Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz
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Bisheriger Verlauf
22.01.2022
08.02.2022
03.06.2022
07.05.2024
28.05.2024
Antrag Ortsbeirat
Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz
Details im PARLIS OF_333-1_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz
Details im PARLIS OM_1598_2022Stellungnahme des Magistrats
Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz
Details im PARLIS ST_1356_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Speicherstraße endlich verkehrssicher machen
Details im PARLIS OM_5530_202422.01.2022
Antrag Ortsbeirat
Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz
Details im PARLIS OF_333-1_202208.02.2022
Anregung Ortsbeirat
Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz
Details im PARLIS OM_1598_202203.06.2022
Stellungnahme des Magistrats
Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz
Details im PARLIS ST_1356_202207.05.2024
28.05.2024
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1598 entstanden aus Vorlage: OF 333/1 vom 22.01.2022
Betreff: Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine sichere Querung der Speicherstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger , beispielsweise durch einen Fußgängerüberweg, gewährleistet werden kann, die vom Westhafenplatz in die Schleusenstraße oder umgekehrt gehen möchten. Begründung:
Es gibt in diesem Bereich einen ausgeprägten Fußverkehr, der auf direktem Weg zwischen dem belebten Mainuferweg und der Schleusenstraße unterwegs ist, aber keine sichere Querungsmöglichkeit vorfindet. Es liegt eine unübersichtliche Verkehrsführung vor, bei der mehrere Fahrstreifen überquert werden müssen. Außerdem befindet sich dort ebenfalls eine Parkhauszufahrt, die die Übersichtlichkeit beeinträchtigt. Die Lichtzeichenanlage an der Ecke Werftstraße stellt einen signifikanten Umweg dar und wird daher vom Fußverkehr zwischen Schleusenstraße und Westhafenplatz nicht genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1356 Antrag vom 07.05.2024, OF 1265/1 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5530
Aktenzeichen: 32 1