Verkehrskonzept Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.10.2023, OF 877/6 Betreff: Verkehrskonzept Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023 Unter Beteiligung der für den Ortsteil Goldstein zuständigen Ortbeiratsmitglieder, Vertreterinnen und Vertretern der Stadt und der Siedlergemeinschaft Goldstein, wurde sich auf die aus dem Antrag ersichtlichen Maßnahmen geeinigt. Diese Maßnahmen zielen darauf, den Verkehrsfluss in Goldstein zu verbessern, nachdem sich in den letzten Jahren die Situation am Tannenkopfweg letztlich auch aufgrund immer größerer PKWs zugespitzt hat. Gleichzeitig soll durch die Errichtung von Minikreiseln erreicht werden, dass sich die Kraftfahrenden an bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Die Umsetzung der auf dem Ortstermin gewonnenen Erkenntnisse kann lediglich einen ersten Schritt zur Beseitigung offenkundiger Unzulänglichkeiten darstellen. Insgesamt ist es erforderlich ein seit Jahren in Aussicht gestelltes Verkehrskonzept Goldstein zu erarbeiten, das insbesondere eine verbesserte Einbeziehung des ÖPNV erreicht (Verlegung der Straßenbahn). Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, 1. die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Goldstein umzusetzen: a) Kreuzung Herrenwiese/Tannenkopfweg: Verkehrsinsel (Richtung Nord linke Seite) verlegen oder entfernen; b) Verlegung oder Entfernung des Zebrastreifen Herrenwiese/Tannenkopfweg um wenige Meter nach Süden versetzen; c) Richtung Nord linke Seite zwischen Straßburger Straße und Schüttenhelmweg ca. 172 m neben dem Bordstein Poller setzen; d) Mini-Kreisel Schüttenhelmweg/Tannenkopfweg; e) Mini-Kreisel Tannenkopfweg/Frankenfurt f) Verlegung des Zebrastreifens nördlich der Kreuzung Herrenwiese/Tannenkopfweg ist zu verlegen; g) Einbahnstraße zwischen Goldsteinpark/Libellenweg oder Libellenweg/Sonnenweg in Nord-Süd oder Süd-Nord-Richtung, wobei die Straße Am Goldsteinpark von der Südrichtung befahrbar bleiben muss; h) Wiederherstellung der Durchfahrt Zur Waldau zur Straßburger Straße (Schranke entfernen und Straßenkörper umgestalten); i) Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für die Straße Zur Waldau (wahrscheinlich ist eine südweisende Einbahnstraße vorzugwürdig); j) Beseitigung der Absperrung in der Straße Herrenwiese und Schüttenhelmweg/Schwarzbachmühle; 2. zu prüfen und berichten a) ob die Verlegung der Straßenbahnlinie 12 in die Mitte von Goldstein an die Straßburger Straße in Betracht kommt und b) gleichzeitig die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Straßburger Straße/Tannenkopfweg möglich ist; c) die Einrichtung eines großen Kreisverkehrs, der eine stärkere verkehrsberuhigende Wirkung hätte, an nördlichen Mündung des Tannenkopfweges/Frankenfurt möglich ist; d) darzulegen, wie eine Verbesserung der Attraktivität für Radfahrende erreicht werden kann. 3. vorliegende und noch zu erstellende Gutachten zu den hier angesprochenen Themen dem Ortsbeirat 6 offenzulegen.
Begründung:
Begründung zu den einzelnen Punkten Ziffer 1. lit. a): Große Fahrzeuge, die aus der Straße Wiesenhof kommend links abbiegen wollen, sehen sich hieran durch die Verkehrsinsel gehindert und fahren daher nach rechts über den Tannenkopfweg, wodurch hier das Verkehrsaufkommen erhöht wird. Ziffer 1 lit. b): Die Verlegung des Zebrastreifens ist eine Folgeänderung des Antrags zu Ziffer 1 lit. a) und sorgt für mehr Sicherheit. Der Zebrastreifen an seiner jetzigen Position behindert das Rechtabbiegen durch die davor erforderliche Sperrzone. Ziffer 1 lit. c): Die Poller sind notwendig, um widerrechtliches Parken zu verhindern. Alternativ könnte durch die konsequente Ahnung von Parkverstößen ein Parkverbot durchgesetzt werden. Ziffer 1 lit. d): Die von der Stadt vorgeschlagene Einrichtung eines Mini-Kreisels erregt Aufmerksamkeit und sollte die Geschwindigkeit herabsetzen. Ziffer 1 lit. e): wie zuvor. An dieser Stelle kann die Einrichtung eines Kreisels insbesondere den Verkehrsfluss steigern, bei gleichzeitiger Herabsetzung der Geschwindigkeit. Ziffer 1 lit. f): An der angegebenen Stelle ist der Zebrastreifen nicht sinnvoll. Ziffer 1 lit. g): Nur die Einrichtung einer Einbahnstraße kann die Überlastung des Tannenkopfweg nachhaltig beseitigen. Letztlich ist es dabei gleichgültig, ob die Einbahnstraße in dem angegebenen Abschnitt in Nord-Süd-Richtung oder in die andere Richtung verläuft. Wichtig ist allerdings, dass (i) die Einbahnstraßen-Regelung nicht für die gesamte Länge des Tannenkopfweges gilt, damit Anwohner*innen ohne größere Umwege, die das Verkehrsaufkommen noch erhöhen würden, ihre Wohnungen erreichen können und (ii) die Sperrung in der Straße Zur Waldau aufgehoben wird. Hierbei bietet es sich an, die Einbahnstraßenrichtungen in der Zur Waldau und in dem Tannenkopfweg aufeinander abzustimmen. Ziffer 1 lit. h) und i): Die Verkehrssituation in Goldstein lässt sich nur verbessern, wenn die bestehende Konzentration des Verkehrs auf die Straße Tannenkopfweg aufgelöst wird. Diese Konzentration lässt sich effektiv und kostengünstig dadurch lösen, dass Straßen wieder vollständig ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Das bedeutet, dass die Straße Zur Waldau auch für Durchgangsverkehr geöffnet wird. Den Antragstellern ist bewusst, dass sich neben dieser Straße ein Schule und ein Kindergarten (Krippe 0-3 Jahre) befinden. Bei der Schule handelt es sich allerdings um eine Gesamtschule (ab 5. Klasse), sodass die Schüler*innen ein Alter erreicht haben, das ihnen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht. In Bezug auf den Kindergarten ist anzumerken, dass die Kinder diesen ohnehin nie ohne Begleitung Erwachsener verlassen. Bestehende Gefahren können durch verkehrsberuhigende Einrichtungen und ein Tempomess- und Anzeigegerät minimiert werden. Ziffer 1 lit. j): Hier gilt das zuvor Gesagte entsprechend. Jede Straßensperrung führt zu einer Verdichtung des Verkehrs auf den umliegenden Straßen. Die Öffnung der Straße Herrenwiese für den Durchgangsverkehr schafft eine Verbindung nach Schwanheim, wodurch Verkehr auf dem Tannenkopfweg und der Frankenfurt entlastet wird. Gleiches gilt für die Aufhebung der Sperrung am Schüttenhelmweg. Ziffer 2: Die Durchführbarkeit der dort genannten Maßnahmen wurde beim Ortstermin verneint, ohne dass die Gründe hierfür immer plausibel dargelegt werden konnten. Der Magistrat wird insbesondere daran erinnert, dass eine Arrondierung von angrenzenden (nicht bebauten Grundstücken) für die Errichtung von Verkehrsinfrastruktur möglich ist. Ziffer 3: Bei dem Ortstermin war verschiedentlich von Gutachten und Planungsunterlagen die Rede, die nicht vorgelegt worden sind. Nachdem der Magistrat die Ausgestaltung eines Verkehrskonzeptes auch in die Hände des Ortsbeirats 6 gelegt hat, wäre es angebracht, den Ortsbeirat 6 auf die gleichen Erkenntnisquellen zur Verfügung zu stellen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4766 2023 Die Vorlage OF 877/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2. Buchstabe b) der Halbsatz "ohne dass die o. g. Straßenbahnregelung beeinträchtigt wird" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, LINKE., FDP und fraktionslos