Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen
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Partei(en):FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.09.2019, OF 831/10 Betreff: Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener so ergänzen, dass in einem der vorgesehenen dreistöckigen Gebäude die Nutzung für ein medizinisches Versorgungszentrum oder eine große Gemeinschaftspraxis möglich ist.
Begründung:
Der Ortsbezirk 10 ist laut Aussage in der FAZ vom 05.09.2019 in den Stadtteilen Berkersheim, Eckenheim und Frankfurter Berg bereits jetzt mit Hausärzten chronisch unterversorgt. Er ist damit der vom Hausärztemangel am gravierendsten betroffene Ortsbezirk. Diese Lage wird sich zunehmend verschlechtern, da einige der in ihm praktizierenden Hausärzte ein Alter erreichen, dass sie sich aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen wollen und nur sehr schwer Nachfolger für ihre Hausarztpraxen finden. Nach Aussage der kassenärztlichen Vereinigung in einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am 03. September 2019 liegt dies auch daran, dass Berufseinsteiger auf Grund ihrer Lebensumstände nicht unbedingt eine eigene Praxis aufmachen wollen, sondern zunächst lieber angestellt werden möchten. Hierfür kann die Kommunalpolitik nur gute Ausgangsbasen schaffen, indem sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft, um entsprechend größere Einheiten räumlich zuzulassen, in denen mehrere Ärzte gemeinsam praktizieren und Kollegen anstellen können oder ein medizinisches Versorgungszentrum eingerichtet werden kann. Solche Plätze sind im Ortsbezirk 10 nicht zu zahlreich. Gesundheitsdezernent Majer hat deshalb in der genannten Veranstaltung die Ortsbeiräte ausdrücklich aufgefordert, darauf zu achten, dass in Neubaugebieten die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für solche medizinischen Versorgungseinrichtungen geschaffen werden. Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915 eignet sich hierfür hervorragend, weil es verkehrstechnisch optimal erreichbar ist und aus allen unterversorgten Gebieten des Ortsbezirks hervorragend mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Endhaltestelle der U 5 und die Haltestelle Sigmund-Freud-Straße zu erreichen ist. Auch müsste einer der vorgesehenen dreigeschossigen Gebäudekörper den notwendigen Platz aufweisen. So könnten also attraktivere Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich wieder Hausärzte in dem unterversorgten Gebiet niederlassen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 124 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 831/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 860/10 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 478 2019 Anregung OA 479 2019 1. Der Vorlage M 124 wird unter Hinweis auf die Vorlagen OA 478 und OA 479 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 831/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 860/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu Ziffern 1. und 2. b) sowie Satz 2 und 3 der Begründung: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. a) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) c) CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung) d) SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu Satz 1. der Begründung: CDU, 2 GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)