Antrag vom 22.09.2014, OF 957/5 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.07 StadtForst Bahnübergang Welscher Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, er möge durch eine Kostenkalkulation feststellen lassen, ob ein Treppenübergang oder eine Rampe über die Bahngleise am Welscher Weg in Sachsenhausen möglich ist und wie hoch die dafür erforderlichen Kosten sind. Angesichts der nun über 20 Jahre andauernden 24-stündigen, extremen Lärmbelästigung der vielen Anwohner durch das von der Deutschen Bundesbahn vorgeschriebene Warnhupen sollte der Magistrat nun schnellstmöglich für Abhilfe sorgen und erneut einen Betrag, wie er bereits im Doppelhaushalt der Jahre 2010/2011 und im Haushalt 2013 eingestellt war, in Höhe von 730.000 Euro, vorsorglich wieder in den Haushalt 2015 einzustellen, um damit geeignete Maßnahmen zur Lärmentlastung in die Wege leiten zu können.
Begründung:
Die Bürger warten nun seit über zwanzig Jahren auf ein Ende des krankmachenden unerträglichen Alarmhupens der Züge, dessen Ursache der ungesicherte Bahnübergang am Welscher Weg ist. Ein Übergang mit beidseitigem Treppenzugang oder einer Rampe würde das Alarmhupen der Züge unnötig machen, da er ein sicheres Überqueren für Fußgänger über die Gleisanlage ermöglicht. Und somit die Bahn bei Unfällen aus der Haftung entlassen würde. Der Treppenübergang oder die Rampe wären nach ersten Kostenschätzungen unter dem im Haushalt 2010/2011 eingestellten Betrag von 730.000 € zu verwirklichen. Und lägen damit auch weit unter den von der Bahn geforderten 1,5 Millionen Euro für eine elektronische Schrankenanlage. Diese hätte neben den sehr hohen Kosten auch noch den Nachteil, dass Aufgrund der hohen Zugdichte die Schranken oft und langanhaltend geschlossen werden müssten und wegen der langen Wartezeiten die Fußgänger versucht wären, trotz geschlossener Schranke die Gleise zu überqueren. Da die Möglichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung der Züge auf 60 km pro Stunde, bei der das Hupen auch entfallen könnte, von der Bahn abgelehnt wird. Ist es auch nicht zu erwarten, dass die DB wie vom Verkehrsdezernenten Stefan Majer und der Umweltdezernentin Rosemarie Heilig in einem Brief 25.Juni 2014 (s. Anlage) an die lärmgeplagten Bürger geäußerte Hoffnung, dass die Bahn wenigstens in den Nachstunden das Warnhupen einstellt, wahrscheinlich ist. Dies würde ja bei Unfällen - die es ja gerade durch das Warnhupen zu vermeiden gilt - die Bahn auch nachts in Haftung nehmen. Ein weiteres Zuwarten auf ein Einlenken der DB ist nach über zwanzig Jahren den betroffenen Bürgern gegenüber nicht mehr zuzumuten und wird von diesen zu Recht als Hinhaltetaktik verstanden. Auch eine Schließung der Bahnanlage, bei der ebenfalls das Hupen entfallen könnte, sollte nur als allerletzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden, da zu befürchten ist, dass dann ein gefährlicher "wilder Gleisübergang" wie man bereits an der Bahntrasse direkt am Lerchesberg beobachten kann, entstehen würde. Da es für viele Sachsenhäuser und Niederräder Fußgänger zu einem nicht unerheblichen Umweg führen würde, wären sie gezwungen zum nächstgelegenen legalen Bahnübergang zu gehen. Für Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer, die den Treppenübergang nicht benutzen können, steht die in kurzer Entfernung mit Fahrrad oder Auto erreichbare barrierelose Unterführung am Königsbrunnenweg zur Verfügung. Anlage 1 (ca. 90 KB)Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 957/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme); FAG und FDP (= Enthaltung)