Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1410/1 Betreff: Poller in der Münchener Straße entfernen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die grauen Poller im Bereich Münchner Straße, Ecke Elbestraße entfernen zu lassen. Bild: privat Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen, wurden vor die grauen Poller noch rot-weiße Poller gesetzt. Somit haben die grauen Poller ihren Zweck verloren und können entfernt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1409/1 Betreff: Frankfurts Vielfalt sichtbar machen: Mehrsprachige Straßenschilder für die Münchener Straße Vorgang: E 14/24 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß Etatantrag E14 vom 16.06.2024 mehrsprachige Straßenschilder entlang der Münchener Straße aufstellen zu lassen. Diese sollen als zusätzliche Schilder unterhalb der bestehenden Straßenschilder montiert werden. Folgende Sprache sollen wegen der vielfältigen Herkunft der Menschen im Bahnhofsviertel und der internationalen Geschäfte und gastronomischen Betriebe gewählt werden: Türkisch, Arabisch, Paschtu, Tigrinya, Hessisch, Englisch, Hebräisch, Italienisch, Rumänisch, Polnisch, Kroatisch, Indisch, Spanisch und gegebenenfalls weitere Sprachen. Begründung: Der Ortsbeirat 1 kommt der Bitte der Stadtverordnetenversammlung nach, die Vielfältigkeit Frankfurts im Straßenraum sichtbar zu machen und folgt dem Etatantrag E14. Insbesondere im Bahnhofsviertel wird die Vielfalt zahlreicher Herkünfte und Sprache gelebt. Besonders gut lässt sich das in der Münchener Straße ablesen, wo Menschen mit der Straßenbahn pendeln, Gaststätten besuchen, in Geschäften einkaufen, zu Fuß zum Arbeitsplatz gehen oder abends feiern. Mehrsprachige Straßenschilder sind ein sichtbarer Beitrag, dass Menschen anderer Herkunft sich in Frankfurt willkommen und wohl fühlen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 14 Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1394/1 Betreff: Ampelschaltung Baseler Platz für zu Fuß Gehende erträglich machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Um die Baseler Straße auf Höhe der Haltestelle Baseler Platz zu queren, ist dreimal eine Anforderungsampel zu bedienen. Das bedeutet drei mal warten. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, die derzeitigen "Bettelampeln" am Baseler Platz und in der Baseler Straße in den Umlauf der Ampelschaltung zu integrieren, sodass ein manuelles Anfordern des Ampelsignals nicht mehr notwendig ist, oder so umprogrammieren zu lassen, dass Fußgehende in einem Zug queren können. Insbesondere beim Übergang auf Höhe der Baseler Straße 13 zur Baseler Straße 46 (Straßenbahnhaltestelle Baseler Platz) ist die Schaltung so zu gestalten, dass Fußgehende in einer Grünphase die Haltestelle erreichen, und nicht mehr auf kleinen Verkehrsinseln inmitten des tosenden Verkehrs stoppen müssen. Begründung: Die Ampelschaltung für Fußgehende am Baseler Platz werden von Bürger*innen immer wieder als Ärgernis wahrgenommen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Fußgehende dreimal warten müssen, während motorisierte Fahrzeuge in einem Rutsch die Kreuzung passieren können. Luftbild: Geoportal Frankfurt, eigene Ergänzungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Betreff: Radaufstellflächen Kreuzung Hafen- / Gutleutstraße in Richtung Norden Vorgang: OM 1131/24 OBR 1; ST 889/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat 1 nimmt an, dass die in ST 889 vom 08.04.2022 für Mai 2022 angekündigte Erneuerung des Steuergerätes der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hafen-/ Gutleutstraße und die Anpassung der Steuerungsparameter mittlerweile seit über zwei Jahren abgeschlossen ist. Außerdem sollte das Versetzen der Detektionsmittel (Induktionsschleifen) vor den Haltelinien nun auch rechtzeitig erledigt worden sein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nun endlich die Haltelinien in Richtung Norden für Linksabbieger und Geradeausfahrende um 5,00 Meter zurückversetzen zu lassen und gemäß Ortsbeiratsbeschluss in OF 237 vom 02.11.2021 sogenannte Fahrradaufstellflächen vor den Haltelinien für den MIV für Radfahrende rot markieren zu lassen, um nach Jahren der Verzögerung sicheres Linksabbiegen für Radfahrende in Richtung Baseler Platz sicherzustellen. Das vom Magistrat vorgeschlagene indirekte Linksabbiegen vom rechten Fahrbahnrand ist wegen fehlender Sicht durch parkende PKW extrem gefährlich und damit inakzeptabel. Für diese Maßnahme bedarf es auch keiner grundlegenden Umplanung der Kreuzung. Alexander Mitsch Anna Warnke Fraktionssprecher stv. Fraktionssprecherin Antragsteller Antragstellerin Foto: Alexander Mitsch (Beispiel vergleichbare Kreuzung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1342/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Weg für Rettungskräfte zwischen Baseler Platz und Poststraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert für das folgende verkehrliche Problem eine Lösung zu finden: Rettungskräfte, die von der Friedensbrücke aus kommend Richtung Hauptbahnhof fahren, stecken auf dem Abschnitt der B44 zwischen Baseler Platz (Baseler Straße / Am Hauptbahnhof) und Poststraße oft im Verkehr fest. Auto- und LKW-Fahrern ist es kaum möglich, auszuweichen, gerade im Berufsverkehr oder bei größeren Veranstaltungen mit hohem Verkehrsaufkommen in der Stadt, weshalb die Rettungsfahrzeuge teilweise im Stau feststecken und auf diesem kurzen Abschnitt bis zu zwei Minuten verlieren. Dies kann im Zweifelsfall Leben kosten. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung zu finden, wie die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Notfall auch bei starkem Verkehr gewährleistet werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1346/1 Betreff: Barrierefreie Zugänge zum Wiesenhüttenplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Alle Zugänge zum Wiesenhüttenplatz sollen barrierefrei gestaltet werden - Insbesondere sollen die noch nicht abgesenkten Wege so umgestaltet werden, dass sie für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, uneingeschränkt nutzbar sind. Hierbei handelt es sich unter anderem um Wege-beziehungen zwischen Hotels und Einrichtungen rund um den Wiesenhüttenplatz. Begründung: Ein barrierefreier Zugang ist ein zentraler Bestandteil einer inklusiven Stadtgestaltung. Obwohl einige Wege bereits barrierefrei angepasst wurden, gibt es noch zahlreiche Bereiche, die unzugänglich sind oder nur teilweise barrierefrei gestaltet wurden. Durch die vollständige Absenkung aller relevanten Zugänge kann sichergestellt werden, dass der Wiesenhüttenplatz für alle Menschen problemlos erreichbar ist. Diese Maßnahmen können kosteneffizient im Rahmen der regulären Instandhaltung durchgeführt werden und tragen wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität im Gutleut und Bahnhofsviertel bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5828 2024 Die Vorlage OF 1346/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2024, OF 1327/1 Betreff: Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße Der Ortsbeirat beschließt: Die Planung des Straßenverkehrsamts Frankfurt zur Umgestaltung bzw. Neubeordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstrasse im Abschnitt zwischen Gutleutstraße und Münchner Straße werden befürwortet. (Plan siehe Anhang) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 70 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1327/1 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5751 2024 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1327/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Zu 1: 5 GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen FDP, Linke und Die Partei (= Zurückstellung) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, FDP und BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1305/1 Betreff: Durchgangsverkehr der Mannheimer Straße (Hafentunnelüberquerung) für Anlieger- und Lieferverkehr ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Befahrung der Hafentunnelüberquerung in der Mannheimer Straße für Anlieger- und Lieferverkehr sowie Taxi, Radverkehr, Linienverkehr der VGF in beiden Richtungen zu ermöglichen. Fernbusse sollen davon ausdrücklich ausgenommen werden. Begründung: Viele Gewerbetreibende aus dem Gutleutviertel klagen, dass sie zum Teil lange Umwege fahren müssen, um ihre Waren auszuliefern. Auch der Anlieferverkehr ist erschwert. Die Befahrung der Mannheimer Straße im Bereich Hafentunnelüberquerung ist derzeit vom Hauptbahnhof in Richtung Gutleutviertel für Straßenbahn und Linienbusse, Taxi, Lieferverkehr und Fahrräder frei. In der Gegenrichtung ist die Befahrung ohne ersichtlichen Grund für alle erwähnten Verkehrsteilnehmer*innen außer dem Lieferverkehr erlaubt. Daher wäre es sinnvoll, die Nutzer*innengruppe auch in diese Fahrtrichtung zu erweitern. Generell besteht der Wunsch der Gewerbetreibenden und Anwohner*innen, auch letztgenannten die Zufahrt in beiden Richtungen zu ermöglichen. Ausgenommen von dieser Regelung sollen ausdrücklich die Fernbusse sein. Die jetzige Regelung führt dazu, dass die Hardenbergstraße, die den Schönplatz quert, übermäßig vom Verkehr betroffen ist. Dadurch sind auch die dort spielenden Kinder gefährdet. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5738 2024 Die Vorlage OF 1305/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1301/1 Betreff: Neuordnung der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof"/"Münchener Straße" zur Verbesserung der Fahrgastorientierung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Ausstattung der Straßenbahnhaltestelle Münchener Straße stadteinwärts (z. B. Sitzbank, dynamische Abfahrtsanzeige Haltestellenschild usw.) so zu reorganisieren, dass alle Elemente gebündelt sind und die Haltestelle klar und deutlich als solche im öffentlichen Straßenraum erkennbar ist. Begründung: Die aktuelle Anordnung der Haltestelleneinrichtungen führt zu Verwirrung unter den Fahrgästen, da viele im Bereich der dynamischen Abfahrtsanzeige warten, während die tatsächliche Haltestelle der Bahnen und Busse deutlich weiter vorne liegt. Insbesondere im Nachtbusverkehr hat dies bereits dazu geführt, dass Fahrgäste ihren Bus verpassten, weil sie die längere Distanz zur eigentlichen Haltestelle in der kurzen Haltezeit nicht überwinden konnten. Auch tagsüber führen die suboptimal platzierten Einrichtungen zu unnötigen Verzögerungen beim Fahrgastwechsel. Eine Neugestaltung würde die Effizienz des Fahrgastwechsels steigern und die Zufriedenheit der Fahrgäste erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5735 2024 Die Vorlage OF 1301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 Betreff: Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung zur Gutleutstraße aus Richtung Mainzer Landstraße kommend baulich zu sichern, sodass dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Quelle: Privat Parkende Fahrzeuge behindern dort nicht nur den Radweg, sondern behindern während des Einparkens auch alle anderen Fahrzeuge, welche in die Kreuzung einfahren möchten. Quelle: Google (m) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 1216/1 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof / Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5395 2024 Die Vorlage OF 1216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: Linke, Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1211/1 Betreff: Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die kürzlich ohne Einbindung des Ortsbeirats sowie von Anwohnenden eingerichtete Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig zu machen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Alternativ kann eine Lieferzone vor Gutleutstraße 139 (Gaststätte "Zur Biertone") eingerichtet werden. Begründung: Bisher erfolgte die Warenanlieferung vollkommen problemlos am Ende der Straße, wo ohnehin ein Halteverbot dauerhaft eingerichtet ist und dort viel Platz für Warenanlieferung vorhanden ist. Die Warenanlieferung hat dort niemanden gestört und Anwohner auch nicht in einer unzumutbaren Art und Weise eingeschränkt. Anwohnende beschweren sich, von der Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein. Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt kann die Lieferzone stattdessen problemlos vor Gutleutstraße 139 eingerichtet werden. Dort befinden sich keine Anwohnerparkplätze, die entfallen müssten. Bisher hatten sich 50 Anwohner 9 Anwohnerparkplätze geteilt. Die Anwohnerparkplätze zu reduzieren ist daher unverhältnismäßig und an dieser Stelle vor allem auch unnötig. Für eine kleine Straße, welche in einer Sackgasse mündet, wäre es eine enorme Lärmbelastung, dort LKWs einfahren zu lassen, um diese dort entladen zu lassen. Vor allem, wenn dies problemlos an anderer Stelle möglich wäre, wie o.g., und lediglich öffentliche Parkplätze statt Anwohnerparkplätze entfallen müssten. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1211/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1213/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41? Vorgang: OM 2415/22 OBR 1; ST 1161/23 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Seit Juni 2022 fordert der Ortsbeirat 1 die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße im Bereich der Hausnummern 33-41. Zuletzt hat der Magistrat in der ST1161 aus Mai 2023 mitgeteilt, dass noch im 2. Quartal 2023 die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Leider ist dies bisher nicht geschehen. Vor Ort ist auch nichts umgesetzt worden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 die Planungen zur Verkehrsneuordnung zeitnah vorzulegen und die baldmögliche terminliche Umsetzung zu benennen. Begründung: Die in OM 2415 aus 2022 beschlossenen Ladezonen, Radbügel und außengastronomischen Flächen werden dringend gebraucht. Einzelhandel, Gastronomie und Verkehrsteilnehmende warten nun bereits seit zwei Jahren auf die Umsetzung. Gerade auf das Bahnhofsviertel sollte derzeit die allerhöchste Priorität gelegt werden. Es handelt sich hier nicht um eine bauliche Umgestaltung, sondern lediglich Beschilderungs- und Markierungsarbeiten mit dem Ziel, die Gehwege freizuhalten, illegales Parken zu unterbinden und Platz für alle Verkehrsmittel zu schaffen. Es ist unverständlich, warum der Magistrat hierfür so viel Zeit benötigt. Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2415 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1161 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5393 2024 Die Vorlage OF 1213/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1214/1 Betreff: E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in der Münchener Straße vor der Terminus Klause eingerichteten E-Scooter-Parkplätze so verlegen zu lassen, dass Außengastronomie wieder ermöglicht werden kann. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, künftig darauf zu achten, dass Gewerbe und Außengastronomie durch E-Scooter-Parkplätze nicht negativ beeinträchtigt werden. Der Ortsbeirat 1 ist bei der Auswahl geeigneter Flächen gerne behilflich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5394 2024 Die Vorlage OF 1214/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 854/2 Betreff: Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat soll: 1. Zur Vermeidung eines weiteren Leerstands - aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung b) aa) als Künstleratelier und Räume für Studierende der Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und HFG Hochschule für Gestaltung und/oder bb) für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden, . c) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern wie basis e.V. oder ATELIERFRANKFURT e.V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie "Radar-Kreativräume für Frankfurt". d) welche baulichen Maßnahmen - unter Bezifferung der Kosten - für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären. e) eine Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist. 3. Der Magistrat soll sicherstellen, dass die rechtswidrigen Besetzergruppen explizit von jedweder Zwischennutzung ausgeschlossen werden. Begründung: Die Ansiedlung des MPI wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI) für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet - Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, so dass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss - bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt - sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept zu entwickeln für die Zeit, bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e.V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8-12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte. In Betracht kommen aber auch AtelierFrankfurt e.V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1-3 in Frankfurt oder Radar Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wachs raum.2019 GbR, Gutleutstraße 8-12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das "Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative". Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht. Dieser Antrag ist bis auf Punkt 3 im Wortlaut identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1167/1 Betreff: Vorstellung der Planungen zum westlichen Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher möge den Planungsdezernenten, die Wirtschaftsdezernentin sowie Vertreter*innen des Stadtplanungsamtes, der Hafenbetriebe sowie weitere an der Planung Beteiligte einladen, um im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 über die Ziele der anstehenden Bebauungspläne, mögliche Bauvorhaben, die Kosten und die Finanzierung südlich und nördlich der westlichen Gutleutstraße zu informieren. Begründung: In der Bevölkerung gibt es Bedenken und Ängste im Hinblick auf die anstehenden Veränderungen im westlichen Gutleutviertel. Eine Vorstellung der Vorhaben durch das Stadtplanungsamt soll die Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleutviertels informieren und deren Fragen beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2024, OF 1166/1 Betreff: Nutzung und Erhaltung des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Kenntnisse hat der Magistrat von den angeblichen Plänen des Eigentümers das Gebäude "Am Hauptbahnhof 4" zum Teil mit dem Ziel abzureißen, ein Boardinghaus zu errichten? 2. Wie bewertet der Magistrat die Pläne? 3. Hat der Eigentümer bereits eine Genehmigung zum (teilweisen) Abbruch des Gebäudes beantragt und wurde diese erteilt? 4. Wie bewertet der Magistrat die Umwandlung von Mietwohnungen und -apartments in ein Boardinghaus? Wird er dafür eine Genehmigung erteilen? 5. Hat die Stadt die Möglichkeit eine Nutzungsänderung des Gebäudes zu verhindern? 6. Erlauben der Bebauungsplan B527 und die Gestaltungssatzung G4 eine Umwandlung des Gebäudes, so wie sie der Eigentümer angeblich vorhat? 7. Hält der Magistrat den Weg der Verwertungskündigung zur Entmietung der Immobilie für rechtlich haltbar? Liegen aus Sicht des Magistrats die dafür notwendigen Voraussetzungen vor? 8. Im Stadtteil gibt es Gerüchte, die Verwertungskündigung der Mieterinnen und Mieter diene nur dazu, die Immobilie zu einem höheren Preis - da dann mieter:innenfrei - verkaufen zu können. Wie bewertet der Magistrat dies? 9. Hat der Magistrat die Möglichkeit die Mieterinnen und Mieter, die eine Kündigung für ihre Wohnung erhalten haben, bei der Suche nach einer neuen Bleibe zu unterstützen? 10. Wie bewertet der Magistrat den möglichen Abriss von Oskar Schindlers letzter Wohnung in Frankfurt? Wird sich der Magistrat dafür einsetzen, dass die am Gebäude angebrachte Gedenktafel erhalten bleibt? 11. Setzt sich der Magistrat für eine weitere gastronomische Nutzung der Erdgeschossebene ein, sollte die beliebte Sportsbar "O'Reilly's Irish Pub" tatsächlich den Plänen des Eigentümers weichen müssen? Begründung: Nach Informationen des Antragsstellers plant der Eigentümer der Immobilie "Am Hauptbahnhof 4" eine Umnutzung des gemischt genutzten Gebäudes mit zahlreichen Mietwohnungen und der Bar "O'Reilly's Irish Pub" hin zu einem Boardinghaus. Über 60 Mieterinnen und Mieter haben eine Verwertungskündigung mit Mietende in diesem Jahr erhalten. Fraglich sind die Position des Magistrats zur Umnutzung des Gebäudes und dessen Möglichkeiten Einfluss auf die Nutzungsänderung zu nehmen. Aufgrund der Dringlichkeit des Themas bitten wir um eine zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 889 2024 Die Vorlage OF 1166/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 1149/1 Betreff: Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den ortsansässigen Gewerbebetrieben frühzeitig vergleichbare Ersatzflächen anzubieten bzw. sie umzusiedeln oder Mischnutzung zu ermöglichen. Begründung: Die planungsrechtliche Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen in der Stadt Frankfurt ist ein zentrales Ziel des Masterplans Industrie und des Gewerbeflächenentwicklungsprogamms (GEP). Zudem sollen den Belangen von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie in der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität eingeräumt werden. Die Zielsetzung einer Wohnbaulandentwicklung im Bereich östlicher Gutleuthafen durch Ausweisung eines "Urbanen Gebietes" (MU) mit einem Nutzungsschwerpunkt Wohnen südlich der Gutleutstraße verstößt gegen diese Prinzipien. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH hatte den Bedarf von Gewerbeflächen bis 2030 auf zusätzlich 90 bis 140 Hektar beziffert. In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurde in Frankfurt kein Hektar neue Gewerbefläche ausgewiesen. Eine Stadt wie Frankfurt ist auf ausreichend hohe Gewerbesteuereinahmen angewiesen. Daher dürfen Gewerbebetriebe aus der Stadt nicht verdrängt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.12.2023, OF 1080/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5074 2024 1. Die Vorlage OF 1080/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird "und mit dem Ziel des Erhalts von Gewerbeflächen." 2. Die Vorlage OF 1149/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1118/1 Betreff: Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4402 bezüglich einem echtem Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße Vorgang: OM 4402/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird dringlich aufgefordert, die vor vier Monaten vom Ortsbeirat eingereichte Anregung OM 4402 bezüglich eines echten Fußgängerüberwegs in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße umzusetzen. Der Beschluss lautet wie folgt: "Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Höhe der Gutleutkaserne einzurichten und entsprechend zu beschildern." Begründung: Trotz des Fristablaufs liegt dem Ortsbeirat keine Stellungnahme des Magistrats zu diesem für die Bewohnerinnen und Bewohner rund um den Rottweiler Platz wichtigen Anliegen vor. Daher kann davon ausgegangen werden, dass keine zwingenden Gründe gegen die Einrichtung des Fußgängerüberwegs vorliegen. Eventuelle Hinderungsgründe hätten zeitnah vorgebracht werden können. Der Ortsbeirat erinnert den Magistrat gerne an die noch ausstehende Umsetzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4402 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1118/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1080/1 Betreff: Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 1 einen Magistratsbericht vorzulegen mit dem Ziel der Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt, damit dort in geeigneter Form ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden kann. Begründung: Das Stadtplanungsamt favorisiert an diesem Ort den genossenschaftlichen Wohnungsbau, damit hier mit einer geeigneten Wohnraumbebauung ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnungsbau in Frankfurt realisiert werden kann. Dazu gibt es schon großartige Ansätze, wie beispielsweise einen Ideen-Wettbewerb von Master-Studenten der TU Darmstadt unter der Überschrift "Produktives (Stadt-)quartier Gutleuthafen", deren Modelle im Sommer im Stadtplanungsamt zu besichtigen waren. https://www.architektur.tu-darmstadt.de/fachbereich/ak tuelles_arch/architektur_news_details_160640.de.jsp Außerdem initiiert das Quartiersmanagement Gutleut regelmäßige "Hafengespräche" unter Einbeziehung aller Bürger*innen vor Ort, vor allem derjenigen der Wurzelsiedlung (einem wohnungspolitischen Kleinod innerhalb Frankfurts), und des Stadtplanungsamtes. Zuletzt stellte sich im November 2023 das Home Netzwerk Frankfurt für Gemeinschaftliches Wohnen e.V. vor. Momentan liegen die Nutzungsrechte jedoch noch bei den städtischen Hafenbetrieben. Ohne deren Einwilligung es schwierig sein wird, Bauprojekte zu planen, steuern und umzusetzen, da die Prioritäten der Hafenbetriebe an anderer Stelle liegen dürften. Oberstes Ziel sollte es sein, Luxuswohnen wie im Westhafen oder im Europaviertel zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.02.2024, OF 1149/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1080/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5074 2024 1. Die Vorlage OF 1080/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird "und mit dem Ziel des Erhalts von Gewerbeflächen." 2. Die Vorlage OF 1149/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1119/1 Betreff: Damit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30-Zone in der Gutleutstraße vor Karmeliterschule und Weißfrauenschule Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Gutleutstraße 38 in Höhe des Eingangs von Karmeliter- und Weißfrauenschule schnellstmöglich eine Tempo-30-Zone einzurichten und zusätzlich Warnschilder "Vorsicht Schulkinder" anbringen zu lassen, so dass das Gefährdungspotenzial für die Kinder, die auf dem Schulweg unbedacht die Straße queren, minimiert wird. Begründung: Die Gutleutstraße wird von den Autofahrenden häufig als Rennstrecke missbraucht, um am Baseler Platz noch schnell über eine grüne Ampel zu kommen. Außerdem ist Vielen nicht bekannt, dass sich dort eine Schule befindet. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sorgt dafür, dass die Kinder möglichst gefahrlos die Straße überqueren können und dabei nicht unter die Räder kommen. Foto: Petra Thomsen; Beispiel Warnschild "Achtung Schulkinder" Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5076 2024 Die Vorlage OF 1119/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag die Worte "Zone" durch "Abschnitt" ersetzt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1103/1 Betreff: Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Durch Umbauarbeiten fällt auf dem Bahnhofsvorplatz ein Großteil der Fläche für Fußgehende weg. Wie bei solchen Baustellen üblich, ist damit zu rechnen, dass das Umfeld sich dynamisch anhand des Baufortschritts verändert. Dies vorausgeschickt möge der Magistrat ggf. in Abstimmung mit der Deutschen Bahn Folgendes veranlassen: 1. Zu jeder Zeit muss ausreichend Fläche für Fußgehende zwischen Hauptbahnhofseingang und Kaiserstraße verbleiben, um starkes Gedränge und Stresssituationen an den Übergängen zu vermeiden. 2. Der Bahnhofsvorplatz soll frei von dem Verkehrsfluss störenden Gegenständen gehalten werden wie z.B. den "historisierenden Verkaufswagen", um die derzeit reduzierte Verkehrsfläche nicht noch zusätzlich erheblich einzuschränken. 3. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße Am Hauptbahnhof (B44) soll so reduziert werden, dass auch bei Gedränge von Fußgehenden auf die Fahrbahn das Risiko an schweren Verletzungen minimiert wird. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit ist an dieser Gefahrenstelle deutlich mit Schildern, Bodenmarkierungen und ggf. weiteren Maßnahmen für alle Fahrspuren in alle Richtungen sichtbar anzuzeigen. Begründung: Der Fußübergang vor dem Hauptbahnhof ist vermutlich der am meiste frequentierte Übergang in Frankfurt. Durch eine zeltartige Lagerhalle auf dem Bahnhofsvorplatz wird derzeit die Fläche für Fußgehende vor dem Hauptbahnhof um mehr als zwei Drittel reduziert. Zusätzlich stehen um die Zelthalle herum zwei historisierende Verkaufswagen, die die Fläche weiter einschränken und wenigstens versetzt werden müssen. Hier war schon vor der Baustelle bereits oft erhebliches Gedränge. Gerade zu den Hauptverkehrszeiten ist die Fläche extrem voll und es droht, dass Fußgehende von Nachdrängenden auf die Fahrbahn geschoben und verletzt werden könnten. Normalerweise wird bei Baustellen auf angrenzenden Straßen das Tempo reduziert. Dies ist hier ebenfalls beidseitig notwendig, insbesondere, weil es sich bei dem Übergang um eine stark frequentierte Wegeverbindung handelt. Der Magistrat möge dazu prüfen, welche Fahrgeschwindigkeit angemessen ist, und soll die Tempobegrenzung sodann deutlich sichtbar auf allen Fahrbahnen umsetzen lassen. Derzeit ist nur ein vereinzeltes Tempo-30-Schild auf der B44 in Fahrtrichtung Norden wegen der Fahrbahnverengung aufgestellt, jedoch schlecht sichtbar. In Fahrtrichtung Süden steht dagegen überhaupt kein Schild, obwohl es dort wegen der Krümmung der Straße und der schlechten Einsehbarkeit noch wichtiger wäre. Die Situation rund um Radwege, Taxistand, Fußgängerüberwege und Baustelle ist für Ortsunkundige (oft mit veraltetem Navi mit Tempo-50) derart irritierend, dass es einer rechtzeitigen und deutlichen Beschilderung sowie weiterer Markierungen bedarf. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 31 Auf Antrag der CDU und FDP-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1103/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4968 2024 Die Vorlage OF 1103/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 1074/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettwettbewerb für die Gestaltung des "Kaisersacks" im Bereich östlich der Straße "Am Hauptbahnhof" bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße soll einen Platz-Charakter mit niveaugleichen und behindertengerechten Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte "Kaisersack" ist das Entrée der Stadt Frankfurt für hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Die sich dort treffende Drogenszene führt zu Verunsicherung bei vielen Menschen. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neugestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des "Kaisersacks" in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie zu früheren Zeiten einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.10.2023, OF 1062/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 1074/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 418 2023 1. Die Vorlage OF 1062/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1074/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Punkt 2. Die Formulierung "behindertengerecht" durch "barrierefrei" ersetzt wird und, dass der zweite Satz des zweiten Absatzes ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 418 entstanden aus Vorlage: OF 1074/1 vom 28.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Vorgang: OM 4816/23 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kaisersacks im Bereich östlich der Straße Am Hauptbahnhof bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße Am Hauptbahnhof und Moselstraße soll einen Platzcharakter mit niveaugleichen und barrierefreien Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er- Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte Kaisersack ist das Entree der Stadt Frankfurt für Hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neu gestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des Kaisersacks in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 418 wird auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 36 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") Beschlussausfertigung(en): § 4338, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2023, OF 1075/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für Fußgehende öffnen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße zur Fußgängerzone schnellstmöglich umzuwidmen, für den regulären PKW-Verkehr sperren und für Fußgehende öffnen zu lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen getroffen werden: 1. Die Zufahrt von der Moselstraße in den sogenannten "Kaisersack" wird mit klappbaren oder versenkbaren Pollern versehen und somit für den Lieferverkehr und berechtigte Anwohnende weiterhin erreichbar bleiben. 2. Im genannten Bereich wird das Abstellen von E-Scootern generell untersagt. 3. Es wird eine temporäre Bepflanzung mit Kübelpflanzen und -bäumen eingerichtet, die die Aufenthaltsqualität erhöht. 4. Die Nutzung der Fläche für den Kaisermarkt muss gewährleistet werden. 5. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen Bordsteine abgesenkt werden, wo das möglich ist. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die Maßnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der Fußball-Europameisterschaften 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die zusätzlich zu den Pendler*innen und Anwohnenden vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden. Begründung: Bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen in der B-Ebene des Hauptbahnhofes und der Sperrung des Ausgangs Kaisersack herrschte an der Stelle reger Betrieb. Pendler*innen und Reisende queren den Kaisersack auf dem Weg zu Fuß ins Bahnhofsviertel und die Innenstadt. Da die Nutzung des ÖPNV und der Fußverkehr in Frankfurt weiterhin zunehmen, wird auch die Frequentierung des Kaisersacks steigen. Zudem ist nach Fertigstellung und Öffnung der B-Ebene und der Ausgangs Kaisersack zur Euro 2024 damit zu rechnen, dass sehr viel mehr Menschen als bisher den Kaisersack queren werden. Dafür wird der Platz der bisherigen Sackgasse und des Wendekreises benötigt. Dieser Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2023, OF 1063/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 42 Die Vorlage OF 1075/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4816 2023 1. Die Vorlage OF 1063/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1075/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1044/1 Betreff: Straßenbahnstrecke Gutleutstraße nur temporär oder dauerhaft? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, was er nach dem Bau des Fernbahntunnelbahnhofs und der damit einhergehenden Sperrung der Mannheimer Straße für die Straßenbahnstrecke zwischen Hauptbahnhof und Gutleutviertel plant. Soll die Strecke in der Mannheimer Straße wiederhergestellt und genutzt werden oder soll die "Ersatzstrecke" in der Gutleutstraße dauerhaft bestehen bleiben? Begründung: Vertraglich würde die Deutsche Bahn in einem solchen Fall die alte Situation wiederherstellen. Die Bahn würde also die Strecke in der Mannheimer Straße nach dem Bau des Fernbahntunnelbahnhofs wiederherstellen. Aus Gründen des verbesserten Angebotes und im Hinblick auf die Nachhaltigkeit wäre es allerdings geboten, die neue Strecke in der Gutleutstraße dauerhaft bestehen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 798 2023 Die Vorlage OF 1044/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1063/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Den Kaisersack dauerhaft für Autos sperren - mehr Platz für alle Fußgängerinnen und Fußgänger Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Am Hauptbahnhof und Moselstraße zur Fußgängerzone umzuwidmen und für den regulären PKW-Verkehr sperren zu lassen. Die Zufahrt von der Moselstraße in den sogenannten "Kaisersack" soll mit klappbaren oder versenkbaren Pollern versehen werden und somit für Anwohnende und den Lieferverkehr weiterhin erreichbar bleiben. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die Maßnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der Fußball-Europameisterschaften 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden. Begründung: Bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen in der B-Ebene des Hauptbahnhofes und der Sperrung des Ausgangs Kaisersack herrschte an der Stelle reger Betrieb. Pendler*innen und Reisende queren den Kaisersack auf dem Weg zu Fuß ins Bahnhofsviertel und die Innenstadt. Da die Nutzung des ÖPNV und der Fußverkehr in Frankfurt weiterhin zunehmen, wird auch die Frequentierung des Kaisersacks steigen. Zudem ist nach Fertigstellung und Öffnung der B-Ebene und der Ausgangs Kaisersack zur Euro 2024 damit zu rechnen, dass sehr viel mehr Menschen als bisher den Kaisersack queren werden. Dafür wird der Platz der bisherigen Sackgasse und des Wendekreises benötigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.11.2023, OF 1075/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 42 Die Vorlage OF 1075/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4816 2023 1. Die Vorlage OF 1063/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1075/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1043/1 Betreff: Bäume für die Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang des Mittelstreifens der Gutleutstraße westlich der Erntestraße bis zur Ortsbezirksgrenze mindestens 20 weitere Bäume aus dem 10.000-Bäume-Programm sowie insektenfreundliche Sträucher pflanzen zu lassen. Ein mittiger Streifen für eine künftige Straßenbahntrasse soll freigehalten werden. Unter Beachtung der Verkehrssicherheit soll künftig auf intensive künstlerische Schnittarbeiten verzichtet werden, damit die Pflanzen dort natürlich wachsen können. Begründung: Der Mittelstreifen entlang der Gutleutstraße östlich der Niederräder Brücke bietet Platz für weitere Bäume, Hecken und insektenfreundliche Pflanzen. Im dicht bebauten städtischen Umfeld wird jede Grünfläche benötigt, um Wasser zu speichern, im Sommer zu kühlen und Insekten und Tieren Lebensraum zu bieten. . . Foto: Manuel Denkwitz, Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4803 2023 Die Vorlage OF 1043/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2023, OF 1062/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettwettbewerb für die Gestaltung des "Kaisersacks" im Bereich östlich der Straße "Am Hauptbahnhof" bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll eine Fußgängerzone werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) benutzbar sein. 2. Die vorhandenen Parkplätze entfallen entsprechend. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 3. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 4. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit angenehmen Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 5. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 6. Die gesamte Fläche zwischen der Straße "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße bekommt einen Platz-Charakter, was auch bedeutet, dass es dort nur noch ein Straßenniveau gibt. 7. Im genannten Bereich ist das Abstellen von E-Scootern überall verboten. Da diese Maßnahme eine lange Vorplanung und Umsetzungszeit in Anspruch nehmen wird, sollen sofort folgende, kurzfristige Maßnahmen umgesetzt werden: a) Der genannte Straßenabschnitt der Kaiserstraße wird für den MIV gesperrt b) Der Bereich der Parkplätze und der Straße werden auf das Niveau des Bürgersteigs aufgepflastert. c) Pflanzbeete werden temporär angelegt. d) Im genannten Bereich ist das Abstellen von E-Scootern überall verboten. Begründung: Der sogenannte "Kaisersack" ist das Entrée für viele Besucher der Stadt Frankfurt, die am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende und Bewohner sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und Versperren den Weg. Die sich dort treffende Drogenszene führt zu Verunsicherung bei vielen Besuchern. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neugestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau der Straße, des Wendehammers und der Parkplätze in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu einer prachtvollen Straße werden zu lassen, wie sie es zu früheren Zeiten einst war. Der Kaisermarkt (Wochenmarkt) findet zurzeit schon auf dieser Fläche statt und könnte dort verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Da Frankfurt im Jahr 2024 Gaststadt der Fußball-Europameisterschaft sein wird, ist es nun dringend geboten auch kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen, um den vielen Besuchern ein Frankfurt zu zeigen, in dem man sich gerne aufhält und in dem man sich willkommen fühlt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2023, OF 1074/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 1074/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 418 2023 1. Die Vorlage OF 1062/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1074/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Punkt 2. Die Formulierung "behindertengerecht" durch "barrierefrei" ersetzt wird und, dass der zweite Satz des zweiten Absatzes ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Betreff: Buslinie 87 soll am Rewe halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Am 21.März 2023 forderte der Ortsbeirat in einem Antrag, dass die Buslinie 87 auch am Rewe-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31.Juli 2023 (ST 1600), dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am Rewe-Markt hält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4591 2023 Die Vorlage OF 1028/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird: "Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie "Hafenstraße 54" oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz" sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und "Hafenstraße 19 bis 23 " oder Gutleutstraße 146 bis 148." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP Abwesend
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1018/1 Betreff: Ampel Am Hauptbahnhof/Düsseldorfer Straße verständlicher gestalten, Grünpfeil ergänzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verständlichkeit der Lichtsignalanlage am Linksabbieger Am Hauptbahnhof / Poststraße für die geradeaus fahrenden Verkehrsteilnehmenden in Richtung Düsseldorfer Straße verständlich und klar zu gestalten und dazu einen sogenannten "Grünpfeil" (VZ720) oder eine zusätzliche Lichtsignalanlage mit Pfeil geradeaus und "Dauergrün" nachrüsten zu lassen. Begründung: Die Geradeausspuren der Straße Am Hauptbahnhof in Richtung Düsseldorfer Straße sind nicht ampelgeregelt. Die Linksabbiegespuren in Richtung Poststraße und Tiefgarage Hauptbahnhof sind ampelgeregelt. Auf Grund der Einengung der Geradeausspur missverstehen viele Autofahrende die Ampelregelung und halten an, obwohl nur die Linksabbieger "rot" haben. Das führt regelmäßig zu Beinahe- Auffahrunfällen, zur Behinderung aller Verkehrsteilnehmenden und störenden Hupkonzerten. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4583 2023 Die Vorlage OF 1018/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 970/1 Betreff: Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nunmehr einen "echten" und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße in Höhe der Gutleutkaserne einrichten und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Die stark frequentierte Querung der Gutleutstraße hat für die Menschen im Gutleut enorme Bedeutung. Allerdings herrscht in diesem Abschnitt viel PKW-Verkehr. Viele Autofahrende halten sich zudem nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Der Ortsbeirat hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach einen Fußgängerüberweg gefordert. Die derzeitige Fußgängerfurt kann nach den gesetzlichen Änderungen in einen sicheren Fußgängerüberweg ausgebaut und mit VZ350 versehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4402 2023 Die Vorlage OF 970/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2023, OF 979/1 Betreff: Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerübergang über die Gutleutstraße westlich der Baseler Straße von ruhendem Verkehr und Rangierverkehr freizuhalten. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, baulich die abgetrennte ehemalige Fahrspur komplett zu schließen. Langfristig ist eine Entsiegelung der Fläche wünschenswert. Begründung: Die linke Spur auf der Gutleutstraße wurde vor Jahren entfernt und baulich von den übrigen Spuren getrennt. Lediglich zum Fußgängerübergang hin wurde keine bauliche Maßnahme vorgenommen, so dass viele Autofahrer*innen die ehemalige Fahrbahn als Parkplatz nutzen. Die Ein-und Ausfahrt kann nur über den Fußgängerübergang erfolgen, so dass vor allem im Berufsverkehr Ein- und Ausfahrt und entsprechendes Rangieren parallel zu Grünphasen für Fußgänger*innen erfolgen. Die damit einhergehende Gefährdung der schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen soll durch die Sperrung entschärft werden. Langfristig soll die Fläche entsiegelt werden, sofern sie nicht für den Bau und Betrieb der geplanten Straßenbahnlinie benötigt wird. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4409 2023 Die Vorlage OF 979/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022 ST 1677 bereits zugesagt den Fußgängerübergang über die Gutleutstraße westlich der Baseler Straße von ruhendem Verkehr und Rangierverkehr freizuhalten. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, baulich die abgetrennte ehemalige Fahrspur komplett zu schließen. Langfristig ist eine Entsiegelung der Fläche wünschenswert." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.07.2023, OF 978/1 Betreff: Sitzbänke an der Haltestelle der Buslinien 33 und 37 am Hauptbahnhof in der Mannheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Bedarfshaltestelle der Buslinien 33 und 37 am Hauptbahnhof in der Mannheimer Straße mindesten zwei Sitzbänke aufzustellen. Begründung: Durch die Umbaumaßnahmen der Deutschen Bahn am Frankfurter Hauptbahnhof sind die Haltestellen der Buslinien 33 und 37 an die Mannheimer Straße, etwa 30 m westlich des westlichen Durchgangs des Hauptbahnhofs von der Straße zu den Schienen verlegt worden. Dass es dort keine einzige Bank gibt, ist insbesondere für ältere und gehbehindert Menschen eine Zumutung. Da ist auch der etwa 10 cm breite Mauervorsprung des Absperrgitters zur Bahn keine Alternative. Dem kann nur durch das Aufstellen von mindestens zwei Bänken abgeholfen werden. Da bereits die Planung der Deutschen Bahn für die Umbauten erst in zwei Jahren abgeschlossen sein wird und ungewiss ist, ob das Provisorium nicht noch länger erhalten bleibt, ist das Aufstellen der Bänke nicht nur dringend notwendig, sondern auch vertretbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4408 2023 Die Vorlage OF 978/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.07.2023, OF 976/1 Betreff: Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Hafenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße zwischen Rewe und Cronstettenhaus so zu gestalten, dass Personen mit Rollatoren, Rollstühlen, Buggies und Rollern mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Begründung: An dem genannten Überweg befinden sich zwischen den Schienen und den Betonplatten des übrigen Gehwegs 10 cm breite Fugen, in denen die kleinen Räder von Rollatoren, Rollstühlen, Rollern und Buggies blockiert werden. Diese Hindernisse können nur mit großer Kraft überwunden werden. Außerdem schaffen sie eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator- oder Rollstuhl-Nutzenden besteht dadurch eine erhebliche Sturzgefahr. Kleinkinder sind bereits durch die unerwartete Blockade aus den Wagen gestürzt. Die Querung der Hafenbahnschienen am Mainufer in der südlichen Verlängerung der Wiesenhüttenstraße beweist, dass ein sicherer Überweg der Schienen technisch möglich ist. (Das Foto links zeigt den Überweg Speicherstraße vor Rewe, das Foto rechts zum Vergleich den Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße; Fotos: Tanja Ayesha Pösl) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4406 2023 Die Vorlage OF 976/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 899/1 Betreff: Weiternutzung der Turnhalle in der Villa Kleyer Vorgang: OM 4070/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Kann die Turnhalle in der Villa Kleyer in der Wiesenhüttenstraße nach Beendigung der Zwischennutzung durch die Kindertagesstätte wieder vom Internationalen Kinderhaus als Turnhalle genutzt werden? 2. Wenn ja, wann ist eine Nutzung wieder möglich? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Wenn nein, welche alternativen Sportmöglichkeiten werden dem Internationalem Kinderhaus in der Nähe des Standortes zur Verfügung gestellt? Begründung: In der Tischvorlage der letzten Ortsbeiratssitzung wurde gefordert, dass die Turnhalle der Villa Kleyer ab sofort so lange den beiden Jugendeinrichtungen für die Kinder zur Verfügung steht, bis die KiTa in die Villa Kleyer umziehen kann. Die Zwischennutzung der Villa Kleyer stellt - bei aller Notwendigkeit - bereits jetzt eine außerordentliche Belastung für das unterversorgte Quartier dar, die nach Abschluss der Baumaßnahmen unbedingt beendet werden muss. Das Bahnhofsviertel ist jedenfalls mit kindgerechten Spiel- und Sportmöglichkeiten deutlich unterversorgt. Freiflächen sind kaum vorhanden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4070 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 713 2023 Die Vorlage OF 899/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 897/1 Betreff: Mobilitätswende im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel und Lieferzone statt Blechberge vor der Kita Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der rechten Seite der Windmühlstraße in Fahrtrichtung Untermainkai zwischen Wilhelm-Leuschner-Straße und Untermainkai folgende Änderungen anzuordnen und umsetzen zu lassen: 1. Im Abschnitt vor den Parkplätzen mit den E-Ladesäulen sollen an Stelle der bisherigen PKW-Stellplätze Radbügel für Lastenräder und Fahrräder angebracht werden. 2. Im Abschnitt hinter den Parkplätzen mit den E-Ladesäulen soll bis zum Ende des Straßenabschnitts eine Lade- und Lieferzone eingerichtet werden sowie weitere Radbügel angebracht werden. Begründung: An der Ecke Wilhelm-Leuschner-Straße / Windmühlstraße befindet sich die Kita "Le Jardin". Viele Eltern bringen mittlerweile ihre Kinder erfreulicherweise häufig mit Lastenfahrrädern in die Kita. Sie finden aber keine geeigneten Abstellplätze vor und müssen notgedrungen ihre Räder auf dem Gehweg oder der Fahrbahn abstellen. Klimagerechte Mobilität sollte mit sicheren und ausreichend großen Abstellmöglichkeiten belohnt werden. Für Menschen, die einen PKW-Dauer-Parkplatz benötigen, steht ein Parkhaus auf der gegenüberliegenden Seite zur Verfügung. Ansonsten gibt es um die Ecke in der Wilhelm-Leuschner-Straße die Tiefgarage des Hotels Intercontinental. Foto: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4193 2023 Die Vorlage OF 897/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 894/1 Betreff: Turnhalle der Villa Kleyer unverzüglich zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Sporthalle an der Villa Kleyer dem Internationalen Kinderhaus und dem JUZ Gutleut wieder zur Verfügung zu stellen. Beide Einrichtungen benötigen dringend einen Raum für ein Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche. Begründung: Die Turnhalle war viele Monate eine Übergangsunterkunft für Flüchtlinge. Nun ist die Unterkunft umgezogen und die Turnhalle steht wieder leer. Seitdem wurde sie jedoch den Einrichtungen nicht wieder zur Verfügung gestellt. Vor der Nutzung als Notunterkunft wurde die Turnhalle bereits von den erwähnten Einrichtungen genutzt. Beide Einrichtungen benötigen dringend wieder eine Turnhalle für ein Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche. Auch vor dem Hintergrund, dass die Villa als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße dienen soll, ist eine Zwischennutzung durch die Einrichtungen hilfreich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 72 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4070 2023 Die Vorlage OF 894/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 881/1 Betreff: Stuttgarter Straße für Radfahrende freigeben Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbahnstraße "Stuttgarter Straße" zwischen Mannheimer Straße und Pforzheimer Straße für Radfahrende freizugeben, sodass entgegen der Einbahnstraße die Einfahrt für Radfahrende erlaubt wird. Begründung: Radfahrende müssen aktuell einen großen Umweg fahren, wenn sie von der Stuttgarter Straße in den Hafentunnel möchten. Um die Verkehrssituation fahrradfreundlicher zu gestalten, soll die o.g. Maßnahme angeordnet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4061 2023 Die Vorlage OF 881/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP, LINKE. und Die Partei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 850/1 Betreff: Schlaglöcher Wiesenhüttenstraße ausbessern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die erheblichen Straßenschäden und Schlaglöcher in der Wiesenhüttenstraße ausbessern zu lassen. Begründung: Die Verkehrssicherheit in der Wiesenhüttenstraße insbesondere von Fahrradfahrenden ist derzeit durch Schlaglöcher und Straßenschäden sehr stark eingeschränkt. Deshalb ist es unabdingbar, dass die Gefahr für die Verkehrsteilnehmenden schnellstmöglich behoben wird, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Fotos: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 850/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 848/1 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat berichtet in B145/23 über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind: Güterplatz Priorität A HBF/Münchener Straße Priorität A Weser-/Münchener Straße Priorität A Rebstöcker Straße Priorität A Schwalbacher Straße Priorität A Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter Anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen, 2. welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen, 3. die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 73 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3928 2023 1. Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 848/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 847/1 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat schreibt in B125/23, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in M192/22 war und dies nicht mehr in die beschlossene M-Vorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des PBefG seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertig-stellungsjahr aus: Güterplatz Priorität A 2024 HBF/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Weser-/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Rebstöcker Straße Priorität A 2025ff. Schwalbacher Straße Priorität A 2025ff. Galluswarte Priorität B 2024 Speyerer Straße Priorität B 2024 Wickerer Straße Priorität B 2025 ff. Ordnungsamt Priorität B 2025 ff. Platz der Republik Priorität B 2025 ff. Galluspark Priorität C 2025 ff. Kriegkstraße Priorität C 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle Börneplatz für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle Galluswarte für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33% der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20% der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle Rebstöcker Straße zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Senior*innen leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bisher im Ortsbezirk 1 in nicht ausreichendem Maße umgesetzt worden ist. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden, 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben, 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern, 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen, 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Anlagen: Nahverkehrsplan 2025+, Seiten 113-114 mit Anmerkungen Nahverkehrsplan 2025+, Rechtliche Grundlagen, Seite 141 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Ausschnitt Ortsbezirk 1 Begründung: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3927 2023 1. Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 847/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 801/1 Betreff: Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seit Langem geschlossene Trinkhalle auf dem Gustavsburgplatz an Interessentinnen und Interessenten zu verpachten, die dazu bereit sind, außer dem Kioskverkauf auch ein außengastronomisches Angebot über einen Sommergarten und ein kulturelles Angebot zu schaffen sowie die vorhandenen Toiletten öffentlich zugänglich zu machen. Begründung: Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist für die Verpachtung des Kiosks auf dem Gustavsburgplatz zuständig. Amt und Ortsbeirat haben Kenntnis von Interessierten, die nicht nur Zeitschriften, Lebensmittel und Alkohol verkaufen wollen, sondern vor allem ein breites Angebot, einen Sommergarten, kulturelle Aktionen und den Betrieb einer öffentlichen Toi- lette anbieten möchten. Potentielle Betreiber wären bereit, auch eigeninitiativ Reparaturen durchführen zu lassen und für ein ansprechendes Ambiente sowie Sauberkeit im Umfeld zu sorgen. Die Interessierten bekommen derzeit jedoch keine Antworten auf ihre Anfragen, sondern werden vertröstet mit dem Hinweis, es gebe mehrere Interessierte, aber man habe sehr viel zu tun und solle von weiteren Anfragen absehen. Die Angebote wären in vielfacher Hinsicht ein großer Gewinn für das Gallus. In den letzten Jahren sind entlang der Mainzer Landstraße und Lahnstraße zahlreiche neue Wohnungen entstanden und hunderte Personen und Familien zugezogen. Gastronomische Angebote und Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität sind jedoch Mangelware. Statt einer herkömmlichen Trinkhalle würden potentielle Betreiber gerne Gastronomie- und Kulturangebote für alle schaffen, Waren des täglichen Bedarfs verkaufen und Toiletten für Kund*innen, Eltern und Kinder des nahegelegenen Spielplatzes wie auch für ÖPNV-Benutzer*innen bereitstellen. In Kürze wird in der Gustavsburgstraße die "Gustav`s Lounge" eingerichtet, die von Jugendlichen gestaltet und bespielt und für alle Anwohnenden nutzbar gemacht wird. Der Ortsbeirat 1 hat das Vorhaben auch finanziell unterstützt sowie weitere Bänke, Fahrradbügel und einen Bücherschrank beigesteuert. Vergleichbare Projekte wie auf dem Wiesenhüttenplatz haben eindrucksvoll bewiesen, dass aus vermüllten Brennpunkten durch eine Aufwertung von Gestaltung und Angebot, privatem Engagement und sozialer KontrolleOrte mit einer hohen Aufenthaltsqualität entstehen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3931 2023 Die Vorlage OF 801/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 837/1 Betreff: Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich derzeitiger PKW-Parkplätze in der Kaiserstraße und Münchner Straße im Bahnhofsviertel Liefer- und Ladezonen ausweisen, den Bodenbelag im Rahmen eines Modellprojektes farblich markieren sowie eindeutig beschildern zu lassen. Dabei sollen der Gewerbeverein und das Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel in die Planungen mit einbezogen werden. Begründung: Die Mobilitätswende kann nur gelingen, wenn Gewerbetreibende, Paketzusteller*innen und Handwerker*innen nach wie vor ihre Fahrzeuge zur Erfüllung ihrer Dienstleistungen und der Anlieferung von Waren im öffentlichen Raum verkehrskonform abstellen können. Am Beispiel der Kaiserstraße und Münchner Straße ist derzeit nicht ersichtlich, wo Lieferfahrzeuge zum Entladen von Waren parken dürfen. Das führt ständig zum ordnungswidrigen Halten, das andere Personen gefährdet. Zudem wird in der zweiten Reihe oder auf Bürgersteigen geparkt. Gerade in der Münchner Straße werden dadurch der Straßenbahnverkehr und Radfahrende sowie Fußgehende massiv behindert. Damit die Klima- und Mobilitätswende in Frankfurt gelingen kann, muss der öffentliche Raum zugunsten von Radfahrenden und Fußgehenden neu und gerecht verteilt werden. In diesem Zuge ist es wichtig, die Akzeptanz in der Bevölkerung aber auch innerhalb von Institutionen wie der IHK und den Gewerbevereinen zu schaffen und dem Argument des "Autofraßes" entgegenzuwirken, in dem für einen Personenkreis, der auf Parkplätze zur Berufsausübung zwingend angewiesen ist, der notwendige Raum erweitert oder erst geschaffen wird. verwirrende Beschilderung Kaiserstraße Positivbeispiel Wiesbaden Fotos: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3923 2023 Die Vorlage OF 837/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 836/1 Betreff: Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Vertreter*innen von Baudezernat und Amt für Bau und Immobilien (ABI) im Bahnhofsviertel zu koordinieren, um die Standortfrage für Toiletten zu klären. Dabei sollen die in mehreren Anträgen vom Ortsbeirat 1 präferierten Standorte wie Kreuzung Gutleutstraße / Ecke Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße / Ecke Elbestraße, Niddastraße / Ecke Weserstraße und Kaisersack auf technische Machbarkeit überprüft und Prioritäten festgelegt werden auch hinsichtlich Art und Umfang. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat begrüßenswerterweise das endlich vorgelegte Toilettenkonzept verabschiedet. Jetzt gilt es zeitnah die noch weitgehend offenen Fragen hinsichtlich geeigneter Standorte abschließend zu klären, damit die Pläne endlich konkretisiert und die menschenunwürdigen Bedingungen im Bahnhofsviertel in Bezug auf Toiletten beendet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE. und Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 831/1 Betreff: Starkwindsonnenschirme für das Mainufer Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Mainufer zwei Starkwindsonnenschirme an den Bänken am Kletternetz aufstellen zu lassen, damit in den heißen Sommermonaten ein Aufenthalt auf den Bänken auch tagsüber möglich ist. (Kletternetz auf Höhe Wiesenhüttenstraße) Begründung: Das Klettergerüst am Mainufer wird gerne von kleinen und großen Kindern genutzt, auch in den Sommermonaten. Eltern, die ihre Kinder beaufsichtigen, setzen sich dabei gerne auf die Bänke, die danebenstehen. Allerdings ist man der heißen Sonne im Sommer ohne Schutz ausgesetzt. Um einen längeren Aufenthalt auf diesen Bänken auch im Sommer möglich zu machen, sollten Sonnenschirme aufgestellt werden. Die Alternative, auf Bänke, die unter Bäumen stehen, auszuweichen, kommt hier nicht in Frage, da Eltern ihre Kinder im Blick haben müssen bzw. wollen. Auch sollten Kinder die Möglichkeit bekommen sich vor der Sonne zu schützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3919 2023 Die Vorlage OF 831/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2023, OF 788/1 Betreff: Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Weserstraße zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße Längsparken anordnen zu lassen, die Markierungen sowie die Beschilderung anpassen zu lassen und vor den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße und Münchener Straße an geeigneter Stelle jeweils eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen. Außerdem soll zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße auf der rechten (östlichen) Seite ein Radweg oder Radschutzstreifen markiert und rot eingefärbt werden. Das Radfahren ist entgegen der Einbahnstraße für Radfahrende konsequent und durchgängig freizugeben und entsprechend beschildern zu lassen. Zwischen Kaiserstraße und Münchner Straße soll die zweite Fahrspur entfallen. Die Markierungen (insbesondere an der Kreuzung Münchner Straße) sind anzupassen. Auf der linken (westlichen) Seite soll der Gehweg verbreitert werden, so dass der Gehweg (im blau markierten Bereich) so breit ist wie im südlichen Bereich Ecke Münchner Straße. Begründung: Teilweise wird auf beiden Straßenseiten der Weserstraße schräg geparkt. Die immer größeren PKW und SUV blockieren dadurch sowohl die Fahrbahn als auch die Sicht für Fußgehende und Radfahrende. Diese müssen im Gegenverkehr oft ausweichen, anhalten und absteigen. Durch Längsparken wird die Fahrbahn so weit verbreitert, dass Radfahrende sicher PKW passieren und Fußgehende die Fahrbahn besser überblicken und überqueren können. Ladezonen verhindern das Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe. Ein Radweg bzw. Radschutzstreifen erhöht zudem die Sicherheit für Radfahrende. Die Reduzierung der Autodichte im Bahnhofsviertel soll im Bereich der Weserstraße und perspektivisch in der Verlängerung der Mainluststraße im Zuge der Anpassung der Verkehrsführung zum Theatertunnel beginnen. Luftbilder: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen der Antragstellenden Taunusstraße - Kaiserstraße, Kaiserstraße - Münchener Straße, Münchener Straße - Gutleutstraße Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.02.2023, OF 778/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3772 2023 1. Die Vorlage OF 778/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 788/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des zweiten Ansatzes des Antragtenors das Wort "Fahrspur" durch das Wort "Fahrstreifen" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP und BFF
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2023, OF 839/1 Betreff: Fahrradschutzstreifen fortführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radschutzstreifen im Bereich der Kreuzung Untermainkai/Wiesenhüttenstraße, welcher über die Kreuzung führt (von Ost nach West), rot einfärben zu lassen. Weiter soll der Radschutzstreifen auf der Straße "Unter der Friedensbrücke" auf der nördlichen Seite weitergeführt werden. Beim Bau der Fußgängerampel an der Kreuzung Speicherstrasse/Schleusenstrasse/Unter der Friedensbrücke ist der Radschutzstreifen ebenso einzuplanen. Begründung: Für Radfahrer stellt der genannte Kreuzungsbereich eine besondere Gefahrenstelle dar. Radfahrer, die vom Untermainkai auf die Straße "Unter der Friedenbrücke" fahren wollen müssen leicht links fahren. Einige Autos fahren dort jedoch geradeaus und kreuzen somit den Radschutzstreifen. Dies bringt den Radfahrer in Gefahr, da er leicht übersehen werden kann. Um den Radschutzstreifen sichtbarer zu machen, sollte er rot eingefärbt werden. Ebenso fehlt der Radschutzstreifen auf der gesamten Länge der Straße "Unter der Friedensbrücke". Hier fahren Autos oft sehr schnell und überholen Radfahrer mit wenig Abstand. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3925 2023 1. Der erste Satz der Vorlage OF 839/1 wird zugestimmt. 2. Der zweite und dritte Satz der Vorlage OF 839/1 werden abgelehnt. Abstimmung: Zu 1.: Einstimmige Annahme Zu 2.: SPD, FDP und Die Partei gegen 2 GRÜNE und CDU (= Annahme); 2 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2023, OF 763/1 Betreff: Bus 87 Briefzentrum - Galluswarte Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass der Bus der Linie 87 (zwischen Galluswarte und Wurzelsiedlung) einen Haltepunkt in unmittelbarer Nähe des REWE Marktes (Speicherstr. 