Verkehrsregelung in Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße
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Partei(en):SPD•CDU•GRÜNE•FRANKFURTER•BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.01.2017, OF 78/4 Betreff: Verkehrsregelung in Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, - in den genannten Straßen Tempo 30 anzuordnen,
- in der Oskar-von-Miller-Straße, Höhe Nr. 48, einen Fußgängerüberweg (Zebrasteifen) anzuordnen.
Begründung:
Es gibt Klagen wegen überhöhter Geschwindigkeiten vor allem in der Oskar-von Miller-Straße, während andererseits z.B. die Kindereinrichtung erreicht werden will. Im Zuge der Horst-Schulmann-Straße gibt es zudem zwischen Sonnemannstraße und den Freizeitmöglichkeiten an der Weseler Werft einen steten Fußgängerstrom, der an der genannten Stelle die Oskar-von-Miller-Straße kreuzt. Aus den genannten Gründen ist eine Verminderung der Regelgeschwindigkeit wünschenswert, ebenso wie eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger.Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1100 2017 Die Vorlage OF 78/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme