Antrag vom 01.06.2016, OF 91/6 Betreff: Einmündung der Hunsrückstraße in den Heimchenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten durch geeignete Maßnahmen zu veranlassen, dass an der Ecke Hunsrückstraße/Heimchenweg das Halteverbot im Heimchenweg auf der linken Straßenseite (auf der Seite, auf der sich der Kiosk befindet) konsequent eingehalten wird.
Begründung:
Um zu verhindern, dass beim Abbiegen von LKWs und ähnlich großen Fahrzeugen an der Einmündung Hunsrückstraße in den Heimchenweg das eintritt, was oben beschrieben ist, ist dort auf auf der linken Seite des Heimchenwegs ein Halteverbot eingerichtet. So können die großen Fahrzeuge beim Einbiegen weit genug ausholen. Leider wird das Halteverbot aber oft missachtet, wodurch der Fahrbahnraum an dieser Stelle deutlich eingeengt wird und es für LKWs usw. zu eng wird, wenn sie um die Kurve fahren und deshalb über den Bürgersteig an der Ecke der Einmündung fahren müssen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 91/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 108/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme