Skip to main content

Unfallrisiken Bushaltestelle .Hans-Böckler-Straße.

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.04.2013

Bericht des Magistrats

Unfallrisiken an der Bushaltestelle .Hans-Böckler-Straße. stadteinwärts

Details im PARLIS B_156_2013
12.05.2013

Antrag Ortsbeirat

Unfallrisiken Bushaltestelle .Hans-Böckler-Straße.

Details im PARLIS OF_729-6_2013
16.05.2013

Anregung Ortsbeirat

Unfallrisiken Bushaltestelle „Hans-Böckler-Straße“

Details im PARLIS OM_2225_2013
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.05.2013, OF 729/6 Betreff: Unfallrisiken Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße" Im Bericht B 156 hat der Magistrat ausführlich Stellung zu den Unfallrisiken an der Bushaltestelle "Hans-Böckler-Straße" bezogen. Hierbei räumt der Magistrat ein, dass die bestehenden Mindestbreiten des Gehwegs sowie des Radwegs nicht den heutigen Anforderungen entsprechen. Zudem wurden bei der Messung Hindernisse wie Papierkorb oder Stehle nicht berücksichtigt, die die angegebenen Breiten der Wege nochmals partiell verkleinern. Die angegebenen Personenzahlen im Bericht scheinen bei bekannter Frequentierung des Main-Taunus-Zentrums fraglich. Der Magistrat wird gebeten, an traffiQ heranzutreten, damit die Haltestelle entweder unter die Autobahnbrücke oder hinter die Einmündung der Hans-Böckler-Straße verlegt werden kann.

Begründung:

Wie der Magistrat in dem Bericht B156 dargelegt hat, entspricht die Lage der Haltestelle "Hans-Böckler-Straße" nicht den heutigen Anforderungen. Die Haltestelle ist nicht breit genug, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und wartende Nutzer des Öffentlichen Nahverkehrs gefahrlos begegnen können. Besonders problematisch wird es, wenn Familien mit Kinderwagen an der Haltestelle auf den Bus warten. Daher sollte der Magistrat erneut prüfen, ob eine Verlegung möglich ist.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.04.2013, B 156 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2225 2013 1. Die Vorlage B 156 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 729/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD