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Parkanordnung untere Berger Straße

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.01.2025, OF 813/3 Betreff: Parkanordnung untere Berger Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der unteren Berger Straße im Rahmen der vom Ortsbeirat 3 beschlossenen Änderung der Parkanordnung in diesem Zuge eine einheitliche Parkregelung einzuführen. Die Regelung soll analog der Parkraumbevorrechtigung in den umliegenden, bereits umgestellten Parkzonen erfolgen, d.h. das Parken ist generell kostenpflichtig mit Ausnahme für Anwohner der dortigen Parkzone mit Parkausweis. Außengastronomieflächen auf Parkplätzen sollten zukünftig lediglich auf der westlichen Seite der unteren Berger Straße genehmigt werden, wenn dafür im Gegenzug der Fußweg komplett freigehalten wird.

Begründung:

Auf der unteren Berger Straße gelten eine unüberschaubare Zahl an verschiedenen Parkanordnungen, wie z.B. Anwohnerparken, Kurzzeitparkplätze, gebührenpflichtige Parkplätze, Ladezonen. Eine einheitliche Regelung wäre wünschenswert auch um den Schilderwald zu reduzieren. Parkscheinautomaten sind bereits vorhanden, müssten eventuell nur ergänzt werden. Die vom Ortsbeirat beschlossene Änderung der Parkanordnung wird die Aufenthaltsqualität der Straße erhöhen, allerdings auch eine deutliche Reduzierung der Parkplätze mit sich bringen. Deshalb sollte auf der östlichen Seite keine Außengastronomie auf den verbleibenden Parkplätzen stattfinden, da dort der Gehweg breiter ist.Beratung im Ortsbeirat: 3