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Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): fraktionslos

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.09.2018, OF 813/6 Betreff: Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten Vorgang: V 642/17 OBR 6; ST 259/18; V 931/18 OBR 6 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in einem auszuwählenden geschlossenen Wohngebiet, beispielweise im Dunantring in Sossenheim, versuchsweise eine eingeschränkte Halteverbotszone einzurichten und damit das Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten zu beschränken.

Begründung:

Die in anderen Städten praktizierte Lösung einer eingeschränkten Halteverbotszone, scheint ein gangbarerer Lösungsansatz zu sein, um das ausufernde Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in geschlossenen Wohngebieten zu beschränken. Diese Zone wird mit einem Schild "PKW frei" für den normalen PKW zum Parken freigegeben. In einer Testphase sollte die Wirksamkeit geprüft und danach über eine Ausweitung solcher Zonen nachgedacht werden.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 642 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 259 Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 931 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 813/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4061 2018 Die Vorlage OF 813/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme