Unterliederbach: Fußgängerüberweg über Sossenheimer Weg verlegen
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Bisheriger Verlauf
01.11.2022
10.02.2023
18.02.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Unterliederbach: Zebrastreifen über Sossenheimer Weg
Details im PARLIS OM_2994_2022Stellungnahme des Magistrats
Unterliederbach: Zebrastreifen über Sossenheimer Weg
Details im PARLIS ST_481_2023Antrag Ortsbeirat
Unterliederbach: Fußgängerüberweg über Sossenheimer Weg verlegen
Details im PARLIS OF_938-6_202401.11.2022
Anregung Ortsbeirat
Unterliederbach: Zebrastreifen über Sossenheimer Weg
Details im PARLIS OM_2994_202210.02.2023
Stellungnahme des Magistrats
Unterliederbach: Zebrastreifen über Sossenheimer Weg
Details im PARLIS ST_481_202318.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Unterliederbach: Fußgängerüberweg über Sossenheimer Weg verlegen
Details im PARLIS OF_938-6_2024 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.02.2024, OF 938/6
Betreff: Unterliederbach: Fußgängerüberweg über Sossenheimer Weg verlegen
Vorgang: OM 2994/22 OBR 6; ST 481/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte zur Verlegung des Fußgängerüberwegs über den Sossenheimer Weg auf Höhe der Ludwig-Jost-Allee an die Stelle auf Höhe des Teutonenwegs zu veranlassen. Begründung:
Der Sossenheimer Weg wird auf Höhe des Teutonenwegs von Kindern der umliegenden Bildungseinrichtungen Kita Engelsruhe und Walter-Kolb-Schule sowie Besuchern des dort liegenden Supermarkts überquert, um Umwege zu vermeiden. Der existierende Fußgängerüberweg über den Sossenheimer Weg auf Höhe der Ludwig-Jost-Allee befindet sich hinter einer Kurve, zusätzlich ist die Sichtbarkeit durch Bäume eingeschränkt. Von einer Verlegung der Signalanlage vor der Walter-Kolb-Schule zum Teutonenweg, wie in der ST 481/2023 vorgeschlagen, sollte auf Grund der Bushaltestelle sowie der höheren Kosten einer Verlegung einer Signalanlage im Vergleich zu der eines Fußgängerüberwegs abgesehen werden. Quelle: Google Maps
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2994
Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 481 Beratung im Ortsbeirat: 6