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Fahrradfreundliche Ampelschaltung Rennbahnstraße/Bruchfeldstraße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU SPD GRÜNE FDP LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 22.05.2018, OF 894/5 Betreff: Fahrradfreundliche Ampelschaltung Rennbahnstraße/Bruchfeldstraße Vorgang: OM 4009/15 OBR 5; ST 938/15 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, Überlegungen anzustellen, wie die Ampel an der Rennbahnstraße Ecke Bruchfeldstraße für den rechts abbiegenden Radverkehr attraktiver gestaltet werden kann.

Begründung:

Derzeit warten nur die wenigsten rechtsabbiegenden Radfahrer vor der roten Ampel. Das Überfahren des Rotsignals ist zwar verboten, aber das Unrechtsbewusstsein offenbar gering, weil weder Fußgänger noch Kraftfahrzeuge kreuzen. Die Signalisierung sollte so ausgestattet werden, dass sie die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer als sinnvoll empfindet. Andernfalls wird sie zu oft missachtet und es verbreitet sich der Eindruck, Lichtsignale hätten nur Empfehlungscharakter. Der Ortsbeirat hatte bereits in seiner Vorlage OM 4009/2015 den Magistrat um eine Verbesserung der Ampelschaltung gebeten. Dazu führte er in seiner Antwort ST 938/2015 aus, dass eine gesonderte Signalregelung für den Radverkehr eine eigenständige Radverkehrsführung erfordere. Es gibt hier aber einen Radweg. Die Vorschriften geben nicht her, dass gesonderte Flächen je Radverkehrsrichtung vorgehalten werden müssen. Anders als beim Kraftfahrzeugverkehr ist dies nicht unbedingt erforderlich, weil sich Radfahrende im Zweifel sprachlich über ihre Fahrabsichten verständigen. Der Magistrat führte ferner aus, dass mögliche Konflikte mit der etwa 30 Meter entfernten Fußgängerampel einer gesonderten Rechtsabbiegersignalisierung entgegenstehen. Auch das berücksichtigt nicht die andere Fahrweise von Radfahrenden. Selbstverständlich sollen Kraftfahrzeuge nicht kurz nach einem Grünsignal unvermittelt vor einer roten Ampel stehen, weil dies zu gefährlichen Bremsmanövern oder gar zum Überfahren des Rotsignals führen kann. Diese Gefahr besteht aber beim Radverkehr auf Grund der viel niedrigeren Beschleunigungsfähigkeit und der niedrigeren Geschwindigkeit nicht. Zudem sollte der Magistrat auch unkonventionelle Maßnahmen prüfen: Eventuell kann eine Radfahrampel für alle Verkehrsrichtungen mit einem nicht leuchtenden Grünpfeil ausgestattet werden, der aber nur Radfahrende zum Rechtsabbiegen berechtigen soll.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2015, OM 4009 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 938 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung OA 280 2018 Die Vorlage OF 894/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme