Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 entstanden aus Vorlage: OF 387/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142 Vorgang: OM 362/21 OBR 6; ST 142/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 142 abgelehnte Maßnahme der Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Seilerbahn am Mainufer in Höchst nochmals zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Situationen für die Bürgerinnen und Bürger zu ergreifen.
Begründung:
Der Magistrat verweist in seiner Stellungnahme ST 142 auf das Fehlen eines Querungsbedarfs des Fußgängerverkehrs sowie auf niveaugleiche Gehwege. Beides würde eine verkehrsberuhigte Zone nicht erforderlich machen. Zum einen befindet sich der in der Stellungnahme erwähnte abgesetzte, sehr schmale Gehweg in Richtung Bolongaropalast hinter einer langen Reihe von parkenden Autos und wird demzufolge nicht als Fußgängerweg wahrgenommen sowie fast nie benutzt. Zudem wird er von einer Mauer begrenzt. Zum anderen besteht sehr wohl ein Querungsbedarf, allein schon durch die ankommenden und abfahrenden Autos. Zu bestimmten Zeiten (Wochenende, schönes Wetter) ist der "niveaugleiche" Gehweg in südlicher Richtung mit Ausflüglerinnen und Ausflüglern, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern stark frequentiert. Radfahrerinnen und Radfahrern ist es gestattet, an dieser Stelle gegen die Einbahnstraße zu fahren. Der Gehweg reicht in diesen Situationen für die Menge an Menschen nicht aus, folglich wird auf die Fahrstraße ausgewichen, was immer wieder zu gefährlichen Situationen führte. Durch Initiative der Bürgervereinigung Höchst gab es 2021 Kontakt zum Straßenverkehrsamt in derselben Angelegenheit. Das Straßenverkehrsamt befürwortete daraufhin die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches an dieser Stelle, die jedoch durch den Ortsbeirat anzuregen sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 362 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 142 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1551 Antrag vom 11.09.2022, OF 573/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2783 Aktenzeichen: 32 1