Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.06.2021, OF 87/1 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der südlichen Kreuzung Schloßborner Straße / Frankenallee "Haifischzähne" anbringen zu lassen, um die Verkehrsteilnehmer*innen optisch zu erinnern, dass an dieser Kreuzung die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten ist.
Begründung:
An der südlich des Grünstreifens in der Frankenallee gelegenen Kreuzung Schloßborner Straße / Frankenallee treffen die Frankenallee sowie die von Norden kommend sowie von Süden kommend als Einbahnstraße jeweils in Richtung Frankenallee befahrbare Schloßborner Straße aufeinander. Da die Frankenallee westlich der Kreuzung nach wenigen Metern endet, und in die Schloßborner Straße zwischen der Frankenallee und der Mainzer Landstraße aufgrund der dort geltenden Einbahnstraße nicht eingefahren werden darf, biegt der motorisierte Verkehr, der von der Idsteiner Straße aus auf diese Kreuzung zufährt, regelmäßig nach links in Richtung Innenstadt in die Frankenallee ab. Bürger*innen berichten, dass die so fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen - häufig kaum abgebremst - über die Kreuzung brettern und andere Verkehrsteilnehmer*innen gefährden. Insbesondere wird häufig missachtet, dass dem aus Süden kommende Verkehr beim Linksabbiegen Vorfahrt zu gewähren ist. Hierdurch kommt es mehrmals pro Tag zu gefährlichen Situationen, besonders häufig werden dabei Radfahrer*innen gefährdet. Der Magistrat wird daher gebeten, an dieser Kreuzung die Markierung Zeichen 342 StVO, sog. "Haifischzähne" anzubringen, um die Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Wartepflicht optisch hinzuweisen und so die Kreuzung zu entschärfen. An der bestehenden Rechts-Vor-Links-Regelung soll dabei nichts geändert werden.Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 402 2021 Die Vorlage OF 87/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme