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Sofortmaßnahmen an der Kreuzung Hügelstraße/Ginnheimer Hohl/Raimundstraße/Kurhessenstraße

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.01.2021, OF 929/9 Betreff: Sofortmaßnahmen an der Kreuzung Hügelstraße/Ginnheimer Hohl/Raimundstraße/Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Kreuzungsbereich Ginnheimer Hohl - Hügelstraße - Raimundstraße - Kurhessenstraße unverzüglich folgendermaßen umzugestalten: 1. Die Lichtsignalanlage (LSA) für die KFZ am oberen Ende der Ginnheimer Hohl wird auf die Höhe versetzt, wo aktuell das Schild "Bei Rot hier halten" angebracht ist, also vor die Hofeinfahrt. Die letzten drei Parkplätze vor der Hofeinfahrt entfallen. Dort wird ein Fahrradweg bis hinauf zur Aufstellfläche der Fahrräder rot markiert. Der weitere Verlauf des Radweges über die Kreuzung und bis zur Raimundstraße wird nach rechts verschwenkt und parallel zum über die Fußgängerampeln führenden Fußgängerweg geführt. Für den Radverkehr wird wenn nötig eine eigene LSA angebracht, welche mit der LSA für die KFZ gleich getaktet ist. Der Radverkehr hat durch diese Maßnahme mehrere Meter vor den KFZ eine Sicherheitszone, die es ermöglicht, gut wahrgenommen zu. 2. Die Fahrspur für links abbiegende KFZ am unteren Ende der Raimundstraße wird entfernt. Der Haltepunkt für die KFZ wird um circa fünf Meter nach hinten versetzt. Der Radweg wird ab dort und über die Kreuzung bis zur Einmündung in die Ginnheimer Hohl rot markiert. Der Haltepunkt auf dem Radweg bleibt, wo er aktuell ist, erhält jedoch eine eigene LSA, die mit jener der KFZ gleich getaktet ist. Für den hier in östlicher Richtung fahrenden Radverkehr auf der Raimundstraße wird bis kurz vor der Einmündung in die Pfeiferstraße ein eigener Radweg in roter Farbe neben dem Gehweg markiert. Dieser Radweg soll sich später an den Schutzstreifen, der nach der Pfeiferstraße beginnt, anschließen. 3. Der auf der Hügelstraße Richtung Eschersheimer Landstraße führende Radweg wird im Kreuzungsbereich mit der Raimundstraße rot eingefärbt. Der Radverkehr erhält eine eigene LSA. 4. Im unteren Bereich der Kurhessenstraße wird die rechte Fahrspur der KFZ entfernt und durch einen rot markierten Radweg ersetzt, der im weiteren Verlauf auf den der Hügelstraße folgenden, rechts abbiegenden, aktuellen Radweg zuführt. 5. Für den Radverkehr, der aus der Ginnheimer Hohl kommend, nach links auf die Hügelstraße abbiegen möchte, wird auf der Ecke Raimundstraße - Am Hochwehr - Hügelstraße eine Abbiegemöglichkeit mit entsprechender Aufstellfläche geschaffen. Der Radweg, der dort entlang der Hügelstraße die Raimundstraße quert, wird - wie schon in Punkt 3. dargelegt - mit roter Farbe markiert. Die beigefügte Skizze (Quelle: Google Maps) soll helfen, diesen Antrag zu veranschaulichen.

Begründung:

Schon länger befasst sich der Ortsbeirat mit den Problemen an dieser Kreuzung und hat in den vergangenen Jahren immer wieder Anträge gestellt, um die Situation dort zu verbessern. Der Ortsbeirat favorisiert nach wie vor den Bau eines Kreisverkehrs an dieser Kreuzung als sicherste und vor allem abschließende Lösung all der bestehenden Probleme vor Ort. Bis dieser gebaut wird, müssen jedoch wenigstens die oben genannten Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um Schaden der Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Über diese Kreuzung verlaufen zahlreiche Schulwege in verschiedene Richtungen. Gerade auch die Schülerinnen und Schüler, die mit Rad unterwegs sind, müssen die Kreuzung sicher durchfahren können und für die übrigen Verkehrsteilnehmer optisch gut wahrnehmbar sein.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 929/9 dahingehend ab, dass im Tenor unter Ziffer 2. die Worte "in östlicher Richtung" durch die Worte "in Richtung Dornbusch" ersetzt werden. Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 929/9 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7138 2021 Die Vorlage OF 929/9 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 2. CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) Ziffer 3. Einstimmige Annahme Ziffer 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)