Antrag vom 01.11.2022, OF 673/1 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz freigehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von Mainzer Landstraße kommend in Richtung Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z.B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß-und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht.
Begründung:
Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig LKWs. Dies nimmt vor allem Radfahrer*innen die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kund*innen und Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene AufnahmenBeratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3243 2022 Die Vorlage OF 673/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Antragtenors wie folgt lautet: "Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden:". Abstimmung: Einstimmige Annahme