Haltestelle der Buslinie 39 vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150
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Bisheriger Verlauf
18.05.2009
24.09.2014
09.10.2014
Antrag Ortsbeirat
Haltestelle der Buslinie 39 vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150
Details im PARLIS OF_823-9_2014Ortsbeirat Magistratsvorlage
Haltestelle der Buslinie 39 vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150
Details im PARLIS OM_3546_201418.05.2009
24.09.2014
Antrag Ortsbeirat
Haltestelle der Buslinie 39 vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150
Details im PARLIS OF_823-9_201409.10.2014
Anregung Ortsbeirat
Haltestelle der Buslinie 39 vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150
Details im PARLIS OM_3546_2014 Partei(en): FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.09.2014, OF 823/9
Betreff: Haltestelle der Buslinie 39 vor dem Gebäude Ginnheimer Landstraße 150
Vorgang: ST 754/09 Für die Verkehrsbeziehungen nahe dieser Örtlichkeit zwischen Ginnheimer Landstraße, Rosa-Luxemburg-Straße und Platenstraße ist eine Neuregelung angedacht (Verkehrskreisel), deren Umsetzung inzwischen allerdings (weit) in die Zukunft verschoben ist. Die Neuregelung hätte auch zu einer Verbesserung der Situation an der Haltestelle geführt. Im Bereich obiger Haltestelle besitzt der Bürgersteig nur eine Breite von 2 m. An der Haltestelle selbst ist eine Bank für wartende Fahrgäste aufgestellt. Einschließlich Abstand zu einer Wand nimmt sie eine Tiefe von 64 cm ein. Das bedeutet, dass die verfügbare, verbleibende Tiefe des Bürgersteigs nur 136 cm beträgt. Passierende Fußgänger und wartende Fahrgäste sind somit erheblich eingeschränkt. Es soll schon zu aggressiven Auseinandersetzungen zwischen Passanten und Wartenden gekommen sein. Bei Regen sind Wartende und Fußgänger Spritzwasser von vorbeifahrenden Autos ausgesetzt, dem sie der Enge wegen nicht ausweichen können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut gebeten, die Frage einer Verlegung der Haltestelle um die Ecke in die Platenstraße in Verbindung mit der dortigen Haltestelle für die Buslinie 64 wohlwollend zu prüfen und anschließend zu berichten. Die Haltestelle der Linie 64 könnte - wenn überhaupt erforderlich - verlängert werden; evtl. nach hinten. Ergänzende Hinweise: Bei der vorgeschlagenen Verlegung geht zwar der unmittelbare Sichtkontakt von den Stationen der Straßenbahnlinie 16 und der U-Bahn-Linie 1 zur Bushaltestelle 39 verloren, was einen geringen Nachteil bedeutet. Der Vorteil eines ausreichenden Aufstellplatzes, der Entzerrung und der Verhinderung von Gedränge dürften jedoch bei Weitem überwiegen. Die Ginnheimer Landstraße muss so oder so überquert werden. Für die Busse der Linie 64 besteht ohnehin kein Sichtkontakt.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2009, ST 754
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 9 am 09.10.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3546
2014 Die Vorlage OF 823/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme