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Reflexion

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Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2011, OF 154/6 Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge berichten, wie die Anregung aus dem Antrag OF 1139/6 ausgefallen ist. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für das Straßen- und Verkehrswesen und dem Magistrats stattfinden. Begründung: Nach wie vor fahren große LKWs durch den Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-a-Vis Ballsporthalle". Am Ortseingang Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier sind nur 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer Straße/Alt Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer zulässigen Länge von 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 456 2011 Die Vorlage OF 154/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4