfinden auf eine fakten- und ergebnisorientierte Basis zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 751 2016 Die Vorlage OF 222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 223/6 Betreff: Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Neu-Zeilsheim 9 den nicht genutzten und auch nie nutzbaren Gehweg aufzuheben. Stattdessen sollen die 4 vorhandenen Längsparkplätze zu Schrägparkplätzen geändert werden um somit die Raumaufteilung besser nutzen zu können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob unter Zuhilfenahme umliegender, städtischer Flächen 1-2 weitere Parkplätze geschaffen werden können. Als 3. Maßnahme soll das Parken in der Kurve und somit die Feuerwehrzufahrt zu den Wohnblöcken Pfortengartenweg wirksam gesichert werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll gemäß §3 Absatz 2, Ziffer 7 der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte im Zuge einer Instandsetzungsmaßnahme der rechten Gehwegfläche stattfinden. Begründung: Der Stichweg in der Straße Neu-Zeilsheim zwischen Pfaffenwiese und Pfortengartenweg ist eine kleine Anliegerstraße und Zufahrt zu einem Garagenhof. Auf der rechten Fahrbahnseite gibt es 4 Parkplätze, die an einem Bürgersteig längs angeordnet sind. Dieser Bürgersteig dort hat keinerlei Funktion, da die Wegeverbindungen allesamt in Richtung der Parkanlage verlaufen. Die Aufhebung des Gehweges hat keinerlei Nachteile. Die Umwandlung in Schrägparkplätze allerdings Vorteile, da so eine Dreckecke von großem Unkrautwuchs und wilden Sperrmüllablagerungen, sowie Drogendealer-Verstecken befreit werden könnte. Der Parkdruck ist wie in allen Siedlungsteilen Frankfurts sehr hoch. Die Prüfung, ob weitere Parkplätze geschaffen werden können, sollte daher obligatorisch sein. Ein Muss ist aber der Schutz der Feuerwehrzufahrt, die Abends durch in der Kurve parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 752 2016 Die Vorlage OF 223/6 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz beginnend mit "Die Umsetzung der Maßnahme . ." ersatzlos gestrichen wird und im zweiten Satz des ersten Absatzes der Begründung die Worte "Auf der rechten Fahrbahnseite" durch die Worte "Direkt vor dem Garagenhof" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 133/6 Betreff: Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit der Rhein-Main Wohnen GmbH, Pfaffenwiese 300, Kontakt aufzunehmen und darauf zu dringen, dass diese die Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese 52 in Zeilsheim in einem akzeptablen Pflegezustand versetzen, in dem auch die angebrachten Bronzetafeln wieder zur Geltung kommen. Begründung: An der Einmündung Katzenstirn in die Pfaffenwiese befinden sich zwei kleine Grünflächen, die sich in einem deutlich unterschiedlichen Pflegezustand befinden (s. anliegende Fotos). Die Grünfläche, auf dem sich früher Toilettenhäuschen und die alte Bushaltestelle befanden, ist mit einer Rasenfläche versehen, die trotz des wachstumsfördernden Regens in diesem Sommer vom Grünflächenamt gut gepflegt wurde. Ein anderes Bild bietet die Fläche auf der anderen Seite der Katzenstirn. Sie befindet sich in einem überwucherten, ungepflegten Zustand. Auch die dort auf die "Märchensiedlung" verweisenden Bronzetafeln gehen unter. Nach Hinweisen aus der Bürgerschaft bat die Fraktion der Grünen das Grünflächenamt, die an der Hausnummer. 52 gelegene Fläche ebenfalls in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Dieser Bitte konnte das Grünflächenamt jedoch nicht nachkommen, da sich die Fläche im Besitz der Rhein-Main-Wohnen GmbH befindet. Diese hat sich in der Vergangenheit als schwieriger Ansprechpartner in Grundstücksangelegenheiten erwiesen. Da eine so deutliche Vernachlässigung eines solch prominent an Pfaffenwiese und Bushaltestelle gelegene Fläche unakzeptabel ist - Stimmen aus der Bürgerschaft sprechen von "Verwahrlosung" - soll der Magistrat gebeten werden, mit dem Besitzer eine nicht nur kurzfristige Lösung der Pflege dieser Fläche zu erreichen. (Foto von Ende Juni 2016) (Foto vom August 2016) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 432 2016 Die Vorlage OF 133/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2016, OF 70/6 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge des Verkehrskonzeptes AltZeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis Welschgrabenstraße) zu verringern, in dem die Busse folgende Strecken fahren: Bus 54 - Endhaltestelle Hofheimer Straße / Starthaltestelle Neu Zeilsheim. Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle Hofheimer Straße. In der Pfaffenwiese Höhe Hausnummer 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle Neu Zeilsheim in Richtung Griesheim. Bus 53 - Geänderte Wegstrecke Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle Stadthalle Zeilsheim den Frankenthaler Weg bis zur Westhöchster Straße und von dort weiter zum Bahnhof Zeilsheim. Falls erforderlich kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung von Alt-Zeilsheim wg. eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. 3 Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung, trotz Sperrung ist. Die Ortskundigkeit der Ortsbeiräte, sowie die Bürgernähe und somit verbunden mit vielen Detailinformationen sollte bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen Höchst Bahnhof und Stadthalle Zeilsheim erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle Kirche Zeilsheim werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle Kirche Zeilsheim mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat zu jederzeit die Gelegenheit die S-Bahnhaltepunkte Zeilsheim, Farbwerke und Höchst Bahnhof zu erreichen. Der Verlust der direkten Fahrbeziehung nach Sindlingen ist im Anbetracht der niedrigen Fahrgastzahlen zu verkraften. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 113 2016 Die Vorlage OF 70/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: - Bus 53 - Endhaltestelle `Hofheimer Straße ́/Starthaltestelle `Neu Zeilsheim ́: Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle `Hofheimer Straße ́. In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle `Neu-Zeilsheim ́ in Richtung Höchst. - Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle `Stadthalle Zeilsheim ́ den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur." b) der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2016, OF 1581/6 Betreff: Briefkasten in der Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert sich mit den zuständigen Stellen der Deutschen Post in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass in der Taunusblicksiedlung in Zeilsheim an geeigneter möglichst zentraler Stelle ein Briefkasten angebracht wird. Begründung: In der Taunusblicksiedlung im nördlichen Zeilsheim leben ca. 4000 Menschen, etwa 1/3 der Einwohner des gesamten Stadtteils. In der gesamten Siedlung gibt es jedoch keinen einzigen Briefkasten, während sich insg. im Stadtteil 6 Stück befinden. Diese befinden sich auf der Pfaffenwiese und im südlichen Teil des Stadtteils. Für viele Bewohner der Taunusblicksiedlung beträgt die Entfernung bis zu 1 Kilometer (z.B. zum Briefkasten an der Pfaffenwiese bei der Drogerie Rossmann), was für ältere und gehbehinderte Menschen einfach zu weit ist. Auch die Deutsche Post ist - spätestens seit ihrer Privatisierung - dem Servicegedanken verpflichtet. Und zum guten Service bei der Post gehört eine Verteilung der Briefkästen, die der besseren Erreichbarkeit für die der Mehrzahl der Kunden gerecht wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5010 2016 Die Vorlage OF 1581/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2015, OF 1552/6 Betreff: Zeilsheim: Grünanlage Kranentrank - Aktueller Stand Vorgang: OM 1623/12 OBR 6; ST 138/13; ST 894/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand zur Planung der Grünanlage Kranentrank mitzuteilen und diese ggf. dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In der ST 894 vom 24.06.2013 heißt es, dass die Planungen für die Grünanlage Kranentrank im Jahr 2014 durchgeführt werden. Mittlerweile haben wir 2016 und die in der OM 1623 vom 30.10.2012 geforderte Vorstellung ist nicht erfolgt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, den aktuellen Stand mitzuteilen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1623 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 138 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 894 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4900 2016 Die Vorlage OF 1552/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 1533/6 Betreff: Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Fahrbibliothek (Bücherbus) von der Straße Neu-Zeilsheim an einen besseren Standort im Stadtteil zu verlegen. Begründung: Die Fahrbibliothek hält derzeit mitten in der Zeilsheimer Kolonie an einer nur für diesen Zweck eingerichteten Haltezone. Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, auch im Interesse an einer Steigerung der Nutzungsfrequenz, die Haltestelle näher an den Ortsmittelpunkt zu verlegen. Im Kolberger Weg bietet die Bedarfshaltestelle an der Kreuzung Pfaffenwiese einen sicherlich geeigneten Haltepunkt. Diese ist barrierefrei ausgebaut und durch die Straßenbreite ist der dort haltende Bus kein Verkehrshindernis. Die Wegebeziehungen zur Taunusblicksiedlung und der deutliche höhere Anteil an Passanten durch den nahegelegenen Einkaufsmarkt bieten ein zusätzliches Potential, das durch den in unmittelbarer Nähe stehenden Bücherschrank ergänzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4767 2015 Die Vorlage OF 1533/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2015, OF 1508/6 Betreff: Zeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelsteuerung der Kreuzung Pfaffenwiese / Lenzenbergstraße / Annabergstraße zu optimieren, so dass entsprechend der Verkehrsbelastung die Grünphasen für Autos und Fußgänger flexibler geschaltet sind. Durch die Umstellung sollen die Rückstaus der Fahrzeuge gerade in den Hauptverkehrszeiten reduziert werden. Begründung: Der neugebaute Kreuzungsbereich mit dem erlaubten Abbiegen in die Lenzenbergstraße wurde allseits begrüßt. Durch den Neubau der Ampelanlage sind jedoch die Grünphasen unflexibel geschaltet und sorgen so für einen erheblichen Rückstau in den Hauptverkehrszeiten. Dies soll durch eine Optimierung der Ampelphasen verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2015 Die Vorlage OF 1508/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 1470/6 Betreff: Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen Während des Flohmarkts an der Jahrhunderthalle kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos durch falsch geparkte Fahrzeuge, zum Teil auch auf den Geh- und Radwegen sowohl in der Silostraße als auch der Pfaffenwiese. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Kontrollen das Verkehrschaos einzudämmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4575 2015 Die Vorlage OF 1470/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 1330/6 Betreff: Zeilsheim: Asphaltierung der Wege im Park Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Asphaltierung der Wege in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg in der Siedlung Taunusblick liegt umschlossen von einer schönen Grünanlage. Unglücklicherweise sind zahlreiche Wege dort nicht befestigt und witterungsbedingt eine Schlammgrube. Die Verbindungswege dienen der Stadtteilerschließung bspw. zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße, sowie den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4044 2015 Die Vorlage OF 1330/6 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2015, OF 1245/6 Betreff: Zeilsheim: Einrichtung zweier Kurzzeitparkplätze Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor der Seniorenwohnanlage in der Bielefelder Straße zwei Parkplätze von den vorhandenen Schrägparkplätzen zwischen dem Strom-Transformatorhäuschen und der Einfahrt zum Gebäude als Kurzzeitparkplätze mit Zusatzverkehrszeichen 1040-32 "Parkscheibe 1 Stunde" auszuweisen und die Kontrolle in das Überwachungsprogramm der Verkehrsüberwachung mit aufzunehmen. Begründung: Die Seniorenwohnanlage ist als Einrichtung auf die mobile Pflege von Außerhalb angewiesen. Um die sicherlich schwere Arbeit der Pflegedienste zu unterstützen, ist es geboten, 2 Parkplätze für die Mitarbeiter, sowie für Besucher der Bewohner als Kurzzeitparkplätze in unmittelbarer Nähe zum Gebäude auszuweisen. Da die Parkplätze nicht dem Pflegedienst speziell freigehalten werden können und die Seniorenwohnanlage auch nicht über freie Parkflächen verfügt, ist das Parken mit der Einschränkung "mit Parkscheibe 1 Stunde" eine gute Möglichkeit tätig zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3864 2015 Die Vorlage OF 1245/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2014, OF 1217/6 Betreff: Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Kosten eine Anbindung der Seniorenwohnanlage in der Bielefelder Straße 138 mit dem Quartierbus der Linie 57 möglich wäre. Begründung: Die Bewohner der Seniorenwohnanlage, sowie sicherlich auch viele Anwohner der umliegenden Wohnimmobilien sind auf den ÖPNV angewiesen. Die nächste Bushaltestelle ist jedoch wegen der eingeschränkten Mobilität und der daraus verbundenen weiten Entfernung nicht zu erreichen. Die Bushaltestelle Rabenkopfweg ist nur erreichbar über Wege, die private Grundstücke überschreiten und 280 Meter entfernt. Daher ist die nächste öffentlich-offiziell erreichbare Haltestelle die Bushaltestelle Lenzenbergstraße in 384 Metern Entfernung. Von den Bewohnern wird angeregt, den Quartierbus 57 temporär (bspw. alle 2 Stunden) in die Bielefelder Straße fahren zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2015 Die Vorlage OF 1217/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2014, OF 1216/6 Betreff: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: ST 655/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Pfaffenwiese / Annabergstraße / Lenzenbergstraße endlich umzubauen, wie im Mai 2013 vorgestellt und im ST 655 für 2014 zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1216/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 1188/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14; ST 1205/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Kellerskopfweg und der Jahrhunderthalle das verkehrswidrige Parken zwischen den Kastanien beidseitig und auf voller Länge durch das weitere Aufstellen von Steinhindernissen zu verhindern. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Amt 66 für die gute Ausführung der in der ST 1205/2014 ausgewiesenen Länge und das Setzen der formschönen Steinhindernisse. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die Länge nicht ausreicht. Um die Ausführung zeitnah zu ermöglichen unterstützt der Ortsbeirat die Maßnahme mit 1.000 Euro aus seinem Budget als Maßnahme zur Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, da diese Maßnahme die weitere Zerstörung durch verbotswidriges Parken eben dieser Wege verhindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 283 2014 Die Vorlage OF 1188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung als zweiter Absatz im Antragstenor angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 1197/6 Betreff: Höchst: Verkehrsschilder im Bereich der Jahrhunderthalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Umfeld der Jahrhunderthalle zu optimieren und insbesondere den Weg von den Parkplätzen zur Autobahn so zu verdeutlichen, dass die Besucher nicht durch den Stadtteil Zeilsheim zur Anschlussstelle 14 (Zeilsheim/Hofheim Nord) fahren. Dabei soll auch gemeinsam mit dem Betreiber geprüft werden, ob eine beleuchtete Schilderbrücke an der Parkplatzausfahrt A installiert werden kann, da hier das größte Potential zur Verbesserung besteht. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt leider zu massiven Verkehrserhöhungen unter denen vor allem die Anlieger der Pfaffenwiese leiden müssen. Der Verkehr nach Veranstaltungsende ist komplett sich selbst überlassen. Die vorhandene Beschilderung ist unzureichend und die meisten Autofahrer verlassen sich in dem Fall auf ihr Navigationssystem. Bei der Parkplatzausfahrt A ist nur eine kleine Verkehrstafel auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden, dass nur der Verkehrsteilnehmer sehen kann, der unmittelbar schon an der Pfaffenwiese steht und sich somit in die falsche Spur eingeordnet hat. Die Beschilderung im Kreuzungsbereich Silostraße ist zusätzlich widersprüchlich. Ziel muss es sein, dass Autofahrer auch mit Navigationssystemen nicht durch Zeilsheim geführt werden. Der Verkehrsfluss über die Silostraße (Richtung Frankfurt) oder Farbenstraße (Richtung Wiesbaden) ist für den Ortsbeirat wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3684 2014 Die Vorlage OF 1197/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. im Betreff das Wort "Verkehrsschilder" durch das Wort "Verkehrsführung" ersetzt wird; 2. im Antragstenor der nachfolgende Satz als dritter Absatz ergänzt wird: "In einem zweiten Schritt soll gemeinsam mit Hessen Mobil geprüft werden, wie die Zufahrt zur Jahrhunderthalle im Bereich der BAB 66 und der B 40a ebenfalls optimiert werden kann." 3. der letzte Satz der Begründung beginnend mit "Der Verkehrsfluss über . . " dem Antragstenor als vierter Absatz angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 1128/6 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage Abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3523 2014 Die Vorlage OF 1128/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 08.07.2014, OI 49 entstanden aus Vorlage: OF 1064/6 vom 22.06.2014 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262 sowie dem Zusatzzeichen "Kraftomnibus frei" zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und damit den Lkw-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle andererseits zu vermeiden. Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke des Schwerlastverkehrs genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese im Bereich der Jahrhunderthalle nur 24 Tonnen und in der Hofheimer Straße nur 30 Tonnen beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie sie die Annabergstraße darstellt, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zudem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist und in einer Tempo-30-Zone liegt, fällt diese Entscheidung über diese Verkehrsführungsmaßnahme gemä ß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in den Aufgabenbereich des Ortsbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 66 Versandpaket: 16.07.2014 Aktenzeichen: 61 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2014, OF 1064/6 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr >7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262, ergänzt mit Vz 104-14 (Kraftomnibus frei) zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und andererseits den LKW-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle zu vermeiden. Begründung: Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke für Schwerlastverkehre genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese bei der Jahrhunderthalle nur 24t, sowie die Brückenlast der Hofheimer Straße 30t beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie es die Annabergstraße ist, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zu dem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist, fällt diese Beschlussempfehlung als Verkehrsführungsmaßnahme gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte §3 Absatz 2, Punkt 6 in die Aufgaben des Ortsbeirates. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 49 2014 Die Vorlage OF 1064/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und REP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2014, OF 1032/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das verbotene Parken von Kraftfahrzeugen zwischen den Kastanien der Pfaffenwiese zwischen Kellerskopfweg und Silostraße zu verhindern, in dem weitere Steinhindernisse aufgestellt werden. Begründung: Viele Besucher der Jahrhunderthalle sparen sich die Parkgebühren und stellen ihr Auto verbotswidrig zwischen die Kastanien. Die Verkehrsüberwachung kann nicht bei jeder Veranstaltung das Falschparken ahnden. Vielen auswärtigen Besuchern entgeht vor allem bei den abendlichen Veranstaltungen dass ihr vermeintlicher Parkplatz ein Fuß- und Radweg ist, der stellenweise dann schwer zu nutzen ist. Bereits jetzt stehen zwischen vereinzelten Bäumen Steinhindernisse. Diese sollen jetzt auf der gesamten Strecke zwischen Silostraße und Kellerskopfweg das Parken verhindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 542 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 03.06.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3175 2014 Die Vorlage OF 1032/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der 21. Sitzung vom Ortsbeirat, durch die Vertreter des Amtes 36 vorgestellten und einstimmig zugestimmten Pläne zur neuen Verkehrsführung zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse bspw. durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/oder Frankenthaler Weg kommend ist derzeit, mit Ausnahme für den Linienverkehr, nicht erlaubt. Seit der Vorstellung vom Amt 36, der eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2951 2014 Die Vorlage OF 951/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 924/6 Betreff: Zeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle Kastanien in der Straße Pfaffenwiese einer umfangreichen Kontrolle und einer intensiven Baumpflege zu unterziehen, um das Gefährdungspotential so gering wie möglich zu halten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, anhand der Unterlagen die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen dem Ortsbeirat darzustellen und insbesondere bisher entstandene und registrierte Schäden an den Kastanien (Astbruch/Entwurzelungen) zu beziffern. Dabei sollen auch die, wenn vorhanden, entsprechenden Einsatzberichte der Feuerwehr, die bei Unwetterlagen im Einsatz waren, mit herangezogen werden. Begründung: Bei zahlreichen Unwetterlagen, auch mit geringerem Schadenausmaßes, entstehen gerade an den Kastanien in der Pfaffenwiese erhebliche Schäden bspw. durch große abgebrochene Äste bis hin zu kompletten Entwurzelungen. In einem dem Magistrat bekannten Fall (Baum 256) wurde dabei das Eigentum einer Anliegerin erheblich beschädigt und es besteht noch keine Einigkeit über die Schadensbegleichung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2886 2014 Die Vorlage OF 924/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat und die Begründung ersatzlos gestrichen wird: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Ergebnisse wurden bei den jährlichen Begutachtungen der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese bisher festgestellt? 2. Welche Pflegemaßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt? Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, anhand der Unterlagen die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen dem Ortsbeirat darzustellen und insbesondere bisher entstandene und registrierte Schäden an den Kastanien (Astbruch, Entwurzelungen) zu beziffern. Sofern vorhanden, sollen dabei auch die entsprechenden Einsatzberichte der Feuerwehr, die bei Unwetterlagen im Einsatz war, mit herangezogen werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2013, OF 716/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Betreiber der Jahrhunderthalle ein geeignetes Konzept zu entwerfen, das Parken zwischen den Kastanien der Pfaffenwiese bei Veranstaltungen möglichst zu verhindern. Derzeit ist bei Großveranstaltungen und Flohmärkten eine Benutzung der Fuß- und Radwege - bei zwischen den Bäumen unsachgemäß geparkten Fahrzeugen - kaum mehr möglich. Zusätzlich soll dem Betreiber der Jahrhunderthalle deutlich gemacht werden, dass er alles daran setzen muss, einen Rückstau auf der Pfaffenwiese zu verhindern und grundsätzlich erst am geparkten Auto die Parkplatzgebühr kassieren soll. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt zusammen mit der erhobenen Parkgebühr von 5 Euro zu immer mehr Wildparkern in der Pfaffenwiese. Hier werden zwischen den schönen Kastanien die Kraftfahrzeuge für die Besuchsdauer abgestellt. Auswärtigen Gästen ist der Umstand nicht bewusst, dass durch das unsachgemäße Abstellen der Fahrzeuge die Nutzung des Fuß- und/oder Radweges verhindert wird. Das Aufstellen größerer Steinhindernisse sollte als letztes Mittel angewandt werden, wenn geeignete Konzepte zwischen der Stadt und Jahrhunderthalle nicht möglich sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2220 2013 Die Vorlage OF 716/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 4 SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2013, OF 693/6 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht >24t) zum Industriepark Höchst oder dem Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der BAB A66 und B40a bereits wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der ST 261/2012 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Wenn er mit erlaubten 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt vom Lachgraben nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, so dass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2108 2013 Die Vorlage OF 693/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2013, OF 658/6 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Drei Kontrollpunkte sollten dabei im Fokus liegen: 1. Einfahrt nach Zeilsheim, Hofheimer Straße. Kontrolle des Gesamtgewichtes <30 Tonnen. 2. Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim. Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder) 3. Einfahrt nach Zeilsheim, Jahrhunderthalle. Kontrolle des Gesamtgewichtes <24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer LKW, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2027 2013 Die Vorlage OF 658/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2013, OF 657/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskreisel Annabergstraße/Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. Der Kreisel in Zeilsheim - Annabergstraße / Bielefelder Straße - entsiegelt und begrünt werden kann? 2. Wie hoch die Kosten für eine Entsiegelung wären? Begründung: Die Errichtung des Kreisels war eine der ersten baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Zeilsheim und hat sich an dieser Stelle als sinnvolle Einrichtung zur Verkehrsberuhigung bewährt. Nach mehr als 20 Jahren wäre es jedoch begrüßenswert, wenn diese Fläche wenigstens teilweise begrünt werden könnte. Allerdings nur, wenn dabei die Kosten im Rahmen des Vertretbaren bleiben. Da der Ortsbeirat selbst diese Kosten nicht abschätzen kann, bittet er den Magistrat um eine Einschätzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 654 2013 Die Vorlage OF 657/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.12.2012, OF 594/6 Betreff: Bücherschrank für Zeilsheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, aus dem Ortsbeiratsbudget werden maximal 6.000 Euro für die Aufstellung eines Bücherschranks in Zeilsheim, möglichst vor der Stadthalle, zur Verfügung gestellt. Begründung: In Zeilsheim gibt es keine Stadtteilbücherei. Der Bücherbus fährt nur alle 2 Wochen durch den Stadtteil. In der Bäckerei Brügel, Pfaffenwiese 97 gibt es zwar ein Bücherangebot zum Ausleihen, doch für manche besteht hier eine Hemmschwelle, wenn sie nichts kaufen können. Ein Bücherschrank an einer zentralen Stelle wie vor der Stadthalle bietet ein niedrig schwelliges, leicht erreichbares Angebot Bücher zu tauschen und auszuleihen. Herr Siegmar Paschold, Bechtenwaldstraße 105, hat sich bereit erklärt, die Patenschaft für einen Bücherschrank in Zeilsheim zu übernehmen, so dass ein gepflegter Zustand gewährleistet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 143 2013 Die Vorlage OF 594/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "vor der Stadthalle" die Worte "oder alternativ im Einmündungsbereich Pfaffenwiese Ecke Bechtenwaldstraße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2012, OF 539/6 Betreff: Zeilsheim: Lebensmittelversorger in der Pfaffenwiese 103 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, gemeinsam mit den Eigentümern der Liegenschaft Pfaffenwiese 103 einen geeigneten Lebensmittelnahversorger zu finden, der die Versorgung der Zeilsheimer Bevölkerung in diesem Teil Zeilsheims sicherstellen kann. Sollten alle Bemühungen zur Findung eines Unternehmens scheitern, möge geprüft werden, ob diese Liegenschaft mit ihren ca. 700m2 für die Einrichtung eines Smart-Marktes geeignet ist. Die ST 1050/2012 erwähnt eine Mindestfläche von 300m2 . Begründung: In Zeilsheim bestehen derzeit nur 2 Einkaufsmöglichkeiten, die für die westliche Taunusblicksiedlung, die Siedlung Friedenau, sowie die nördlichen Teil der Annabergstraße lebende Bevölkerung kaum fußläufig erreichbar ist. Dieser Teil von Zeilsheim kann hervorragend in einen Lebensmittelmarkt an zentraler Stelle, Pfaffenwiese 103, einkaufen. Der Wegfall der bisherigen Mieter Tegut und zuvor Tengelmann haben eine große Lücke in der Versorgung der Zeilsheimer entstehen lassen. Die Wirtschaftsförderung ist ein guter Partner, zügig hier ein geeignetes Unternehmen zu finden. Die Einrichtung eines Smart-Marktes sollte nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden, da die Einstiegs-Investionskosten unabhängig lokaler Verhältnisse rund 250.000 Euro (B577/2010) betragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.07.2012, OF 461/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Die CDU stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag OF 539/6 im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Die Aussprache über den Geschäftsordnungsantrag erfolgt nach Tagesordnungspunkt 49. in nichtöffentlicher Sitzung. Die Vorlage OF 461/6 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD, der CDU, der GRÜNEN, der LINKE., der FREIEN WÄHLER und der REP. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2012 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag der CDU wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 461/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Antragstenor beginnend mit "Dies könnte . ." durch den nachfolgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes voranzutreiben." 2. Die Vorlage OF 539/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. 1. SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Behandlung im nichtöffentlichen Teil) bei Enthaltung LINKE. und REP 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2012, OF 517/6 Betreff: Grünanlage Kranentrank Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Vorschläge zu erarbeiten wie man die Grünanlage im Kranentrank aufwerten kann (z.B. durch eine zur Pfaffenwiese offene Gestaltung mit Aufenthaltsqualität) 2. die erarbeiteten Vorschläge dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. Begründung: Die Grünanlage im Kranentrank ist in der Mitte Zeilsheims gelegen, aber weder als Grünanlage noch als Platz mit Aufenthaltsqualität zu erkennen. Da die Anlage zentral gelegen ist, bietet es sich an, diese neu zu gestalten und den Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit zum Verweilen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, Vorschläge zu erarbeiten, um den Stadtteil Zeilsheim weiter aufzuwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1623 2012 Die Vorlage OF 517/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2012, OF 515/6 Betreff: Zeilsheim: Fahrradbügel Rabenkopfweg 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten vor der Pizzeria zwischen dem öffentlichen Geh- und Radweg in der Pfaffenwiese / Ecke Rabenkopfweg Fahrradbügel in Verlängerung der Kastanienbäume bis zur Straßeneinmündung zu installieren. Begründung: Die Besucher der Gaststätte hätten somit eine öffentliche Abstellmöglichkeit für ihr Fahrrad und das illegale Parken von PKWs auf der Fläche vor dem Eingang würde verhindert. Derzeit stehen dort öfters Autos und behindern erheblich die Sicht der aus dem Rabenkopfweg ausfahrenden Fahrzeuge auf die Pfaffenwiese. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1621 2012 Die Vorlage OF 515/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2012, OF 516/6 Betreff: Zeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle Zeilsheim Vorgang: OM 878/12 OBR 6; ST 801/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Pläne des Stadtplanungsamt zur Gestaltung des Platzes vor der Stadthalle Zeilsheim bis zur Einmündung Pfaffenwiese nach der Vorstellung für die Ortsbeiratsmitglieder, nun den Bürgern vorzustellen. Begründung: Am 20.06.2012 fand in der Stadthalle Zeilsheim die Vorstellung des Stadtplanungsamtes zur Platzgestaltung statt. Die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder fanden die Ideen sehr ausgewogen und sagten ihre Unterstützung zu. Da der Platz vor der Stadthalle auch eine wichtige Funktion für die Zeilsheimer Vereinswelt hat, ist dem Ortsbeirat daran gelegen, die Pläne und vorgestellten Varianten der baulichen Gestaltung nicht ohne die Mitwirkung der Vereine verwirklichen zu lassen. Selbstverständlich sind dazu auch die Bürger und vor allem Anwohner einzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 878 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 801 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1622 2012 Die Vorlage OF 516/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2012, OF 459/6 Betreff: Zeilsheim: Fahrradbügel im Kranentrank Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Kreuzungsbereich vom Kranentrank in den Hildburghäuser Weg die Einfahrt für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge durch geeignete Maßnahmen, bspw. durch Fahrradbügel, zu sichern. Begründung: Die Einfahrt in den Hildburghäuser Weg ist für größere Fahrzeuge (Feuerwehr oder Müllabfuhr) bei im Kranentrank parkenden Fahrzeugen, die den 5 Meter Kreuzungsabstand nicht einhalten, kaum möglich. Anwohner des Hildburghäuser Weg haben sich an den Ortsbeirat gewandt, damit die Sicherheit der Bewohner und das Leeren der Mülltonnen gewährleistet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1388 2012 Die Vorlage OF 459/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2012, OF 461/6 Betreff: Smart-Markt in Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in der Nähe des Seniorenwohnheims in der Bielefelder Straße ein Smart-Markt eingerichtet wird, der Produkte des täglichen Bedarfs, insbesondere Drogerie-Produkte, anbietet. Dies könnte z. B. im ehemaligen Schlecker auf der Pfaffenwiese sein, der leicht auch für mobilitätseingeschränkte Menschen zu erreichen ist. Begründung: Die Bewohner und Bewohnerinnen aus dem Seniorenwohnheim in der Bielefelder Straße haben durch die Schließung des Teeguts und davor des Schleckers nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten eingebüßt. Der Aldi ist nur schwer zu erreichen, vor allem wenn man auf einen Rollator o.ä. angewiesen oder nicht gut zu Fuß ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.10.2012, OF 539/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 461/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 461/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Die CDU stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag OF 539/6 im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Die Aussprache über den Geschäftsordnungsantrag erfolgt nach Tagesordnungspunkt 49. in nichtöffentlicher Sitzung. Die Vorlage OF 461/6 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD, der CDU, der GRÜNEN, der LINKE., der FREIEN WÄHLER und der REP. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2012 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag der CDU wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 461/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Antragstenor beginnend mit "Dies könnte . ." durch den nachfolgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes voranzutreiben." 2. Die Vorlage OF 539/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. 1. SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Behandlung im nichtöffentlichen Teil) bei Enthaltung LINKE. und REP 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2012, OF 436/6 Betreff: Zeilsheim: Kita im Lebensmittelmarkt Pfaffenwiese 103 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: ob er die Liegenschaft in der Pfaffenwiese 103 für die Einrichtung einer Kindertagesstätte und/oder Krabbelstube geeignet hält, wie viele Plätze dort geschaffen werden könnten, welche finanziellen Mittel für einen Umbau für den Vermieter und den Träger zur Verfügung stehen, welche Alternativen es in Zeilsheim gibt, die im Rahmen des Sofortprogrammes den Bedarf an Kita-Plätzen decken kann, wie im Umkehrschluss - bei Kita-Eignung, die Nahversorgung der Bevölkerung in den angrenzenden Siedlungen gesichert werden kann. Begründung: Zum 07. Juli 2012 hat die tegut Gesellschaft angekündigt, den Lebensmittelmarkt in Zeilsheim zu schließen. Die Vermieter der Liegenschaft haben dem Antragssteller schon signalisiert, einer Kita den Vorzug zu geben, wenn alle Rahmenparameter stimmen. Dazu wurden auch schon mit potentiellen Trägern und dem Schulamt entsprechende Gespräche geführt. Erhebliche Umbaumaßnahmen sind vor Eröffnung einer Kita-Einrichtung jedoch erforderlich. Damit von Seiten des Vermieters und des zukünftigen Betreibers die Maßnahmen schnell vertraglich fixiert werden können, sollte von Seiten des Magistrates über eine finanzielle Unterstützung ggf. über den Rahmen des Sofortprogrammes hinaus, nachgedacht werden. Den Eltern, die auf freie Plätze warten, ist nicht geholfen, wenn Bund, Land und Kommunen auf Förderprogramme uvm. verweisen, die praktische Umsetzung aber im Stadtteil Zeilsheim scheitert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 55 Die Vorlage OF 436/6 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der GRÜNE und der REP. Beschluss: Auskunftsersuchen V 412 2012 Die Vorlage OF 436/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2012, OF 437/6 Betreff: Räume des Tegut-Marktes für Betreuungsplätze in Zeilsheim nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Räume, des Tegut-Markts, Pfaffenwiese 103, zum Umbau für eine Kinderbetreuungseinrichtung geeignet sind und unverzüglich mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen. Begründung: Leider muss der Tegut-Markt, wie in der Presse zu lesen war, zum 7. Juli schließen. Die extrem schwierige Betreuungssituation für Kinder in Zeilsheim ist bekannt, ebenso die Schwierigkeit, geeignete Räumlichkeiten zu finden. Die 760 m2 große Räumlichkeit könnte hier für Entlastung sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 437/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2012, OF 414/6 Betreff: Zeilsheim: Parkplätze im Apoldaer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle rechtlich erforderlichen Schritte dahingehend einzuleiten, damit in der Straße Apoldaer Weg auf den Grundstücken der Eigenheimbesitzer (ungerade Hausnummern) die Erlaubnis zum Abstellen der Kraftfahrzeuge und die Errichtung von Überdachungen im Garten erteilt wird, um somit die unbefriedigende Parkplatzsituation in der Straße zu bereinigen. Begründung: Die in den 1950iger Jahren für Mitarbeiter der Farbwerke gebauten 4-Familien-Häuser im Apoldaer Weg 1-9 sind inzwischen von privaten Eigentümern aus dem Bestand der Wohnungsbaugesellschaften übernommen und liebevoll energetisch saniert, teils sogar um ein weiteres Stockwerk vergrößert worden. An die Häuser grenzt jeweils eine großzügige Rasenfläche, die bislang nicht zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art genutzt werden durfte. Die neuen Eigentümer möchten gerne ihr Grundstück (nicht den "Vorgarten") dazu nutzen, auf einer Teilfläche eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für ihre Fahrzeuge zu schaffen. Zur Zeit der Wohnungsbaugesellschaften waren die Grundstücke faktisch öffentlich zugänglich. Nun sind die Grundstücke entsprechend abgesichert und sind als solche eindeutig als Privat zu erkennen. In Zeilsheim haben die Privathäuser der Kolonie und anderer Siedlungen alle eine Möglichkeit der Garage/Hofeinfahrt, so dass es hier für die Besitzer nicht verständlich ist, entsprechend dies zu gestatten. Waren zu Baubeginn die Anwohner meist Mitarbeiter der Farbwerke, die sicherlich kaum PKWs nötig hatten, sind heute pro Wohneinheit 2 PKWs keine Seltenheit. Die Straße kann diese Menge an Kraftfahrzeugen nicht mehr aufnehmen. Erst recht, wenn die Anwohner vermehrt das Fahrrad für kleinere Wegstrecken nutzen, ist ein entsprechender Abstellplatz notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 414/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2012, OF 415/6 Betreff: Zeilsheim: Wegekreuz in der Pfaffenwiese instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die im September beginnenden Bauarbeiten in der Pfaffenwiese auch dazu zu nutzen, das neben der Hausnummer 21 vorhandene Wegekreuz instand zu setzen. Der Ortsbeirat beteiligt sich an der Maßnahme der Instandsetzung mit bis zu 5.000 Euro aus den Mitteln seines Budgets. Begründung: Das historische Wegekreuz an der Pfaffenwiese ist in keinem guten Zustand und Bedarf einer dringenden Reparatur. Im September sollen die Bürgersteige der Pfaffenwiese neu gepflastert werden. Diesen Anlass soll die Stadt Frankfurt nutzen, auch das Kreuz instand zu setzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 415/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2012, OF 298/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist. - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde. - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrates soll alle Verkehrsströme inkl. Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer sein. Begründung: Durch die Sperrung der Ausfahrt Lenzenbergstraße des Parkplatzes am Lebensmittelmarkt ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer führt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße von Alt-Zeilsheim kommend, wird immer häufiger missachtet und ist nun auch die einzige Möglichkeit ohne weiträumige Umwege in die Taunusblicksiedlung zu fahren. Die Ausfahrt aus dem Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst blockiert bei Rotphasen Fuß- und Radwege und behindert zeitgleich die Einfahrt auf den Parkplatz. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 986 2012 Die Vorlage OF 298/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2011, OF 236/6 Betreff: Sanierung Silostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese zeitnah Grund zu sanieren, bzw. die notwendigen Mittel in den nächsten Haushalt einzustellen, damit die Sanierung zeitnah erfolgen kann. Begründung: Der Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese ist in einem sehr schlechten Zustand. Da die Höchster Farbenstraße nun in absehbarer Zeit nicht saniert werden soll, wäre es sinnvoll die Sanierung der Silostraße vorzuziehen, um den Zustand der Straße zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 779 2012 Die Vorlage OF 236/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2011, OF 185/6 Betreff: Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, die Stadtverordnetetnversammlung wolle beschließen, die Geschwindigkeit auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim ab Kreuzung Neu-Zeilsheim bis Ortsausgang auf Tempo 30 zu begrenzen. Begründung: Die Pfaffenwiese in Zeilsheim verleitet die Autofahrer durch die gerade Linienführung zum Fahren mit erhöhten Geschwindigkeiten. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h führt, neben dem positiven Effekt der Lärmminderung, zu einer Reduktion der Unfallgefahr im Straßenverkehr. Gerade die Pfaffenwiese wird von vielen Schulkindern, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Bushaltestellen, überquert. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h macht vor allem den Verkehr für Kinder sicherer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 611 2011 Die Vorlage OF 185/6 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU, REP und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2011, OF 154/6 Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge berichten, wie die Anregung aus dem Antrag OF 1139/6 ausgefallen ist. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für das Straßen- und Verkehrswesen und dem Magistrats stattfinden. Begründung: Nach wie vor fahren große LKWs durch den Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-a-Vis Ballsporthalle". Am Ortseingang Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier sind nur 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer Straße/Alt Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer zulässigen Länge von 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 456 2011 Die Vorlage OF 154/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2011, OA 1250 entstanden aus Vorlage: OF 1686/6 vom 04.01.2011 Betreff: Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Evangelischen Regionalverband einzutreten mit dem Ziel, die Liegenschaft in der Rombergstraße 63 in Zeilsheim käuflich zu erwerben, um die vorhandene Kindertagesstätte dauerhaft zu erhalten und das in Kürze freiwerdende Kirchengebäude mit Nebenräumen künftig als Kinder- und Jugendeinrichtung, Seniorentreff und für Kultur- und Sozialarbeit zu nutzen. Begründung: Der Ortsbeirat, der Regionalrat Zeilsheim und andere Institutionen bemühen sich bereits seit vielen Jahren um geeignete Räumlichkeiten für soziale und kulturelle Zwecke im Bereich der vor ca. 50 Jahren erbauten Taunusblick-Siedlung. Bis heute fehlt die soziale Infrastruktur, insbesondere eine Einrichtung für Jugendliche über 14 Jahren. Der Evangelische Regionalverband möchte die Liegenschaft Rombergstraße 63, die ein Kirchengebäude, eine Kindertagesstätte im Untergeschoss mit drei Gemeinschaftsräumen umfasst, veräußern. Derzeit werden die Kirche und die Gemeinschaftsräume noch von der evangelischen Gemeinde Friedenau-Taunusblick genutzt, sollen aber in Kürze wegen des an anderer Stelle erfolgten Neubaus eines Gemeindezentrums aufgegeben werden. Mit dem Kauf der Liegenschaft durch die Stadt Frankfurt könnte die dort vorhandene Kindertagesstätte mit 40 Plätzen dauerhaft erhalten werden. Zudem eignen sich das Kirchengebäude und die weiteren Nebenräume auch ohne bauliche Veränderungen zur Nutzung als Kinder- und Jugendeinrichtung, für die Kultur- und Sozialarbeit sowie für einen Seniorentreff. Die zentrale Lage der Liegenschaft wäre ideal für die gesamte Taunusblick-Siedlung und die angrenzenden Wohnbezirke nördlich der Pfaffenwiese. Schon heute werden die Räume von Vereinen und anderen Institutionen mitbenutzt. Sollten die Räumlichkeiten zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen, gäbe es hierfür keinen Ersatz. Auch könnten die Räume für die Projekte des seit 2002 vom Internationalen Bund in der Taunusblick-Siedlung betriebenen "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft" genutzt werden, für die bisher keine geeigneten Räumlichkeiten existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2011, ST 766 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 448 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.01.2011 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.02.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OA 1250 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 48. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.02.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) 48. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.02.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) 52. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9503, 52. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.02.2011 Aktenzeichen: 23 20
Keine Partei
Die Pfaffenwiese wird im Bereich zwischen Rewe und Roßmann täglich (insbesondere abends und nachts, aber auch tagsüber) als Hobbyrennstrecke missbraucht. Inzwischen gilt auf diesem Stück zwar Tempo 30 statt 50, wenn es aber keiner durchsetzt/kontrolliert bringt diese Herabsenkung der Höchstgeschwindigkeit überhaupt nichts. Vor einer Woche gab es eine Kontrolle, die fand allerdings im Bereich Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim statt, nicht aber auf dem für Autoposer und illegale Rennen bekannten Stück. Alternativ zu festen Blitzern würden sich hier verkehrsberuhigungende Maßnahmen wie die bekannten Bremsschwellen anbieten um endlich diese unmöglichen Zustände in den Griff zu bekommen. Die Pfaffenwiese könnte in dem Zug auch gleich mal neu geteert werden, das hätte sie nämlich auch nötig, was man sich aber wohl spart um die Strecke nicht noch attraktiver für besagtes Klientel zu machen.
Festinstallierte Blitzer Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Als Abkürzung zwischen Pfaffenwiese und West Höchster Straße genutzt, leidet die denkmalgeschützte Zeilsheimer Kolonie unter sehr schnell fahrenden Autos. Spielende Kinder, aber auch ältere Anwohner werden durch die teils aggressive Fahrweise gefährdet. Darüber hinaus parken Gäste der umliegenden Restaurants, Spielhallen und Supermarktes regelmäßig die Einfahrten, Sperrflächen und Parkplätze in der Kolonie zu.
Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Heute Morgen um 7:59 Uhr waren Mitarbeiter Pfaffenwiese Ecke Pflugspfad am Sauber machen was sehr lobenswert ist. Frage mich jetzt nur warum der Müll der dort liegt nicht mitgenommen wird wen Sie schon Vorort sind. Und es müsste keine andere Kolone hin um ihn abzuholen
Durch 2 Gaststätten in der Pfaffenwiese und dem Flohmarkt an der Jahrhunderthalle sind für Anwohner oder Besucher in der Siedlung Friedenau oft keine Parkplätze vorhanden. Strassen sollten Strassenschilder Nuŕ für Anlieger bekommen.