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Nachtmarkt im

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.01.2019

Antrag Ortsbeirat

Nachtmarkt im Ortsbezirk 1

Details im PARLIS OF_832-1_2019
19.02.2019

Auskunftsersuchen

Nachtmarkt im Ortsbezirk 1

Details im PARLIS V_1181_2019
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 28.01.2019, OF 832/1

Betreff: Nachtmarkt im
Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbezirk 1 die Errichtung eines täglichen Nachtmarktes nach asiatischem Vorbild möglich wäre. Dabei sollen vor allem Aspekte des Lärmschutzes und einer guten ÖPNV-Anbindung berücksichtigt werden. Mögliche Standorte wären z.B. der Wiesenhüttenplatz, die Frankenallee, der Paulsplatz und das Mainufer.

Begründung:

Eine neue IHK-Studie besagt, dass die Bedeutung von Fußgängerzonen sich mehr von reinem Einkauf hin zum Erlebnis entwickelt. Die große Beliebtheit des Weihnachtsmarkts, und der zahlreichen Straßenfeste und Wochenmärkte belegt diese Entwicklung. In Asien gehören Nachtmärkte zur Tradition und sind täglich stark von Einheimischen und Touristen frequentiert. Wer so einen Nachtmarkt bereits besucht hat, weiß den Mix aus Trubel, Essen und Einkaufsmöglichkeiten zu schätzen. Ein Nachtmarkt in Frankfurt und insbesondere im Ortsbezirk 1 wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste der Stadt. Er würde vor allem ein Angebot schaffen für die arbeitende Bevölkerung, die tagsüber aus Zeitgründen Wochenmärkte nicht besuchen kann und auf den Einkauf in Supermärkten angewiesen ist. Ein Nachtmarkt würde so die regionalen Produzenten fördern.
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2019 Die Vorlage OF 832/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Mögliche Standorte wären z. B. der Wiesenhüttenplatz, der Paulsplatz und das Mainufer sowie die Zeil und die Konstablerwache." Abstimmung: 3 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und 1 U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 U.B.