Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern
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Bisheriger Verlauf
02.12.2021
11.01.2022
03.06.2022
Antrag Ortsbeirat
Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern
Details im PARLIS OF_268-1_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern
Details im PARLIS OM_1363_2022Stellungnahme des Magistrats
Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern
Details im PARLIS ST_1360_202202.12.2021
Antrag Ortsbeirat
Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern
Details im PARLIS OF_268-1_202111.01.2022
Anregung Ortsbeirat
Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern
Details im PARLIS OM_1363_202203.06.2022
Stellungnahme des Magistrats
Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern
Details im PARLIS ST_1360_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1363 entstanden aus Vorlage: OF 268/1 vom 02.12.2021
Betreff: Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern
Der Magistrat wird gebeten, endlich ausreichend Personal einzustellen, um das Bewohnerparken in den Stadtteilen zu ermöglich bzw. auszuweiten. Konkret werden neue Bewohnerparkbereiche in der Rebstöcker Straße, mindestens im Abschnitt zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße sowie Ruppertshainer Straße, Eppenheimer Straße und Josbacher Straße benötigt. Begründung:
Immer wieder hat der Ortsbeirat 1 Bewohnerparken für verschiedene Bereiche im Ortsbezirk 1 angeregt. Regelmäßig stimmt der Magistrat der Sinnhaftigkeit der Bewohnerparkzonen zu, doch richtet er diese nicht ein, da seitens der Stadt nicht genügend Personal zur Kontrolle der Zonen vorhanden sei. Dieser Missstand muss endlich behoben und gleichzeitig eine neue Bewohnerparkzone in der Rebstöcker Straße eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1360
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1