U60311

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Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.02.2023, OF 776/1 Betreff: U60311 Vorgang: OM 5133/19 OBR 1; ST 231/20; V 1715/20 OBR 1; ST 1196/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, ob und ggf. mit welchem Ergebnis der in der Stellungnahme ST 1196 vom 7. Juni 2021 erwähnte Abstimmungsprozess inzwischen abgeschlossen ist.

Begründung:

Mit der Anregung OM 5133 vom 17. September 2019 hat der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, den Sachstand und seine Planungen hinsichtlich der Liegenschaft des ehemaligen U60311 mitzuteilen. Der Magistrat solle darauf hinwirken, dass die Liegenschaft wieder als Diskothek genutzt werden kann. Mit Stellungnahme ST 231 vom 7. Februar 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er einen Ideenwettbewerb zur künftigen Nutzung der Liegenschaft plane. Eine erneute Nutzung als Diskothek sei aus Brandschutzgründen ausgeschlossen. Mit Auskunftsersuchen V 1715 vom 18. August 2020 hat der Ortsbeirat den Magistrat gefragt, für wann der Ideenwettbewerb geplant sei, welche Maßnahmen getroffen werden müssten, um die Brandschutzbedingungen zur erneuten Einrichtung einer Diskothek zu erfüllen, und mit welchen Kosten insoweit zu rechnen sei. Mit Stellungnahme ST 1196 vom 7. Juni 2021 hat der Magistrat mitgeteilt, die VGF habe den Flächenbedarf für die Unterführung Roßmarkt angemeldet. Der geplante Ideenwettbewerb sei deshalb zurückgestellt worden. Das Ergebnis "des Abstimmungsprozesses" sei abzuwarten. Dabei ist unklar, von welchem Abstimmungsprozess die Rede ist. Nach inzwischen 20 Monaten wäre zu hoffen, dass der Abstimmungsprozess zu einem Abschluss gebracht werden konnte.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5133 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 231 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1715 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1196 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 641 2023 Die Vorlage OF 776/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme