Günderrodeschule: Raummangel bekämpfen durch Nutzung des Kellergeschosses?

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.06.2023, OF 925/1 Betreff: Günderrodeschule: Raummangel bekämpfen durch Nutzung des Kellergeschosses? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann ist die Nutzung der Kellerräume in der Günderrodeschule untersagt? 2. Welche genauen Gründe führten zur Sperrung (bitte nicht nur die allgemeine Antwort "Brandschutz")? 3. Welche Schritte müssten unternommen werden, damit die Nutzung der Kellerräume (inklusive Werkräume) wieder möglich ist? 4. Wann ist geplant, diese Schritte durchzuführen? 5. Wenn dies nicht geplant ist, warum nicht?

Begründung:

Das gesamte Kellergeschoss der Günderrodeschule ist laut Aussage der Schulleitung für die Benutzung durch Schülerinnen und Schüler gesperrt. Als Begründung sei damals der Brandschutz genannt worden. Später wurde der zweite Fluchtweg genannt, welcher jedoch relativ einfach dank eines Durchbruchs an einer Seite des Gebäudes und einer Treppe geschaffen werden könnte. Da die Günderrodeschule seit Jahren unter Raummangel leidet und mit der Sperrung des Kellergeschosses außerdem die Werkräume gesperrt wurden und somit seitdem kein adäquater Werkunterricht mehr stattfinden kann, wäre es sehr wünschenswert, wenn das Kellergeschoss wieder nutzbar gemacht wird.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 714 2023 Die Vorlage OF 925/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme