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Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.01.2022

Antrag Ortsbeirat

Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz

Details im PARLIS OF_333-1_2022
08.02.2022

Anregung Ortsbeirat

Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz

Details im PARLIS OM_1598_2022
03.06.2022

Stellungnahme des Magistrats

Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz

Details im PARLIS ST_1356_2022
07.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Speicherstraße endlich verkehrssicher machen

Details im PARLIS OF_1265-1_2024
28.05.2024

Anregung Ortsbeirat

Speicherstraße endlich verkehrssicher machen

Details im PARLIS OM_5530_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1598 entstanden aus Vorlage: OF 333/1 vom 22.01.2022

Betreff: Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine sichere Querung der Speicherstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger , beispielsweise durch einen Fußgängerüberweg, gewährleistet werden kann, die vom Westhafenplatz in die Schleusenstraße oder umgekehrt gehen möchten.

Begründung:

Es gibt in diesem Bereich einen ausgeprägten Fußverkehr, der auf direktem Weg zwischen dem belebten Mainuferweg und der Schleusenstraße unterwegs ist, aber keine sichere Querungsmöglichkeit vorfindet. Es liegt eine unübersichtliche Verkehrsführung vor, bei der mehrere Fahrstreifen überquert werden müssen. Außerdem befindet sich dort ebenfalls eine Parkhauszufahrt, die die Übersichtlichkeit beeinträchtigt. Die Lichtzeichenanlage an der Ecke Werftstraße stellt einen signifikanten Umweg dar und wird daher vom Fußverkehr zwischen Schleusenstraße und Westhafenplatz nicht genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1356 Antrag vom 07.05.2024, OF 1265/1 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5530
Aktenzeichen: 32 1