Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 – Nördliche Weinstraße/Gießener Straße
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Partei(en):FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.05.2020, OF 986/10 Betreff: Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Berichte B 57 und B 58 des Magistrats vom 07.02. 2020 werden mit der Maßgabe angenommen, dass der Magistrat alle Möglichkeiten des Planungsrechts bei der weiteren Planung des Bebauungsplans Nr. 915 ausschöpfen möge, damit in diesem Gebiet Angebote für die hausärztliche Grundversorgung geschaffen werden können, die über das übliche Maß einer klassischen Arztpraxis hinausgehen.
Begründung:
Gerade weil die Bauleitplanung Angebotsplanung ist, ist es wichtig, an dieser Stelle ein Angebot zu machen, das es Inhabern von Kassenarztzulassungen für die hausärztliche Versorgung attraktiv macht, sich genau an dieser Stelle im Ortsbezirk 10 niederzulassen. Der Ortsbezirk ist nämlich nach den auch von der kassenärztlichen Vereinigung zu Grunde gelegten zumutbaren Wegen zu hausärztlicher Versorgung chronisch unterversorgt, auch wenn es im Gesamtversorgungsbezirk eine ausreichende Versorgung geben mag. Um diese eklatanten Missstände im Ortsbezirk 10 auszugleichen, bedarf es also gerade einer Umverteilung der kassenärztlichen Sitze im Stadtgebiet. Hierzu muss die Stadt alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, hier eben auch die Angebotsplanung des Baurechts, indem den Inhabern der Kassenarztsitze ein Angebot gemacht werden kann, was über das ansonsten im Stadtgebiet Übliche hinausgeht.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 57 Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 58 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6027 2020 1. Die Vorlage B 57 dient unter Hinweis auf OM 6027 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 986/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme