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Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.06.2021

Antrag Ortsbeirat

Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden

Details im PARLIS OF_70-2_2021
05.07.2021

Anregung Ortsbeirat

Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden

Details im PARLIS OM_487_2021
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.06.2021, OF 70/2 Betreff: Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Südseite des alten Rebstockparks, Einfahrt von der Straße "Am Römerhof", aufzustellen und derart zu verschließen, dass nur Befugten die Zufahrt in den Park möglich ist.

Begründung:

Der alte Rebstockpark ist eine Grünanlage. Außerhalb der Messezeiten ist die Grünanlage nicht zu befahren, da dort vorgesehene Parkflächen ausnahmslos für Messezeiten vorgesehen sind. Die angrenzenden Kleingartenvereine sind von der Straße "Am Römerhof" aus anzufahren. Es besteht weder ein sachlicher Grund für eine Zufahrt durch den Park, noch ist der Zufahrtsweg als KFZ-Zufahrt ausgewiesen (vgl. angehängtes Bild der Beschilderung). Es sind bereits Poller vorhanden. Diese sind jedoch unverschlossen und können ohne große Mühe entfernt werden, was auch regelmäßig geschieht. Die Poller erfüllen im jetzigen Zustand ihre Sperrfunktion nicht. Die Poller sind aufzustellen und zu verschließen, um die Grünanlage als Erholungsgebiet vor Befahrung zu schützen. Beschilderung an der Einfahrt zum Rebstockpark Beschilderung und Zufahrt, Straße "Am Römerhof", südliche Seite des alten Rebstockparks Am Boden liegender PollerBeratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 487 2021 Die Vorlage OF 70/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme