Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 – Nördliche Weinstraße/Gießener Straße
Bisheriger Verlauf
Bericht des Magistrats
Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen
Details im PARLIS B_58_2020Antrag Ortsbeirat
Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 – Nördliche Weinstraße/Gießener Straße
Details im PARLIS OF_986-10_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße
Details im PARLIS OM_6027_2020Bericht des Magistrats
Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen
Details im PARLIS B_58_2020Antrag Ortsbeirat
Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 – Nördliche Weinstraße/Gießener Straße
Details im PARLIS OF_986-10_2020Anregung Ortsbeirat
Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße
Details im PARLIS OM_6027_2020S A C H S T A N D :
Betreff: Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Berichte B 57 und B 58 des Magistrats vom 07.02. 2020 werden mit der Maßgabe angenommen, dass der Magistrat alle Möglichkeiten des Planungsrechts bei der weiteren Planung des Bebauungsplans Nr. 915 ausschöpfen möge, damit in diesem Gebiet Angebote für die hausärztliche Grundversorgung geschaffen werden können, die über das übliche Maß einer klassischen Arztpraxis hinausgehen.