Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
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Bisheriger Verlauf
05.10.2011
25.10.2011
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
Details im PARLIS OM_456_201105.10.2011
25.10.2011
Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.10.2011, OF 154/6
Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge berichten, wie die Anregung aus dem Antrag OF 1139/6 ausgefallen ist. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für das Straßen- und Verkehrswesen und dem Magistrats stattfinden. Begründung:
Nach wie vor fahren große LKWs durch den Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-a-Vis Ballsporthalle". Am Ortseingang Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier sind nur 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer Straße/Alt Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer zulässigen Länge von 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor gegeben.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 456 2011 Die Vorlage OF 154/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme