Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den alten Rebstockpark als Erholungsgebiet zu schützen, indem unbefugte Zufahrten durch Poller an der Einfahrt von der Straße "Am Römerhof" unterbunden werden. Dies soll sicherstellen, dass nur befugte Personen Zugang zum Park haben und die Grünanlage nicht befahren wird.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Rebstockpark — 30 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
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Neues zu Rebstockpark per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Südseite des alten Rebstockparks, Einfahrt von der Straße "Am Römerhof", aufzustellen und derart zu verschließen, dass nur Befugten die Zufahrt in den Park möglich ist.
Begründung
Der alte Rebstockpark ist eine Grünanlage. Außerhalb der Messezeiten ist die Grünanlage nicht zu befahren, da dort vorgesehene Parkflächen ausnahmslos für Messezeiten vorgesehen sind. Die angrenzenden Kleingartenvereine sind von der Straße "Am Römerhof" aus anzufahren. Es besteht weder ein sachlicher Grund für eine Zufahrt durch den Park, noch ist der Zufahrtsweg als KFZ-Zufahrt ausgewiesen (vgl. angehängtes Bild der Beschilderung). Es sind bereits Poller vorhanden. Diese sind jedoch unverschlossen und können ohne große Mühe entfernt werden, was auch regelmäßig geschieht. Die Poller erfüllen im jetzigen Zustand ihre Sperrfunktion nicht. Die Poller sind aufzustellen und zu verschließen, um die Grünanlage als Erholungsgebiet vor Befahrung zu schützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2021Sie sind hierOFOF 70/2Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbindenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Juli 2021OMOM 487Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbindenDirektanregung
- 1. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1792Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme