Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleiben
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Bisheriger Verlauf
13.09.2011
03.11.2011
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleiben
Details im PARLIS OM_565_201113.09.2011
03.11.2011
Anregung Ortsbeirat
Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleiben
Details im PARLIS OM_565_2011 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.09.2011, OF 78/8
Das Gerätehaus und die Schulungs- und Sozialräume der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim aus dem Jahre 1969 in der Dillgasse 8 befinden sich in einem absolut desolaten Zustand. Wände und Decken sind feucht, die Umkleiden und Spinde befinden sich im Abgasbereich der Fahrzeuge. Statt der drei bzw. vier benötigten Remisen für die Löschfahrzeuge, den Mannschaftstransporter und dem Fahrzeug der Notfallseelsorge existieren aus Platzgründen nur zwei, die für die modernen Fahrzeuge auch noch zu eng sind. Bedingt durch die begrenzten Platzverhältnisse im alten Teil des Stadtteils wird die Ein- und Ausfahrt nicht einfacher und erfordert hohes fahrerisches Können der Einsatzkräfte. Dieser Umstand ist der Branddirektion bekannt und für einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses würden die benötigten Mittel bereits zur Verfügung stehen. Was fehlt ist ein geeignetes Grundstück. Aus der Not geboren wurde sogar eine Liegenschaft auf der Gemarkung von Kalbach in Erwägung gezogen. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat um eine schnellstmögliche Umsetzung der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim. Der Ortsbeirat 8 schlägt hierfür dem Magistrat das Grundstück Hessestraße 38 (gegenüber der Einmündung der Straße "Kupferhammer") vor. Dieses Grundstück ist ausreichend groß, um den Erfordernissen der Freiwilligen Feuerwehr zu entsprechen. Es befindet sich im Besitz der VGF und ist derzeit an die Fa. Hering Bau verpachtet. Im Rahmen eines Grundstücktausches unter Bereitstellung einer adäquaten Abstellfläche für die Baustoffe könnte dieses Grundstück höherwertig genutzt werden. Das bisherige Grundstück in der Dillgasse könnte ebenfalls einer neuen Nutzung - wie z.B. dem neuen Kindergarten zugeführt werden.
Betreff: Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleiben
Der Ortsbeirat möge beschließen:Das Gerätehaus und die Schulungs- und Sozialräume der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim aus dem Jahre 1969 in der Dillgasse 8 befinden sich in einem absolut desolaten Zustand. Wände und Decken sind feucht, die Umkleiden und Spinde befinden sich im Abgasbereich der Fahrzeuge. Statt der drei bzw. vier benötigten Remisen für die Löschfahrzeuge, den Mannschaftstransporter und dem Fahrzeug der Notfallseelsorge existieren aus Platzgründen nur zwei, die für die modernen Fahrzeuge auch noch zu eng sind. Bedingt durch die begrenzten Platzverhältnisse im alten Teil des Stadtteils wird die Ein- und Ausfahrt nicht einfacher und erfordert hohes fahrerisches Können der Einsatzkräfte. Dieser Umstand ist der Branddirektion bekannt und für einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses würden die benötigten Mittel bereits zur Verfügung stehen. Was fehlt ist ein geeignetes Grundstück. Aus der Not geboren wurde sogar eine Liegenschaft auf der Gemarkung von Kalbach in Erwägung gezogen. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat um eine schnellstmögliche Umsetzung der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim. Der Ortsbeirat 8 schlägt hierfür dem Magistrat das Grundstück Hessestraße 38 (gegenüber der Einmündung der Straße "Kupferhammer") vor. Dieses Grundstück ist ausreichend groß, um den Erfordernissen der Freiwilligen Feuerwehr zu entsprechen. Es befindet sich im Besitz der VGF und ist derzeit an die Fa. Hering Bau verpachtet. Im Rahmen eines Grundstücktausches unter Bereitstellung einer adäquaten Abstellfläche für die Baustoffe könnte dieses Grundstück höherwertig genutzt werden. Das bisherige Grundstück in der Dillgasse könnte ebenfalls einer neuen Nutzung - wie z.B. dem neuen Kindergarten zugeführt werden.
Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 8 am 03.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2011 Die Vorlage OF 78/8 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme