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Wiederholungsantrag: Gravensteiner-Platz als Fußgängerzone erhalten

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.04.2016

Antrag Ortsbeirat

Wiederholungsantrag: Gravensteiner-Platz als Fußgängerzone erhalten

Details im PARLIS OF_7-10_2016
03.05.2016

Anregung Ortsbeirat

Wiederholungsantrag: Gravensteiner-Platz als Fußgängerzone erhalten

Details im PARLIS OM_59_2016
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.04.2016, OF 7/10 Betreff: Wiederholungsantrag: Gravensteiner-Platz als Fußgängerzone erhalten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Gravensteiner Platz als Fußgängerzone nicht entgegen der geltenden Straßenverkehrsordnung von Privatwagen überquert wird. Die in Höhe der Kurve in der Weilbrunnstraße angebrachte Beschilderung "Sackgasse" und die am Ende der Weilbrunnstraße angebrachte Beschilderung "Fußgängerzone" wird von einer steigenden Zahl an Autofahrern z.T. bewusst und regelmäßig missachtet. Hier helfen nur deutliche Maßnahmen, die der Ortsbeirat bereits mehrfach gefordert hat, wie zum Beispiel Poller.

Begründung:

Der Gravensteiner Platz wurde als Treffpunkt im Frankfurter Bogen konzipiert und wird von allen Preungesheimern sehr gut angenommen. An schönen Tagen spielen dort Kinder aller Altersgruppen Ball, fahren Roller, Skateboard und Fahrrad. Die Bewohner des nahe gelegenen Wiesenhüttenstifts nutzen den Gravensteiner Platz zum Verweilen und für Spaziergänge. Sie alle werden durch Autofahrer gefährdet, die zum Teil ohne ihre Geschwindigkeit zu vermindern, wie selbstverständlich durch die Fußgängerzone die Abkürzung zur Renettenstraße nehmen. Inzwischen wurden erste Läden in den Gravensteiner Arkaden eröffnet, die zusätzlichen Autoverkehr über den Gravensteiner Platz anziehen. Anstatt in die vorgesehene Tiefgarage in der Gundelandstraße zu fahren, parken Kunden vor dem Haupteingang des Einkaufszentrums in der Fußgängerzone.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

1. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 59 2016 Die Vorlage OF 7/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme