Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1317/5 Betreff: Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in Arno-Lustiger-Platz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die Grünfläche gegenüber dem Hit-Markt zwischen der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg "Arno Lustiger Platz" zu benennen und auch als solche auszuschildern. Begründung: Prof. Arno Lustiger war ein deutsch-jüdischer Historiker und Schriftsteller. Er überlebte das Zwangsarbeitslager Annaberg, die Konzentrationslager Ottmuth und Blechhammer (Außenlager von Auschwitz wo sein Vater ermordet wurde) und Anfang 1945 die Todesmärsche durch Deutschland. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und lebte seit 1945 in Frankfurt, die letzten Jahre in Sachsenhausen am Ziegelhüttenplatz. Prof. Arno Lustiger war Mitbegründer der jüdischen Gemeinde und Mitinitiator des jüdischen Museums. Seine Dokumentationen bezeichnete der Historiker Henning Ritter als "eine Art Topographie des jüdischen Widerstands". Antragsteller: CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Parteien: CDU, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 1132/6 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24; OM 5206/24 OBR 6; ST 1539/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, links und rechts im Ferdinand-Scholling-Ring (FSR) das Parken auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben, und zwar in dem 20-25 Meter langen Abschnitt ab Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage. Dabei sollen folgende Sachverhalte geprüft und ggf. realisiert werden: 1) 2 Meter breite Parkbuchten anzulegen oder das Parken auf dem Gehweg zu erlauben, so dass eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter verbleibt. Falls dies nicht möglich ist: 2) Das Parken mit einem Rad auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben, wobei die Fahrzeuge 1,30 Meter auf dem Gehweg und 70 cm auf der Fahrbahn stehen sollen, so dass eine Restgehwegbreite von 2,20 Meter verbleibt. Falls dies in dem betreffenden Abschnitt nicht beidseitig möglich ist, sollte das Parken auf dem Gehweg zumindest einseitig erlaubt werden. Ggf. ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: In den bisherigen beiden Stellungnahmen hat die Stadt eine Mindest-Restgehwegbreite von 2,20 Meter gefordert, so dass die Einrichtung von 2 Meter breiten Parkbuchten bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Meter aus Sicht der Stadt nicht möglich sei. Sollte die Stadt weiterhin auf dieser Restgehwegbreite von 2,20 Meter beharren, sollte es doch zumindest möglich sein, beidseitig nur mit einem Rad so auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu parken, dass die geforderte Restgehwegbreite von 2,20 Meter eingehalten wird. Dadurch würde ein Teil des parkenden Fahrzeugs auf der Straße parken, was die Straße verengen würde und den positiven Effekt hätte, die Autofahrer im FSR zu vorsichtigerem Fahren zu veranlassen. In der letzten Zeit scheint die Stadt allerdings nicht mehr so restriktiv auf einer Mindestgehwegbreite von 2,20 Meter zu beharren, sondern in jedem Fall abhängig von der Situation vor Ort abzuwägen und dabei auch teilweise Gehwegbreiten von bis zu 1,50 Meter zu zulassen. Beispielsweise hat die Stadt im November 2024 auf Drängen des Ortsbeirats 5 das Parken halb auf dem Gehweg im Ziegelhüttenweg wieder erlaubt. Aus diesen Gründen wird die Stadt hiermit noch einmal gebeten, zu prüfen, ob nicht doch an der betreffenden Stelle in Nied ein 1,50 Meter breiter Gehweg ausreichend ist und hierdurch 2 Meter breite Parkbuchten angelegt werden können, wie das im gesamten restlichen FSR der Fall ist. Die Anzahl der Fußgänger ist im FSR deutlich geringer als zum Beispiel in der Frankfurter Innenstadt, was bei der Ermessensentscheidung der Stadt auch Berücksichtigung finden sollte. Ein 3,50 Meter breiter Gehweg mit einer Länge von 20-25 Metern ist für Fußgänger im FSR nicht nötig. Aufgrund des großen Parkdrucks würde die Erlaubnis zum Parken in diesem Abschnitt zu einer enormen Entlastung führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antrag ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6296 2025 Die Vorlage OF 1132/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. gestrichen wird. Abstimmung: zu Ziffer 1.: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu Ziffer 2.: CDU, SPD, Linke, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 1268/5 Betreff: Angebot der Buslinie 35 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Route der Buslinie 35 erweitert werden kann, so dass auch die S-Bahnstation Stresemannallee, die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße angebunden werden. Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, in dem Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages nur gering ausgelastet ist. Um die Auslastung zu verbessern und gleichzeitig die Anbindung des Bischofsweges und des Lerchesberges nicht zu verschlechtern, sollte geprüft werden, ob die Buslinie erweitert werden kann und hierdurch zugleich die S-Bahnstation Stresemannallee, die Heimatsiedlung oder die Tirolerstraße besser angebunden werden könnten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6192 2024 Die Vorlage OF 1268/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1270/5 Betreff: Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf dem Grundstück des Sportjugendparks Louisa eine Calisthenics-Anlage zu installieren. Begründung: Auf dem Gelände Ziegelhüttenweg 325 betreibt die Sportjugend Frankfurt den Sportjugendpark Louisa. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sport zu treiben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeiten, Räumlichkeiten für Gremiensitzungen oder Feiern anzumieten. Das Installieren einer Calisthenics-Anlage würde dem Standort zusätzliche Attraktivität verleihen und sportbegeisterten Menschen eine Alternative zu einem Fitnessstudio bieten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6193 2024 Die Vorlage OF 1270/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1223/5 Betreff: Tempo 30 im Bischofsweg anordnen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Bischofsweg ein Tempolimit von 30km/h durchgängig anzuordnen. Nach dem Zugang von der Darmstädter Landstraße ist ein entsprechendes Schild anzubringen. An der Eng- und Gefahrenstelle gegenüber des Bischofswegs 46 ist ein Parkverbot zu markieren. Begründung: Die Beschaffenheit des Bischofswegs ist sehr uneben und besteht aus Kopfsteinpflaster. Dies führt zu einer teils starken Lärmbelästigung. Derzeit ist für die Fahrbahn teils 30km/h und teils 50 km/h beschildert. Weiter ist gegenüber dem Bischofsweg 46 ein Parkverbotsschild für die Kurve aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 1232/5 Betreff: Nutzung des Konrad-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für das Konrad-Preysing-Haus im Ziegelhüttenweg neben der Apostelkirche vorgesehen ist. Begründung: Das Konrad-Preysing-Haus wurde in der Vergangenheit verschiedentlich genutzt. Der Magistrat soll in seiner Antwort darlegen, welche Mittel bislang für die Nutzung des Anwesens vorgesehen sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2024, OF 1220/5 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, den Parkplatz an der Ecke Darmstädter Landstraße / Bischofsweg zumindest teilweise zu öffnen und den dort eingerichteten Tierkadaver-Sammelplatz auf ein Mindestmaß zu beschränken. Begründung: Der Magistrat hat kürzlich mitgeteilt, dass der auf dem Parkplatz Ecke Bischofsweg/Darmstädter Landstraße eingerichtete Tierkadaver-Sammelplatz noch für mindestens zwei Jahre in Betrieb bleiben soll. Dabei wurde bisher kein einziges Tier dort hingebracht. Die derzeit gesperrte Parkfläche wurde von viele Menschen genutzt, um zu einem Waldspaziergang aufzubrechen. Zudem wurde der Parkplatz von den an den Parkplatz angrenzenden Kleingärtner:innen genutzt. In der Vorweihnachtszeit wurden auf dem Platz bisher Weihnachtsbäume und im Frühjahr Spargel verkauft. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat zu prüfen, ob der Parkplatz zumindest teilweise wieder freigegeben werden kann, damit die oben genannten Nutzungen weiterhin, wenn auch eingeschränkt, möglich sind. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.07.2024, OF 1195/5 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Bischofsweg Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für den Parkplatz im Bereich Darmstädter Landstraße/Bischofsweg vorgesehen ist? Begründung: An der obigen Stelle befand sich bisher ein Parkplatz für Besucher des Stadtwaldes. Zur Weihnachtszeit findet dort ein Weihnachtsbaumverkauf statt. Ferner befinden sich dort auch Verkaufsstände in der Spargelzeit. Dieser Parkplatz ist stark frequentiert. Zurzeit ist dieser mit einem Bauzaun umgeben und geschlossen. Der Magistrat möge deshalb beantworten, welche Nutzung für diesen Parkraum in Zukunft vorgesehen ist bzw. ob dort Sanierungsmaßnahmen stattfinden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1023 2024 Die Vorlage OF 1195/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.07.2024, OF 1198/5 Betreff: Aufgesetztes Parken auf der nördlichen Seite im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, wann an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde das aufgesetzte Parken eingerichtet wird? Begründung: Der Ortsbeirat hat beschlossen, im obigen Bereich aufgesetztes Parken einzuführen, damit ein reibungsloser Gegenverkehr gewährleistet ist. Es hat vor Ort bereits mit dem zuständigen Amt ein Ortstermin stattgefunden, in dem den Mitgliedern des Ortsbeirats zugesichert wurde, das aufgesetzte Parken dort einzuführen, weil auf dem Bürgersteig genügend Raum für Fußgänger vorhanden ist. Leider ist bis heute der Beschluss des Ortsbeirats nicht umgesetzt worden. Es wird deshalb um Mitteilung gebeten, warum dies noch nicht erfolgt ist. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1198/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 1198/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 1132/5 Betreff: Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Zebrastreifen im Ziegelhüttenweg zwischen den Anwesen Nr. 30 und Nr. 35a wieder einzurichten. Begründung: An dieser Stelle war ursprünglich ein Zebrastreifen vorhanden, der dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen beseitigt wurde. Für diesen Zebrastreifen besteht aber ein Bedürfnis, da es in dem ganzen Bereich für die Überquerung des Ziegelhüttenweges keinen gesicherten Übergang gibt. Dieser ist aber erforderlich, da dort aufgrund des Supermarktes, eines Einkaufkiosks und einer Gastronomie ein erheblicher Fußgängerverkehr besteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5612 2024 Die Vorlage OF 1132/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 1059/5 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen und zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Außerdem erhält die Sporthalle die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rd. 16 qm für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und mindestens zwei Duschanlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 215 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 1 Beschluss: Anregung OA 450 2024 1. Der Vorlage M 215 wird unter Hinweis auf OA 450 2024 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1059/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2024, OF 1103/5 Betreff: Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, in der Lamboystraße vor dem Hotel Blasky regelmäßige Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Das Hotel Blasky im Bereich Lamboystraße/Ziegelhüttenweg hat für die Hotelgäste keinen eigenen Parkraum. Dies führt dazu, dass die Gäste des Hotels verbotswidrig und in verkehrsbehindernder Weise die Lamboystraße zuparken. Dies ist für die Anwohner dort nicht hinnehmbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5468 2024 Die Vorlage OF 1103/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2023, OF 986/5 Betreff: Fußgängerweg zwischen Kirche St. Aposteln und Bahnübergang auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den an der südlichen Seite des Ziegelhüttenwegs im Abschnitt St. Apostel Kirche und Bahnübergang befindlichen Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umzugestalten. Begründung: Im obigen Bereich befindet sich unmittelbar vor den Kleingärten der Anlage "Rosisten II" ein holpriger, bei Regen morastiger Erdweg, der wegen seiner Unebenheiten nicht zu begehen ist. Es wäre hier sinnvoll, wenn dieser Erdweg in einen begehbaren Fußgängerweg umgestaltet werden könnte, wobei dies nicht zwangsläufig mit einer Betonierung einhergehen müsste, sondern auch ein fester Naturbelag in Frage käme. Für einen begehbaren Weg bestünde auch ein entsprechender Bedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5056 2024 Die Vorlage OF 986/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2023, OF 961/5 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Betonfläche an der Ecke Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad, gegenüber der Bäckerei Ziegelhütte, zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: An der vorbezeichneten Stelle befindet sich eine durchgehend versiegelte Fläche, die keinerlei Nutzfunktion hat. Bestünde die Möglichkeit, diese zu entsiegeln und zu begrünen, etwa durch Sträucher oder eine Blumenwiese, wäre dies ein kleiner Beitrag zur Begrünung dieses Bereiches. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4736 2023 Die Vorlage OF 961/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2023, OF 897/5 Betreff: Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs, zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 34 und der Bahnschranke, auf dem Fußgängerweg drei Pkw-Parkplätze einzurichten. Begründung: In dem obigen Bereich wurde bisher von Autofahrern geparkt. Da dies jedoch illegal war, wurde das Parken mit entsprechenden Bußgeldern geahndet. Es besteht jedoch aufgrund der Parkplatzknappheit ein Bedarf, dort Parkplätze einzurichten. Dies ist auch ohne Weiteres möglich, weil der Bürgersteig in diesem Bereich eine ausreichende Breite für den Fußverkehr aufweist und so eine Behinderung nicht zu erwarten ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4445 2023 Die Vorlage OF 897/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 777/5 Betreff: Straßensanierung des Schwarzsteinkautwegs 1 bis 5 (direkt vor der Unterführung Bahnhof "Louisa") Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Straßenbelag im Schwarzsteinkautweg 1-5 in 60598 Frankfurt-Sachsenhausen zu erneuern. Begründung: Das oben genannte Anliegerstraßenstück ist mit Schlaglöchern und aufgebrochenem Belag übersät. Dieser Weg wird von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt, um in den Ziegelhüttenweg oder durch die Unterführung zum Bahnhof Louisa zu gelangen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3963 2023 Die Vorlage OF 777/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2023, OF 651/5 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn des Ziegelhüttenwegs zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße in beiden Fahrtrichtungen Parkstände von 1,8 Meter Breite zu markieren. Etwa alle 50 Meter sind wechselseitig kurze Haltverbotsbereiche einzurichten, die als Ausweichflächen für breite Fahrzeuge im Begegnungsverkehr dienen sollen. Diese Haltverbotsbereiche sind auf der Fahrbahn zusätzlich durch schmale Sperrflächen zu markieren und durch geeignete Möblierung vor Falschparkern zu sichern. Begründung: Im genannten Bereich ist der Ziegelhüttenweg etwa zehn Meter breit, wovon 2,5 Meter auf den nur einseitig vorhanden Gehweg entfallen. Somit können auf der etwa 7,5 Meter breiten Fahrbahn Parkstände für mäßig breite Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen markiert werden. Zudem können mäßig breite Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit im Begegnungsverkehr aneinander vorbeifahren. Beim Begegnungsverkehr mit breiteren Fahrzeugen gibt es Wartemöglichkeiten in den Haltverbotsbereichen. Aus der Bevölkerung gibt es den Wunsch, das halbhüftige Parken auf dem Gehweg ausnahmsweise zu erlauben. Dem kann nicht entsprochen werden, weil als Mindestbreite für Gehwege 2,5 Meter vorgesehen ist. In der Praxis würde bei Einrichtung des Gehwegparkens nur ein Meter Breite oder noch weniger für den Fußverkehr verbleiben, da stets möglichst weit auf dem Gehweg geparkt würde. Das weiterhin verbotswidrige Abstellen von Lieferwagen wird bekanntermaßen gar nicht geahndet, sodass dort künftig mit parkenden Lieferwagen zu rechnen ist. Der Fußverkehr müsste sich im Gänsemarsch bewegen. Wenn sich zwei Kinderwagen begegnen, müsste einer in eine Fahrzeuglücke ausweichen und abwarten. Erstaunlicherweise besteht bei vielen Kraftfahrern keine Bereitschaft in einer Parklücke den Gegenverkehr abzuwarten, während sie es ganz selbstverständlich dem Fußverkehr auf ihren Wegen abverlangen. Auf dem Gehweg werden auch immer mal Gegenstände abgestellt oder Einbauten verschmälern ihn. Mit Kinderwagen oder Rollstuhl ist dann gar kein Durchkommen mehr. Das ist besonders gefährlich, weil in diesem Fall der komplette Weg zwischen Beuthener und Breslauer Straße auf der Fahrbahn zurückgelegt werden müsste. Auch Markierungen auf dem Gehweg, die von Fahrzeugen beim Parken nicht überschritten werden dürfen, um so wenigstens eine Mindestgehwegbreite zu sichern, haben keine ausreichende Wirkung, weil die Ordnungsbehörden Übertretungen nicht ahnden. Die Installation von Drängelgittern auf einem so langen Straßenabschnitt zum selben Zweck lehnt der Magistrat zu Recht stets als unverhältnismäßig ab. Die Tendenz zu immer breiteren Fahrzeugen darf nicht zu Lasten des Fußverkehrs gehen. In der Vergangenheit hat eine 7,5 Meter breite Fahrbahn ausgereicht, um beidseitig zu parken und Begegnungsverkehr mit Pkw abzuwickeln. Der modernen Flotte aus überbreiten Fahrzeugen können wir nur die Wahl zwischen mehr Parkraum oder zügigem Verkehr bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.12.2022, OF 630/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3459 2023 1. Die Vorlage OF 630/5 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 651/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 630/5 Betreff: Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer und Beuthener Straße, das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichen 315 zu erlauben. Begründung: Auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges zwischen Breslauer und Beuthener Straße parken Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahren ihre PKWs halb auf dem Gehweg. Es ist nicht bekannt, dass es hierdurch zu Behinderungen von Passantinnen und Passanten gekommen ist. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass trotz dessen nunmehr das Parken halb auf dem Gehweg geahndet wird. Auch vor dem Hintergrund des dortigen Parkdrucks hält der Ortsbeirat 5 dies nicht für angezeigt. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2023, OF 651/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3459 2023 1. Die Vorlage OF 630/5 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 651/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: SPD, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2022, OF 610/5 Betreff: Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg derart ausrichten, dass sie sich nicht übermäßig aufheizt Der Magistrat wird gebeten die Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg (am Bertha-von-Suttner-Ring/Bischofsweg) derart umzusetzen, dass diese durch Sonneneinstrahlung nicht übermäßig aufgeheizt werden kann. Begründung: Die Edelstahlrutsche des Spielplatzes am Lerchesberg ist durch dessen Lage in den Sommermonaten sehr lange einer intensiven Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Bei hohen Temperaturen heizt sich deren Metall stark auf, sodass Kinder sich verbrennen können. Um dem vorzubeugen ist die Edelstahlrutsche nach Norden auszurichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3172 2022 Die Vorlage OF 610/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt ergänzt wird: "Der Ortsbeirat 5 wäre auch mit der Neuinstallation einer Rutsche unter den genannten Kriterien einverstanden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2022, OF 570/5 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/ Liegnitzer Straße Nr. 1 / Sperrfläche 2. Beuthener Straße 22 -24/ Ziegelhüttenweg 2 / vor dem Zebrastreifen 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28 - Hinter den Baumscheiben 4. Danneckerstr.11/16/ Kreuzung Laubestr.11/15 5. Oppenheimer Str. 55 Freie Fläche 6. Ossietzkystraße Nr. 5 vor dem Zebrastreifen 7. Ossietzkystraße Nr. 2 vor dem Zebrastreifen 8. Passavantstraße Nr. 30/ Kreuzung Thorwaldstr. Nr. 28 /Sperrfläche 9. Paul Ehrlich Straße Nr.24 / Sperrfläche 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33 / Hinter den Baumscheiben je ein Bügel 11. Tucholskystr Nr. 41/43 Sperrfläche 12. Willemerstraße 17/19 vor dem Zebrastreifen 13. Willemerstraße 27/29; 23/25 / Hinter den Baumscheiben 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74 / Sperrfläche 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 / Nr.2 / Kreuzung Zum Laurenburger Hof /Gehwegnase 16. Zum Brommenhof Nr. 1 / Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Gehwegnase 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2 -Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Gehwegnase 18. Zum Gottschalkhof 2 -Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Gehwegnase 19. Zum Gottschalkhof 4 -Kreuzung Zum Laurenburger Hof/ Gehwegnase Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 570/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3158 2022 Die Vorlage OF 570/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2022, OF 547/5 Betreff: Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, I. Verkehrskartenanbietern (wie z. B. GOOGLE MAPS) die Einbahnstraßenregelung des Bischofswegs zwischen Darmstädter Landstraße und Einmündung Lerchesbergring mitzuteilen und II. zwei Induktionsschleifen mit Blitzer in diesem Abschnitt fest zu installieren, welche das Fahren gegen die Einbahnstraße anzeigen. Begründung: Derzeit fahren viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Bischofsweg entgegen der Einbahnstraße. Neben Nötigungen und Bedrohungen entstehen sehr gefährliche Situationen, die vermieden werden müssen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2857 2022 Die Vorlage OF 547/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 517/5 Betreff: Renaturierung des Luderbachs (III) hier: zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, I. ob weitere Maßnahmen bezüglich der Renaturierung des Luderbachs zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg geplant sind. II. Falls I. zutreffend ist fragt der Ortsbeirat den Magistrat, 1. inwieweit eine Abflachung an der westlichen Uferseite geplant ist, 2. inwieweit von der unter II.1 beschriebenen Maßnahme die westlichen Gärten durch Kürzungen betroffen sind, 3. inwieweit eine Verlegung des Luderbachs in östliche Richtung noch erfolgen wird, 4. inwieweit die Gärten östliche des Luderbachs - falls II.3 zutreffend - von der Baumaßnahme betroffen sind, 5. inwieweit das Gelände der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll, 6. falls II.5 zutreffend, wie eine Einfriedung der Gärten zu der für die Öffentlichkeit geöffneten Fläche erfolgen soll, 7. falls II.5 zutreffend, inwiefern eine Beleuchtung der für die Öffentlichkeit geöffneten Fläche erfolgen soll, 8. welche Folgen eine Verkleinerung der Gärten unter die im BBP 538 vorgeschriebene Fläche von 300 m2 hätte, 9. inwieweit die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer der Gärten bezüglich der geplanten Maßnahme informiert worden sind. Begründung: Der Luderbach ist im Bereich der der Freizeitgärten zwischen dem Schwarzsteinkautweg und dem Ziegelhüttenweg naturnah umgebaut worden. Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 309 und die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 487. Die Maßnahme ist mit einem nicht unerheblichen Teil der Fläche von 30 Gärten an der östlichen Seite des Bachlaufs einhergegangen. Eigentümerinnen und Eigentümer des direkt an der westlichen Seite des Bachlaufs angrenzenden Areals berichten nun von Kontaktaufnahmen seitens der Stadt Frankfurt am Main. Gegenstand dieser Kontaktaufnahmen sind weitere Baumaßnahmen und damit verbundene Eingriffe in die Gärten westlich des Luderbachs. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 479 2022 Die Vorlage OF 517/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2022, OF 514/5 Betreff: Aufstellen von Fahrradbügeln direkt vor dem Einkaufszentrum (HIT/OBI), Ziegelhüttenplatz Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, (ST 1435) bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zwei Parkplätze direkt vor dem Einkaufszentrum (HIT/OBI) Fahrradbügeln zu installieren. Begründung: Immer mehr Menschen fahren zu den ansässigen Geschäften rund um den Ziegelhüttenplatz zum Einkaufen und Verweilen mit dem Fahrrad. Die bestehenden Fahrradbügel im Ziegelhüttenweg 133 bis 137, (gegenüber Hit/OBI) reichen bei weitem nicht mehr aus, von daher müssen weitere aufgestellt werden. Der Ortsbeirat hatte dazu bereits einen Antrag gestellt (OF 318/5). Der Magistrat befürwortet weitere Fahrradabstellmöglichkeiten. Diese sollen direkt vor dem Haupteingang Hit platziert werden. Fahrradbügel direkt vor dem größten und meistfrequentierten Geschäft am Platz haben den Vorteil, dass Bürger:innen, die mit dem Fahrrad zum Einkauf kommen, einen zielnahen Abstellplatz vorfinden und nicht vollbepackt auf die andere Straßenseite laufen müssen. Vor dem Hit/OBI treffen außerdem aus dem Parkhaus ausfahrende PKW auf solche, die in zweiter Reihe halten und solche, die auf Parkplatzsuche sind oder gerade Ein- oder Ausparken auf den Kurzzeitplätzen. Die Verkehrssituation und das Überqueren des Ziegelhüttenwegs ist für Fußgehende und Radfahrende hier oftmals gefährlich, da die Autofahrenden nur auf das Rangieren konzentriert sind. Fahrradparkplätze vor dem Hit würden helfen, diese Situation entzerren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.09.2022, OF 541/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 514/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2853 2022 1. Die Vorlage OF 514/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 541/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und AfD (= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2022, OF 452/5 Betreff: Abfalleimer an den Bänken am Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bitte den Magistrat an dem kleinen Platz vor dem Konrad-von-Preysing-Haus an der Ecke Teplitz-Schönauer-Straße und Ziegelhüttenweg Abfalleimer an den vorhandenen Bänken aufzustellen Begründung: Bei dem Ortstermin mit der Politik AG der Tagesgruppe des Konrad-von-Preysing-Hauses der Caritas wurde darum gebeten, an den Bänken Abfalleimer aufzustellen. Es sei schön, auf dem Platz unter dem Baum auf den Bänken zu sitzen und einen kleinen Snack zu essen. Allerdings gibt es keine Entsorgungsmöglichkeit für den Abfall. Quelle: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2310 2022 Die Vorlage OF 452/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2022, OF 444/5 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung "Buchplatz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Parken vor der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 2 neu zu beordnen. Der Behindertenparkplatz ist auf die südliche Straßenseite zu verlegen. Der Fußweg vor der Buchhandlung ist in angemessener Länge zum Schutz gegen Falschparker abzupollern. Begründung: Gegenwärtig ist im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der nicht den Anforderungen an Behindertenparkplätzen entspricht und zudem den Gehweg vor der Buchhandlung zu stark einengt. Die Parkflächenmarkierung ist ohnehin erneuerungsbedürftig. Bei dieser Gelegenheit sollte berücksichtigt werden, dass der derzeit noch als Behindertenparkplatz ausgewiesene Teil des Parkstreifens einen sehr geringen Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" aufweist. Der Inhaber und Kunden berichten von Gefahrensituationen, die vermieden werden könnten, wenn die Parkflächenmarkierung in ausreichendem Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung angebracht wird ("Schritt 1"). Das Verkehrsschild, das derzeit noch den Parkstreifen neben dem Behindertenparkplatz ausweist, ist entsprechend zu versetzen; die Parkplatzbeschilderung an dem Laternenmast kann vollständig entfallen ("Schritt 2"). Siehe Visualisierung auf der nächsten Seite. Ein Wegfall der vollständigen Parkfläche des bisherigen Behindertenparkplatzes ist nicht angemessen. Vielmehr ist der überwiegende Teil der Parkfläche dem bestehenden Parkstreifen zuzuschlagen. Anlage: Fotodokumentation Quelle: privat Bild 1: Verschiebung Parkstreifen/Parkflächenmarkierung ("Schritt 1") Bild 2: Entfernung und Versetzung der Beschilderung ("Schritt 2") Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 396/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2302 2022 1. Die Vorlage OF 396/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 443/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 444/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2022, OF 443/5 Betreff: Neue Markierung und Beschilderung für Parkstreifen im Ziegelhüttenweg (vor Buchhandlung "Buchplatz") Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, 1. im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" die Beschilderung für einen nicht mehr benötigten Behindertenparkplatz zu entfernen. 2. die Markierung und Beschilderung des bestehenden Parkstreifens entsprechend anzupassen; wobei darauf zu achten ist, dass im Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" ein ausreichender Abstand zum Parkstreifen besteht. Begründung: Gegenwärtig ist im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der wegen Wegzug des betreffenden Anwohners nicht mehr als solcher benötigt wird. Diesem Umstand sollte durch eine Entfernung der Beschilderung und eine entsprechende Anpassung der Parkflächenmarkierung Rechnung getragen werden. Die Parkflächenmarkierung ist ohnehin erneuerungsbedürftig. Bei dieser Gelegenheit sollte berücksichtigt werden, dass der derzeit noch als Behindertenparkplatz ausgewiesene Teil des Parkstreifens einen sehr geringen Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" aufweist. Der Inhaber und Kunden berichten von Gefahrensituationen, die vermieden werden könnten, wenn die Parkflächenmarkierung in ausreichendem Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung angebracht wird ("Schritt 1"). Das Verkehsschild, das derzeit noch den Parkstreifen neben dem Behindertenparkplatz ausweist, ist entsprechend zu versetzen; die Parkplatzbeschilderung an dem Laternenmast kann vollständig entfallen ("Schritt 2"). Siehe Visualisierung auf der nächsten Seite. Ein Wegfall der vollständigen Parkfläche des bisherigen Behindertenparkplatzes ist nicht angemessen. Vielmehr ist der überwiegende Teil der Parkfläche dem bestehenden Parkstreifen zuzuschlagen. Bild 1: Verschiebung Parkstreifen/Parkflächenmarkierung ("Schritt 1") Bild 2: Entfernung und Versetzung der Beschilderung ("Schritt 2") Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 396/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 396/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 443/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2302 2022 1. Die Vorlage OF 396/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 443/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 444/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 443/5 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2022, OF 433/5 Betreff: Parkbank am Briandring vor der Hausnummer 7 versetzen Der Magistrat wird aufgefordert die Parkbank auf der Grünfläche am Briandring gegenüber der Hausnummer 7 zwischen die Hausnummer 3 und 5 versetzen zu lassen. Begründung: Die Parkbank auf der Grünfläche am Briandring gegenüber der Hausnummer 7 steht im rechten Winkel zum Gehweg und grenzt direkt an dichtes Gebüsch. In letzter Zeit treffen sich hier immer häufiger gegen Abend Gruppen und verschmutzen den Ort. Obwohl neben der Bank ein Abfallbehälter steht, werden Bierflaschen, Kronkorken und Zigarettenkippen um die Bank verteilt. Manche verrichten an den angrenzenden Büschen ihre Notdurft und werfen die dafür benötigten Papiertaschentücher in die Sträucher. Wenn diese Bank gegenüber der Hausnummer 3-5 stehen würde, wäre sie weniger geschützt, ahnlich wie die Bank gegenüber der Hausnummer 1. Sie wäre besser einsehbar und es gäbe weniger Probleme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2144 2022 Die Vorlage OF 433/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 396/5 Betreff: Eingangsbereich sichern - Entfernung eines Parkplatzes vor der Buchhandlung Buchplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den direkt vor dem Eingangsbereich der Buchhandlung Buchplatz, Ziegelhüttenweg 2, Frankfurt-Sachsenhausen ausgewiesenen Parkplatz zu entfernen und wieder dem Gehweg zuzuordnen. Das Parken auf dem Gehweg soll in der Länge des aktuell ausgewiesenen Parkplatzes künftig entfallen. Um verbindlich das Parken von PKWs auf dieser Fläche zu unterbinden und den Eingangsbereich für die Buchhandlung angemessen und sicher zu gestalten, soll die Anbringung der Poller in diesem Bereich des Ziegelhüttenweges entsprechend verlängert werden. Begründung: Der Eingangsbereich vor der Buchhandlung ist durch das Gehwegparken sehr beengt. Es entstehen regelmäßig gefährliche Situationen, da rückwärts eingeparkt wird und insbesondere Kinder übersehen werden können. Diese sind regelmäßig zu offenen Vorlesungen auch in Gruppen zu Gast in der Buchhandlung. Darüber hinaus zahlt der Inhaber der Buchhandlung für die genehmigte Aufstellung von Werbematerial, Blumenkübeln sowie Kartenständern auf dem Gehweg direkt vor dem Ladengeschäft eine Gebühr an die Stadt. Es ist ihm ein Anliegen, die beengte und gefährliche Situation auf dem Gehweg sowie den Zugang zum Ladengeschäft zu verbessern. Der zu entfernende Parkplatz ist für Menschen mit Behinderung ausgewiesen. Nach vorliegenden Informationen wurde dieser vor mehr als 10 Jahren für einen Bewohner des Hauses eingerichtet, der dort mittlerweile nicht mehr ansässig ist. Sofern Bedarf in unmittelbarer Nähe besteht, ist ein entsprechender Parkplatz gegenüber oder vor dem bisher gekennzeichneten Bereich einzurichten. Es handelt sich bei dem aktuell ausgewiesenen Parkplatz nicht um einen personenbezogenen Parkplatz. Anlage: Fotodokumentation Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.04.2022, OF 443/5 Antrag vom 14.05.2022, OF 444/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 396/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 396/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 443/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2302 2022 1. Die Vorlage OF 396/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 443/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 444/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2022, OF 318/5 Betreff: Aufstellen weiterer Fahrradbügel gegenüber Hit/OBI Ziegelhüttenweg 133 bis 137 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mindestens fünf weitere Fahrradbügel gegenüber Hit/OBI Ziegelhüttenweg 133-137 zu installieren. Begründung: Immer mehr Menschen fahren zum Einkaufen in den Ziegelhüttenweg 133-137 (gegenüber Hit/OBI) mit Fahrrädern, so dass die bestehenden Fahrradbügel nicht mehr ausreichen. Das führt dazu, dass die Fahrräder kreuz und quer aufgestellt werden (siehe Bild 1). Bild 1 Photo Cary Drud Bild 2 Photo Google (Pfeil: hier sollen weitere Fahrradbügel installiert werden) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1707 2022 Die Vorlage OF 318/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 292/5 Betreff: Parksituation im Ziegelhüttenweg verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zumindest solange die Baustelle im Ziegelhüttenweg existiert, die Parkordnung so anzupassen, dass möglichst viel Parkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner geschaffen wird. Begründung: Durch die bestehende Baustelle im südlichen Bereich des Ziegelhüttenwegs steht derzeit weniger Parkraum für die Bevölkerung zur Verfügung als üblich. Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere Familien, klagen vor Ort über mangelnden Parkmöglichkeiten. Eine optimierte Anpassung der Parkordnung soll zu einer Verbesserung der angespannten Parksituation führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 292/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1702 2022 Die Vorlage OF 292/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2021, OF 281/5 Betreff: Vermehrt Falschfahrer auf dem Bischofsweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeit er sieht, um das vermehrte Fahren gegen die Einbahnstraße im Bischofsweg, . zwischen Darmstädter Landstraße und Lerchesbergring, zu verhindern. Begründung: Vor allem zwischen 7 und 8 Uhr sowie zwischen 17 und 20 Uhr fahren vermehrt Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.11.2021, OF 237/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 252 2021 1. 1. Die Vorlage OF 237/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 281/5 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 281/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 237/5 Betreff: Unterbindung des Falschfahrens im Bischofsweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, um das vermehrte "Falschfahren" im Bischofsweg zu unterbinden? Begründung: Vor allem zwischen 7 und 8 Uhr und zwischen 17 und 20 Uhr fahren vermehrt Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung durch den Bischofsweg und gefährden so die Verkehrssicherheit. Dies muss unterbunden werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2021, OF 281/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 252 2021 1. 1. Die Vorlage OF 237/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 281/5 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 281/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 235/5 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn des Ziegelhüttenwegs zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße in beiden Fahrtrichtungen Parkstände von 1,8 Meter Breite zu markieren. Etwa alle 50 Meter sind wechselseitig kurze Haltverbotsbereiche einzurichten, die als Ausweichflächen für breite Fahrzeuge im Begegnungsverkehr dienen sollen. Diese Haltverbotsbereiche sind auf der Fahrbahn zusätzlich durch schmale Sperrflächen zu markieren und durch geeignete Möblierung vor Falschparkern zu sichern. Begründung: Im genannten Bereich ist der Ziegelhüttenweg etwa zehn Meter breit, wovon 2,5 Meter auf den nur einseitig vorhanden Gehweg entfallen. Somit können auf der etwa 7,5 Meter breiten Fahrbahn Parkstände für mäßig breite Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen markiert werden. Zudem können mäßig breite Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit im Begegnungsverkehr aneinander vorbeifahren. Beim Begegnungsverkehr mit breiteren Fahrzeugen gibt es Wartemöglichkeiten in den Haltverbotsbereichen. Aus der Bevölkerung gibt es den Wunsch, das halbhüftige Parken auf dem Gehweg ausnahmsweise zu erlauben. Dem kann nicht entsprochen werden, weil als Mindestbreite für Gehwege 2,5 Meter vorgesehen ist. In der Praxis würde bei Einrichtung des Gehwegparkens nur ein Meter Breite oder noch weniger für den Fußverkehr verbleiben, da stets möglichst weit auf dem Gehweg geparkt würde. Das weiterhin verbotswidrige Abstellen von Lieferwagen wird bekanntermaßen gar nicht geahndet, sodass dort künftig mit parkenden Lieferwagen zu rechnen ist. Der Fußverkehr müsste sich im Gänsemarsch bewegen. Wenn sich zwei Kinderwagen begegnen, müsste einer in eine Fahrzeuglücke ausweichen und abwarten. Erstaunlicherweise besteht bei vielen Kraftfahrern keine Bereitschaft in einer Parklücke den Gegenverkehr abzuwarten, während sie es ganz selbstverständlich dem Fußverkehr auf ihren Wegen abverlangen. Auf dem Gehweg werden auch immer mal Gegenstände abgestellt oder Einbauten verschmälern ihn. Mit Kinderwagen oder Rollstuhl ist dann gar kein Durchkommen mehr. Das ist besonders gefährlich, weil in diesem Fall der komplette Weg zwischen Beuthener und Breslauer Straße auf der Fahrbahn zurückgelegt werden müsste. Auch Markierungen auf dem Gehweg, die von Fahrzeugen beim Parken nicht überschritten werden dürfen, um so wenigstens eine Mindestgehwegbreite zu sichern, haben keine ausreichende Wirkung, weil die Ordnungsbehörden Übertretungen nicht ahnden. Die Installation von Drängelgittern auf einem so langen Straßenabschnitt zum selben Zweck lehnt der Magistrat zu Recht stets als unverhältnismäßig ab. Die Tendenz zu immer breiteren Fahrzeugen darf nicht zu Lasten des Fußverkehrs gehen. In der Vergangenheit hat eine 7,5 Meter breite Fahrbahn ausgereicht, um beidseitig zu parken und Begegnungsverkehr mit Pkw abzuwickeln. Der modernen Flotte aus überbreiten Fahrzeugen können wir nur die Wahl zwischen mehr Parkraum oder zügigem Verkehr bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2021, OF 150/5 Betreff: Fußweg am Luderbach Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der neu eingerichtete Durchgang zu den Kleingärten an der Haltestelle Louisa am Luderbach entlang bis zum Ziegelhüttenweg als Fußweg zum Stadtwald für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Situation am Ziegelhüttenweg auf dem Abschnitt zwischen Bischofsweg und Königswiesenweg als stressig empfunden wird. Auf dem schmalen Weg drängelten sich Autos in beiden Richtungen, ebenso Radfahrer und viele Jogger und Fußgänger. Verschärft wird diese Situation durch die seit über einem Jahr gesperrte Eisenbahnbrücke am Welscher Weg und weil wegen der coronabedingten Maßnahmen sehr viel mehr Menschen in den Wald Richtung Oberschweinstiege gehen. Entlang des Luderbaches wurde im Rahmen der Renaturierung ein Fußweg, der einen schönen und entspannten Zugang zum Wald ermöglichen würde, geschaffen. Nach Abschluss der Arbeiten wurde der neu geschaffene Weg im November 2020 jedoch durch zwei Toranlagen für Fußgänger abgesperrt. Es ist wünschenswert, wenn diese Absperrung entfernt würde und der Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 781 2021 Die Vorlage OF 150/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 126/5 Betreff: Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen Der Ortsbeirat lehnt den Magistratsvortrag M 81 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, 1. den Magistratsvortrag ebenfalls abzulehnen, 2. den Magistrat aufzufordern, a) Radverkehrsanlagen im Anschlussbereich des Kreisels mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern je Fahrtrichtung zu planen und so die hier geplante Führung der Radroute Frankfurt - Darmstadt zu ermöglichen. Dazu sind beide Parkstreifen in der Unterführung aufzuheben. b) Den freien Rechtsabbieger für den Fahrzeugverkehr von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße, der eine zusätzliche, unübersichtliche Straßenquerung und Gefährdung für zu Fuß gehende Kinder auf dem Schulweg darstellt, aus der vorgelegten Planung zu streichen. Begründung: Durch Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Ziegelhüttenweg wird die künftige Raddirektverbindung Frankfurt Darmstadt geführt. Das hat der Magistrat ganz richtig in seinem Vortrag festgestellt. Auf die Idee, seine Planung entsprechend anzupassen ist er nicht gekommen. Auf einer Raddirektverbindung soll der Radverkehr durchgängig zügig fahren können. Dazu ist eine Mindestbreite von 2,50 Metern erforderlich, um freie Überholvorgänge auf der Radverkehrsanlage zu ermöglichen. Der erforderliche Platz wird durch Wegfall der Parkplätze in der Unterführung gewonnen, die überflüssig sind, weil sie in erster Linie Pendlerverkehr anziehen. Enttäuscht ist der Ortsbeirat über die Planung des sogenannten Bypass von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße. Der Planer stellte bei der Präsentation der Vorplanung im Ortsbeirat im Jahr 2019 dar, dass der Bypass in der Verwaltung umstritten, aber seine bevorzugte Variante sei. Der Ortsbeirat hat in seiner damaligen Anregung zur Vorplanung den Bypass ausdrücklich gestrichen (nachzulesen in Punkt 2 im Protokoll der 36. Sitzung der XI. Wahlperiode). Es sei hier noch einmal dargestellt, warum der Ortsbeirat die freien Rechtsabbieger speziell in Wohnbereichen als Relikt aus der autogerechten Stadt nicht wünscht: Der Fußverkehr wird gezwungen, den von hinten kommenden Fahrzeugverkehr zu beachten. Da Fußgänger nicht mit Rückspiegeln ausgestattet sind, muss durch Richtungswechsel die Einsicht in den rückwärtigen Verkehr sichergestellt werden. Für junge Erwachsene ist das ein Routinevorgang, aber immer ein unerwünschter Umweg. In der Mobilität eingeschränkte Personen belastet selbst kleine Umwege. Sie müssen einmal zusätzlich anhalten, zusätzlich Sicht nehmen und zusätzliche Gefälle auf ihrer Wegstrecke überwinden. Für Kinder sind die freien Rechtsabbieger eine besondere Qual. Sie haben einen zusätzlichen Zebrastreifen zu überwinden. Ein Zebrastreifen signalisiert ihnen nicht Sicherheit, sondern Gefahr. Sie müssen auf dem Fußweg vor dem Zebrastreifen warten, bis alle Autos vorbei gefahren sind oder wirklich vor dem Zebrastreifen anhalten. Daher müssen sie auch die Autos passieren lassen, die gar nicht den Abbieger nutzen, sondern geradeaus in den Kreisel einfahren. Auch die Eltern wollen ihre Kinder vor solcherart gefährlichen Schulwegen schützen. Bei Bau des freien Rechtsabbiegers ist deshalb mit einer höheren Anzahl "Elterntaxis" auf dem Kreisel zu rechnen. Der Fahrzeugverkehr kann leicht auf den Bypass verzichten. Die Wegebeziehung von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße ist von untergeordneter Bedeutung. Geübte PkwFahrerinnen können auch im spitzen Winkel abbiegen. Größere Fahrzeuge müssen eine Runde um den Kreisel nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2021, OF 116/5 Betreff: Sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs ermöglichen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ein sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs sicherzustellen und von einer Entfernung des Fußgängerüberwegs abzusehen bzw. den Fußgängerüberweg wieder zu errichten. Begründung: Das Verkehrsdezernat hat in der ST 473 deutlich gemacht, dass es den Fußgängerüberweg auf Höhe der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 30 für entbehrlich hält. Der Ortsbeirat hält den Überweg nicht für entbehrlich. Insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern und deren Kinder ist der Fußgängerüberweg für ein sicheres Überqueren der Straße nötig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 444 2021 Die Vorlage OF 116/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2021, OF 120/5 Betreff: Diskothek in der Rosistenanlage 3 Der Magistrat wird angefragt, ob ihm bekannt ist, dass in der Rosistenanlage 3 (Bischofsweg 48a) eine Diskothek betrieben wird und ob er Kenntnisse über von dieser ausgehenden nächtlichen Ruhestörungen hat bzw. Maßnahmen ergriffen wurden, um Lärmemissionen zu vermeiden? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich, dass besonders an Wochenenden bis in die frühen Morgenstunden wegen lauter Musik an Schlaf nicht zu denken ist. Bisher gab es in dieser Kleingartenanlage eine Gaststätte, die sowohl von Kleingärtnern als auch von Anwohnern gerne besucht wurde. Extrem laut war es nie. Erst seit ca. ein bis zwei Jahren scheint hier eine Diskothek betrieben zu werden. Schon vor der Pandemie gab es kurzzeitig Beschwerden wegen Lärms. Bedingt durch die Schließung der Gastronomie während des Lockdowns kehrte dann wieder Ruhe ein. Gerade jetzt in der warmen Jahreszeit mit geöffneten Fenstern ist der Lärm bis in die frühen Morgenstunden nicht zu ertragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 94 2021 Die Vorlage OF 120/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 23/5 Betreff: Fahrradstraße Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Letztem Hasenpfad und Ziegelhüttenweg eine Fahrradstraße einzurichten. Zusätzlich zur Beschilderung ist durch Fahrbahnmarkierungen auf diese Regelung hinzuweisen. Die Straße kann für den Kraftfahrzeugverkehr Richtung Westen freigegeben werden, im Bereich zwischen Ziegelhüttenweg und Oberer Schafhofweg auch in beiden Fahrtrichtungen. Die neue Regelung ist durch Presseveröffentlichungen und auf andere geeignete Weise zu kommunizieren. Begründung: Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Martin-Buber-Schule fahren, fühlen sich häufig durch Autofahrer bedrängt. Radfahrende dürfen besonders im Bereich der Schule nicht von Autos überholt werden, weil der erforderlich Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Leider halten sich viele nicht an die Vorschriften. Der Schulweg wird für die Kinder dadurch unangenehm und gefährlich. Eine Fahrradstraße wird dagegen besser akzeptiert, weil inzwischen auch unter Kraftfahrern bekannt ist, dass der Fahrradverkehr Vorrang hat und Fahrräder zum Beispiel nebeneinander fahren dürfen. Es ist zu erwarten, dass Autos insgesamt etwas vorsichtiger fahren werden, was auch den zu Fuß gehenden Kindern zu Gute kommt. Selbstverständlich soll sich der Weg nicht in eine neue Fahrradrennstrecke verwandeln. Die Fahrbahnschwellen vor der Schule müssen daher erhalten bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 23/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 36/5 Betreff: Überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen Der Magistrat wird gebeten zu beschließen, dass überhängende Bäume an Straßenlaternen im Briandring und den sogenannten Stichwegen zwischen den einzelnen Ringen am Lerchesberg zurückgeschnitten werden, um in der Dunkelheit eine bessere Sicht auf die Gehwege zu gewährleisten. Zudem soll das stark vermooste Straßenschild Darmstädter Landstraße / Bischofsweg gereinigt werden. Begründung: Durch überhängende Bäume an Straßenlaternen ist die Sicht auf Gehwege bei Dunkelheit, besonders nach 22 Uhr, wenn die Beleuchtung heruntergedimmt wird, stark beeinträchtigt. Um Unfällen vorzubeugen ist ein Rückschnitt der Bäume erforderlich. Das Straßenschild Darmstädter Landstraße Ecke Bischofsweg ist stark vermoost, sodass es nicht mehr lesbar ist. Nicht Ortskundige haben Schwierigkeiten die Einfahrt zu finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 305 2021 Die Vorlage OF 36/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 1871/5 Betreff: Die Beleuchtung im Ziegelhüttenweg zwischen Wormser Straße und ALDI sowie in der Niersteiner Straße und Wormser Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung im Ziegelhüttenweg zwischen Wormser Strasse und ALDI sowie in der Niersteiner- und Wormserstrasse zu verbessern. Begründung: Die benannten Straßen werden ausschließlich durch alte Straßenlaternen beleuchtet, die zwar sehr schön sind, aber kaum Licht geben. Bewohner beschweren sich des öfteren, dass sie befürchten, sich einer Gefahr auszusetzen, wenn Sie die Straßen nach dem Dunkelwerden benutzen müssen. Auch in den Wintermomaten müssen Berufstätige noch ihre Einkäufe bei ALDI erledigen bzw. Anwohner ihre Wohnungen erreichen. Deshalb sollte die Beleuchtung der Laternen verbessert werden, damit Passanten gefahrlos ihr Ziel erreichen können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1871/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7331 2021 Die Vorlage OF 1871/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2020, OF 1820/5 Betreff: Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen über den Ziegelhüttenweg auf Höhe des Grundstücks Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so anzulegen, dass er zukünftig auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung die sichere Überquerung des Ziegelhüttenwegs ermöglicht. Begründung: Auf der Höhe Ziegelhüttenweg 35 A befindet sich ein Zebrastreifen, der von der linken Seite des Bürgersteiges stadtauswärts zur rechten Seite führt. Dieser wird von Passanten, die die Fritz-Kissel-Siedlung erreichen wollen, selten genutzt, da sie dazu einen Umweg in die entgegengesetzte Richtung machen müssten. Die Passanten, die von ALDI kommend, die rechte Staßenseite erreichen wollen, um ihr Wohngebiet zu erreichen, nutzen ihn nicht, da sie gezwungen wären, zurückzulaufen. Stattdessen überqueren sie die Straße in Höhe des Bahnübergangs und sind dadurch vom Autoverkehr gefährdet. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 67 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6857 2020 Die Vorlage OF 1820/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1807/5 Betreff: Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zur Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Schulweg zur Martin-Buber-Schule wird vom Lerchesberg kommend durch die Verlängerung des Letzten Hasenpfades am II. Wartegäßchen und I. Wartegäßchen vorbei zum Sachsenhäuser Landwehrweg geführt (s. Anlage). 2. Im Kreuzungsbereich sind die Büsche der besseren Übersicht wegen zurückzuschneiden. 3. Die Oberfläche des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg ist instandzusetzen. 4. Die Beleuchtungskörper des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg sind - soweit noch nicht geschehen - freizuschneiden. 5. An der Einmündung des Letzten Hasenpfades ist ein Zebrastreifen über den Sachsenhäuser Landwehrweg anzubringen. Eine Borsteinabsenkung auf dem nördlichen Bürgersteig ist vorzunehmen. 6. Im Einmündungsbereich der Fritz-Böhle-Straße in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist ein Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Seitens der Bürgerschaft wurden Anregungen zum Schulweg zur Martin-Buber-Schule gemacht, die der Ortsbeirat gerne aufgreift und an den Magistrat richtet. Nach dem aktuellen Schulwegeplan verläuft der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler des Lerchesberges über den westlichen Bischofsweg bis zum Ziegelhüttenweg und dann über den Sachsenhäuser Landwehrweg zur Martin-Buber-Schule. Die Weglänge steht in keinem Verhältnis zum vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Schulweg. Daher ist aus Sicht des Ortsbeirates der Schulweg vom Lerchesberg zur Martin-Buber-Schule entsprechend zu ändern (Punkt 1) und die entsprechenden Verbesserungen auf dem zukünftigen Schulweg sind durchzuführen. Quelle: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/stadtschulamt/pdf/schulwegplaene/swp-martin-buber_2017.ashx Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6849 2020 Die Vorlage OF 1807/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2020, OF 1747/5 Betreff: Wiederherstellung der Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg insgesamt mit den Sitzbänken wieder funktionsfähig und ansehnlich herzustellen. Diese Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von EUR 5.000,00 finanziert. Begründung: Die obige Brunnenanlage ist in baulicher Hinsicht sehr attraktiv. Leider ist sie völlig verwahrlost und bedarf einer Wiederinstandsetzung. Links und rechts neben der Brunnenanlage befinden sich Sitzbänke, die auch wieder hergestellt werden sollten. An dieser Stelle kommen viele Fußgänger von dem Verbindungsweg Sachsenhausen-Neu-Isenburg vorbei. Restauriert kann die Anlage ein Schmuckstück werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1747/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1747/5 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 462 2020 Die Vorlage OF 1747/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1610/5 Betreff: Fußgängerüberwege an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Sanierung der südlichen Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Gablonzer Straße an den beiden Fußgängerüberwegen an der Trambahnhaltestelle eine Verengung der Fahrbahn vorzunehmen. Dabei ist am westlichen Übergang die schraffierte Fläche vor der Verkehrsinsel aufzupflastern und dieser zuzuschlagen. Wenn möglich ist der Kurvenradius der Fahrbahn zu verengen. Am östlichen Überweg ist an der durch Poller gesicherten Fläche eine Gehwegnase einzurichten. Schließlich sind Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: Laut Mitteilung des ASE soll noch in diesem Jahr die Stresemannallee im genannten Abschnitt saniert werden. Durch die beschriebenen Maßnahmen kann an beiden Fußgängerüberwegen die Fahrbahn auf das notwendige Maß verschmälert werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Fahrzeuge mit der erforderlichen mäßigen Geschwindigkeit an die Überwege heranfahren. Das Sicherheitsgefühl für den Fußverkehr verbessert sich, weil die zu überquerende Fahrbahnbreite kürzer wird. Da der Radverkehr nicht mehr auf dem Bordstein angeordnet ist, sollte durch die Piktogramme die Verkehrsführung deutlich gemacht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1610/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5975 2020 Die Vorlage OF 1610/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2019, OF 1491/5 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Ergänzung zur Anordnung vom 27.9.2019 auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße auf der südöstlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Parkwinkel zu markieren. Durch geeignete Markierungen ist auf dem Fußweg vor der Hausnummer 30 kenntlich zu machen, dass dort Rad fahrende Kinder unterwegs sind. Dort ist vor der Bahnschranke der Fußweg abzusenken. Begründung: Auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße wird verbotenerweise auf dem Gehweg geparkt, sodass die Anordnung von Parkwinkeln auch dort sinnvoll erscheint. Leider haben Parkwinkel offenbar nur eine begrenzte Suggestionskraft. Kraftfahrzeuge werden auch dort trotzdem verbotenerweise abgestellt. Durch Radwegsymbole auf dem Fußweg soll Kraftfahrern klar gemacht werden, dass illegal abgestellte Fahrzeuge Kindern den Platz wegnehmen. Eltern dürfen ihre Kinder auf dem Fußweg auf dem Fahrrad begleiten. Ihnen soll am Ende des Fußwegs ermöglicht werden, wieder auf die Straße zu wechseln. Daher ist die Absenkung des Bordsteins vor der Bahnschranke sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2019, OF 1386/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5391 2019 1. Die Vorlage OF 1386/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1491/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 1432/5 Betreff: Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen bzw. Auflagen zu erlassen, die die sofort mit der Wiedereröffnung der o. g. Shisha-Bar eingetretenen Probleme (Raserei, Lärmbeschwerden, Gestank) nachhaltig beseitigen (siehe Polizei- und Ordnungsamt-Protokolle vom Fr. 30. August, Samstag, 31. August). Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft, warum die Shisha-Bar in dieser Form den Betrieb genau wie zuvor fortsetzen durfte, obwohl offenkundig viele der Probleme nicht behoben sind. Begründung: Die Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 hatte nach der Eröffnung im Januar 2018 zu erheblichen Beeinträchtigungen (Lärm, Geruch, Raserei) geführt (vgl. verschiedene vorherige Anträge an den Ortsbeirat 5). Nach massiven Beschwerden aus der Nachbarschaft und verschiedenen Verstößen (Kohlenmonoxid-Belastung, Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, Spielautomaten mit abgelaufenen Lizenzen, Uneinsichtigkeit des Betreibers) wurde die Bar zunächst am 10.03.2019 vorübergehend geschlossen. Zum 30.08.2019 eröffnete die Bar wieder - zwar mit neuer Abluftanlage - allerdings sofort wieder mit genau den gleichen Problemen wie zuvor. Bereits mit dem Tag der Eröffnung sahen sich Nachbarn genötigt zur Nachtzeit Polizei und Ordnungsamt um Hilfe zu bitten, da die Nachtruhe nicht eingehalten wurde, Autorennen vor der Shisha-Bar stattfanden, und trotz Abluftanlage (teilweise aufgrund von weit geöffneten Fenstern), ein starker, beißender Shisha-Geruch bzw. -Qualm durch die gesamte Nachbarschaft zog. Außerdem erzeugt die Abluftanlage Betriebsgeräusche, die nun noch zusätzlich die Nachbarschaft beeinträchtigen. Da der Geruch nicht gefiltert wird, werden nun weitere Bereiche in der Nachbarschaft durch den starken Shisha-Geruch in Mitleidenschaft gezogen und belästigt. Die Situation ist also mitnichten verbessert. Gesetze werden nicht eingehalten und das Zusammenleben in der Nachbarschaft ist nachhaltig gestört. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5294 2019 Die Vorlage OF 1432/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2019, OF 1395/5 Betreff: Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Bresslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg. Der Magistrat wird gebeten, in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Bresslauer Straße an folgenden Orten Bänke aufzustellen: 1. Am Kreisel zwischen Breslauerstrasse Richtung Mörfelder-Landstraße und Breslauerstraße Richtung Beuthenerstrasse befindet sich ein Platz mit drei Bäumen. Dort hat früher eine Bank gestanden, die ersatzlos weggekommen ist. 2. An der Ecke Letzter Hasenpfad/ Ziegelhüttenweg vor dem Baum. Vor den sich dort befindlichen Radfahrbügten und dem Verkehrsschild ist genügend Platz. Außerdem ist die Bank an der Ecke Breslauer Straße - Beuthener Straße instandzusetzen. Sie besitzt keine Sitzfläche mehr. Begründung: In diesem Einzugsgebiet gibt es etwa 300 Wohneinheiten mit entsprechend vielen Bewohnern. Die einzige Bank, die dort steht, besitzt keineSitzfläche mehr. Die Menschen, meist älteren Semesters, die überwiegend bei Aldi oder Hit zum Einkaufen gehen, haben keine Möglichkeit sich auszuruhen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5192 2019 Die Vorlage OF 1395/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2019, OF 1386/5 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Ziegelhüttenweg nordöstlich des Bahnübergangs auf beiden Straßenseiten das Parken auf der Fahrbahn durchzusetzen. Auf der südöstlichen Seite dieses Abschnitts sind zwischen Bahnschranke und Wormser Straße Parkstände auf der Straße zu markieren. Auf der nordwestlichen Seite sind zwischen Ziegelhüttenweg 28 und Bahnübergang ebenfalls Parkstände auf der Straße zu markieren. Das provisorische Haltverbotsschild ist zu entfernen. Vor der Schranke ist der Bordstein abzusenken, sodass Radfahrerinnen bequem auf die Fahrbahn wechseln können. Die Parkordnung ist durch Kontrollen, Umsetzen von Falschparkern und andere geeignete Maßnahmen durchzusetzen. Begründung: Im genannten Abschnitt des Ziegelhüttenwegs wird auf dem Gehweg geparkt, obwohl dies nicht erlaubt und auch überflüssig ist, weil auf der Fahrbahn Platz genug ist. Nur im Bereich des Zebrastreifen ist dies nicht möglich. Dort dürfen selbstverständlich keine Parkstände markiert werden. Der nordöstliche Ziegelhüttenweg bietet mit seinem sonstigen Radweg eine gute Übungsstrecke, um Eltern wohnortnah zu ermöglichen, ihren Kindern das Fahrradfahren beizubringen. Leider wird die Strecke jetzt ab Haus 28 durch eine illegale Blechwand gestoppt. Durch Markierung von Parkständen auf der Fahrbahn, sollen Falschparker animiert werden, ihre Fahrzeuge legal auf der Fahrbahn abzustellen. Der Ortsbeirat empfiehlt, auf dem Gehweg Fahrradsymbole zu markieren, um Kraftfahrer vom Falschparken abzuhalten und Eltern nahezulegen, mit ihren Kindern nicht zu dicht an der Hauswand zu fahren. Die Absenkung des Bordsteins vor der Bahnschranke ist erforderlich, damit Eltern im weiteren Verlauf des Ziegelhüttenwegs auf die Fahrbahn wechseln können, während ihre Sprösslinge auf dem Fußweg fahren. Durch die Maßnahme könnten etwa drei zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Die Verengung der Fahrbahn würde die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h unterstützen. Teile des Gehwegs sind so schmal, dass illegal abgestellte Fahrzeuge, Fußgänger dazu nötigen, auf die Fahrbahn zu wechseln. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass umfangreiche bauliche Maßnahmen erst beim Umbau im Zuge der Errichtung der Raddirektverbindung durchgeführt werden können. Anlässlich der Ortsbegehung am 13.3. d.J. wurde aber seitens der Verwaltung zugesagt, dass durch nicht investive Maßnahmen, die Parksituation verbessert werden sollte. Bis jetzt konnte der Ortsbeirat keine wirksamen Maßnahmen feststellen. Da auf den Umbau wohl noch drei Jahre gewartet werden muss, hält der Ortsbeirat seine kostengünstigen Vorschläge für angemessen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.11.2019, OF 1491/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1386/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1386/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5391 2019 1. Die Vorlage OF 1386/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1491/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2019, OF 1336/5 Betreff: Bänke in der Rosistenanlage 2, Ziegelhüttenweg Der OBR bittet den Magistrat, die Bänke in der Rosistenanlage 2, Ziegelhüttenweg gegenüber Haus Nr. 50, die nicht zur Gaststätte gehören, auszutauschen oder auszubessern. Begründung: Das Gelände der Kleingärtenanlage gehört der Stadt Frankfurt. Die Wege zwischen den Gärten werden gerne von Passanten, die die Gaststätte nicht aufsuchen, zum Spazierengehen genutzt. An dem Platz gegenüber und am Weg neben der Gaststätte befinden sich Bänke, die gerne nach dem Spaziergang zum Ausruhen einladen. Sie sind jedoch in einem sehr schlechten Zustand. Ein Austausch bzw.die Instandsetzung ist daher dringend erforderlich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5008 2019 Die Vorlage OF 1336/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2019, OF 1326/5 Betreff: Sachsenhausen: Baumscheiben und Baumpflanzungen Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges den Streifen zwischen dem Radweg und dem Fußweg zumindest teilweise zu entsiegeln, die Baumscheiben zu vergrößern und, wo immer möglich, neue Bäume zu pflanzen. Begründung: Der Streifen zwischen dem Radweg und dem Fußweg ist abschnittsweise recht unansehnlich. Es gibt Absperrgitter, zugewachsene ehemalige Baumscheiben und teilweise aufgebrochene Asphaltflächen. Die Baumscheiben könnten verlängert werden, ohne in die Verkehrsflächen von Fuß- oder Radweg einzugreifen. Überflüssige Drängel- und Schutzgitter im Ziegelhüttenweg. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5000 2019 Die Vorlage OF 1326/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 1328/5 Betreff: Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der Bahnschranke Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, darauf hinzuwirken, dass die Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der Bahnschranke in einen ordentlichen Zustand versetzt wird. Begründung: Die obige Fläche ist völlig verwahrlost und verunkrautet. Des Weiteren befinden sich dort Müllablagerungen. Insgesamt bietet sich ein unansehnlicher Anblick, der beseitigt werden sollte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5002 2019 Die Vorlage OF 1328/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 1319/5 Betreff: Anfrage zur geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt hinsichtlich der geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In der Fitz-Kissel-Siedlung haben sowohl die Nassauische Heimstätte, die Vonovia als auch die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Wohnungen. Es wurden allerdings lediglich die Mieter der Nassauischen Heimstätte und der Vonovia über die anstehenden Pläne zur "verträglichen Innenentwicklung der Fritz-Kissel-Siedlung" informiert. Auch aus der Presseberichterstattung lässt sich eine Beteiligung der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen an diesem Projekt nicht entnehmen. Warum? 2. Zumindest die Nassauische Heimstätte hat die ggf. nach erfolgreicher statischer Untersuchung zur Aufstockung vorgesehenen Gebäude benannt und deren Mieter schriftlich über diese Absicht informiert. Es handelt sich um Gebäude in der Breslauer Straße, der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg. In diesen Häusern haben die Mieter*innen auch Dachkammern gemietet. Fallen diese bei einer Aufstockung der Gebäude weg und wenn ja, wird es hierfür eine angemessene Mietminderung geben? 3. Die Nassauische Heimstätte hat ihren Bestandsmietern schriftlich zugesagt, dass es im Zuge der Aufstockung zu keinerlei Mieterhöhungen kommt. Trifft dies auch für die Mieter der Vonovia AG zu? Nach welchen Kriterien orientieren sich die Mieten für die neu geschaffenen Wohneinheiten? 4. Zugesichert wurde in diesem Zusammenhang "ein Mobilitätskonzept für das Quartier mit dem Ziel, die Freiräume zwischen den Häusern zu schonen und gleichzeitig den Parkdruck nachhaltig zu verringern." Bedeutet der Begriff "schonen", dass alle bisherigen Grünflächen und Anpflanzungen erhalten bleiben bzw. nach Abschluss der Bauarbeiten adäquat ersetzt werden? 5. In dem Anschreiben der Nassauischen Heimstätte vom 04.06.2019 an die betroffenen Mieter ist die Rede davon, dass die Mieter*innen durch die geplanten Arbeiten in ihrem Alltagsleben möglichst wenig beeinträchtigt werden. Da dies insbesondere für die Mieter der oberen Stockwerke, insbesondere bei älteren Mieter*innen kaum möglich sein dürfte: Besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden anderweitigen Unterbringung bis zum Abschluss der Bauarbeiten, wenn dieser Wunsch geäußert wird? 6. Eine Aufstockung der genannten Gebäude bedeutet, dass diese nunmehr mindestens vier Obergeschosse haben werden. Ist bei den anstehenden Planungen an den Einbau von Fahrstühlen gedacht, was insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Mieter*innen eine Voraussetzung für den Bezug/Verbleib in den oberen Stockwerken sein wird? Begründung: Anfang Juni 2019 wurden die betroffenen Mieter schriftlich und auch öffentlich durch die Tagespresse über die beabsichtigte Aufstockung von Wohngebäuden der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt und der Vonovia AG in der Fritz-Kissel-Siedlung informiert. Dies hat seitens der betroffenen Mieterschaft natürlich zu Nachfragen an den Ortsbeirat geführt, um deren Beantwortung jetzt gebeten wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1398 2019 Die Vorlage OF 1319/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2019, OF 1307/5 Betreff: Bahnübergang Welscher Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sicherzustellen, dass die Schließzeiten der geplanten Schrankenanlage sich an den Schließzeiten des Bahnübergangs über den Ziegelhüttenweg auf dieser Strecke orientieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat endlich diese wichtige Maßnahme zum Lärmschutz und zur Verkehrssicherheit in Angriff nimmt. Im Zuge der jahrelangen Untersuchungen wurde seinerzeit in Aussicht gestellt, dass die geplante Schranke täglich über viele Stunden geschlossen bleiben müsse, wenn nämlich keine eigene Signaltechnik für die Anlage installiert würde. Der Ortsbeirat erwartet angemessene Schließzeiten. Sonst hätte die Anlage nur Alibicharakter. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2019, B 135 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4719 2019 1. Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1307/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2019, OF 1267/5 Betreff: Erneuerung des durchgezogenen Mittelstriches in der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee und Errichten eines Halteverbotsschildes auf der Gablonzer Straße vor der Kurve Der Magistrat wird gebeten den mit der Zeit sehr verblassten, durchgezogenen Mittelstrich in der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee zu erneuern und ein Halteverbotsschild vor der Kurve auf der Gablonzer Straße errichten zu lassen. Begründung: In der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee kommt es immer wieder zu gefährlichen Engpässen, da einerseits Fahrzeuge aus Richtung Stresemannallee kommend die Kurve schneiden und andererseits Fahrzeuge aus Richtung Gablonzer Straße durch einen permanent kurz vor der Kurve geparkten Kleinbus gehindert werden ihre Spur einzuhalten. Die Erneuerung des durchgezogenen Mittelstrichs und das Aufstellen eines Halteverbotsschildes würden zur Entschärfung der Situation beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 1267/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 1190/5 Betreff: Errichtung eines Zebrastreifens auf der Gablonzer Straße Der Magistrat wird aufgeforder, auf der Gablonzerstrasse in Höhe der Hausnummer 21 einen Zebrastreifen errichten zu lassen. Begründung: In der Gablonzerstrasse befinden sich die Bushaltestellen der Linie 35 in beiden Richtungen. Für Fahrgäste, die hier in Bahnen an der Haltestelle Louisa umsteigen wollen, wäre es sicherer die Gablonzerstrasse auf einem Zebrastreifen zu überqueren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1190/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4604 2019 Die Vorlage OF 1190/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 1176/5 Betreff: Sicherer Radweg auf der Oppenheimer Landstraße (2) Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, den Radweg im Abschnitt Ziegelhüttenweg Höhe Letzter Hasenpfad über die Oppenheimer Landstraße bis zur Einmündung der Holbeinstraße sicherer zu gestalten, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Entsprechende Maßnahmen könnten hierbei sein: Um eine bessere Querung für jüngere Schulkinder zu gewährleisten soll in Höhe Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad vor der bestehenden Insel ein geschützter Aufstellbereich durch entsprechende Markierungen geschaffen werden. Die Beleuchtung des Zebrastreifens über den Letzten Hasenpfad soll verbessert werden, auch weitere verkehrssichernde Maßnahmen z. B. durch Aufpflasterung sind zu prüfen. Eine deutliche farbliche Markierung des o. g. Radwegeverlaufs zumindest bis auf die Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße. Die Anpassung der Signalisierung und Führung des Rad- und KFZ-Verkehrs auf der gesamten Oppenheimer Landstraße spätestens im Zuge der Radschnellwegeplanung. Eine Überprüfung der bestehenden Signalisierung an der Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße mit dem Ziel einer Vorrangschaltung für den Radverkehr sowie eine Weiterführung des Radweges auf der Holbeinstraße in Richtung Main, da dieser unvermittelt auf einem Parkstreifen endet und von sehr vielen Schulkindern als Schulweg genutzt wird. Eventuell ist hier die Einrichtung einer sogenannten Fahrradstraße denkbar. Begründung: Eltern von Kindern, die mit dem Rad zur Schule fahren haben sich über die Verkehrssituation in Sachsenhausen an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße beschwert. Kinder, die die Schiller oder Carl-Schurz Schule besuchen, überqueren mehrmals täglich diese gefährliche Kreuzung mit dem Fahrrad, da dies ihr Schulweg ist. Mehrfach sei es auf dieser Kreuzung schon zu gefährlichen Situationen für die Fahrradfahrer gekommen. Linksabbiegende PKWs übersehen häufig den entgegenkommenden Fahrradfahrer oder die sich im toten Winkel befindenden Radfahrer. Auch die darüber liegende Einmündung des Ziegelhüttenwegs in die Oppenheimer Landstraße führt auf Grund der unübersichtlichen Radwegeführung täglich zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.08.2018, OF 979/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4234 2019 1. Die Vorlage OF 979/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1176/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Spiegelstrich des Tenors "Eine Weiterführung des Radweges auf der Holbeinstraße in Richtung Main." lautet. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 1159/5 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: OM 4997/16 OBR 5; ST 740/16; F 1503/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Parkordnung vor der Schule wird, wie auch schon vor der Kita, in Längsparken umgewandelt und entsprechend markiert. 2. Die Durchfahrtmöglichkeit bis zum Ziegelhüttenweg wird aufgehoben. Der Sachsenhäuser Landwehrweg wird zwischen Bischofsweg und Oberem Schafhofweg in eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Osten umgewandelt. 3. Die Fahrbahn wird, wo immer möglich, zu Gunsten des Fußverkehrs auf das Mindestmaß verengt. 4. Es ist zu prüfen, ob an der Martin Buber Schule die Straße für den Autoverkehr morgens oder auch mittags für jeweils 30 Minuten gesperrt werden kann. Begründung: Jedes Jahr zum Schulanfang wird die besonders für Kinder unerträgliche Verkehrssituation auf dem Weg zur Martin-Buber-Schule und zur Kita beklagt. Eltern wird eingeschärft, welche Nachteile das Elterntaxi für die eigenen Kinder und für die Allgemeinheit hat. Schulkinder laufen oder fahren mit Rollern oder Fahrrädern die Straße entlang. Da der Gehweg auf Grund der Breite nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, fahren und laufen die Kinder auch auf der Fahrbahn. In fast jährlichem Abstand finden Schulwegbegehungen Stadt, bei denen Beschlüsse eher kosmetischer Art gefasst werden. Geändert hat sich nichts: Pendler nutzen weiterhin im 10-Sekunden-Takt diesen Schleichweg. Eltern fahren ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. Die jährliche Klage über die Verkehrsprobleme ist zu einem Ritual verkommen. Es ist daher an der Zeit wirksame Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Zu 1: Autos weichen vor der Schule auf Grund der quer parkenden Kfz auf den ohnehin zu schmalen Gehweg aus und gefährden Fußgänger. Das vor der Kita praktizierte Längsparken muss auch vor der Schule umgesetzt werden. Zu 2: Ein erheblicher Teil der Kraftfahrzeuge sind unerwünschter Durchgangsverkehr. Die Einbahnstraßenregelung würde die Straßennutzung auf den Anliegerverkehr beschränken. Zu 3: Zwar hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 740/2016 ausgeführt, dass der Gehweg auf Grund der notwendigen Fahrbahnbreite generell nicht verbreitert werden könne. Es gibt aber Stellen, an denen es abschnittsweise durchaus möglich wäre. Zu 4: Um die Eindämmung der "Elterntaxis" zu erreichen, sind hier auch mal ungewöhnliche Maßnahmen notwendig, da mit Appellen offenbar nur wenige Eltern erreicht werden. Der vor der Ebelfeldschule in Praunheim in Aussicht genommene Versuch (F1503/2018), sollte auch auf die Martin-Buber-Schule übertragen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.03.2019, OF 1223/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4997 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 740 Frage vom 01.11.2018, F 1503 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1159/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin zu vereinbaren. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4425 2019 1. Die Vorlage OF 1159/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1223/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2019, OF 1112/5 Betreff: Fahrbahnsanierung hier: Bertha-von-Suttner-Ring, Karlsbader Straße, Ziegelhüttenweg und Parkplatz am Bischofsweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die maroden, mit Schlaglöchern versehenen Straßenbeläge des Bertha-von-Suttner-Rings Hausnummer 22a - 28, der Karlsbaderstraße, des Ziegelhüttenweges im Abschnitt Karlsbaderstraße bis Teplitz-Schönauer-Straße und des Parkplatzes am Bischofsweg Ecke Darmstädter Landstraße umgehend zu sanieren. Begründung: Auf den genannten Verkehrsflächen befinden sich zahlreiche Schlaglöcher, die für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und den Autoverkehr Gefahren darstellen. Um Unfälle zu verhindern ist eine unverzügliche Sanierung dringend notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4091 2019 Die Vorlage OF 1112/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2018, OF 1119/5 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Ziegelhüttenweg im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Bahnübergang Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Ziegelhüttenweg, im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Oppenheimer Landstraße und Bahnübergang, auf der Fahrbahn zwei Betonschwellen anzubringen, um so dort die Geschwindigkeit zu reduzieren. Begründung: In dem obigen Abschnitt ist die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h eingerichtet. Leider halten sich die Verkehrsteilnehmer hieran nicht. In diesem Bereich wird, insbesondere von Besuchern der dortigen Shisha-Bar, mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Dies hat sich nach der Fertigstellung des gegenüber der Shisha-Bar befindlichen Wohnblocks noch weiter verstärkt, da die Straße einen entsprechenden Raum hierfür bietet. Durch die Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und auch zu Ruhestörungen, da insbesondere auch höhertourige Fahrzeuge kurz und schnell beschleunigt werden. Eine Geschwindigkeitskontrolle kann nur vereinzelt erfolgen und wird deshalb keinen nachhaltigen Erfolg haben. Die Anbringung von Betonschwellen im entsprechenden Abstand auf der Fahrbahn würde hier eine nachhaltige Abhilfe schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 1119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1119/5 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2018, OF 1045/5 Betreff: Instandsetzen des Fahrradweges im Ziegelhüttenweg vor den neu erbauten Appartement-Gebäuden bis zu den Bahnschienen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Fahrradweg, der vor der Bebauung des Grundstückes bis zu den Bahnschienen verlief, wieder instand gesetzt wird. Begründung: Der Fahrradweg, der bisher im Ziegelhüttenweg stadtauswärts bis zu den Bahngleisen verlief endet plötzlich vor den neu erbauten Appartementhäusern. Er ist dem neu errichteten Bürgersteig zum Opfer gefallen. Da auch die Grenzsteine entfernt wurden, wird die freigewordene Fläche jetzt als Parkfläche genutzt. Die Stadt Frankfurt bemüht sich verstärkt darum, möglichst viele Radfahrwege zu installieren. Deshalb ist es umso unverständlicher, wenn im Ziegelhüttenweg nun das Gegenteil passiert und Radfahrwege zu Parkplätzen für Autos umfunktioniert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 80 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3936 2018 Die Vorlage OF 1045/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2018, OF 1081/5 Betreff: Spielplatz Bischofsweg/Ecke Bertha-von-Suttner-Ring Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Spielplatz Bischofsweg/Ecke Bertha-von-Suttner-Ring attraktiver zu gestalten und dazu folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Die Spielgeräte von Graffitis und Schmierereien befreien 2. Ein auch für ältere Kinder attraktives Spielgerät aufstellen (eine größere Rutsche oder ein entsprechendes Klettergerüst) 3. Aufstellen einer Tischtennisplatte 4. Erneuerung der Sandspielecke und Anbringen eines Sonnensegels 5. Anbringen von Mülleimern mit Schwingdeckel Begründung: Der Spielplatz Bischofsweg/Ecke Bertha-von-Suttner-Ring wird von den dort ansässigen Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen und ist ein beliebter Treffpunkt. Durch die oben aufgeführten Maßnahmen kann der Spielplatz attraktiver gestaltet werden. Derzeit wird der Müll von Vögeln aus den Mülleimern gezogen und über den Platz verteilt. Hier ist durch das Anbringen von Mülleimern mit Schwingdeckel Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 1081/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1081/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1081/5 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2018, OF 1025/5 Betreff: Instandsetzen des letzten Teilstückes Ziegelhüttenweg zum Bahngleisbahnkörper stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das letzte Teilstück (etwa 5 Meter) des Ziegelhüttenweges zum Bahngleiskörper stadtauswärts endlich instand gesetzt wird. Begründung: Das letzte asphaltierte Stück vom Ziegelhüttenweg zum Gleiskörper der Bahn ist in einem sehr schlechten Zustand - und das schon seit Jahren. Zerbröckelnde Steine und Löcher zwingen die Menschen, die den Gleiskörper überqueren müssen, vor allem ältere Passanten mit Rollatoren und Mütter mit Kinderwagen, die Straße zu benutzen. Das ist auf dem stark befahrenen Ziegelhüttenweg ein gefährliches Unterfangen. Während einer Ortsbegehung zur Klärung einer Möglichkeit zum Querparken im Ziegelhüttenweg wurde das Verkehrsamt bereits auf die maroden Zustände aufmerksam gemacht. Bis jetzt ist nicht geschehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1025/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1025/5 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2018, OF 1024/5 Betreff: Leinenzwang für Hunde in der Kisselsiedlung, vor allem zwischen Breslauer Straße, Mörfelder Landstraße, Beuthener Straße und dem Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, zu verfügen, dass in der Fritz-Kisselsiedlung Leinenzwang für Hunde eingeführt wird, vor allem zwischen Breslauer-, Mörfelder-, Beuthener Strasse und dem Ziegelhüttenweg. Begründung: Seit mehrere Mieter mit großen Hunden in die Siedlung eingezogen sind, die diese frei laufen lassen, ist es zum wiederholten Male zu Beißereien gekommen. Die Polizei mußte eingeschaltet werden. Mieter fühlen sich belästigt, vor allem Hundebesitzer, die ihre Tiere an der Leine führen, sind verängstigt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 1024/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 4 SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2018, OF 1008/5 Betreff: Lärmbelästigung und Raser im Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, das Rasen, Lärmen und Posen mit PKW im Ziegelhüttenweg unterbinden. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 10.08.2018 waren Anwohnerinnen und Anwohner des Ziegelhüttenwegs anwesend und haben sich über zunehmenden Lärm und das schnelle Anfahren von Pkws mit den entsprechend lauten Motoren beschwert. Dies geschieht nicht nur zur Nachtzeit, sondern auch mittlerweile am Tag. Von Anwohnerinnen und Anwohnern wurde berichtet, dass es sich vornehmlich um Besucher der Shisha Bar im Ziegelhüttenweg 35 handelt. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen (Kontrollen und Blitzmaßnahmen auch in den Abend-und Nachtstunden), damit dort keine Unfälle passieren und die Anwohnerinnen und Anwohner wieder in Ruhe schlafen können. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3911 2018 Die Vorlage OF 1008/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2018, OF 979/5 Betreff: Sicherer Schul-Radweg auf der Oppenheimer Landstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, den Radweg im Abschnitt vom Letzten Hasenpfad über die Oppenheimer Landstraße bis zur Einmündung der Holbeinstraße sicherer zu gestalten, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Entsprechende Maßnahmen könnten hierbei sein: - Ein Zebrastreifen in Höhe Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad vor dem Frisörgeschäft, damit insbesondere jüngere Schulkinder sicher die Straße mit dem Rad überqueren können. - Eine deutliche farbliche Markierung des o. g. Radwegeverlaufs zumindest bis auf die Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße - Eine vorgezogene Fahrradampel an der Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße um die Grünphasen der einzelnen Verkehrsteilnehmer besser auf einander abzustimmen, sowie - Eine Weiterführung des Radweges auf der Holbeinstraße in Richtung Main, da dieser unvermittelt auf einem Parkstreifen endet, und von sehr vielen Kindern als Schulweg genutzt wird. Eventuell ist hier die Einrichtung einer sog. "Fahrradstraße" denkbar Begründung: Eltern von Kindern, die mit dem Rad zur Schule fahren, haben sich über die Verkehrssituation in Sachsenhausen an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße beschwert. Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren, die die Schiller- oder Carl-Schurz Schule besuchen, überqueren mehrmals täglich diese gefährliche Kreuzung mit dem Fahrrad, da dies ihr Schulweg ist. Mehrfach ist es auf dieser Kreuzung schon zu gefährlichen Situationen für die Fahrradfahrer gekommen. Linksabbiegende PKWs übersehen häufig den entgegenkommenden Fahrradfahrer oder die sich im toten Winkel befindenden Radfahrer. Auch die darüber liegende Einmündung des Ziegelhüttenwegs in die Oppenheimer Landstraße führt auf Grund der unübersichtlichen Radwegeführung täglich zu gefährlichen Situationen, ebenso wie der unvermittelt auf der Holbeinstraße endende Radweg. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.02.2019, OF 1176/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 979/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Ortstermin ab 16:00 Uhr mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 979/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 979/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 979/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4234 2019 1. Die Vorlage OF 979/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1176/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Spiegelstrich des Tenors "Eine Weiterführung des Radweges auf der Holbeinstraße in Richtung Main." lautet. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.07.2018, OF 910/5 Betreff: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ziegelhüttenweg (2) Vorgang: OM 2141/17 OBR 5; ST 2523/17 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, zur Sicherheit der Anwohner und zur Beruhigung der stark zugenommen Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ziegelhüttenweg: 1. Die Vorfahrtsregelungen durch entsprechende Schilder an den Kreuzungen deutlich zu kennzeichnen 2. Die Tempo-30-Zone durch weitere Schilder entsprechend zu kennzeichnen 3. Auf Geschwindigkeitsmessungen auch in den Abendstunden hinzuwirken 4. Die Einhaltung der Parkverbortszonen zur besseren Sicht aus Einfahrten sicher zu stellen 5. Bauliche Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigen zu überprüfen Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Ziegelhüttenweg ist bereits seit längerem ein Problem (siehe u. a. OF 549/5 und ST 2523 aus 2017). Kontinuierliche Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen eine Gefährdung der Anwohner aus den Wohnhäusern und insbesondere auch der Kinder aus der Tagesstätte und der Krabbelstube dar. Auch der von der Stadt geplante Fahrradweg am Ziegelhüttenweg ist unter diesen Bedingungen extrem gefährdet. Die Tempo-30-Zone sowie Vorfahrtsregelungen werden nach wie vor regelmäßig missachtet. Die Situation ist bereits hinlänglich bekannt und wurde durch Messungen Ende 2017 bestätig - jedoch wurden bis jetzt keine erfolgreichen Maßnahmen ergriffen. Insbesondere auf eine gesonderte Beschilderung der Tempo-30-Zone wird nach wie verzichtet. Seit der Eröffnung einer Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 zu Beginn 2018 hat sich die Situation weiter wesentlich verschlechtert. Es werden nun - insbesondere auch in den Abendstunden und am Wochenende - nicht nur die Tempo-30-Zone missachtet, sondern häufig von "Profilierungsfahrern" entsprechende Rennen mit Geschwindigkeiten jenseits der 70 km/h durchgeführt. Neben der Lärmbelästigung haben sich hierdurch bereits diverse gefährliche Situationen ergeben. Daher besteht dringender Handlungsbedarf - entsprechende Beschwerden und Meldungen seitens der Anwohner liegen der Behörden (Polizeipräsidium, Stadtpolizei) vor, jedoch wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Zusätzlich wird explizit auf die Mitverantwortung der Stadtverwaltung und der Behörden hingewiesen, Gefährdungen und Schäden von den Bürgern abzuwenden - in diesem Fall ist es nur eine Frage der Zeit bis schwerwiegendere Unfälle, wohlmöglich mit schlimmen Personenschäden passieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2141 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2523 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3475 2018 Die Vorlage OF 910/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 891/5 Betreff: Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im Ziegelhüttenweg Der OBR 5 bittet den Magistrat, mit Geschwindigkeitskontrollen und weiteren geeignet erscheinenden Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung im Ziegelhüttenweg - etwa im Bereich der Kreuzung Opppenheimer Landstrasse stadtauswärts und stadteinwärts beachtet wird. Begründung: Im Ziegelhüttenweg ist zwar eine 30iger Zone eingerichtet. Tatsächlich hat sich aber nichts zur Verkehrsberuhigung getan. Speziell für die Kinder aus dem Frauenhaus hat sich die Gefahrenlage nicht verbessert. Um die Grundschule am Sachsenhäuser Berg und zurück zu erreichen, müssen die Kinder den Ziegelhüttenweg überqueren, der eine stark befahrene Straße ist. Seit dort eine neue Raucherbar eröffnet hat, muss leider festgestellt werden, das die dortige Klientel in röhrenden Fahrzeugen die Fahrbahn nutzt. Gelegentliche mobile Geschwindigkeitskontrollen oder die Installation einer Blitzlichtsäule und weitere geeignet erscheinende Maßnahmen sind also dringend erforderlich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 891/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3474 2018 Die Vorlage OF 891/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2018, OF 885/5 Betreff: Anwohner- und bürgerverträglicher Umgang mit der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 Der Magistrat wird aufgefordert, zusammen mit den zuständigen Behörden - Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt und Bauaufsicht - eine Lösung für die übermäßige Lärm- und extreme Rauch- bzw. Geruchsbelästigung der Nachbarschaft durch die obige Shisha Bar zu finden. Begründung: Zum Jahreswechsel 2018 hat im Ziegelhüttenweg 35 in bisher als Büroräume genutzten Ladenflächen eine neue Shisha-Bar eröffnet. Diese befindet sich inmitten eines stark familiär geprägten Wohngebiets. Im gleichen Gebäude der Bar sowie in den angrenzenden Häusern wohnen zum großen Teil junge Familien und ältere Menschen und befinden sich Einrichtungen zur Kinderbetreuung (KITA, Krabbelstube, Tagesmutter). Seit der Eröffnung der Bar haben sämtliche Anwohner im größeren Umkreis nun mit erheblichen Einschränkungen zu kämpfen, die nun im Laufe des Frühjahrs und der beginnenden Freiluftsaison deutlich zugenommen haben. Regelmäßig, und insbesondere an den Wochenenden, wird durch die Lüftungsanlage der Bar, 2 Ventilatoren, ab 16:00 Uhr nachmittags bis 4:00 Uhr nachts äußerst durchdringender Shisha-Rauch ungefiltert auf die Straße geblasen. Ebenso wird im Wirtschaftsgarten der Bar im Freien Shisha geraucht. Die entsprechende Geruchsbelästigung ist derart intensiv, dass nicht nur ein Aufenthalt im Freien/auf den Balkonen und Terrassen kaum denkbar, sondern auch ein Lüften der Wohnung am Abend und während der Schlafenszeit nicht mehr möglich ist und dies bei dem einen oder anderen Anwohner auch zur Übelkeit führt. Auch mit Hinblick auf mögliche gesundheitliche Risiken, insbesondere für kleine Kinder und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, sind deshalb viele besorgt. Des Weiteren ergeben sich Einschränkungen in Bezug auf Lärm, da die Lokalität zu Veranstaltungen inkl. DJ ab 22:00 Uhr einlädt - mit entsprechender Musik-Beschallung bis 04.00 Uhr morgens - teilweise wird sogar erst ab 02:00 Uhr nachts eingeladen. Die Gesamtsituation ist für die Anwohner belastend und inakzeptabel. Insgesamt stellt die neue Lokalität eine erhebliche Belastung für das nachbarschaftliche Miteinander in unserem Wohnviertel auf Basis gegenseitiger Rücksichtnahme dar und wir bitten um Ihre Unterstützung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 26 Die Vorlage OF 885/5 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3307 2018 Die Vorlage OF 885/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2018, OF 881/5 Betreff: Aufstellen von Bänken und Abfallbehältern auf der Grünfläche am Briandring Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Grünfläche am Briandring Bänke mit Abfallbehältern aufstellen zu lassen. Begründung: Wie schon während des Ortstermins 2016 von Anwohnern gewünscht und auch vom Grünflächenamt vorgeschlagen, sollen auf der Grünfläche am Briandring Bänke mit Abfallbehältern aufgestellt werden. Besonders für ältere Anwohner, die teilweise mit Rollatoren unterwegs sind, würden die Bänke diesen die Möglichkeit bieten, sich während ihres Spaziergangs auszuruhen und sich mit Nachbarn zu unterhalten. Die Abfallbehälter gäben den Hundebesitzern die Möglichkeit, Hundekotbeutel zu entsorgen und einer Vermüllung der Grünfläche entgegenzuwirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3305 2018 Die Vorlage OF 881/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2018, OF 857/5 Betreff: Projekt Lebenshaus St. Aposteln, Ziegelhüttenweg 149 hier: Sicherung der Feuerwehrzufahrt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, das Projekt Lebenshaus St. Aposteln, Ziegelhüttenweg 149 dahingehend zu unterstützen, dass ein einvernehmlicher Verkauf oder Tausch des für die Feuerwehrzufahrt benötigten Grundstücks durch die beteiligten Vertragsparteien zu dem Lebenshaus St. Aposteln abgewickelt werden kann. Begründung: Die Kirchengemeinde St. Aposteln plant u.a. durch Umbaumaßnahmen die Errichtung eines Lebenshauses St. Aposteln auf ihrer Liegenschaft Ziegelhüttenweg 149. Um den Plan zu verwirklichen und dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, muss jedoch eine Feuerwehrzufahrt errichtet werden. Diese muss links an der Katholischen Kirche St. Aposteln vorbeigeführt werden. Bedauerlicherweise ist der Platz dort zu gering, so dass hier entweder ein Grundstücksverkauf oder ein Grundstückstausch das Problem beheben würde. Im Ortsbezirk 5 wird Wohnraum benötigt. Daher hält der Ortsbeirat die Errichtung des Lebenshauses St. Aposteln für wichtig und wünscht sich eine Verwirklichung unter Einbeziehung der Vertragsparteien. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 04.05.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3093 2018 Die Vorlage OF 857/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2018, OF 856/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Aufbringen eines "Mensch-Ärgere-Dich-Nicht"-Spiels Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Kirchengemeinde St. Aposteln, Ziegelhüttenweg 149, 60598 Frankfurt am Main beim Aufbringen eines "Mensch-Ärgere-Dich-Nicht"-Spielfeldes auf dem Kirchplatz finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 Euro. Begründung: Zusammen mit Jugendlichen plant die Kirchengemeinde St. Aposteln auf dem Kirchenvorplatz ein "Mensch-Ärgere-Dich-Nicht"-Spielfeld aufzubringen. Dies soll zur Steigerung der Attraktivität des Kirchenvorplatzes beitragen, der nicht nur von Jugendlichen, sondern auch von den Kindern der Kita St. Aposteln genutzt werden kann. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 04.05.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 209 2018 Die Vorlage OF 856/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2018, OF 819/5 Betreff: Steuerverschwendung bei der Vergabe von Aufträgen verhindern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie oft und wann die von der Stadt für das Mähen der Grünfläche am Briandring beauftragte Firma im Jahr 2017 die Grünfläche gemäht hat. Weiterhin soll geprüft werden wie oft die in Rede stehende Firma ein Mähen im Jahr 2017 abgerechnet hat. Begründung: Die Grünfläche am Briandring wird laut Aussage des Grünflächenamtes 12 mal im Jahr gemäht. Dafür wird eine Firma beauftragt. Im Jahr 2017 wurde diese nach Kenntnis des Ortsbeirats aber nur 9 mal gemäht (April, 02.05., 30.05., 04.06., 22.07., 17.08., 01.09., 27.09., 07.12.). Da es sich hier sicherlich nicht um einen Einzelfall handelt, ist zu prüfen, ob die beauftragten Firmen vertragsgemäß ihren Verpflichtungen nachkommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3013 2018 Die Vorlage OF 819/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2018, OF 815/5 Betreff: Parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Radweg asphaltieren Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Radweg zu asphaltieren. An der Kreuzung des Radwegs mit der Oberschweinstiegschneise ist für den kreuzenden PKW-Verkehr beidseits des Fahrradwegs das Gefahrzeichen Nr. 138 "Radfahrer kreuzen" aufzustellen. Begründung: Es besteht auf dem Abschnitt ein reger Radverkehr. Dabei nutzen viele RadfahrerInnen nicht den parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Radweg, sondern fahren auf der Straße. Dies ist mit erheblichen Gefahren verbunden. Der auf der östlichen Seite der Darmstädter Landstraße verlaufende Radweg ist mit einem Stein/Asche- Belag bedeckt. Der Radweg ist mit ca. 2,50m Breite ausreichend, auch für Begegnungsverkehr, dimensioniert. Um weitere FahrradfahrerInnen von der Straße zu holen und den Radverkehr zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg zu begünstigen, bietet es sich an diesen Weg zu asphaltieren. Radweg auf Höhe der Oberschweinstiegschneise am 23.03.2018 Die Alternative, die Schaffung von Fahrradstreifen beidseitig der Darmstädter Landstraße, würde zum Verlust etlicher Bäume führen und wäre mit erheblichen Auf- und Abtragungsarbeiten verbunden. Auch ist das Fahrradfahren unmittelbar neben einer Straße weitaus gefährlicher als parallel dazu im Wald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 815/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 761/5 Betreff: Instandsetzung der Leitplanke entlang der Bahn vom Ziegelhüttenweg 45 bis zur Ecke Ziegelhüttenweg/Oberer Schafhofweg Der Magistrat wird gebeten, die Leitplanke entlang der Bahn von Haus Nr. 45 im Ziegelhüttenweg bis zur Ecke Ziegelhüttenweg/ Oberer Schafhofweg in Stand zu setzen. Begründung: Diese Leitplanke befindet sich seit Jahren in einem äußerst desolaten Zustand. Sie ist zum Teil aus der Verankerung gerissen, zerstört und verrostet. Dies ist für die MitarbeiterInnen der Bürohäuser und der Mieter im Ziegelhüttenweg ein unschöner Anblick und wird auch von den Autofahrern, die sich an der Leitplanke orientieren, als gefährlich angesehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2740 2018 Die Vorlage OF 761/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2017, OF 676/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Gablonzer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Sanierung der Gablonzer Straße in den neuzubeschließenden Haushalt 2018 einzuplanen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Schlaglöcher auf der Gablonzer Straße teilweise so tief sind, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Nachdem die Oberfläche nun instand gesetzt worden ist, ist es wünschenswert, dass die Oberfläche der Gablonzer Straße saniert wird. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Etatanregung EA 22 2018 Die Vorlage OF 676/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 612/5 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Letzter Hasenpfad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat mit geeigneten Maßnahmen der Gefahr entgegenzuwirken, dass in der Straße "Letzter Hasenpfad" Kraftfahrzeuge unter Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung mit überhöhter Geschwindigkeit fahren. Insbesondere bittet der Ortsbeirat darum, dass etwa alle 6 - 8 Wochen in der Staße "Letzter Hasenpfad" die Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer mit Radarkontrollen überwacht wird und Geschwindigkeitsübertretungen geahndet werden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass die Straße "Letzter Hasenpfad" immer häufiger mit stark überhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Obwohl das Tempolimit dort 30 km/h beträgt, halten sich sehr viele Verkehrsteilnehmer nicht daran. Immer wieder wird mit 50 km/h und auch deutlich mehr gefahren, was dazu führt, dass Fußgänger sich häufig bedrängt oder genötigt fühlen, vom Gehsteig zurückzuweichen bzw. im Bedarfsfall besonders rasch die Straße überqueren zu müssen, weil Fahrzeuge mit überhöhtem Tempo unterwegs sind. Wegen überhöhter Geschwindigkeit wird sogar der Zebrastreifen an der Einmündung Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg zum Gefahrenpunkt, weil es dort häufig vorkommt, dass Fußgänger mitten auf der Straße stehen bleiben müssen, weil sich ein Autofahrer die Vorfahrt erzwingt. Wiederholte Geschwindigkeitskontrollen in Verbindung mit Bußgeldern bzw. Ordnungsstrafen sind ein probates Mittel, um Temposünder zu angemessener Fahrweise zu erziehen. Das zeigen die Erfahrungen in Straßen, in denen dies praktiziert wird Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 612/5 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 609/5 Betreff: Tempo 30 einhalten im Letzten Hasenpfad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im unteren, nördlichen Teil des letzten Hasenpfads Verkehrskontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Tempo-30-Regelung sicherzustellen. Innerhalb des nächsten halben Jahres soll an 2 Terminen je außerhalb der Schulferien wochentags geblitzt werden. Der Ortsbeirat soll über das Ergebnis informiert werden. Begründung: Anwohner berichten, dass viele Autofahrer den letzten Hasenpfad als Abkürzung benutzen, um aus Neu-Isenburg oder Darmstadt kommend nach Frankfurt zu fahren. Die zunehmende Lärm- und Abgasbelastung ist deutlich spürbar. Was Anwohner aber besonders besorgt ist, dass es immer häufiger Autofahrer gibt, die mit erhöhtem Tempo entweder die Straße hinauf oder herunter fahren. Das Tempolimit beträgt 30 km/h. Daran halten sich die meisten Leute aber leider nicht. Einige rasen mit geschätzten 70-80 km/h. Immer wieder wird man als Fußgänger bedrängt oder genötigt, schnell über die Straße zu laufen, weil jemand mit erhöhtem Tempo fährt. Auch auf dem Zebrastreifen an der Einmündung zum Ziegelhüttenweg geschieht es häufiger, dass Fußgänger mitten auf der Straße stehen bleiben müssen, weil sich ein Autofahrer die Vorfahrt erzwingt. Auch im Interesse der hier ansässigen Kinder und alten Menschen ist es wichtig dafür zu sorgen, dass diese Wohnstraße nicht von Leuten als Rennstrecke genutzt wird, denen es scheinbar nicht bewusst ist, welche Gefahr sie darstellen oder denen ihre persönlichen Motive schnell zu fahren wichtiger sind als die Sicherheit ihres Umfeldes. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2336 2017 Die Vorlage OF 609/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der sechste Satz der Begründung ersatzlos entfällt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2017, OF 561/5 Betreff: Bewohnerparken im Bereich Wormser Straße/Niersteiner Straße und Walldorfer Straße Der Magistrat wird gebeten, Anwohnerparken im Bereich Wormser Straße/ Niersteiner Straße und Walldorfer Straße einzuführen. Begründung: Der umfangreiche Neubau im Ziegelhüttenweg 27 hat zu einer spürbaren Verschlechterung der Parksituation in oben genannten Straßen geführt. Diese wird sich durch den bereits begonnenen Bau von 220 Mikro-Appartements im Ziegelhüttenweg noch mehr verschlechtern. Anwohner finden schon jetzt kaum einen Parkplatz, wenn sie von der Arbeit heimkommen. Anwohnerparken kann die Parkplatzprobleme sicherlich nicht ganz aus der Welt schaffen, würde den Anwohnern im genannten Bereich jedoch sicherlich helfen und einen Fortschritt gegenüber der jetzigen Situation darfstellen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 561/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 555/5 Betreff: Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der geplante Radschnellweg Darmstadt-Frankfurt ab Oberschweinstiege statt über den Welschen und den Ziegelhüttenweg über Stoltzeschneise, Darmstädter Landstraße, Babenhäuser Landstraße, Hainer Weg, Offenbacher Landstraße und Siemensstraße bis zum Main geführt werden kann. Auch andere baumfreundliche Wegeführungen sind dem Ortsbeirat willkommen. Es ist zu ermitteln, wie groß der zu erwartende Unterschied in der Fahrzeit zwischen Oberschweinstiege und Mainufer in der jeweiligen Variante ist. Begründung: Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat in seiner Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, den Radweg durch den Stadtwald über den Welschen und den Ziegelhüttenweg zu führen. Leider hat er nicht berücksichtigt, dass für die erforderliche Mindestbreite einschließlich separatem Gehweg zahlreiche Bäume gefällt werden müssten. Da sich Neu-Isenburg für den Weg durch den Wald entschieden hat, muss Frankfurt von der Stadtgrenze bis zur Oberschweinstiege, den Anschluss ebenfalls durch den Wald führen. Ab Oberschweinstiege wäre jedoch die oben beschriebene Alternativroute möglich, für die voraussichtlich kein Baum fallen muss. Die Darmstädter Landstraße könnte zu Lasten des Grünstreifens verbreitert werden, auf dem lediglich Büsche stehen. Dank elektrischer Unterstützung sind heute Entfernungen von 15 km und mehr auch von weniger trainierten Personen mit dem Fahrrad zu bewältigen. Es fehlen jedoch gut ausgebaute Wege, die zügig befahren werden können. Der geplante Radschnellweg leistet hier Abhilfe und hat das Potential täglich mehrere Tausend Autofahrten überflüssig zu machen. Es wäre jedoch schade, dafür neue Schneisen durch die Wälder zu schlagen. Die notwendigen Flächen sollten besser durch Umwidmungen und Verbreiterungen bestehender Verkehrswege gewonnen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2144 2017 Die Vorlage OF 555/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2017, OF 549/5 Betreff: Geschwindigkeitsmessung im Ziegelhüttenweg Vorgang: OM 4743/15 OBR 5; ST 373/16 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, im Ziegelhüttenweg in Sachsenhausen - zwischen der Einmündung der Oppenheimer Landstraße in den Ziegelhüttenweg und dem Bahnübergang - schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels via Count zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und ggf. sicher zu stellen, ob die Verkehrsregel "rechts vor links" im Ziegelhüttenweg im Bereich der Einmündungen Lamboystraße voll umfänglich eingehalten wird. Begründung: Anwohner haben sich darüber beschwert, dass die seit rund zwei Jahren im Ziegelhüttenweg eingerichtete Tempo-30-Zone insbesondere in diesem Bereich von den Autofahrern zu wenig beachtet wird. Da in diesem Bereich viele Familien mit Kindern wohnen und dort auch die Krabbelstube "Benjamin" der Diakonie angesiedelt ist, stellen diese Geschwindigkeitsübertretungen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar und führen auch zu vermeidbaren Belästigungen durch Verkehrslärm. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016 ST 373 zugesagte vorfahrtsregelnde Beschilderung ist bis heute an der Ecke Ziegelhüttenweg/Lamboystraße nicht aufgestellt worden, was zu erheblichen Unmut bei den Anliegern geführt hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4743 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 373 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2141 2017 Die Vorlage OF 549/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2017, OF 548/5 Betreff: Parksituation Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wer Eigentümer des unbefestigten Weges entlang des Ziegelhüttenwegs ist und ob auf diesem geparkt werden darf. Begründung: Derzeit ist unklar, ob der Weg im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main oder des angrenzenden Kleingartenvereins steht. Außerdem ist unklar, ob auf diesem Weg geparkt werden darf. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 590 2017 Die Vorlage OF 548/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2017, OF 357/10 Betreff: Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am Heiligenstockweg Vorgang: ST 1477/17 In der Stellungnahme 1477 vom 14.08.2017 wird erläutert, dass weder die RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) noch die StVO die Einsatzkriterien für die Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel (Pförtnerampel) abschließend regeln. Ob Bürgerinnen und Bürger durch eine solche Ampel wirksam entlastet werden - wie am Heiligenstockweg nach dem versuchsweisen Aufstellen der dortigen Ampel geschehen - entscheidet demnach das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ganz bürokratisch nach Wohlwollen im Rahmen eines ergänzenden Einführungserlasses. Dies steht im Widerspruch zum einstimmigen Beschluss des Ortsbeirats, am Heiligenstockweg nach der erfolgten Versuchsphase auf Dauer eine entsprechende Ampel (mit kleineren Verbesserungsvorschlägen) einzurichten. Außerdem bedeutet dies eine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern, da die entsprechende Pförtnerampeleinrichtung am Bischofsweg in Sachsenhausen weiterhin bestehen darf. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, gegen den Einführungserlass mit dem jetzigen Wortlaut Einspruch einzulegen, damit die Bürgerinnen und Bürger auch in Berkersheim vor Schleichverkehr geschützt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2018 2017 Die Vorlage OF 357/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2017, OF 523/5 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung für Kraftfahrzeugfahrer im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Ziegelhüttenweg zu schaffen. Begründung: In dem oben genannten Abschnitt kommt es sehr häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen durch Kraftfahrer, die diesen als Schleichweg benutzen. Die Straße ist jedoch hier ausgesprochen eng. Zudem wird sie von vielen Radfahrern und Fußgängern benutzt, die immer wieder konkreten Gefährdungen hierdurch ausgeliefert sind. Die dort angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung wird meistens nicht eingehalten. Da eine ständige Verkehrsüberwachung durch Polizeibehörden nicht möglich ist, sollten geeignete Maßnahmen getroffen werden, die zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führen. So wäre bspw. zu überlegen, ob im Verlauf der Straße Bodenschwellen angebracht werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 523/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 523/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2315 2017 Die Vorlage OF 523/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Straßenbezeichnung "Ziegelhüttenweg" im Betreff und im Tenor durch "Mittlerem Schafhofweg" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2017, OF 489/5 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche der Gablonzer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Oberfläche der Gablonzer Straße derart instand setzen zu lassen, dass die Schlaglöcher auf der Fahrbahn verschwinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Schlaglöcher auf der Gablonzer Straße teilweise so tief sind, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Für den Ortsbeirat ist es daher wünschenswert, dass die Oberfläche der Gablonzer Straße zeitnah wieder instand gesetzt wird. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1889 2017 Die Vorlage OF 489/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2017, OF 451/5 Betreff: Sanierung des letzten Teilstückes Ziegelhüttenweg auf der rechten Seite stadtauswärts vor dem Zugang zum Gleisgelände Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass der Bürgersteig im letzten Stück des Ziegelhüttenweges am Zugang zu dem Gleisgelände stadtauswärts saniert wird. Begründung: Etwa die letzten vier Meter des Bürgersteiges, der Zugang zu dem Gleisgelände hat, sind seit Jahren in einem unzumutbaren Zustand. Zerbröckelnder Alphalt, große Löcher und Schieflage machen es den Anwohnern der Kisselsiedlung, die täglich vom Ärztehaus, von den Supermärkten HIT und Aldi ihre Wohnungen erreichen müssen, das Begehen sehr schwer. Vor allem ältere Menschen mit Rollatoren und Mütter mit Kinderwagen weichen deshalb auf die Fahrbahn aus, was ein zusätzlicher Gefahrenherd ist. Es handelt sich um etwa 4 Meter, die unbedingt zu sanieren sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 451/5 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 349/5 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Überdachte Wartehäuschen am Bahnübergang Ziegelhüttenweg Vorgang: OM 3458/14 OBR 5; ST 933/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Wartebereichen vor dem Bahnübergang am Ziegelhüttenweg in Sachsenhausen werden zwei überdachte Wartehäuschen aufgestellt, jeweils vor und hinter den Schranken, und zwar an den Stellen, an welchen sich bereits Sitzbänke befinden. Hierfür sind 100 Tsd. € in den Etat der Stadt Frankfurt aufzunehmen. Begründung: Im September 2014 hat der Ortsbeirat 5 folgenden Antrag (OM 3458) beschlossen: "Die sowohl durch Güter- als auch Personenzüge viel befahrene Bahnlinie bringt nicht nur hinsichtlich der Lärmbelastung für die Anwohner des Ziegelhüttenweges und der Fritz-Kissel-Siedlung enorme Belastungen mit sich. Durch ständige und lange andauernde Schließungen der Bahnschranken sind vor allem Fußgänger und Radfahrer zu enormen Wartezeiten gezwungen. Dies ist insbesondere für Eltern mit kleinen Kindern, vor allem bei nasskaltem Wetter, eine kaum zumutbare Belastung. Dabei muss in Betracht gezogen werden, dass vor allem Anwohner der Fritz-Kissel-Siedlung keinen anderen Weg zu ihren Wohnungen gehen können, ohne enorme Umwege zu laufen. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden." In seiner Antwort vom 29.06.2015 wies der Magistrat darauf hin, dass durch ein solches Wartehäuschen Kosten von "jeweils bis zu 50.000 €" entstehen würden. Siehe ST 933. An der in der Anregung an den Magistrat geschilderten Situation hat sich nach wie vor nichts geändert. Hinsichtlich der verbesserten Einnahmesituation der Stadt Frankfurt sowie der sicherlich auch in Kreisen des Magistrats gewachsenen Erkenntnis, dass auch den Menschen in den Siedlungen, hier speziell der Fitz-Kissel-Siedlung in Sachsenhausen, ein Mehrwert an Infrastruktur und Wohnqualität zugebilligt werden soll, ist eine solche Investition nützlich und sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3458 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 933 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 33 2017 Die Vorlage OF 349/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2017, OF 285/5 Betreff: Bessere Übersicht für Fußgänger vor der Tiefgarage des "HIT" in Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, vor der Ausfahrt der Tiefgarage von "HIT" und "Obi" am Ziegelhüttenweg in Sachsenhausen (Stadtauswärts, Richtung Fritz-Kissel-Siedlung) einen Spiegel anzubringen, so dass die Fußgänger aus der Tiefgarage ausfahrende PKW rechtzeitig erkennen können und die Unfallgefahr an dieser Stelle somit beseitigt wird. Begründung: Fußgänger, die am "HIT"-Supermarkt vorbei Richtung Fritz-Kissel-Siedlung gehen, müssen an der Ausfahrt einer Tiefgarage vorbei. Diese Stelle ist für Fußgänger nur äußerst schwer einzusehen. Autos, die die Tiefgarage verlassen, werden nur sehr spät wahrgenommen, was eine große Unfallgefahr bedeutet. Zwar ist für die Autofahrer an der Ausfahrt der Tiefgarage ein Hinweisschild angebracht, doch wird dies erfahrungsgemäß nicht immer beachtet. Zur Unfallvermeidung wäre es also sinnvoll, für die Fußgänger einen Spiegel anzubringen, so dass diese die ausfahrenden Autos rechtzeitig erkennen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1177 2017 Die Vorlage OF 285/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, vor der Ausfahrt der Tiefgarage des HIT-Supermarktes und des OBI-Baumarktes am Ziegelhüttenweg in Sachsenhausen Maßnahmen zu ergreifen, sodass Fußgänger von Fahrzeugen, die aus der Tiefgarage herausfahren, nicht gefährdet werden. Beispielsweise könnte ein Verkehrsspiegel Fußgängern helfen, ausfahrende Pkws rechtzeitig zu erkennen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2017, OF 283/5 Betreff: Überprüfung des Fahrplans der Buslinie 35 in Sachsenhausen durch eine Fahrgastzählung Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, für die in Sachsenhausen-Süd zwischen der Stresemannallee/Mörfelder Landstraße und dem Lerchesberg verkehrenden Buslinie Nr. 35 eine Fahrgastzählung durchzuführen um festzustellen, ob folgende Umgestaltung des Fahrplans dieser Linie in Frage kommen: a) Ein genereller Einsatz kleinerer Busse b) Fahrbetrieb auf dieser Linie nur noch von Montagfrüh bis Samstagmittag. Begründung: Seit Eröffnung der Straßenbahnlinie 17 verkehrt die Buslinie 35 nur noch zwischen Lerchesberg und Stresemannallee/Mörfelder Landstraße, stellt also eine Art Zubringer für die Straßenbahnlinien zum Hauptbahnhof oder zum Südbahnhof dar, bzw. für die Buslinien 61 und 78. Auch die S-Bahn-Station Louisa ist über die Haltestelle Gablonzer Straße der Linie 35 besser zu erreichen. Diese Anbindung ist für die Bewohner des Lerchesberg somit wichtig und soll auch erhalten bleiben. Dennoch stellt sich die Frage, ob hier nicht zu große Kapazitäten vorgehalten werden, die im öffentlichen Personen-Nahverkehr Frankfurts anderweitig sinnvoller einzusetzen sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 283/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.12.2016, OF 204/10 Betreff: Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg Vorgang: OM 4778/15 OBR 10; V 153/16 OBR 10; ST 1089/16; ST 1644/16; ST 1727/16 Der Magistrat hat mit den Stellungnahmen ST 1089 vom 22.08.2016 und ST 1644 vom 5.12.2016 den Beschluss des Ortsbeirates vom 1.12.2015 (OM 4778) zur Durchführung einer weiteren Testphase mit einer Pförtnerampel am Heiligenstockweg und die damit verknüpften Forderungen nach Verfolgung von Rotlichtverstößen und Verkehrszählungen am Heiligenstockweg und an der Hofhausstraße mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 23.11.2015 zu den Einsatzkriterien für die "Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" dies verbietet. Mit der ST 1727 vom 9.12.2016 teilt der Magistrat darüber hinaus auf die entsprechende Anfrage des Ortsbeirats vom 19.09.2016 (OF 116/10) mit, dass dieser Erlass keine Ausnahmen zulässt. 1. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat um die Zurverfügungstellung dieses Erlasses. 2. Weiterhin bitten wir den Magistrat um Prüfung und Bericht zur Frage, welche der bisher vor Ort diskutierten Maßnahmen zur Beendigung des Schleichverkehrs am Heiligenstockweg er für realistisch hält. a) Eine zeitweilige morgendliche und abendliche Sperrung in der Hauptberufsverkehrszeit? b) Eine wechselnde Einbahnstraßenregelung jeweils gegen den Verkehrsstrom, und zwar zeitweilig morgens und abends? c) Eine 12- stündige Einbahnstraßenregelung von 0 Uhr bis 12 Uhr in Richtung Bad Vilbel und von 12 Uhr bis Mitternacht in Richtung Frankfurt? (Analog zur Regelung am Bischofsweg in Sachsenhausen) d) Einen Rückbau des Heiligenstockweges zum landwirtschaftlichen Verkehrsweg unter Berücksichtigung eines reibungslosen Radfahrerverkehrs. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 153 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1727 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1108 2017 Die Vorlage OF 204/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2016, OF 267/5 Betreff: Grünfläche und Schallschutzmauer am Briandring Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Grünfläche am Briandring bis auf weiteres wieder häufiger mähen zu lassen. Falls die Schallschutzmauer gebaut wird, möge der Magistrat noch vor Beendigung der Bauarbeiten eine Planung zur Gestaltung der Grünfläche vorlegen, die den Ansprüchen des Natur- und Landschaftsschutzes genügt. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind ebenso wie der Ortsbeirat in die Planung einzubeziehen. In Verhandlungen mit der Bahn soll erreicht werden, dass sie die Kosten zumindest teilweise übernimmt. Begründung: Am 9. November d.J. hat die Deutsche Bahn die Planung für eine Lärmschutzwand am Briandring entlang der Bahnlinie vorstellen lassen. Es ist abzusehen, dass erhebliche Teile der Grünfläche durch die Bauarbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Bahn ist zur Beseitigung der Schäden verpflichtet. Es bietet sich daher an, der Bahn die Ablösung dieses Anspruchs vorzuschlagen und die erlösten Mittel für die Gestaltung der Grünfläche zu verwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.08.2016, OF 146/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 935 2016 1. Die Vorlage OF 146/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 267/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors "Falls die Schallschutzmauer gebaut wird, wird der Magistrat gebeten, noch vor Beendigung der Bauarbeiten eine Planung zur Gestaltung der Grünfläche vorzulegen, die den Ansprüchen des Natur- und Landschaftsschutzes genügt." lautet. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 219/5 Betreff: Absicherung des Abhangs an den Gleisen von der Grünfläche am Briandring hin zu der die Gleise überführenden Brücke des Bischofsweges in Sachsenhausen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dafür zu sorgen, dass der im Rutschen befindliche Hang an den Gleisen - von der Grünfläche am Briandring ausgehend - hin zu der die Gleise überführenden Brücke des Bischofsweges, überprüft, Instand gesetzt und abgesichert wird. Gleichzeitig sind die vermehrt lockeren Steine dort zu befestigen. Begründung: Zunehmend beklagen Bewohner die steigende Unfallgefahr durch den ins Rutschen geratenden Hang an den Gleisen zur Brücke des Bischofsweges hin. Bemerkt wird gleichzeitig eine Lockerung der vorhandenen Steine. Im Rahmen eines Ortstermines an der Grünfläche des Briandringes, mahnten Bewohner dringend die Behebung dieses Missstandes an. Der Ortsbeirat bittet darum, diese Gefahr baldmöglichst zu beseitigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 878 2016 Die Vorlage OF 219/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Der Parkplatz (direkt an der Apfelweinwirtschaft "Zur Buchscheer") an der Kreuzung Ziegelhüttenweg / Gablozerstraße sollte nun endlich mal begrünt werden. Geplant wurde schon viel aber umgesetzt noch gar nichts. Es ist nur Asphalt, Schotter und Beton vorhanden.
Jeden Tag Muell im Ziegelhüttenweg Richtung Wald !!!!!
Regelmäßige Straßen Reinigung des Ziegelhüttenweg Richtung Wald !!!!
Der Ziegelhüttenweg ist eine 30er Zone unterbrochen am Bahnübergang. Im Bereich Lamboystraße kommt es mehrmals täglich zu gefährlichen (nicht Beachtung von rechts vor links) Situationen. Diese könnten durch eine 30 auf der Straße oder eine unterbrochene Halteline verhindert werden