44) erhält. In Fahrtrichtung Galluswarte könnte der Bus die vorhandene Haltestelle Zanderstraße (Bus 33) nutzen. Für die Gegenrichtung könnte eine der vorhandenen Haltestellen genutzt werden oder eine Behelfshaltestelle in der Zander- oder Speicherstraße errichtet werden. Begründung: Für Bewohner:innen der Wurzelsiedlung und des entsprechenden Teils der Gutleutstraße stellt der REWE-Markt in der Speicherstraße eine der raren Einkaufsmöglichkeiten dar. Insbesondere seit der Sperrung der Camberger Brücke können die Lebensmittelgeschäfte im Gallus nur über große Umwege erreicht werden. Die wieder eingesetzte Linie 87 könnte in Richtung Galluswarte die Haltestelle am REWE ohne Umwege bedienen. Für den Rückweg müsste nur eine kleine Umleitung über die Hafenstraße in Kauf genommen werden, um eine große Verbesserung der Mobilität der Bürger:innen zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3754 2023 Die Vorlage OF 763/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 778/1 Betreff: Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Weserstraße zwischen Gutleutstraße und Taunusstraße Längsparken anordnen zu lassen, die Markierungen sowie die Beschilderung anpassen zu lassen und vor den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße und Münchener Straße an geeigneter Stelle jeweils eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen. Außerdem ist das Radfahren entgegen der Einbahnstraße für Radfahrende konsequent und durchgängig freizugeben und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Teilweise wird auf beiden Straßenseiten der Weserstraße schräg geparkt. Die immer größeren PKW und SUV blockieren dadurch sowohl die Fahrbahn als auch die Sicht für Fußgehende und Radfahrende. Radfahrende müssen im Gegenverkehr oft ausweichen, anhalten und absteigen. Durch Längsparken wird die Fahrbahn so weit verbreitert, dass Radfahrende sicher PKW passieren und Fußgehende die Fahrbahn besser überblicken und überqueren können. Ladezonen verhindern das Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe. Die Reduzierung der Autodichte im Bahnhofsviertel soll im Bereich der Weserstraße und perspektivisch in der Verlängerung der Mainluststraße im Zuge der Anpassung der Verkehrsführung zum Theatertunnel beginnen. Fotos: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.03.2023, OF 788/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3772 2023 1. Die Vorlage OF 778/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 788/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des zweiten Ansatzes des Antragtenors das Wort "Fahrspur" durch das Wort "Fahrstreifen" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2022, OF 719/1 Betreff: Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der bekannten Problematik in dem vorbezeichneten Bereich die folgenden Maßnahmen zu prüfen und über ihre Umsetzbarkeit zu berichten: 1. Ermöglichung eines unmittelbaren Linksabbiegens von der Mainluststraße auf die Gutleutstraße; 2. Umwidmung der Gutleutstraße zwischen Mainluststraße und Untermainanlage in Fahrtrichtung Untermainanlage in eine Anliegerstraße; und 3. Abdeckung und Begrünung eines größtmöglichen Abschnitts der Einfahrt zum Theatertunnel höhengleich mit der umgebenden Verkehrsfläche. Begründung: Die erste Maßnahme würde einem offensichtlichen Verkehrsbedürfnis Genüge tun. Die Notwendigkeit, dass Linksabbieger zunächst die Theatertunneleinfahrt umfahren müssen, entfiele. Die zweite Maßnahme würde die Anwohner und Gäste der dortigen Gastronomie entlasten. Die dritte Maßnahme schließlich würde das Grundproblem des gesamten Bereichs angehen, nämlich seine auf die Tunneleinfahrt zurückzuführende dystopische Unwirtlichkeit. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.08.2022, OF 542/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3403 2023 Anregung an den Magistrat OM 3404 2023 1. Die Vorlage OF 542/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren." 2. Die Vorlage OF 719/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1: Einstimmige Annahme Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 694/1 Betreff: Bücherschrank in der Werftstraße 15/Ecke Gutleutstraße reinigen Sowohl der Schaukasten des Ortsbeirates als auch der danebenliegende Bücherschrank vor der Werfstraße 15 an der Gutleutstraße sind stark mit Tags und Ähnlichem beschmiert. Der Magistrat wird daher gebeten für die Reinigung des Schaukastens und des Bücherschranks zu sorgen. Begründung: Der Schaukasten informiert die Anwohnenden zu Terminen des Ortsbeirates etc. Die Informationen sollten daher gut erkennbar sein und nicht von Schmierereien überdeckt werden. Ebenso wie der Bücherschrank sollte er zur Nutzung einladen und repräsentiert Stadt und Ortsbeirat. Dazu ist es wichtig, dass er repräsentabel aussieht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3258 2022 Die Vorlage OF 694/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 670/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Bauliche Trennung Radweg Hafentunnel und Umweltspur Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg im Bereich des Hafentunnels zwischen Mannheimer Straße und Niddastraße in Richtung Güterplatz zeitnah in eine sogenannte Umweltspur umwandeln zu lassen und entsprechend beschildern und mit einer baulichen Trennung, z.B. mit Fahrbahntrennern, versehen zu lassen. Nach Ende der Baustellen am Güterplatz soll der Lückenschluss über die Mainzer Landstraße hinweg erfolgen. Begründung: Wegen der Sperrung der Camberger Straße für PKW hat das Verkehrsaufkommen in der Hafenstraße und im Hafentunnel in Richtung Güterplatz in den Hauptverkehrszeiten stark zugenommen. Vereinzelte ungeduldige Autofahrende möchten dem Stau entkommen, indem sie in illegaler Weise den Radweg befahren und so Radfahrende gefährden. Das Ergebnis ist, dass sich Autofahrende an der Kreuzung Hafen-/Niddastraße gegenseitig blockieren und öffentliche Hupkonzerte veranstalten. Die Busse der Metrobuslinie M46 hingegen stehen weiterhin im Stau und verspäten sich regelmäßig. Auf einer Umweltspur kommen sowohl Radfahrende als auch die Metrobusse zügig und sicher voran. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3241 2022 Die Vorlage OF 670/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zwischen den Worten "Umweltspur" und "umwandeln" die Worte "als Radweg mit Bus frei" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 693/1 Betreff: Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Fahrradständer im Bereich Gutleutstraße / Schleusenstraße zu installieren. Begründung: In diesem Bereich sind keine Fahrradständer vorhanden, daher werden Fahrräder oft an den Verkehrsschildern auf dem Gehweg abgeschlossen, was wiederum den Gehweg, der an dieser Stelle der Gutleutstraße recht eng ist, weiter einschränkt. Daher braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten, ohne Menschen auf dem Gehweg zu behindern. Foto (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3257 2022 Die Vorlage OF 693/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 649/1 Betreff: Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Behelfsausfahrt Rebstock, die bisher nur bei großen Messen geöffnet wurde, für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen, um die durch die Sperrung entstandene Verkehrsbelastung im Gutleutviertel zu entschärfen eine schnelle und einfache Verbindung zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sicherzustellen. Hilfsweise, für den Fall, dass die Öffnung der Ausfahrt in der Zuständigkeit einer anderen als städtischen Behörde liegt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf die zuständige Behörde zuzugehen, mit dem Ziel, die Behelfsausfahrt Rebstock wie dargestellt für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen. Begründung: Die Camberger Brücke wurde aufgrund dringend erforderlicher Ertüchtigungsarbeiten gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich für rund zweieinhalb Jahre andauern. Die Verbindungen zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sind daher auf den Hafentunnel, die Umfahrung des Bahnhofs sowie einen großen Umweg über die A 5 beschränkt. Durch die Sperrung hat die Verkehrsbelastung in der Gutleutstraße - die selbst ohne die Sperrung bereits in der rush hour übernutzt ist - noch einmal deutlich zugenommen. Das große, ständig stockende Verkehrsaufkommen bringt neben Lärm auch starke Umweltbelastungen durch Abgase mit sich. Den Anwohner*innen ist es nicht zuzumuten, diese Situation für ganze zweieinhalb Jahre hinzunehmen. Da sich derzeit die Umfahrung der Camberger Brücke über die A 5 aufgrund des großen Umwegs über das Nordwestkreuz und das gesamte Rebstockgelände in der Regel nicht als Umfahrung der Camberger Brücke anbietet, soll die Behelfsabfahrt Rebstock für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke dauerhaft geöffnet werden, um die Situation in der Gutleutstraße zu entschärfen. Belastungen von Anwohner*innen an der Behelfsausfahrt sind dadurch nicht zu erwarten, da an der Behelfsausfahrt keine Wohngebäude vorhanden sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme); 2 GRÜNE, CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 641/1 Betreff: Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Strecke zwischen Galluswarte, Hauptbahnhof und Gutleutstraße den Kurzstreckentarif für alle Nutzer*innen des ÖPNV anzubieten. Begründung: Die Camberger Brücke zwischen Galluswarte und Gutleutstraße musste wegen dringender Brückenbauarbeiten kurzfristig und für mehrere Jahre gesperrt werden. Die Buslinie 87 wurde eingestellt. Umwegfahrten mit der Buslinie M46 sind eine Geduldsprobe, da diese im Berufsverkehr im Hafentunnel im Stau stecken bleibt. Die schnellste Verbindung zwischen Galluswarte und Gutleutstraße mit den S-Bahn-Linien 3-6 über Hauptbahnhof und den Buslinien ins Gutleut sollte genauso kostengünstig angeboten werden wie die bisherige Direktfahrt über die Camberger Brücke. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3016 2022 Die Vorlage OF 641/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 664/1 Betreff: Begrünung Straßenbahngleise Baseler Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf die VGF zuzugehen, um eine Begrünung der Straßenbahngleise zwischen Hauptbahnhof und Baseler Platz zu erwirken. Dabei soll die Pflanzenmischung Sedum angewendet werden, um eine trockenheitsresistente Begrünung ganzjährig zu erreichen. Begründung: Der Bereich um den Hauptbahnhof hat besonders wenig Grün. Hier sollte jede Möglichkeit genutzt werden um Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. Wie auf den Bildern zu sehen ist, wurden beispielsweise in Niederrad schon erfolgreich die Gleise begrünt. Dies ist sicherlich auch im Bereich der Baseler Straße möglich, da der Gleisbereich hier auch nicht von anderen Fahrzeugen genutzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3031 2022 Die Vorlage OF 664/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2022, OF 627/1 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radstreifen in der Wilhelm- Leuschner-Straße zwischen Wiesenhüttenstraße und Windmühlstraße stadteinwärts unter Wegfall der Parkplätze verbreitern, rot markieren und baulich abtrennen zu lassen ("Protected Bike Lane" mit aufgesetzten Baken), damit die Verkehrssicherheit der Radfahrenden erhöht wird. Begründung: Der Radstreifen ist zu schmal und verläuft unmittelbar neben dem Parkstreifen ohne eine ausreichend breite "Dooring Zone", so dass die Radfahrenden ständig in Gefahr sind zu verunfallen. Viele PKW werden außerdem auf der gesamten Länge des Hotels Intercontinental verkehrswidrig auf dem ausgeschilderten Taxistand abgestellt. Dieser wurde wegen der Baustelle jedoch bereits verlegt und befindet sich nun vor dem gegenüberliegenden "Scandic Hotel". Die wenigen regulären entfallenden Parkplätze können durch das gut erreichbare Parkhaus in der Windmühlstraße 32 kompensiert werden. Auch Fußgehende erhalten mehr Platz, wenn PKW und Lieferfahrzeuge wegen der geringen Parkplatzbreite nicht mehr auf dem Gehweg parken können. Die Erfahrung zeigt, dass nur mit konsequent umgesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs die "Vision Zero", also keine Verkehrstoten mehr, erreicht werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2823 2022 Die Vorlage OF 627/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2022, OF 595/1 Betreff: Benennung des Platzes vor dem Hauptbahnhof nach Emilie und Oskar Schindler Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den bislang namenlosen Platz zwischen dem Haupteingang des Hauptbahnhofs und der Straße "Am Hauptbahnhof" in "Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz" zu benennen. Begründung: Der Ortsbeirat 1 würdigt damit in angemessener Weise und an einem zentralen Ort in Frankfurt am Main die historischen Leistungen von Emilie und Oskar Schindler, nämlich die Rettung von ungefähr 1200 jüdischen Menschen vor der Ermordung in Konzentrationslagern des NS-Staats. Emilie und Oskar Schindler wurden von der Gedenkstätte Yad Vashem als "Gerechte unter den Völkern" anerkannt. Sie erhielten damit bereits 1967 bzw. 1993 die höchste Auszeichnung Israels für nichtjüdische Einzelpersonen, die unter nationalsozialistischer Herrschaft ihr Leben einsetzten, um Jüdinnen und Juden vor der Ermordung zu retten. Emilie und Oskar Schindler dienen als herausragende Vorbilder für Menschlichkeit und Mut. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Volt BFF Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 102 Beschluss: Initiative OI 8 2022 Die Vorlage OF 595/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI geben folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 595/1 ab: "Die Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI bedauern, dass BFF im Zuge der Erstellung eines möglichst breit getragenen Antrages mit Antragstellende geworden ist. Gerade beim sensiblen Thema des Antrages ist es bedauerlich, dass eine Gruppierung, die rechtsextremes Gedankengut vertritt, mit Antragsteller ist. Mit den Zielen von BFF machen wir uns explizit nicht gemein." ÖkoLinX-ARL gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 595/1 ab: "Mit Gruppen und Personen, die rassistische und antisemitische Meinungen vertreten, wird nicht kooperiert. Deshalb arbeite ich grundsätzlich nicht mit der BFF zusammen, stelle keine gemeinsamen Anträge und stimme ihren Anträgen nicht zu. Es ist eine wichtige Errungenschaft, dass Emilie und Oskar Schindler und deren Widerstand gegen die Nationalsozialist:innen durch die Benennung des Platzes vor dem Hauptbahnhof geehrt werden. Die Kooperation der demokratischen Fraktionen mit Mitgliedern der rechtsradikalen BFF ist diesem wichtigen Schritt nicht angemessen und zu verurteilen. Ich fordere eine würdige Ehrung von Emilie und Oskar Schindler und habe in diesem Sinne gegen den Antrag gestimmt."
