Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-Schulen
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Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 109/8 vom 27.01.2022 Betreff: Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-Schulen Im Amtsblatt 1/2 vom 11.01.2022 wird die "Planungsleistung Abbruch-Neubau-Sanierung" ausgeschrieben. Weiterhin ist Folgendes zu entnehmen "Die Stadt Frankfurt am Main plant die Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule, einer integrierten Gesamtschule sowie einer gymnasialen Oberstufe. Dies umfasst die Sanierung von Schulgebäuden, den Neubau von Sporthallen, eines Multifunktionsgebäudes und einer Schwimmhalle sowie den Abbruch der alten Sport- und Nebengebäude". Abschließend befindet sich in den Vergabeunterlagen u. a. eine umfangreiche grafische Gegenüberstellung von Gebäudeteilen, die abgerissen, neu gebaut oder saniert werden sollen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass bereits weitreichende Planungen vorgenommen wurden, die auf die weiteren Schritte erheblichen Einfluss haben werden. Dem Magistrat sollte seit Jahren bekannt sein, dass die Sanierung und Wiederherstellung der Ernst-Reuter-Schulen ein Herzensanliegen des Ortsbeirats 8 darstellt. Immer wieder wurde die Beteiligung des Gremiums zugesagt, fand jedoch faktisch nicht statt. Das nun bereits Ergebnisse vorliegen, die für eine Ausschreibung ausreichend sind, aber nicht für den Ortsbeirat 8, verwundert an dieser Stelle sehr. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich die der Ausschreibung zugrunde liegenden Informationen dem Ortsbeirat 8 zunächst schriftlich darzulegen. Sofern hierbei noch vertrauliche Inhalte zu beachten sind, kann dies auch als nicht öffentliche Vorlage erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2355 Antrag vom 21.11.2022, OF 229/8 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3272 Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2355) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 2