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U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.10.2021
18.02.2022
14.03.2022
28.03.2022
04.07.2022
28.08.2022
21.04.2023

Antrag Ortsbeirat

U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

Details im PARLIS OF_127-3_2021

Anregung Ortsbeirat

U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

Details im PARLIS OM_1742_2022

Antrag Ortsbeirat

Haushalt 2022 Ausbau der U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“

Details im PARLIS OF_226-3_2022

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Ausbau der U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“

Details im PARLIS EA_221_2022

Stellungnahme des Magistrats

U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

Details im PARLIS ST_1529_2022

Antrag Ortsbeirat

Die Stellungnahme vom 04.07.2022, St 1529, zur Nachrüstung der Station „Holzhausenstraße“ mit zusätzlichen Fluchttreppen wird zurückgewiesen

Details im PARLIS OF_436-2_2022

Antrag Ortsbeirat

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

Details im PARLIS OF_638-2_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1742 entstanden aus Vorlage: OF 127/3 vom 21.10.2021 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt, in der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" an den Bahnsteigenden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen einzurichten, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31 Absatz 5 BOStrab angepasst.

Begründung:

In § 31 Absatz 5 BOStrab (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 Metern, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 Metern vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit zwei von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er-Jahren gebaute U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31 Absatz 5 Satz 1 BOStrab besteht die Pflicht, die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der U-Bahn-Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die U-Bahn-Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von § 31 Absatz 5 Satz 2 BOStrab notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 Meter, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um zehn Zentimeter überschritten. Sie beträgt 2,10 Meter. In einer U-Bahn-Haltestelle mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Haltestelle "Deutsche Oper" 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über eine Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach außen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 226/3 Etatanregung vom 28.03.2022, EA 221 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1529 Antrag vom 28.08.2022, OF 436/2 Antrag vom 21.04.2023, OF 638/2 Aktenzeichen: 92 13