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, BFF, Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Initiative vom 06.09.2022, OI 8 entstanden aus Vorlage: OF 595/1 vom 06.09.2022 Betreff: Benennung des Platzes vor dem Hauptbahnhof nach Emilie und Oskar Schindler Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den bislang namenlosen Platz zwischen dem Haupteingang des Hauptbahnhofs und der Straße Am Hauptbahnhof in "Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz" zu benennen. Der Ortsbeirat 1 würdigt damit in angemessener Weise und an einem zentralen Ort in Frankfurt am Main die historischen Leistungen von Emilie und Oskar Schindler, nämlich die Rettung von ungefähr 1.200 jüdischen Menschen vor der Ermordung in Konzentrationslagern des NS-Staats. Emilie und Oskar Schindler wurden von der Gedenkstätte Yad Vashem als "Gerechte unter den Völkern" anerkannt. Sie erhielten damit bereits 1967 bzw. 1993 die höchste Auszeichnung Israels für nichtjüdische Einzelpersonen, die unter nationalsozialistischer Herrschaft ihr Leben einsetzten, um Jüdinnen und Juden vor der Ermordung zu retten. Emilie und Oskar Schindler dienen als herausragende Vorbilder für Menschlichkeit und Mut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.09.2022, OA 234 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 83 Versandpaket: 14.09.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 234 entstanden aus Vorlage: OF 596/1 vom 06.09.2022 Betreff: Umsetzung der Benennung des Emilie-und-Oskar-Schindler-Platzes Vorgang: OI 8/22 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einvernehmen über die Benennung mit der Deutschen Bahn AG als Miteigentümerin der Fläche herstellen zu lassen, sofern nicht schon geschehen; 2. die Benennung schnellstmöglich umsetzen zu lassen, damit die letzten Überlebenden der sogenannten "Schindlerjuden" dies entweder noch miterleben können oder zumindest davon erfahren. Die Benennung soll von einer gemeinsam vom Magistrat und der Deutschen Bahn AG ausgerichteten Zeremonie getragen werden; 3. nach der zügigen Benennung einen internationalen künstlerischen Wettbewerb zur sichtbaren Ausgestaltung der Platzbenennung auszurufen und ausreichend finanzieren zu lassen. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Emilie und Oskar Schindler dienen als Vorbilder für Menschlichkeit und Mut. Die künstlerische Gestaltung soll dies in würdiger Form eindrücklich vermitteln. b) Die Gestaltung soll jederzeit, auch während der zu erwartenden Bauphasen (Bahnhofshalle, Tramhaltestelle, Fernbahntunnel) als besonderer und würdiger Ort erkennbar sein. c) Historische Fakten zum Leben und Wirken des Ehepaares Schindler sollen der Öffentlichkeit dauerhaft digital bereitgestellt werden. d) Das lange geplante Gastarbeiterdenkmal vor dem Hauptbahnhof wird abgestimmt mit der Ehrung von Emilie und Oskar Schindler realisiert. e) Der Platz wird zugleich seiner herausragenden Funktion als Entree zur Stadt Frankfurt am Main und als Zugang zum Frankfurter Hauptbahnhof gerecht. f) Der Jury sollen Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, des Ortsbeirats 1, der Deutschen Bahn AG, der VGF, der jüdischen Gemeinde Frankfurt, des Projekts Jüdisches Leben in Frankfurt am Main - Spurensuche, Begegnung, Erinnerung e. V., dem Jüdischen Museum Frankfurt, des Fritz Bauer Instituts sowie weiterer fachkundiger Organisationen angehören. Begründung: Der Ortsbeirat 1 würdigt damit in angemessener Weise und an einem zentralen Ort in Frankfurt am Main die historischen Leistungen von Emilie und Oskar Schindler, nämlich die Rettung von ungefähr 1.200 jüdischen Menschen vor der Ermordung in Konzentrationslagern des NS-Staats. Emilie und Oskar Schindler wurden von der Gedenkstätte Yad Vashem als "Gerechte unter den Völkern" anerkannt. Sie erhielten damit bereits 1967 bzw. 1993 die höchste Auszeichnung Israels für nichtjüdische Einzelpersonen, die unter nationalsozialistischer Herrschaft ihr Leben einsetzten, um Jüdinnen und Juden vor der Ermordung zu retten. Emilie und Oskar Schindler dienen als herausragende Vorbilder für Menschlichkeit und Mut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 06.09.2022, OI 8 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 234 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 1. hinter den Worten "Einvernehmen über die Benennung" die Worte "des bisher namenlosen Platzes zwischen dem Eingang zum Hauptbahnhof und der Straße ,Am Hauptbahnhof' in ,Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz' gemäß OI 8/22" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage OA 234 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 1. hinter den Worten "Einvernehmen über die Benennung" die Worte "des bisher namenlosen Platzes zwischen dem Eingang zum Hauptbahnhof und der Straße, Am Hauptbahnhof' in, Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz' gemäß OI 8/22" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2422, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 542/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainlust-/ Weser- und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Die Verkehrsführung an der Kreuzung Mainluststraße / Weserstraße und Gutleut-straße führt täglich zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Autofahrende nicht verstehen, welche Fahrspur sie in der Mainluststraße nutzen sollen, um in den Theatertunnel fahren zu können. Das auf den Fahrbahnbelag aufgebrachte "Tunnel-Piktogramm" wird oft als U-Turn in Richtung Gutleutstraße missverstanden. Mehrfach in der Stunde führt dies zu Vollbremsungen, Rechtsabbiegen in die parallel zur Tunneleinfahrt verlaufende Gutleutstraße oder Gefährdungen von Radfahrenden, Fußgehenden und Nutzer*innen der dortigen Außengastronomie. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen zu ergreifen, die sich im Kreuzungsbereich aufhalten: 1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren. 2. Entfall der Rechtsabbiegerspur in die Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe in Richtung Willy-Brandt-Platz und Markierung eines Radweges von der Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur LSA. 3. Damit einhergehende Anpassung der Beschilderung vor der LSA nach rechts in "Durchfahrt verboten, Pfeil rechts, Anwohnender und Fahrrad frei, bei Tunnelsperrung frei". . Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.12.2022, OF 719/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur Sitzung am 27.01.2023 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3403 2023 Anregung an den Magistrat OM 3404 2023 1. Die Vorlage OF 542/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren." 2. Die Vorlage OF 719/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1: Einstimmige Annahme Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 587/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat 1, dem Amt für Straßenbau und Erschließung, dem Straßenverkehrsamt, dem Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße / Gutleutstraße / Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weser- zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige PKW-Fahrer*innen vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die PKW jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren Viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrer*innen bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere PKW in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und Fußgehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf "Grün" warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei "Rot". Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 96 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2640 2022 Die Vorlage OF 587/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 489/1 Betreff: Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Münchener Straße 33-41 auf der südlichen Straßenseite den ruhenden Verkehr wie folgt neu zu ordnen: 1. Maximal 10 Radbügel auf dem Gehwegbereich vor Münchener Str. 41 2. Maximal 10 Radbügel auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 33 3. Eine Ladezone auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 41 4. Eine Ladezone auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 37 5. Ein Abstellbereich für ein Lastenrad und bis zu 8 E-Scooter auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 37 6. Ausweisung von je einer außengastronomischen Fläche auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 33, 35 und 39. Die PKW-Parkplätze auf der nördlichen Straßenseite bleiben vorerst weiterhin bestehen. Begründung: Die Gewerbetreibenden in diesem Bereich der Münchener Straße klagen über wildes Gehwegparken durch E-Scooter, Fahrräder und PKW/Transporter. Der ohnehin schmale Gehweg bietet den Fußgehenden und insbesondere den mobilitätseingeschränkten Menschen kaum noch Platz. Die Gastronomie benötigt mehr Fläche für weitere Sitzplätze vor ihren Restaurants. Diese soll ausgewiesen werden, damit die Gewerbetreibenden einen entsprechenden Antrag stellen können, und die Flächen nicht unbefugt mit PKW beparkt werden. Supermarkt, Gastronomie und Geschäfte benötigen Lieferzonen, da ansonsten die im Straßenraum haltenden Lieferfahrzeuge regelmäßig die Straßenbahn ausbremsen. Das Mobilitätsdezernat richtet derzeit markierte Abstellflächen für E-Scooter und Lastenräder ein und sucht dazu geeignete Flächen. Im gesamten Bahnhofsviertel befinden sich zudem viel zu wenige Fahrradabstellbügel. Anlage: Lageplan Münchener Straße Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 489/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2415 2022 Die Vorlage OF 489/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Wortlaut der Ziffer 6. wie folgt lautet: "Ausweisung von je einer ganztägigen Genehmigung einer außengastronomischen Fläche auf dem Parkstreifen vor der Münchener Straße 33, 35 und 39." Abstimmung: Ziffer 1., 3., 4. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 2. und 6.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 465/1 Betreff: Turnhalle der Villa Kleyer für den Kinder- und Jugendsport erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Welche Planungen gibt es für die mittelfristige Nutzung der Turnhalle der Villa Kleyer am Wiesenhüttenplatz? 2. Wann ist geplant, die Turnhalle wieder den Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen? Begründung: Derzeit wird die Turnhalle für einen Kurzaufenthalt ukrainischer Geflüchtete genutzt. Es wäre sehr wichtig, dass diese Turnhalle nach einer Entspannung der Lage wieder ihrem eigentlichen Bestimmungszweck, Kindern und Jugendlichen in der Innenstadt Sportmöglichkeiten zu eröffnen, zugeführt und nicht dauerhaft umgewidmet wird. Diese Turnhalle ist die einzige weit und breit im Bahnhofsviertel. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2213 2022 Die Vorlage OF 465/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 422/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite verlängern! Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Überquerung der Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenplatz sicherer gestalten zu lassen, indem vorerst die verschiedenen Signalschaltungen so synchronisiert werden, dass die Straße in einem Zug überquert werden kann, und langfristig die Anzahl der derzeit vier Ampeln reduziert wird. Begründung: Wenn man vom Südausgang des Hauptbahnhofs die Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenstraße queren möchte, muss man auf vier verschiedenen und unterschiedlich geschalteten Fußgängerampeln achten: 1. rechte Einbiegerspur von der Mannheimer Straße 2. Geradeaus-Spur vom Hbf. in Richtung Baseler Platz 3. Straßenbahngleise in Richtung Hbf und Baseler Platz 4. Geradeaus-Spur vom Baseler Platz in Richtung Hbf., Dadurch kann es passieren, dass man eventuell eine der vorderen roten Ampeln übersieht und der einen grünen Ampel folgt mit der Gefahr, überfahren zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass an dieser Stelle fallweise auch noch eine Straßenbahn links in die Mannheimer Straße abbiegt. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2019 2022 Die Vorlage OF 422/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 396/1 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 - Wickerer Str., Rebstöcker Straße (Linie 11, 14, 21) - Schwalbacher Straße (Linie 11, 21) - Ordnungsamt, Galluspark, Kriegkstraße (Linie 14), - Galluswarte, Güterplatz, Platz der Republik, (Linie 11, 14, 21), - Münchener Straße, Weser Straße, Karmeliterkloster (Linie 11 u. 14), werden in den Haushalt die nötigen Planungsmittel sowie die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt. Begründung: Bei den Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Hauptbahnhof bzw. Römer handelt es sich um eine der am meisten frequentierten Straßenbahnlinien in Frankfurt. Spätestens Ende 2022 ist die Stadt Frankfurt durch die Richtlinien der EU verpflichtet, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen, dazu gehört auch der Zugang zum ÖPNV. Anlage 1 Auszug aus dem RMV Nahverkehrsplan 2020: 5.4.3 Ausbau barrierefreier Haltestellen Für die Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verfolgt der RMV das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 8 Abs. 3 des PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der technischen Möglichkeiten. Dabei gibt es ebenso Haltestellen, für die der barrierefreie Ausbau nicht erforderlich ist. Dies sind insbesondere: - Haltestellen mit sehr geringer Frequentierung (z. B. außerorts), - Haltestellen an Wohnstraßen mit schmalen Gehwegen oder Mischflächen ohne eigene - Wartefläche, bei denen die Herstellung regelkonformer Haltestellen nicht machbar ist, - Haltestellen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist und - Haltestellen, die aufgrund der umliegenden Geländebeschaffenheit nicht barrierefrei erreichbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen wird für das RMV-Gebiet bis zum 1. Januar 2022 ein Anteil von insgesamt etwa 64 Prozent barrierefreier oder weitgehend barrierefreier Haltestellen angestrebt. Weitgehend barrierefrei sind zum Beispiel Haltestellen mit Bordsteinhöhen von mindestens 16 Zentimetern und Bodenindikatoren. Darunter fallen unter anderem sämtliche in den vergangenen Jahren durch Hessen Mobil geförderten Haltestellen (nach den Förderregeln bis 2015). Der RMV unterstützt die zuständigen Straßenbaulastträger und lokalen Nahverkehrsorganisationen insbesondere durch die Formulierung übergeordneter Standards. Zudem hat er mit dem Maßnahmenplan "Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr" [RMV 2019] praxisrelevante Informationen zusammengestellt und veröffentlicht. T eil 1 gibt politischen Entscheiderinnen und Entscheidern einen strategischen Überblick. Der umfangreiche Planungsleitfaden als Teil 2 richtet sich an die umsetzenden Akteure, umfasst wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen des RMV zur konkreten Umsetzung sowie Aspekte zur Finanzierung. Die Aussagen zur Vorgehensweise lassen sich auch auf Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen übertragen. Anlage 2 Auszug aus dem barrierefreien RMV Schienennetzplan 2022 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 95 2022 Die Vorlage OF 396/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 355/1 Betreff: Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Die Planungen zur Umgestaltung der Karlsstraße und des Karlsplatzes wurden vom Magistrat bereits 2015 erarbeitet. Doch erst im Mai 2021 wurden die Planungen nochmals auf Grund von Anregungen des Ortsbeirats 1 und der Stadtverordnetenversammlung angepasst. Dennoch weisen die Planungen weiterhin Schwachstellen auf, die optimiert werden müssen. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, folgende Anpassungen in den Planungen vorzunehmen: 1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen ist, dass keine Drogenverstecke entstehen können, z.B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze, etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde. 2. Die Breite des Radweges und Gehweges soll im Bereich der nördlichen Moselstraße bis zur Mainzer Landstraße verbreitert werden, um das künftig deutlich höhere Verkehrsaufkommen an Radfahrenden und Fußgehenden aufnehmen zu können. Dafür soll eine Abbiegespur für den PKW-Verkehr entfallen und weiterhin nur eine Abbiegespur nach rechts vorgesehen werden. Dadurch wird außerdem die benötigte Feuerwehrzufahrt optimiert und es sollen mindestens drei weitere Bäume gepflanzt werden. 3. Die Radwegeführung im Bereich der Fußgängerquerung an der Straße Am Hauptbahnhof ist so zu planen, dass der Radweg vom Karlsplatz her kommend nicht im "Nirvana" endet und Radfahrende nicht plötzlich entgegen der Einbahnstraße als "Geisterfahrer" den Radweg weiter nutzen und sich und Autofahrende gefährden. 4. Der Parkstreifen entlang der Karlsstraße in Fahrtrichtung links soll entfallen, da er lediglich eine Breite von 2,00m aufweist. Dies entspricht der Bestandssituation im Europaviertel. Dort wird regelmäßig beobachtet, dass die heutzutage deutlich breiteren Fahrzeuge entweder in den Straßenraum oder in den Gehwegbereich hineinragen, was jeweils zu Beeinträchtigungen und Gefährdungen führt 5. Entlang der Karlsstraße in Fahrtrichtung links sollen stattdessen Fahrradbügel aufgestellt werden, um Radfahrenden während der langwierigen Umbauarbeiten des Bahnhofsvorplatzes ausreichend Rad-abstellplätze zur Verfügung zu stellen. 6. Es ist eine weitere Querungsmöglichkeit für Fußgehende entlang der nördlichen Straßenhälfte der Niddastraße in Richtung des Karlsplatzes vorzusehen. 7. Alle geplanten LSA sollen nicht als Bedarfsampeln für Fußgehende, sogenannte "Bettelampeln", geplant werden, sondern regelmäßige und großzügige Grünphasen für Fußgehende anbieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion und ÖkoLinX-ARL erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 355/1 ziffernweise. ÖkoLinX-ARL stellt den Änderungsantrag, dass im ersten Satz der Ziffer 1. des Antragtenors der Vorlage OF 355/1 die Worte "dass keine Drogenverstecke entstehen können" gestrichen werden. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1827 2022 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 355/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Ziffer 7. des Antragstenors die Worte "sogenannte Bettelampeln" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die PARTEI gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 6.: GRÜNE, CDU, 1 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: GRÜNE, CDU, 1 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen 1 SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2022, OF 284/1 Betreff: Alkoholverbot im Bahnhofsviertel teilweise aufheben Der Ortsbeirat möge im Hinblick auf die durch die Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 erfolgte Gleichbehandlung von Ungleichem und dem daraus folgenden Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes beschließen: 1. Der Magistrat wird dringend aufgefordert, das mit Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 angeordnete Alkoholverbot in den folgenden Bereichen aufzuheben: a) Niddastraße zwischen Weserstraße und Moselstraße b) Moselstraße zwischen Niddastraße und Taunusstraße c) Kaisersack 2. Hilfsweise: Der Magistrat wird dringend aufgefordert, In der Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 eine Ausnahmeregelung vorzusehen, wonach das Alkoholverbot gegen solche Menschen nicht durchgesetzt wird, die den zuständigen Ordnungsbehörden als wohnungslos und alkoholabhängig bekannt sind. Begründung: Mit der erneuten Anordnung eines Alkoholverbots schießt die Stadt über das Ziel hinaus. Das Bahnhofsviertel ist nun fast vollständig Alkoholverbotszone, was sichtlich überzogen ist. Zumindest einzelne Straßen des Bahnhofsviertels sollten - wie bislang nur die Wilhelm-Leuschner-Straße - vom Alkoholverbot ausgenommen werden. Hierfür bieten sich diejenigen Bereiche an, in denen die Durchsetzung eines Alkoholverbots ohnehin eine unbillige Härte für einige Personengruppen schafft. Darüber hinaus erscheint es sinnlos, Verbote anzuordnen, die die Stadt nicht durchsetzen kann, weil mit großer Regelmäßigkeit absehbar immer wieder dagegen verstoßen werden wird. Im Gebiet des Ortsbeirates 1 leben insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot soll eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt es jedoch eine unbillige Härte dar. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o.ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im OBR 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Die Erlassbehörde der Allgemeinverfügung muss in ihre Grundrechtsabwägung einstellen, dass alkoholkranke wohnungslose Menschen stärker vom fast für das komplette Bahnhofsviertel angeordnete Alkoholverbot betroffen sind als andere Menschen. Art. 3 des Grundgesetzes fordert jedoch nicht nur, Gleiches gleich, sondern auch Ungleiches ungleich zu behandeln. Um für die Betroffenen Rückzugsräume zu schaffen, sollen die oben genannten Teile des Bahnhofsviertels vom Alkoholverbot ausgenommen werden. Da die Allgemeinverfügung am 6. Februar 2022 außer Kraft tritt, ist Eile geboten, so dass dieser Antrag als Eilantrag gestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 58 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 284/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1377 2022 Die Vorlage OF 284/1 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 2.: 4 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 283/1 Betreff: Ist die Villa Kleyer als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße überhaupt geeignet? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat - allen voran das Dezernat Bildung und Neues Wohnen - wird aufgefordert, schnellstmöglich folgende Fragen zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der Planung zur Villa Kleyer, Wiesenhüttenplatz 33, als Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße zu beantworten: 1. Welche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden notwendig? 2. Welche Kosten wurden für diese Maßnahmen budgetiert? 3. Die Villa Kleyer, erbaut gegen Ende des 19. Jahrhunderts, gilt im Rhein-Main-Gebiet als Kulturdenkmal und steht dementsprechend unter Denkmalschutz. Wurde geprüft, ob die Umbaumaßnahmen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind? 4. Ist überhaupt eine kindgerechte Unterbringung in diesen Räumlich-keiten möglich? 5. Wurden die Bedürfnisse der Kinder, Erzieher*innen und Eltern im Vorfeld abgefragt? 6. Ist geplant, Kinder, Erzieher*innen und Eltern an der Planung zu beteiligen? 7. Ist ein Rückbau der Maßnahmen nach dem Rückzug der KiTa an ihren Ursprungsort vorgesehen? 8. Ist ein Schutzzaun vorgesehen, der den Gesamteindruck des Gebäudes trüben und möglichweise auch dem Denkmalschutz entgegen stehen könnte? 9. Ist die Beautragung eines Sicherheitsdienstes außerhalb der Öffnungszeiten vorgesehen und wer würde für diese zusätzlichen Kosten aufkommen? 10. Wurden Alternativen zur Nutzung der Villa Kleyer geprüft vor dem Hintergrund, dass viele gemeinwohlorientierte Initiativen im Bahnhofsviertel eine Bleibe suchen? 11. Wurden andere Ausweichquartiere für das Kinderzentrum gesucht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 275 2022 Die Vorlage OF 283/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
Der Hafentunnel wird von gewissen Auto- und Motorradfahrern als Schallkulisse genutzt. Dabei wird auf kurzer Strecke enorm beschleunigt, sodass insbesondere die BewohnerInnen südlich des Tunnels einer starken Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Besonders am Wochenende ist in den Sommermonaten an Schlafen bei offenem Fenster nicht zu denken, während sich die Herren der Auspuffe im Hafentunnel austoben. Das Verkehrsdezernat sieht sich in dieser Frage machtlos und verweist auf die Polizei als zuständig für den fließenden (bzw. röhrenden) Verkehr. Die Polizei verweist auf ihr KART-Grüppchen, das mir ein wenig unterbesetzt erscheint. Die einfachste (und für die Stadt einträgliche) Lösung scheint mir eine feste Geschwindigkeitskontrolle im Tunnel (und direkt dahinter, wo auch gern beschleunigt wird). Da die Stadt prinzipiell nicht über ein Tempolimit nachdenken möchte, sollte sie doch wenigstens dem Gesundheitsschutz der Anwohner von Hafen- und Gutleutstraße nachkommen.
Es sollte überlegt werden, ob es nicht sinnvoller ist, statt eines neuen Fernbahntunnels den Hauptbahnhof auf Höhe der Camberger Brücke als neuen Durchgangsbahnhof zu entwickeln. An dieser Stelle treffen schon heute alle Zugverbindungen aufeinander. Ähnlich wie in Berlin könnte hier ein Bahnhof mit mehreren Ebenen und kurzen Umstiegen entstehen, bei dem sich die Fahrwege kreuzen können. Die Anbindung an die Innenstadt könnte durch eine zusätzliche Ring S-Bahn effizient gewährleistet werden. Der derzeitige Hauptbahnhof könnte ein Teil der derzeitigen Gleise behalten, um als Endstation für einige Regionalbahnen zu fungieren. Der restliche Teil des derzeitigen Hauptbahnhofs könnte wie der Gare Maritim in Brüssel zukunftsorientiert umgestaltet werden. Einige der südlichen Gleise könnten zurückgebaut werden, sodass an der Mannheimer Straße eine neue Hochhausmeile mit vielen Quadratmetern Wohn- und Bürofläche ohne Beschattungsproblematiken entstehen könnte.
Um den Verkehrsfluss in Griesheim-Süd zu verbessern, sollte, mindestens bis es einen Ersatz für die Omega-Brücke gibt, diee Einbaumstraße (Abzweig vom Griesheimer Stadtweg) für jeglichen Verkehr beidseitig zur Gutleutstraße hin öffnen.
Am Hauptbahnhof Nähe der normalen Städtischen Busstationen, gibt es Richtung Straße einige Blumenbeete. Diese können bepflanzt werden, um dem Hauptbahnhof und dem Vorplatz etwas mehr Farbe zu verleihen. Hier empfehlen sich Pflanzen, welche Sonne und Hitze vertragen.
Frankfurt hat ein echtes Sauberkeitsproblem. In der Stadt gibt es immer mehr egoistische Menschen, die ihren Müll überall hin werfen und erwarten dass es andere wieder wegräumen. Am Hauptbahnhof ist es besonders schlimm. Überall wird hingerotzt, hingepisst, sogar hingeschissen. Es braucht richtig empfindliche Strafen dafür und am Hauptbahnhof mehr Kameras auf dem Vorplatz und in den unterirdischen Geschossen. Am Hauptbahnhof muss echt was passieren beim Thema Sauberkeit. Es wird gefühlt immer schlimmer. Auch muss man Räume und Plätze für Junkies einrichten. Auf den Treppen des Hbf sitzen führt dazu, dass die Leute und Touristen Angst haben, besonders Frauen die abends dort vorbei müssen.
- Bäume in der Mitte der Gutleutstraße - Ein einzigartiger Radweg für Fahrräder in beide Richtungen
Die Autos in der Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz behindern einfach nur den Fuß-, Rad- und den Tramverkehr. Überall wird irgendwo geparkt, ein totales Chaos und Durcheinander entsteht. Es ist einfach zu viel in dieser kleinen Straße.
Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) auf der Gutleutstraße zur Verbindung der Werftstraße und des Durchgangs der Gutleutkaserne.
Hallo, an der Mannheimer Straße/ Ecke Stuttgarter Straße gibt es nur einen halben Zebrastreifen (siehe Foto). Kommt man vom Behördenzentrum (Arbeits- und Sozialgericht, Finanzamt Frankfurt I-V, Polizei) über den Familie-Jürges-Platz) und möchte den ersten Teil der Mannheimer Straße überqueren, ist dies unproblematisch. Der Zebrastreifen hört jedoch plötzlich auf und der zweite Teil der Mannheimer Straße wird hierdurch zur Gefahrenzone. Bei diesem Teil der Mannheimer Straße ist zwar nur Liefer-, Bus-, Taxi- und Straßenbahnverkehr erlaubt, jedoch nehmen diese keine Rücksicht auf Fußgänger, da Ihnen anhand fehlender Warnungen, auch nicht bewusst ist, dass Fussgänger kreuzen könnten. Der Fußgänger selbst wird auch nicht ausreichend durch Beschilderung gewarnt, dass er gegebenfalls gleich überfahren wird. Durch den Neubau des Parkhauses, dem erhöhten Aufkommen durch die Fernbusse, wird es immer gefährlicher diesen Bereich zu überqueren. Um Besucher des Behördenzentrums, Kunden der Fernbusse sowie der Deutschen Bahn ausreichend zu schützen, sollte an dieser Stelle überlegt werden, den Zebrastreifen zu verlängern oder vielleicht ein Lichtsignal zu setzen. Auf dem beigefügten Bild sieht man sehr gut den verdutzten Blick des Fußgängers, der beinahe durch einen Transporter erwischt worden wäre. Dies Situation wiederholt sich an dieser Stelle hundertfach. Vielen Dank für Interesse. Eine Umsetzung des Vorschlags wäre grandios und sehr hilfreich.
In diesem Beitrag geht es um die geforderte Einrichtung eines Fahrradweges zwischen Ecke Poststraße/ Am Hauptbahnhof über Baselerstraße bis Friedensbrücke. Frankfurt ist eine Stadt mit einer sehr hohen Anzahl an Pendlern, welche neben den öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich das Fahrrad benutzen. Zudem ist Frankfurt eine Universitätsstadt und viele Studenten – ob Pendler oder nicht – nutzen innerstädtisch fast ausschließlich das Fahrrad. Für Diejenigen, die nicht auf der südlichen Mainseite wohnen, dort jedoch Studieren (Campus Niederrad) oder Arbeiten bedeutet das, dass sie – in diesem Anliegen mit dem Fahrrad – auf die andere Seite des Main kommen müssen. Viele tun das im Bereich des Hauptbahnhofs und der anschließenden Friedensbrücke, welche in die Stresemannallee übergeht. Auf dem Weg ergeben sich folgende, für den Fahrradfahrer problematische Stellen:
Am Hauptbahnhof wird jetzt eine neue "Haltestelle" für Fernbusse gebaut. Dabei wird sehr oft dafür der Begriff "Busbahnhof" benutzt. Meiner Ansicht nach ist dies aber nicht der korrekte Begriff und schlage derher als Begriff den "Bushof" vor. Dieser Begriff wird bereits in Aachen verwandt (https://de.wikipedia.org/wiki/Aachen_Bushof). Denn
Oft Disskutiert kein Umsetzungsstand - Freunde, Verwandte, Familien, Kinder oder noch besser Touristen aus der ganzen Welt kommen u. a. mit Bussen, großen Erwartungen, schönen Vorstellungen und viel Freude in Frankfurt am Main an um die Mainmetropole zu besuchen, die letzten Meter im Bus erweisen sich schon als eine Schmach, da die Busse oftmals nicht genügend Stellplätze haben oder sich auf der viel zu engen Stuttgarter- oder Münchener Straße stauen. Dann die Prozedur des Aussteigens, viel Gedrängel, Autohupen von der Seite, oder uuups fast von einem Bus oder der Straßenbahn "mitgenommen" worden. Hat man erstmal seinen Koffer traut man seinen Augen nicht, bis auf einige bunte Schilder (A,B;C;D) für ca. 20.000 EUR gibt es quasi keinen Busbahnhof, keine Bussteige, keine richtigen Unterstellplätze, keine modernen WCs oder einladene Lokale - ein grauer Parkplatz von Mietwaagenverleihunternehmen , eingezäunt von hässlichen Metallgeländern sind der erste Anblick Frankfurts.